Betrifft: Förderung der italienischen Sprache in Europa (Bericht Eurydice 2005) und Definition der Sprachenregelung innerhalb der Institutionen der Gemeinschaft
Die Debatte über die Verwendung der Amtssprachen der EU innerhalb der Institutionen hat noch keine Antwort betreffend den Vorschlag erhalten, eine neue Regelung für die Verwendung der Amtssprachen und eine Definition der Arbeitssprachen und ihres Gebrauchs auszuarbeiten. Die Thematik der Diskussion sollte jetzt festgelegt werden, und das sprachliche sowie kulturelle Erbe der Mitgliedstaaten der EU sollte besser genutzt werden.
Könnte die Kommission Angaben darüber machen, wie sie de Frage der Amtssprachen innerhalb der Institutionen zu behandeln gedenkt und ob sie beabsichtigt, Arbeitssprachen zu benennen (die Verordnung Nr. 1/58 des Rates (Artikel 1) bezieht sich nur auf Amtssprachen) und auf diese Weise zu vermeiden, dass die Entscheidung über die Verwendung einer Sprache anstatt einer anderen dem Ermessen von hohen Beamten überlassen bleibt (Antwort auf die Anfrage H-0159/05(1)) und dass damit ungerechte Diskriminierungen vermieden werden?
Welche Vorschläge könnte die Kommission unterbreiten, um Italiens sprachliches Erbe im Anschluss an die Veröffentlichung des Eurydice-Berichts „Schlüsselzahlen für den Sprachunterricht in Europa“ zu wahren, wenn man bedenkt, dass Eurydice von der EG unterstützt wird und dass man sich fragen sollte, was die EG auf der Grundlage der in dem Bericht enthaltenen sehr negativen Daten über den Unterricht der italienischen Sprache in Europa vorschlagen wird?
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) In Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten ist zu sagen, dass die Kommission bereits mehrfach und insbesondere in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage H-0159/05 des verehrten Abgeordneten zum Ausdruck gebracht hat, dass gemäß Verordnung Nr. 1/58 (Artikel 1) – des ersten Rechtsakts des abgeleiteten Rechts in der Geschichte der EU – sämtliche Amtssprachen gleichzeitig Arbeitssprachen sind und daher unter den gleichen rechtlichen Bedingungen und auf der gleichen Grundlage in den Institutionen verwendet werden können. Die Feststellung, dass die Zahl der derzeitigen Arbeitssprachen in den europäischen Institutionen auf drei – und zwar Englisch, Französisch und Deutsch – reduziert wurde, ist also nicht richtig.
Hinsichtlich der internen Verfahren innerhalb der Kommission ist festzustellen, dass die ihr vorgelegten Dokumente in mindestens diesen drei Sprachen abgefasst werden. Das ist eine Vorschrift mit rein interner Wirkung und soll gewährleisten, dass die Kommission selbst in der Lage ist, Dokumente von allgemeinem Interesse zu verstehen. Die Kommission hat keinerlei Hinweise auf eine Diskriminierung anderer Sprachen aufgrund dieser Vorschrift festgestellt, die auf Anweisung des derzeitigen und des früheren Präsidenten der Kommission zustande gekommen ist.
Aus operationellen Gründen ist es zudem normal, dass bestimmte Sprachen von den Mitarbeitern der Kommission im alltäglichen Umgang häufiger verwendet werden.
Kein leitender Mitarbeiter ist befugt oder berechtigt, von seinen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie vorzugsweise eine bestimmte Sprache benutzen. Doch bisweilen ist die Verwendung einer bestimmten Sprache auf die sprachliche Präferenz oder Kenntnis eines Kommissionsmitglieds zurückzuführen.
Selbstverständlich muss stets die interne Kommunikation zwischen den Abteilungen der Kommission sowie innerhalb der anderen Institutionen aufrechterhalten werden. All dies hat stets unter Wahrung der Gleichheit der Sprachen als Amts- oder Arbeitssprachen zu erfolgen. Die Kommission wiederholt, dass sie nicht beabsichtigt, ein spezielles System des bevorzugten Gebrauchs einer oder mehrerer Sprachen in ihren Dienststellen einzuführen. Wenn die Arbeit der Kommissionsdienststellen jedoch den internen Rahmen sprengt und Kontakte mit externen Stellen erfordert, so bemüht sich die Kommission, dies unter Verwendung so vieler Amtssprachen wie möglich zu tun, wobei die Beschränkungen aufgrund der verfügbaren Übersetzungskapazität gemäß der Leitlinien in ihrem Dokument 638/6 zu berücksichtigen sind.
Zweitens setzt sich die Kommission aktiv für die Förderung der Vielsprachigkeit in der Europäischen Union ein, wie aus ihrer Mitteilung „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006“ hervorgeht. Im Rahmen der Programme Sokrates und Leonardo da Vinci können spezifische Maßnahmen sowie andere Aktivitäten für den Austausch von Lehrern und Studenten genutzt werden, um die italienische Sprache wie auch alle anderen Gemeinschaftssprachen zu fördern. So wurden zwischen 2000 und 2004 im Rahmen des Sokrates-Programms Lingua acht verschiedene Vorhaben zur Förderung der italienischen Sprache finanziert.
Alfredo Antoniozzi (PPE-DE).–(IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten erreichten uns nacheinander zwei Meldungen. In der Ersten ging es darum, dass die italienische Sprache nicht mehr bei den Pressekonferenzen der Kommission verwendet wird, woraufhin dann die Veröffentlichung des – von der Europäischen Gemeinschaft finanzierten – Eurydice-Bericht folgte, aus dem hervorging, dass Italienisch zu den weltweit am wenigsten erlernten Sprachen gehört. Diese beiden Fakten lassen in gewissem Maße vermuten, dass die Absicht besteht, die italienische Sprache hinsichtlich ihrer Bedeutung zurückzudrängen.
Ich möchte einige Punkte erörtern, Herr Kommissar. Mittlerweile empfinden wir es als unzureichend, lediglich drei Sprachen als EU-Amtssprachen zu betrachten, und zwar auch, weil es sechs Sprachen sind, die von mindestens 9 % der Unionsbevölkerung gesprochen werden. Herr Kommissar, ich ersuche Sie, die Möglichkeit zu prüfen, mindestens sechs Arbeitssprachen einzuführen, das heißt die Sprachen, die von mindestens 9-10 % der EU-Bevölkerung gesprochen werden, nämlich Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch und Polnisch.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Verfahrenstechnisch arbeiten wir im Kollegium lediglich mit einigen Sprachen, aber als Amts- und Arbeitssprachen sind alle Sprachen gleich. Eine der wichtigen Veränderungen, die Sie bei den Mittwoch-Pressekonferenzen beobachten können, besteht darin, dass sämtliche Amtssprachen benutzt werden können. Mit dieser Einstellung und der Förderung des Sprachenlernens, mit einer Politik der Sprachenvielfalt, die nicht nur einen Teil unserer täglichen Verwaltungstätigkeit darstellt, werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten signifikante Fortschritte und Verbesserungen erzielen.
Die sprachliche Situation ab dem Zeitpunkt der Erweiterung zeigt, dass die Union funktioniert – sie ist nicht zusammengebrochen. Sämtliche Sprachen können als Mittel der Kommunikation in der Union benutzt werden. Ich muss in meiner Eigenschaft als für die Bildung zuständiges Kommissionsmitglied sagen, dass alle unsere Mobilitätsprogramme, unsere Aktivitäten im Bereich der Bildung, Kultur und beruflichen Bildung der sprachlichen Komponente große Bedeutung beimessen.
Ich bin sicher, dass wir uns mit diesem Bewusstsein und dieser positiven Philosophie bzw. Politik auf dem richtigen Weg befinden.
Paul Rübig (PPE-DE).– Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Bei Stellenausschreibungen der Europäischen Kommission fällt mir das Problem auf, dass oft nach Muttersprache gefragt wird. Die Chancengleichheit in Europa sollte doch zur Grundlage haben, dass man eine Sprache nicht als Muttersprache haben muss, sondern dass ein entsprechendes Niveau der Beherrschung notwendig ist. Man sollte sich überlegen, ob die derzeitige Praxis nicht in Zukunft geändert werden kann.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte diesen Gedanken unterstützen. Nächsten Monat möchten wir eine Mitteilung über den neuen Indikator für Sprachkompetenz veröffentlichen, der einen wichtigen Teil der Problematik Kompetenz und Anerkennung von Qualifikationen darstellt, die ständig an Bedeutung gewinnt.
Wir sind mit den Mitgliedstaaten übereingekommen, mit der Förderung des Erlernens von Fremdsprachen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu beginnen. Generell ist die Formel 1 + 2 schon lange kein Luxus mehr, sondern für die jüngere Generation wie für alle Bürger ein Erfordernis, denn jeder sollte nicht nur seine Muttersprache erlernen, sondern auch zwei weitere europäische Sprachen, von denen eine vorzugsweise die eines der Nachbarländer sein sollte.
Das ist die Politik und Philosophie, die die Kommission unterstützt, und wenn diese Politik auch in den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß verfolgt wird, werden sich Vielsprachigkeit und Sprachkompetenz in der Europäischen Union der Zukunft spürbar verbessern. Ich teile das Interesse und Engagement des verehrten Abgeordneten in dieser Sache.
Betrifft: Beteiligung Zyperns an der „Partnerschaft für den Frieden“ und Assoziierung mit der NATO
Inwieweit würde die Kommission zur Wahrnehmung gegenseitiger Interessen im Rahmen der gemeinsamen europäischen Verteidigungs- und Außenpolitik die Beteiligung der Republik Zypern an der „Partnerschaft für den Frieden“ sowie die Assoziierung des Landes mit der NATO befürworten?
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (SK) Die Europäische Union ist für den Sachverhalt der Anfrage 32 nicht zuständig, da es sich schlicht und einfach um eine bilaterale Frage zwischen einem Mitgliedstaat und einer Drittpartei, nämlich der NATO, einer internationalen Organisation, handelt. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern, die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegt. Indessen hofft die Kommission, dass die beiden Parteien eine praktikable Lösung finden können, was zweifelsohne zu einer noch stärkeren Zusammenarbeit und einer Festigung der Beziehungen zwischen der EU und dem Nordatlantikpakt beitragen würde.
Yiannakis Matsis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich danke dem Kommissar für seine klare Antwort; meine Frage zielte einfach und allein darauf ab zu betonen, dass die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im biostrategisch bedeutsamen Zypern in optimaler Weise gewährleistet werden muss, und in dieser Hinsicht war die Antwort sehr eindeutig.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! In aller Kürze, die Antwort des Kommissars, die Kommission habe mit dieser Frage nichts zu tun, ist unbefriedigend. Die Kommission genehmigt die finanziellen Mittel für die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und beteiligt sich an der Gestaltung der Außenpolitik der Europäischen Union. Darüber hinaus müssen wir auch sagen, dass die Frage meines Kollegen die Außenbeziehungen der Europäischen Union betrifft, und, wie wir alle wissen, sind die Trennungslinien zwischen den klassischen Außenbeziehungen und der klassischen Außenpolitik weder im Vertrag noch in der Praxis festgelegt.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission.(SK) Vielen Dank, dass Sie weitere Aspekte dieses Themas angesprochen haben. Ich bin davon überzeugt, dass dies seit einiger Zeit im Gange und ein erfolgreicher Abschluss wahrscheinlicher ist. Angesichts der Situation in den letzten zehn Jahren sind die Entwicklungen recht ermutigend.
Im Bereich der zweiten Säule hat die Europäische Kommission wirklich keine direkten Befugnisse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, unterstützt jedoch die Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht nur bei der gemeinsamen Politik, sondern auch bei bestimmten gemeinsamen Aktionen, die die Beziehungen zu anderen Organisationen und insbesondere die Sicherheitspolitik betreffen.
Daher bin ich überzeugt, dass dieses Thema in den Händen der Mitgliedstaaten, die von der gesamten Union oder gegebenenfalls von der Kommission unterstützt werden, allmählich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt es jedoch nicht in unserer Macht, mehr zu tun, als die Kommission zu tun bemüht ist.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 33 von Alexander Nuno Alvaro (H-0414/05)
Betrifft: Biometrische Daten in Visa
Wie sieht der Zeitrahmen für die Einführung biometrischer Merkmale in Visa unter Berücksichtigung der Entwicklung und Umsetzung des biometrischen Systems aus?
Auf welche Weise werden die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Systems unterstützt, um die Interoperabilität mit dem geplanten zentralen System zu gewährleisten?
Wie weit sind die Mitgliedstaaten mit der Einführung biometrischer Merkmale im Hinblick auf das neue System?
Sieht die Kommission die einschlägigen datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte als gewahrt an?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. (EN) Der Vorschlag der Kommission zur Änderung von Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates sieht gemeinsame Sicherheitsstandards für Visa und die Speicherung von zwei biometrischen Identifikatoren auf einem Speichermedium mit ausreichender Kapazität vor. Tests haben jedoch ergeben, dass die Integration eines Chips in jeden Visaaufkleber mit technischen Problemen verbunden ist. Deshalb hat der Rat beschlossen, die Speicherung von biometrischen Identifikatoren im zentralen Teil des Visa-Informationssystems (VIS) vorzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob eine zusätzliche Speicherung von biometrischen Identifikatoren und ein Visaaufkleber oder eine zusätzliche Chipkarte erforderlich sind. Der Rat hat die Kommission am 24. Februar 2005 aufgefordert, alles zu tun, um ab 2006 eine Speicherung von biometrischen Identifikatoren im zentralen Teil des Visa-Informationssystems zu ermöglichen.
Die Entscheidung über die zusätzliche Speicherung von biometrischen Identifikatoren auf Visaaufklebern wird im Wesentlichen vom Ergebnis der derzeit stattfindenden Pilottests abhängen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in Kürze vorliegen.
In der Zwischenzeit arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, die für die Integration des VIS in die einzelstaatlichen Strukturen zuständig sind. Die Kommission arbeitet derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an einer Schnittstellenbeschreibung, die die Interoperabilität gewährleisten wird.
Der Ausschreibung, die die Mitgliedstaaten für den nationalen Teil des VIS durchführen können, wird größtenteils diese Schnittstellenbeschreibung zugrunde liegen. Die Kommission ist zuversichtlich, dass es allen Mitgliedstaaten bis 2006, wie bereits erläutert, möglich sein wird, ihr nationales System an den zentralen Teil des VIS anzugliedern.
Was Konsulate betrifft, soll ein Plan zur Systemeinführung für den gesamten Projektentwicklungszeitraum ab Ende 2006 sowie für weitere Entwicklungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zwischen 2007 und 2013 erarbeitet werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission zur Änderung von Verordnung (EG) Nr. 1683/95 sämtliche Datenschutzbelange berücksichtigt. Gemäß der Datenschutzrichtlinie Nr. 95/46 wurde die Datenschutzgruppe nach Artikel 29 konsultiert. Die Gruppe hat am 1. August 2004 ihre Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme wird im weiteren legislativen Prozess selbstverständlich umfassend Berücksichtigung finden, sofern sich die zusätzliche Speicherung biometrischer Identifikatoren auf dem Visaaufkleber oder einer zusätzlichen Chipkarte erforderlich macht.
Was den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum VIS betrifft, so arbeiten die Dienststellen der Kommission derzeit an einem Legislativvorschlag auf dem Gebiet des Datenschutzes im Bereich der dritten Säule.
Paul Rübig (PPE-DE).– Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Unlängst war ich im Parlament in Australien. Dort gibt es für den Zugang zum Parlament schon biometrische Daten und damit eine sehr gute Möglichkeit, auch effiziente Kontrollen durchzuführen. Glauben Sie, dass wir als Probeprojekt diese biometrischen Daten bei den Europäischen Institutionen einführen könnten, um zu sehen, ob sich dieses Projekt tatsächlich umsetzen lässt?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, selbstverständlich bin ich nicht in der Lage, Ihnen heute eine konkrete Antwort zu geben. Zweifelsohne betreffen die beiden Erfordernisse, die wir berücksichtigen sollten, erstens die Zuverlässigkeit der technischen Kriterien, die vom australischen Parlament angewandt wurden, und zweitens die Interoperabilität und somit die Fähigkeit, diese Daten effektiv für ein System nutzbar zu machen, das sich auf die 25 Mitgliedstaaten erstrecken muss.
Wie ich bereits gesagt habe, laufen gegenwärtig sehr komplizierte technische Versuche. Es versteht sich von selbst, dass auf technischer Ebene alle Erfahrungen, die in anderen Ländern gesammelt wurden, berücksichtigt werden, doch logischerweise kann ich der endgültigen Lösung heute nicht vorgreifen.
David Martin (PSE).–(EN) Herr Kommissar, ich hatte unlängst Gelegenheit, mir das biometrische System anzuschauen, das auf dem Amsterdamer Flughafen eingerichtet wurde, um Passkontrollen zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Bereichen abzuschaffen. Ich hatte den Eindruck, dass das System ausgezeichnet funktioniert. Hatten Sie bereits Gelegenheit, sich dieses System anzuschauen? Falls ja, sind Sie der Meinung, dass ein solches System auf freiwilliger Basis auf ein Netz europäischer Flughäfen ausgedehnt werden könnte?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin,wie ich bereits gesagt habe, werden wir selbstverständlich auch die Experimente berücksichtigen, die bereits erfolgreich, insbesondere in den Flughafensystemen einiger europäischer Länder, durchgeführt wurden. Ich vermag Ihnen nicht zu sagen, ob man dieses System sozusagen für exportfähig und somit für im großen Maßstab in einer Europäischen Union mit 25 Mitgliedern anwendbar hält. Doch kann ich Ihnen versichern, dass auch dieses System bei den technischen Pilotprojekten, die wir durchführen werden, in Betracht gezogen wird.
Alexander Nuno Alvaro (ALDE).– Frau Präsidentin! Danke, Herr Kommissar! Es ist auch eher etwas Neugierde, weil ich zur Zeit die Bemühungen des deutschen Innenministers wahrnehme, das Projekt so schnell wie möglich voranzutreiben.
Haben die Vereinigten Staaten eine Aufschiebung der Frist endgültig ausgeschlossen?
Franco Frattini,Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin, wenn Sie auf die Überprüfung der so genannten Fluggastdatensätze (PNR) anspielen, so haben wir die Fachkonferenz zwischen EU-Beamten und Beamten der USA um einige Wochen verschoben, so dass sie im Juli stattfinden wird. Selbstverständlich werden wir das Parlament, wie ich es Ihnen bereits versprochen hatte, über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Betrifft: Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Kann die Kommission angesichts der Bedeutung der Medien in der heutigen Welt sowie der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk es wert ist, geschützt zu werden, eine Erklärung dazu abgeben, wie sie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht, sowie zur Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Auslegung der Frage darüber, wie die Gebühren von den Sendern verwendet werden, und ob die Verwendung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten einheitlich ist?
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung, Regelung und Sicherstellung seiner Finanzierungsmechanismen sind durch Artikel 86 Absatz 2 des Vertrags und das Protokoll von Amsterdam gewährleistet. Wie es in der Mitteilung der Kommission von 2001 zu den staatlichen Beihilfen heißt, darf die Rolle der privaten Rundfunkunternehmen jedoch nicht vernachlässigt werden, da sie einen Beitrag zur Sicherung des Pluralismus, zur Bereicherung der politischen und kulturellen Debatte sowie zu einer größeren Programmauswahl leisten. Somit erkennen wir eindeutig das duale System an, das für die audiovisuelle Industrie in Europa kennzeichnend ist und sich auf alle Medien vorteilhaft auswirkt.
Was nun den öffentlich-rechtlichen Sektor anbelangt, so liegt die Gestaltung der Finanzierung dieses Sektors derzeit im Ermessen der Mitgliedstaaten. Diese Finanzierung kann vollständig aus öffentlichen Mittel erfolgen, in welcher Form auch immer und gegebenenfalls in Form von Gebühren, wie in dem vom Abgeordneten genannten Beispiel. Eine weitere Möglichkeit ist die Mischfinanzierung, die zum Teil aus Werbeeinnahmen besteht. Gegen die Entscheidung für das eine oder andere dieser Systeme werden keine Einwände erhoben. Die Kommission hat allerdings darüber zu wachen, dass die Vertragsbestimmungen, insbesondere die Vorschriften über staatlichen Beihilfen, wie sie in der Mitteilung 2001 ausgelegt sind, eingehalten werden.
Die öffentliche Finanzierung darf nur zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags dienen und muss auf das dazu erforderliche Maß beschränkt sein: dies entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der öffentlich-rechtliche Auftrag im Rundfunk muss klar und präzise definiert werden, und falls Akteure des öffentlich-rechtlichen Sektors gewerbliche Tätigkeiten betreiben, ist eine getrennte Buchführung vorgeschrieben: das ist der Grundsatz der Transparenz. Infolgedessen ist es nicht Aufgabe der Kommission, weitere Bestimmungen festzulegen, durch die der Handlungsspielraum der Mitgliedstaten in diesem in hohem Maße kulturellen Bereich beschnitten würde.
Mairead McGuinness (PPE-DE).–(EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Kommissarin. Soweit mir bekannt ist, hat die irische Regierung unlängst auf ein Schreiben der Kommission geantwortet, in dem diese um konkrete Auskünfte zur Rolle und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Irland gebeten hatte. Könnten Sie uns etwas über die Antwort Irlands sowie Ihre anfängliche Reaktion darauf sagen?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Von dem Schreiben der irischen Behörden habe ich noch keine Kenntnis. Vermutlich geht es um eine normale Anfrage der Kommission zu der vollkommen zulässigen staatlichen Beihilfe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Diese staatliche Beihilfe muss angemeldet werden, und zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat ist ein Briefwechsel mit Fragen und Antworten zu führen. Ausgehend von den Antworten des Mitgliedstaates prüft die Kommission, ob die Situation in dem betreffenden Staat mit dem Vertrag, dem Protokoll von Amsterdam sowie der Mitteilung der Kommission von 2001 im Einklang steht. Ist dies der Fall, wird grünes Licht erteilt; andernfalls finden Gespräche zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission statt.
Das ist ein normales Verfahren, wie es regelmäßig durchgeführt wird. Gewöhnlich gibt es keine Probleme, und den Mitgliedstaaten wird ziemlich schnell grünes Licht gegeben. In einigen Fällen sind Probleme aufgetreten, insbesondere mit den deutschen Behörden. Bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks findet der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission jedoch ohne Schwierigkeiten statt.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 35 von Manolis Mavrommatis (H-0420/05)
Betrifft: Programm MEDIA
Die besorgniserregende Tendenz der Konzentration von Medien in den einzelnen Staaten führt zur Bildung von Monopolen und zur Vorherrschaft einiger Fernsender und ihrer Produktionsfirmen. Das Programm MEDIA umfasste auch Fernsehsender und ihre Produktionsfirmen (die weder unabhängige noch kleine oder mittlere Unternehmen sind). Inwieweit wirkt sich diese Initiative nachteilig auf das dem Programm MEDIA zugrunde liegende Prinzip aus, wonach unabhängige Produzenten und kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden sollen? Wird die Kommission prüfen, welchen Einfluss das Programm auf kleine und mittlere Unternehmen hat, vor allem auf die unabhängigen Firmen, die Fernsehproduktionen liefern, und welchen praktischen Nutzen es hat, wenn nur ein begrenztes Budget zur Verfügung gestellt wird, um Projekte von Fernsehsendern zu finanzieren?
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (EN) Der verehrte Abgeordnete hat eine Reihe von Fragen zur Finanzierung von Fernsehsendern und unabhängigen Produktionsfirmen durch das Programm MEDIA angesprochen. Ich möchte betonen, dass beim Programm MEDIA PLUS keine Fernsehsender zu den direkt Begünstigten der im Rahmen dieses Programms durchgeführten Maßnahmen zählen.
Im Bereich Fernsehen haben unabhängige Produktionsfirmen, bei denen es sich häufig um KMU handelt, Anspruch auf Unterstützung bei der Produktion von audiovisuellen Werken für das Fernsehen. Das Ziel besteht darin, diese Firmen anzuregen, Werke zu produzieren – das können Spiel-, Dokumentar- oder Animationsfilme oder andere Werke sein –, an denen mindestens zwei, vorzugsweise aber mehr als zwei Fernsehanstalten beteiligt sind. Es geht hier also wirklich um einen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene. Die Beteiligten müssen verschiedenen Sprachräumen angehören. Das ist also auch eine Frage der Vielsprachigkeit, die vorhin bereits angesprochen wurde.
Die MEDIA-Programme tragen der unsicheren Existenz selbständiger Produktionsfirmen auf einem zersplitterten europäischen Markt Rechnung. Das wirtschaftliche Überleben dieser Firmen hängt oftmals von einem einzigen Projekt ab, und deshalb sehen die Programme eine Reihe von gezielten Mechanismen für diese bedeutenden kreativen Aktivitäten vor.
Der Mechanismus zur Finanzierung des Vertriebs von Fernsehwerken war eine der Aktivitäten im Rahmen des Programms MEDIA PLUS und zudem letztes Jahr Gegenstand einer Halbzeitevaluierung. Diese Evaluierung bestätigte die Schlüsselrolle, die die verschiedenen Aktivitäten für unabhängige Produzenten spielen, zu denen auch Maßnahmen wie das Programm „i2i Audiovisual“ und die Entwicklung von Aktionen zur Einbeziehung neuer Talente, von Einzelprojekten und die staatliche Finanzierung zählen.
In Kürze wird die zweite Zwischenauswertung anlaufen, um die das Parlament im Rahmen der Verlängerung der MEDIA-Programme gebeten hatte. Die Ergebnisse werden dem Parlament zu gegebener Zeit zugeleitet werden.
Manolis Mavrommatis (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Vielen Dank für Ihre Antwort, die, das muss ich anerkennen, umfassend war und zahlreiche Themen abdeckte. Ich hatte mich hauptsächlich auf das Monopol einer Reihe von Medien bezogen, gehe jetzt allerdings noch etwas weiter. Stimmen Sie zu, dass die Kommission und der Rat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die unabhängigen Produzenten in die Lage zu versetzen, ihre Produktionsrechte behalten und sich die geistigen Eigentumsrechte sichern zu können, und um die Voraussetzungen für die Gewinnung privater Investoren zu verbessern? Soweit mir bekannt ist, ist dies bisher nicht geschehen und geben auch die gemeinschaftlichen Richtlinien keine solche Garantie. Haben Sie zumindest irgendwelche Pläne in dieser Richtung?
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (FR) Der Herr Abgeordnete hat die Frage der unabhängigen Produzenten angesprochen. Im Rahmen der audiovisuellen Medienproduktionen brauchen wir selbstverständlich diese unabhängigen Produzenten. Die bedeutendsten audiovisuellen Werke werden gerade von ihnen geschaffen – als Bestandteil der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, die den eigentlichen Reichtum unseres Kontinents ausmacht. Für den Zugang zu den Beihilfen im Rahmen des Programms MEDIA gelten deshalb ganz präzise Voraussetzungen: es steht nur unabhängigen Produzenten offen. Tochterfirmen von Fernsehsendern beispielsweise sind nicht beihilfeberechtigt.
Um auf die Produzenten zurückzukommen, so möchte ich darauf hinweisen, dass MEDIA+ ganz klare Verpflichtungen festlegt. Spätestens nach sieben Jahren werden alle Systeme überprüft, um die unabhängigen Produzenten noch besser unterstützen zu können. Dank der Revision von MEDIA werden die Maßnahmen zur Förderung dieser überaus wichtigen Dimension der europäischen Kulturindustrie mithin gestärkt werden.
Betrifft: Öffentlich-rechtliche Dienstleistungen und neue Richtlinie betreffend Fernsehsendetätigkeiten
Die Kommission wird voraussichtlich Ende 2005 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie betreffend Fernsehsendetätigkeiten vorlegen, die wahrscheinlich auch öffentlich-rechtliche Dienstleistungen berührt. Öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehdienstleistungen sind für die demokratischen, sozialen und kulturellen Belange der Gesellschaft von großer Bedeutung. Damit öffentliche Mediendienstleistungen diesen Belangen entsprechen können, muss in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften deutlich gemacht werden, dass sie sich jeder neuen Technik und Medienform bedienen können, beispielsweise Internet- und WAP-Dienste, ohne dass dies im Widerspruch zu den Regeln des Binnenmarkts ist.
Teilt die Kommission diese Auffassung im Hinblick auf das Recht öffentlich-rechtlicher Dienstleister, sich jeder neuen Technik und Medienformen bedienen zu können? Beabsichtigt die Kommission, mit der neuen Richtlinie Rechtsvorschriften einzuführen, die nur den audiovisuellen Inhalt und nicht Medienformen oder -technologien betreffen?
Viviane Reding, Mitglied der Kommission. (FR) Die Kommission hat letzte Woche ihre Mitteilung „i2010: Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ vorgelegt. In dieser Mitteilung erwähnt die Kommission, dass sie bis Ende 2005 die Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vorschlagen wird, um die Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste zu modernisieren, und darauf bezieht sich die Abgeordnete.
Mit diesem Text wird dank der darin enthaltenen Mindestbestimmungen für die Koordinierung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Medienbranche gestärkt. Die Richtlinie beinhaltet jedoch keine spezifischen Rechte oder Pflichten für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, und zumindest vorerst ist nicht beabsichtigt, im Rahmen des Überarbeitungsprozesses Maßnahmen in Bezug auf die Kommunikationsmethoden und die Technologien einzuführen, derer sich öffentlich-rechtliche Sender bedienen können.
Wie bei der gerade von mir beantworteten Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass auf jeden Fall die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, den Zweck ihrer öffentlich-rechtlichen Dienste zu definieren und festzulegen, wie diese zur Erfüllung ihres Auftrags zu finanzieren sind, da gemäß der Mitteilung der Kommission von 2001 über die staatlichen Beihilfen und den Bestimmungen des Vertrages, einschließlich des Protokolls von Amsterdam, dieser Bereich weiterhin dem Subsidiaritätsprinzip unterliegt. In dieser Mitteilung sagen wir jedoch auch – dies ist ebenfalls ein wichtiger Punkt –, dass öffentlich-rechtliche Dienste Leistungen umfassen können, die keine Programme im herkömmlichen Sinne des Wortes sind: beispielsweise Online-Informationsdienstleistungen, sofern natürlich diese Dienstleistungen den gleichen demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen dienen sollen wie Programme als solche.
Åsa Westlund (PSE).–(SV) Frau Präsidentin! Ich danke Kommissarin Reding für ihre Antwort. Ich weiß allerdings nicht, ob ich mich beruhigt oder beunruhigt fühlen soll. Es besteht hier ein Konflikt zwischen den Vorschriften für den Binnenmarkt und der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Ich möchte wirklich an die Kommission appellieren, deutlicher als bisher zu erklären, dass der öffentliche Dienst wirklich alle Möglichkeiten hat, seine eigenen Funktionen wahrzunehmen, ohne dass dies als Einschränkung des Binnenmarktes betrachtet wird. Es ist von größter Bedeutung, dass die Kommission die Möglichkeit nutzt, in dieser Frage auch nach außen eindeutige Aussagen zu machen. Da unsere Bevölkerung dem öffentlichen Dienst eine große Bedeutung beimisst, ist sie stark beunruhigt. In der gegenwärtigen Situation ist es besonders wichtig zu zeigen, dass der Markt nicht alles übernimmt, sondern dass die Kultur und der öffentliche Dienst auch weiterhin ihre Rolle spielen können.
Viviane Reding,Mitglied der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Ich kann nur wiederholen, was ich bereits betont habe: die Kommission ist Hüterin der Verträge. Zur Genehmigung von Ausnahmen bezüglich staatlicher Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sie sich infolgedessen auf die Artikel der Verträge und das Protokoll von Amsterdam gestützt. Demnach sind es die Mitgliedstaaten, die erstens den Zweck und die Verpflichtungen ihrer öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen festlegen und zweitens bestimmen, wie diese Verpflichtungen finanziert werden sollen, durch Gebühren oder durch Werbung. Die Kommission prüft lediglich, ob die von den Mitgliedstaaten getroffenen Festlegungen in der Praxis auch umgesetzt werden.
Kommissar Monti und ich haben daher, um alle Fragen zu beantworten, die hinsichtlich der Auslegung dieser Vertragsartikel und des Protokolls von Amsterdam aufgeworfen werden könnten, 2001 eine Mitteilung veröffentlicht, die dem Europäischen Parlament wohlbekannt ist und alle diese Vorschriften erläutert. Die Frau Abgeordnete kann ich deshalb beruhigen, denn sowohl die Kommission als auch das Parlament sind dem dualen System verpflichtet, und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind durch den Vertrag ebenso wie durch die darauf beruhenden Vorschriften vollkommen geschützt.
Die Präsidentin.
Anfrage Nr. 37 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0359/05)
Betrifft: Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend
In den Schlussfolgerungen der luxemburgischen Präsidentschaft (22. - 23. März 2005) und in Anlage I dieser Schlussfolgerungen wird der Europäische Pakt für die Jugend erwähnt, der theoretisch Maßnahmen in drei Bereichen umfasst.
An die Kommission wird die Frage gerichtet, wann sie konkrete Vorschläge unterbreitet und eine Vorabbewertung dieser Vorschläge durchführt, damit die Ziele des Paktes für die Jugend auch unter Berücksichtigung der notwendigen Solidarität zwischen den Generationen verwirklicht werden.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Mit der Annahme des Europäischen Paktes für die Jugend unterstrich der Europäische Rat im März 2005 die große Bedeutung, die der Integration junger Menschen in Gesellschaft und Beruf sowie der besseren Nutzung ihres Potenzials für das Wachstum in Europa zukommt. Der Pakt strebt eine Verbesserung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität, berufliche und soziale Integration junger Menschen an und hebt auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab.
Die Kommission hat unverzüglich auf den Pakt reagiert. Sie hat die Möglichkeiten, die der Pakt bietet, analysiert und Vorschläge für entsprechende Aktionen unterbreitet. Wir haben am 30. Mai dieses Jahres eine Mitteilung verabschiedet, die dem Parlament übermittelt wurde.
Auf nationaler Ebene wird der Pakt, der ein fester Bestandteil der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist, mithilfe der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat im Juni zu beschließenden integrierten Leitlinien umzusetzen sein. In den Leitlinien werden u. a. Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verbesserung des Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung gefordert. In der Mitteilung wird skizziert, auf welche Weise die Mitgliedstaaten den Pakt umsetzen können, indem sie unter Bezugnahme auf die Leitlinien ihre nationalen Reformprogramme für die Lissabon-Strategie erarbeiten.
Die Mitteilung verweist auf die demografischen Veränderungen, denen sich Europa stellen muss. Dabei gelte es, eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft und ein solidarisches Europa ohne Ausgrenzung zu formen, dessen Grundlage die Solidarität zwischen den Generationen bildet. Es wird darauf verwiesen, dass sich die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an den integrierten Leitlinien orientieren und beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen und Möglichkeiten zur Betreuung von anderen Familienangehörigen bereitstellen sollten, um die mit der demografischen Alterung verbundenen Probleme und insbesondere auch das Problem der niedrigen Geburtenraten zu bewältigen.
Die Mitteilung verweist auf Aktionen auf europäischer Ebene zur Unterstützung des Paktes. Dazu zählen die Verbesserung der Lage von gefährdeten Jugendlichen durch die Strategie zur sozialen Eingliederung; die Unterstützung von Projekten zur Förderung Jugendlicher in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und soziale Eingliederung durch den Europäischen Sozialfonds; die Entwicklung eines spezifischen Instruments für die Anerkennung von Jugendarbeit, wobei daran gedacht wird, nächstes Jahr einen „Jugendpass“ in den Europass aufzunehmen, sowie Vorschläge für einen Europäischen Qualifikationsrahmen, die voraussichtlich ebenfalls im nächsten Jahr zu erwarten sind.
Wie der Europäische Rat unterstrich, hängt der Erfolg des Paktes von der Mitwirkung aller Beteiligten ab, und zwar in erster Linie der Jugendorganisationen. In der Mitteilung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Jugendliche zu befragen, wie Maßnahmen für den Pakt entwickelt werden und wie Folgemaßnahmen zu deren Umsetzung aussehen sollten. Ferner enthält die Mitteilung die Ankündigung, dass die Kommission gedenkt, Konsultationen zur Jugendpolitik durchzuführen, deren Höhepunkt die „Etats généraux“ der Jugend Ende Dezember 2005 darstellen werden. Sie beabsichtigt, Europaabgeordnete sowie das Parlament selbst wie auch Jugendliche, Kommissionsmitglieder und andere Entscheidungsträger einzubeziehen.
Maria Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Ich danke dem Kommissar für seine Antwort, die umfassend und sehr informativ war. Meine einzige Frage zu der langen Liste, die Sie uns gegeben haben und die mich vollauf zufrieden gestellt hat, da sie in der Tat alle Themen abdeckt, lautet, wie die Pläne der Kommission finanziert werden sollen.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Das ist eine durchaus berechtigte Zusatzfrage. Am Tag unmittelbar nach der Verabschiedung fand ein ganz besonderes Ereignis statt, und zwar haben wir die erste Online-Pressekonferenz mit Jugendlichen in Brüssel, aber auch in den Mitgliedstaaten durchgeführt. Sie war sehr gut organisiert und ein Beitrag zur besseren Kommunikation sowie zur Einbeziehung junger Menschen in unser Bemühen um die Gestaltung künftiger EU-Politiken.
Ein Teil der Antwort im Hinblick auf die Unterstützung besteht darin, dass wir viele Möglichkeiten in unterschiedlichen Politikbereichen wie in der Sozialpolitik bzw. -strategie, bei der ländlichen Entwicklung, bei der Forschung und natürlich bei Bildungsprogrammen sowie im Bereich Ausbildung und Mobilität nutzen möchten. Es gibt eine Reihe von Programmen, die hier angeschlossen sind, und es müsste noch eine kohärentere Möglichkeit der Unterstützung von Maßnahmen gegenüber der Jugend, mit der Jugend und für die Jugend geben.
Wir verfügen ferner über ein spezielles Programm für die Jugend, und ich hoffe, dass es für die nächsten sieben Jahre weiter gestärkt werden kann. Ich würde deshalb sagen, dass der wichtigste Teil der ist, der sich nicht in Geld ausdrücken lässt, also ein kohärenterer und stärker geförderter Ansatz in Bezug auf die Jugend im Rahmen der Lissabon-Strategie, im Rahmen der integrierten Leitlinien in den verschiedenen Bereichen, untersetzt durch die entsprechenden finanziellen Ressourcen.
Wenn das Parlament diese Einstellung teilt – und ich würde in diesem Zusammenhang auch den letzten Bericht von Herrn Böge begrüßen, den Bericht über die Finanzielle Vorausschau, über den morgen abzustimmen sein wird – dann ist das ein Signal in die richtige Richtung, was Ihre Frage angeht, Frau Panayotopoulos-Cassiotou.
Welche Rolle spielt die Förderung kultureller Maßnahmen durch die Kommission in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, etwa zwischen Bayern und der Tschechischen Republik oder Österreich und der Slowakei? Welche Schwerpunkte zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes in Grenzregionen plant die Kommission?
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) In Artikel 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der die Grundlage für unsere kulturelle Zusammenarbeit darstellt, heißt es, dass die Gemeinschaft die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten u. a. zum Schutz des kulturellen Erbes fördern und erforderlichenfalls deren Tätigkeit in bestimmten Bereichen unterstützen und ergänzen sollte.
Diesem Ziel dient das Rahmenprogramm Kultur 2000, das die kulturelle Zusammenarbeit in Europa unterstützt. Durch die Förderung von Projekten, die von mindestens drei am Programm beteiligten Betreibern in mindestens drei Ländern durchgeführt und finanziert werden, leistet das Programm Kultur 2000 einen Beitrag zur künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit in Europa und dient der Schaffung eines gemeinsamen Kulturraums. Dieses Programm ist allerdings nicht speziell auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgerichtet.
Zweitens: Obwohl das Programm keine konkreten Maßnahmen für den Schutz des gemeinsamen Kulturerbes von Grenzregionen vorsieht, trägt es dennoch zur Verbreitung von Know-how und nachahmenswerten Praktiken im Bereich des Schutzes und der Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes bei. Darüber hinaus leistet die Europäische Union im Rahmen ihrer Strukturfonds und des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung einen aktiven Beitrag zur Bewahrung des europäischen Kulturerbes.
Drittens: Im Rahmen der Programme von Interreg IIIA, einschließlich der von Herrn Posselt erwähnten, erfolgt die Kulturförderung in erster Linie durch die Unterstützung von Netzwerken zur Herstellung oder Intensivierung grenzüberschreitender kultureller Kontakte. Zahlreiche Programme dienen durch Maßnahmen im Bereich Unternehmertum auch der Förderung des Kulturtourismus. Ausgehend von den Empfehlungen in der Mitteilung der Kommission vom 28. April 2000 kann zudem die Erhaltung und Erschließung historischer Innenstädte mithilfe einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Strategie gefördert werden. Das Wohnungswesen ist von dieser Strategie selbstverständlich ausgenommen.
Bernd Posselt (PPE-DE).– Herr Präsident! Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen, zum einen, weil Sie die Altstädte nennen. Das war sehr interessant. Vielen Dank übrigens für die hervorragende Antwort, Herr Kommissar!
Es gibt in der Tschechischen Republik ein völlig verfallenes Schloss, auf dem der Begründer der Europaidee, Richard Coudenhove-Kalergi, aufgewachsen ist. Dort soll ein europäisches Begegnungszentrum eingerichtet werden. Dies könnte ein wichtiges Projekt sein. Zweitens glaube ich, man sollte einmal einen großen Kongress, eine Konferenz, eine Art Messe oder eine Kontaktbörse für all jene veranstalten, die grenzüberschreitende Arbeit leisten. Es gibt hier sehr viele Initiativen, die voneinander nichts wissen. Man könnte das zum Beispiel in der Hauptstadt Ihres Landes machen, welche die einzige Hauptstadt ist, die an einer Grenze liegt. Ich schlage also vor, in Pressburg, Bratislava ein solches Treffen dieser grenzüberschreitenden Initiativen zu veranstalten.
Ján Figeľ,Mitglied der Kommission. (EN) Mit der Erweiterung sind noch viel mehr Möglichkeiten entstanden, die deutlich machen, dass diese neue erweiterte Gemeinschaft viele historische und kulturelle Gemeinsamkeiten aufweist. Ich bin sicher, dass die Förderung konkreter Aktionen, der Zusammenarbeit auf allen Ebenen sowie des Aufbaus von Netzwerken zur Neuentdeckung von Mitteleuropa nach der Erweiterung beitragen wird, weil diese Region den Menschen viel zu bieten hat und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer größeren europäischen Völkerfamilie stärkt. Vielen Dank für Ihren Vorschlag und für alles, was Sie zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Zusammenlebens tun.
Die Präsidentin. Die Fragen 39 bis 44 werden schriftlich beantwortet.
Betrifft: Haushaltsposten für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien
In einem Meinungsaustausch am 25.1.2005 erklärte Prof. Sir Chris Llewellyn-Smith, Vorsitzender des Beratenden Ausschuss für das Programm Fusion, dass mit Hilfe eines stark geförderten Kernfusionsprogramms in 40 Jahren mit der Erzeugung wirtschaftlich tragfähigen Stroms zu rechnen sei. Im Siebten Rahmenprogramm ist mehr Geld für den Bereich Kernenergie (Spaltung und Fusion) als für den Bereich erneuerbare Energien vorgesehen. Gleichwohl soll nach dem Willen des Rates 2020 der Treibhausgasausstoß gegenüber 1990 um 15-20% niedriger sein. Außerdem prophezeit die Kommission eine weltweite Zunahme der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbare Energien bis 2020 um einige Millionen Arbeitsplätze.
Ist die Kommission der Auffassung, dass es im Rahmen der Klima- und Beschäftigungspolitik wünschenswert ist, Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung aus dem Bereich Kernenergie in den Bereich erneuerbare Energien zu verlagern, und hat sie diesbezüglich konkrete Pläne?
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Die EU geht im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel mit gutem Beispiel voran. Sie hat die führende Rolle bei der Umsetzung der Vereinbarung von Kyoto übernommen und engagiert sich aktiv in der globalen Debatte über die Zeit nach 2012. Dabei muss jedoch betont werden, dass die EU die Energie- und Klimaprobleme der Welt nicht allein lösen kann. Auf diese von dem verehrten Abgeordneten ebenfalls angesprochene Tatsache wird auch in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 22.-23. März hingewiesen, in denen die Ziele für alle Industrieländer und nicht nur die EU formuliert werden.
Das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen muss vor dem Hintergrund eines drastisch ansteigenden globalen Energiebedarfs gesehen werden, für den bis 2030 eine Zunahme um 60 % vorausgesagt wird. Hinzu kommen wachsende Bedenken bezüglich einer Energieabhängigkeit von den geopolitisch instabilen Regionen der Welt.
Die europäische Energieforschung muss sich folglich einer dreifachen Herausforderung stellen: Es geht um die kurz-, mittel- und langfristige Sicherung der Energieversorgung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und den erfolgreichen Kampf gegen den Klimawandel. Diese Probleme können nicht mit einer einzigen Technologie gelöst werden. Benötigt wird eine Strategie mit einem breiten Technologieportfolio, die neben relativ kurzfristigen Maßnahmen auch Aktivitäten vorsieht, die auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sind.
Um das Ziel eines nachhaltigeren Energiesystems zu erreichen, muss die Forschung im Bereich Energie das richtige Maß finden zwischen der Erhöhung der Effizienz, der Erschwinglichkeit, der Vertretbarkeit und der Sicherheit der vorhandenen Technologien und Energiequellen einerseits und einer gleichzeitigen langfristigen Verlagerung der europäischen Energieerzeugungs- und -verbrauchsgewohnheiten andererseits. Dabei werden die Nukleartechnologien neben dem verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern und anderen umweltverträglichen Technologien zur Energieerzeugung wie der Wasserstofftechnologie, Brennstoffzellen und der CO2-Bindung und -Speicherung auch künftig eine Rolle spielen.
Die Kernfusion hat derzeit einen Anteil von 16 % an der Energieversorgung der EU, und sie bildet zusammen mit den erneuerbaren Energiequellen eine wichtige Quelle für die kohlenstofffreie Stromerzeugung. Darüber hinaus geht es beim gemeinschaftlichen Forschungsprogramm im Bereich der Kernfusion vorrangig auch um den sicheren Umgang mit Atommüll, die Betriebssicherheit von Atomkraftanlagen und den Strahlenschutz, der einen breiteren Bereich als die Energie abdeckt, beispielsweise medizinische Einsatzgebiete.
Die Kernfusion kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels einer dauerhaft umweltgerechten und sicheren Energieversorgung für die EU innerhalb weniger Jahrzehnte leisten. Jüngste technische Studien deuten darauf hin, dass mit einem angemessen finanziell ausgestatteten beschleunigten Entwicklungsprogramm im Bereich Kernfusion – einschließlich des Internationalen thermonuklearen Versuchsreaktors ITER – innerhalb von dreißig Jahren ein Fusions-Demonstrationskraftwerk in Betrieb genommen werden könnte, mit dem sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Fusionsenergie ermitteln ließe.
Angesichts des Ausmaßes des Vorhabens und der mit dieser Technologie verbundenen immensen technischen Herausforderungen kann dieses Vorhaben nur auf Gemeinschaftsebene und im Falle einer so bedeutenden Initiative wie ITER nur im globalen Maßstab durchgeführt werden. Es sei daran erinnert, dass der Europäische Rat die Kommission in den Schlussfolgerungen der Märztagung ersucht hat, mit dem Bau von ITER bis Ende 2005 zu beginnen und alles daran zu setzen, dass dieses Ziel erreicht wird. Klar ist aber auch, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm der nichtnuklearen Energie im Allgemeinen und der erneuerbaren Energie im Besonderen größere Bedeutung einräumt und im Vergleich zum Sechsten Rahmenprogramm eine beträchtliche Aufstockung der entsprechenden Haushaltsmittel vorsieht.
Generell geht der Anteil von Euroatom am Rahmenprogramm insgesamt von 7,5 % im 6. Rahmenprogramm auf 5,9 % im 7. Rahmenprogramm zurück. Die erneuerbaren Energien werden für Europa insofern als Schlüsseltechnologien eingestuft, als es sich dabei um einheimische Energiequellen handelt, die auf die verschiedenen regionalen Bedingungen abgestimmt werden können.
Die Kommission räumt erneuerbaren Energiequellen für die Erzeugung von Strom und Brennstoffen sowie für Heiz- und Kühlzwecke in ihrem Vorschlag für das Siebte Rahmenprogramm unter Berücksichtigung des bereits erwähnten breiten Technologieportfolios vorrangige Bedeutung ein. Um einen Vergleich anzuführen: der Gesamtumfang der für nichtnukleare Forschung vorgesehenen Mittel beträgt mehr als das Vierfache der für die Kernfusion geplanten Mittel.
Die Möglichkeiten des Sektors erneuerbare Energien in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen müssen umfassend ausgeschöpft werden, und zwar nicht nur durch eine Intensivierung von Forschung und Entwicklung, sondern auch durch entsprechende Maßnahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene, damit sie den Markt besser durchdringen können. Bisher sind in Europa über 100 000 Arbeitsplätze allein in den Sektoren Windenergieerzeugung und Photovoltaik entstanden. Das ist ein gutes Beispiel für das Wachstumspotenzial, das durch die Verbindung von gemeinschaftlichen Forschungsmaßnahmen und energiepolitischen Maßnahmen wie Einspeisetarife und grüne Zertifikate erzielt werden kann. Die Kommission wird deshalb die Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien auch künftig maßgeblich unterstützen. Sie geht davon aus, dass sich ihr Anteil am Energiemix dank der daraus resultierenden Verbesserung technologischer Lösungen erhöhen wird.
Bart Staes (Verts/ALE).–(NL) Frau Präsidentin! Ich danke dem Herrn Kommissar für seine Antwort, und über seine uneingeschränkte Unterstützung für erneuerbare Energiequellen bin ich hoch erfreut. Ich halte das für eine bedeutende Wende. Meines Erachtens hat die Europäische Union viel zu lange einseitig auf die Kernenergie und vor allem auf die Kernspaltung gesetzt. Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, ob ich den Kommissar recht verstanden habe, als er sagte, 16 % unseres Elektrizitätsbedarfs würden künftig durch Kernfusion gedeckt. Diese Zahl habe ich so der Übersetzung entnommen, und sie erstaunt mich wirklich. Ich darf Sie um eine Erläuterung bitten. Wie stehen die Aussichten für die Kernfusion, und wie sieht der betreffende Zeitrahmen aus?
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Die 16 % beziehen sich auf den Anteil, den die Kernfusion derzeit an der Energieversorgung der Europäischen Union hat. Wir glauben, dass wir, wenn es um die Zukunft geht, über drei wichtige Prinzipien sprechen müssen. Nachhaltigkeit und das Bemühen, alles in unserer Macht Stehende für ein umweltfreundliches Verhalten zu tun, sollten Teil unserer Philosophie sein. Diese Philosophie liegt allen unseren Forschungsprogrammen in den Bereichen Umwelt, Energieversorgung und Verkehr zugrunde. Wir meinen, dass wir uns von diesem Grundsatz leiten lassen sollten.
Betrifft: Forschung auf dem Gebiet der Taubheit und der Hörbehinderungen
Ist sich die Kommission der Notwendigkeit bewusst, mehr Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Taubheit und der Hörbehinderungen bei Kindern durchzuführen, und zwar sowohl in Bezug auf die Zahl der Betroffenen und die Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten als auch hinsichtlich des Nutzens einer Diagnose unmittelbar nach der Geburt oder in frühester Kindheit, und wird die Kommission dieses Thema in das siebte Rahmenprogramm aufnehmen?
Gay Mitchell (PPE-DE).–(EN) Frau Präsidentin, eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Wäre es, da ich anwesend bin und der Kommissar sich mit seinen Antworten viel Zeit genommen hat, nicht möglich, schon aus Höflichkeit zwei weitere Fragen zuzulassen? Es wurden nur sehr wenige Fragen beantwortet.
Die Präsidentin. Herr Kollege! Erstens hatte ich Ihnen nicht das Wort erteilt zweitens hatte ich vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir mit der Zeit in Verzug sind, drittens möchte ich uns alle bitten, auch an die Kolleginnen und Kollegen in den Dolmetscherkabinen zu denken, die inzwischen ihre Arbeitszeit weit überzogen haben. Deshalb bleibt mir nichts anderes übrig, als jetzt als letzte die Anfrage Nr. 46 aufzurufen.
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Die Frage in Bezug auf Gehörlosigkeit und Hörschäden ist äußerst wichtig. Laut der Eurostat-Veröffentlichung „Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2002“ stimmt es, dass derzeit keine Daten über die Prävalenz von Gehörlosigkeit, Hörschäden oder Tinnitus in der Europäischen Union vorliegen. Die Kommission teilt jedoch die Ansicht, dass es wichtig wäre, als Maß für einen signifikanten Aspekt des Gesundheitsstatus über vergleichbare und genaue Angaben über derartige Schäden zu verfügen. Ferner wäre es hilfreich, das Angebot an Reihenuntersuchungen sowie Betreuungs- und Behandlungsangebote zu evaluieren und Präventivstrategien zu entwickeln.
Die Kommission hat Untersuchungen zu dieser Problematik sowohl in früheren als auch in laufenden Rahmenprogrammen große Bedeutung eingeräumt. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Ein Projekt zur angeborenen Gehörlosigkeit, das im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms mit einem EU-Beitrag in Höhe von 2,8 Millionen Euro durchgeführt und vom Pariser Pasteur-Institut koordiniert wurde, führte zur Entdeckung der Hälfte der Gene, die nach ihrer Mutation die angeborene Gehörlosigkeit verursachen. Das Projekt leistete einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung neuer Diagnosemöglichkeiten für die Feststellung dieser genetischen Schäden schon bald nach der Geburt.
Ein weiteres Projekt lief im Dezember 2004 an. Dabei handelt es sich um ein groß angelegtes integriertes Projekt im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms mit der Bezeichnung „Eurohear“, das von Inserm in Paris koordiniert wird und sich mit Gehörlosigkeit und Hörschäden befasst. Für dieses Projekt stellt die Europäische Union 12,5 Millionen Euro bereit. Das Ziel besteht darin, grundlegende Erkenntnisse zur Entwicklung und Funktion des Innenohrs zu gewinnen und festzustellen, welche Molekulardefekte für angeborene Hörschäden verantwortlich sind. Ausgehend davon strebt man dann die Entwicklung von Therapien zur Linderung von Hörschäden an. Darüber hinaus werden weitere Vorhaben von geringerem Umfang, die Hörschäden und damit verbundene Rehabilitationsmaßnahmen betreffen, finanziert.
Konkret handelte es sich dabei u. a. um Methoden zur Feststellung von Hörschäden vor allem bei Neugeborenen und Kindern, die im Rahmen von aufeinander folgenden Ahead-Projekten gefördert und von Professor Grandori in Mailand koordiniert wurden und denen das Verfahren der otoakustischen Emissionen zugrunde lag.
Der Vorschlag der Kommission für das Siebte Rahmenprogramm berücksichtigt nach wie vor eindeutig moderne Diagnoseverfahren sowie Behinderungen. Außerdem – und das ist neu – wird der kindlichen Gesundheit strategische Bedeutung eingeräumt. Sie gilt es in allen Bereichen der Gesundheitsfürsorge zu berücksichtigen, einschließlich von Diagnose- und Behandlungsstrategien. Dabei ist den speziellen Merkmalen von Kindern Rechnung zu tragen, um die Überführung der Ergebnisse der klinischen Forschung in die klinische Praxis zu erleichtern.
Obwohl noch keine konkreten Forschungsthemen festgelegt wurden, könnte sich die Forschung auf dem Gebiet Gehörlosigkeit und Hörschäden bei Kindern in diesem Sinne entwickeln.
John Bowis (PPE-DE).–(EN) Das war eine ausgezeichnete und sehr aufschlussreiche Antwort. Ich möchte aber doch noch etwas nachhaken. Wie der Kommissar weiß, werden in Europa Tausende von Kindern mit permanenten Hörschäden geboren. Bei etwa 50 % dieser Kinder werden diese Schäden nicht vor ihrem 18. Lebensmonat diagnostiziert. Bei etwa 25 % werden derartige Schäden erst festgestellt, wenn diese Kinder bereits fast drei Jahre alt sind. Diese späte Diagnose führt bei diesen Kindern zu dauerhaften Schäden. Wir wissen jetzt, dass man diesen Kindern mit einem Screening-Programm für Neugeborene neue Hoffnung und echte Entwicklungsmöglichkeiten geben kann, und deshalb bitte ich den Kommissar, dass er im Siebten Rahmenprogramm Möglichkeiten schafft, damit dieses Wissen weiterentwickelt werden kann.
Janez Potočnik,Mitglied der Kommission. (EN) Wir werden dieses Problem ernsthaft prüfen. Ich teile die Ansicht des Herrn Abgeordneten, dass es sich hier um ein Problem handelt, das unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit verlangt.
Die Präsidentin. Die Fragen 47 bis 88 werden schriftlich beantwortet.(2)
Die Fragestunde ist damit geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.45 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)