Inakzeptables Gesetz zur Tötung von Straßenhunden in Rumänien
24.11.2011
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-011392/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Andrea Zanoni (ALDE)
Das rumänische Parlament hat am 22. November 2011 ein neues staatliches Gesetz verabschiedet, das allen Bürgermeistern des Landes mehr Entscheidungsgewalt beim Umgang mit dem Problem der Streunerhunde einräumt. Zur Bekämpfung dieses Problems sieht das neue Gesetz die Möglichkeit vor, kranke, aggressive oder gefährliche Hunde schon drei Tage, nachdem sie eingefangen wurden, zu töten. Die Modalitäten, nach denen die Kommunalbehörden solche Entscheidungen treffen können, sind nicht genau geregelt, und es bleibt auch unklar, was unter einer „Volksbefragung“ zu verstehen ist, die im Hinblick auf die Tötung von weder kranken noch gefährlichen Hunden nach 30 Tagen vorgesehen ist. Nun wird erwartet, dass der rumänische Staatspräsident Traian Băsescu das Gesetz verkündet.
Internationale Tierschutzorganisationen wie „Save the dogs“, „Four Paws“ und „CAROdog“ prangern die Entscheidung des rumänischen Parlaments als unbegründet an und kritisieren, dass sie nur von wirtschaftlichen Interessen diktiert sei. Laut dem Bericht „WHO Expert Committee on Rabies, Eighth Report“ (Genf 1992, Serie Nr. 824, S. 31) der Weltgesundheitsorganisation wurde kein wissenschaftlicher Nachweis dafür erbracht, dass die Hundepopulation oder die Ausbreitung von Krankheiten wie Tollwut wesentlich eingedämmt werden, wenn die Hunde von der Straße geholt werden.
- —Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass das erwähnte Gesetz gegen Artikel 13 des Vertrags von Lissabon verstößt, in dem die Tiere als fühlende Wesen bezeichnet werden?
- —Wie beurteilt die Kommission dieses Gesetz, auch in Anbetracht der Schriftlichen Erklärung Nr. 26/2011 über die Kontrolle der Hundepopulation in der Europäischen Union, die am 13. Oktober 2011 vom Europäischen Parlament angenommen wurde und in der die Mitgliedstaaten ausdrücklich aufgefordert werden, „umfassende Strategien zur Kontrolle der Hundepopulation anzunehmen, die unter anderem Maßnahmen wie Gesetze zur Kontrolle der Hundepopulation und gegen Tiermisshandlung“ umfassen?
- —Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Europäische Kommission im Rahmen der Tierschutzstrategie 2013-2018, die zum Jahresende verabschiedet werden soll, zu treffen, um die Hunde in Rumänien zu schützen?
ABl. C 180 E vom 21/06/2012