Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
10.7.2012
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006858/2012
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Christa Klaß (PPE)
Am 31. Januar 2012 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik vorgelegt. Mit diesem Vorschlag wird die bestehende Liste prioritärer Stoffe um 15 weitere Stoffe ergänzt. Darunter fallen u.a. die Wirkstoffe Aclonifen, Bifenox, Cybermethrin, Quinoxyfen und Diclofenac.
1. Wie kommt die Kommission zu der Annahme, dass gerade diese Stoffe unter besondere Beobachtung gestellt werden sollen?
Zu den Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Aclonifen, Bifenox, Cybermethrin und Quinoxyfen:
- 2.Wie beurteilt die Kommission die durch die Aufnahme in die Liste entstehende Diskrepanz zwischen den Politikbereichen Pflanzenschutz und Wasser?
- 3.Wie ist es vereinbar, dass ein Wirkstoff wie Quinoxyfen einerseits für 10 Jahre genehmigt ist, andererseits im Genehmigungszeitraum als prioritär gefährlich eingestuft wird, mit der Konsequenz, dass die Verwendung des Stoffes zu beenden ist?
- 4.Teilt die Kommission die Auffassung, dass mangelnde Kohärenz zwischen den einzelnen Politikbereichen die Innovationsbereitschaft untergräbt, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission, um die Innovationsbereitschaft für die Entwicklung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen zu erhalten und zu fördern?
Zu dem Schmerzmittelwirkstoff Diclofenac:
- 5.Wie beurteilt die Kommission den medizinischen Wert des Schmerzmittelwirkstoffs Diclofenac?
- 6.Hat die Kommission bei ihrer Einschätzung die Konsequenzen für die Patienten infolge der Aufnahme des Wirkstoffes Diclofenac in die Liste berücksichtigt?
- 7.Hat die Kommission berücksichtigt, dass Mitgliedstaaten aufgrund der Aufnahme des Wirkstoffes Diclofenac in die Liste dessen Verwendung verbieten könnten? Ist in einem solchen Fall sichergestellt, dass Patienten und Ärzte weiterhin eine breite Wirkstoffauswahl haben?
- 8.Hat die Kommission sichergestellt, dass die als Alternativen vorgeschlagenen Arzneimittel in ihrer spezifischen Wirkung und Verträglichkeit gleich sind?
- 9.Hat die Kommission die alternativen Schmerzmittelwirkstoffe hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht?
ABl. C 263 E vom 12/09/2013