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Parlamentarische Anfrage - E-001501/2018Parlamentarische Anfrage
E-001501/2018

Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS-Richtlinie) — Anträge auf Ausnahme gemäß Anhang III

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001501-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Karl-Heinz Florenz (PPE)

Seit 2011 wird der Beleuchtungsindustrie im Rahmen der RoHS-Richtlinie für Erzeugnisse, die Quecksilber enthalten, eine Ausnahme gewährt. Mehr als die Hälfte der von Leuchtmitteln verursachten Quecksilberemissionen geht auf die weitverbreiteten standardmäßigen Kompaktleuchtstofflampen (CFL-i) und die standardmäßigen Leuchtstoffröhren (TL-8) zurück.

Die letzten Ausnahmen gemäß der RoHS-Richtlinie sollten bis zum 16. Juli 2016 auslaufen. Vor diesem Datum wurden Anträge auf Verlängerung der Ausnahmen eingereicht.

In einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie des Oeko-Instituts und des Fraunhofer-Instituts[1] gelangte man zu der Schlussfolgerung, dass der Markteintritt von geeigneten und sicheren Lichtemissionsdioden, die einen Ersatz für beide Produkte darstellen würden, unmittelbar bevorstand. Aus diesem Grund wurde eine Verlängerung der Ausnahmen nicht empfohlen. Mittlerweile sind geeignete und sichere Lichtemissionsdioden, die einen Ersatz darstellen, verfügbar. Da die Kommission keine Entscheidung getroffen hat, sind standardmäßige Leuchtmittel, die Quecksilber enthalten, nach wie vor auf dem Markt vorherrschend.

In Bezug auf die Anträge auf Ausnahme gemäß Anhang III der RoHS-Richtlinie, unter anderem von LightingEurope, im Zusammenhang mit Lichtquellen, die Quecksilber enthalten (Nr. 1 Buchstaben a bis e, für allgemeine Beleuchtungszwecke), wird die Kommission um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

Worin bestehen die Gründe für die Verzögerung des Beschlusses der Kommission, und wann wird der Beschluss vorgelegt?

Wie kann die Verzögerung vor dem Hintergrund der ökologischen Auswirkungen der anhaltenden Abgabe von Lichtquellen, die Quecksilber enthalten, gerechtfertigt werden?

Ist der Kommission bewusst, dass die in der Studie vorgeschlagenen befristeten Verlängerungen der Ausnahmen bei einer übermäßigen Verzögerung des Beschlusses hinfällig werden?

Letzte Aktualisierung: 28. März 2018
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