Parlamentarische Anfrage - P-0565/2009Parlamentarische Anfrage
P-0565/2009

Missbrauchsversuche bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0565/09
von Gyula Hegyi (PSE)
an die Kommission

Immer mehr Verbraucher (natürliche Personen und kleinere Unternehmen) erhalten aus anderen EU-Mitgliedstaaten englisch- oder deutschsprachige „Drucksachen“, die auf den ersten Blick den Eindruck machen, keine Kosten zu verursachen, aber irreführend formuliert sind. In ihnen werden die Adressaten aufgefordert, ihre Daten anzugeben bzw. zu bestätigen, dass sie ihre bereits vorhandenen Daten überprüft haben, und sie dadurch in internationale Datenbanken aufnehmen zu lassen. (Es gibt bereits eine Website, die sich eigens mit diesen Irreführungen beschäftigt: www.stopecg.org.) Dass es sich dabei um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt, ist lediglich in einem klein gedruckten oder aber nur in Großbuchstaben gesetzten, schwer durchschaubaren Text in einem unauffälligen Teil der Drucksache zusammengefasst, durch den meistens eine teure (bis zu 900-1 000 EUR pro Veröffentlichung), mehrjährige Vertragsbindung mit dem ausländischen Verlag festgeschrieben wird. In den meisten Fällen wird in dem Angebot auch nicht über das durch die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[1] vorgeschriebene Widerrufsrecht informiert. Solche „Bestellzettel“, die im Allgemeinen an kleinere Unternehmen versandt werden, werden in der Hoffnung auf internationale Bekanntheit und in Ermangelung der entsprechenden Informationen gutgläubig und häufig versehentlich unterzeichnet und/oder ausgefüllt. Die meisten Unternehmen erkennen den Betrug sehr schnell. Sie erhalten jedoch trotz ihres Protests (und ggf. ihres Widerrufs) fortlaufend Rechnungen von den Verlagsfirmen, so dass sich der gutgläubige „Besteller“ bald sogar mit Inkassoforderungen konfrontiert sehen kann. In der Mitteilung der Kommission zur Umsetzung der Richtlinie 1997/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (KOM(2006)0514) wird eingeräumt, dass in Zusammenhang mit der Richtlinie in mehreren Fällen Auslegungsprobleme entstanden sind und es zu Disparitäten auf dem Binnenmarkt gekommen ist. Es ist zu hoffen, dass die gegenwärtigen Bestimmungen bei der Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz bald geändert werden. Bis dahin können jedoch noch Tausende Unionsbürger solchen betrügerischen Briefen zum Opfer fallen. Welche Maßnahmen plant die Kommission, um derartige Missbrauchsversuche zu verhindern bzw. ihre Folgen zu begrenzen?

ABl. C 189 vom 13/07/2010