Parlamentarische Anfrage - P-6415/2007Parlamentarische Anfrage
P-6415/2007

Revision der Richtlinie über das Urheberrecht

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-6415/07
von Richard Howitt (PSE)
an die Kommission

Als Teil der von der Europäischen Kommission im Jahr 2002 eingeleiteten Überprüfung des Urheberrechts gab die Kommission zwei Studien über die Anwendung der Rechtsvorschriften über das Urheberrecht in der gesamten EU in Auftrag. In diesen beiden Studien mit dem Titel „Die Revision des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“, Institut für Informationsrecht, Universität Amsterdam, veröffentlicht im November 2002, und „Studie über die Umsetzung und die Auswirkungen der Richtlinie 2001/29/EG[1] zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft im Rahmen der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten“, Institut für Informationsrecht, Universität Amsterdam, veröffentlicht im Februar 2007, wird insbesondere empfohlen, Ausnahmen von den Rechtsvorschriften über das Urheberrecht zu harmonisieren und einige Ausnahmen obligatorisch zu machen, insbesondere Ausnahmen für Behinderte.

Derzeit heißt es in Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz b) der Richtlinie 2001/29/EG lediglich: „Die Mitgliedstaaten können ... Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Rechte vorsehen“, ohne dass konkrete Leitlinien außer der Auflage festgelegt werden, dass die Nutzung mit der Behinderung unmittelbar in Zusammenhang steht und nicht kommerzieller Art ist, soweit es die betreffende Behinderung erfordert. Die Studien gelangten zu dem Ergebnis, dass die in den Mitgliedstaaten bestehenden Systeme sich weitgehend unterscheiden, und zwar von der Berücksichtigung aller Arten von Behinderungen bis zur Beschränkung auf bestimmte physische Behinderungen wie Blindheit und Taubheit und auf bestimmte Arten von Tätigkeiten, z.B. Tätigkeiten, die nicht mit Datenbanken in Verbindung stehen.

Kann die Kommission mitteilen, ob sie beabsichtigt, in den nächsten Monaten auf den Ergebnissen dieser Studien aufzubauen und dem Parlament und dem Rat eine Revision der geltenden Rechtsvorschriften mit Blick auf die Harmonisierung der Bedingungen für den Schutz des Urheberrechts vorzuschlagen?

ABl. C 191 vom 29/07/2008