Parlamentarische Anfrage - E-009044/2011Parlamentarische Anfrage
E-009044/2011

Glyphosat

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-009044/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Sir Graham Watson (ALDE)

Der Fragesteller bezieht sich auf die Antwort von Kommissionsmitglied John Dalli vom 4. August 2011 auf sein Schreiben vom 4. Juli 2011. Darin hatte sich der Fragesteller zu der Besorgnis der Wählerin Claire Robinson aus seinem Wahlkreis über die erst für 2015 geplante Neubeurteilung der Substanz Glyphosat geäußert. Im Schreiben von Kommissionsmitglied John Dalli heißt es zum Bericht von Earth Open Source und anderen Berichten zur Toxizität von Glyphosat: „In diesen Berichten konnten bislang keine möglichen Risiken für den Einsatz von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln aufgezeigt werden, die nicht bereits 2002 beim ersten Zulassungsverfahren berücksichtigt wurden“.

Es ist allerdings genau dieses Verfahren für die erste Zulassung selbst, das in dem Bericht von Earth Open Source in Frage gestellt wird und an dem Claire Robinson als Mitautorin beteiligt ist. In dem Entwurf für den Beurteilungsbericht, auf dessen Grundlage Glyphosat 2002 die Zulassung erhalten hat, wurden von dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat Deutschland unwissenschaftliche Verfahren angewendet: So wurden unter anderem in Branchenstudien festgestellte Geburtsschäden bei Labortieren heruntergespielt oder blieben gänzlich unberücksichtigt. Der Bericht wird in folgenden Punkten kritisiert:

Aus diesen und vielen weiteren Gründen gelangen Claire Robinson und Earth Open Source zu dem Schluss, dass in dem Zulassungsverfahren für Glyphosat eindeutige Hinweise auf durch Glyphosat hervorgerufene Schädigungen fälschlicherweise nicht einbezogen wurden und das Verfahren als unwissenschaftlich anzusehen ist. Sie halten die Aussage für unzutreffend, dass auftretende Missbildungen „berücksichtigt“ worden seien, wenn deren Bedeutung für das Untersuchungsergebnis in Wirklichkeit ignoriert oder nicht ernst genommen wurde.

Kann die Kommission eine wissenschaftliche Begründung für die vorstehende Vorgehensweise Deutschlands wissenschaftlich nennen?

ABl. C 154 E vom 31/05/2012