Parlamentarische Anfrage - P-5393/2008Parlamentarische Anfrage
P-5393/2008

Steuerliche Behandlung französischer landwirtschaftlicher Genossenschaften

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-5393/08
von Béatrice Patrie (PSE)
an die Kommission

Der französische nationale Verband der Genossenschaften für die gemeinsame Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen (coopératives d’utilisation de matériel agricole, CUMA) hat seine Besorgnis über eine Beschwerde zum Ausdruck gebracht, die bei der Europäischen Kommission wegen der Ausnahmeregelung für die steuerliche Behandlung französischer landwirtschaftlicher Genossenschaften eingereicht wurde. In der im Mai 2004 von einem privatwirtschaftlichen Verband eingereichten Beschwerde wird die Kommission aufgefordert, sich zur Vereinbarkeit dieser steuerlichen Regelung mit den Vorschriften der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zu äußern.

Es sei daran erinnert, dass französische landwirtschaftliche Genossenschaften keine Kapital-, sondern Personengesellschaften sind, deren Rechtsform zahlreiche Beschränkungen aufweist, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Genossenschaften wirklich zugunsten der Landwirte handeln:

Diese steuerliche Behandlung weist also sowohl Vor- als auch Nachteile auf, denen gemäß dem Grundsatz von Recht und Billigkeit Rechnung getragen werden muss.

Kann die Kommission mitteilen, welche Haltung sie in diesem 2004 eröffneten Verfahren vertritt?

ABl. C 316 vom 23/12/2009