Parlamentarische Anfrage - P-2373/2006Parlamentarische Anfrage
P-2373/2006

Glücksspiele

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2373/06
von Jacques Toubon (PPE-DE)
an die Kommission

Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe ce des geänderten Vorschlags für eine Richtlinie über Dienstleistungen (KOM(2006)160) besagt Folgendes: „Die Richtlinie findet keine Anwendung auf folgende Tätigkeiten: (…) Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschließlich Lotterien, Glücksspiele in Spielkasinos und Wetten“.

Diese Definition von Glücksspielen weicht von der Definition von Glücksspielen gemäß Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d der Richtlinie 2000/13/EG[1] über den elektronischen Geschäftsverkehr insofern ab, als unter den Beispielen für Glücksspiele nunmehr auch Glücksspiele in Spielkasinos aufgeführt werden. Eine zu konkrete Aufzählung könnte bei den Glücksspielen, die in dieser Definition nicht als Beispiel genannt werden, zu Rechtsunsicherheit führen. Aus diesem Grund wird die Kommission ersucht, in folgenden Fragen für die notwendige Klärung zu sorgen:

1. Kann die Kommission erläutern, warum die Definition von Glücksspielen gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr geändert wurde?

2. Kann die Kommission bestätigen, dass Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden?

3. Kann die Kommission bestätigen, dass Glücksspiele außerhalb von Spielkasinos, wie etwa Spielautomaten, die an anderen Orten aufgestellt werden, ebenfalls vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden?

ABl. C 328 vom 30/12/2006