Parlamentarische Anfrage - P-4170/2008Parlamentarische Anfrage
P-4170/2008

Überwachung europäischer Bürger

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4170/08
von Karin Riis-Jørgensen (ALDE)
an die Kommission

Die amerikanischen Behörden überwachen in immer stärkerem Maße europäische Bürger. So sind die USA z. B. in der Lage, Geldüberweisungen mithilfe der sogenannten Datenbank „SWIFT“ zu verfolgen, was bedeutet, dass die USA Überweisungen zwischen Europa und anderen Kontinenten, die die USA nichts angehen, überwachen können.

Des Weiteren haben die amerikanischen Behörden Zugang zu den Inhalten von E-Mails, die an ausländische Staatsbürger, beispielsweise von Dänemark nach Brasilien, versandt werden, sofern sie über einen amerikanischen Server geleitet werden, was oft der Fall ist.

Aber auch innerhalb der EU haben wir Probleme damit, dass Bürger eines bestimmten Landes in einem anderen Land überwacht werden. So hat z. B. Schweden ein Gesetz erlassen, das dem Staat das Recht gibt, die elektronische Kommunikation zu überwachen. Das Gesetz erstreckt sich aber nicht nur auf Schweden, sondern beispielsweise auch auf Dänen, die die Dienste von Gesellschaften in Anspruch nehmen, die sowohl in Dänemark als auch in Schweden tätig sind, da sie Server in beiden Ländern benutzen.

Was unternimmt die Kommission, um sicherzustellen, dass europäische Bürger keinen Überwachungsmaßnahmen und Vorschriften unterworfen werden, die im Widerspruch zu den europäischen Datenschutzbestimmungen stehen?

Gedenkt die Kommission, gegen die Überwachung europäischer Bürger durch die USA vorzugehen?

Können wir gemeinsame Regeln für die Datenüberwachung aufstellen, damit wir nicht der Gesetzgebung eines anderen Landes unterworfen werden, die im Widerspruch zu unseren eigenen Datenschutzbestimmungen steht?

ABl. C 40 vom 18/02/2009