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Verfahren : 2013/2008(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0081/2014

Eingereichte Texte :

A7-0081/2014

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 26/02/2014 - 7.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2014)0132

Angenommene Texte
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Mittwoch, 26. Februar 2014 - Straßburg
Kohäsionspolitik
P7_TA(2014)0132A7-0081/2014

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Februar 2014 zu dem 7. und 8. Fortschrittsbericht der Kommission zur EU-Kohäsionspolitik und dem Strategiebericht 2013 über die Umsetzung der Programme 2007–2013 (2013/2008(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des „7. Fortschrittsberichts der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt“ vom 24. November 2011 (COM(2011)0776) und des entsprechenden Arbeitsdokuments der Dienststellen (SEC(2011)1372),

–  in Kenntnis des „8. Fortschrittsberichts der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt – Die regionale und urbane Dimension der Krise“ vom 26. Juni 2013 (COM(2013)0463) und des entsprechenden Arbeitsdokuments der Dienststellen (SWD(2013)0232),

–  in Kenntnis des Berichts der Kommission „Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2013 über die Umsetzung der Programme 2007–2013“ vom 18. April 2013 (COM(2013)0210) und des entsprechenden Arbeitsdokuments der Dienststellen (SWD(2013)0129),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, COM(2011)0615,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zur Kohäsions- und Regionalpolitik der EU nach 2013(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu dem Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020(3),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (COM(2011)0614),

–  in Kenntnis des 4. Monitoring-Berichts des AdR zur Europa-2020-Strategie, Ausschuss der Regionen, Oktober 2013,

–  in Kenntnis des gemeinsamen Dokuments der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung sowie der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration vom Juli 2013 mit dem Titel „Die Kohäsionspolitik der EU und ihr Beitrag zu Beschäftigung und Wachstum in Europa“,

–  unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament veröffentlichte Studie vom Juni 2012 mit dem Titel „Kohäsionspolitik nach 2013: eine kritische Bewertung der Legislativvorschläge“,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7‑0081/2014),

A.  in der Erwägung, dass empirische Daten aufzeigen, dass die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise den Konvergenzprozess gestoppt oder sogar umgekehrt hat, was die Ungleichheiten zwischen den Regionen verschärft hat, und dass die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise einen langen Zeitraum, in dem die regionalen Unterschiede beim BIP pro Kopf und bei der Arbeitslosigkeit in der EU kontinuierlich abgebaut wurden, beendete, was gleichzeitig die schwächeren Regionen in der EU stärker beeinträchtigt hat;

B.  in der Erwägung, dass öffentliche Mittel sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene zurückgegangen sind und unter einem wachsenden Druck standen, während die Krise und die darauf folgende Rezession sowie die in verschiedenen Mitgliedstaaten herrschende Staatsschuldenkrise die Mitgliedstaaten dazu drängte, endlich die notwendigen wichtigen Strukturreformen umzusetzen, um zur Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen, was wiederum in manchen Fällen zu Kürzungen bei der Kofinanzierung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds geführt hat;

C.  in der Erwägung, dass die Politik der Haushaltskonsolidierung die Rolle und Bedeutung der Kohäsionspolitik als eine Quelle öffentlicher Investitionen verstärkt hat, insbesondere auf subnationaler Ebene, da die kohäsionspolitischen Zahlungen in vielen Mitgliedstaaten und Regionen mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmachen;

D.  in der Erwägung, dass alle Regionen und Städte in Europa unter der Krise leiden und die Mittel der Kohäsionspolitik daher noch wichtiger werden, auch in Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen;

E.  in der Erwägung, dass der Beitrag zu den Zielen der Europa-2020-Strategie eine sehr gewichtige regionale Dimension hat, die bei der Vorbereitung und Umsetzung der nächsten Generation von Programmen im Rahmen der Kohäsion und sonstigen Investitionsstrategien der EU berücksichtigt werden muss;

F.  in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik bis jetzt mehr auf der Integration als auf der Festlegung und Überwachung – und Bewertung des Erreichens – von Zielen lag, während die Überwachungs- und Bewertungssysteme ihren Zweck, der darin besteht, die Definition differenzierter Zielvorgaben entsprechend der lokalen, regionalen und interregionalen Merkmale, Besonderheiten und Bedürfnisse zu verbessern, nicht im vollen Umfang erfüllen;

G.  in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik weiterhin der größte Teil der öffentlichen Finanzierung durch die EU im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 beigesteuert wird, und in der Erwägung, dass der gesamte Schwerpunkt des neuen kohäsionspolitischen Rahmens auf das Erfordernis gelegt wird, Investitionen auf regionaler und lokaler Ebene auf wichtige Gebiete wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, KMU, Beschäftigung (vor allem für junge Menschen), Mobilität der Arbeitnehmer, Bildung und Ausbildung, Forschung und Entwicklung, IKT, Nachhaltigkeit im Verkehr und die Beseitigung von Engpässen, nachhaltige Energie, Umwelt, die Förderung der Leistungsfähigkeit von Behörden und einer effizienten öffentlichen Verwaltung, Stadtentwicklung und Städte zu konzentrieren;

H.  in der Erwägung, dass aufgrund des Erfordernisses, mit weniger Ressourcen mehr Ergebnisse zu erzielen, die intelligente Spezialisierung in den neuen kohäsionspolitischen Rahmen (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen(4)) aufgenommen wurde, damit die Regionen bei der Entwicklung der Wirtschaft durch die gezielte Unterstützung von Forschung und Innovation einen strategischen und weniger fragmentierten Ansatz wählen;

I.  in der Erwägung, dass Partnerschaft und Politikgestaltung auf verschiedenen Ebenen im Kontext des nächsten kohäsionspolitischen Rechtsrahmens allgemeine horizontale Grundsätze im Hinblick auf die Umsetzung der Strategien der Union für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum darstellen;

J.  in der Erwägung, dass im Rahmen der Bewertungen des Programms 2007–2013 nicht der gesamte Bewertungszyklus einschließlich Effizienz, Wirksamkeit und Auswirkungen berücksichtigt wurde;

K.  in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten etwa 50 % und im letzten Jahr der Laufzeit etwa 30 % der Mittel in Anspruch genommen wurden;

L.  in der Erwägung, dass sich KMU schwer tun, Finanzmittel aus dem Bankensektor zu erhalten;

Allgemeine Herausforderungen bei der Umsetzung im laufende Programmplanungszeitraum

1.  begrüßt den 7. und 8. Fortschrittsbericht sowie den Strategiebericht 2013 und fordert die Kommission – die derzeit mit der Ex-post-Bewertung für den Zeitraum 2007–2013 beginnt – und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Überwachung und die Bewertung auf zuverlässigen Daten beruhen, die Effizienz, Wirksamkeit und Auswirkungen der Maßnahmen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Ex-post-Bewertung gemäß der ursprünglichen allgemeinen Verordnung bis Ende 2015 abgeschlossen ist, um daraus eindeutige Lehren für die Umsetzung des nächsten Programmplanungszeitraums ziehen zu können;

2.  stellt fest, dass die Politik der Haushaltskonsolidierung allein nicht ausreicht, um mehr Wachstum zu schaffen und Investitionen zu fördern, die hochwertige und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen, wozu auch Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Förderung des – immer noch labilen und zaghaften – Fortschritts hin zu einem Aufschwung erforderlich sind;

3.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in den Bereichen Unternehmertum, Unternehmensneugründungen und Selbständigkeit als ein Mittel zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen insbesondere deshalb zu verstärken, weil KMU und Kleinstunternehmen mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze im Privatsektor der EU stellen; ist der Ansicht, dass dabei besonderes Gewicht auf die lokale und regionale Ebene gelegt werden sollte; hält zudem Investitionen im Bereich der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums für eine gute Möglichkeit, die sozialen Bedürfnisse zu befriedigen, die nicht durch öffentliche Güter und Dienstleistungen gedeckt werden;

4.  äußert sich besorgt darüber, dass aufgrund der Wirtschaftskrise – insbesondere auf subnationaler Ebene – nicht genügend Finanzmittel vorhanden sind, um die Europa-2020-Strategie angemessen umzusetzen, und dass eine bedeutende Anzahl von weniger entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen in großem Umfang auf Finanzmittel der Kohäsionspolitik angewiesen ist; ist der Ansicht, dass die starke Abhängigkeit der Entwicklung mancher Mitgliedstaaten von den Mitteln der Kohäsionspolitik sorgfältig geprüft werden sollte, bevor Beschlüsse über mögliche makroökonomische Sanktionen gefasst werden;

5.  ist der Ansicht, dass die der Kohäsionspolitik im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen zugewiesenen Mittel verglichen mit den Bedürfnissen vor Ort zwar relativ gering sind, eine größere Effizienz und Synergien zwischen dem EU-Haushalt und den einzelstaatlichen Haushalten dennoch bedeutende Hebel für eine wachstumsfördernde Politik darstellen könnten;

6.  vertritt die Auffassung, dass es wichtig ist, den starken Bedürfnissen zahlreicher weniger entwickelter Regionen in Bezug auf Investitionen in Infrastrukturprojekte grundlegender Sektoren wie Verkehr, Telekommunikation und Energie aus nachhaltigen Quellen Rechnung zu tragen, um im Einklang mit den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und ungeachtet des Erfordernisses, den Schwerpunkt, auf Sektoren mit einem langfristigen Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen Innovationen zu setzen, zum Erreichen der EU-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beizutragen;

7.  ist der Ansicht, dass – ungeachtet der Tatsache, dass lokale und regionale Behörden in die Ausarbeitung von Partnerschaftsabkommen eingebunden sind – weitere Maßnahmen zur Stärkung der territorialen Dimension des kohäsionspolitischen Steuerungssystems, der Europa-2020-Strategie und des Europäischen Semesters ergriffen werden müssen, einerseits durch Sicherstellung eines echten Dialogs und wirklicher Komplementarität auf den verschiedenen Ebenen der Politikgestaltung, und andererseits durch eine Kohärenz der Schwerpunkte auf den Stufen, in denen Bedürfnisse und Besonderheiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ermittelt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass die umfassende Beteiligung der Gemeinden und Regionen an der Ausarbeitung nationaler Strategien und der Ermittlung ihrer spezifischen Probleme und Herausforderungen sichergestellt, dabei jedoch eine Zunahme des Verwaltungsaufwands vermieden werden muss;

8.  ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik am besten geeignet ist, der Strategie Europa 2020 jene territoriale Dimension zu verleihen, die notwendig ist, um die besonders hervorstechenden Wachstumsunterschiede in der Union und in den Mitgliedstaaten anzugehen, sicherzustellen, dass das Wachstumspotenzial auch in den Regionen in äußerster Randlage und den Regionen mit besonders niedriger Bevölkerungsdichte in der Union ausgeschöpft wird, und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Unterschiede in den institutionellen Kapazitäten dazu führen, dass unterschiedliche Regionen die vorgegebenen Ziele nicht auf die gleiche Art und Weise als Referenz verwenden können;

Schwerpunktsetzung auf Beschäftigung und soziale Inklusion

9.  ist insbesondere beunruhigt darüber, dass infolge der Krise die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten, materiell unterversorgten, unter Umweltschäden und schlechten Wohnverhältnissen mit äußerst niedriger Erwerbsintensität leidenden und von Ausgrenzung und Energiearmut bedrohten Menschen stark zugenommen hat, mit einer höheren Verbreitung in Konvergenzregionen und -städten und insbesondere in den gemäß den Indikatoren als entwickelt geltenden Hauptstadtregionen, und dass vor allem Frauen, Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil, große Familien mit vier oder mehr Kindern, Menschen, die die Pflege anderer übernehmen (insbesondere Menschen, die ein behindertes Familienmitglied pflegen), Mitglieder marginalisierter Bevölkerungsgruppen und ältere Menschen kurz vor dem Renteneintritt, die allesamt Probleme haben, sich Chancengleichheit zu verschaffen, betroffen sind;

10.  erachtet es als sehr dringend, diesen Problemen – die die Kohäsion zwischen den Regionen ernsthaft schwächen und die Wettbewerbsfähigkeit der Union mittel- und langfristig gefährden könnten – mit der Schwerpunktsetzung auf Strategien, mit denen insbesondere für junge nachhaltige, hochwertige Beschäftigung und soziale Integration Menschen gesorgt wird, der Förderung der entscheidenden Rolle der KMU diesbezüglich, der Verringerung der Fragmentierung, der Erleichterung des Übergangs zwischen Beschäftigungsverhältnissen, der Schwerpunktsetzung auf Programme zur beruflichen Umschulung für Langzeitarbeitslose, der Nutzung von Erfahrungen von Personen am Ende des Berufslebens sowie der Förderung gleicher wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer zu begegnen; erachtet es ferner als unerlässlich, die physische Zugänglichkeit und die Zugänglichkeit in den Bereichen Information und Kommunikation zu fördern, deren Umsetzung mittels objektiver und vergleichbarer Kennzahlen und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels gemessen werden muss;

11.  besteht auf der Rolle des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen in Bezug auf Humankapital und bei der Steigerung der Beschäftigungsquoten, da dieser Fonds parallel und in Kombination mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Erfüllung einiger der derzeitigen Hauptprioritäten der Union beiträgt, und zwar der Förderung der Jugendbeschäftigung und des Arbeitsmarktes, der Förderung von nachhaltiger Wirtschaft und nachhaltigem Wachstum, der Verringerung der Anzahl vorzeitiger Schulabgänger und dem Kampf gegen Armut, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung; fordert daher die Stärkung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere was die Effizienz und Wirksamkeit der ESF-Maßnahmen angeht, und ersucht die Kommission, die allgemeinen und konkreten Auswirkungen des ESF auf die Arbeitslosenquote und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu analysieren;

12.  erkennt an, dass ein großer Teil der Mittel des ESF für die Förderung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, die Unterstützung der Integration und Teilhabe benachteiligter Gruppen, z. B. von Menschen mit Behinderungen, und die Entwicklung einer allen offenstehenden integrativen Gesellschaft verwendet wird; betont jedoch, dass in Krisenzeiten mehr Gewicht darauf gelegt werden muss, den ESF wirksam auf die Bekämpfung von Ungleichheiten auf lokaler und regionaler Ebene, gegen soziale Ausgrenzung sowie darauf auszurichten, dass den am stärksten gefährdeten Gruppen und insbesondere jungen Menschen Zugang zu Arbeitsplätzen gewährt und die Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt durch den Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation gefördert wird;

13.  weist darauf hin, dass die hohe Zahl der Schulabgänger ohne weiterführenden Abschluss in einzelnen Regionen das Ziel von 10 % weit übersteigt und dass diesen Schulabgängern Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsangebote unterbreitet werden müssen, die ihren Bedürfnissen entsprechen; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Jugendgarantie für Schulabgänger ohne weiterführenden Abschluss hin; betont, dass das Bildungssystem integrativ sein und allen Jugendlichen gleiche Chancen bieten sollte, damit die Zahl der Schulabgänger ohne weiterführenden Abschluss verringert werden kann; hebt hervor, dass Lösungen für die Integration gering qualifizierter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt gefunden werden müssen, indem ihnen eine schrankenlose, zugängliche und hochwertige Berufsausbildung und Ausbildung am Arbeitsplatz ermöglicht wird, um sie beim Erwerb von Fertigkeiten zu unterstützen, da unzureichende Qualifikationen in die Arbeitslosigkeit führen können, was wiederum das Armutsrisiko erhöht und eine Vielzahl sozialer Probleme mit sich bringt, die mit Ausgrenzung, Entfremdung und vergeblichen Bemühungen um den Aufbau eines selbständigen Lebens in Zusammenhang stehen; weist darauf hin, dass der Beitrag des ESF daher von grundlegender Bedeutung ist, um eine größere Zahl junger Menschen dabei zu unterstützen, dass sie die Schule nicht verlassen und die für einen Arbeitsplatz und eine berufliche Laufbahn notwendigen Qualifikationen erwerben, und um einen breiteren Zugang zu hochwertiger Ausbildung mit besonderen Projekten für Kinder aus benachteiligen Gruppen und Minderheiten, z. B. für Kinder mit Behinderungen, sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine angemessene Berufsausbildung und Ausbildung am Arbeitsplatz für diejenigen zu fördern, die Nutzen aus ihr ziehen werden;

14.  betont, dass die Beschäftigungssituation junger Menschen stark von der allgemeinen Wirtschaftslage abhängt, weshalb junge Menschen unbedingt beim Übergang von der Bildungsphase ins Berufsleben unterstützt, beraten und begleitet werden sollten; vertritt den Standpunkt, dass die Kommission deshalb künftige Vorschläge für politische Maßnahmen in diesem Bereich an den Initiativen „Jugend in Bewegung“ und „Chancen für junge Menschen“ ausrichten könnte;

15.  hebt hervor, dass der Beschäftigungsgrad in einzelnen Regionen nach wie vor unter 60 % liegt und dass zahlreiche Regionen sogar die eigenen nationalen Zielvorgaben um 20–25 % verfehlen, was sich besonders nachteilig auf Jugendliche, Frauen, ältere Menschen, Menschen, die die Pflege anderer übernehmen, und Menschen mit Behinderungen auswirkt; betont, dass bestimmte Maßnahmen zur Bewältigung der Krise den Zusammenhalt beeinträchtigt und das Gefälle innerhalb der EU erheblich verstärkt haben; hebt hervor, dass zielgerichtete Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsmöglichkeiten sowie zum Arbeitsplatzerhalt erforderlich sind, um besonders gefährdete Gruppen weiter zu beschäftigen oder ihnen Beschäftigungschancen zu eröffnen; betont, dass bestimmte abgelegene Gemeinden bereits seit Generationen von Arbeitslosigkeit gekennzeichnet und vor allem marginalisierte Bevölkerungsgruppen davon bedroht sind;

16.  weist darauf hin, dass die Beschäftigungsquoten deutlich unter dem in der Strategie Europa 2020 festgeschriebenen Ziel geblieben sind, wonach bis 2020 mindestens 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren einen Arbeitsplatz haben sollten; weist darauf hin, dass es zwar keine spezifischen Ziele bei der Beschäftigungsquote auf regionaler Ebene gibt, die EU-Mitgliedstaaten selbst jedoch nationale Ziele festgelegt haben, die in den meisten Fällen nicht erreicht worden sind, da die Finanz- und Wirtschaftskrise starke asymmetrische Auswirkungen auf die regionalen Arbeitsmärkte hatte, was insbesondere für Südeuropa gilt, wo die Jugendarbeitslosigkeit deutlich anstieg;

17.  ist der Ansicht, dass sich alle Regionen der Herausforderung gegenübersehen, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und die Ressourceneffizienz zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang, dass es politischer Strategien bedarf, zu denen auch die Priorisierung der Ausgaben in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen, Forschung, Innovation, Entwicklung, Energieeffizienz und Unternehmertätigkeit auf lokaler Ebene sowie die Schaffung neuer Finanzinstrumente für alle Arten von Unternehmen und insbesondere für KMU zählen;

18.  weist auf das Potenzial von KMU für die Schaffung von Arbeitsplätzen hin, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien zur Verbesserung des Zugangs zu Fördermitteln und der Finanzierungsbedingungen für KMU zu entwickeln; fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Transparenz und Vorhersehbarkeit des Ausschreibungssystems zu verbessern und die Frist zwischen der Ausschreibung und der Auftragsvergabe zu verkürzen – insbesondere für KMU, die sich in einem sich rasch ändernden Umfeld behaupten müssen;

19.  fordert, dass dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft besondere Aufmerksamkeit geschenkt und somit zu den Zielen der Strategie Europa 2020 und insbesondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wird; hebt hervor, welch einen entscheidenden Beitrag diese Wirtschaftszweige zum Wachstum in den Regionen und Städten leisten; fordert dazu auf, die gezielte berufliche Fortbildung von Frauen in solchen Wirtschaftszweigen nachhaltig zu fördern und die Nutzung der Qualifikationen von Frauen sowie die Schaffung neuer Beschäftigungsperspektiven wirksam voranzutreiben;

Bewertungsbefunde

20.  weist darauf hin, dass trotz starker Anzeichen für eine beschleunigte Umsetzung der Kohäsionspolitik und dafür, dass die daraus entstandenen Programme einen bedeutenden Beitrag in vielen Bereichen, in denen Investitionen für die wirtschaftliche Modernisierung und die Wettbewerbsfähigkeit erforderlich sind, geleistet haben (wie Forschung und Entwicklung, Unterstützung der KMU, Reindustrialisierung, soziale Integration sowie Bildung und Ausbildung), einige Mitgliedstaaten Gefahr laufen, ihre Programme nicht vor Ende des laufenden Programmplanungszeitraums umzusetzen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Ursachen der niedrigen Ausschöpfungsrate zu analysieren, und ersucht die Mitgliedstaaten, Mittel zur Kofinanzierung bereitzustellen, um die Fonds schneller einsetzen zu können;

21.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Synergien zwischen Finanzmitteln aus der Kohäsionspolitik und sonstigen EU-Finanzierungsquellen (wie für TEN-T, TEN-E, CEF, Horizont 2020, COSME und für sonstige Programme) sowie mit den durch die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bereitgestellten Finanzierungen herauszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Mittel schneller auszuführen und den Zugang zu den vorhandenen Fördermitteln zu vereinfachen und zu verbessern, um KMU, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kommunen und sonstigen Begünstigten einen Anreiz zu geben, diese Mittel zu nutzen;

Herausforderungen bei der Überwachung und Bewertung

22.  ist der Auffassung, dass die Bewertung eine wesentliche Rolle in der politischen Debatte und im politischen Lernprozess spielen muss, ist jedoch besorgt darüber, dass zwar die Bereitstellung von Überwachungsdaten und Informationen zur Umsetzung verbessert wird, die Qualität der festgelegten Ziele und die Unterschiede bei der Qualität es aber bei vielen Fortschrittsberichten schwierig machen, ein umfassendes Bild der Fortschritte auf regionaler und lokaler Ebene auf dem Weg zu den Zielen zu erhalten; betont, dass im Rahmen der Bewertung auch Maßnahmen zur Beseitigung unnötiger Belastungen für Begünstigte – darunter KMU, lokale und regionale Behörden sowie nichtstaatliche Organisationen – geprüft und vorgeschlagen werden sollten; ist der Auffassung, dass keine zusätzlichen Belastungen im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen auferlegt werden dürfen;

23.  vertritt die Auffassung, dass die Fortschrittsberichte kein eindeutiges Bild der Fortschritte bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik und bei der Erreichung der festgelegten Ziele zeichnen, weil entweder die Daten auf der zuständigen Ebene nicht verfügbar oder die bereitgestellten statistischen Daten nicht hinreichend klar mit dem Ausmaß verknüpft sind, in dem die Ziele der Kohäsionspolitik, die einer Überwachung bedürfen, erreicht worden sind;

24.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten die im Kontext des derzeitigen Rechtsrahmens vorhandenen Überwachungs- und Bewertungsinstrumente (stärkere Ergebnisorientiertheit, Nutzung einheitlicher Wirkungsindikatoren, Auswahl programmspezifischer Ergebnisindikatoren und ein eindeutiger Leistungsrahmen) uneingeschränkt zu nutzen, um die Transparenz der Berichterstattung und die Qualität von Programmplanung und -umsetzung zu verbessern;

25.  ist der Ansicht, dass die Auswertungen der kohäsionspolitischen Programme im Zeitraum 2007–2013, die über den EFRE und den Kohäsionsfonds kofinanziert werden, zeigen, dass die Gleichstellungsanforderungen bei der Festlegung der Programme (70 %(5)) in den Mitgliedstaaten im Großen und Ganzen bekannt waren, dass der Gleichstellungsaspekt jedoch in keiner Weise mittels einer klaren Ermittlung von Problemen oder quantifizierten Zielvorgaben in die Programme einbezogen wurde (weniger als 8 %); fordert die Kommission auf, die Berichterstattungssysteme der Mitgliedstaaten durch die Einführung und Verwendung von Indikatoren weiter zu verbessern, um dafür zu sorgen, dass überprüft werden kann, ob die im Rahmen der Kohäsionspolitik bereitgestellte Unterstützung tatsächlich zu Fortschritten bei der Gleichstellung führt, und wenn ja, in welchem Ausmaß;

26.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörden die Zahlungsverzugsrichtlinie in Bezug auf Begünstigte von Projekten einhalten und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Zahlungsverzüge zu verringern;

27.  fordert den Internen Auditdienst der Kommission und den Europäischen Rechnungshof auf, mehr Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Kohäsions- und Strukturfonds und insbesondere den ESF auszuführen;

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28.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 113.
(2) ABl. C 371 E vom 20.12.2011, S. 39.
(3) ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 120.
(4) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347, 20.12.2013, S. 320).
(5) http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/evaluation/pdf/2009-03-16-inception-report.pdf

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