Finanzierung des ITER-Projekts im Zeitraum 2014 bis 2020
27.3.2012
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003282/2012
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Dominique Vlasto (PPE) , Gaston Franco (PPE) , Jean-Pierre Audy (PPE) , Jan Březina (PPE) , Pilar del Castillo Vera (PPE) , Françoise Grossetête (PPE) , Jolanta Emilia Hibner (PPE) , Herbert Reul (PPE) , Michel Dantin (PPE) , Christian Ehler (PPE) , Jean Roatta (PPE) , Marian-Jean Marinescu (PPE) , Damien Abad (PPE) , Vladimir Urutchev (PPE) , Romana Jordan (PPE) und Amalia Sartori (PPE)
Obgleich die EU bisher in großem Ausmaß am ITER-Projekt beteiligt war — sie hatte die Einrichtung des Standorts auf ihrem Territorium erwirkt und die vor zwei Jahren begonnenen Bauarbeiten finanziert — schlägt die Kommission jetzt vor, die Verwendung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Finanzierung dieses Forschungsprogramms nach 2014 auszuschließen (KOM(2011)0931).
Die Kommission hat diese Entscheidung mit ihrer Besorgnis begründet, dass das Budget für das ITER-Projekt rapide steigen und dass dies Auswirkungen auf die anderen Haushaltslinien des MFR haben könnte.
Dennoch wurden in den letzten Monaten dank des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission beachtliche Anstrengungen unternommen, um die Leitung des Projekts zu verbessern und seine Kosten zu minimieren. Im Juli 2010 schlug der Rat vor, die Ausgaben für die Bauphase von ITER (2007-2020) strikt auf maximal 6,6 Mrd. EUR zu begrenzen, und die Kommission erkannte am 20. Juli 2010 an, dass die langfristige Finanzierung von ITER auf dieser Grundlage gewährleistet werden kann.
Daher kommt der Vorschlag der Kommission für die internationalen Partner des ITER-Projekts und die europäische Fusionsgemeinschaft, die sich stark für den Erfolg des Projekts einsetzen und diesen Vorschlag nicht verstehen, überraschend. Darüber hinaus wird das Europäische Parlament (die Haushaltsbehörde) durch einen derartigen Vorschlag die Kontrolle über die Finanzierung dieses Projekts verlieren.
Daraus ergeben sich verschiedene Fragen bezüglich des von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Programms:
- 1.Warum gibt die Kommission plötzlich die Finanzierung des europäischen Anteils an ITER im Rahmen des EU-Haushalts auf, während sich die europäischen Institutionen auf eine deutliche Verbesserung des Projekts geeinigt haben?
- 2.Glaubt die Kommission, dass das vorgeschlagene zusätzliche Programm, das mit Ausnahme des Betriebs des Hochflussreaktors in Petten (mit einem Budget von 36 Mio. EUR und unter Beteiligung von nur drei Mitgliedstaaten), nie verwendet wurde, für ein Projekt wie ITER geeignet ist (für das im Zeitraum 2014-2018 2,5 Mrd. EUR verwaltet werden müssen und an dem 27 Länder beteiligt sind)? Ist die Kommission der Ansicht, dass der Erfolg von ITER mit einem solchen Rechtsrahmen gewährleistet werden kann, nachdem sie dieses Instrument vor drei Jahren infrage gestellt hatte?
- 3.Ist sich die Kommission der Tatsache bewusst, dass das Europäische Parlament mit diesem Instrument die Kontrolle über die Finanzierung eines der größten Wissenschaftsprojekte Europas und der Welt verlieren wird?
ABl. C 124 E vom 30/04/2013