Parlamentarische Anfrage - E-011475/2011Parlamentarische Anfrage
E-011475/2011

Mehrsprachigkeit auf den Internetseiten der Kommission

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-011475/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Nathalie Griesbeck (ALDE)

Das Internet ist das bevorzugte Kommunikationsmedium der Europäischen Kommission, die dort amtliche Informationen zu der Politik der Europäischen Union, den unterschiedlichen Aktivitäten der Generaldirektionen, aber auch zu Projektausschreibungen, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und öffentlichen Konsultationen veröffentlicht.

Gemäß Verordnung Nr. 1 des Rates aus dem Jahr 1958, die mehrmals geändert wurde, um neue Amtssprachen zu berücksichtigen, ist die Kommission gehalten, die Rechtsvorschriften und damit zusammenhängende Dokumente in alle Amtssprachen der Union zu übersetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, den Wirtschaftsakteuren und anderen betreffenden Personen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte geltend zu machen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Allerdings sind zahlreiche Internetseiten wie die Webseiten der GD Inneres, der GD Verkehr oder auch der GD Umwelt ausschließlich in englischer Sprache verfügbar, sodass zahlreiche Bürger die Informationen zur europäischen Politik in den Bereichen Inneres, Verkehr oder auch Umwelt nicht verfolgen können. Darüber hinaus sind auch die Internetseiten zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Kommission (vom LIFE+-Programm bis zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durch die GD Justiz) und damit alle Dokumente zu den Leitlinien einer Ausschreibung, den Finanzierungsbedingungen, den Verfahren usw. ebenfalls ausschließlich in englischer Sprache verfasst, obgleich sich diese Seiten direkt an die Projektträger richten, die Zugang zu diesen Informationen haben müssen, um sich ordnungsgemäß an einer Ausschreibung beteiligen zu können.

1. Vertritt die Kommission vor diesem Hintergrund nicht die Auffassung, dass alle Unionsbürger unbedingt Zugang zu denselben Informationen haben müssen?

2. Könnte die Kommission darüber hinaus erläutern, warum einige Internetseiten nicht in die 23 Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden, und kann sie mitteilen, wann eine Übersetzung erfolgen wird?

3. Ist die Kommission nicht der Meinung, dass die Übersetzung von Dokumenten zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erforderlich ist, um den Projektträgern die ordnungsgemäße Beteiligung an einer Ausschreibung zu ermöglichen?

4. Und abschließend, welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um die Einhaltung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit auf ihren eigenen Internetseiten sicherzustellen?

ABl. C 180 E vom 21/06/2012