Parlamentarische Anfrage - P-0885/2010Parlamentarische Anfrage
P-0885/2010

Airbus-Boeing-Konflikt in der WTO

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0885/10
von Kader Arif (S&D)
an die Kommission

Seit Oktober 2004 stehen sich in der WTO die Europäische Kommission und die amerikanische Regierung in der Streitfrage der Beihilfen für Boeing und Airbus gegenüber.

Der vertrauliche Vorbericht zulasten von Airbus wurde den Parteien im September 2009 übermittelt. Der Bericht zulasten von Boeing allerdings wird — wegen wiederholter Verzögerungen — erst im Juni 2010 vorgelegt werden, trotz schriftlicher Zusagen der WTO, dass er bis Ende 2009 fertiggestellt würde.

Dieser zeitliche Unterschied zwischen den beiden Berichten, in denen es um die gleichen Vorwürfe geht, ist an sich inakzeptabel und droht darüber hinaus, Airbus geschäftlich ernsthaft zu schaden. Tatsächlich haben sich im Rahmen der Ausschreibungsverfahren zur Ausrüstung der US-Luftwaffe mehrere Mitglieder des Kongresses der Schlussfolgerungen des Berichts zulasten von Airbus bedient, um das europäische Unternehmen im Vergleich zu seinem amerikanischen Mitbewerber zu diskreditieren.

Die Nichtvorlage des Berichts zulasten von Boeing sowie die Unentschlossenheit der Kommission, Airbus öffentlich zu verteidigen, lassen die Situation aus dem Gleichgewicht geraten. Dies führt dazu, dass das Aushängeschild der europäischen Luftfahrtindustrie nicht gleichberechtigt an diesem Markt teilhaben kann, der für ihre künftige Entwicklung von so entscheidender Bedeutung ist.

Was wird die Kommission angesichts dieser Situation tun, um sicherzustellen, dass die WTO alles in ihrer Macht Stehende tun wird, um diesen so lange erwarteten Bericht über die Beihilfen für Boeing umgehend zu erstellen? Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um zu gewährleisten, dass diese Streitfrage von der Öffentlichkeit und der Politik diesseits und jenseits des Atlantiks fair diskutiert wird? Ist die Kommission bereit, unter Einhaltung der Vertraulichkeit des bereits vorgelegten Berichts, Airbus öffentlich und entschieden zu verteidigen, sowohl was die Rechtmäßigkeit der bisher dem Unternehmen gewährten Beihilfen als auch dessen Recht, in fairer Weise an Ausschreibungen teilzunehmen, anbelangt?

ABl. C 138 E vom 07/05/2011