Praktiken, die im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Verwendung von Biokraftstoff in einigen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen
12.7.2017
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004691-17
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Marijana Petir (PPE) , Angélique Delahaye (PPE) , Albert Deß (PPE) , Peter Jahr (PPE) , Michel Dantin (PPE)
Den Fragestellern ist mitgeteilt worden, dass es auf dem Binnenmarkt aufgrund der Tatsache, dass zwischen den Mitgliedstaaten unterpreisiger Biodieselkraftstoff gehandelt wird, zu zunehmenden Handelsverzerrungen kommt. Offenbar wurden Biodiesel-Volumina doppelt in einzelstaatliche Beimischungsquoten eingerechnet (d. h. verschiedene Mitgliedstaaten haben ein und dieselben Biodiesel-Volumina zur Erfüllung der Quote in Anspruch genommen). Diese unfaire Methode beruht anscheinend auf einer Lücke, was die Umsetzung des Unionsrechts durch einen Mitgliedstaat bzw. mehrere Mitgliedstaaten angeht: Für die Anrechnung einer bestimmten Menge von Biodiesel auf die Beimischungsquote reicht ein einfacher, vom Kraftstoffhändler ausgestellter Kaufbeleg aus. Somit kommt es dazu, dass die fraglichen Mengen an Biodiesel nicht in dem eigentlichen Mitgliedstaat verbraucht werden, sondern in andere Mitgliedstaaten ausgeführt werden können, was für die dortigen Hersteller zu Problemen führt.
Angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen dieses Handelsmechanismus, was faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt für Biodieselkraftstoff angeht, stellen sich die folgenden Fragen:
- 1.Liegen der Kommission Informationen über das mögliche Ausmaß dieses Problems in der EU vor?
- 2.Welche Maßnahmen hat die EU bislang getroffen, damit Biodieselkraftstoff, der so gehandelt wird, nicht von zwei Mitgliedstaaten angerechnet werden kann?
- 3.Beabsichtigt die Kommission, regulierende Maßnahmen zu treffen, um Praktiken dieser Art zu unterbinden?