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Plenardebatten
Mittwoch, 7. September 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Fragestunde (Anfragen an den Rat)
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B6-0330/2005).

Wir wenden uns jetzt den Anfragen an den Rat zu.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 1 von Sajjad Karim (H-0564/05)

Betrifft: Das überarbeitete Angebot der EU für den Dienstleistungssektor im Rahmen der Doha-Verhandlungen - Mobilität natürlicher Personen

Das überarbeitete Angebot der EU für den Dienstleistungssektor im Rahmen der Doha-Verhandlungen sieht zusätzliche Möglichkeiten in Bezug auf die Freizügigkeit für „hochqualifizierte natürliche Personen“ oder „Dienstleister“ vor, die Personen aus Drittländern erlauben würden, in die EU einzureisen, um für eine begrenzte Zeit Dienstleistungen zu erbringen.

Kann der Rat eine eindeutigere Definition der Begriffe „hochqualifizierte natürliche Personen“ und „Dienstleister“ geben, und welche Hauptauswirkungen könnte dies nach Ansicht des Rates auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder haben?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Es ist mir eine Freude, dem Parlament nochmals im Namen des Rates Rede und Antwort stehen zu dürfen. Warten wir einmal ab, ob es auch für die Abgeordneten eine Freude sein wird.

Um auf die Frage von Herrn Karim zu antworten: Ein dynamischer Dienstleistungssektor ist für den Wohlstand einer jeden modernen Volkswirtschaft unverzichtbar. Kein Land, sei es nun entwickelt oder Entwicklungsland, kann ohne diesen Sektor florieren. Daher müssen wir bei den Verhandlungen zur Doha-Entwicklungsagenda unbedingt auf einen ehrgeizigen Abschluss im Hinblick auf Dienstleistungen hinarbeiten.

Das Anfang Juni in Genf vorgelegte überarbeitete Angebot der EU für den Dienstleistungssektor enthält zahlreiche neue Verpflichtungen, darunter auch zu „Modus 4“, die Personen die Einreise in die Europäische Union ermöglichen, um für einen begrenzten Zeitraum Dienstleistungen zu erbringen. Im Rahmen dieser Verpflichtungen werden ausländische Unternehmen mit einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in 21 wichtigen festgelegte Sektoren die Möglichkeit haben, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten Fachkräfte in die Europäische Union zu entsenden.

Wie Herr Karim in seiner Anfrage hervorhebt, muss es sich bei den Dienstleistern auf Vertragsbasis in diesen Fällen um hochqualifizierte natürliche Personen handeln, die in die Europäische Union reisen, um im Rahmen eines Bona-Fide-Dienstleistungsvertrags in bestimmten festgelegten Wirtschaftsbereichen eine Dienstleistung zu erbringen. „Hochqualifiziert“ bedeutet, dass die betreffenden Personen über einen Hochschulabschluss oder Ähnliches sowie die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügen müssen, um in Europa tätig sein zu können. Ferner müssen diese Personen eine mindestens dreijährige Berufspraxis, Selbstständige sechs Jahre Berufserfahrung haben. In all diesen Fällen finden die Anforderungen an Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne sowie Tariflohnabkommen der Europäischen Union und der Länder Anwendung. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen auch weiterhin Personen die Einreise verweigern, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen bzw. bei denen ein Missbrauch der Einreisebestimmungen vermutet wird.

 
  
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  Sajjad Karim (ALDE).(EN) Seien Sie versichert, Herr Minister, dass sich das Parlament über Ihre Anwesenheit genauso freut wie Sie selbst. Wird der Rat alles daransetzen, eine geordnete grenzüberschreitende Arbeitsmigration zu fördern, und den EU-Mitgliedstaaten nahe legen, Mechanismen und Anreize dafür zu schaffen, dass das Fachwissen und die Erfahrung der Dienstleister aus den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern in Entwicklungsländern mit Regionen ohne adäquates Dienstleistungsangebot genutzt werden können?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich möchte Herrn Karim, der die Frage gestellt hat, für seine freundlichen Worte danken und ich hoffe, sein Vertrauen in meine Leistung wird in den kommenden Minuten bestätigt. Zu dem von ihm angesprochenen allgemeineren Thema findet ja zeitgleich mit unserer heutigen Sitzung das Gipfeltreffen der Europäischen Union mit Indien statt. Der indische Subkontinent gehört zu den Regionen, in denen sich die Migration von Fachkräften bereits als vorteilhaft für beide Seiten erwiesen hat.

Ich hatte die Gelegenheit zu einem Aufenthalt in Bangalore, wo ich mit zahlreichen Dienstleistern zusammengetroffen bin, die von den jetzigen Vorschlägen profitieren. Von den Indern habe ich unmittelbar erfahren, dass sie es als echten gegenseitigen Vorteil ansehen, dass ihre Arbeitnehmer eine Zeit lang entweder in der Europäischen Union oder in Nordamerika tätig sind. In Silicon Valley konnten beispielsweise hoch qualifizierte Softwareingenieure, die entweder in den USA oder in Indien ausgebildet worden waren, Erfahrungen in den Vereinigten Staaten sammeln und danach entweder bleiben und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Indien ausbauen oder aber nach Indien zurückkehren und Unternehmen gründen, die wiederum Geschäftsbeziehungen mit entwickelten Ländern wie den Vereinigten Staaten unterhalten. Daher kann ich Ihnen versichern, dass dieses Thema viel umfassender ist und über die Antwort, die ich zu Modus 4 gegeben habe, weit hinausgeht.

Über diese Thematik wird viel diskutiert, nicht zuletzt über die engen wirtschaftlichen Kontakte, die zwischen weniger entwickelten Ländern und der Europäischen Union geknüpft werden können. Ich bin zuversichtlich, dass ein echter gegenseitiger Nutzen erwachsen kann, sowohl für die Länder, aus denen die Arbeitskräfte stammen, als auch für die Europäische Union, die von ihren Fähigkeiten und ihrem Fachwissen profitiert.

 
  
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  Der Präsident.(FR) Auch ich freue mich sehr über die Anwesenheit von Herrn Douglas Alexander. Ich möchte ihn lediglich darauf aufmerksam machen, dass wir uns nicht in Westminster befinden. Ich bitte ihn, abzuwarten, bis ihm das Wort erteilt wird und bis für alle übersetzt worden ist. Es ist hier nicht ganz so wie bei der „Question time“. Vielleicht wird es eines Tages so weit kommen, wenn wir in der Europäischen Union alle eine einheitliche Sprache sprechen. Aber momentan muss jeder genügend Zeit haben, um Ihre Antworten und die gestellten Fragen anzuhören. Herr Rübig hatte eine Zusatzfrage.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). Mich würde interessieren, ob die Mode 4-Regelung auch beinhaltet, dass in Zukunft das Sicherheitsrisiko nach gleichen Standards bewertet wird. Wird der Rat eine Definition vorlegen, was unter Sicherheitsrisiko zu verstehen ist?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Vielen Dank für Ihren Hinweis, Herr Präsident. Ich möchte heute im Parlament gewiss keinen Streit anzetteln mit der Forderung nach einer einzigen gemeinsamen Sprache für die Europäische Union. In vielerlei Hinsicht hat sich unsere Vielfalt in den vergangenen Jahren als unsere Stärke erwiesen.

Was die eben gestellte wichtige Frage zur Sicherheit betrifft, müssen wir uns selbstverständlich darum kümmern, ob wir spezielle strategische Interessen verfolgen. Dabei geht es um viel weitreichendere Fragen als nur Arbeit und einzelne Arbeitnehmer.

Vor meinem heutigen Auftritt habe ich von den Problemen der Onlinespionage gelesen, die leider zu unserer modernen Welt gehört. Nicht nur in unseren internen Diskussionen, sondern auch bei einer allgemeineren Betrachtung dieses Problems müssen die Sicherheitsfragen, die der Abgeordnete angesprochen hat, mit der gebotenen Priorität und Dringlichkeit behandelt werden.

 
  
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  Der Präsident. – Was eine einheitliche Sprache anbelangt, so besteht die entscheidende Frage darin, welches diese Sprache sein wird. Die Debatte darüber wollen wir momentan vermeiden. Herr Martin hatte eine Zusatzfrage.

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Herr Ratspräsident, wird der Rat hinsichtlich der Umsetzung Ihrer Vorschläge zu Modus 4, die ich begrüße, in Erwägung ziehen, der Kommission vorzuschlagen, eine Datenbank für die gesamte Europäische Union aufzubauen, zu der ausländische Unternehmen und Drittländer Zugang haben könnten, damit sie sich über einen möglicherweise bestehenden Fachkräftemangel und Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen informieren können? Davon könnten auch die ärmeren Entwicklungsländer profitieren sowie jene Länder, die bereits gut über das Geschehen in der Europäischen Union informiert sind.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Herr Präsident! Als Landsmann des aus Schottland stammenden Fragestellers werde ich der Versuchung widerstehen, auf die seit Jahrhunderten bestehenden engen Beziehungen zwischen dem schottischen und dem französischen Volk einzugehen und mich stattdessen der gestellten Frage zuwenden.

Es wird mir ein großes Vergnügen sein, der Kommission die Meinung mitzuteilen, die ich heute Nachmittag über die Vorzüge einer Datenbank vernommen habe.

Während meiner vorangegangenen Gespräche, unter anderem mit dem indischen Handelsminister, wurde mir die Dringlichkeit und Bedeutung von Fortschritten im Hinblick auf Modus 4 als Teil der umfassenderen Doha-Entwicklungsrunde vermittelt.

Fraglich ist, ob die Einrichtungen der Europäischen Union wirklich gewappnet sind, um die sich ständig wandelnden wirtschaftlichen Chancen in einem rasanten Veränderungen unterliegenden Wirtschaftszweig zu erkennen. Gleichwohl werde ich diese Anregung gern an die Kommission weitergeben.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 2 von Sarah Ludford, die durch Bill Newton-Dunn vertreten wird (H-0566/05).

Betrifft: Datenschutz

Unterstützt die Regierung des Vereinigten Königreichs nachdrücklich die Notwendigkeit eines EU-Rahmens für den Datenschutz im dritten Pfeiler, um die Privatsphäre beispielsweise durch Zweckbeschränkungen zu schützen, wenn Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden grenzüberschreitend auf Informationen zugreifen, oder hält sie die 25 einzelstaatlichen Regelungen für ausreichend, wie ein Vertreter des Innenministeriums angedeutet hat (vgl. Oberhaus, Bericht des Ausschusses „Europäische Union“: After Madrid: the EU's Response to terrorism” (Nach Madrid – die Antwort der EU auf den Terrorismus), 5. Bericht 2004 - 5, S. 128 - 141)?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Die Ratspräsidentschaft wartet die Vorschläge der Kommission für einen Rahmenbeschluss über die Datenschutzbestimmungen im dritten Pfeiler ab. Sobald der Vorschlag formell vorliegt, wird die Präsidentschaft sicherstellen, dass er im entsprechenden Ratsgremium erörtert und dem Europäischen Parlament gemäß Artikel 39 EU-Vertrag zugeleitet wird.

 
  
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  Bill Newton Dunn (ALDE), in Vertretung der Verfasserin. – (EN) Diese Antwort ist erstaunlich, denn auf die Frage sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Uns allen ist bekannt, dass sie vorgelegt wird, und wir alle wissen, dass Rat und Parlament darüber beraten werden; somit haben Sie uns absolut nichts gesagt.

Wenn Sie die Anfrage bitte noch einmal lesen würden. Eigentlich ging es darum, ob die Regierung einen EU-Rahmen unterstützt oder, wie von einem Ihrer Minister im Oberhaus im vergangenen Jahre angedeutet, die 25 einzelstaatlichen Regelungen für ausreichend hält. Was stimmt denn nun? Herr Blair, der britische Premierminister, hat vor dem Parlament zu Beginn der britischen Ratspräsidentschaft erklärt: „Ich bin ein leidenschaftlicher Europäer“. Zurück im Vereinigten Königreich hat er davon nichts mehr verlauten lassen. Ist das ein Fall von Heuchelei, wenn er hier das eine sagt und zu Hause gar nichts? Sagen Sie uns die Wahrheit!

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich möchte dem Herrn Abgeordneten für den ihm eigenen Charme danken, mit dem er seine Frage an mich gerichtet hat. Es geht hier nicht um Heuchelei, sondern einfach – und ich hoffe, er weiß dies als leidenschaftlicher Europäer zu schätzen – um eine gebührende Rücksichtnahme auf meine heutige Position, in der ich nicht für die britische Regierung spreche, sondern den Standpunkt der Ratspräsidentschaft der Europäischen Union zu vertreten habe.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). Ich pflichte dem bei, was Herr Newton Dunn gesagt hat. Ich bin auch enttäuscht über diese nicht inhaltvolle Antwort, die Sie uns hier gegeben haben. Der britischen Präsidentschaft ist doch sehr wohl bewusst, wie schwierig die Bekämpfung des organisierten Verbrechens ist. Daher erwarten wir dringend, dass endlich Maßnahmen gesetzt werden – schließlich ist das Verbrechen international globalisiert, und somit müssen wir den internationalen Terrorismus und das internationale Verbrechen ebenfalls globalisiert bekämpfen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) In Zusatzfragen werde ich zu zwei wichtigen Punkten befragt. Die erste lautete, ob ich die Frage gelesen habe. Ich darf Ihnen versichern, dass ich dies getan habe, und sie lautet konkret und unmissverständlich: „Unterstützt die Regierung des Vereinigten Königreichs nachdrücklich die Notwendigkeit eines EU-Rahmens für den Datenschutz im dritten Pfeiler“? Dieser Punkt wird dann näher ausgeführt.

Nur der Klarheit halber möchte ich nochmals darauf verweisen, dass ich hier nicht die Einzelmeinung der britischen Regierung darlegen kann, sondern meine Aufgabe im Rahmen der Ratspräsidentschaft wahrnehmen muss. Täte ich etwas anderes, würde ich dem Parlament einen schlechten Dienst erweisen.

Ich denke doch, dass sich jeder, der heute Vormittag hier im Plenum die Gelegenheit hatte, die Rede des britischen Innenministers zu Datenschutzmaßnahmen zu verfolgen, wiederum im Namen der Präsidentschaft, ein klares Bild von der Bedeutung machen konnte, die wir sowohl der Nützlichkeit von Datenschutzmaßnahmen als auch der Notwendigkeit eines grenzübergreifenden Ansatzes bei der Lösung von Problemen wie Menschenhandel und organisiertes Verbrechen, aber auch der übermächtigen Gefahr des internationalen Terrorismus beimessen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 3 von Chris Davies (H-0567/05)

Betrifft: Transparenz und Offenheit

Wann wird der Rat das nächste Mal Gelegenheit haben, über eine Änderung seiner Geschäftsordnung abzustimmen, durch die vorgesehen wird, dass er bei der Beratung über Entwürfe von Rechtsakten öffentlich tagt?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Am 23. Juni 2005 erklärte der britische Premierminister vor diesem Parlament, dass nach Ansicht der Ratspräsidentschaft beste Aussichten auf mehr Transparenz vonseiten des Rates bestünden, doch muss das mit allen Mitgliedstaaten erörtert werden. Als Ratspräsidentschaft haben wir seinerzeit noch keine formalen Vorschläge vorgelegt. Wir sind noch bei der Erörterung von Maßnahmen und werden uns zu gegebener Zeit mit Partnern beraten, da - das wird der Herr Abgeordnete sicherlich verstehen - dies keine Angelegenheit ist, die allein in Händen der Präsidentschaft liegt.

 
  
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  Chris Davies (ALDE).(EN) Diese Antwort war nicht schlecht! Damit kann ich sehr gut leben.

Rechnet die Ratspräsidentschaft damit, dass die britische Regierung bei ihrer Rückkehr in etwa vier Monaten auf Erfolge während ihrer Amtszeit verweisen kann? Gehen Sie, Herr Minister, davon aus, dass es ein ganz beträchtlicher Erfolg wäre, wenn man auf ein Beispiel für gelebte Offenheit und Transparenz zurückblicken könnte und die Möglichkeiten der einzelstaatlichen Parlamente verbessert hätte, von Ministern Rechenschaft einzufordern?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich danke dem Fragesteller für seine freundlichen Bemerkungen zu meiner ersten Antwort. Gestatten Sie mir weitere Ausführungen dazu. Wie bereits gesagt, wurde der Standpunkt der britischen Regierung von unserem Premierminister dargelegt, und es wird klar anerkannt, dass der Rat transparenter werden muss. Es bleibt jedoch noch einiges zu tun, nicht zuletzt weil es gilt, ein Gleichgewicht zwischen meiner Meinung nach verständlichen Zielen und Wünschen aufseiten der britischen Regierung und weiterer Mitgliedstaaten und gebührender Berücksichtigung der vom Europäischen Rat im Juni gefassten Entscheidung herzustellen, nach den eindeutigen Ergebnissen der Referenden in den Niederlanden und Frankreich eine Denkpause einzulegen.

Wie gesagt, ich habe nicht die Absicht, die Diskussion beenden, die zweifellos aufgrund des in der Londoner Times vom gestrigen Tag erschienenen Beitrags stattfinden wird. Ich biete lediglich eine vorläufige Antwort an, solange man sich noch darüber verständigt, was der gangbarste Weg wäre.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(EN) Herr Ratspräsident, ich weiß, was für ein heikles Thema das ist, und verstehe sehr gut, dass die Entscheidung einstimmig getroffen werden muss. Doch welchen Standpunkt vertreten andere Mitgliedstaaten im Rat? Vielleicht würden manche von ihnen in bestimmten Einzelfällen einer öffentlichen Sitzung zustimmen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Vielen Dank für diese Zusatzfrage. Es ist hilfreich, dass die Sensibilität dieser Thematik anerkannt wird. Die Frage spielte auf die Tatsache an, dass die Mitglieder des Rates geteilter Meinung sein könnten, wie schnell und wie weit wir voranschreiten können. Daher ist es angebracht, dass wir als Präsidentschaft den Fall und dessen Brisanz, welche Anfang der Woche in der Times so lautstark vorgebracht wurde, anerkennen. Derzeit wollen wir aber eher gemeinsam vorgehen statt einstimmige Erklärungen abgeben. Wir kennen unsere Pflichten und es wäre zu jedermanns Nachteil, wenn diese Diskussion von Spaltung gekennzeichnet wäre, wenn doch eine Chance besteht, gemeinsam etwa zu bewegen.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE).(EN) Ich möchte Ihnen, Herr Ratspräsident, für Ihre Antwort auf die Frage zur Offenheit und Transparenz danken. Allerdings gibt es noch eine andere Frage, nämlich zu Straßburg selbst. Wir sind das einzige Parlament der Welt, das nicht über seinen Sitz bestimmen kann. Können Sie etwas dazu sagen, ob der Rat darüber beraten wird, ob wir unsere Sitzungen ausschließlich in Brüssel abhalten können und nicht nach Straßburg kommen müssen?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich bin mir nicht sicher, ob die Frage des Sitzes des Europäischen Parlaments nun mehr oder weniger kontrovers zu betrachten ist als der Vorschlag, dass es nur eine Sprache für die Europäische Union geben sollte, doch reicht es wohl aus zu sagen, dass ich die Beantwortung dieser Frage vorsichtig angehen möchte.

Ich darf Ihnen versichern, dass mir von einem konservativen Abgeordneten im britischen Unterhaus eine ganz ähnliche Frage gestellt wurde, nämlich, ob wir angesichts der Rede unseres Premierministers vor diesem Parlament als ersten Schritt bei den Verhandlungen über die künftige Finanzierung der EU einen effizienteren Ansatz in Bezug auf den Sitz des Europäischen Parlaments verfolgen wollten. Mir wurde bereits vorgeworfen, eine Frager nicht beantwortet zu haben. Ich kann Ihnen versichern, dass ich auf diese Frage im Unterhaus ebenfalls keine Antwort gegeben habe.

Meiner Meinung nach sollte man fairerweise sagen, dass diese Frage seit langem diskutiert wird. Die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten seit geraumer Zeit einen sehr klaren Standpunkt. Allerdings muss ich sagen, dass ich der Fragestellerin sehr genau zugehört habe. Sie ist gewiss nicht die einzige Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die bei meinem Besuch mit dieser Frage an mich herangetreten ist.

 
  
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  Der Präsident. – Das stimmt zweifellos. Man könnte in der Tat über die Anzahl der Sprachen in der Europäischen Union diskutieren, was jedoch die Verträge anbelangt, so gibt es meines Erachtens nur eine einzige Version. Damit müssen wir uns alle abfinden, unabhängig von unserer Staatsangehörigkeit.

 
  
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  Der Präsident. – Anfrage Nr. 4 wurde zurückgezogen.

Anfrage Nr. 5 von Dimitrios Papadimoulis (H-0575/05)

Betrifft: Erklärungen von Außenminister Gül zum Patriarchat und zur Theologischen Fakultät Chalki

Der Außenminister der Türkei, Herr Gül, erklärte am 27.6.2005 in der türkischen Presse, er schließe die Möglichkeit der Anerkennung des ökumenischen Patriarchats durch die türkische Regierung kategorisch aus. Zugleich wies er darauf hin, dass die Frage der Wiedereröffnung der Theologischen Fakultät Chalki auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften in der Türkei geprüft würde, was bedeutet, dass die theologische Hochschule weiterhin geschlossen bleiben wird.

Kann der Rat in Anbetracht der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2004 sowie der Mitteilung der Kommission vom Dezember 2004 über den Fortschritt der Türkei, in denen ausdrücklich auf die religiösen Rechte der nichtmuslimischen Gemeinschaften hingewiesen wird, seinen Standpunkt zu diesen Erklärungen von Herrn Gül erläutern?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich habe die Erklärung von Außenminister Gül noch nicht vollständig gelesen, aber gemäß der im Mai 2003 angenommenen überarbeiteten Beitrittspartnerschaft muss die Türkei Bedingungen für das Funktionieren nichtmuslimischer Religionsgemeinschaften schaffen, die mit der Praxis der EU-Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Wie es jedoch im Regelmäßigen Bericht 2004 der Europäischen Kommission hieß, haben nichtmuslimische Religionsgemeinschaften, darunter das Ökumenische Patriarchat, weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Schwerwiegende Probleme harren noch ihrer Lösung, insbesondere die Rechtsstellung nichtmuslimischer Gemeinschaften, die Registrierung von Grundeigentum, die Ausbildung von Geistlichen. An neuen Gesetzen, die zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erforderlich sind, wird noch gearbeitet.

In diesem Zusammenhang wird derzeit im türkischen Parlament über einen Gesetzentwurf über Stiftungen beraten. Die türkischen Behörden haben die von der Kommission erbetenen Bemerkungen zu diesem Entwurf erhalten, und die Union geht davon aus, dass sie gebührende Berücksichtigung finden werden.

Der Herr Abgeordnete ist sicherlich gut darüber informiert, dass auf dem Europäischen Rat vom 16. und 17. Dezember 2004 bei der Prüfung, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen ausreichend erfüllt, klar festgestellt wurde, dass die Union den türkischen Reformprozess weiterhin genau beobachten wird. Ich kann ihm versichern, dass der Rat ebenso verfährt.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die Weigerung des britischen Ratspräsidenten, selbst Monate nach dem Ereignis, die betreffende Erklärung von Abdullah Gül zu kommentieren, in der dieser die Anerkennung des ökumenischen Charakters des Patriarchats sowie die Wiedereröffnung der Theologischen Fakultät in Chalki abgelehnt hat, macht auf mich einen negativen Eindruck.

In Anbetracht der Tatsache, dass es einen eindeutigen gemeinsamen Standpunkt zu dieser Angelegenheit gibt, und zwar sowohl vom Europäischen Parlament als auch von der Kommission sowie von allen Kirchen, frage ich Sie direkt, Herr Alexander:

Stellt diese permanente Weigerung seitens der türkischen Führung einen Rückzug aus den Bemühungen um die Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen dar oder nicht? Ich bitte Sie, endlich eine klare Antwort zu geben.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich werde meine Worte mit großem Bedacht wählen, da dieses Thema einerseits von außerordentlichem Interesse ist, andererseits aber auch sehr kontrovers diskutiert wird. Ich denke, es ist fair, auf den eindeutigen Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Türkei und die erzielte Entscheidung im Rat, auf die ich bereits einging, zu verweisen. Man darf jedoch auch nicht vergessen, dass vorbehaltlich der Fortsetzung dieses Prozesses vor der voraussichtlichen Aufnahme der Beitrittsgespräche am 3. Oktober derzeit bereits Vorabgespräche durch die Ständigen Vertreter des Rates geführt werden.

Sie müssen das Thema Türkei in größerem Zusammenhang betrachten, und zwar nicht nur in Bezug auf die Festlegungen der Kommission zu den Kopenhagener Kriterien, sondern auch auf die breiter gefassten Erweiterungskriterien. Auf dem letzten Treffen in Gymnich im Vereinigten Königreich stellte Kommissionsmitglied Rehn klar, dass es im Zusammenhang mit der Erweiterung eigentlich drei grundlegende Aspekte zu beachten gebe: erstens Konsolidierung, zweitens Konditionalität und drittens Kommunikation.

Zur Türkei würde ich lediglich sagen, dass es in der Frage der Konditionalität eindeutige Absprachen gibt. Die Eröffnung von Beitrittsgesprächen würde nicht das Ende dieses Prozesses, sondern den Beginn eines wesentlich längeren Prozesses bedeuten. Ich denke, dass - wie die Frage erkennen ließ - der Weg nach vorn nicht in der Benennung einer bestimmten Aussage der einen oder anderen Person besteht, sondern vielmehr darin, den wichtigen und präzisen Prozess der Konditionalität aufrechtzuerhalten, der nicht nur für potenzielle Mitglieder gilt, die einen Beitritt zur Europäischen Union anstreben, sondern für jeden potenziellen Beitrittskandidaten gelten sollte. Angesichts des Interesses an dieser Angelegenheit bin ich der festen Überzeugung, dass die Türkei diesen Prozess in den kommenden Wochen, Monaten und natürlich Jahren durchlaufen wird.

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). Herr Präsident! Ich frage den Vertreter der Ratspräsidentschaft, ob die Religionsfreiheit unseren Menschenrechtsstandards entspricht.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Unser Maßstab in Bezug auf die Menschenrechte ist in den Kopenhagener Kriterien festgeschrieben. In diesem Sinne sind die Pflichten, die jedes Kandidatenland erfüllen muss, objektiv und - wie ich hoffe, auch nach Ansicht dieses Parlaments - unabhängig niedergelegt. Daher ist es wichtig, dass die Kommission und andere die Möglichkeit erhalten, diesen Prozess der strengen Bewertung voranzubringen. Jedoch sind mir die starken Gefühle sowohl in manchen Mitgliedstaaten als auch unter einigen Abgeordneten dieses Parlaments bekannt. Aus diesem Grunde müssen wir die Integrität des Prozesses aufrechterhalten, wenn wir in dieser konkreten Sache vorankommen wollen.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). Herr Ratspräsident! Ich möchte hierzu auch eine Frage stellen. Wir alle haben im letzten Jahr erlebt, dass gerade im Hinblick auf Menschenrechte, auf Frauenrechte in der Türkei noch große Missstände herrschen. Daher meine dezidierte Frage an die Ratspräsidentschaft: Ist die Ratspräsidentschaft auch bereit, in Zukunft nicht nur den Vollbeitritt zu diskutieren, sondern auch eine andere Form des Beitritts oder der Assoziation, wie z. B. eine privilegierte Partnerschaft?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Ich bin mir des lang anhaltenden Interesses an der und der Besorgnis mancher Parlamentsabgeordneter über die Türkeifrage voll bewusst. Ich respektiere natürlich ihre Ansichten, möchte sie jedoch höflich an die Entscheidungen dieses Parlaments und natürlich des Europäischen Rates zur Frage der Eröffnung der Beitrittsgespräche am 3. Oktober erinnern, wobei mir natürlich bekannt ist, dass die Arbeit bereits aufgenommen wurde.

Zu den angesprochenen konkreten Punkten: Erstens wurde im Mai in Bezug auf die Rechte der Frau ein Paket wichtiger Verfassungsänderungen verabschiedet, in dem die Gleichheit zwischen Männern und Frauen bestätigt wird. Im neuen Strafgesetzbuch werden die Rechte der Frau deutlich gestärkt, die verminderten Strafmaße für Ehrenmorde abgeschafft und der Artikel gestrichen, gemäß dem Vergewaltiger einer Haftstrafe entgehen konnten, wenn sie ihr Opfer heirateten.

Soweit ich weiß, hat sich das türkische Parlament darauf verständigt, eine 15-köpfige Kommission zur Untersuchung von Ehrenmorden in der Türkei einzurichten, die sich mit den Ursachen und möglichen Vorbeugungsmaßnahmen befassen wird. Ich bin sicher, dieses Thema findet breite Unterstützung und wird von vielen Abgeordneten dieses Parlaments begrüßt.

Was das allgemeinere Thema religiöse Minderheiten betrifft, das der Auslöser für die Frage war: Es wäre durchaus sinnvoll, sich zu vergegenwärtigen, dass das Oberhaupt der Syrisch-Orthodoxen Kirche in Istanbul gesagt hat, dass es für seine Gemeinde aufgrund der Harmonisierungsreformen der Europäische Union leichter geworden ist, Gottesdienste abzuhalten, und dass sich die Einstellung ihnen gegenüber in den vergangenen Monaten geändert hat.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-0576/05)

Betrifft: Beitrittsvorbereitungen für Kroatien

Wie beurteilt die britische Ratspräsidentschaft den aktuellen Stand der Vorbereitungen für den EU-Beitritt Kroatiens, und für welchen Zeitraum sind nun welche Schritte geplant?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Der Rat begrüßt das rege Interesse der Abgeordneten an der Frage der Vorbereitungen Kroatiens auf den Beitritt. Was die nächsten Schritte betrifft, so hat der Rat am 13. Juni 2005 auf der Regierungskonferenz zum wiederholten Male erklärt, dass die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien nach allgemeiner Einigung aufgenommen werden, sobald der Rat festgestellt hat, dass Kroatien mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) kooperiert. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde eine Arbeitsgruppe auf oberster Ebene gebildet, deren konkrete Aufgabe darin besteht, in engem Kontakt mit dem IStGHJ und den kroatischen Behörden die von Kroatien ergriffenen und noch ausstehenden Maßnahmen mit dem Ziel zu bewerten, eine umfassende Kooperation mit dem IStGHJ zu erreichen.

In diesem Zusammenhang hat Kroatien einen Aktionsplan vorgelegt. In ihrem Schreiben an die Präsidentschaft vom 7. Juni 2005 bemerkte Carla del Ponte, die IStGHJ-Chefanklägerin, dass sich Kroatien durch die Umsetzung seines Aktionsplans auf dem Weg zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof befinde, jedoch mehr Zeit erforderlich sei, um festzustellen, ob diese zusätzlichen Bemühungen spürbare Ergebnisse gezeitigt hätten.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). Herr Ratspräsident! Ich hatte Sie nicht nach dem gefragt, was im Mai oder im Juni war. Das weiß ich selbst. Ich hatte Sie danach gefragt, was die Ratspräsidentschaft in den nächsten Wochen vorhat. Ganz konkret: Wird es vor dem 3. Oktober noch einen Allgemeinen Rat geben, der sich mit dem Beginn der Beitrittsverhandlungen für Kroatien befasst? Zweitens: In welcher Form gedenkt der Rat das demokratisch gewählte Europäische Parlament über die Arbeit der task force zu informieren? Arbeitet diese task force überhaupt, oder wird sie nur benutzt, um die Beitrittsverhandlungen zu blockieren?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Lassen Sie mich versuchen, den Faden aus meiner ursprünglichen Antwort wieder aufzunehmen und dann hoffentlich auf die vom Abgeordneten angesprochenen Punkte einzugehen.

Im Juni hat der Rat dieses neue Element, also die Task Force, mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und Kroatien ermutigt, seine Anstrengungen in dieser Richtung fortzusetzen. Zugleich hat sich der Rat selbst verpflichtet, die Prüfung dieses Dossiers im Juli fortzusetzen und er hat daher unter der britischen Ratspräsidentschaft auf seiner Sitzung am 18. Juli darüber beraten, nachdem sich eine Woche zuvor die Task Force getroffen hatte. Erst diese Woche hat der britische Außenminister Jack Straw auf der Zusammenkunft in Gymnich erklärt, dass er einen weiteren Bericht von der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs anfordern wird. Dieser Bericht wird dann Anlass einer weiteren Sitzung der Task Force im September sein.

Wie die Schlussfolgerungen der Task Force aussehen werden, kann ich jetzt noch nicht vorhersagen. Der Rat wird jedoch die Angelegenheit anschließend im Lichte der Schlussfolgerungen der Task Force erörtern.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). Wenn Sie die Beitrittsbedingungen der Türkei mit jenen Kroatiens vergleichen, sehen Sie dann keine Unterschiede in der Behandlung dieser beiden Staaten? Es ist völlig ungerecht, wenn man Kroatien eine Einzelbedingung stellt und damit die Verhandlungen aussetzt. Wenn man sieht, welche Probleme wir derzeit in der Türkei mit Menschenrechten haben und damit, was dort in der Vergangenheit geschehen ist, dann ist das, was derzeit hier geboten wird, eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Ich möchte Sie wirklich bitten, die Regeln der Europäischen Union einzuhalten und den gleichen Maßstab anzusetzen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Bei allem gebotenen Respekt vor dem Fragesteller – ich finde, der erste und der zweite Teil der Frage sind auf höchst interessante Weise miteinander verknüpft, und zwar in dem Sinne, dass ich ihm versichern darf, dass der Rat sich ehrlich bemüht, die Regeln einzuhalten und genau dies streben wir auch im Falle Kroatiens an.

Ich weiß zwar, dass das Parlament in der Frage des Beitritts Kroatiens geteilter Meinung ist, doch würden sicherlich die wenigsten unter uns bestreiten, dass die Einhaltung der internationalen Rechtsstaatlichkeit zu den Grundsätzen der Europäischen Union zählt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Kroatien Anerkennung dafür gezollt wird, dass es internationales Recht sowie seine eindeutigen Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof gemäß internationalem Recht eingehalten hat, nicht nur im Interesse der Union, sondern auch im allgemeineren Interesse von uns allen, deren Bestreben es ist, dass das internationale Recht auf dem westlichen Balkan generell geachtet wird. Ferner ist es wichtig, dass wir uns zu diesem kritischen Zeitpunkt nicht von dem klaren und eindeutigen Standpunkt zu den Schritten, die von Kroatien durchzuführen sind, entfernen.

Als britischer Minister, der hier die Präsidentschaft vertritt, finde ich es angesichts unseres langjährigen Bemühens um die Erweiterung und unserer Entschlossenheit, Kroatien in die Lage zu versetzen, seinen Platz in der Europäischen Union zu gegebener Zeit einzunehmen, befremdlich, dass die Fragen unterschwellig unterstellen, dass Großbritannien dem Beitritt eines Landes wie Kroatien in gewisser Weise ablehnend gegenüber steht. Der Weg dahin ist einfach die Tatsache, dass es verpflichtet ist, die vom Internationalen Strafgerichtshof auferlegten internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Daher liegt mir heute sehr viel daran zu betonen, dass die kroatische Regierung nun am Zug ist und ich hoffe, dass wir mit der derzeit geleisteten Arbeit der Task Force weitere Fortschritte in Kroatien verzeichnen können, die den Beitritt in größere Nähe rücken lassen.

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Mir hat die letzte Antwort des amtierenden Ratspräsidenten außerordentlich gut gefallen. Natürlich sollte Kroatien erst dann in Verhandlungen mit der EU eintreten, wenn es die Bedingungen des Internationalen Strafgerichtshofes erfüllt. Wird er aber auch einräumen, dass dies lediglich eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung darstellt und dass Kroatien sich auch mit der Frage der Krajina-Serben und anderen größeren Problemen befassen muss, bevor wir ausführliche Verhandlungen über eine Mitgliedschaft aufnehmen?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. (EN) Wie ich bereits mehrfach in dieser Fragestunde angedeutet habe, gelten für alle potenziellen Beitrittskandidaten, die eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstreben, objektive Kriterien. Sie gelten für Kroatien genauso wie für jeden anderen potenziellen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Allerdings möchte ich in diesem speziellen Fall, der so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, unterstreichen, dass Kroatiens Verpflichtungen absolut eindeutig sind, wie auch die Chance für Kroatien, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof nachkommt.

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). Herr Präsident! Laut Artikel 166 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments hat „eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung Vorrang vor allen anderen Wortmeldungen“. Aus diesem Grund ist meine Wortmeldung völlig berechtigt.

Ich melde mich zu Artikel 109 „Fragestunde“ zu Wort. Hier wird in Absatz 4 auf Anlage II verwiesen. In Anhang II ist unter Zusatzfragen, Punkt 4, Folgendes vermerkt: „Jedes Mitglied kann zu jeder Anfrage im Anschluss an deren Beantwortung eine Zusatzfrage stellen. Es kann insgesamt nur zwei Zusatzfragen stellen.“ Ich habe auch die italienische Version, die dasselbe aussagt.

Der Herr Funktionär, der mir mit Kopfzeichen ständig mitteilt, dass ich kein Recht habe, eine zweite Zusatzfrage zu stellen, möge daher diesen Punkt von den zuständigen Stellen überprüfen lassen und wird feststellen, dass ich laut der gültigen Geschäftsordnung das Recht habe, die zweite Zusatzfrage zu stellen, soweit Sie mir dazu – laut Punkt 6a von Anlage II – Ihre Zustimmung erteilen.

 
  
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  Der Präsident.(FR) Wir werden es in der Tat den zuständigen Stellen überlassen, diese Frage zu interpretieren.

Unabhängig davon lese ich in der Anlage zur Geschäftsordnung über die Fragestunde, bei Zusatzfragen wird empfohlen, dass der Präsident grundsätzlich eine Zusatzfrage von dem Fragesteller und eine oder höchstens zwei Zusatzfragen von anderen Mitgliedern – vorzugsweise Abgeordnete einer anderen Fraktion oder aus einem anderen Mitgliedstaat als der Verfasser der Anfrage – zulassen sollte. Mir scheint, dass eine noch großzügigere Auslegung dieser Empfehlung zu einer weitgehenden Änderung des Geistes der Fragestunde führen würde, die doch so angelegt ist, dass ein bestimmtes Tempo eingehalten und die Möglichkeit gegeben wird, eine Vielzahl von Fragen zu stellen. Es kann nicht angehen, dass den Abgeordneten, die dazu Lust verspüren, erlaubt wird, eine allgemeine politische Debatte zu führen. Nehmen wir das Beispiel Kroatien. Möglicherweise sind unter Ihnen fünfzehn oder zwanzig Abgeordnete, die weitere Zusatzfragen zu Kroatien stellen möchten, was dann jedoch zur Folge hätte, dass die nächsten Fragen der übrigen Abgeordneten niemals aufgerufen würden. Um das zu verhindern, wurde die Geschäftsordnung so gestaltet.

Herr Ebner, Ihre Frage fällt damit nicht unter den Tisch. Sie wurde an die zuständigen Stellen verwiesen. Sie werden noch eine offizielle Antwort erhalten, aber meiner Ansicht nach ist der Geist der Fragestunde durchaus klar.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 7 von Claude Moraes (H-0579/05)

Betrifft: Transparenz bei EUROPOL

Der neu ernannte Direktor von EUROPOL hat bei seinem Besuch beim Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im Juni 2005 einen positiven Eindruck hinterlassen. Auch der Besuch einer Delegation von Mitgliedern des EP am Hauptsitz von EUROPOL im April 2005 verlief zufriedenstellend. Kann der Rat im Einzelnen angeben, wie er sich in Zukunft die Zusammenarbeit zwischen EUROPOL und den EU-Organen vorstellt?

Hält der Rat die derzeitige Regelung der Rechenschaftspflicht von EUROPOL gegenüber den EU-Organen für vollkommen transparent?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Die Präsidentschaft ist erfreut darüber, dass das Treffen zwischen Max-Peter Ratzel, dem neuen Direktor von Europol, und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments im Juni so positiv verlaufen ist. Wir arbeiten sowohl mit dem Europäischen Parlament als auch mit Europol daran, den Informationsaustausch zwischen beiden Institutionen zu verbessern.

Die Präsidentschaft ist entschlossen, das System der Rechenschaftspflicht so transparent wie möglich zu gestalten. Wie den Mitgliedern dieses Hauses bekannt ist, wird Europol direkt durch die Mitgliedstaaten finanziert und muss über den Verwaltungsrat von Europol sowie über den Ministerrat direkt Rechenschaft ablegen. Die Präsidentschaft hofft, dass Herr Ratzel schon bald seine Gespräche mit dem Europäischen Parlament fortsetzen wird.

 
  
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  Claude Moraes (PSE).(EN) Im Gegensatz zu Herrn Newton Dunn bin ich mehr als zufrieden mit dieser Antwort. Können Sie, Herr Ratspräsident, die Aussagen von Herrn Charles Clarke, die dieser in den letzten Tagen gemacht hat, näher erläutern oder bestätigen? Er sagte, dass wir, um den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität wirksam bekämpfen zu können – eine Aufgabe, die weit schwieriger ist, als dies von der Öffentlichkeit auf den ersten Blick wahrgenommen wird – versuchen müssen, Europol zu stärken, damit es sein volles Potenzial ausschöpft und auf der Grundlage der geltenden Regelungen und der neuen Richtlinie, die Sie zu Recht als wirksame und sinnvolle Ergänzung von Europol bezeichnet haben, so transparent wie möglich arbeitet. Nur so können wir den Terrorismus und die organisierte Kriminalität an ihren Wurzeln bekämpfen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich danke Herrn Moraes für seine freundlichen Worte und bestätige gerne, was er im Zusammenhang mit der heutigen Rede von Charles Clarke hier in diesem Haus gesagt hat.

Wenn es in dieser Frage einen Bereich gibt, in dem ich voll und ganz mit dem Innenminister übereinstimme, so ist es seine Feststellung, dass wir innerhalb der Europäischen Union nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit und nicht durch gegenseitige Abschottung das Problem der grenzüberschreitenden Dimension des Menschen- oder Drogenhandels, aber auch der organisierten Kriminalität bewältigen und eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus erreichen können.

Der Innenminister hat heute in diesem Hohen Haus die feste Überzeugung der britischen Regierung – und der Ratspräsidentschaft – deutlich gemacht, dass wir nur durch die weitere kontinuierliche Unterstützung der effizienten Zusammenarbeit innerhalb von Europol das Potenzial aller europäischen Strafverfolgungsbehörden für unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Bewältigung der schwierigen Probleme nutzen können, die sich aus den in meiner Antwort genannten Gefahren ergeben.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 8 von Sahra Wagenknecht (H-0584/05)

Betrifft: Gesetz über die Straffreiheit für Paramilitärs in Kolumbien

Die kolumbianische Regierung hat dem Parlament vor kurzem, laut vernehmbar unterstützt von den mit den paramilitärischen Gruppen verbundenen Abgeordneten, ein Gesetz vorgelegt, das diesen Gruppen de facto Straffreiheit garantiert und es bekannten Drogenhändlern ermöglicht, sich der Justiz zu entziehen.

Dieses Gesetz wurde vom Repräsentanten des UN-Hochkommissars für Menschenrechte in Kolumbien und von allen Menschenrechtsgremien scharf kritisiert.

Die EU – insbesondere Großbritannien – hatte in Cartagena die weitere Hilfe für Kolumbien klar und deutlich davon abhängig gemacht, dass es einen Rechtsrahmen für die Demobilisierung gibt.

Welche Haltung wird der Rat nach diesem Beschluss der kolumbianischen Regierung, der die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit begünstigt und einen schwerwiegenden Angriff auf das Recht der Opfer auf Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Entschädigung darstellt, gegenüber der kolumbianischen Regierung annehmen?

Beabsichtigt er, weiterhin die polizeiliche Zusammenarbeit mit einem Land zu fördern, das Terroristen und bekannten Drogenhändlern solche Geschenke macht?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Rat wurde vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte über die ersten Reaktionen auf das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden informiert, der auf die Schwachstellen des Gesetzes im Hinblick auf die Straffreiheit, die Bestimmungen über die Verfolgung der abscheulichsten Verbrechen und angemessene Entschädigungen oder Wiedergutmachungsleistungen für Opfer hingewiesen hat.

Um eine gründliche und umfassende Einschätzung der Lage durch den Rat zu ermöglichen, wurden die Missionschefs der Europäischen Union aufgefordert, bis September eine detaillierte Analyse des Gesetzes vorzulegen und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2004 Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise der Europäischen Union zu erarbeiten. Sie werden zu diesem Zweck Gespräche mit zahlreichen Akteuren einschließlich der Regierung, der Zivilgesellschaft, der Gruppe der 24 und den Vereinten Nationen führen.

Was die polizeiliche Zusammenarbeit anbelangt, ist der Rat der Überzeugung, dass die auf den Werten und Normen der Europäischen Union basierende Ausbildung der Polizei in Kolumbien einen positiven Beitrag zur Sicherheit und zur stärkeren Achtung der Menschenrechte leisten wird.

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL), in Vertretung der Fragestellerin. (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort erscheint mir sehr vage und verschiebt eine Entscheidung auf unbestimmte Zeit.

Wir haben hier eine Rechtsvorschrift vor uns, die in der Praxis eine Legalisierung paramilitärischer Gruppen darstellt, da organisierte Kriminelle und Drogenhändler die Möglichkeit bekommen, sich einer paramilitärischen Gruppe anzuschließen und damit diese Rechtsvorschrift zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Rechtsvorschrift wurde im Übrigen auch von Amnesty International scharf kritisiert, der zufolge die Entmilitarisierung und Demobilisierung in Wirklichkeit nicht stattgefunden hat.

Ich bitte daher um eine äußert präzise Antwort auf die Frage der Finanzierung: Beabsichtigt die Europäische Union weiterhin, diese Art von Vorhaben zu finanzieren, die formal auf eine Demobilisierung abzielen, faktisch aber eine Unterstützung paramilitärischer Gruppen darstellen?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich habe die Zusatzfrage von Herrn Agnoletto sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass gerade sein Wunsch, eine fundierte und ausführliche Antwort auf seine Anfrage zu erhalten, für die von mir erläuterte Vorgehensweise spricht. Es ist notwendig, dass die EU-Missionschefs eine umfassende Stellungnahme vorlegen, die dann die Grundlage für das Entscheidungsverfahren der Europäischen Union bilden sollte.

Es steht außer Frage, dass die Union Kolumbien bei der Lösung der miteinander verbundenen Probleme der bewaffneten internen Konflikte, des illegalen Drogenhandels und der Menschenrechtsverletzungen unterstützen wird, über die er zu Recht besorgt ist. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember unterstrichen, wie wichtig die Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens ist, um Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Entschädigung für die Opfer dieses bewaffneten Konflikts zu gewährleisten.

Ich möchte aber noch einmal wiederholen, was ich bereits in meiner ersten Antwort sagte. Wir müssen angesichts der Dringlichkeit und des Ausmaßes der Probleme, die Herr Agnoletto in seiner Anfrage angesprochen hat, sicherstellen, dass wir unsere Entscheidungen auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der tatsächlichen derzeitigen Situation in Kolumbien treffen.

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte den Ratspräsidenten fragen, ob er mit den Erklärungen des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Generalsekretärs des Ministerrates der Europäischen Union, Herrn Solana, zur Unterstützung der Friedensbemühungen von Präsident Uribe in Kolumbien übereinstimmt und ob er glaubt, dass die Niederlegung der Waffen durch Menschen, die für grausame Verbrechen verantwortlich sind, wie die Paramilitärs, eine gute oder schlechte Nachricht ist. Ich würde ebenfalls gern wissen, ob er der Ansicht ist, dass eine Entscheidung, die von einer demokratisch gewählten Institution wie dem kolumbianischen Parlament getroffen wird, rechtswidrig sein kann.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Mir ist klar, dass durch eine zeitlich abgestimmte politische Unterstützung des laufenden Friedensprozesses, auf den sich Herr Sánchez-Neyra bezogen hat, eine förmlichere Einbeziehung der Europäischen Union erfolgen könnte. Doch dazu muss von der kolumbianischen Regierung zuerst ein umfassender rechtlicher Rahmen geschaffen werden. An dieser Position hat sich nichts geändert. Die Union prüft derzeit das neue kolumbianische Gesetz, das Ende Juni verabschiedete „Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden“, sehr sorgfältig, um beurteilen zu können, ob diese Voraussetzungen nun erfüllt sind.

 
  
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  James Hugh Allister (NI).(EN) Herr Ratspräsident, ist es, entgegen dem Ansatz der Kollegin, die diese Anfrage eingebracht hat, nicht sinnvoll, im Umgang mit einer souveränen Regierung stets eine möglichst unvoreingenommene Haltung einzunehmen? Hat sich der Rat in diesem Zusammenhang bereits mit der skandalösen Tatsache befasst, dass drei verurteilte internationale Terroristen, die sich auf der Flucht vor der kolumbianischen Justiz befinden, nun in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, nämlich in der Republik Irland, Zuflucht gefunden haben, und ist der Rat in dieser Angelegenheit bereits aktiv geworden? Kann der Rat diese Situation akzeptieren, und wenn nicht, welche Maßnahmen schlägt er zur Lösung dieses Problems vor?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich habe heute Nachmittag bei der Beantwortung der eingereichten Anfragen bereits klargestellt, dass zwischen den Fragen, in denen eine Antwort von der Ratspräsidentschaft erwartet werden kann, und den Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Mitgliedstaats fallen, unterschieden werden muss.

Der Fall, auf den sich der Herr Abgeordnete bezieht und der die so genannten Columbia Three betrifft, ist eine Angelegenheit zwischen der irischen und der kolumbianischen Regierung. Es ist Sache der irischen Behörden, mit der kolumbianischen Regierung über ein Auslieferungsersuchen zu verhandeln, sofern diese beabsichtigt, ein solches Ersuchen zu stellen, aber für diese Angelegenheit sind allein die irischen Behörden zuständig. Ich denke, das ist alles, was ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu sagen kann.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 9 von Struan Stevenson (H-0589/05)

Betrifft: Postsektor und Regulierungsasymmetrie

Beabsichtigt die Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs hinsichtlich ihrer Priorität einer besseren Regulierung, die Regulierung EU-weit anzugleichen, um der Regulierungsasymmetrie ein Ende zu setzen, die sich in Bereichen wie dem Postsektor zu entwickeln beginnt? Welche Initiativen plant die Präsidentschaft angesichts der großen Diskrepanzen im Hinblick auf Unabhängigkeit und Effektivität nationaler Regulierungsbehörden, um sicherzustellen, dass Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die strengen nationalen Regulierungssystemen unterliegen, nicht gegenüber Konkurrenten benachteiligt werden, die auf ihren Inlandsmärkten in Bereichen wie Preisfestlegung und Performanzzielen weitaus größere Freiheiten genießen?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Die Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden ist von entscheidender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. In ihrem kürzlich vorgelegten Bericht über die Anwendung der Postrichtlinie hat die Kommission vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zu verstärken und entweder bilateral oder innerhalb des Postrichtlinienausschusses einen Leistungsvergleich zwischen den nationalen Regulierungsbehörden durchzuführen, um die möglicherweise noch vorhandenen Regelwidrigkeiten in diesem Sektor zu beseitigen.

Neben dem Leistungsvergleich sollten wir auch Initiativen wie das so genannte Solve-it-System prüfen. In solchen Initiativen werden Regulierungsbehörden zur direkten Kommunikation untereinander ermutigt, um bestehende Probleme zu lösen.

Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass die geltenden Rechtsvorschriften überprüft werden, damit wir sehen, ob die angestrebten Ziele in der Praxis erreicht worden sind. In diesem Sinne wird der Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ auf seiner Sitzung im Dezember die Umsetzungsberichte der Kommission in diesen wichtigen Sektoren erörtern.

 
  
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  Struan Stevenson (PPE-DE).(EN) In diesem Hohen Haus sind so viele Schotten vertreten, dass wir uns, wenn wir einmal eine gemeinsame Sprache einführen, am besten für Schottisch entscheiden.

Ich danke dem Herrn Ratspräsidenten für seine Ausführungen, in denen er auch schon einen Teil meiner Zusatzfrage beantwortet hat. Wie es scheint, teilt der Ratspräsident meine Auffassung, dass derzeit ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen bestehen, die diese Asymmetrie verursachen. Daher bitte ich um Auskunft darüber, welche konkreten Vorschläge die Präsidentschaft für die Verbesserung der Koordinierung zwischen den nationalen Regulierungsbehörden vorzulegen gedenkt, um einen echten, freien und fairen Binnenmarkt für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

 
  
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  Der Präsident. Herr Stevenson, ich weiß nicht, ob direkt aus dem Schottischen übersetzt wird, aber möglicherweise ist man gezwungen, auf eine andere Sprache auszuweichen, die im Vereinigten Königreich und von vielen Leuten hier gesprochen wird.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ein so starkes Aufgebot an Schotten habe ich zuletzt wohl nur am britischen Kabinettstisch gesehen, aber ich weiß nicht, ob ich auch in London den Mut hätte, so etwas zu sagen.

In dem Bereich, den der Herr Abgeordnete angesprochen hat, habe ich selbst einige Erfahrung, da ich in meiner Zeit als Staatssekretär im Ministerium für Handel und Industrie für die Postdienste im Vereinigten Königreich zuständig war. Damals habe ich mich mit genau denselben Problemen beschäftigt, die er angesprochen hat. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Problematik bekannt ist. Sie wird nicht nur von der Ratspräsidentschaft ernst genommen, sondern auch im Zusammenhang mit der Vorgehensweise eines bestimmten Mitgliedstaates sehr aufmerksam verfolgt.

Was die konkreten Schritte anbelangt, die in der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden unternommen werden sollten, kann ich nur wiederholen, was ich dazu bereits in meiner vorherigen Antwort gesagt habe. Die Kommission hat im Hinblick auf die Anwendung der Postrichtlinie und insbesondere den von der Kommission vorgelegten Bericht eine intensivere Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierungsbehörden ausdrücklich empfohlen und wir unterstützen diese Position uneingeschränkt. Um gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen sicherzustellen, muss ein Mittelweg gefunden werden zwischen der konstruktiven Aufsichtsfunktion, die die Kommission in diesem Arbeitsbereich wahrnehmen kann, und einer stärkeren Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörden in einem Bereich, der zweifellos von gemeinsamem Interesse für sie ist.

 
  
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  Gary Titley (PSE).(EN) Schließt sich der Herr Ratspräsident meiner Auffassung an, dass ein Teil dieses Problems auf das unterschiedliche Tempo der Liberalisierung in den einzelnen Ländern zurückzuführen ist? Im Vereinigten Königreich wird ebenso wie in Deutschland und den Niederlanden schon in Kürze eine vollständige Liberalisierung erreicht sein, das heißt, dass 60 % des Marktes liberalisiert sein werden. Ein zentrales Element wird daher der anstehende Bericht der Kommission über die letzten Schritte auf dem Weg zu einer vollständigen Liberalisierung bis 2009 sein, in dem es um Regulierungsbehörden, Zugangsvereinbarungen, aber auch um die unterschiedliche Behandlung der Mehrwertsteuer zwischen den reservierten und nicht reservierten Sektoren gehen wird, die ein äußerst schwieriges Thema ist und mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden muss.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich teile die Auffassung des Herrn Abgeordneten in den von ihm erwähnten Punkten. Sie können mir glauben, dass ich in der Zeit, in der ich als britischer Minister unter anderem für die Postrichtlinie zuständig war, von der Gewerkschaft der Beschäftigten im Kommunikationssektor, aber natürlich auch vonseiten der Royal Mail und anderen mit allem Nachdruck auf diese Problematik hingewiesen worden bin. Daher sind mir durchaus die Bedenken bekannt, die in mehreren Mitgliedstaaten im Hinblick auf den bisher erreichten unterschiedlichen Grad der Marktliberalisierung sowie den gegenwärtigen Umfang der Marktöffnung in den einzelnen Ländern geäußert wurden.

Was konkret die Mehrwertsteuer und die Regulierungsasymmetrie anbelangt, hat die Kommission eine Änderung der entsprechenden Mehrwertsteuerrichtlinie vorgeschlagen. Im Rat ist bisher noch keine Einigung über diesen Vorschlag erzielt worden und soweit dem Rat bekannt ist, wird derzeit von der Kommission geprüft, wie eine einheitliche Auslegung des bestehenden Rahmens erreicht werden kann. Die Ergebnisse der Arbeit in diesen Bereichen liegen uns noch nicht vor.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 10 von Liam Aylward (H-0590/05)

Betrifft: Neueste Informationen zu Simbabwe

Zehn Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über bestimmte Menschenrechte und Freiheiten haben sich vor kurzem in einer Erklärung besorgt über die „massenhaften Zwangsvertreibungen und damit verbundenen Verletzungen der Menschenrechte“ geäußert und Fragen zu den negativen Auswirkungen der Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln sowie von Bildung und medizinischer Versorgung, einschließlich der Behandlung von HIV/AIDS, aufgeworfen.

Kann der Rat im Anschluss an den ausgedehnten Besuch der Sondergesandten der Vereinten Nationen und Exekutivdirektorin des Siedlungsprogramms der Vereinten Nationen, Frau Anna Tibaijuka, mitteilen, welche neuesten Informationen über die Lage in Simbabwe vorliegen?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Es ist nicht Aufgabe des Rates, nach dem Besuch eines Sondergesandten der Vereinten Nationen über die Lage im betreffenden Land Bericht zu erstatten. Mir ist versichert worden, dass der Bericht der Exekutivdirektorin des Siedlungsprogramms, Frau Anna Kajumulo Tibaijuka, über die üblichen Quellen bei den Vereinten Nationen abgerufen werden kann.

Im Rahmen des Jahresberichts des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP wird der Rat selbstverständlich zur Lage in dem betreffenden Land Stellung nehmen.

 
  
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  Liam Aylward (UEN).(EN) Herr Ratspräsident! Es ist skandalös, dass fast 700 000 Menschen vertrieben und ihre Häuser und Geschäfte dem Erdboden gleichgemacht wurden. Ich habe gehört, dass der Bestand an Blutkonserven mittlerweile fast vollständig aufgebraucht ist. Die Vereinten Nationen bereiten derzeit einen internationalen Aufruf zu humanitärer und anderer Hilfe vor. Die internationale Gemeinschaft muss sich einfach an der Hilfe für diese bedauernswerten Menschen beteiligen. Ist es nicht empörend, dass ein von einem nur als Tyrann zu bezeichnenden Machthaber geführtes Regime und seine Handlanger ein Land und seine Bevölkerung ungestraft immer weiter zugrunde richten können?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich kann dem Herrn Abgeordneten nur beipflichten und missbillige ebenso wie er die Vorgehensweise dieser Regierung, unter deren Unfähigkeit und Misswirtschaft das Land schon seit so vielen Jahren leidet und die Bevölkerung immer weiter verarmt. Die Europäische Union fordert die Regierung von Simbabwe bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf, die internationalen Hilfsaktionen zu unterstützen, die nun leider notwendig geworden sind, und zu gewährleisten, dass die humanitäre Hilfe ohne politische Einmischung erfolgen kann. Außerdem versucht die Europäische Union durch die Aufrechterhaltung ihrer Sanktionen, Druck auf das Regime auszuüben. Diese Sanktionen werden von der demokratischen Opposition und der Gemeinschaft der Nichtregierungsorganisationen in Simbabwe unterstützt und zeigen, dass die Europäische Union entschlossen für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit eintritt.

Ich bedauere die Situation und hoffe und wünsche, dass schon bald eine Wende zum Besseren eintreten wird. In diesem Zusammenhang sehe ich dem Bericht der Sondergesandten der Vereinten Nationen mit großem Interesse entgegen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 11 von Brian Crowley (H-0592/05)

Betrifft: Restriktionen gegen alle politischen Führer in Myanmar

Die Behörden von Myanmar haben kürzlich 249 politische „Häftlinge“ im ganzen Land freigelassen, Berichten zufolge einschließlich zweier prominenter Journalisten und eines engen Beraters der noch immer verhafteten Führerin der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), Aung San Suu Kyi, was begrüßt wird.

Stimmt der Rat zu, dass die Behörden von Myanmar verbleibende Restriktionen gegen alle politischen Führer aufheben und den politischen Dialog mit allen betroffenen Parteien wieder aufnehmen sollten?

Wird der Rat ferner sein Mandat dazu benutzen, um die Militärregierung von Myanmar aufzufordern, alle Restriktionen gegen Aung San Suu Kyi, die Pro-Demokratie-Führerin und Friedensnobelpreisträgerin, zu beseitigen, angefangen mit der Beendigung ihres Hausarrests?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Die Europäische Union hat die vom Herrn Abgeordneten erwähnte Freilassung politischer Häftlinge als positiven Schritt auf dem Weg zur nationalen Aussöhnung in Burma begrüßt. Vonseiten der Europäischen Union ist wiederholt die Freilassung von Aung San Suu Kyi gefordert worden, zuletzt am 17. Juni anlässlich ihres bevorstehenden 60. Geburtstags. Bei dieser Gelegenheit hat die Europäische Union die Hoffnung geäußert, dass dies ihr letzter Geburtstag sein möge, den sie in Unfreiheit verbringen muss, und den Staatsrat für Frieden und Entwicklung, SPDC, aufgefordert, sie, U Tin Oo und alle anderen politischen Häftlinge unverzüglich freizulassen.

Die Europäische Union ist entschlossen, den Prozess der nationalen Aussöhnung, die Achtung der Menschenrechte und die Demokratie in Burma zu unterstützen und appelliert immer wieder an den SPDC, einen echten Dialog mit der NLD sowie den Vertretern der verschiedenen Volksgruppen aufzunehmen, um friedliche politische Lösungen herbeizuführen. Ebenso wie Aung San Suu Kyi befürwortet die Europäische Union einen auf Dialog und Gewaltfreiheit basierenden Ansatz zur Lösung der anhaltenden politischen Probleme in Burma. Daher erwartet die Union die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller noch verbliebenen politischen Häftlinge, um allen gesellschaftlichen und politischen Kräften die Teilnahme an diesem Aussöhnungsprozess zu ermöglichen.

Die Europäische Union hat diese Themen mehrfach mit der burmesischen Führung erörtert, zuletzt am 6. Mai auf der Ministerkonferenz am Rande des ASEAN-Ministertreffens in Kyoto. Bei diesem Treffen wurde von der Europäischen Union eine Liste der politischen Häftlinge übergeben, deren Freilassung aus dringlichen humanitären Gründen gefordert wurde. Bei dem EU-ASEAN-Ministertreffen sowie dem Ministertreffen des ARF am 28. und 29. Juli in Laos hat die Union erneut ihre Besorgnis über die Lage in Burma zum Ausdruck gebracht.

 
  
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  Brian Crowley (UEN).(EN) Ich möchte dem Herrn Ratspräsidenten für seine Antwort und seinen Bericht über die getroffenen Maßnahmen sowie die geführten Gespräche danken. Ist Ihnen, Herr Minister, bekannt, dass der indonesische Außenminister diesen Fall kürzlich öffentlich angeprangert hat und ihn beim Gipfeltreffen der UN-Vollversammlung, das noch in diesem Jahr stattfinden wird, auf die Tagesordnung bringen will? Ich möchte den Rat und insbesondere den Herrn Ratspräsidenten auffordern, die Initiative des indonesischen Außenministers zu unterstützen, um die Freilassung aller politischen Häftlinge, allen voran Aung San Suu Kyis, sicherzustellen.

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich danke dem Herrn Abgeordneten für seine Anfrage und möchte seinen unermüdlichen Einsatz in dieser Angelegenheit würdigen.

Bevor ich mein Amt als Europaminister angetreten habe, war ich im britischen Außenministerium für Süd- und Südostasien zuständig. Seinerzeit habe ich, ganz im Sinne der Anregung, die der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage gegeben hat, die Gelegenheit zu einem persönlichen Treffen mit den ASEAN-Botschaftern in London genutzt, um mit ihnen direkt darüber zu sprechen, dass andere asiatische Länder entscheidend dazu beitragen können, dem Regime in Burma die Stärke der internationalen Gemeinschaft eindrucksvoll zu demonstrieren.

In diesem Zusammenhang wird die Europäische Union natürlich weiterhin die Anstrengungen unterstützen, die sowohl auf internationaler Ebene als auch in der Generalversammlung der Vereinten Nationen unternommen werden, um Druck auf das Regime auszuüben, den Prozess der nationalen Aussöhnung voranzubringen, den wir uns alle wünschen, und unsere große Besorgnis über die ungerechtfertigte Inhaftierung der politischen Häftlinge zum Ausdruck zu bringen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 12 von Seán Ó Neachtain (H-0594/05)

Betrifft: Vergewaltigung als Kriegswaffe

In dem Bericht eines höheren UN-Beamten – Untergeneralsekretär Jan Egeland – heißt es: „Von einer einzigen Hilfsorganisation wurden in Darfur in vier Monaten 500 Opfer sexueller Gewalt behandelt, und dies ist nur ein Bruchteil derartiger Übergriffe in der sudanesischen Provinz.“ Er erklärte ferner, dass „Frauen und Kinder in der verwüsteten Region systematisch vergewaltigt und überfallen werden.“

Ist der Rat mit mir der Auffassung, dass die sudanesischen Behörden die Augen vor diesen Gräueltaten verschließen? Ist der Rat ferner der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft unverzüglich mehr unternehmen muss, um unschuldige Bürger vor derart barbarischen Verhaltensweisen zu schützen und der Kultur der Straflosigkeit im Sudan ein Ende zu setzen?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Der Rat hat die massiven Menschenrechtsverletzungen in Darfur, zu denen auch die systematische Vergewaltigung von Frauen gehört, wiederholt verurteilt und gefordert, dass die Verantwortlichen auf allen Ebenen für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Europäische Union hat die Einrichtung einer internationalen Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Völkerrecht in Darfur ausdrücklich unterstützt. Diese Untersuchungskommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass von den Regierungskräften und Milizen überall in Darfur wahllose Übergriffe, darunter Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, begangen wurden und dass diese Übergriffe weit verbreitet waren und systematisch erfolgten. Die Europäische Union hat sich zudem dafür eingesetzt, dass die Untersuchungsergebnisse dieser Kommission an den Internationalen Strafgerichtshof übermittelt werden.

Von der EU sind über 150 Millionen Euro für das humanitäre Programm im Sudan bereitgestellt worden, darin enthalten sind Mittel für Einrichtungen der Vereinten Nationen und NRO in Darfur, die sich an Schutzmaßnahmen und an der Behandlung von Opfern sexueller Gewalt beteiligen. Darüber hinaus wurden von der Europäischen Union aus ihrer Friedensfazilität für Afrika 92 Millionen Euro für die Mission der Afrikanischen Union im Sudan zur Verfügung gestellt. Im jüngsten Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen heißt es: „Die Präsenz der Afrikanischen Union und ihre Patrouillen haben unmittelbar zu einem Rückgang sowohl der sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalt als auch anderer Menschenrechtsverletzungen geführt.“

In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Mai 2005 begrüßte der Rat ausdrücklich die Resolution zur Menschenrechtslage im Sudan, die die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen auf ihrer 61. Sitzung angenommen hat. Darin wird große Besorgnis über die Menschenrechtslage in Darfur sowie über die geschlechtsspezifische Gewalt geäußert, die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen verurteilt und an alle Konfliktparteien die Aufforderung gerichtet, Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt und anderen Formen der Gewalt zu schützen. Der Rat hat die sudanesische Regierung aufgefordert, alle in dieser Resolution genannten Maßnahmen durchzuführen.

Menschenrechtsprobleme, dazu zählt auch das Problem der sexuellen Gewalt, gehören zu den Themen, die ein fester Bestandteil des politischen Dialogs mit der sudanesischen Regierung sind. Zuletzt wurde dieses Thema im Juni anlässlich der Demarche der Troika der Europäischen Union in Khartum angesprochen, mit der gegen die Inhaftierung von zwei Mitgliedern der Organisation Ärzte ohne Grenzen protestiert wurde, die der Verbreitung unwahrer Informationen über sexuelle Gewalt in Darfur beschuldigt worden waren.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN).(EN) Ich möchte dem Ratspräsidenten für seine Antwort und diese Informationen danken. Er wird mir hoffentlich zustimmen, dass angesichts dieser Gräueltaten in Darfur, bei denen in zwei Jahren 180 000 Menschen getötet und über zwei Millionen vertrieben wurden, dringendere Maßnahmen erforderlich sind. Teilt der Ratspräsident meine Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft einschließlich der Europäischen Union mehr tun sollte, weil diese unerträgliche Situation schon viel zu lange andauert?

 
  
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  Douglas Alexander, amtierender Ratspräsident. – (EN) Es ist nur allzu verständlich, dass angesichts des Ausmaßes der Gräueltaten, die in diesem Land allem Anschein nach verübt worden sind, unverzügliche Maßnahmen gefordert werden. Klar ist, dass es für diejenigen, die diese Verbrechen begangen haben, keine Immunität geben kann, und dass diejenigen, die dafür die Verantwortung tragen, so schnell wie möglich vor Gericht gestellt werden müssen. Deshalb hat sich die Europäische Union mit allem Nachdruck dafür eingesetzt, dass der Internationale Strafgerichtshof mit der Untersuchung der Vorfälle in Darfur beauftragt wird, und ich glaube, dass dies ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg war, der unseres Erachtens eingeschlagen werden sollte.

Wir haben außerdem klargestellt, dass alle Seiten uneingeschränkt mit dem Strafgerichtshof zusammenarbeiten müssen. Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs hat bereits am 6. Juni festgestellt, dass ausreichende Beweise über den Umfang und die Art der innerhalb seiner Gerichtsbarkeit verübten Verbrechen vorliegen, um eine offizielle Untersuchung einzuleiten. Sie hat diese Entscheidung selbstständig getroffen. Deshalb müssen wir die Tatsache respektieren, dass sich der Strafgerichtshof nun mitten in der Untersuchungsphase befindet, auch wenn ich auf der anderen Seite den dringenden Wunsch, so schnell wie möglich etwas zu unternehmen, verstehen kann. Der Strafgerichtshof braucht die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, und dazu gehört auch die Europäische Union, damit er das Mandat erfüllen kann, das ihm vom Sicherheitsrat erteilt wurde.

Ich kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass ich den Wunsch nach einer raschen Lösung des Problems durchaus nachvollziehen kann, aber ich bin auch davon überzeugt, dass die Verweisung dieser Angelegenheit an den Internationalen Strafgerichtshof der richtige Weg ist. Sie können darauf vertrauen, dass wir weiterhin die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs unterstützen werden, sicherzustellen, dass niemand ungestraft abscheuliche Verbrechen wie diese begehen kann.

 
  
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  Der Präsident. – Die Fragestunde ist geschlossen.

Die Anfragen Nr. 13 bis 37 werden schriftlich beantwortet.(1)

(Die Sitzung wird um 19.00 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  

(1) Fragen, die nicht im Plenum behandelt wurden, siehe Anhang „Fragestunde“.

Letzte Aktualisierung: 3. November 2005Rechtlicher Hinweis