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Verfahren : 2015/2105(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0220/2016

Eingereichte Texte :

A8-0220/2016

Aussprachen :

PV 04/07/2016 - 17
CRE 04/07/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 05/07/2016 - 4.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0299

Angenommene Texte
PDF 375kWORD 155k
Dienstag, 5. Juli 2016 - Straßburg
Eine auf die Zukunft ausgerichtete innovative Strategie für Handel und Investitionen
P8_TA(2016)0299A8-0220/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2016 zu einer auf die Zukunft ausgerichtete innovative Strategie für Handel und Investitionen (2015/2105(INI))

Das Europäische Parlament,

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 zum Stand der Doha‑Entwicklungsagenda im Vorfeld der 10. Ministerkonferenz der WTO(1),

–   unter Hinweis auf seine Empfehlungen an die Kommission vom 8. Juli 2015(2) bzw. 3. Februar 2016(3) für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen,

—  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497),

–   unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die 2015 auf dem Gipfel der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung in New York verabschiedet wurde,

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2015 zu externen Auswirkungen der Handels- und Investitionspolitik der EU auf öffentlich-private Initiativen in Drittländern(4),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern(5),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2015 zum zweiten Jahrestag des Einsturzes des Rana-Plaza-Gebäudes und den Fortschritten bezüglich des Nachhaltigkeitspakts für Bangladesch(6),

—  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 2/2014 mit dem Titel „Werden die Präferenzhandelsregelungen angemessen verwaltet?“,

—  unter Hinweis auf die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,

–   unter Hinweis auf die Verordnung der Europäischen Union über Holz aus illegalem Einschlag, die Richtlinie der Europäischen Union über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zu Konfliktmineralien, die Klausel über Transparenz in der Lieferkette im britischen Gesetz über moderne Sklavenarbeit und den französischen Gesetzentwurf über Sorgfaltspflicht,

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020(7),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu Europa 2020(8),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels(9),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(10),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in internationalen Handelsabkommen(11),

–   unter Hinweis auf die vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 24. Juni 2013 angenommenen Leitlinien der Europäischen Union für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013, dessen Schlussfolgerungen vom 21. November 2014 zum Thema Handel und die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 27. November 2015,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel zu dem Bericht über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen,

—  unter Hinweis auf das Abkommen von Marrakesch zur Gründung der Welthandelsorganisation,

—  unter Hinweis auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

—  gestützt auf Artikel 207, 208 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–   unter Hinweis auf Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung,

–  unter Hinweis auf den im AEUV festgeschriebenen Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung,

—  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0220/2016),

A.  in der Erwägung, dass Handel kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel, um Wohlstand und Gleichheit zu erreichen, Chancen für Unternehmen zu eröffnen, eine nachhaltige Entwicklung, sozialen Fortschritt und kulturelles Verständnis zu fördern, die Beschäftigung zu steigern sowie den Lebensstandard zu verbessern, ohne die öffentlichen Ausgaben zu erhöhen;

B.  in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik einen tiefgreifenden Wandel durchlaufen hat, seit der Vertrag von Lissabon im Dezember 2009 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass es sich beim Handel keinesfalls um einen isolierten Bereich handelt, sondern vielmehr um ein Gebiet, das mit vielen anderen Politikbereichen im Zusammenhang steht und von ihnen abhängt; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über Handel und Investitionen über den bloßen Abbau von Zöllen hinausgehen müssen, da die komplexen Herausforderungen heutzutage in Regulierungsfragen und der Angleichung von internationalen Normen bestehen;

C.  in der Erwägung, dass es bislang keine ernsthafte Debatte in der Europäischen Union über die Kosten der Freihandelspolitik (beispielsweise Anpassungsprozesse in der Industrie wie etwa Schließungen von Industrieunternehmen, Verlust von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe, Verlagerung von ganzen Industriezweigen in Drittländer und erhöhte Einfuhren) sowie über eine Kosten-Nutzen-Analyse der Freihandelspolitik insgesamt gegeben hat; in der Erwägung, dass sich verschiedene Interessenträger angesichts dieses Fehlens einer ehrlichen Debatte veranlasst sehen, die Logik und Richtung der EU-Handelspolitik und der EU-Politiken allgemein infrage zu stellen, und in der Erwägung, dass diese bedauerliche Entwicklung durch eine ehrliche Debatte beendet werden könnte;

D.  in der Erwägung, dass das Vertrauen, das Unternehmen und Industriezweige in der EU in die Solidität der EU-Handelspolitik setzen, durch die weltweite Überkapazität in Schlüsselindustrien und das sich daraus ergebende Handelsungleichgewicht allmählich untergraben wird;

E.  in der Erwägung, dass der Beitrag, den der Außenhandel in Zeiten eines geringen Wirtschaftswachstums zu einem Konjunkturaufschwung in Europa leistet, von entscheidender Bedeutung dafür ist, konkrete, messbare Ergebnisse zu erreichen, angemessene Arbeitsplätze zu schaffen und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie Gleichheit in Europa und darüber hinaus zu erreichen;

F.  in der Erwägung, dass die Handelspolitik der neuen Generation die Sorgen der Menschen hinsichtlich Transparenz, Beteiligung, Wohlergehen und Arbeitsplätze sowie die Erwartungen der Unternehmen in Bezug auf eine globale und stark vernetzte Wirtschaft und den Kampf gegen die Armut sowie die Notwendigkeit, eine gerechtere Verteilung der Gewinne aus Handel berücksichtigen und sich mit neuen Themenbereichen wie dem digitalen Handel und der wichtigen Rolle von KMU befassen muss;

G.  in der Erwägung, dass die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durch die laufenden Handelsverhandlungen auf die Handelspolitik der EU gelenkt wurde; in der Erwägung, dass sich immer mehr Bürger für Handelspolitik interessieren und besorgt darüber sind, dass die gemeinsame Handelspolitik die Rechtsvorschriften und Normen der Union und der Mitgliedstaaten untergraben könnte;

H.  in der Erwägung, dass sich die Kommission eindeutig dazu bekannt hat, dass kein Handelsabkommen jemals zu einem niedrigeren regulatorischen Schutzniveau führen wird, Veränderungen bei den Schutzniveaus nur mehr Schutz bedeuten können und das Regulierungsrecht stets gewahrt wird;

I.  in der Erwägung, dass die regulatorische Zusammenarbeit bei Handelsabkommen nach dem in Artikel 191 AEUV festgelegten Grundsatz der Vorsorge das höchste Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sicherstellen muss;

J.  in der Erwägung, dass Bürger, Unternehmen und KMU in der EU Zweifel daran äußern, dass große Industrieverbände wirklich die Interessen von EU-Bürgern, EU-Unternehmen und allgemein der Europäischen Union vertreten;

K.  in der Erwägung, dass die EU-Organe im Sinne der Transparenz prüfen müssen, ob die im Namen der Industriezweige der EU vorgelegten Standpunkte tatsächlich die im verarbeitenden Gewerbe der EU vorherrschenden Auffassungen widerspiegeln;

L.  in der Erwägung, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU gefördert werden muss, und zwar nicht nur, indem für positive Auswirkungen im Bereich Beschäftigung und in Bezug auf mehr Wohlstand für die Bürger gesorgt wird, sondern auch, indem Rechte im Bereich Umweltschutz und Soziales gestärkt werden und für ein möglichst hohes Maß an Transparenz, Engagement und Rechenschaftspflicht gesorgt wird und indem zu diesem Zweck ein beständiger Dialog mit Unternehmen, Verbrauchern, den Sozialpartnern, allen anderen betroffenen Interessenträgern sowie den lokalen und regionalen Behörden geführt wird und bei den Verhandlungen eindeutige Leitlinien vorgegeben werden;

M.  in der Erwägung, dass Ursprungsregeln den wahren Umfang der Liberalisierung des Handels bestimmen, da sie festlegen, welche Güter tatsächlich von Freihandelsabkommen profitieren, wobei sie jedoch in den öffentlichen Debatten über die Handelspolitik häufig kein Thema sind und bisher vom Parlament noch nicht geprüft wurden;

N.  in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Handelspolitik und in den Handelsverhandlungen, die sie führt, berücksichtigen muss, dass bestimmte Wirtschaftszweige, insbesondere der Agrarsektor, auf Marktöffnungen sensibel reagieren;

O.  in der Erwägung, dass angenommen wurde, dass der Anteil der EU-28 am globalen BIP, der 2013 noch 23,7 % betrug, bis 2050 auf nur noch 15,5 % abfallen sollte, und in der Erwägung, dass ab 2015 90 % des globalen Wirtschaftswachstums außerhalb der EU generiert werden, sowie in der Erwägung, dass die Wachstumsrate der Wirtschaft in den Schwellenländern erheblich zurückgeht;

P.  in der Erwägung, dass die EU derzeit der größte Handelsraum der Welt ist, auf den ein Drittel des Welthandels entfällt, und in der Erwägung, dass dieser Anteil bis 2020 auf 26 % zurückgehen soll;

Q.  in der Erwägung, dass sich auch andere Variablen, so zum Beispiel der demografische Wandel, in negativer Weise auf die Position der EU auf der Welthandelsbühne auswirken; in der Erwägung, dass zu erwarten steht, dass der Anteil der EU an der Weltbevölkerung von 7,1 % im Jahr 2013 auf 5,3 % im Jahr 2060 zurückgehen dürfte;

R.  in der Erwägung, dass in Handelsabkommen und diesbezüglichen Verhandlungen die Auffassungen berücksichtigt werden sollten, die in den Entschließungen des Parlaments zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) festgelegt sind, und dass die Verhandlungsführung und die geschlossen Abkommen diesen Auffassungen entsprechen sollten;

S.  in der Erwägung, dass sich das Zentrum der Wohlstandschaffung derzeit ganz eindeutig nach Osten hin, d. h. in den asiatisch-pazifischen Raum und nach China verlagert, zumal China Japan bereits überholt hat und die Vereinigten Staaten von Amerika als die weltweit größte Volkswirtschaft vermutlich im Jahr 2025 ablösen dürfte; in der Erwägung, dass dies belegt, dass Schwellen- und Entwicklungsländer schnell zur Gruppe der Industrieländer aufschließen und den Stand reifer Volkswirtschaften erreichen;

T.  in der Erwägung, dass die grenzüberschreitenden Ströme von Kapital, Gütern, Dienstleistungen und Daten 2014 Schätzungen zufolge mit 7,8 Billionen USD zusätzlich zum Welthandel beigetragen haben und dass hiervon der Mehrwert der Datenströme allein 2,8 Billionen USD ausmachte und damit höher war als der auf 2,7 Billionen USD geschätzte Wert des Handels mit Gütern;

Schnellere Anpassung an die sich in raschem Wandel befindlichen Tendenzen im Welthandel

1.  begrüßt die neue Strategie der Kommission mit der Bezeichnung „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ und insbesondere den neuen Schwerpunkt auf Elementen wie dem verantwortungsbewussten Management von Lieferketten, fairem und ethischem Handel, dem globalen digitalen Markt, dem Handel mit digitalen Waren und Dienstleistungen und den gesellschaftlichen Kosten der Liberalisierung des Handels; ist der festen Überzeugung, dass die künftige Handelspolitik verschiedene Formen von Protektionismus bekämpfen muss, etwa durch den Abbau unnötiger nichttarifärer Handelshemmnisse, und neue Marktzugänge vor allem für KMU sicherstellen muss; weist darauf hin, dass die Liberalisierung des Handels in angemessener Weise durchgeführt werden muss, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen; bedauert, dass die Kommission die neue Strategie verzögert vorgelegt hat, zumal das Parlament gefordert hatte, dass bis zum Sommer 2012 eine überarbeitete mittel- und langfristige Handelsstrategie vorgelegt wird;

2.  vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass das verarbeitende Gewerbe einen wesentlichen Beitrag zur Reindustrialisierung Europas leistet und dass die Strategie daher in stärkerem Maße auf die Rolle des verarbeitenden Gewerbes im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik ausgerichtet sein sollte, auch wenn Dienstleistungen 70 % der europäischen Wirtschaftstätigkeit ausmachen und 90 % der künftigen Arbeitsplätze in diesem Bereich entstehen werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Handelspartnern zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass diese ihre Märkte insbesondere in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und öffentliches Beschaffungswesen für EU-Unternehmen weiter öffnen, während ausländische Unternehmen nach wie vor Nutzen aus einem breiten Zugang zum Binnenmarkt der EU ziehen;

3.  stellt fest, dass die Handelspolitik der EU von größter geopolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung für Europa ist, um die Globalisierung zu gestalten, internationale Normen zu stärken und den Zugang zu Auslandsmärkten zu verbessern; weist darauf hin, dass es andere sein werden, die die internationalen Vorschriften festlegen, wenn wir jetzt nicht handeln; betont, dass angesichts der Tatsache, dass die EU die weltgrößte Handelsmacht ist, nachhaltiger und verantwortlicher Handel das stärkste politische Instrument ist, um europäische Interessen, Investitionen und Unternehmen zu unterstützen und europäische Werte im Ausland zu fördern, und dass mit ihm gleichzeitig in Europa Arbeitsplätze geschaffen werden und Wachstum generiert wird; unterstützt das Ziel der Kommission, die Synergien zwischen der Handelspolitik und der Binnenmarktpolitik auszuweiten, und empfiehlt, in diesen Politikbereichen den Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen Vorrang einzuräumen;

4.  begrüßt die Zusage der Kommission, wonach die in der Union erreichten verbraucherrechtlichen Standards in Handelsabkommen, unter anderem vor dem Hintergrund der digitalen Revolution, unter keinen Umständen abgesenkt werden; betont, dass das Parlament weiterhin sorgfältig überwachen wird, dass dieses Versprechen in den laufenden Verhandlungen gewahrt wird;

5.  hebt hervor, dass Binnenmarkt und Handelspolitik der EU miteinander zusammenhängen und in vollem Umfang miteinander und mit den weiter gefassten Strategien und Werten der Union vereinbar sein sollten; vertritt die Auffassung, dass ein offener, verantwortlicher und freier weltweiter Handel auf der Grundlage transparenter und strenger globaler Regeln eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass der Binnenmarkt funktioniert und wächst und Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, zugutekommt; weist darauf hin, dass die Öffnung des Handels mit einer höheren Produktivität einhergeht, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nach außen beiträgt, bereits jetzt für einen von sieben Arbeitsplätzen im Binnenmarkt verantwortlich zeichnet und erhebliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringt;

6.  fordert die Kommission auf, ihre Handels- und Investitionsstrategie regelmäßig zu überarbeiten und dem Parlament ab 2017 alle zwei Jahre einen ausführlichen, öffentlich zugänglichen Zwischenbericht über ihre Umsetzung zu übermitteln, damit sichergestellt ist, dass sie ihre Zusagen auch einhält; fordert die Kommission auf, in diesen Berichten auch über die Fortschritte in den laufenden Handelsverhandlungen und die Umsetzung der geltenden Handelsabkommen zu berichten;

7.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Verfahren zu beschleunigen, damit ausgehandelte Handelsabkommen dem Parlament in kürzerer Zeit vorgelegt werden und dadurch vorläufig angewendet oder schneller in Kraft treten können;

Transparente Handelspolitik und Ausbau des Mitspracherechts der Bürger

8.  begrüßt das inzwischen transparentere Vorgehen der Kommission und die verbesserte Teilhabe in allen Phasen der Handelsverhandlungen und unterstützt die TTIP-Transparenzinitiative der Kommission; räumt ein, dass die Kommission die Transparenz der Verhandlungen verbessert hat, nachdem das Parlament sie mehrmals dazu aufgefordert hatte, und dass sie zu diesem Zweck allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der einzelstaatlichen Parlamente den Zugang zu vertraulichen Verhandlungsdokumenten eröffnet hat und nun auch den Interessenträgern mehr Informationen bereitstellt; weist erneut darauf hin, dass die Tatsache, dass die Mitglieder des Parlaments nun einen besseren Zugang zu vertraulichen Informationen haben, zu einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle geführt hat, und es dem Parlament somit möglich ist, seinen im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik bestehenden Verpflichtungen noch besser nachzukommen; fordert daher eine Ausweitung der Transparenzinitiative der Kommission, damit umfassende Transparenz und die Möglichkeit einer öffentlichen Kontrolle für alle laufenden und zukünftigen Handelsverhandlungen sichergestellt werden, und fordert zudem, dass sich die Kommission mit den Partnerländern abstimmt, um ein Höchstmaß an Transparenz zu fördern, wobei sichergestellt werden muss, dass es sich um einen gegenseitigen Prozess handelt, bei dem die Verhandlungsposition der EU nicht gefährdet wird, und dass Übereinstimmung hinsichtlich des gewünschten Maßes an Transparenz der Verhandlungen in den Vorstudien erzielt wird; betont, dass sinnvolle Transparenz die weltweite Unterstützung für einen auf Regeln beruhenden Handel verbessern kann;

9.  fordert den Rat auf, alle bisher angenommenen und künftigen Verhandlungsmandate unverzüglich zu veröffentlichen;

10.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner in hohem und ausgewogenem Maße einbezogen werden, und zwar auch im Rahmen angemessener öffentlicher Konsultationen im Internet und über Informationskampagnen, damit die Handelspolitik der EU inhaltlich verbessert und auf den Schutz der Bürgerrechte ausgerichtet und ihre Legitimität damit gestärkt wird;

11.  hebt hervor, dass im Kontext der gegenwärtigen Debatte über den Umfang von Handelsverhandlungen bei der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen die vorrangige Funktion der Regulierung – nämlich das Wahren des öffentlichen Interesses – gesichert werden muss; betont, dass Handel und Investitionen durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden maßgeblich erleichtert werden sollten, bei der unnötige technische Handelshemmnisse und doppelter oder überflüssiger Verwaltungsaufwand und Formalitäten ermittelt werden, die KMU unverhältnismäßig belasten, wobei technische Verfahren in Verbindung mit grundlegenden Normen und Vorschriften nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfen, europäische Normen auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher, Arbeit, Sozial- und Umweltgesetzgebung und kulturelle Vielfalt beibehalten, das Vorsorgeprinzip umfassend gewahrt und die Regelungsautonomie nationaler, regionaler und lokaler Behörden in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die entsprechenden Verfahren auf einem intensiveren Informationsaustausch und einer verbesserten Annahme internationaler technischer Normen beruhen und zu einer größeren Konvergenz führen müssen und unter keinen Umständen die demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse von Handelspartnern untergraben oder verzögern dürfen; spricht sich dafür aus, weitere internationale technische Normen, die auf Folgenabschätzungen beruhen, einzuführen und anzuwenden und unterstützt alle Anstrengungen zur uneingeschränkten Einbeziehung der Handelspartner der Union in internationalen Normungsgremien; ist jedoch der Auffassung, dass das Fehlen eines gemeinsamen internationalen Standards weder der gegenseitigen Anerkennung von Gleichwertigkeit noch Bemühungen um gemeinsame transatlantische technische Standards im Weg stehen sollte;

12.  fordert die Europäische Kommission auf, bei den Konsultationen mit der Industrie über Handelsinitiativen sicherzustellen, dass EU‑Verbände tatsächlich die Handelsinteressen der EU vertreten, indem sie die tatsächliche Interessenlage der nationalen Unternehmen widerspiegeln, damit Transparenz sichergestellt wird und die Handelsinteressen der EU gewahrt werden; hebt hervor, dass Dokumente der EU‑Organe möglichst veröffentlicht werden sollten, da Transparenz von entscheidender Bedeutung ist, um die Unterstützung der Öffentlichkeit für die gemeinsame Handelspolitik zu gewinnen; fordert die Kommission auf, die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom Juli 2015 umzusetzen, insbesondere, was den Zugang zu Dokumenten für alle Verhandlungen betrifft;

Mehr Kohärenz zwischen den Handelszielen der EU und den anderen Aspekten ihrer außenpolitischen Maßnahmen in Bezug auf Handel für Entwicklung

13.  weist erneut darauf hin, dass die gemeinsame Handelspolitik den Grundsätzen und Zielen des auswärtigen Handelns der Union gemäß Artikel 21 EUV und Artikel 208 AEUV Rechnung tragen muss und die Förderung der Werte der EU gemäß Artikel 2 EUV vorantreiben sollte; weist erneut darauf hin, dass außenpolitische Maßnahmen und innenpolitisches Handeln, das einen außenpolitischen Bezug aufweist, kohärent sein müssen; betont, dass die EU rechtlich verpflichtet ist, die Menschenrechte zu achten, und dass sie die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung der Handelsländer fördern sollte; ist der Ansicht, dass die EU verpflichtet ist, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um alle möglichen negativen Auswirkungen, die sich möglicherweise aus der gemeinsamen Handelspolitik ergeben, vorauszusehen, ihnen vorzubeugen und sie zu beseitigen, und zu diesem Zweck regelmäßig Ex-ante- und Ex-post-Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte und Nachhaltigkeit durchzuführen und die Handelsabkommen in der Folge gegebenenfalls auf den Prüfstand zu stellen; bekräftigt, dass lediglich ein gerechter und angemessen regulierter Handel, der den Zielen für nachhaltige Entwicklung entspricht, Ungleichheiten verringern und Entwicklung fördern kann; bekräftigt, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung mehrere handelsbezogene Ziele in verschiedenen Politikbereichen umfassen und dass eine der konkretesten Zielsetzungen in der Steigerung der Ausfuhren aus Entwicklungsländern mit Blick auf die Verdopplung des Anteils der am wenigsten entwickelten Länder an den globalen Ausfuhren bis 2020 besteht;

14.  begrüßt, dass die Zahl der Menschen, die laut Definition der Weltbank in absoluter Armut leben, seit 1990 stark zurückgegangen ist; stellt jedoch fest, dass mehr unternommen werden muss, um private und öffentliche Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern zu fördern, damit die institutionellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen diese Länder einen größeren Nutzen aus den Vorteilen ziehen können, die der Handel bietet, indem sie dabei unterstützt werden, ihre Volkswirtschaften zu diversifizieren und in die weltweiten Wertschöpfungsketten zu integrieren, damit sie sich auf hochwertigere Erzeugnisse spezialisieren können;

15.  nimmt die Ankündigungen der Kommission zur Kenntnis, durch ihre Handels- und Investitionsabkommen weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und die Achtung der Menschenrechte sowie von Arbeits- und Sozialnormen und ökologischer Nachhaltigkeit zu fördern; fordert jedoch mit Nachdruck gezielte Anstrengungen, um die entsprechenden Kapitel in der Praxis umzusetzen und durchzusetzen; pflichtet der Kommission in deren Ansicht bei, dass der EU eine Sonderrolle zukommt, was die Verantwortung in Bezug auf die Auswirkungen ihrer handelspolitischen Maßnahmen auf die Entwicklungsländer und insbesondere auf die am wenigsten entwickelten Länder angeht;

16.  ist der Ansicht, dass das Thema Migration zu den größten Herausforderungen für die EU im 21. Jahrhundert zählt; betont, dass es entscheidend ist, die Kohärenz der Handels- und Investitionspolitik der EU sicherzustellen, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen; bedauert, dass diesem Umstand im Rahmen der Strategie „Handel für alle“ nicht ausreichend Rechnung getragen wurde;

17.  vertritt die Auffassung, dass insbesondere für Partnerländer, die sich in einer Wirtschaftskrise befinden, das Ziel der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) vor allem darin bestehen muss, die Lebensbedingungen der einfachen Bevölkerung spürbar und dauerhaft zu verbessern;

18.  betont, dass Bestimmungen in Bezug auf die Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen und Verpflichtungen zu Arbeitnehmerrechten auf der Grundlage der Kernübereinkommen der IAO und der Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen, einschließlich der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der VN für Wirtschaft und Menschenrechte, verbindlich sein und einen wesentlichen Teil der Handelsabkommen der EU in Form von einklagbaren Verpflichtungen darstellen müssen; fordert die Kommission auf, Kapitel über nachhaltige Entwicklung in alle Handels- und Investitionsabkommen der EU aufzunehmen; ist der Ansicht, dass ein dreistufiger Ansatz mit Regierungskonsultationen, internen Beratungsgruppen und Expertengremien verfolgt werden muss, in dem die IAO und die im Abkommen enthaltene allgemeine Vorschrift zur Streitbeilegung als letztes Mittel zur Konfliktlösung vorgesehen sind, wobei hier die Möglichkeit zur Verhängung finanzieller Sanktionen besteht; weist darauf hin, dass Arbeits- und Umweltnormen nicht auf die Kapitel zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung beschränkt sind, sondern in allen Bereichen von Handelsabkommen wirksam sein müssen;

19.  betont, dass in Handelsabkommen wirksame Schutzmechanismen vorgesehen werden sollten fordert die Kommission auf, einen strukturierten und entpolitisierten Prozess einzuführen, nach dem im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen Verpflichtungen im Rahmen von Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung gemäß eindeutiger Kriterien Konsultationen mit einem Partner eingeleitet werden müssen;

20.  betont, dass die Zivilgesellschaft in die Verhandlungen über Freihandelsabkommen einbezogen werden muss und weist darauf hin, dass modernere Medien genutzt werden können, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu vereinfachen;

21.  weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die europäischen und internationalen Vorschriften über den Waffenhandel eingehalten werden, insbesondere der Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel und der Verhaltenskodex der EU über Waffenausfuhren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Handelspolitik der Union ein Instrument der Wirtschaftsdiplomatie ist, das ebenfalls einen Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen des Terrorismus leisten könnte; unterstreicht, dass wirksame Rechtsvorschriften zur Kontrolle der Ausfuhren ebenfalls zu den Schlüsselaspekten der EU-Handelspolitik gehören; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die EU-Rechtsvorschriften über Ausfuhrkontrollen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu aktualisieren, damit die strategischen Ziele der EU verfolgt werden können und stärker auf die Achtung der universellen Werte hingewirkt werden kann;

22.  weist erneut darauf hin, dass Schätzungen der IAO zufolge weltweit 865 Millionen Frauen in höherem Maße zum Wirtschaftswachstum beitragen könnten, wenn man sie besser unterstützen würde; stellt fest, dass das Potenzial von Unternehmen, die von Frauen geführt werden, im Hinblick auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Wirtschaftsförderung und das nachhaltige Wachstum bislang nicht ausgeschöpft wird; stellt fest, dass sich die Handelspolitik in den einzelnen Wirtschaftszweigen ganz unterschiedlich auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken kann und dass mehr Daten zum Thema Geschlecht und Handel benötigt werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ die geschlechterspezifische Dimension von Handelsabkommen nicht thematisiert; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, Handelsverhandlungen als Instrument zur weltweiten Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen, und sich verstärkt dafür einzusetzen, dass sowohl Frauen als auch Männer Nutzen aus der Liberalisierung des Handels ziehen können und vor deren negativen Auswirkungen geschützt werden; ist der Ansicht, dass die Kommission zu diesem Zweck dafür sorgen sollte, dass die geschlechterspezifische Perspektive als Querschnittsthema in alle künftigen Handelsabkommen integriert wird, und dass sie die geschlechterspezifischen Auswirkungen der in Kraft befindlichen Handelsabkommen überwachen sollte;

23.  begrüßt die Ankündigung der Kommission, eine Halbzeitbewertung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) vorzunehmen und dabei vor allem die Möglichkeit zu prüfen, Präferenzen im Rahmen des Systems auch auf Dienstleistungen auszuweiten; hebt zudem hervor, dass APS, einschließlich EBA und APS+, Instrumente sind, die die Wahrung der Grundwerte möglich machen, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass sie wirksam umgesetzt und weiterverfolgt werden müssen;

Transparente globale Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Wahrung der grundlegenden Werte und Normen weltweit

24.  räumt ein, dass die Internationalisierung der weltweiten Produktionssysteme dazu beitrug, dass es für Hunderte von Millionen Menschen neue Möglichkeiten der Wirtschaftsentwicklung und einen beschäftigungsbasierten Weg aus der Armut gegeben hat; weist erneut darauf hin, dass der IAO zufolge 780 Millionen erwerbstätige Frauen und Männer nicht so entlohnt werden, dass sie der Armut entkommen könnten; betont, dass durch die Ausweitung der globalen Wertschöpfungsketten einerseits zwar neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstanden sind, andererseits aber die mangelhafte Durchsetzung geltender Arbeitsgesetze und Arbeitssicherheitsstandards – die eingeführt wurden, um die Arbeitnehmer vor einer übermäßig hohen Anzahl von Arbeitsstunden und inakzeptablen Bedingungen zu schützen – in den Beschaffungsländern nach wie vor dringend angegangen werden muss; weist darauf hin, dass globale Wertschöpfungsketten auch dazu geführt haben, dass einige Lieferanten die Arbeitnehmerrechte missachten, ihre geschäftlichen Tätigkeiten nach Orten außerhalb der EU verlegen, Arbeitnehmer unter unsicheren und inakzeptablen Bedingungen beschäftigen, eine übermäßig hohe Anzahl von Arbeitsstunden vorschreiben und den Arbeitnehmern den Zugang zu grundlegenden Rechten verwehren; weist erneut darauf hin, dass sich aus diesen Praktiken für Lieferanten, die die Arbeitnehmerrechte und die internationalen Arbeits- und Umweltnormen achten, und für Regierungen, die darauf hinarbeiten, dass sich die Löhne und der Lebensstandard verbessern, unfaire Wettbewerbsbedingungen ergeben; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Zunahme von globalen Wertschöpfungsketten zu untersuchen und in enger Zusammenarbeit mit der IAO und der OECD konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen in ihnen vorzulegen; betont, dass die weitere Eingliederung der EU in die globalen Wertschöpfungsketten von den beiden Grundsätzen getragen sein muss, dass einerseits das europäische soziale und ordnungspolitische Modell geschützt werden und andererseits für die Sicherung und Schaffung von nachhaltigem und gerechtem Wachstum und menschenwürdiger Beschäftigung in der EU und auch in den Partnerländern gesorgt werden muss; räumt ein, dass die Globalisierung der Wertschöpfungsketten eine Zunahme des importierten Inhalts sowohl in der inländischen Produktion als auch in den Exporten zur Folge hat und dass die Kosten protektionistischer Maßnahmen dadurch deutlich steigen;

25.  ist der Ansicht, dass die Handelspolitik dazu beitragen muss, dass ein transparenter Produktionsprozess entlang der gesamten Wertschöpfungskette sichergestellt wird und die grundlegenden Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsstandards eingehalten werden; empfiehlt der Kommission, Initiativen zu Normen der Sorgfaltspflicht für Lieferketten zu fördern; begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, eng mit der IAO und der OECD zusammenzuarbeiten, was die Ausarbeitung eines globalen Konzepts zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen besonders in der Bekleidungsbranche angeht; betont, dass im Hinblick auf weitere Initiativen für verantwortungsvolle Lieferketten neue sektorbezogene bzw. geografische Möglichkeiten ermittelt und bewertet werden müssen; sieht der anstehenden Mitteilung der Kommission zum Thema soziale Verantwortung der Unternehmen erwartungsvoll entgegen;

26.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das umfassende Rahmenwerk der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung voranzubringen;

27.  fordert, dass die Handelshilfe und die technische Unterstützung gezielt darauf ausgerichtet werden, arme Erzeuger, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, Genossenschaften und Frauen zu stärken und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, damit ihnen der Handel auf lokalen und regionalen Märkten stärker zugutekommt;

28.  fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zu entwickeln, die auf ein Verbot der Einfuhr von Waren abzielen, die mit jeglicher Form von Zwangsarbeit oder moderner Sklaverei produziert wurden, und in der Zwischenzeit die Kontrolle der Einfuhr- und Lieferketten in Bezug auf ethische Fragen zu verstärken;

29.  betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das gesamte Spektrum der Rechte des geistigen Eigentums besser zu schützen und die entsprechende Durchsetzung wirksamer zu gestalten, wenn die Eingliederung in die globalen Wertschöpfungsketten voranschreiten soll;

30.  fordert die Kommission auf, alle Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) enthaltenen Flexibilitätsregelungen, welche in der am 14. November 2001 veröffentlichten Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit anerkannt und bestätigt wurden, vollständig und effektiv zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer nationalen öffentlichen Gesundheitsprogramme Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen bereitstellen können; ermahnt den Rat in diesem Zusammenhang, seinen mit der Erklärung von Doha eingegangen Verpflichtungen nachzukommen, indem er sicherstellt, dass die Kommission ausdrücklich den Zugang zu Arzneimitteln gewährleistet, wenn sie im Rahmen künftiger bilateraler und regionaler Handelsabkommen mit Entwicklungsländern Bestimmungen in Bezug auf pharmazeutische Erzeugnisse aushandelt oder wenn sich Entwicklungsländer um den Beitritt zur WTO bemühen; begrüßt, dass die Kommission den Antrag der am wenigsten entwickelten Länder auf Verlängerung des geistigen Eigentums an Arzneimitteln unterstützt, bedauert jedoch die endgültige Entscheidung des TRIPS-Rates der WTO, lediglich eine Verlängerung von 17 Jahren zu gewähren;

31.  begrüßt die Aufmerksamkeit, die die Kommission dem fairen Handel in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ widmet, und fordert sie auf, vorrangig ihrer Verpflichtung nachzukommen, die vorhandene Struktur für die Umsetzung von Freihandelsabkommen zu nutzen, um den fairen Handel zu unterstützen, Konzepte für fairen Handel bei kleinen Erzeugern in Drittländern im Rahmen von EU-Delegationen zu fördern und Sensibilisierungsmaßnahmen in der EU zu entwickeln, wie beispielsweise die Schaffung der Auszeichnung „EU-Stadt für fairen und ethischen Handel“;

32.  ist der Ansicht, dass durch die neuen Technologien und das Internet neue Instrumente zur Verfügung stehen, um Produkte entlang der Lieferkette zu verfolgen;

33.  hebt die Rolle von Bankdienstleistungen bei der Entwicklung von Handel und Investitionen hervor; fordert die EU auf, die Förderung des Zugangs zu Bankdienstleistungen in Entwicklungsländern zu unterstützen;

34.  begrüßt die Ankündigung der Kommission, wonach sie die Modernisierung der Ursprungsregeln beabsichtigt, da Ursprungsregeln ein immer größeres Handelshemmnis bei Handelsstrukturen darstellen, die von globalen Wertschöpfungsketten dominiert werden; unterstreicht, dass der Modernisierung der Ursprungsregeln bei allen Freihandelsabkommen, die die Union aushandelt, Vorrang eingeräumt werden muss; fordert die Kommission auf, sich insbesondere für flexible Ursprungsregeln einzusetzen, einschließlich niedriger Anforderungen an den Wertzuwachs und Änderungen der untergeordneten Codes des Harmonisierten Systems;

Kontrolle, Auswertung und Nachbereitung bestehender Abkommen als wesentliche Prioritäten im Rahmen der Handelspolitik der EU

35.  begrüßt den Vorschlag der Kommission im Hinblick auf eine intensivere Partnerschaft mit dem Parlament und den Interessenträgern in Bezug auf die Umsetzung von Handelsabkommen; betont, dass das Parlament in alle Phasen des Verfahrens einbezogen und dabei stets umfassend und rechtzeitig über die entsprechenden Entwicklungen informiert werden muss – auch mittels einer systematischen Konsultation des Parlaments vor der Ausarbeitung der Verhandlungsmandate; weist darauf hin, dass die Kommission verpflichtet ist, das Parlament über ihre Aktivitäten in Bezug auf die Umsetzung, die Kontrolle und die Nachbereitung der Handels- und Investitionsabkommen zu unterrichten;

36.  fordert die Kommission auf, nicht zu fordern, dass Handelsabkommen und die Kapitel von Assoziierungsabkommen zum Thema Handel schon vorläufig angewendet werden, bevor das Parlament seine Zustimmung erteilt; weist erneut darauf hin, dass dies die Befugnisse des Parlaments ernsthaft beeinträchtigen und möglicherweise zu Rechtsunsicherheiten für die Vertragspartner und die betroffenen Wirtschaftsakteure führen würde; erinnert an und begrüßt die diesbezüglichen Verpflichtungen des für Handel zuständigen Kommissionsmitglieds und empfiehlt nachdrücklich, diese Regelung in der neuen interinstitutionellen Vereinbarung zu formalisieren;

37.  ist der Ansicht, dass bei gemischten Abkommen das bereits erprobte Verfahren, wonach ein Abkommen nach der Zustimmung durch das Parlament nur provisorisch angewandt wird, solange die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente noch aussteht, das beste Gleichgewicht zwischen demokratischer Kontrolle und Effizienz darstellt;

38.  besteht darauf, dass die Kontrolle, Auswertung und Nachbereitung bestehender Abkommen zur höchsten Priorität der gemeinsamen Handelspolitik werden müssen; fordert die Kommission angesichts der immer umfangreicher werdenden Verhandlungsagenda auf, angemessene Ressourcen so umzuverteilen, dass die GD Handel die Abkommen, deren Umsetzung noch aussteht, besser überwachen kann; fordert die Kommission auf, spezifische Indikatoren einzuführen, um die Überwachung der Umsetzung von Freihandelsabkommen sicherzustellen, und dem Parlament regelmäßig einen öffentlich zugänglichen umfangreichen und ausführlichen Umsetzungsbericht vorzulegen, der auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft und die Auswirkungen der Abkommen auf die verschiedenen Sektoren und deren jeweilige Marktanteile eingeht;

39.  fordert die Kommission auf, die Qualität und die Genauigkeit der Ex-ante- und Ex-Post-Bewertungen auf der Grundlage der überarbeiteten Methodik zu verbessern; betont, dass alle handelspolitischen Initiativen einer eingehenden und umfassenden Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen werden müssen, insbesondere mit Blick auf die jüngste Empfehlung des Bürgerbeauftragten bezüglich der Beschwerde 1409/201/JN über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam; hebt hervor, dass die Bewertungen zumindest empfindliche Wirtschaftszweige, Menschenrechte, Sozial- und Umweltrechte sowie die Landwirtschaft und die lokalen Erzeugnisse in den Regionen in äußerster Randlage umfassen sollten; ist besorgt darüber, dass es an Zwischen- und Ex-post-Bewertungen mangelt und dass die durchgeführten Bewertungen von schlechter Qualität sind, wie dem Sonderbericht Nr. 02/2014 des Europäischen Rechnungshofes zu entnehmen ist; besteht darauf, dass in Bezug auf alle Handelsabkommen Zwischen- und Ex-post-Bewertungen von höherer Qualität durchgeführt werden, damit die politischen Entscheidungsträger, die Interessenträger und die europäischen Steuerzahler bewerten können, ob mit den Handelsabkommen die angestrebten Ergebnisse erzielt werden; fordert die Kommission auf, Informationen über die Auswirkungen der Handelsabkommen vorzulegen, die – unter besonderer Berücksichtigung von KMU, der Schaffung angemessener Arbeitsplätze, der Menschenrechte und der Umwelt, auch in den Partnerländern – abgeschlossen wurden, und zusätzliche Maßnahmen einzuleiten, um sicherzustellen, dass die EU-Handelspolitik den am wenigsten entwickelten Ländern zugutekommt;

40.  fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Bericht über doppelte Bepreisung und andere den Preis verzerrende Praktiken wichtiger EU-Handelspartner vorzulegen und dabei besonderes Augenmerk auf Energieressourcen zu legen und anzugeben, welche wirtschaftlichen Auswirkungen derartige Praktiken auf die EU-Wirtschaft haben und welche Schritte die Kommission – auf bilateraler, multilateraler und WTO-Ebene – unternommen hat, um diese Praktiken zu beseitigen; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Machst Stehende zu unternehmen, um die Praxis der doppelten Bepreisung und andere den Preis verzerrende Praktiken im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen mit all ihren Handelspartnern abzuschaffen;

Förderung des weltweiten Handels anhand eines multilateralen Ansatzes innerhalb der WTO

41.  betont, dass das multilaterale Handelssystem der WTO nach wie vor die beste Option zur Gewährleistung eines offenen, fairen und regelbasierten Systems darstellt, das den ganz unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder Rechnung trägt und diese Interessen ausgleicht; weist erneut darauf hin, dass das Parlament nachdrücklich eine multilaterale Agenda befürwortet; begrüßt den Abschluss der Verhandlungen zum Übereinkommen über Handelserleichterungen, das zur Vereinfachung und Modernisierung der Zollverfahren in vielen Ländern beitragen wird, wodurch es für Entwicklungsländer leichter wird, am weltweiten Handelssystem teilzuhaben; fordert eine zügige und ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens durch alle Parteien;

42.  stellt fest, dass im Rahmen der 10. Ministerkonferenz der WTO, die 2015 in Nairobi stattfand, begrenzte Verbesserungen vorgenommen werden konnten; nimmt zur Kenntnis, dass zwischen den WTO-Mitgliedern Uneinigkeit herrscht, was die Fortführung der Doha-Runde betrifft, und dass es neuer Ansätze zur Lösung nach wie vor bestehender Probleme bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen in den Entwicklungsländern und der am wenigsten entwickelten Länder bedarf, und erkennt an, dass die aufstrebenden Volkswirtschaften zunehmend in der Verantwortung stehen, die Doha-Runde zum Abschluss zu bringen; begrüßt die Zusage der EU, über einen Zeitraum von fünf Jahren 400 Mio. EUR für Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Umsetzung des Übereinkommens über Handelserleichterungen zu unterstützen; weist darauf hin, dass einige WTO-Mitglieder daran interessiert sind, neue Verhandlungsbereiche in Angriff zu nehmen, unter anderem die Bereiche Investitionen, staatliche Unternehmen, Wettbewerb und digitaler Handel; ist der Ansicht, dass das Ergebnis der Ministerkonferenz von Nairobi eine Grundlage dafür darstellt, der Verhandlungsfunktion der WTO eine neue Dynamik zu verleihen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Initiative zu ergreifen, was die Reform und Stärkung der WTO angeht, unter anderem durch Stärkung der Koordinierung mit der IAO und anderen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte tätigen Agenturen der Vereinten Nationen, um die Effizienz, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht zu verbessern; hebt hervor, dass der Handelshilfe (Aid for Trade – AfT) beim Aufbau von handelsbezogenen Kapazitäten sowie bei der technischen Unterstützung von Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern eine entscheidende Rolle zukommt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, sich zu verpflichten, die Handelshilfe zu erhöhen, damit den Entwicklungsländern ein größerer Anteil der Wertschöpfung in globalen Wertschöpfungsketten zukommt; fordert die Kommission auf, bei der bevorstehenden Überarbeitung der Strategie für Handelshilfe auf die Frage des gerechten und ethischen Handels einzugehen;

43.  ist der Ansicht, dass plurilaterale Verhandlungen innerhalb der WTO (wie etwa das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA), das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA)) zwar die Möglichkeit bieten, wieder Fortschritte auf WTO-Ebene zu erzielen, jedoch nur, indem die Tür offengehalten wird, damit interessierte WTO-Mitglieder beitreten können; ist der festen Überzeugung, dass diese Abkommen nach Möglichkeit ausreichend ambitioniert sein müssen, um von allen WTO-Mitgliedern auf der Grundlage der Meistbegünstigung angewandt zu werden, und als Grundbausteine für künftige multilaterale Abkommen dienen sollten; betont, dass die Handelspolitik auch als Instrument zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit umweltfreundlicher Produkte eingesetzt werden sollte, sowohl in Bezug auf ihre Verwendung als auch hinsichtlich der Produktionsmethoden; betont, dass die Initiative für umweltfreundliche Produkte multilateralisiert werden und dass geprüft werden sollte, ob im Hinblick auf wirklich umweltfreundliche Produkte Handelsabkommen die erste Wahl darstellen; betont, dass das TiSA eine Gelegenheit darstellt, wieder für Fortschritte beim Handel mit Dienstleistungen auf WTO-Ebene zu sorgen;

44.  fordert, dass die WTO eine starke und wirksame parlamentarische Dimension erhält, um die Transparenz der Organisation zu erhöhen und die demokratische Legitimität der globalen Handelspolitik zu stärken; fordert die WTO nachdrücklich auf, die Parlamentarische Konferenz zur WTO uneingeschränkt zu nutzen und dafür zu sorgen, dass Parlamentarier Zugang zu sämtlichen Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihre Aufsichtsfunktion wirksam zu erfüllen und einen sinnvollen Beitrag zur Handelspolitik zu leisten;

Maßgeschneiderter Ansatz bei Entscheidungen über künftige Verhandlungen über Freihandelsabkommen

45.  fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt – in ausgewogener Weise und unter gebührender Berücksichtigung der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens – auf den Abschluss der laufenden Handelsverhandlungen zu legen und die möglichen kumulierten Auswirkungen insbesondere für sensible Produkte, die von Kontingenten oder Liberalisierungen im Rahmen laufender Verhandlungen und bereits abgeschlossener Handelsabkommen betroffen sind, zu bewerten; spricht sich dafür aus, dass die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen der bereits abgeschlossenen Abkommen besser analysiert und kommuniziert werden, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz sensibler Bereiche der Landwirtschaft und der Förderung der offensiven Interessen der Union als einer der größten Exporteure von Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln zu finden, unter anderem, indem angemessene Übergangszeiträume und Quoten für sensible Erzeugnisse und in einigen Fällen deren Ausschluss vorgesehen werden; fordert die Kommission auf, vor der Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten Sondierungen sowie unparteiische und unvoreingenommene Ex-ante-Nachhaltigkeitsprüfungen durchzuführen und dabei den Interessen der Union Rechnung zu tragen;

46.  ist der Meinung, dass in erster Linie dringend dafür gesorgt werden muss, dass erfolgreich abgeschlossene Handelsverhandlungen so schnell wie möglich ratifiziert werden; fordert insbesondere den Abschluss von Abkommen mit Kanada und Singapur, um für die Öffnung zweier großer Märkte zu sorgen, die für die künftigen Interessen von EU-Unternehmen entscheidend sein werden; fordert, dass sachkundige EU-weite Debatten im Rahmen politischer Diskussionen stattfinden;

47.  betont, wie überaus wichtig es ist, im Zuge aller EU-Handelsverhandlungen sensible und offensive Interessen wie die Förderung von Investitionen, die Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse, die Anerkennung und der Schutz von geografischen Angaben und Arbeitnehmerrechten, die Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen (insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Gespräche über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan), die Gewährleistung angemessener und hochwertiger Arbeitsplätze, die Integration von KMU in weltweite Wertschöpfungsketten, den Ausschluss öffentlicher und audiovisueller Dienste und die rechtliche Sicherstellung des Regelungsrechts bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen im Rahmen ehrgeiziger, ausgewogener und umfassender Pakete zu verfolgen;

48.  beharrt darauf, dass Handelsverhandlungen einer maßgeschneiderten regionalen Handelsstrategie folgen und vollständig im Einklang mit dem regionalen Integrationsprozess stehen müssen, insbesondere in Asien, Afrika und Lateinamerika, bei denen es sich nach Auffassung der Kommission um Regionen handelt, die – ohne die zentrale Rolle der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu beeinträchtigen – von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftsinteressen der EU sind; fordert die Kommission auf, unverzüglich Verhandlungen über ein Investitionsabkommen mit Taiwan aufzunehmen; weist erneut darauf hin, dass die EU und Lateinamerika natürliche Verbündete sind und gemeinsam eine Bevölkerung von einer Milliarde Menschen aufweisen, die ein Viertel des weltweiten BIP generieren; weist darauf hin, dass das Potenzial dieser Partnerschaft noch nicht vollständig ausgeschöpft worden ist; begrüßt, dass die Kommission in ihrer neuen Handels- und Investitionsstrategie einen wesentlichen Schwerpunkt auf Lateinamerika legt; fordert die Kommission auf, die derzeitige Dynamik in den Handelsverhandlungen mit dem Mercosur zu nutzen, um zu einem umfassenden, ausgewogenen und ehrgeizigen Abkommen zu gelangen; unterstützt die Modernisierung der Abkommen mit Mexiko und Chile; fordert, dass weitere Impulse dahingehend gegeben werden, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verhandlungen mit Malaysia wiederzubeleben und so bald wie möglich nach dem Abschluss von vorbereitenden Gesprächen über eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft Verhandlungen mit Indonesien aufzunehmen;

49.  betont, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen auch ein besonderes Augenmerk auf den Rahmen für die Zeit nach dem Cotonou-Abkommen, bei dem der Bezug zu den Menschenrechtsklauseln in den WPA hervorzuheben ist, sowie auf die Unterstützung der Schaffung einer kontinentalen Freihandelszone für Afrika zur Förderung von Stabilität, regionaler Integration, Wachstum sowie Beschäftigung und Innovationen vor Ort gelegt werden sollte; weist darauf hin, dass die EU für Stabilität in ihrer Nachbarschaft sorgen muss, und fordert eine stärkere handelspolitische und wirtschaftliche Integration, um in diesem Zusammenhang eine vollständige, zügige und angemessene Umsetzung der umfassenden Freihandelsabkommen mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau sowie konkrete Fortschritte in Bezug auf Tunesien, Marokko und Jordanien zu erreichen;

50.  fordert die Kommission auf, nationale Unternehmen in alle Phasen der Handelsverhandlungen vollumfänglich einzubeziehen, und zwar auch, indem sie neben den Konsultationen mit EU-Dachverbänden an den Konsultationen mit nationalen Verbänden beteiligt werden, sowie ausgehandelten Handelsabkommen eine Liste beizufügen, in der die Ergebnisse der Verhandlungen für die verschiedenen Sektoren sowie die Gründe für die von der Kommission getroffenen Entscheidungen eindeutig angegeben sind;

Ablehnung der Gewährung des Marktwirtschaftsstatus (MWS) für China und Erfordernis wirksamer handelspolitischer Schutzinstrumente (TDI)

51.  betont, dass die EU im Falle von weiteren Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels – die zu unfairen Handelspraktiken und Wettbewerb zwischen Ländern in Bezug auf jegliche nichttarifäre Handelshemmnisse, Arbeitsrechte sowie Umweltschutz- und Gesundheitsnormen führen könnten – in der Lage sein muss, noch wirksamer auf unfaire Handelspraktiken zu reagieren und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; unterstreicht, dass handelspolitische Schutzinstrumente (TDI) ein unerlässlicher Bestandteil der Handelsstrategie der EU bleiben und dazu beitragen müssen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, indem die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb soweit notwendig wiederhergestellt werden; weist darauf hin, dass die derzeit gültigen EU-Bestimmungen über den Handelsschutz auf das Jahr 1995 zurückgehen; betont, dass das Unionssystem für den Handelsschutz dringend modernisiert werden muss, es dabei jedoch nicht geschwächt werden darf; stellt fest, dass die EU-Bestimmungen über den Handelsschutz wirksamer sein, für KMU zugänglich werden, an die heutigen Herausforderungen und Handelsgepflogenheiten angepasst werden und zudem die Transparenz und die Berechenbarkeit verbessern müssen und dass die Untersuchungen kürzer sein müssen; bedauert, dass der Vorschlag für die Modernisierung der TDI im Rat blockiert wird, der nicht in der Lage war, Ergebnisse zu dieser außerordentlich wichtigen Rechtsvorschrift zu liefern; bedauert, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle“ keinerlei Bezug auf die erforderliche Modernisierung der TDI nimmt; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Stillstand mit Blick auf die Modernisierung der TDI auf der Grundlage des Standpunkts des Parlaments zu überwinden, zumal China derzeit vehement die Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus (MWS) einfordert;

52.  weist erneut auf die Bedeutung hin, die der Partnerschaft der EU mit China zukommt, in deren Rahmen freier und fairer Handel und Investitionen eine wichtige Rolle spielen; ist überzeugt davon, dass die EU bei ihren Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen der Einfuhren aus China eine von der Standardmethode abweichende Methode anwenden sollte, um die Vergleichbarkeit der Preise – im Einklang mit und unter uneingeschränkter Anwendung von jenen Teilen von Abschnitt 15 des Beitrittsprotokolls für China, die den Spielraum für die Anwendung einer von der Standardmethode abweichenden Methode bieten – zu bestimmen, solange China die für den Marktwirtschaftsstatus geltenden fünf Kriterien nicht erfüllt; fordert die Kommission auf, einen diesem Grundsatz entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, und weist erneut darauf hin, dass sich die Kommission diesbezüglich eng mit anderen WTO-Partnern abstimmen muss;

53.  fordert die Kommission auf, diesbezüglich erst dann Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine tiefgreifende und umfassende Folgenabschätzung durchgeführt wurde, bei der alle etwaigen Auswirkungen und Folgen für Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum in allen Sektoren der EU sowie die möglichen Auswirkungen auf und Folgen für die Umwelt berücksichtigt wurden;

Bessere Kohärenz zwischen der Handels- und der Industriepolitik der EU und verbesserter Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

54.  ist der Meinung, dass mehr getan werden muss, um die Bedürfnisse der europäischen Industrie umfassend zu berücksichtigen, und dass dem verarbeitenden Gewerbe in der EU häufig nicht der gleiche Stellenwert wie dem Dienstleistungs- und dem Finanzsektor eingeräumt wird; unterstreicht, dass die Handelspolitik einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie gewährleisten, Zugang zu neuen und aufstrebenden Märkten bieten und eine Aufwärtskonvergenz bezüglich der Standards fördern sowie gleichzeitig die doppelte Zertifizierung verringern muss; fordert die Kommission auf, für die Kohärenz zwischen der Handels- und der Industriepolitik der EU zu sorgen, die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern und dabei insbesondere die Reindustrialisierungsstrategie zu beachten;

55.  betont, dass den Ursprungsregeln eine wichtige Rolle bei der Bestimmung dessen zukommt, welche Branchen bei Freihandelsabkommen der EU gewinnen oder verlieren; fordert die Kommission angesichts dessen, dass Ursprungsregeln bislang durch das Parlament noch nicht vollständig analysiert wurden, auf, einen Bericht auszuarbeiten, in dem sie die Veränderungen aufführt, die sie in den vergangenen zehn Jahren auf vierstelliger KN-Ebene an ihrer bevorzugten üblichen Verhandlungsposition bei Freihandelsabkommen in Bezug auf Ursprungsregeln vorgenommen hat, und die Gründe für mögliche Änderungen angibt;

56.  ist der Ansicht, dass das Überleben ganzer Branchen der europäischen Industrie gefährdet ist, wenn die Rechte des geistigen Eigentums nicht wirksam durchgesetzt werden; betont, dass Nachahmung zum Abbau von Arbeitsplätzen führt und Innovation behindert; weist erneut darauf hin, dass ein angemessener Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und ihre wirksame Durchsetzung die Grundlage einer globalen Wirtschaft sind; begrüßt die Zusage der Kommission, den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in FHA und bei der WTO zu verbessern und bei der Betrugsbekämpfung mit ihren Partnern zusammenzuarbeiten; bestärkt die Kommission in ihrem Ziel, das gesamte Spektrum der Rechte des geistigen Eigentums einschließlich Patenten, Warenzeichen, Urheberrechten, Geschmacksmustern, geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und Arzneimitteln zu schützen;

Erschließung neuer Marktchancen für Dienstleistungsanbieter in der EU und Anerkennung beruflicher Qualifikationen als wesentlicher Bestandteil der EU-Handelsstrategie

57.  weist darauf hin, dass die EU im Dienstleistungssektor eine führende Rolle einnimmt; betont, dass die Erschließung neuer Marktchancen ein wesentlicher Bestandteil der internationalen EU-Handelsstrategie sein muss; unterstreicht, dass Dienstleistungen unbedingt in Handelsabkommen einbezogen werden müssen, da hiermit europäischen Unternehmen und heimischen Arbeitnehmern Chancen eröffnet werden, während bestehende und künftige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß den Artikeln 14 und 106 AEUV sowie Protokoll 26 vom Geltungsbereich eines jeden Abkommens ausgeschlossen werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat finanziert werden; fordert, dass die Kommission die Anerkennung beruflicher Qualifikationen fördert und in Handelsabkommen einbezieht, da hierdurch neue Chancen für europäische Unternehmen und Arbeitnehmer eröffnet werden, fordert insbesondere, die Einbeziehung bestimmter Vorteile der Richtlinie über unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer in Handels- und Investitionsabkommen im Austausch gegen diese Anerkennung zu erwägen;

58.  schließt sich der Sichtweise der Kommission an, wonach die vorübergehende Mobilität von Fachkräften zu einer wichtigen Voraussetzung für die Ausweitung der internationalen Geschäftstätigkeit geworden und weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die EU ist; betont, dass in allen EU-Handels- und Investitionsabkommen ein Kapitel über die Mobilität von Arbeitskräften enthalten sein sollte; weist jedoch darauf hin, dass die Verpflichtungen bei der Erbringungsart 4 nur für die Mobilität von hochqualifizierten Fachkräften (zum Beispiel Personen, die über einen Hochschul- bzw. einen gleichwertigen Master-Abschluss verfügen oder als Führungskraft beschäftigt sind) gelten dürfen, und zwar nur für einen bestimmten Zweck, für einen begrenzten Zeitraum und unter durch die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, sowie unter durch einen diesen Rechtsvorschriften gemäß Artikel 16 der Dienstleistungsrichtlinie entsprechenden Vertrag genau festgelegten Bedingungen, während sichergestellt sein muss, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten durch nichts daran gehindert werden, Arbeitsstandards und Kollektivverträge beizubehalten und zu verbessern;

59.  begrüßt die Absicht der Kommission, die Handelspolitik zur Bekämpfung neuer Formen des digitalen Protektionismus zu nutzen und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften der EU und zum Schutz der Grundrechte Bestimmungen für den elektronischen Handel und für grenzüberschreitende Datenströme festzulegen; ist der Überzeugung, dass viel mehr getan werden muss für günstige Rahmenbedingungen für den Internethandel und das Unternehmertum in der EU, indem Monopole abgebaut und gegen den Missbrauch von Monopolstellungen im Telekommunikationsmarkt sowie gegen geografische Sperren (Geoblocking) vorgegangen wird und konkrete Regresslösungen entwickelt werden; betont, dass unter allen Umständen für die regulatorische Zusammenarbeit, die Verringerung von Internet-Betrugsfällen, die gegenseitige Anerkennung und die Harmonisierung der Standards im Bereich des digitalen Handels gesorgt werden muss; fordert die Kommission auf, ein neues Muster für Kapitel zum elektronischen Handel vorzulegen, wonach der bestehende und der künftige Rechtsrahmen der EU zum Schutz personenbezogener Daten in vollem Umfang von allen Verhandlungen über Abkommen ausgenommen ist, und dessen Ziel es sein sollte, für einen freien Datenfluss zu sorgen, wobei die in dem Herkunftsland der betroffenen Person geltenden Datenschutzvorschriften vollständig eingehalten werden sollten; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, insbesondere im Hinblick auf unlautere Geschäftspraktiken im Internet;

Die zentrale Rolle der digitalen Wirtschaft für den künftigen globalen Handel

60.  weist darauf hin, dass die digitale Wirtschaft nicht nur in Europa, sondern weltweit immer wichtiger wird, da Schätzungen von weltweit 3,3 Milliarden Internetnutzern ausgehen, was 40 % der Weltbevölkerung ausmacht; ist der Meinung, dass Trends wie Cloud Computing, mobile Web-Dienste, intelligente Netze sowie soziale Medien die Unternehmenslandschaft radikal verändern; betont, dass die Handelspolitik der EU mit den digitalen und technologischen Entwicklungen Schritt halten muss;

61.  fordert, dass die Kommission gemeinsam mit WTO-Partnern nicht nur eine Arbeitsgruppe innerhalb der WTO zum digitalen Handel schafft, die eingehend die Eignung des gegenwärtigen Rahmens für den Bereich des elektronischen Handels prüfen und spezifische Empfehlungen, Präzisierungen und Anpassungen untersuchen sollte, sondern auch die Einrichtung eines neuen Rahmens zur Erleichterung des Handels mit Dienstleistungen in Erwägung zieht und dabei auf bewährten Verfahren basierend auf der Umsetzung des Handelserleichterungsabkommens aufbaut;

Unterstützung der Kommission in ihrem Kampf gegen Korruption

62.  hat zur Kenntnis genommen, dass die Einbeziehung von Bestimmungen über Finanzdienstleistungen in Handelsabkommen Bedenken mit Blick auf ihre potenziellen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuerflucht und Steuerumgehung hervorgerufen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, gegen Korruption vorzugehen, die sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern ein erhebliches nichttarifäres Hemmnis darstellt; beharrt darauf, dass Handels- und Investitionsabkommen eine gute Gelegenheit bieten müssen, um die Zusammenarbeit im Hinblick auf Korruption, Geldwäsche, Steuerbetrug und Steuervermeidung zu intensivieren; ist der Auffassung, dass Verpflichtungen auf der Grundlage internationaler Standards, länderspezifische Berichterstattungspflichten und ein automatischer Informationsaustausch in entsprechende internationale Abkommen aufgenommen werden sollten, damit eine weitere Liberalisierung der Finanzdienstleistungen vorangetrieben wird;

63.  hält es für bedenklich, dass der Zusammenhang zwischen Handels- und Investitionsabkommen einerseits und Doppelbesteuerungsabkommen andererseits noch nicht ausreichend untersucht wurde, und fordert die Kommission auf, alle Auswirkungen, die derartige Instrumente aufeinander und auf die politische Kohärenz im weiteren Sinne beim Kampf gegen Steuerflucht haben können, eingehend zu analysieren;

Eine zukunftsorientierte Handelspolitik, die den besonderen Bedürfnissen von KMU gerecht wird

64.  betont, dass eine zukunftsorientierte Handelspolitik größeres Augenmerk auf die besonderen Bedürfnisse von Kleinstunternehmen und KMU richten und dafür sorgen muss, dass KMU umfassenden Nutzen aus den Handels- und Investitionsabkommen ziehen können; weist darauf hin, dass nur wenige europäische KMU in der Lage sind, die Chancen der Globalisierung und der Liberalisierung des Handels auszumachen und zu nutzen; stellt fest, dass lediglich 13 % der europäischen KMU auf internationaler Ebene außerhalb der EU aktiv sind, jedoch ein Drittel der EU-Exporte auf KMU entfällt; unterstützt Initiativen, mit denen die internationale Betätigung von europäischen KMU gefördert wird, verweist daher nachdrücklich auf die Vorteile der Aufnahme eines Kapitels über KMU in alle künftige Freihandelsabkommen; vertritt die Ansicht, dass neue Möglichkeiten erkundet werden müssen, wie KMU beim Absatz ihrer Waren und Dienstleistungen im Ausland besser unterstützt werden können; betont, dass KMU mehr auf sie zugeschnittene Unterstützung – zuallererst auf der Ebene der Mitgliedstaaten – benötigen sowie einen leichten Zugang zu nutzerfreundlichen Informationen im Internet über Handelsmaßnahmen und spezifische und klare Leitlinien, mit denen sie über die Chancen und Vorteile aufgeklärt werden, die ihnen durch die verschiedenen in der Vergangenheit und in Zukunft von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen geboten werden;

65.  ersucht die Kommission, die Bedürfnisse von KMU übergreifend in allen Kapiteln von Handelsabkommen zu berücksichtigen, unter anderem durch die Schaffung von zentralen Anlaufstellen für KMU im Internet, an denen sie sich über einschlägige Rechtsvorschriften informieren können, was vor allem für die Anbieter grenzüberschreitender Dienstleistungen insbesondere in Bezug auf Lizenzierung und sonstige administrative Erfordernisse von größter Bedeutung ist; weist darauf hin, dass diese Instrumente gegebenenfalls zusätzlich Informationen über neue Marktzugangschancen, insbesondere für Ausschreibungen mit geringem Wert, bieten sollten; betont, dass die Handelskosten für KMU gesenkt werden müssen, indem Zollverfahren gestrafft, unnötige nichttarifäre Hemmnisse und Verwaltungsaufwand abgebaut und Ursprungsregeln vereinfacht werden; ist der Meinung, dass den KMU eine wichtige Rolle dabei zukommt, die Kommission bei der Ausgestaltung dieser Instrumente zu unterstützen, um dafür zu sorgen, dass Handelsabkommen ihren Bedürfnissen gerecht werden; legt der Kommission nahe, in allen Verhandlungsphasen einen engen Dialog mit Vertretern von KMU zu pflegen;

66.  betont, dass europäische KMU nur dann vor unfairen Handelspraktiken geschützt werden können, wenn ihnen ein schnellerer Zugang zu Antidumpingverfahren gewährt wird; hält eine Reform des multilateralen Rahmens der WTO für geboten, damit KMU besser eingebunden und Streitigkeiten zügiger beigelegt werden;

67.  fordert die Kommission auf, vor der Konzipierung weiterer Einzelmaßnahmen für die Förderung der internationalen Betätigung von KMU zunächst die bestehenden Instrumente der Subsidiarität, der Vermeidung von Überschneidungen sowie der Zusätzlichkeit mit Blick auf die jeweiligen Programme der Mitgliedstaaten und den europäischen Mehrwert zu bewerten und zu verbessern; unterstreicht, dass die Kommission dem Parlament eine unabhängige Bewertung aller bestehenden Programme vorlegen sollte;

Investitionen

68.  betont, wie wichtig zu- und abfließende Investitionen für die Wirtschaft der EU sind und dass EU-Unternehmen geschützt werden müssen, wenn sie in Drittmärkten investieren; erkennt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission in Bezug auf das neue Investitionsgerichtssystem (ICS) an; weist auf die Notwendigkeit weiterer Diskussionen mit Interessenträgern und dem Parlament über die Investitionsgerichtsbarkeit hin; betont, dass das System mit der Rechtsordnung der EU und insbesondere mit den Zuständigkeiten der EU-Gerichte und dabei in erster Linie mit den EU-Wettbewerbsvorschriften vereinbar sein muss; unterstützt das Vorhaben, mittelfristig eine multilaterale Lösung für Investitionsstreitigkeiten zu entwickeln; bedauert, dass der ICS-Vorschlag keine Bestimmung zu den Verpflichtungen von Investoren enthält;

69.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den im umfassenden Rahmenwerk der UNCTAD für eine Investitionspolitik für nachhaltige Entwicklung ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen, um Anreize für verantwortungsvollere, transparentere und nachvollziehbare Investitionen zu schaffen;

70.  weist darauf hin, dass gemäß der von der Kommission lancierten „Investitionsoffensive für Europa“ Investitionen in der EU gefördert werden müssen, und vertritt die Auffassung, dass unbedingt Handelsstrategien erforderlich sind, um dieses Ziel zu verwirklichen; stellt fest, dass dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen keine externe Dimension innewohnt; ersucht die Kommission, vor der möglichen Schaffung einer externen Komponente zunächst sorgfältig die Leistung und den Nutzen des Fonds vor dem Hintergrund dessen zu prüfen, dass Kredite durch die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vergeben werden und der Europäische Entwicklungsfonds ebenfalls tätig ist; betont, dass mit diesen Fonds zu nachhaltiger Entwicklung und angemessenen Arbeitsplätzen beigetragen, die Armut bekämpft und die grundlegenden Ursachen von Migration abgefedert werden müssen;

71.  weist darauf hin, dass Transparenz und Rechenschaftslegung von Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung und Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft (ÖPP) verbessert werden müssen, um die Finanzströme, die Schuldentragfähigkeit und den Mehrwert ihrer Projekte für die nachhaltige Entwicklung wirksam nachzuverfolgen und zu beobachten;

Handel und Landwirtschaft

72.  betont, dass die hohen europäischen Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und soziales Wohlergehen für die EU-Bürger sehr wichtig sind, insbesondere, was die öffentliche Sittlichkeit und eine sachkundige Wahl der Verbraucher anbelangt, und vertritt die Auffassung, dass Handelsabkommen faire Wettbewerbsbedingungen fördern sollten, sodass die Landwirte in der EU aus den Zollzugeständnissen den größtmöglichen Nutzen ziehen können und sie nicht gegenüber Landwirten in Drittstaaten benachteiligt werden; betont, dass sichergestellt werden muss, dass EU-Standards zu Lebensmittelsicherheit und Tierschutz durch den Erhalt von Grundsätzen wie dem Vorsorgeprinzip, nachhaltiger Landwirtschaft und einem hohen Maß an Rückverfolgbarkeit und Produktkennzeichnung geschützt werden sowie dadurch, dass bei allen Einfuhren auf die Einhaltung der geltenden EU-Rechtsvorschriften geachtet wird; nimmt die erheblichen Unterschiede bei den Tierschutznormen auf internationaler Ebene zur Kenntnis; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausfuhr lebender Nutztiere gemäß geltenden EU-Rechtsvorschriften und den Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) reguliert werden muss;

73.  ist der Ansicht, dass die Öffnung neuer Märkte für EU-Agrarerzeugnisse wie Milchprodukte, Fleisch und Obst und Gemüse vor dem Hintergrund der aktuellen Agrarkrisen von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass neue Absatzmärkte mit hoher potenzieller Kaufkraft ermittelt werden müssen;

74.  ist der Ansicht, dass der Mehrwert der Landwirtschaft gestärkt werden muss und Werbekampagnen mit dem Ziel der Erschließung neuer Märkte durchgeführt werden müssen; betont, dass insbesondere die Qualitätsregelungen auf EU-Ebene gestärkt werden müssen, da diese Regelungen das beste Markenzeichen für EU-Produkte auf dem Weltmarkt sind und somit mittelbar dem gesamten europäischen Agrarsektor zugutekommen;

75.  betont, dass strengere Einfuhrkontrollen an den Grenzen durchgeführt werden müssen und die Kontrollen der Produktions- und Vermarktungsbedingungen, die das Lebensmittel- und Veterinäramt in Ländern durchführt, deren Erzeugnisse in die EU ausgeführt werden, verschärft werden müssen, damit die Einhaltung der EU-Normen gewährleistet ist;

76.  weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig Fortschritte bei sämtlichen Freihandelsverhandlungen bei den Beschränkungen in Bezug auf Gesundheit und Pflanzenschutz sowie weiteren nicht tarifären Handelshemmnissen für den Agrarhandel sind, wobei den von der EU festgelegten „roten Linien“ besondere Aufmerksamkeit eingeräumt werden muss, die sich auf die Gesundheit der Verbraucher auswirken können;

77.  erinnert daran, wie wichtig geografische Angaben sind, um traditionelle Erzeugnisse der europäischen Landwirtschaft zu fördern und sie vor schädigenden Trittbrettfahrerpraktiken zu schützen, die Rechte und bewusste Entscheidungen der Verbraucher zu garantieren und ländliche Produzenten sowie Landwirte (insbesondere KMU) zu schützen; weist darauf hin, dass der Schutz und die Anerkennung geografischer Angaben in Drittstaaten potenziell einen hohen Wert für den gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU haben, und ist der Ansicht, dass in sämtliche Handelsabkommen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktfälschung aufgenommen werden müssen;

Besserer Zugang zu öffentlichen Aufträgen für europäische Wirtschaftsakteure

78.  fordert die Beseitigung der Ungleichgewichte, die hinsichtlich des Öffnungsgrads der Märkte für öffentliche Aufträge zwischen der EU und anderen Handelspartnern derzeit bestehen; fordert die Kommission auf, noch stärker auf eine ehrgeizige und gegenseitige Öffnung der internationalen Märkte für öffentliche Aufträge hinzuwirken, wobei jedoch gewährleistet sein muss, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ausgeschlossen bleiben und es Staaten weiterhin freisteht, soziale und ökologische Standards wie zum Beispiel die Kriterien des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ (MEAT) für ihre Auftragsvergabeverfahren zu erlassen; betont dass europäische Wirtschaftsakteure, sowohl Großunternehmen als auch KMU, einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Drittstaaten mithilfe von Instrumenten wie dem Small Business Act und durch die Beseitigung der derzeit bestehenden Asymmetrien benötigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU einer der offensten Märkte für öffentliche Aufträge von allen WTO-Mitgliedern ist;

79.  nimmt den geänderten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für öffentliche Aufträge zur Kenntnis, der ein wichtiges Instrument für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beim Marktzugang von Drittländern darstellt, und bedauert zutiefst, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten am ursprünglichen Vorschlag festhalten; fordert die Kommission auf, für positive Reziprozität beim Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge mit den wichtigsten Handelspartnern zu sorgen;

Gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen für einen fairen Wettbewerb auf dem Weltmarkt

80.  betont, dass natürliche Ressourcen begrenzt sind und auf wirtschaftlich sowie ökologisch nachhaltige Weise genutzt werden sollten, wobei der Wiederverwendung der Vorzug gegeben werden sollte; erkennt die hohe Abhängigkeit der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder von natürlichen Ressourcen an; weist erneut darauf hin, dass – wie bereits vom Parlament in seiner Entschließung zu einer neuen Handelspolitik für Europa im Rahmen der Strategie Europa 2020 dargelegt – die europäische Handelspolitik in Bezug auf Rohstoffe eine kohärente, nachhaltige, umfassende und politikbereichsübergreifende Strategie verfolgen muss;

81.  weist auf die Notwendigkeit hin, sich in Richtung einer Wirtschaft mit geringen CO2‑Emissionen zu bewegen, und fordert die Kommission daher auf, die Zusammenarbeit bei der Energieforschung zu verbessern, damit eine Diversifizierung von Energielieferanten, ‑versorgungswegen und -quellen gefördert sowie neue Energiehandelspartner ermittelt werden und für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für Energieverbraucher gesorgt wird; betont, dass die weitere Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und die Förderung der Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung für die Erhöhung der Energiesicherheit und die Verringerung der Abhängigkeit von Einfuhren ist; betont, wie wichtig sowohl die Aufnahme von Bestimmungen in Freihandelsabkommen ist, die zum Ziel haben, Partnerschaften im Bereich nachhaltige Energien und insbesondere im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz aufzubauen und die technische Zusammenarbeit zu verbessern, als auch die Verhinderung einer CO2-Verlagerung, damit die groben Zielvorgaben von COP 21 erreicht werden;

Der Kampf gegen den Handel mit wildlebenden Arten und daraus gewonnenen Produkten

82.  ist weiterhin tief besorgt über die jüngste Zunahme von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Arten und den damit verbundenen illegalen Handel, der sich nicht nur verheerend auf die biologische Vielfalt und die Artenzahlen auswirkt, sondern auch eine deutliche und allgegenwärtige Gefahr für Lebensgrundlagen und lokale Volkswirtschaften, insbesondere in Entwicklungsländern, darstellt; begrüßt die Zusage der EU, den illegalen Handel mit wildlebenden Arten im Rahmen ihrer Antwort auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu unterbinden, insbesondere gemäß dem nachhaltigen Entwicklungsziel 15, wonach nicht nur Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei von und des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ergriffen werden müssen, sondern auch das Angebot von und die Nachfrage nach illegalen Produkten wildlebender Tiere und Pflanzen in Angriff genommen werden müssen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Kommission nach einer Bedenkzeit, zu der auch eine Konsultation des Parlaments und der Mitgliedstaaten gehört, prüft, wie Bestimmungen über den illegalen Handel mit wildlebenden Arten in alle künftigen Handelsabkommen der EU aufgenommen werden können;

Bessere Zusammenarbeit der Zollbehörden und Bekämpfung unerlaubten Handels an der EU-Außengrenze

83.  betont, dass stärker harmonisierte und effizientere Zollverfahren in Europa und anderswo dazu beitragen, den Handel zu fördern, die jeweiligen Anforderungen im Hinblick auf Handelserleichterungen zu erfüllen und dazu beitragen, zu verhindern, dass Fälschungen sowie illegale und nachgeahmte Waren auf den Binnenmarkt gelangen und dadurch das Wirtschaftswachstum in der EU untergraben und die Verbraucher in der EU ernsthaft gefährden; begrüßt die Absicht der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, einen vereinheitlichten Zolldienst der EU einzurichten, damit die Zollregeln und -verfahren im gesamten Zollgebiet der EU wirksamer angewendet werden können;

84.  betont, dass die Kommission bei Verhandlungen über Handelsabkommen das Ziel verfolgen sollte, die Handelspartner davon zu überzeugen, einheitliche Anlaufstellen für die Einhaltung von Zoll- und Grenzvorschriften einzurichten, falls notwendig gegebenenfalls auch unterstützt durch Mittel im Rahmen der Handelshilfe zum Aufbau von Kapazitäten;

85.  betont, dass angemessene Kommunikation und enge Koordinierung notwendig sind, um dafür zu sorgen, dass die Beseitigung von Zöllen mit geeigneten technischen, institutionellen und politischen Maßnahmen einhergeht, damit der Handel weiterhin sicher bleibt;

86.  fordert die Kommission auf, wesentliche Leistungsindikatoren in Betracht zu ziehen, um die Leistungen der Zollverwaltung inner- und außerhalb der EU zu bewerten; bedauert, dass derzeit nur sehr wenige öffentliche Daten verfügbar sind; weist darauf hin, dass es nützlich wäre zu wissen, wie die Zollbehörden und anderen Grenzbehörden in der EU und bei den Handelspartnern ihre alltägliche Arbeit verrichten, damit innerhalb der EU-Organe bewährte Verfahren ausgetauscht und spezifische Interessen im Bereich Handelserleichterungen koordiniert werden können, wobei die Bestimmungen von Artikel 13 des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen zu berücksichtigen sind;

87.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine offene Debatte über die mögliche Verlagerung der Zollbehörden von der nationalen auf die EU-Ebene anzustoßen;

Konkrete Vorteile für die Verbraucher erzielen

88.  räumt ein, dass Handelsvereinbarungen den Verbrauchern potenziell erhebliche Vorteile bringen können, indem insbesondere der Wettbewerb erhöht, die Preise gesenkt, die Auswahl erweitert und Innovationen gefördert werden; fordert die Kommission zur Freisetzung dieses Potenzials dazu auf, in allen Verhandlungen nachdrücklich darauf zu drängen, dass Praktiken von geografischen Sperren (Geoblocking) eingeschränkt, internationale Roaming-Gebühren gesenkt und Fahrgastrechte gestärkt werden;

89.  fordert Hilfsmittel zur Unterstützung der Verbraucher beim grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungshandel mit Drittstaaten, beispielsweise durch Beratungsstellen im Internet, die Informationen und Beratung im Zusammenhang mit Streitigkeiten anbieten;

90.  besteht darauf, dass die Verbraucher korrekt über die Merkmale der unter den Handelsaustausch fallenden Erzeugnisse informiert werden;

Handel für alle: Flankierende Maßnahmen für offenen Handel und Investitionsstrategien sind erforderlich, um Gewinne zu maximieren und Verluste zu minimieren

91.  teilt die Auffassung der OECD, dass eine offene und faire Handels- und Investitionspolitik eine Reihe von wirksamen flankierenden Maßnahmen erfordert, um Gewinne zu maximieren und Verluste infolge einer Handelsliberalisierung für die Bürger und Volkswirtschaften der EU und von Drittstaaten zu minimieren; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, viel mehr Einsatz zu zeigen, wenn es darum geht, die Öffnung des Handels durch diverse unterstützende Maßnahmen zu ergänzen, damit eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet werden kann – etwa im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und Investitionen, Bildung und Gesundheit, der aktiven Arbeitsmarktpolitik, dem Ausbau der Infrastruktur von Forschung und Entwicklung und der angemessenen Vorschriften zur Gewährleistung von Sozial- und Umweltschutz;

92.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gründliche vorherige und nachträgliche Analysen auf der Grundlage von sektorspezifischen und regionalen Folgenabschätzungen für entsprechende Handelsabkommen und gesetzgeberische Maßnahmen durchzuführen, um mögliche negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der EU frühzeitig zu erkennen, und differenziertere Wege zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen zu finden, mit denen Wirtschaftsbereiche und Regionen saniert werden sollen, die an den Rand gedrängt worden sind, um eine gerechtere Verteilung und eine breitere Basis von Handelsgewinnen zu erzielen; betont, dass in diesem Zusammenhang die Struktur- und Investitionsfonds der EU, insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Europäische Sozialfonds, eine herausragende Rolle spielen können; weist darauf hin, dass auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ein wichtiges Instrument sein könnte, wenn er so umgestaltet würde, dass eine ausreichende Finanzierung gegeben wäre, sodass Unternehmen und Erzeuger in der EU, die von Handelssanktionen gegen Drittstaaten betroffen sind, sowie Arbeitnehmer von KMU unterstützt werden, die unter den Folgen der Globalisierung unmittelbar zu leiden haben;

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93.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, der UNCTAD sowie der WTO zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0415.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0252.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0041.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0250.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0219.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0175.
(7) ABl. C 56 E vom 26.2.2013, S. 87.
(8) ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 42.
(9) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 94.
(10) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.
(11) ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 101.

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