Am 5. September 2001 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu ECHELON angenommen und darin insbesondere die Kommission aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. U.a. soll sie ihre Bürger und Unternehmen über die Möglichkeit informieren, dass ihre international übermittelten Nachrichten unter Umständen abgefangen werden, Sicherheitsregelungen für die Informationsgesellschaft entwickeln und das Sechste Rahmenprogramm für Investitionen in Entschlüsselungs- und Verschlüsselungstechnik nutzen.
Wird die Kommission eine Erklärung dazu abgeben, inwieweit sie den Forderungen im ECHELON-Bericht nachgekommen ist?
Die Kommission wird auch weiterhin Vorschläge zur Erhöhung des Sicherheits- und Schutzniveaus des Kommunikationsverkehrs der EU-Bürger, Unternehmen und der europäischen Organe vorlegen, um sie vor dem unrechtmäßigen Eindringen von Nachrichten zu schützen.
Nach Annahme der Entschließungen A5-0264/2001
vom 5.9.2001 und B5-0528/2002
vom 24.10.2002 durch das Parlament sowie nach Stellungnahme der Kommission zur Umsetzung der Entschließung des Parlaments vom 5. September 2001 über ein Abhörsystem für private und wirtschaftliche Kommunikation (Plenarsitzung des Parlaments vom 23.10.2002) möchte die Kommission die Maßnahmen zusammenfassen, die seit dieser ersten Reaktion auf den ersten ECHELON-Bericht des Parlaments eingeleitet worden sind.
Die Kommission hat in diesem Zusammenhang folgende Initiativen ergriffen:
Schutz der Kommission: die Kommission hat ihre Geschäftsordnung durch einen Beschluss der Kommission (C/2001/3031 vom 29. November 2001) geändert und durch Sicherheitsvorschriften ergänzt. Dieser Beschluss ergänzt den bereits existierenden Beschluss (C/1995/1510).
Datenschutz innerhalb der Organe: Die Kommission setzt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr um.
Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation wurde vom Rat und dem Parlament angenommen.
Die Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA): die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der ENISA trat am 14. März 2004 in Kraft. Die Haushaltsmittel der ENISA belaufen sich im Zeitraum 2004-2008 auf 33,3 Mio. € (EU-25). Die Kommission bereitet die Errichtung der ENISA intensiv vor und geht davon aus, dass der Verwaltungsrat im Juli 2004 zu seiner ersten Sitzung einberufen und der Direktor noch vor der Sommerpause ernannt werden kann.
Forschung: die Kommission setzt ihre diesbezüglichen Bemühungen fort. Nach dem ersten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des 6. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung wurden 14 Projekte im Bereich der Netzwerksicherheit mit einem Mittelvolumen von 70 Mio. € ausgewählt. Die besonderen Bemühungen im Bereich der Verschlüsselungstechnik werden mit dem Projekt ECRYPT fortgesetzt, das sich an das Projekt NESSIE des 5. Rahmenprogramms anschließt. Ein weiterer Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen in diesem Bereich wird 2005 erfolgen.
Vorbereitende Maßnahme für Sicherheitsforschung: die Kommission hat diese vorbereitende Maßnahme im Hinblick auf ein vollständiges Programm für Sicherheitsforschung nach 2007 gestartet. Dazu hat die Kommission in einer Mitteilung fünf prioritäre Aufgaben benannt, darunter eine im Bereich der Netzwerksicherheit, die auf die „Optimierung der Sicherheit und [den] Schutz vernetzter Systeme“ abzielt. Schwerpunkt einer weiteren prioritären Aufgabe ist die Interoperabilität und Integration der Informations- und Kommunikationssysteme. Als weitere Prioritäten wurden das Situationsbewusstsein, der Schutz vor Terrorismus und das Krisenmanagement herausgestellt. Der erste Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde am 31. März 2004 veröffentlicht und die entsprechenden Arbeiten werden noch vor Ablauf des Jahres 2004 beginnen.