Ausschreibungspflicht bei Bereitschaftsdienst in Deutschland
5.2.2014
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001134-14
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Thomas Ulmer (PPE)
Bei dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten ärztlichen Notfall-/Bereitschaftsdienst in Deutschland bedarf es einer europaweiten Ausschreibung. Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:
- 1.Auf welcher europäischen Vorgabe basiert diese Regelung?
- 2.Inwieweit besteht hier eine Pflicht zur Ausschreibung in Deutschland?
- 3.Existiert im gesamten EU-Raum ein mit Deutschland vergleichbarer ärztlicher Notfall-/Bereitschaftsdienst?
- 4.Falls ja, bedarf es überall einer europaweiten Ausschreibung, oder basiert dies in Deutschland auf der nationalen Umsetzung einer Richtlinie?
- 5.Wie beurteilt die Kommission die Ausschreibungspflicht in Anbetracht des Subsidiaritätsprinzips gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)?
- 6.Ist hier derzeit durch die Kommission eine Anpassung/Veränderung der Rechtsgrundlage geplant?
ABl. C 305 vom 09/09/2014