Parlamentarische Anfrage - E-010497/2011Parlamentarische Anfrage
E-010497/2011

Elektrosmog-Grenzwerte und Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-010497/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Niccolò Rinaldi (ALDE)

In dem von der italienischen Regierung ausgearbeiteten Entwurf des Dekrets für Entwicklung ist vorgesehen, die gesetzlichen Grenzwerte für den durch Handys und Mobilfunk-Repeater verursachten Elektrosmog anzuheben: Insbesondere soll offenbar der Grenzwert im Freien von 6 auf 20 V/m erhöht werden. Das Dekret sieht außerdem eine Änderung bei den Messverfahren vor, die gegenwärtig 24 Stunden lang durchgeführt werden.

Ist die Kommission angesichts der erheblichen Bedenken, die diese Entscheidung in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat, sowie der damit verbundenen starken wirtschaftlichen Interessen nicht der Ansicht, dass diese Bestimmung den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 und vom 19. Februar sowie der Tatsache, dass das Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der menschlichen Gesundheit eine nicht verhandelbare Priorität darstellt, völlig zuwiderläuft?

Ist sie, nicht zuletzt in Anbetracht der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern, der Auffassung, dass mit dieser Entscheidung die EU-Vorschriften eingehalten werden und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt wird?

ABl. C 168 E vom 14/06/2012