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Parlamentarische Anfrage - E-003591/2018Parlamentarische Anfrage
E-003591/2018

Stickoxid-Emissions-Überwachungsgebiete

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003591-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Tiemo Wölken (S&D)

Emissions-Überwachungsgebiete (ECAs) sind von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ausgewiesene Gebiete, in der bestimmte Grenzwerte für Schwefeloxid-, Stickoxid‐ oder Feinstaubemissionen gelten. Die Nord‐ und Ostsee sind seit 2015 als SOx‐Emissions-Überwachungsgebiete (SECAs) ausgewiesen, in denen ein Grenzwert von 0,1 % Schwefel im Treibstoff gilt, wodurch laut Kommission bereits eine deutliche Senkung der Schwefeloxidemissionen erreicht wurde. In Küstenstädten ist eine teils hohe Stickoxidbelastung durch die Schifffahrt gegeben.

1. Plant die Kommission, die Nord‐ und Ostsee oder weitere Gebiete als NOx‐Emissions-Überwachungsgebiete (NECAs) auszuweisen?

2. Wenn nicht, welche Maßnahmen sind vorstellbar oder geplant, um die durch die Schifffahrt verursachten Stickoxidemissionen zu senken?

3. Welche Erkenntnisse hat die Kommission in Bezug auf Befürchtungen, dass mit der Ausweisung einzelner Gebiete als Emissions-Überwachungsgebiete (ECAs) diese Gebiete Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Gebieten, beispielsweise dem Mittelmeer, erleiden? Welche Maßnahmen plant sie in Bezug auf diese Befürchtungen?

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2018
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