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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0025/2006

Aussprachen :

PV 16/01/2006 - 14
CRE 16/01/2006 - 14

Abstimmungen :

PV 18/01/2006 - 4.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 16. Januar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Homophobie in Europa
Protokoll
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  Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zur Homophobie in Europa.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Die Zuständigkeit der Gemeinschaft für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und vor allem die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung gründet sich auf Artikel 13 EG-Vertrag.

Darüber hinaus verweist die Kommission darauf, dass das Verbot dieser Diskriminierung ausdrücklich in Artikel 21 der Grundrechtecharta verankert ist. Auf dieser Grundlage ist die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit heute und in Zukunft bemüht, der Homophobie mit allem Nachdruck entgegenzutreten. Das Vorgehen gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ist wesentlicher Bestandteil des Kampfes gegen die Homophobie.

Die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die für alle Arten der in Artikel 13 angeführten Diskriminierungen gilt, ist ein konkretes Beispiel für diese Maßnahme und die Kommission wird auch weiterhin die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten überwachen.

Die Kommission ist sich dennoch darüber im Klaren, dass die gesetzgebenden Maßnahmen von weiteren Initiativen zur Bekämpfung faktischer Diskriminierungen, demütigender Praktiken sowie von Vorurteilen und Klischees begleitet werden müssen. Gestatten Sie mir, zwei konkrete Aktionen vorzustellen, die von der Kommission durchgeführt werden:

Bei der ersten handelt es sich um eine derzeit noch laufende Informationskampagne, die 2003 unter dem Slogan „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“ in die Wege geleitet wurde und deren Ziel es ist, ein positives Bild der Vielfalt zu fördern und die Öffentlichkeit über Antidiskriminierungsgesetze zu informieren. Zu den Partnern dieser Aktion gehören die Organisationen zur Verteidigung der Rechte von Homosexuellen. Außerdem wurden mehrere Initiativen auf die Beine gestellt, wie beispielsweise eine an die Öffentlichkeit gerichtete Informations- und Aufklärungskampagne über Diskriminierungen, denen Homosexuelle ausgesetzt sind.

Die zweite Initiative ist Bestandteil des jüngsten Vorschlags, mit dem angestrebt wird, das Jahr 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle zu erklären. Ziel dabei wird es sein, die Menschen über ihre Rechte zu informieren, die Vielfalt als Vorteil und als Chance für die EU zu fördern und Chancengleichheit für alle geltend zu machen, ob im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder politischen Leben. Nach Ansicht der Kommission können die Organisationen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung in hohem Maße gerade von dieser Aktion profitieren.

Allerdings können die EU und die Kommission nur im Rahmen der ihnen vom Vertrag übertragenen Vollmachten handeln. So könnte die Kommission beispielsweise ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleiten, aber nur dann, wenn im Rahmen der Anwendung des Gemeinschaftsrechts eine Verletzung der Grundrechte vorläge. Aber abgesehen von den Zuständigkeiten der Union obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Homophobie zu treffen. Fest steht jedoch, dass die Kommission - ob es sich nun um Fälle handelt, die unter das Gemeinschaftsrecht fallen oder außerhalb desselben stehen - uneingeschränkt jegliche Bekundungen oder Äußerungen von Homophobie verurteilt.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Alexander Stubb, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich allen Fraktionen danken, die an der Ausarbeitung dieser Entschließung beteiligt waren. Meine besondere Anerkennung gilt Herrn Cashman, Frau in 't Veld und Herrn Romeva i Rueda für ihre Arbeit. In meinem eigenen Namen und im Namen meiner Fraktion möchte ich auf drei Punkte näher eingehen.

Erstens behandelt diese Entschließung eigentlich nicht das Thema Homosexualität, sondern Homophobie, und für uns geht es dabei vor allem um Menschenrechte und darum, ob man es gutheißen sollte, dass andere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung geschlagen werden.

Wir sind uns alle einig, dass in allen Mitgliedstaaten und innerhalb der Institutionen große Anstrengungen erforderlich sind. Es muss viel Druck ausgeübt werden. Kommissar Frattini hat Artikel 13 des Vertrags und Artikel 21 der Grundrechtecharta erwähnt, und ich pflichte ihm in diesem Zusammenhang bei; am wichtigsten ist es jedoch, dass wir die Mitgliedstaaten dazu bringen, sich daran zu halten. Aus eben diesem Grund führen wir diese Aussprache: Wir wollen die Mitgliedstaaten auf eine Linie bringen.

Zweitens geht es um unsere Schwierigkeiten im Kampf gegen die Homophobie. Zum einen ist die Ungleichheit in der Gesetzgebung einiger Mitgliedstaaten verankert. Wir alle haben gehört, welche Probleme sich aus der Freizügigkeit ergeben: Beispielsweise wird ein Paar in den Niederlanden anerkannt, in Italien dagegen wird es nicht akzeptiert und ist sozial und in anderer Hinsicht nicht gleichberechtigt. Zum anderen gibt die Entwicklung in vielen Mitgliedstaaten – ich möchte nicht mit dem Finger auf ein bestimmtes Land zeigen - Anlass zur Beunruhigung. Wir alle verfolgen und kennen die Problematik von Hassverbrechen und Diskriminierung. Wir müssen außerdem immer daran denken, dass es nicht nur um sexuelle Ausrichtung, sondern auch um Geschlechtsidentität und den Ausdruck der Geschlechtlichkeit geht.

Abschließend möchte ich anmerken – und dies geht ein wenig über die eigentliche Frage hinaus – , dass wir nicht vergessen dürfen, dass Homosexualität in 75 Staaten nach wie vor als illegal gilt und in 9 Staaten mit dem Tode bestraft wird. Dies muss der Vergangenheit angehören.

(Beifall)

 
  
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  Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Europa beruht doch auf ausdrücklichen Grundsätzen – Gleichheit, Toleranz und Humanismus. Von diesen elementaren Grundsätzen sind Ausnahmen nicht zulässig. Auf sie kann einfach nicht verzichtet werden, und sollten sie angegriffen werden, so müssen die Behörden sofort etwas zu ihrer Verteidigung tun. So werden manche unserer Mitbürger beschimpft, und es kommt auch zu wahrhaftigen Diskriminierungen. Am abscheulichsten ist jedoch, dass tätliche Übergriffe in verschiedenen EU-Staaten den Tod von mehreren Menschen zur Folge hatten. Was haben diejenigen getan, die derart unwürdigen Handlungen ausgesetzt sind? – Nichts. Sie leben einfach eine andere Sexualität, sie sind homosexuell. Der uns vorliegende Text, den wir heute Abend erörtern, stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Schritt dar.

Indem wir für diese Entschließung stimmen, bekunden wir laut und deutlich, dass wir mit der Ungleichbehandlung Schluss machen wollen, die Homosexuelle auf EU-Gebiet erleiden, und dass wir wünschen, dass für sie die gleichen Rechte garantiert werden. Gerade auf diesen Punkt kommt es uns an: Die Gesetze müssen für alle gleich sein. Und schließlich fordern wir mit allem Nachdruck, dass homophobe, Hass schürende Äußerungen ein für allemal ein Ende finden, vor allem, wenn derartige Tiraden von höchsten staatlichen Stellen ausgehen, wo doch gerade diese Stellen Garant für die Gleichbehandlung aller sein sollen.

Es ist unsere Pflicht, unter Einhaltung von Artikel 13 EG-Vertrag die Grundrechte aller zu gewährleisten. Dies ist unsere gemeinsame Auffassung von Demokratie und von unseren Werten. Allerdings ist im Alltag Wachsamkeit geboten. Der Kampf gegen die Homophobie muss gegebenenfalls über gesetzliche Vorschriften erfolgen, wie sie in mehreren EU-Staaten bereits bestehen. Das Europa der 25 erfordert Brüderlichkeit und Gleichheit. Wir müssen hier und da sprießende krankhafte Keime mit der Wurzel ausrotten!

Es ist unsere Pflicht, gegen Hass und Ablehnung des Menschen neben uns Widerstand zu leisten. Ich kann hier nur den Ausspruch von Pastor Niemöller, einem deutschen Widerstandskämpfer, zitieren, der sinngemäß sagte: Als sie meinen kommunistischen Nachbarn holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist. Als sie meinen Nachbarn, den Zigeuner holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Zigeuner. Als sie meinen jüdischen Nachbarn holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der mich hätte verteidigen können. Ich danke Ihnen.

(Beifall)

 
  
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  Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten zunehmender Intoleranz hat dieses Parlament erfreulicherweise mit überwältigender Mehrheit ein klares Zeichen gesetzt. Allzu zu oft wird die Benachteiligung homosexueller Menschen unter dem Banner anderer wichtiger Grundrechte wie der Religions- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Einige Mitgliedstaaten verstecken sich hinter dem Subsidiaritätsprinzip, um Diskriminierung zu legitimieren, und bei allem Respekt, Herr Kommissar, selbst die Kommission gebraucht diese feige Entschuldigung des Öfteren, um den Blick abzuwenden. Ich erwarte von der Europäischen Kommission, dass sie die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger Europas verteidigt, ungeachtet ihres Wohnortes, denn dies tun wir in diesem Hause auch. Die Grundrechte sind keine Frage der Subsidiarität. Sie sind unveräußerlich und gelten universell für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.

Aber feierliche Erklärungen und moralische Empörung reichen nicht; sie müssen, wie aus unserem gemeinsamen Entschließungsantrag hervorgeht, durch eine ganze Reihe von Dingen gestützt werden. Wir müssen nicht nur in Aufklärung und Bildung investieren, sondern auch in die Verbesserung der Rechtsstellung von Homosexuellen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal – und von dem Herrn Kommissar würde ich gern vernehmen, was diesbezüglich geplant ist – auf die so genannte horizontale Richtlinie drängen, die sämtliche Formen der Diskriminierung verbietet, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern überall.

Des Weiteren ist es ein Skandal, dass einige Mitgliedstaaten noch immer nicht ganz anerkennen, dass Homosexuelle Angriffsziel des Nazi-Regimes waren. Ich hoffe, die österreichische Präsidentschaft kann dies den Mitgliedstaaten im Rat vermitteln, damit Homosexuelle endlich als Opfer der Nazis anerkennt werden.

Abschließend möchte ich wissen, wann die Kommission schließlich Vorschläge zum Abbau der Hindernisse im freien Personenverkehr von verheirateten homosexuellen Paaren vorlegen wird, worum sie wiederholt ersucht worden ist. Es ist unannehmbar, dass europäische Bürgerinnen und Bürger beim Überschreiten der Grenze ihre Rechte wie beispielsweise Eigentumsrechte, Rentenansprüche, soziale Sicherheit, selbst die Vormundschaft für ihre eigenen Kinder, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verlieren. Von der Kommission möchte ich erfahren, welche Vorschläge sie auf einen diesbezüglichen Antrag des Europäischen Parlaments vom Oktober 2004 hin vorzulegen gedenkt.

(Beifall)

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Vor über einem Jahr hat Kommissionspräsident Barroso in Reaktion auf die Äußerungen des designierten Kommissionsmitglieds Rocco Buttiglione im Plenum eine Rede gehalten, in der er einige klare Zusagen gemacht hat. Ich habe noch einmal in der betreffenden Rede nachgelesen.

Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit sollten für die Kommission oberste Priorität haben, und eine Gruppe von Kommissarinnen und Kommissaren sollte sämtliche Maßnahmen und wichtige Initiativen der Kommission in diesem Bereich überwachen und als politische Antriebskraft fungieren. Daher nun meine Frage an die Kommission, was diese Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr genau erreicht hat, denn die von Kommissar Frattini erstellte enttäuschende Liste wird diesem großartigen Versprechen nicht gerecht, und es gibt noch eine Menge zu tun.

Wie Frau Sophia in ’t Veld bereits ausgeführt hat, ist es unannehmbar, dass es zwar europäische Vorschriften gibt, die die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe verbieten, beispielsweise wenn sie ein Haus mieten, aber Homosexuelle noch immer in einem rechtsfreien Raum leben. Warum gilt das Recht auf Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung nur auf dem Arbeitsmarkt?

In Polen wurden mehrere freiheitliche Demonstrationen – Märsche für Gleichheit –, verboten, und alles deutet darauf hin, dass die dortigen Behörden die Emanzipation von Homosexuellen damit verhindern wollen. Dies ist für meine Fraktion Anlass zur Sorge, wie zum Beispiel auch verschiedene Entwicklungen in Lettland und Litauen sowie in anderen Ländern.

Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass die Fraktionen oft nicht wagen, sich explizit dazu zu äußern. Nehmen wir die Liberalen. Wenn es um die ineffiziente Verwendung europäischer Beihilfen geht, fordern sie, die Dinge beim Namen zu nennen, aber wenn wir über grundlegende europäische Werte diskutieren, sagt keiner etwas , und das ist meines Erachtens falsch.

Daher hoffe ich, einzelne Abgeordnete werden nunmehr für die Änderungsanträge stimmen, so dass wir das Thema als Ganzes angehen können.

(Beifall)

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel (NI). –  (PL) Herr Präsident! Auch ich lehne eine Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung ab, aber wir sollten Vorsicht walten lassen, wenn es darum geht, Homosexuellen immer mehr Rechte einzuräumen.

Ich bin erfreut, dass wir heute diese Aussprache durchführen. Die Rechte Homosexueller müssen geschützt werden, wo immer es geht. Es ist noch gar nicht so lange her, dass Homosexualität aus der Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation gestrichen wurde. Ich bin unbedingt für einen solchen Schritt, aber ich bin nicht sicher, ob es eine gute Idee ist, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu legalisieren. Vielleicht sollten sie Beistand beim Erbrecht erhalten, aber es darf gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt sein, Kinder zu adoptieren. Solche Praktiken sind widerwärtig, abscheulich und skandalös, und es gibt keine psychologischen Untersuchungen, die gezeigt hätten, dass so etwas als normal angesehen werden kann.

(Beifall)

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion.  (PL) Herr Präsident! Es steht außer Frage, dass wir in Europa mit einer Situation konfrontiert sind, in der Homosexuelle hin und wieder unter Gewalt oder Verachtung von Polizeikräften zu leiden haben.

Das geht aus Berichten zu solchen Themen hervor. Doch davon abgesehen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Aussprache im Großen und Ganzen Zeitverschwendung ist. Das glaube ich deshalb, weil es meiner Ansicht nach eine gute Idee wäre, diese hitzige Debatte wieder ins richtige Verhältnis zu setzen, und nicht in Hysterie zu verfallen, wenn man die Lage der Homosexuellen in Europa beschreibt. Hysterie ist das einzig passende Wort für Darstellungen, die ein Bild von Widerstandsbewegungen, Festnahmen und Krieg zeichnen. Der Redebeitrag von Frau Roure ist ein gutes Beispiel dafür.

Ich möchte das Hohe Haus auf zwei Dinge aufmerksam machen. Erstens macht die Gewalt gegen Homosexuelle nur einen Bruchteil der Gewalt aus, die in unseren Gesellschaften verbreitet ist, und dieses Problem ist in jedem EU-Mitgliedstaat zu beobachten. Wir haben heute ein Beispiel davon gesehen, und wir haben weitere Beispiele vor einigen Monaten in Frankreich gesehen. Das ist nur ein Aspekt eines wesentlich weitreichenderen Problems.

Ein anderer Aspekt dieser Frage ist, dass jeder EU-Mitgliedstaat, ob alt oder neu, seine eigenen Einrichtungen hat. Es hat sich erwiesen, dass Letztere, also Gerichte, Bürgerbeauftragte und sogar die öffentliche Meinung, in der Lage sind, Rechte von Minderheiten effektiv zu schützen.

Wenn wir an diese Debatte aus rechtlicher Sicht herangehen würden, stünden wir vor einer ganzen Reihe von Problemen und Hindernissen in Gestalt des EG-Vertragsrechts. Zum Glück werden wir daran nichts ändern können. Es besteht kein Konsens in Europa, dass die Verträge geändert werden sollten, um der EU Zuständigkeit in solch zentralen Angelegenheiten wie die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und deren Folgen außerhalb der Grenzen des Mitgliedstaates, in dem sie zugelassen wurden, zu geben.

Daraus folgt, dass kein Anlass besteht, die EU aufzufordern, etwas zu Problemen wie Homophobie zu unternehmen. Wenn sie es aber täte, hätte das eine unvermeidliche Konsequenz. Die Glaubwürdigkeit des Integrationsprozesses, der von einigen jetzt schon als ideologische Waffe benutzt wird, würde untergraben.

(Beifall)

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE). –  (PL) Herr Präsident! Ich halte es für legitim zu fragen, ob die Sichtweise von Frau Buitenweg auf die Frage der Homophobie in Europa von jedem Politiker geteilt werden sollte. Haben wir das Recht, den Wählern unsere Einstellungen aufzuzwingen, oder ihnen zu sagen, wie sie an das Problem Sexualität und sexuelle Minderheiten herangehen sollen?

Ich bin der Überzeugung, dass Sexualität die Privatangelegenheit jedes Einzelnen ist und dass jeder seine Sexualität entsprechend seinem eigenen Moralempfinden, seiner Religion und Kultur und gemäß den örtlichen Gepflogenheiten ausüben sollten. Daher kann sich das Europäische Parlament nicht vornehmen, in Europa eine generelle Zustimmung zur Homosexualität zu erreichen, und das sollte es auch nicht erwarten. Wir dürfen nicht vergessen, dass einige Länder Europas toleranter sind, in anderen dagegen konservativere gesellschaftliche Normen herrschen. Doch Homosexuelle werden auch in den tolerantesten Ländern, wie etwa den Niederlanden und Frankreich, angegriffen und zusammengeschlagen. Ich brauche doch nur den Fall des Homosexuellen Sebastian Nouchet zu nennen, der in Frankreich mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Wenn wir eine Aussprache zu solchen Themen überhaupt führen wollen, dann sollten wir unser Augenmerk darauf richten, wie eine Eskalation des homophoben Hasses verhindert werden kann.

Das wird uns aber nur dann gelingen, wenn wir es schaffen, eine Grenze zwischen dem Schutz des Rechts auf sexuelle Privatsphäre und der Verletzung des Rechts auf Äußerung dieser Sexualität zu ziehen. Deshalb möchte ich ganz klar sagen, dass jede Minderheit, die meint demonstrieren zu müssen, dass sie anders ist, selbstverständlich die Freiheit hat, dies zu tun. In dieser Hinsicht darf keine Minderheit diskriminiert werden. Im Übrigen ist in Polen ein ganzes System justizieller und konstitutioneller Gremien eingerichtet worden, darunter auch ein Bürgerbeauftragter, um diese Freiheit zu schützen und die Einhaltung europäischer Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Verbote von Bekundungen von Homosexualität sind nur sporadisch zu verzeichnen.

Abschließend möchte ich betonen, dass das Gesetz sexuellen Mehrheiten ebenso dienen sollte wie sexuellen Minderheiten.

(Beifall)

 
  
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  Michael Cashman (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte sagen, wie enttäuscht ich über die Stellungnahme von Kommissar Frattini bin, die mehr eine Wiederholung als eine Stellungnahme war. Herr Kommissar, wir wissen, dass Sie betroffen sind, und wir wissen, dass die Kommission betroffen ist, aber die Kommission sollte an ihren Taten gemessen werden. Es müssen Vertragsverletzungsverfahren gegen jeden Mitgliedstaat eingeleitet werden, der die entsprechenden und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits geltenden Richtlinien nicht umsetzt oder anwendet. Es ist wahr, dass wir Engagement zeigen und Aufklärungsarbeit leisten müssen, aber das allein reicht nicht aus. Dem Parlament muss ein Vorschlag für eine horizontale Richtlinie nach dem Vorbild der von Präsident Barroso zugesagten Richtlinie zu Rasse und ethnischer Herkunft vorgelegt werden.

Einige Äußerungen, die ich heute Nachmittag hier vernommen habe, stimmen mich traurig. Es geht um Gleichbehandlung, nicht um die Förderung von Homosexualität. Homosexuelle sollen die gleichen Rechte genießen und die Gleichbehandlung erfahren, die für andere so selbstverständlich sind.

Ich bin schwul. Ich bin homosexuell und der Sohn von zwei ganz normalen Menschen. Einige würden mir deshalb gerne das Recht absprechen, über meine Sexualität zu sprechen, das 22-jährige Bestehen meiner Beziehung zu feiern und Teil einer größeren Gemeinschaft zu sein. Einige würden mich diffamieren, mich meiner demokratischen Rechte berauben und Hassreden gegen mich halten. Ich könnte mich entschließen, an einer Schwulendemonstration teilzunehmen, aber diese Demonstration könnte verboten werden. Warum? Weil die Gesellschaft Probleme mit ihrer Vorstellung von meinem Sexualleben hat. Ich bin abgestempelt. Wo bleibt da die Moral? Ist es nicht unmoralisch, Diskriminierung und Hass zu predigen und zu fördern, in einigen Fällen unter dem Deckmantel und dem Vorwand der Religion und des Glaubens?

Kommissar Frattini und der gesamten Kommission sowie diesem Haus möchte ich sagen: Wenn wir dabei zusehen, wie Menschen zu Tode geprügelt, verleumdet und diskriminiert werden, dann nehmen wir diese Schläge, die Hassreden, die Diffamierung und die Misshandlungen hin und machen uns dadurch mitschuldig. Selbst im Vereinigten Königreich, wo es große Fortschritte gegeben hat, wurde ein junger Mann kurz vor Weihnachten allein aufgrund seiner Homosexualität zu Tode getreten. Wenn dieses Haus untätig bleibt, dann trägt es eine Mitschuld an jedem einzelnen Tritt, den dieser Mann und andere Männer wie er und homosexuelle Frauen in der gesamten Europäischen Union erhalten haben. Schon aufgrund der Tatsache, dass ich eine solche Rede hier im Parlament überhaupt halten muss, ist dies ein ausgesprochen trauriger Tag.

(Beifall)

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich muss zugeben, dass es, wie Herr Cashman gesagt hat, selbst in meinem Wahlbezirk in London nach wie vor Vorurteile und durch Homophobie motivierte Verbrechen gibt. Erst vor kurzem fiel ein Homosexueller todbringenden Vorurteilen zum Opfer. Vor ein paar Jahren hatte es ein von blankem Hass getriebener Mann mit einer Bombe vor allem auf die schwule Kundschaft einer Bar abgesehen. Dabei kamen natürlich auch andere Menschen zu Tode. Wir haben es hier aber vor allem mit dem Hass und den Vorurteilen Einzelner zu tun. Besonders schockierend an den Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten ist die plumpe Intoleranz auf staatlicher Seite: Schwulendemonstrationen werden verboten, selbst Premierminister schwingen hetzerische Reden und Demonstrationen werden von der Polizei nur unzureichend geschützt, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wir benötigen europäische Rechtsvorschriften, um Hassverbrechen nicht nur aus Gründen der Rasse – was wir immer noch nicht umgesetzt haben -, sondern auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung unter Strafe zu stellen. Und wir müssen gegen Diskriminierung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung vorgehen, indem wir das Diskriminierungsverbot nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geltend machen. Das gegenwärtige Flickwerk an Rechtsvorschriften reicht nicht aus. Ich hoffe, dass sich Kommissar Frattini zudem um eine grundlegende Verbesserung des allgemeinen Schutzes von Frauen und Minderheiten bemühen wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Da wir nun im 21. Jahrhundert angekommen sind, müssen wir mehr tun, als die Homophobie zu verurteilen: Wir müssen sie politisch und rechtlich bekämpfen.

Homophobie kann wohl nur so aufgefasst werden, dass hier Ignoranz und Straflosigkeit zusammentreffen. Nach den Verträgen ist es Aufgabe der Organe der EU, die Achtung der Rechte und Freiheiten in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Ignoranz und Straflosigkeit im Zusammenhang mit homophoben Erklärungen und Aktionen, die nicht nur stattfinden, sondern in einigen europäischen Ländern auch noch zunehmen, bekämpft werden müssen.

Ich bedauere zutiefst solche Erklärungen, wie sie in Polen abgegeben wurden, oder Beschlüsse, wie sie das lettische Parlament gefasst hat, die das Prinzip der Gleichberechtigung grundlegend verletzen, ein Prinzip, das bei der Errichtung der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, Vorrang haben muss.

Deshalb möchte ich die Kommission dringend auffordern, die Homophobie zu verurteilen und legale und politische Mechanismen einzurichten, damit dieses Problem eines Tages der Vergangenheit angehört.

(Beifall)

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Meines Erachtens gibt es niemanden in diesem Hause, der akzeptieren würde, dass Homosexuelle aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, angegriffen, eingeschüchtert usw. werden, aber darum geht es in der heutigen Debatte eigentlich auch nicht.

Zur Diskussion steht vielmehr die Frage, ob es noch möglich ist, den Geist der politischen Korrektheit zu kritisieren, der die Meinungsfreiheit allmählich erstickt. Zwar ist die Zeit, in der Homosexualität ein Tabuthema war, glücklicherweise vorbei, aber heutzutage ist es verpönt, Bedenken zu bestimmten Verhaltensweisen von Homosexuellen zu äußern oder sich über einige Schwule und Lesben zu beklagen, obwohl dies überhaupt nichts mit Diskriminierung, Hass oder Ähnlichem zu tun hat. Der Fall Buttiglione ist uns noch frisch im Gedächtnis. Wer beispielsweise die Homoehe ablehnt, dem wird heute schnell der Stempel der Homophobie aufgedrückt und er oder sie wird kriminalisiert.

Kommissar Frattini sprach soeben von Vielfalt, aber wir müssen unbedingt offen für die Meinungsvielfalt bleiben, denn an die Stelle der Bigotterie der sexuellen Moral des 19. Jahrhunderts tritt nach und nach die kleinliche Frömmelei der politischen Korrektheit.

 
  
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  Roselyne Bachelot-Narquin (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Europäische Parlament rühmte sich, Vorreiter im Kampf gegen Diskriminierung zu sein: Gleichheit zwischen Männern und Frauen, der Status ethnischer Minderheiten, die Lage behinderter Menschen und nun jüngst die Achtung der sexuellen Ausrichtung.

Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, die Grundrechtecharta und zahlreiche Richtlinien vermitteln unserem Parlament nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Kampf für die Gleichberechtigung homosexueller, bi- und transsexueller Menschen fortzusetzen. Angesichts der spürbaren Fortschritte, die in zahlreichen EU-Ländern auf diesem Gebiet zu verzeichnen sind, hatte der ein oder andere gehofft, dass diese Frage, wenn schon nicht gelöst ist, so doch langsam an Brisanz verliert.

Dies ist nun nicht der Fall, und es ist sogar ein echtes Wiederaufleben homophober Äußerungen und Gewalttaten zu verzeichnen. Die jüngsten Äußerungen führender polnischer Politiker haben uns betroffen, während sie - und das muss ich leider sagen - seitens der Kommission nur eine sehr laue Reaktion bewirkten. Weitere unannehmbare Kommentare der gleichen Kategorie waren auch in anderen Ländern, darunter in Frankreich, zu hören. Überall sind Gewalttaten, die von Beleidigungen über Folter bis hin zu Morden reichen, zu beklagen. Diese Verbrechen vollziehen sich vor einem besonders Besorgnis erregenden internationalen Hintergrund, nämlich in Ländern wie Ägypten, Libanon und Senegal. Homosexuelle werden wegen der Art und Weise, in der sie ihr Leben führen, verfolgt, schlimmer noch, im Iran wurden zwei von ihnen hingerichtet.

Daher begrüßen wir voller Genugtuung die Erklärung der Kommission zur Homophobie in der Europäischen Union. Im Namen unserer Fraktion hatte unser Kollege von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, Alexander Stubb, eine Entschließung erarbeitet, in der die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, konkrete rechtliche und praktische Maßnahmen gegen derartige Diskriminierungen zu ergreifen. Heute prüfen wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag von fünf Fraktionen. Man kann sich nur freuen, wenn man sieht, dass der Kampf für die Menschenrechte in diesem Haus über Parteigrenzen hinweg geführt wird. Nun müssen die Erklärungen der Kommission schnell die Kategorie der frommen Wünsche hinter sich lassen und in eine umfassende konkrete Richtlinie münden. Es kommt jetzt aber auch auf jeden einzelnen von uns an, diesen Kampf für eine Form der Gleichheit im eigenen Land fortzusetzen, die nicht nur das Recht auf Interessenlosigkeit anderer an der eigenen Sexualität beinhaltet, sondern auch das Recht, anders als die anderen zu sein.

(Beifall)

 
  
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  Lissy Gröner (PSE). – Herr Präsident! Aus allen Richtungen der Europäischen Union erreichen uns schlimme Nachrichten über Angriffe auf Homosexuelle. Herr Vizepräsident Frattini hat uns die Instrumente und Aktionen der Kommission gegen Homophobie vor Augen geführt. Aber, Herr Frattini, ich frage Sie: Soll das ausreichen? Wollen wir wirklich hinnehmen, dass Diskriminierungen in den Mitgliedstaaten ungeahndet bleiben und dass die Mitgliedstaaten die Antidiskriminierungsrichtlinien nicht umsetzen? Deshalb muss der politische Wille gestärkt werden, und diese Debatte trägt dazu bei. Fünf Fraktionen haben sich gemeinsam auf einen Text verständigt, der die Stimme gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung erhebt, und Schwule, Lesben, Transgender und Bisexuelle schützen soll.

Aber es muss mehr getan werden! Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien darf nicht der Beliebigkeit überlassen bleiben. Und – wie gesagt – die Behörden der Mitgliedstaaten müssen klar vor den Kadi geführt werden, wenn sie das Demonstrationsrecht verletzen, indem sie beispielsweise Gay-Paraden untersagen. Die Grundrechte müssen gestärkt werden und dürfen nicht nur in Belgien, den Niederlanden und Spanien gelten, wo die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare voll anerkannt werden, sondern überall in der Europäischen Union.

Was ich eben von dem Kollegen gehört habe, dass nämlich das Adoptionsrecht angegriffen wird, empört mich zutiefst. Liebe und Hingabe der Eltern entscheiden über das Gedeihen eines Kindes, und nicht die sexuelle Orientierung. Das ist der Beginn der Diskriminierung, die Gott sei Dank hier geahndet wird, aber leider auch von mächtigen Fürsprechern, z. B. im Vatikan, unterstützt wird, wodurch noch größere Auswüchse gegen Homosexualität geschürt werden.

Mein Schlussplädoyer ist daher: Moral ist die Privatangelegenheit der Bürgerinnen und Bürger. Aber Recht ist das, was wir hier im Parlament verteidigen müssen, und fünf Fraktionen tun das.

(Beifall)

 
  
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  Holger Krahmer (ALDE). – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage mich, ob ich es noch erleben werde, dass Homosexualität als völlig normale Sexualität akzeptiert und gelebt wird. Ich frage mich, ob es eine Zeit geben wird, in der sich Politiker mit diskriminierenden Äußerungen über homosexuelle Menschen nicht mehr profilieren können, und ich frage mich, wann gleichgeschlechtliche Partnerschaften als gleichberechtigte Verantwortungsgemeinschaften anerkannt werden. Die Reduzierung homosexueller Paare auf Zweckgemeinschaften, die sich einer sinnentleerten Sexualität hingeben – das ist die Definition des Papstes – trägt menschenverachtende Züge und hat mit der Lebensrealität homosexueller Paare nichts zu tun.

Die Diskriminierung und die Ausgrenzung homosexueller Lebensweisen beginnt in den Köpfen und endet nicht dadurch, dass wir eine Richtlinie erlassen. So sind die Vorgänge in Polen oder auch die jüngsten Äußerungen eines italienischen Ministers keine Pannen oder Ausrutscher, sondern Ausdruck einer Geisteshaltung.

Die Bekämpfung der Homophobie ist ein Bildungsauftrag. Das Jahr 2007 soll das Jahr der Antidiskriminierung werden. Die Kommission ist aufgefordert, der Bekämpfung der Homophobie bei ihren Aktivitäten dieselbe Priorität einzuräumen wie der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der Religion.

 
  
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  Elisabeth Schroedter (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich bin enttäuscht von Ihrer Rede, Herr Frattini, denn Sie ziehen sich zurück und sagen: Nur wenn Rechte verletzt werden, greifen wir ein. Aber wenn die Grundprinzipien der Europäischen Union verletzt werden, dann tun wir nichts. Das haben Sie doch indirekt gesagt! Denn das Grundrecht auf Sexualität und die sexuelle Ausrichtung steht genauso im Vertrag. Dort, wo dieses Recht offiziell verletzt wird – wie z. B. in Polen, wo diese Menschen durch führende Politiker massiv verbal diskriminiert und, wenn sie an diesen Demonstrationen teilnehmen, verfolgt und verletzt werden; das ist doch ein Eingriff in die Menschenwürde dieser jungen Menschen – dort schaut die Kommission zu und sagt: Hier brauchen wir nicht einzugreifen, weil europäisches Recht nicht verletzt wird. Genau das war Ihre schriftliche Antwort auf meine Anfrage, und das, Herr Frattini, geht nicht! Das, was in Polen passiert, entspricht nicht mehr den Kopenhagener Kriterien und den Grundprinzipien dieser Europäischen Union. Deswegen müssen wir auf europäischer Ebene deutlich machen, dass das inakzeptabel ist und schleunigst geändert werden muss.

(Beifall)

 
  
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  Józef Pinior (PSE). –  (PL) Herr Präsident! Ich möchte die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf die jüngsten und wiederholten Erscheinungen von Intoleranz in meinem Heimatland Polen lenken, die sich immer wieder in Form von Anstiftungen zu Gewalt gegen Menschen aufgrund von deren sexueller Orientierung äußern. Ich möchte das Hohe Haus auch auf das Versagen der staatlichen Behörden aufmerksam machen, auf diese und anderen Bekundungen von Homophobie angemessen zu reagieren. Beispiele sind das Verbot von Demonstrationen für Gleichberechtigung in Warschau und Poznan und die Tatsache, dass die im polnischen Recht vorgesehenen Maßnahmen nicht bei Gruppen angewendet wurden, die andere zu Intoleranz und zu Gewalt gegen Menschen angestiftet haben, die sich für gleiche Rechte für alle - unabhängig von deren sexuellen Orientierung einsetzen.

Hier haben wir es damit zu, dass die Behörden ein Verhalten billigen, das auf Rowdytum gegen schwule, lesbische und bisexuelle Menschen hinausläuft. Am 13. Januar 2006 eröffnete ein Gericht in Elbląg ein Verfahren gegen Robert Biedroń, den Leiter der Kampagne gegen Homophobie. Das Büro des Staatsanwalts hat Herrn Biedroń der Beleidigung von Katholiken angeklagt, obwohl dieser betont hat, dass er niemals die Absicht hatte, den Katholizismus zu beleidigen oder auf eine Stufe mit Faschismus zu stellen. Hier sollte man auch bedenken, dass die gleiche Staatsanwaltschaft sich geweigert hat, nach beleidigenden Verweisen auf Homosexuelle in einem Artikel der Publikation „Nasz Dziennik“, wo Homosexualität als „Krankheit und Gefahr für die Familie“ genannt wurde, ein Verfahren einzuleiten.

 
  
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  Emine Bozkurt (PSE).(NL) Herr Präsident! Homophobie stellt nicht nur in einigen Mitgliedstaaten ein ernsthaftes Problem dar, sondern auch im restlichen Europa. Darum freut es mich, dass mein Vorschlag, Hass-Verbrechen gegen Schwule und Lesben, Bisexuelle und Transsexuelle zu überwachen, in den gemeinsamen Entschließungsantrag gegen Homophobie in Europa aufgenommen wurde. Das ist neu, und ich bin erfreut, dass das Parlament diese Neuerung unterstützen will. Von dem Herrn Kommissar möchte ich nun wissen, wie die Kommission die Überwachung in der Praxis durchzuführen gedenkt. Wir erwerben unser Wissen durch Messen, und das gilt sicher auch für das Ausmaß an Gewalt und Feindseligkeiten aufgrund sexueller Orientierung bzw. gegenüber transsexuellen Personen.

Nach meinem Dafürhalten erfahren transsexuelle Menschen zu wenig Beachtung. Sie werden leider in allen EU-Mitgliedstaaten noch regelmäßig ausgeschlossen, sind mit Gewalt konfrontiert und stoßen auf Unverständnis. Die Europäische Union unternimmt noch immer viel zu wenig für den Schutz der Menschenrechte von Schwulen und Lesben, bisexuellen und transsexuellen Menschen. Die Europäische Union kann in dieser Hinsicht Stärke zeigen. Dafür ist es auch höchste Zeit, denn entweder schützt man die Menschenrechte oder nicht.

Jetzt ist es an der Zeit, diese wohlklingende Theorie in die Praxis umzusetzen und dazu von den Mitteln Gebrauch zu machen, die der EU zur Verfügung stehen wie die Aussetzung des Stimmrechts eines Mitgliedstaates.

 
  
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  Luis Yáñez-Barnuevo García (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte nur ein paar kurze Worte zu der Aussprache hinzufügen, die durch ihre Länge und Intensität gezeigt hat, dass die Homophobie leider noch ein ernstes und aktuelles Problem in ganz Europa ist. Daher war das, was Sie gesagt haben, Herr Frattini, nicht sehr überzeugend, denn Ihre Worte strahlten Kälte aus und Sie haben sich nicht wirklich verpflichtet, aktiv zur Bekämpfung dieser Geißel beizutragen. Wir brauchen ein viel energischeres Handeln seitens der Kommission und seitens der Mitgliedstaaten, letztere unter der Führung der Kommission.

Homophobie ist einfach da - in den Gewohnheiten und Traditionen, in der Sprache, überall. Nicht nur in den Ländern, in denen sich die Vorfälle ereignet haben, die Anlass für diese Aussprache gaben, wie in Polen, sondern auch in Ländern wie meinem eigenen, Spanien, wo in dieser Frage große Fortschritte erreicht wurden, in dessen Gesellschaft, in den Behörden und bestimmten Berufen jedoch dieses homophobe Verhalten noch vorhanden ist, das wir weiter aktiv bekämpfen müssen. Ich stimme mit den Ausführungen vieler Kolleginnen und Kollegen, insbesondere mit den sehr bewegenden Worten von Michael Cashman, überein.

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Entweder werden wir gemeinsam zur Freiheit gelangen oder gar nicht“: Mit diesen Worten leitete Martin Luther King die Kampagne für die Rechte der Farbigen ein. Damit wollte er sagen, dass es keine Rechte der Schwarzen und keine Rechte der Weißen, sondern ganz einfach nur Menschenrechte gibt. Die Homophobie zu bekämpfen bedeutet nicht, Verständnis für eine spezielle Gruppe der Bevölkerung zu zeigen: In erster Linie bedeutet es, die Menschenrechte zu verteidigen.

Mich ängstigt die Arroganz derjenigen, die einem Homosexuellen die Möglichkeit zur Blutspende verweigern; mich ängstigen die Diskriminierungsfeldzüge jener, die bei der AIDS-Bekämpfung nicht von Risikoverhalten sprechen wollen, sondern immer noch auf Risikopersonen anspielen; und mir machen diejenigen Angst, die jemandem das Führen von Kraftfahrzeugen verbieten, nur weil er homosexuell ist.

Ich kann nicht stillschweigend das wankelmütige Verhalten einer Kommission akzeptieren, die nicht versucht, die Einhaltung einer bereits bestehenden Antidiskriminierungsrichtlinie durchzusetzen; einer Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Mitgliedstaaten einleiten müsste, in denen das Recht auf freie Wahl der sexuellen Ausrichtung nicht gewahrt wird – dies geschieht in Italien, in Polen und in vielen anderen Ländern. Das ist ein Problem, das nicht nur eine bestimmte Personengruppe berührt, sondern die Würde der Europäischen Union im Ganzen betrifft.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke allen Parlamentsmitgliedern, die sich zu Wort gemeldet haben. Dessen ungeachtet sehe ich mich gezwungen, bestimmte Informationen noch einmal in detaillierterer Form zu geben, denn einige Redebeiträge zeugen offenkundig davon, dass Sie nicht wissen – ich sage das mit derselben Freimütigkeit, die Sie mir gegenüber an den Tag gelegt haben –, was die Kommission gegenwärtig tut.

Ich möchte bekräftigen – und ich denke, insofern sind wir uns wohl einig –, dass wir hier über Homophobie reden, die eine Menschenrechtsverletzung darstellt, und das ist der einzige Punkt, in dem ich Herrn Agnoletto zustimme. Bei der Homophobie geht es nicht darum, bestimmte Personengruppen zu verteidigen, sondern es geht um die Grundfrage absoluter Rechte, die niemals unterschiedlich ausgelegt werden können.

Nichtsdestotrotz möchte ich einige Aspekte etwas genauer beleuchten. Manche haben gefragt – als Letzte Frau Bozkurt –, ob künftig die Überwachung der Sachlage beim Schutz von Homosexuellen und der Bekämpfung der Homophobie in den Mitgliedstaaten gewährleistet wird oder nicht. Werte Frau Bozkurt, ich kann Ihnen versichern, dass diese Überwachung nicht erst in Zukunft gesichert werden wird, sondern dass sie bereits stattgefunden hat! Sie sollten eigentlich den Bericht kennen, der vor einigen Wochen von einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger ausgearbeitet wurde und den ich dem Parlament selbstredend zur Verfügung gestellt habe. Darin wird nach Ländern aufgeschlüsselt dargelegt, welche Verhaltensweisen gegen unsere gemeinsame Absicht, Diskriminierungen zu bekämpfen, verstoßen.

Dieser Bericht wurde dem Parlament offiziell übermittelt, und es liegt auf der Hand, dass der alleinige Grund, aus dem ich – und kein anderer – seine Aufschlüsselung nach Ländern beschlossen hatte, darin bestand, Ihnen und uns Angaben für eine mögliche Bewertung zur Verfügung zu stellen. Frau Bozkurt, dieses Monitoring wird fortgesetzt: Sämtliche Fälle, die gegen diesen Leitgedanken verstoßen, werden öffentlich bekannt gegeben. Auch die Regierungen, die aufgefordert sind, den ersten Schritt zu tun und nicht nur die europäischen, sondern auch ihre nationalen Vorschriften, beispielsweise zur Versammlungsfreiheit, mitzuteilen, können die notwendigen Konsequenzen ziehen, wenn sie die einschlägigen Dokumente lesen. Die transparente Information ist mithin ein vorrangiges Erfordernis.

Andere Redner haben die Zusage von Kommissionspräsident Barroso erwähnt, eine sektorübergreifende Richtlinie – dieser Begriff wurde verwendet – zur Verstärkung und Achtung der Rechte im Bereich der Nichtdiskriminierung anzunehmen. Meine Damen und Herren, auch das ist bereits geschehen! 2005 hat die Kommission eine förmliche Mitteilung zum Thema „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie“ angenommen, in der die Erwartungen hinsichtlich der Gewährleistung eines größeren Schutzes der Gleichberechtigung eindeutig genannt werden.

In besagter Mitteilung an das Europäische Parlament mussten wir jedoch auf einen Umstand hinweisen, der allen bekannt ist, dass nämlich ein von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 13 vorgelegter Vorschlag – nach Maßgabe der Verträge und nicht etwa unserer Auslegung nach – einstimmig vom Rat gebilligt werden muss. Im Rat herrscht aber gegenwärtig noch kein Einvernehmen, wiewohl ich mir wünsche, dass es erzielt wird. Jedenfalls haben wir in der Mitteilung von 2005 ganz klar unsere Absicht bekundet, den Bereich des rechtlichen Schutzes gegen jede Art von Diskriminierung, auch die aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, zu harmonisieren, was wir nach Auffassung mancher von Ihnen angeblich noch nicht getan haben, meine Damen und Herren.

Nun möchte ich auf ein anderes Thema zu sprechen kommen, das mit den Befugnissen der Europäischen Kommission zusammenhängt. Unserer Überzeugung nach verfügt die Kommission derzeit nicht über die notwendigen Befugnisse, um – wie Sie, Herr Cashman, zu Recht gefordert haben – Verletzungen eines Rechts, welches das Innerste der Menschen berührt, zu ahnden. Doch gerade um die Befugnisse der Union zu verstärken, haben diese Kommission und meine Person einmal mehr die Errichtung einer Europäischen Agentur für den Schutz der Grundrechte vorgeschlagen. Diese Agentur würde mit den Kompetenzen ausgestattet, die Sie vorschlagen werden, denn dem Europäischen Parlament obliegt es, eine diesbezügliche Stellungnahme abzugeben, wodurch es seine Einflussmöglichkeiten eventuell erweitern kann. Wenn Sie diesem Vorschlag zustimmen, und wenn im Juni eine Einigung zustande kommt, wird die Agentur ein Instrument zur Bestrafung diskriminierender Verhaltensweisen darstellen. Der Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch: Er muss nur noch geprüft werden, und ich habe gesagt und wiederhole noch einmal, dass wir den Forderungen des Parlaments nach seiner Verbesserung Gehör schenken werden.

Das ist jedoch nur eines der Mittel, die zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind selbstverständlich die normalen Instrumente vorhanden, z. B. Artikel 226 des Vertrags, die Vertragsverletzungsverfahren und eine umfassende Rechtsprechung des Gerichtshofs, der zufolge die Kommission leider keine Eingriffsmöglichkeiten hat, wenn die Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Ich hoffe, dass die Agentur schnell ihre Arbeit aufnehmen kann, denn das wird vielleicht der erste Schritt sein, um der Forderung nach solchen Befugnissen gerecht zu werden.

Frau Bachelot-Narquin, Sie sprachen von einem Recht auf Vielfalt, und ich gebe noch einmal zur Antwort, dass wir in diesem Bereich bereits aktiv geworden sind. Ihnen dürfte das Programm für eine Informationskampagne, die exakt unter dem Motto „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung” durchgeführt wird, bekannt sein. Mit diesem Programm, das Ende 2003 auf den Weg gebracht wurde und immer noch läuft, wollen wir positive Informationen zusammentragen, um verständlich zu machen, dass die Vielfalt einen Wert für Europa darstellt. An dem Programm beteiligen sich alle größeren europäischen Organisationen, die für die Rechte der Homosexuellen eintreten.

Ich denke, Sie wissen über all diese Maßnahmen Bescheid, und wir beabsichtigen uns auch weiterhin in diesem Bereich zu engagieren. Deshalb muss ich sämtliche Vorwürfe, die Kommission habe nichts unternommen, zurückweisen. Wir wollen unsere diesbezügliche Arbeit fortführen und wollen das mit gegenseitiger Offenheit und Ehrlichkeit tun. Ich hielt es für meine Pflicht, Ihnen keine bloßen Ideen, sondern konkrete Fakten zu einigen Maßnahmen zu liefern, die bereits ergriffen wurden und mit deren Hilfe wir alle Arten von Homophobie besser bekämpfen werden können.

 
  
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  Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung fünf Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Nach Ansicht der Juniliste ist die EU eine Werteunion, die nach dem Grundsatz des gleichen Wertes und der gleichen Rechte aller Menschen agieren muss. Dieses Prinzip ist die Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit und wurde auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert. Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten eine Reihe rechtlich bindender internationaler Vereinbarungen ratifiziert, die auf diesem Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung beruhen.

Das Recht, keiner unsachlichen Sonderbehandlung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ausgesetzt zu werden, ist also ein grundlegendes Menschenrecht. In der Debatte wird dieses Recht aber manchmal als verhandelbare Zuwendung angesehen. Bei der Behandlung von Legislativvorschlägen in diesem Hause müssen wir uns stets die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vor Augen halten.

Erst in den letzten Jahren haben die EU-Mitgliedstaaten begonnen, sich ernsthaft mit dem Problem der Homophobie auseinander zu setzen. Aus schwedischen Statistiken geht hervor, dass das Risiko, Opfer so genannter unprovozierter Gewalt zu werden, beim Durchschnittsbürger 4 – 6 % beträgt. Bei lesbischen und bisexuellen Frauen liegt dieses Risiko bei 15 – 24 %; während 28 – 36 % der homo- und bisexuellen Männer unprovozierte Gewalt erfahren. Es ist natürlich nicht hinnehmbar, dass die sexuelle Ausrichtung darüber entscheidet, wie groß für jemanden die Gefahr ist, Opfer von Gewalt zu werden.

Wir als Politiker müssen deutlich machen, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Wenn wir an diesem Grundsatz rütteln, stellen wir damit grundlegende Menschenrechte und die UNO-Deklarationen in Frage.

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE).(EN) Herr Präsident! Seit anderthalb Jahren bin ich nun Mitglied dieses Parlaments, und ich finde es …

(Der Präsident bittet die Rednerin, den Artikel der Geschäftsordnung zu nennen, auf dessen Grundlage sie das Wort ergreifen will.)

Mir liegt die Geschäftsordnung nicht vor, Herr Präsident. Ich habe eine ganz kurze Frage. Es ist ausgesprochen frustrierend, dass uns nie auf Fragen geantwortet wird, die wir im Verlauf der Aussprachen stellen. Auf eine ganz konkrete Frage habe ich keine Antwort erhalten.

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Gemäß Artikel 143 Absatz 1 der Geschäftsordnung möchte ich darauf hinweisen, dass uns Herr Frattini allesamt für dumm verkauft, denn er war es, der die Mitteilung zur umfassenderen Rahmenrichtlinie vorbereitet hat. Er hat jedoch keine Richtlinie vorgelegt, wie es das Parlament gefordert hat, weil es offensichtlich keine Einstimmigkeit gab...

 
  
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  Präsident. Frau Buitenweg, entschuldigen Sie bitte, aber Artikel 143 Absatz 1 GO hat nichts mit Ihrer Wortmeldung zu tun. Er besagt lediglich, dass „die Mitglieder in der Reihenfolge ihrer Wortmeldung in die Rednerliste eingetragen“ werden.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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