Parlamentarische Anfrage - P-3176/2008Parlamentarische Anfrage
P-3176/2008

Aufenthalt von Jean-Pierre Bemba in Portugal

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3176/08
von Ana Maria Gomes (PSE)
an die Kommission

Jean-Pierre Bemba, gegen den ein Urteil wegen vier Kriegsverbrechen und zweier Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verübt in der Zentralafrikanischen Republik (CAF) im Zeitraum 2002-2003, ergangen ist, wurde auf Anordnung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) am 24. Mai 2008 in Brüssel festgenommen. Der Gerichtshof warf den von Bemba geführten Milizen der Bewegung für die Befreiung Kongos (MLC) vor, systematische und andauernde Angriffen gegen die Zivilbevölkerung der CAF, einschließlich Vergewaltigungen, Folterungen, Angriffe auf die Menschenwürde und Plünderungen, begangen zu haben.

In öffentlichen Erklärungen betonte Chefankläger Luis Moreno-Ocampo: „Es gibt keine Entschuldigung für Hunderte Vergewaltigungen, es gibt keine Entschuldigung für die Vergewaltigung eines kleinen Mädchens unter den Augen der Eltern. Es ist nicht zu entschuldigen, wenn Kommandeure Vergewaltigungen und Plünderungen durch ihre Truppen anordnen, genehmigen oder dulden.“

Wie die Tageszeitung Diário de Notícias (DN) (Ausgabe vom 26.5.2008) mitteilte, soll Bemba, einst Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo, politischer Hauptrivale von Präsident Kabila und Führer der MLC, seit April 2007 unter dem Schutz der Sicherheitspolizei in einem luxuriösen Zufluchtsort in der Quinta do Lago in Faro gelebt haben.

Im Besitz eines Schengen-Visums reiste Bemba, der vorgab, sich einer medizinischen Behandlung unterziehen zu müssen, nach Portugal. Der Tageszeitung Diário de Notícias zufolge wurde er in Portugal „durch (direkte) Vermittlung des Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, aufgenommen, ohne dass er politisches Asyl beantragen musste“.

1. Kann die Europäische Kommission bestätigen oder dementieren, dass Kommissionspräsident Durão Barroso in diesem Fall, wie von der DN gemeldet, vermittelnd tätig war?

2. Kann die Kommission, wenn sich dies bestätigen sollte, mitteilen, ob Kommissionspräsident Barroso nichts von den seit Mai 2007 laufenden Ermittlungen des IStGH wusste?

3. Kann die Kommission vor dem Hintergrund der erwähnten Ermittlungen eine Rechtfertigung für die Erklärungen von Kommissar Louis Michel nennen, der sich über die Verhaftung überrascht zeigte, einräumte, Beziehungen zu Jean-Pierre Bemba zu unterhalten, um Entschuldigung dafür bat, dass er keinen Kommentar abgeben wolle, um ein „Werturteil“ zu vermeiden, und erklärte, nichts von den Taten, die Bemba vorgeworfen werden, zu wissen?

ABl. C 40 vom 18/02/2009