• ES - español
  • DE - Deutsch
  • EL - ελληνικά
  • EN - English
  • FR - français
Parlamentarische Anfrage - E-005636/2016Parlamentarische Anfrage
E-005636/2016

Schutz personenbezogener Daten in der Türkei

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005636-16
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Ernest Maragall (Verts/ALE) , Jan Philipp Albrecht (Verts/ALE) , Takis Hadjigeorgiou (GUE/NGL) , Jean-Paul Denanot (S&D)

Im Anschluss an die Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Übereinkommen Nr. 108), das 1981 unterzeichnet wurde, hat das türkische Parlament am 24. März 2016 das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten verabschiedet.

Das neue Gesetz wurde dafür kritisiert, dass es lediglich auf die Vereinbarkeit mit der Richtlinie 95/46/EG ausgerichtet ist, die 2018 durch die neue Datenschutz-Grundverordnung ersetzt wird. Zudem gewährleistet das türkische Gesetz nicht die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde und es enthält zu viele Ausnahmen für Sicherheitsbehörden.

Die Kommission erklärte, dass sie von der Türkei verlangt, diese Probleme zu lösen, damit die Voraussetzungen für das geplante Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung mit der EU erfüllt werden.

Welche weiteren Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und den Austausch von Rechtsdaten zwischen der Türkei und der EU zu ermöglichen?