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Parlamentarische Anfrage - E-014067/2013Parlamentarische Anfrage
E-014067/2013

Kriterien für den Verzicht auf ausschließliche Zuständigkeit der EU

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-014067-13
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Amelia Andersdotter (Verts/ALE) , Eva Lichtenberger (Verts/ALE)

In ihrer Antwort auf die Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E‐011256/2013 scheint die Kommission implizit zum Ausdruck zu bringen, dass das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht (EPG) sich auf gemeinschaftliche Vorschriften oder deren Geltungsbereich auswirkt. Zudem gibt die Kommission zu, dass das Übereinkommen über das EPG in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, schiebt jedoch mögliche rechtliche Unregelmäßigkeiten auf die Frage, ob die Union dem Verzicht auf ihre ausschließliche Zuständigkeit zugestimmt hat.

Ist die Kommission der Ansicht, dass das Parlament und der Rat alle notwendigen Formalitäten für einen Verzicht der EU auf ihre ausschließliche Zuständigkeit zum Abschluss des Übereinkommens über das EPG erledigt haben? Kann die Kommission die erforderlichen Formalitäten im Detail aufführen und darlegen, welche davon erledigt wurden?

ABl. C 273 vom 20/08/2014