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Parlamentarische Anfrage - P-002460/2018Parlamentarische Anfrage
P-002460/2018

Natura-2000-Gebiete — Ausgleich für Schäden durch Gänsefraß

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-002460-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
David McAllister (PPE)

Der Landkreis Stade (Niedersachsen, Deutschland) hat ein rund 6 622 Hektar umfassendes Gebiet, die Kehdinger Marsch, als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Dieses LSG ist Bestandteil des gemäß der Richtlinie 79/409/EWG des Rates (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Vogelschutzgebietes V 18 „Unterelbe“ (EU‐Kennziffer DE 2121‐401). Schutzzweck des LSG ist die Sicherung eines langfristig überlebensfähigen Bestandes der im Vogelschutz‐ und FFH-Gebiet wertbestimmenden Brut‐ und Zugvogelarten des Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie sowie der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH‐Richtlinie.

Jedoch erweisen sich vor allem die Rastvögel, die es laut Richtlinie zu schützen gilt, als zunehmendes Problem. So hat sich die Anzahl der in Norddeutschland rastenden und bleibenden Vögel, darunter auch die unter Schutz stehende Weißwangengans (Nonnengans), in den vergangenen Jahren stark erhöht. Darüber hinaus führt die enorm angewachsene Population von Wildgänsen zu erheblichen Fraßschäden auf Acker‐ und Grünlandflächen sowie zu einer eingeschränkten Nutzung durch Verkotung der Nutzflächen.

Die Maßnahmen zur Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie verursachen somit Ertragsausfälle und finanzielle Nachteile für Grundbesitzer und Landwirte, die beträchtliche Ausmaße erreichen können.

1) Ist der Kommission dieses Problem bekannt?

2) Was plant die Kommission gegen dieses Problem zu unternehmen?

3) Warum hält die Kommission am besonderen Schutzstatus der Weißwangengans (Nonnengans) fest?

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2018
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