Parlamentarische Anfrage - E-9838/2010Parlamentarische Anfrage
E-9838/2010

Bilaterales Abkommen zwischen der EU und China über geografische Herkunftsangaben in China

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-9838/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Daniel Caspary (PPE) , Elisabeth Köstinger (PPE) , Albert Deß (PPE) , Tokia Saïfi (PPE) , Cristiana Muscardini (PPE) und Pablo Zalba Bidegain (PPE)

Am 4. Oktober 2010 wurden die INTA-Koordinatoren offiziell davon unterrichtet, dass die Europäische Kommission, GD AGRI, dem Europäischen Parlament das folgende nichtöffentliche Dokument (nur für den Dienstgebrauch) übermittelt hat:

„Bilaterales Abkommen zwischen der EU und China über geografische Herkunftsangaben für Weine, Spirituosen, Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“. Mit diesem Dokument ermächtigte der Rat die Europäische Kommission, Verhandlungen über ein solches Abkommen zum Schutz geografischer Angaben in China einzuleiten.

Obwohl in Artikel 207 AEUV nicht auf die Verpflichtung der Europäischen Kommission eingegangen wird, das Parlament über seine Empfehlung an den Rat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Handelsabkommen zu informieren, betrachtet das Europäische Parlament eine solche Empfehlung als hochrangige politische Initiative. Aus diesem Grund hatte Kommissionsmitglied Karel De Gucht sich und seine Dienststelle in der Anhörung im Januar 2009 sowie bei anderen Gelegenheiten dazu verpflichtet, das Europäische Parlament über diese sensiblen Initiativen der Europäischen Kommission zu unterrichten.

Die Fragesteller sind davon ausgegangen, dass diese Verpflichtung für die Europäische Kommission insgesamt gilt und dass sie daher von allen Generaldirektionen eingehalten wird.

Wie erklärt die Europäische Kommission die Tatsache, dass das Parlament in diesem konkreten Fall jedoch erst knapp vier Monate nach dem 8. Juni, dem in der Empfehlung der Kommission an den Rat genannten Datum, unterrichtet wurde?

Kann die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, dass das Europäische Parlament künftig ordnungsgemäß und umgehend über solche Empfehlungen an den Rat informiert und um Genehmigung der Aufnahme der erforderlichen Verhandlungen ersucht wird?

ABl. C 265 E vom 09/09/2011