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Parlamentarische Anfrage - E-003685/2014Parlamentarische Anfrage
E-003685/2014

Maßnahmen zur Trinkwasserprivatisierung

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003685-14
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Ewald Stadler (NI)

Die EU-Kommission hat bei ihrer Reaktion auf die europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ im Ergebnis darauf hingewiesen, dass sie wegen Unzuständigkeit keine entsprechenden Rechtsakte vorschlagen könne. Dazu heißt es unter anderem: Die Kommission achtet weiterhin darauf, dass die AEUV-Regeln, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist (vgl. Mitteilung der Kommission KOM(2014)0177).

In Griechenland aber beharrt die Troika, in der auch die Kommission maßgeblich zur Willensbildung beiträgt, auf der Privatisierung der Wasserwerke in Athen und Thessaloniki.

1. Wie sind die Troika-Maßnahmen mit der angeblichen Neutralität der Kommission hinsichtlich der Eigentumsordnung (Artikel 345 AEUV: Die Verträge lassen die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt) vereinbar?

2. Welche Anstrengungen wird es seitens der Kommission im Bereich der Entwicklungspolitik geben, um international den Ausverkauf des Wassers zu verhindern?

ABl. C 346 vom 02/10/2014