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Verfahren : 2013/2819(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0413/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/09/2013 - 13.11

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0378

Angenommene Texte
PDF 121kWORD 23k
Donnerstag, 12. September 2013 - Straßburg
Lage in Syrien
P7_TA(2013)0378RC-B7-0413/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Lage in Syrien (2013/2819(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Syrien,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu Syrien vom 23. Januar, 18. Februar, 11. März, 22. April, 27. Mai, 24. Juni, 9. Juli und 22. Juli 2013, unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Syrien vom 8. Februar 2013,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vize-Präsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 21. August 2013 zu den jüngsten Berichten über den Einsatz von Chemiewaffen in Damaskus, auf ihre Erklärung vom 23. August 2013 zu der Dringlichkeit, eine politische Lösung für den Syrien-Konflikt zu finden (in der der vereinbarte Standpunkt der EU zu Syrien vom 7. September 2013 zum Ausdruck kommt), und auf ihre Erklärung vom 10. September 2013 zu dem Vorschlag, die Chemiewaffen Syriens unter internationale Kontrolle zu stellen,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949 und ihre Zusatzprotokolle, auf das Genfer Protokoll (zum Haager Übereinkommen) über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege, das am 17. Juni 1925 in Genf unterzeichnet wurde, und auf die im Chemiewaffenübereinkommen festgelegten Normen,

–  gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass nach Angaben der Vereinten Nationen seit Beginn des gewaltsamen Vorgehens gegen friedliche Demonstranten im März 2011 in Syrien mehr als 100 000 Menschen, in der Mehrzahl Zivilisten, umgekommen sind; in der Erwägung, dass es laut Angaben des UN-Büros für die Koordinierung der humanitären Angelegenheiten (OCHA) 4,25 Millionen Binnenvertriebene und außerdem mehr als zwei Millionen syrische Flüchtlinge gibt, die sich hauptsächlich in der Türkei, Jordanien, Libanon und Irak aufhalten;

B.  in der Erwägung, dass am 21. August 2013 in den Außenbezirken von Damaskus ein großangelegter chemischer Angriff stattfand, durch den Hunderte Menschen, darunter zahlreichen Frauen und Kinder, getötet wurden; in der Erwägung, dass der Angriff einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht, ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt; in der Erwägung, dass die Informationen, die aus unterschiedlichsten Quellen stammen, diesen Angriff bestätigen und anscheinend nachdrückliche Beweise dafür darstellen, dass das syrische Regime für diese Angriffe verantwortlich ist;

C.  in der Erwägung, dass die Regierung Syriens am 25. August 2013, vier Tage nach dem Chemiewaffenangriff, einer Ortsbesichtigung durch VN-Inspektoren zustimmte; in der Erwägung, dass VN-Generalsekretär Ban Ki-moon das Inspektionsteam aufgefordert hat, seine Erkenntnisse möglichst bald vorzulegen; in der Erwägung, dass sich das Mandat der VN-Inspektionsmission darauf beschränkt festzustellen, ob chemische Waffen eingesetzt wurden oder nicht, es aber nicht um die Frage geht, wer für diese Aktion verantwortlich war;

D.  in der Erwägung, dass VN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 9. September 2013 und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin Catherine Ashton am 10. September 2013 den Vorschlag begrüßten, die chemischen Waffen des syrischen Regimes der internationalen Gemeinschaft zur Vernichtung zu übergeben, und dass dieser Vorschlag von Russland, Iran und Syrien bereitwillig angenommen wurde; in der Erwägung, dass Generalsekretär Ban Ki-moon erklärt hat, er erwäge, den Sicherheitsrat aufzufordern, die sofortige Verbringung der Vorräte an diesen Waffen und von Vorläufersubstanzen an Orte innerhalb von Syrien zu fordern, an denen sie sicher verwahrt und vernichtet werden können;

1.  verurteilt aufs Schärfste die Massentötung von Zivilisten mit chemischen Waffen, zu der es am 21. August 2013 kam und die nach Angaben westlicher Nachrichtendienste zum Tod von mindestens 1400 Menschen, darunter 400 Kinder, führte, wobei verschiedene Quellen darauf hinzudeuten scheinen, dass die syrische Regierung für diesen Angriff verantwortlich ist;

2.  stellt fest, dass die international Gemeinschaft angesichts dieses entsetzlichen Einsatzes von chemischen Waffen nicht untätig bleiben darf; betont, dass der nachgewiesene Einsatz von chemischen Waffen, vor allem gegen Zivilisten, einen offenkundigen Verstoß gegen das Völkerrecht, ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt und eine klare, starke, zielgerichtete und einmütige Antwort erfordert, die mögliche Abschreckungsmaßnahmen nicht ausschließt, um klarzustellen, dass solche Verbrechen nicht hinnehmbar sind, und um jeden weiteren Einsatz chemischer Waffen in Syrien oder anderswo zu verhindern;

3.  begrüßt den während des informellen Treffens der EU-Außenminister vom 7. September 2013 vereinbarten Standpunkt der EU zu Syrien; betont, dass die Situation in Syrien einen kohärenten gemeinsamen Ansatz der Mitgliedstaaten erforderlich macht; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Situation in Syrien im Rahmen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) weiter zu erörtern und zu erwägen, welche Maßnahmen die EU treffen könnte, um die demokratischen Kräfte in der syrischen Opposition zu unterstützen, den Dialog und die Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes mit anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft zu erleichtern und weitere humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in Syrien und in den Nachbarländern zur Verfügung zu stellen; betont, dass die EU besonders darauf achten sollte, allen beteiligten Akteuren entgegenzukommen, und einen diese ganze Weltregion erfassenden Deeskalationsprozess zu fördern;

4.  fordert die Vereinten Nationen auf, die eingehende Untersuchung des Einsatzes chemischer Waffen in Syrien rasch abzuschließen; fordert, dass der Bericht des Inspektionsteams so rasch wie möglich dem VN-Sicherheitsrat übermittelt wird, damit er die Massentötungen in Syrien auf der Grundlage der Feststellungen der VN-Sachverständigengruppe behandeln und die Maßnahmen erwägen kann, die als Konsequenz getroffen werden müssen, um auf den Einsatz von chemischen Waffen in Syrien zu reagieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

5.  begrüßt den Vorschlag, den syrischen Chemiewaffenvorrat der internationalen Gemeinschaft zu übergeben, um ihn so schnell wie möglich zu vernichten, nachdem die internationale Gemeinschaft ein Ultimatum gestellt hat, das mit einer verbindlichen Resolution des VN-Sicherheitsrats einhergeht, wonach im Fall der Nichteinhaltung des Ultimatums diese Maßnahme auf der Grundlage aller in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehenen Instrumente durchgesetzt werden kann;

6.  ist der Überzeugung, dass die internationale Gemeinschaft eine politische Lösung für Syrien bewirken sollte, mit der die Gewalt unterbunden, der weitere Einsatz von Chemiewaffen verhindert und ein Übergang zur Demokratie gefördert werden können; fordert insbesondere Russland und China als ständige Mitglieder des VN-Sicherheitsrates auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Erreichen eines gemeinsamen Standpunktes und einer diplomatischen Beilegung der Syrien-Krise zu erleichtern, ohne dabei auszuschließen, dass sich die VN-Generalversammlung mit dem Thema befasst, falls es zu einer dauerhaften Blockade im VN-Sicherheitsrat kommt; ist der Überzeugung, dass eine dauerhafte Beilegung der derzeitigen Krise in Syrien nur durch einen inkludierenden politischen Prozess unter der Leitung Syriens mit Rückendeckung der internationalen Gemeinschaft erreicht werden kann; unterstützt in diesem Sinne weiterhin die Bemühungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie des gemeinsamen Sondergesandten der VN und der Arabischen Liga, Lakhdar Brahimi, im Rahmen des Genf-II-Prozesses und im VN-Sicherheitsrats Fortschritte zu erzielen; wiederholt seine Forderung, dass der VN-Sicherheitsrat die Situation in Syrien zum Zweck offizieller Ermittlungen an den Internationalen Strafgerichtshof überweist; wiederholt seine Forderung, dass Präsident Assad und sein Regime zurücktreten und den Weg für einen Übergang zur Demokratie frei machen;

7.  erklärt sich tief besorgt über die anhaltende humanitäre Krise in Syrien und ihre Auswirkungen auf die Nachbarländer; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihre Hilfe für die syrischen Flüchtlinge zu verstärken; wiederholt seine Forderung an alle Staaten, den von ihnen auf der Geberkonferenz in Kuwait am 30. Januar 2013 gemachten Zusagen nachzukommen; fordert alle Konfliktparteien auf, die Bereitstellung von humanitärer Hilfe über alle möglichen Kanäle, auch über Grenzen und Konfliktgrenzen hinweg, zu erleichtern und die Sicherheit von medizinischen Hilfskräften und Mitarbeitern humanitärer Organisationen zu gewährleisten;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie allen am Konflikt in Syrien beteiligten Parteien zu übermitteln.

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