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Verfahren : 2003/0242(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0381/2005

Aussprachen :

PV 17/01/2006 - 15
CRE 17/01/2006 - 15

Abstimmungen :

PV 18/01/2006 - 4.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0016

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 18. Januar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

5. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Entschließungsantrag: B6-0049/2006

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen und Inger Segelström (PSE), schriftlich. (SV) Wir streben eine Einigung mit dem Rat über die Erneuerung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens an. Ausgangspunkt der Verhandlungen ist für uns die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013. Daher unterstützen wir die Entschließung des Europäischen Parlaments zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 15./16. Dezember 2005. Nicht befürworten können wir hingegen die Formulierungen über eine verbesserte europäische Dimension der EU-Agrarpolitik. Wir sehen der Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Union im Jahr 2008 mit großen Erwartungen entgegen und hoffen, sie wird zu einer moderneren Struktur des Gemeinschaftshaushalts und zu einer Senkung der Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik führen.

 
  
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  Richard James Ashworth (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die Delegation der britischen Konservativen unterstützt die im Bericht Böge erhobene Forderung, den gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 in seiner jetzigen Form abzulehnen. Wir unterstützen den Entschließungsantrag in seiner Forderung nach einer festen Zusage, eine Überprüfung der Finanziellen Vorausschau durchzuführen und dem Europäischen Parlament dabei eine klare Rolle zu übertragen, und wir unterstützen nachdrücklich die Forderung nach ausreichenden flankierenden Maßnahmen, um eine bessere Ausführung und Kontrolle der in den Mitgliedstaaten verausgabten Mittel sicherzustellen.

Wir sind jedoch besorgt über die Forderung, dass der Haushaltsausschuss Verhandlungen auf der Grundlage des am 8. Juni 2005 angenommenen Standpunkts des Europäischen Parlaments führen soll, die, wenn sie erfüllt wird, einen Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen um 112 474 Milliarden Euro im betreffenden Zeitraum zur Folge hätte. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Francisco Assis, Luis Manuel Capoulas Santos und Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Wir haben uns bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 der Stimme enthalten, weil wir den Erwägungsgrund 4 der Entschließung nicht akzeptieren.

Unserer Meinung nach war die Mindestübereinkunft letztlich gut für Europa, da sie eine ernste politische Krise in der Union abwendete, wenn auch nur vorübergehend.

Die Verwendung der Formulierung „lehnt [...] ab“ im Erwägungsgrund 4 lässt die Bürger Europas glauben, das Parlament versuche, die Finanzdebatte wieder aufzunehmen, was beim derzeitigen Stand der Dinge nicht möglich, geschweige denn angebracht ist.

Dementsprechend setzen wir „lehnt [...] ab“ mit „missbilligt“ gleich, was offenkundig die erzielte Übereinkunft nicht untergräbt.

 
  
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  Gerard Batten, Graham Booth, Derek Roland Clark, Nigel Farage, Roger Knapman, Michael Henry Nattrass, Jeffrey Titford und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Es mag die Abgeordneten überraschen, dass die UKIP zum ersten Mal für einen Entschließungsantrag mit unverkennbar föderalistischem Tenor gestimmt hat. Der Grund dafür ist, dass durch die Annahme dieses Entschließungsantrags die im Dezember von Tony Blair ausgehandelte Vereinbarung ihre Gültigkeit verlieren wird. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass der Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Haushalt der EU um 63 % steigen soll. Der Verzicht auf 7 Milliarden Pfund unseres Rabatts ist inakzeptabel. Die vorliegende Finanzielle Vorausschau ist eine schlechte Vereinbarung für Großbritannien.

Wenn dieser Entschließungsantrag angenommen wird, gilt wie bisher Artikel 272 des Vertrages, der vorsieht, dass jedes Jahr neu über den Haushalt beraten wird. Wenngleich wir die Gründe, die hinter diesem Entschließungsantrag stehen, ausdrücklich ablehnen, freuen wir uns, dass wir zu einer Wiederaufnahme der Debatte über die Verwendung der britischen Steuergelder beitragen können. Je stärker die Menschen von der Arbeit der EU betroffen sind, desto geringer ist ihre Sympathie für die EU.

 
  
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  Bastiaan Belder (IND/DEM), schriftlich. (NL) Indem sie den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 in den Papierkorb wandern lässt, setzt die Mehrheit des Europäischen Parlaments das Funktionieren der Europäischen Union aufs Spiel, und damit können wir uns nicht einverstanden erklären.

Erstens sind die Mitgliedstaaten die Beitragszahler der Europäische Union. Das Parlament maßt sich zuviel an, wenn es die Mitgliedstaaten zwingen möchte, mehr Mittel für die EU bereitzustellen.

Zweitens enthält der EU-Haushalt Posten, die – aufgrund des Subsidiaritätsprinzips – mit weitaus weniger Mitteln, wenn überhaupt, ausgestattet werden sollten: Außenpolitik, Bildungswesen, soziale Angelegenheiten, Beschäftigung, Kultur und Gesundheitswesen. Darüber hinaus dienen Ausgaben für EU-Propaganda sowie Beihilfen für „proeuropäische“ Expertengruppen keinem sinnvollen Zweck.

Drittens muss die Kohäsions- und Strukturfondspolitik auf die rückständigen Gebiete in den Mitgliedstaaten mit einem BIP von weniger als 80 % des EU-Durchschnitts konzentriert werden, was logischerweise eine Verlagerung der Strukturförderungspolitik von den südlichen zu den östlichen Mitgliedstaaten zur Folge hat.

Im Interesse der Bürger muss das EP mehr Einfallsreichtum an den Tag legen und die EU auf ihre Kernaufgaben beschränken. Kurzum: Mehr Leistung mit weniger Geld!

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir sind nicht zufrieden mit der am 16. Dezember im Rat erzielten Vereinbarung. Wir wollen die Ausgaben für die Agrarpolitik und die Strukturfonds reduzieren und mehr Mittel für Forschung und Entwicklung sowie für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereitstellen. Das Parlament hat in Bezug auf die Finanzielle Vorausschau ein Mitentscheidungsrecht und bereits angekündigt, dass es seine eigene Haushaltspolitik sehr energisch verfolgen wird. Wir unterstützen nicht die expansive Haushaltspolitik des Parlaments, aber andere Vorschläge, wie die Aufstockung der Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns bei der Schlussabstimmung über die Entschließung der Stimme enthalten und nicht dagegen gestimmt, da wir den Vorschlag des Parlaments in Teilen unterstützen können.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe mich bei der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über seine Entschließung zur Finanziellen Vorausschau der Stimme enthalten. In der Entschließung lehnt das Europäische Parlament den Standpunkt des Rates ab. Ich bin zweifellos sehr enttäuscht über den Standpunkt des Rates, in dem die Bereiche, die für mich Priorität haben, weniger Mittel erhalten als die von der Kommission vorgeschlagenen. Das betrifft solche Gebiete wie Forschung, Innovation, Maßnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, Umweltmaßnahmen und die Strukturfonds zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Rat hat jedoch unziemlich lange Zeit gebraucht, und ich möchte diesen Prozess nicht weiter hinauszögern. Für uns geht es darum, die Finanzierung für Projekte und Programme für die Jahre 2007-2013 sicherzustellen, damit diese nicht aufgrund von Unsicherheit und ausbleibenden Kofinanzierern eingestellt werden müssen. Das ist vor allem für die zehn neuen Mitgliedstaaten wichtig. Deshalb habe ich mich entschieden, die jetzt vereinbarte Finanzielle Vorausschau nicht aus der Bahn zu werfen.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. – (EN) Die britischen Abgeordneten der PSE-Fraktion werden sich bei der Schlussabstimmung am 18.01.2006 über den Bericht Böge aus folgenden Gründen der Stimme enthalten:

1. Wir sind besorgt über die in Ziffer 7 erklärte Absicht, die Agrarpolitik zu stärken, weil wir seit langem gegen eine Stärkung dieses Bereichs kämpfen.

2. Die britischen Abgeordneten der PSE-Fraktion schließen sich der Aussage im ersten Satz von Ziffer 4 nicht an, dass das Europäische Parlament „den gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates ablehnt“. Erstens sind wir der Meinung, dass es eine schwierige Aufgabe für den britischen Ratsvorsitz war, eine Einigung über dieses heikle und kontroverse Thema zu erreichen. Nur wenige glaubten angesichts der zeitweise völlig gegensätzlichen Positionen der 25 EU-Mitgliedstaaten in dieser Frage daran, dass es dem Vereinigten Königreich gelingen würde, am Ende doch noch einen Kompromiss zu erreichen. Zweitens sind wir der Ansicht, dass das Europäische Parlament den Standpunkt des Rates nicht ablehnen kann: Alles, was wir tun können, ist den Standpunkt des Rates zur Kenntnis zu nehmen und unsere eigene Position festzulegen, die möglicherweise von der des Rates abweicht, diese aber nicht ablehnt.

3. Die britischen Abgeordneten der PSE-Fraktion unterstützen die Absicht des Europäischen Parlaments, die Rechenschaftspflicht und die Flexibilität des Haushalts zu verbessern, damit die EU auf künftige Herausforderungen reagieren kann, die angesichts ihrer Rolle als wichtiger globaler Akteur auf sie zukommen werden.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE), schriftlich. (PT) Im Dezember hat der Rat die Mitentscheidungsbefugnisse/-Pflicht des Parlaments ignoriert und es versäumt, die zentralen Politikmaßnahmen der Lissabon-Strategie und Maßnahmen im Zusammenhang mit Europas Platz auf dem Schauplatz des internationalen Geschehens zu finanzieren.

Dadurch fehlt es der Kommission an Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen für die Bürger, beispielsweise für Jugend, Bildung, Forschung und Kultur, des Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und der externen Verpflichtungen der Union wie Friedensmissionen oder Maßnahmen zur Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Deshalb habe ich gegen die Übereinkunft in ihrer jetzigen Form gestimmt und fordere die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel, die Mittelknappheit zu überbrücken.

Die Präsidentschaft sollte beauftragt werden, mit dem Parlament über Flexibilitätsreserven zu verhandeln, die alle notwendigen Mittel gewährleisten würden, und eine Überprüfungsklausel zu vereinbaren, die es ermöglichen würde, die Ausgaben 2008 zu überprüfen – einschließlich einer Umschichtung von Finanzmitteln von der GAP zur Wettbewerbs- und Innovationspolitik – und die Haushaltsressourcen der Union zu überdenken.

Hier geht es nicht darum, das wieder aufzurollen, was im Dezember in Brüssel vereinbart wurde, sondern darum, es mit Mitteln zu stärken zur Finanzierung der notwendigen Strategien und Maßnahmen, die unerlässlich sind für ein geschlosseneres, wettbewerbsfähigeres und verantwortungsbewussteres Europa, das in der Welt größere Glaubwürdigkeit genießt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember erzielte Übereinkunft zum Haushaltsplan der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 ist erbärmlich unzureichend in der finanziellen Ausstattung und ungeeignet in Bezug auf die Prioritäten und Instrumente, die wir brauchen, um die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernisse und Probleme einer auf 27 Länder erweiterten Union anzupacken.

Das so oft beschworene Konzept der „Solidarität“ wurde in der Rangfolge der Prioritäten nach hinten verschoben und die Finanzierung der Kohäsionspolitik von 0,41 auf 0,37 % des Gemeinschafts-BNE gekürzt - und das, obwohl die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede als Folge der Erweiterung noch zugenommen haben. Weitere Einschnitte betrafen Bereiche wie Soziales, Umwelt, Landwirtschaft, Kooperation, Forschung und Kultur. Gleichzeitig wurden die Mittel für Bereiche wie „Wettbewerbsfähigkeit“, Migrationskontrolle, Grenzkontrolle, Sicherheit und für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erhöht, und zwar auf Kosten der Entwicklungshilfe.

Damit wird der Sieg der Interessen der wirtschaftlich am stärksten entwickelten Länder und der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen dieser Länder besiegelt zu Lasten der Interessen derer, die wie beispielsweise Portugal als die „Kohäsionsländer“ bezeichnet werden, und auch der Arbeitnehmer.

Der gesamte „Verhandlungsprozess“ war gekennzeichnet durch einen Vorschlag nach dem anderen, jeder schlechter als der vorhergehende. In dieser Situation wird zwar im vorliegenden Vorschlag die im Rat erzielte Einigung abgelehnt, jedoch die Verhandlungsposition des Parlaments bekräftigt, die in Bezug auf Finanzierung und Prioritäten ebenfalls mangelhaft ist.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira (PSE), schriftlich. (PT) In dem zur Finanziellen Vorausschau angenommenen Text gibt es zwei Punkte, bei denen man anders hätte verfahren müssen.

Da ist erstens die Formulierung, dass die im Rat erzielte Einigung abgelehnt werde. Es hätte angemessenere Möglichkeiten gegeben, um die Missbilligung der Einigung zum Ausdruck zu bringen. Der zweite betrifft die Art, in der auf die Agrarpolitik eingegangen wird. Die Art und Weise, in der einige Mitgliedstaaten über die GAP höhere Mittel aus dem Unionshaushalt erhalten haben, hat den Fortgang des Projekts Europa behindert, weil geeignetere Kriterien für die Gewährung von Mitteln blockiert wurden.

Die im Rat erzielte Einigung ist für Portugal begrüßenswert. Dennoch hat das Parlament jedes Recht, sich jetzt darum zu bemühen, den Prozess der Feinabstimmung der Vereinbarung in Gang zu setzen.

Dabei hat es in der Haushaltsmethodik keine nennenswerte Kehrtwende gegeben, die Kriterien für die allgemeine Verteilung der Mittel haben sich keineswegs geändert. Die Solidarität mit den Kohäsionsländern im Süden und Osten muss fortgesetzt werden. Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa darf nicht auf Kosten der derzeit weniger wettbewerbsfähigen Länder gehen.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), schriftlich. – (EN) Ich möchte eines klarstellen: Ich lehne den gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht ab. Das Europäische Parlament als ein Arm der Legislative und der Haushaltsbehörde sollte allerdings in der Lage sein, seine parlamentarische Funktion bei der Festlegung der Politikbereiche, deren Reform und deren Haushalt uneingeschränkt wahrzunehmen. Daher unterstütze ich den Wunsch dieses Hauses, konstruktive Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Obwohl die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament mit der Senkung des EU-Haushalts und insbesondere mit der Verbesserung der niederländischen Zahlungsposition zufrieden ist, stehen wir der Art und Weise, wie die übrigen Mittel ausgegeben werden, weiterhin überaus kritisch gegenüber. Bis heute werden Agrarsubventionen ungleich verteilt, nach wie vor werden Gelder sinnlos nach dem Gießkannenprinzip vergeben, und es werden noch immer Prestigeprojekte gefördert. Es ist unhaltbar, dass die Haushaltsvereinbarung auf Kosten der armen Mitgliedstaaten getroffen wird.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) In der Entschließung wird die Übereinkunft des Rates zur Finanziellen Vorausschau abgelehnt. Ich halte es jedoch für unklug, wenn das Europäische Parlament den Vorschlag ablehnt, und habe mich deshalb der Stimme enthalten. Der Weg bis zum Standpunkt des Rates war lang und schwierig, und es wäre problematisch für den Rat gewesen, wenn er sich nicht schließlich doch in der Frage hätte einigen können. Sicher hat das Parlament hier das Mitentscheidungsrecht und ist auch berechtigt, den Vorschlag des Rates abzulehnen, aber es wäre sehr bedauerlich, wenn die Finanzielle Vorausschau wegen Machtspielen zwischen den Organen nicht zustande käme. Das Parlament muss jetzt seine Verantwortung wahrnehmen und gemeinsam mit dem Rat sein Bestes tun, um einen langfristigen Haushaltsplan zu erreichen.

Ich halte es für gut, dass der Rat sich zur Finanziellen Vorausschau geeinigt hat und dass die Ausgaben nicht allzu hoch angesetzt wurden, aber großen Teilen der Vorausschau stehe ich auch kritisch gegenüber. Beispielsweise hat der Haushalt das falsche Profil, denn zu viel Geld wird für die Landwirtschaft und die Regionalbeihilfe ausgegeben.

Das Parlament will mehr Mittel für wichtige Bereiche bereitstellen, befürwortet allerdings ein zu hohes Ausgabenniveau und möchte – wie der Rat – zu viel Geld für die Landwirtschaft und Regionalbeihilfen einstellen. Deshalb unterstütze ich die Position des Parlaments nicht. Das kompromisslose Setzen von Prioritäten bei den Gemeinschaftsmitteln ist entscheidend, um die Veränderungen herbeizuführen, die Europa braucht.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Das Europäische Parlament hat heute eine Entschließung zu dem Mehrjahreshaushalt Europas angenommen. Ich begrüße den am 5. Dezember 2005 vom Rat erzielten Kompromiss und sehe darin eine gute Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Nach meinem Dafürhalten werden die in der Person von Finanzminister Zalm unternommenen erfolgreichen Bemühungen der niederländischen Regierung dadurch keineswegs geschmälert. Der Beschluss des Rates, den EU-Beitrag der Niederlande um eine Milliarde zu kürzen, fällt nicht in die Zuständigkeit des Parlaments und wird deshalb nicht Gegenstand der Verhandlungen sein. Meiner Meinung nach muss Europa mehr in Wissen, Innovation und Unternehmertum investieren, was mir in dem jetzigen Kompromiss noch nicht genügend zum Ausdruck zu kommen scheint.

Des Weiteren bin ich der Auffassung, dass das Europäische Parlament so wie jedes nationale Parlament seine Verantwortung bei der Feststellung des Haushaltsplans übernehmen muss. Die Verhandlungen, die das Europäische Parlament mit dem Rat aufnehmen wird, sind mit der Debatte vergleichbar, die bei der festlichen Eröffnung des niederländischen Parlaments von der Zweiten Kammer mit der Regierung geführt wird.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL) , schriftlich.(EL) Der Europäische Rat hat eine Einigung über die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013 erzielt, doch erst nach heftigem Gefeilsche darüber, wer weniger vom Geld des Volkes beisteuert und wer mehr davon abbekommt, damit sich die europäischen Monopole gesundstoßen, ihre Rentabilität steigern und ihre Privilegien ausbauen können. Zugleich stellte er die Weichen für die neue Überprüfung der GAP und für die Kürzung der Agrarausgaben, die für noch mehr kleine und mittlere Betriebe das Aus bedeuten wird.

Im Rahmen dieses Finanzpakets werden die auf 110 % aufgestockten Gelder des Volkes dazu verwendet, um die repressive Politik und die Strategie der volksfeindlichen Lissabon-Agenda zu verschärfen, während die Mittel für die Bauern schrittweise zurückgefahren werden.

Wir MdEP der Kommunistischen Partei Griechenlands lehnen die Beschlüsse zur Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 ab, weil sie zu Lasten der Völker und ihrer Rechte gehen. Aber wir teilen nicht die Gründe für die Ablehnung, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments genannt werden, denn dort folgt man dem Denkschema, wonach die volksfeindliche Politik und die Militarisierung der EU nicht in Frage gestellt werden, und fordert mehr „Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit“ sowie eine Drosselung der Ausgaben in den Mitgliedstaaten. Eine solche Denkweise begünstigt kapitalistische Umstrukturierungsmaßnahmen, die verschärfte Ausbeutung der Arbeiter und den Ausbau repressiver und demokratiefeindlicher Mechanismen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Oberstes Bestreben aller, die an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, ist verantwortungsbewusstes Handeln. Die Öffentlichkeit weiß nur zu genau, dass der Prozess bis zur Annahme der Finanziellen Vorausschau im Dezember kompliziert verlief, was erkennen ließ, wie schwierig diese Verhandlungen sein können, insbesondere unter den heutigen Umständen.

Wie ich schon zuvor erklärt habe, bleibt das letztendliche Ergebnis des Dezembergipfels zwar hinter dem zurück, was notwendig war und worum ich mich bemüht habe, ist aber doch im Großen und Ganzen positiv und dient den Interessen Europas und Portugals. Deshalb halte ich es für legitim, wenn man sich bemüht, diese Vereinbarung zu verbessern, ohne dabei den erzielten Konsens zu gefährden. Wichtigstes Anliegen muss es sein, das institutionelle Gleichgewicht aufrechtzuerhalten, es steht zu viel auf dem Spiel.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe gegen die Vereinbarung des Rates zur Finanziellen Vorausschau gestimmt, weil sie meiner Meinung symptomatisch ist für die Krise, in der sich Europa derzeit befindet: Sie ist dürftig, ohne Ehrgeiz und einfallslos.

Dürftig in finanzieller Hinsicht ist sie im Vergleich mit anderen Partnereinrichtungen und auch, weil der Ratsvorschlag mehr eine Zusammenfassung der Ansprüche der einzelnen Mitgliedstaaten denn Ausdruck irgendeines politischen Willens ist.

Der fehlende Ehrgeiz zeigt sich in den eindeutigen Anzeichen für mangelnde Kontinuität bei bisher beschlossenen Politikmaßnahmen. Die Bürger Europas sind zunehmend verärgert über die aus ihrer Sicht fehlende Effizienz der europäischen Organe; an einem Tag werden Beschlüsse gefasst, die der Öffentlichkeit als klare Signale für Fortschritt in bestimmten, für die Europäer wichtigen Bereichen dargestellt werden, und schon am nächsten Tag schafft es derselbe Rat nicht, die Finanzielle Vorausschau mit den Mitteln auszustatten, die nötig wären, um diese Maßnahmen in die Tat umzusetzen.

Und schließlich ist diese Vereinbarung auch vollkommen einfallslos, da sie den Verpflichtungen, die gegenüber den Bewerberländern Bulgarien und Rumänien eingegangen wurden, nicht Rechnung trägt.

Eine solche Haltung nennt man gemeinhin Heuchelei.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Das Ergebnis, das im Dezember vergangenen Jahres auf der Ratstagung in Brüssel mitten in der Nacht verkündet worden ist, wird weder Schottland noch Europa gerecht. Dieses Ergebnis ist unannehmbar für das Parlament, und ich freue mich, dass ich diesen Entschließungsantrag unterstützen kann, der die Übereinkunft in ihrer jetzigen Form ablehnt und die Aufnahme von Verhandlungen über eine bessere Lösung vorsieht. Das Parlament hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Mitgliedstaaten, allen voran das Vereinigte Königreich, zu einer vernünftigen Lösung durchgerungen haben, aber wir können noch besseres erreichen als das Ergebnis, das uns heute vorliegt. Ich halte es für richtig, dass das Parlament einen besseren Kompromiss anstrebt und begrüße es, dass wir diesen Entschließungsantrag heute angenommen haben. Ich freue mich auf die Verhandlungen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: B6-0050/2006

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), (schriftlich). – (EN) Ich begrüße die Entscheidung der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments, 22 Abgeordnete des Europäischen Parlaments für einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung eines Falles zu benennen, bei dem Bürger, 6 500 davon aus Irland, durch den Zusammenbruch der „Equitable Life“-Versicherung ihre Ersparnisse verloren haben.

Ich unterstütze die Petition, die von den Kunden der „Equitable Life“-Versicherung beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht worden Zu Recht wird nun ein Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments eingesetzt, der ihren Fall lückenlos aufklären soll.

Die irische Regierung sollte nun einen Ermittler ernennen, der die Interessen irischer Bürger in dieser Angelegenheit vertritt und mit dem Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments zusammenarbeitet.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Bürger aus ganz Schottland haben sich an mich gewandt und Taten und nicht nur Worte in Sachen „Equitable Life“ gefordert. Heute haben wir den Wunsch dieser Bürger erfüllt, und ich freue mich, dass das Parlament diesen entscheidenden Schritt unternommen hat, zu dem sich die Regierung in London nicht entschließen konnte. Der Zusammenbruch der „Equitable Life“-Versicherung hatte katastrophale Folgen für die Ersparnisse der Menschen und ihre Rücklagen für die Altersversorgung, und es ist verständlich, dass die Betroffenen Aufklärung verlangen. Ich freue mich auf die Arbeit in dem Ausschuss, der dieser Sache auf den Grund gehen wird.

 
  
  

- Entschließungsantrag: RC-B6-0051/2006

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Im Europa der Freiheit und der Werte muss völlig klar sein, dass die Rechte der Bürger und das Primat der Rechtsstaatlichkeit ohne Einschränkung zu schützen sind.

Der Kampf gegen den Terrorismus sollte unter diese Kategorie fallen. Daher dürfen wir von unserem Erbe und der breiten internationalen Unterstützung, die wir erfahren, nicht abgehen. Gerade unsere Hochachtung vor den Menschen und all ihren Rechten unterscheidet uns von den Terroristen.

Dieser nichtständige Ausschuss muss seinen Auftrag erfüllen, alle Informationen zusammenzutragen und zu prüfen, die für die Aufdeckung des Wahrheitsgehalts der Berichte aus der Washington Post, die von Human Rights Watch gestützt werden, von Belang sein könnten.

Wir müssen die Wahrheit ans Licht bringen, und zwar nicht nur, weil ungeklärte Zweifel den Verdacht schüren und der Spekulation Nahrung geben, sondern auch, weil wir unter keinen Umständen zulassen dürfen, dass europäisches Hoheitsgebiet zum Zweck der Inhaftierung in geheimen Einrichtungen benutzt wird. Das wäre eine Schande und würde internationalen Regeln der Menschenrechte und auch den europäischen Regeln und Werten Hohn sprechen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), (schriftlich). – (EN) Das Europäische Parlament hat die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der die Vorwürfe über geheime Haftanstalten der CIA und die Folter von Gefangenen innerhalb der EU oder in Beitrittsländern aufklären soll. Sollten EU-Mitgliedstaaten oder Kandidatenländer aktiv oder passiv an der Unterhaltung „außergerichtlicher Haftanstalten“ beteiligt gewesen sein, läge eine Verletzung der Charta der Grundrechte vor.

Wir müssen jetzt alles daran setzen, dieser Sache auf den Grund zu gehen. Wir müssen unvoreingenommen ermitteln, aber wir dürfen auch keine Möglichkeit ausschließen. Wir wollen die Wahrheit wissen, allein darauf kommt es an. Wenn wir so vorgehen, ist das ein wirksamer Schritt im Kampf gegen den Terrorismus und auch gegen die Folter.

 
  
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  Claude Moraes (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments gestimmt, der die möglichen CIA-Aktivitäten im Zusammenhang mit angeblichen Entführungen, „außergerichtlichen Überstellungen“, „Inhaftierungen in geheimen Einrichtungen“, „Isolationshaft ohne Kontakt zur Außenwelt“, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Gefangenen auf EU-Gebiet oder in Beitritts- oder Bewerberländern aufklären soll.

Angesichts der großen Besorgnis, die in der Bevölkerung, auch in meinem Londoner Wahlkreis, herrscht, kommt es jetzt darauf an, dass der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um herauszufinden, ob diese Behauptungen wahr sind.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL) , schriftlich. – (EL) Angesichts der Enthüllungen und erhitzten Debatten im Zusammenhang mit dem Vorgehen der CIA, bei dem es um Entführungen, Gefangenentransporte, Verhöre und Gefängnisse in europäischen Staaten geht, versucht das Europäische Parlament, den Völkern Europas mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Sand in die Augen zu streuen.

Es heuchelt Besorgnis über die auf europäischem Boden begangenen Menschenrechtsverletzungen und bemüht sich, die „verlorene Ehre“ der EU zu retten. Doch steht fest, dass die EU selbst und die Regierungen der Mitgliedstaaten Geheimabkommen mit den USA geschlossen haben, voll auf die so genannte Antiterror-Strategie eingeschwenkt sind und jetzt die aus allen Wolken fallenden Unschuldsengel spielen.

Es ist eine Beleidigung und Unterschätzung der Völker, wenn die Fraktionen im Europäischen Parlament, deren Parteien an der Regierung sind und die Abkommen unterzeichnet haben, sich jetzt hinstellen und gegen die Folgen ihres Handelns protestieren.

Die EU und die USA sind gemeinsam für das jeder Kontrolle entzogene Vorgehen der Geheimdienste verantwortlich, die sich überdies darauf vorbereiten, unter Berufung auf die Antiterrorgesetze einen Schlag gegen die Volksbewegung und Kriege gegen Länder und Völker zu führen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Konfliktsituationen wie insbesondere der, in der sich die USA und ihre Verbündeten derzeit befinden, ist es umso wichtiger, dass unsere grundlegenden Bürgerrechte in Ehren gehalten werden; unter extremen Umständen müssen wir alle erst recht wachsam sein. Deshalb teile ich die Auffassung all derer, die in Europa und in den USA ihre Stimme gegen jedweden Missbrauch oder Verstoß gegen diese Werte erhoben haben. Das ist mein unmissverständlicher Standpunkt, den ich auch schon bei früheren Gelegenheiten geäußert habe.

In Anbetracht dessen muss ich im Zusammenhang mit den so genannten „CIA-Flügen“ mein Unbehagen über die Art und Weise äußern, in der diese Aussprache geführt wird. Es überwiegen Mutmaßungen, Verdächtigungen und Anschuldigungen, und dem Wort unserer Verbündeten und unserer hoch geachteten führenden Politiker der EU-Mitgliedstaaten wird offenbar der geringste Wert beigemessen.

Meines Erachtens ist es der Konferenz der Präsidenten vor diesem Hintergrund gelungen, eine Lösung zu finden, die angemessen und vor allem ausgewogen ist und die der Rolle gerecht wird, die das Parlament in dieser Angelegenheit spielen könnte. Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Die Behauptung, dass unsere amerikanischen Freunde und Kollegen europäische Flughäfen als Zwischenstationen für Flüge genutzt haben, die nach unserem Recht illegal sind, ist äußerst Besorgnis erregend. Es ist gut, dass wir im Europäischen Parlament versuchen wollen, Licht in diese zwielichtige Angelegenheit zu bringen, da dieses Thema für alle unsere Bürger wichtig ist. Ich für meinen Teil glaube nicht, dass auch nur die Hälfte der gegen die Amerikaner erhobenen Vorwürfe zutrifft, aber wir werden diesen Behauptungen nur dann entgegentreten können, wenn wir erfahren, was wirklich geschehen ist. Ich freue mich auf die Arbeit in dem Ausschuss, bei der wir genau das klären werden.

 
  
  

- Bericht Cavada (A6-0003/2006)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In Verbindung mit dem Nahost-Friedensprozess im weitesten Sinne muss die EU klar und geschlossen für den Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten Position beziehen. In diesem besonderen Falle erfordern die im Libanon getroffenen Schritte unsere wirksame Unterstützung in Wort und Tat. Wir müssen in der Praxis zusammenarbeiten und jede Spur verfolgen, die helfen könnte, die Wahrheit über die Ermordung des ehemaligen Premierministers Rafiq Hariri herauszufinden. Deshalb habe ich für den vorliegenden Bericht gestimmt. Außerdem möchte ich auf die vom Berichterstatter angesprochenen Verfahrensprobleme hinweisen, die meines Erachtens weitere Beachtung verdienen.

 
  
  

- Bericht Sjöstedt (A6-0001/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen die Annahme des vom Vermittlungsausschuss gebilligten Schlussberichts über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie, der sehr im Interesse Portugals liegt.

Diese neue Rechtsvorschrift wird die umweltrechtlichen Bestimmungen in mehreren Mitgliedstaaten stärken und den Unternehmen strengere Auflagen zur Sanierung von Standorten im Anschluss an die Stilllegung von Industrieanlagen vorgeben, damit diese ihrer Verantwortung zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit nachkommen.

Ebenso wichtig sind die Bestandsaufnahmen zu den bestehenden Sachverhalten, damit sachgerechte Maßnahmen getroffen werden können.

Wir hoffen, dass diese Vorschläge überall in die Tat umgesetzt werden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Diese Richtlinie ist ein wichtiger Rechtsakt zur Umwelt.

Nach der lobenswerten Arbeit des Berichterstatters wie auch der Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss unterstütze ich diesen Bericht mit wichtigen Maßnahmen, die den Weg frei machen werden, um die negativen Auswirkungen der Entsorgung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie auf die Umwelt und die Risiken für die menschliche Gesundheit zu verringern.

Deshalb habe ich für den Bericht Sjöstedt gestimmt.

 
  
  

- Bericht Maaten (A6-0415/2005)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – In den nahezu 20 000 Badegewässern der Europäischen Union können bakteriologische Gefahren lauern, die man nicht ahnt. Da ein Schwimmer durchschnittlich rund 50 Milliliter Wasser schluckt, planschende Kinder bisweilen das Zehnfache, muss gewährleistet werden, dass keine Erkrankungsgefahr besteht. Die unterschiedlichen Krankheitserreger können von Übelkeit bis zu Hautausschlägen auch lebensbedrohliche Erkrankungen auslösen. Umso erfreulicher ist es also, dass die europäische Richtlinie die Qualität der Badegewässer in den letzten Jahren verbessern konnte. Allerdings ist gerade die Selbstregulationsfähigkeit kleinerer Seen wie bei uns im Alpenraum, in meiner österreichischen Heimat, rasch überschritten. Wir dürfen also nicht allein auf gesetzliche Bestimmungen, Verbote und Investitionen bauen, wir müssen vielmehr bemüht sein, auch die aktive Mitarbeit und ein entsprechendes Umweltbewusstsein der Bürger einzufordern.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Es sollte natürlich keine gemeinsame Richtlinie der EU über die Qualität der Badegewässer geben. Wir haben für den Bericht gestimmt, da das Parlament unsere Kritik angenommen und die gegenwärtigen Vorschriften reduziert hat. Zudem werden im Bericht auch nachdrücklich die Vorschläge für eine weitere Regulierung abgelehnt, die vorlagen, als das Parlament das Thema beim letzten Mal diskutiert hat.

Es sei darauf hingewiesen, dass der vorige Vorschlag deutlich gezeigt hat, wie schwer es ist, detaillierte Vorschriften zu erlassen, die unter völlig unterschiedlichen Bedingungen gelten sollen. In Ländern mit langen Küstenbereichen, großen Wasserflächen, kurzen Badesaisons, niedrigen Wassertemperaturen und dünner Besiedelung sollten andere Anforderungen gelten als in Ländern mit dicht bevölkerten Stränden, an die viele Menschen reisen, um während einer langen Badesaison in warmem Wasser zu baden. Wir schwedischen Konservativen freuen uns, dass unsere Kritik Gehör gefunden hat.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Selbstverständlich unterstütze ich diesen Vorschlag. Für mein Land, Portugal, in dem mehr als die Hälfte des Hoheitsgebiets aus Küstengebieten besteht, das eine Vielzahl von Flüssen und anderen Wasserwegen besitzt und wo sich immer mehr Badelustige am Wassersport erfreuen, ist er besonders wichtig.

Der Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt dar, denn die vorliegenden Änderungsanträge bringen eindeutige Verbesserungen für das Verständnis, die Überwachung und die Kontrolle der Qualität von Badegewässern.

Der aus dem Vermittlungsausschuss hervorgegangene Text wird Lücken schließen und die derzeit geltende Regelung über Badegewässer auf den neuesten Stand bringen.

Es gibt jetzt strengere Anforderungen, beispielsweise neue Grenzwerte für Bakterien, damit die Gewässerqualität als „ausreichend“ eingestuft wird, die nunmehr obligatorische Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit und die EU-weite Vereinheitlichung von Zeichen, die mithelfen wird, Gesundheitsrisiken zu senken und Krankheiten und Infektionen vorzubeugen.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe heute für den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer gestimmt. Dabei gehe ich davon aus, dass hier die Subsidiarität zur Anwendung kommt, diese Frage also auf lokaler oder regionaler Ebene geregelt werden sollte. Badegewässer sind ein Thema, das viele schwedische Kommunen berührt, die eine enorme Anzahl an Badeplätzen besitzen. Daher ist es wichtig, dass die Richtlinie diese Kommunen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Dass ich dennoch für diese Richtlinie gestimmt habe, hängt damit zusammen, dass sie in vielen Punkten eine deutliche Verbesserung gegenüber der gegenwärtig geltenden Richtlinie über die Qualität der Badegewässer aus dem Jahr 1976 darstellt. Erstens ist sie einfacher und zweitens enthält sie verbesserte Forderungen in Bezug auf Gesundheit und Umwelt. Eine schlankere aber effektivere EU sollte prüfen, ob Bereiche wie diese nicht wieder an die Mitgliedstaaten übertragen werden könnten, damit sie dort auf nationaler oder lokaler/regionaler Ebene geregelt werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der wichtigste Aspekt der erzielten Lösung liegt darin, dass die Richtlinie von 1976 über die Qualität der Badegewässer, die durch den neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und erhöhte gesundheitliche Anforderungen veraltet war, in einigen Punkten aktualisiert worden ist. Wie der Berichterstatter feststellte, sinkt dadurch die Gesundheitsgefährdung von Badenden von 12 % auf 7,5 %.

Das Vermittlungsverfahren war schwierig wegen der weit auseinander gehenden Standpunkte und das Ergebnis zufrieden stellend, aber nicht ausreichend, vor allem bei den jetzt obligatorisch gewordenen Parametern.

Die größten Fortschritte sind bei der Information der Öffentlichkeit zu verzeichnen. Es ist zu hoffen, dass aktuelle Informationen öffentlich gemacht und unmittelbar an den Badeplätzen ausgewiesen werden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der im Vermittlungsausschuss zustande gekommene und uns für die heutige Abstimmung vorgelegte Text enthält sehr begrüßenswerte Änderungen des Vorschlags, der zur zweiten Lesung am 21. April 2005 vorlag.

Dass der Vorschlag, die Unterscheidung zwischen Binnen- und Küstengewässern aufzuheben, nicht übernommen und auch die Qualitätskategorie „ausreichend“ nicht aus dem endgültigen Text gestrichen wurde, entspricht Portugals vorrangigem Interesse in dieser Angelegenheit und den neuesten WHO-Empfehlungen.

Ich begrüße die vorgeschlagenen Parameter zur Bewertung der Badegewässerqualität im Verbund mit der zu ihrer Evaluierung und Systematisierung beschlossenen Methodik. Deshalb bin ich für die Einführung dieser Parameter.

Meines Erachtens wird es damit möglich, nicht nur die Umwelt zu verbessern, sondern auch die Bürger zu schützen und besser über die Qualität der Badegewässer, die sie nutzen, zu informieren.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht behandelt ein Thema, das nicht auf die Tagesordnung der EU gehört. Natürlich ergibt es keinen Sinn, den Zustand und die Bedingungen der Badegewässer im Mittelmeer mit denen von tausenden Seen in Ländern wie Schweden und Finnland zu vergleichen. Die Badegewässerrichtlinie ist ein Beispiel dafür, dass die EU in der Praxis selten das Subsidiaritätsprinzip oder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwendet. Das ist bedauerlich.

Der vom Vermittlungsausschuss gebilligte Entwurf hat einige Vorteile im Vergleich zu der gegenwärtig geltenden Richtlinie. So sind beispielsweise von den Mitgliedstaaten weniger Kriterien zu beachten. Gleichzeitig wurden neue absurde Anforderungen eingeführt, wie das Aufstellen von europaweit identischen Schildern an den Badeplätzen.

Wir sind überzeugt, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sind, in Fragen der Badewasserqualität selbstständig zu entscheiden. Daher sind wir prinzipiell gegen die Badegewässerrichtlinie und haben den Kompromiss des Vermittlungsausschusses abgelehnt.

 
  
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  Cecilia Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe für den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer gestimmt. Grundsätzlich bin ich nicht der Meinung, dass die Qualität von Badegewässern ein europäisches Thema ist, sondern in den Mitgliedstaaten auf nationaler oder lokaler Ebene geregelt werden sollte. Ich habe für den Entwurf gestimmt, weil er die frühere Badegewässerrichtlinie von 1976 wesentlich vereinfacht. Eine Zustimmung zu diesem Entwurf ist ein Teil des Kampfes für die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts. Gleichzeitig beinhaltet er natürlich auch Veränderungen zum besseren für Gesundheit und Umwelt.

Damit die EU bei den wichtigen grenzüberschreitenden Fragen effektiver und dynamischer wird, müssen politische Entscheidungen auf bestimmten Gebieten den Mitgliedstaaten überlassen werden. Dieser Bereich gehört dazu, er sollte an den Orten geregelt werden, die den Bürgern näher sind.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die neu vom Rat eingeführte vierte Kategorie für die Wasserqualität beibehalten wird und nun strengere Werte für die Belastung festgelegt worden sind, nach der Badegewässer in diese vier Kategorien eingestuft werden. Diese neuen Werte sollen dazu beitragen, die Gesundheitsgefährdung von Badenden durch eine Anhebung der Grenzwerte zu verringern.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung zur Richtlinie über die Bewirtschaftung der Badegewässer beruht auf neuen Kriterien für die Bewertung der Wasserqualität und die Information der Öffentlichkeit.

Strengere Vorschriften und eine bessere Information der Öffentlichkeit sind für Portugal von größter Bedeutung in Anbetracht der Abmessungen des portugiesischen Küstenstreifens sowie des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Wertes, den diese Küstengebiete und ihre unzähligen Wasserwege nicht nur unter dem Aspekt des Fremdenverkehrs, sondern auch soziokultureller Aktivitäten für das Land haben.

Es muss alles getan werden, um Gesundheitsgefährdungen zu verhindern und zu reduzieren. Deshalb halte ich diesen Vorschlag für einen höchst bedeutsamen Schritt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die Änderungen werden eindeutige Verbesserungen für das Verständnis, die Überwachung und die Kontrolle der Qualität von Badegewässern bewirken und zur notwendigen Ausgewogenheit in Bezug auf die Kosten für die Einführung neuer Qualitätskriterien beitragen.

Deshalb habe ich für den Bericht Maaten gestimmt.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE), schriftlich. – (EN) Das Thema dieses Entschließungsantrags, die Qualität der Badegewässer, ist wichtig, aber unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität sollte es meiner Ansicht nach auf nationaler Ebene geregelt werden. Eine Regelung dieses Bereichs auf europäischer Ebene erbringt keinen zusätzlichen Nutzen. Aus diesem Grund werde ich gegen diesen Entschließungsantrag stimmen.

 
  
  

- Bericht Korhola (A6-0381/2005)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), Berichterstatterin. (FI) Herr Präsident, leider musste ich meine Ausführungen beenden, da die Redezeit abgelaufen war, ich möchte dies korrigieren. Ich lese vor, was ich eigentlich sagen wollte, damit ich von den Umweltorganisationen nicht missverstanden werde:

Ein Beispiel hierfür ist das in dieser Woche von den größten Umweltorganisationen eingegangene Schreiben, welches ein irreführendes Bild von dem sich diesen möglicherweise eröffnenden Recht auf Zugang zu den Gerichten vermittelt. Sie führen an, dass Industriestaaten beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Klage einreichen können und die vorliegende Rechtsvorschrift ihnen nur dasselbe zubilligt. In dem Schreiben wird nicht erwähnt, dass die Umweltorganisationen derzeit keinesfalls denselben Status wie Unternehmen anstreben, für die gefordert wird, dass diese Entscheidung sie „direkt und individuell“ betrifft, also als Beteiligte. Vielmehr sollte es den Umweltorganisationen nunmehr freistehen, innerhalb der gesamten Union zu wählen, welches Gebiet sie interessiert, unter Vernachlässigung der für Beteiligte geltenden Kriterien. Es war irreführend, dieses wesentliche Detail unerwähnt zu lassen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), (schriftlich). – (EN) Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag für eine Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihnen Zugang zu Informationen und zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, darunter von der EU, gewährt wird.

Insbesondere bin ich der Auffassung, dass die im Entwurf des Vorschlags erläuterte Bestimmung des Begriffs „Umweltinformationen“ auch Angaben über den Stand der Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten umfassen sollte. Häufig sind Pressemitteilungen der Kommission die einzige Möglichkeit für EU-Bürger, sich darüber zu informieren, welche freiwillig eingegangenen Verpflichtungen ihre Mitgliedstaaten nicht einhalten. Das reicht nicht aus, und hier muss eine solidere Basis geschaffen werden.

Abschließend möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass im Rat keine Einigung über die mit diesem Thema zusammenhängende Richtlinie über den Zugang zu Gerichten erreicht worden ist, die am 31. März 2004 mit einigen Änderungen vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Ich fordere den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf diese spezielle Initiative zu verstärken.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir halten die heute angenommenen Änderungen zum Bericht über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft für höchst signifikant. In dem Bericht wird der Schwerpunkt erstens auf das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen über Entscheidungsverfahren und vor allem darüber, wie diese Verfahren zu nutzen sind, zweitens auf das Recht auf Zugang zu Informationen und schließlich noch auf den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gelegt.

Die eingebrachten Änderungsanträge betrafen beispielsweise die Prioritätensetzung für die Umweltpolitik und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Festlegung der Umweltpolitik. Jetzt gilt die Vorschrift, klar anzugeben, wie Informationen, etwa zum Stand von Vertragsverletzungsverfahren, eingeholt werden können, und unter Berücksichtigung der Ergebnisse verschiedener Konsultationen Informationen bereitzustellen.

In einigen Bereichen werden jedoch die Anforderungen des Übereinkommens nicht erfüllt, insbesondere beim Zugang zu Gerichten, soweit keine Unterstützungsmechanismen zur Minderung oder Beseitigung wiederkehrender finanzieller Hindernisse bestehen; immerhin ist der Zugang zu Gerichten oft gerade deshalb eingeschränkt, weil diejenigen, die Gerechtigkeit suchen, nicht die notwendigen finanziellen Mittel besitzen.

Allgemein ist dies jedoch ein wichtiger Schritt, um einerseits die wirksame Beteiligung über Verfahren, die innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens stattfinden, und andererseits den Zugang zu Informationen, die eine vernünftige, demokratische Beteiligung ermöglichen, sicherstellen.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen einige Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zur Anwendung des Übereinkommens von Århus gestimmt. Ich bin selbstverständlich für eine möglichst umfassende Information der Öffentlichkeit. Doch bin ich nicht der Meinung, dass diese Informationen zu ständigen gerichtlichen Klagen bestimmter NRO führen dürfen, deren repräsentativer Charakter noch zu beweisen bleibt. Das Allgemeininteresse muss, wenn es erwiesen ist, Vorrang haben vor vielfach egoistischen Bestrebungen.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Unserer Ansicht nach stellt das Übereinkommen von Århus ein wertvolles Rechtsinstrument dar, um für die Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Entscheidungsverfahren zu gewährleisten. Damit verfolgt das Übereinkommen einen positiven Zweck. Wir haben gegen Änderungsantrag 25 gestimmt, da wir prinzipiell der Ansicht sind, dass die Klageerhebung vor nationalen Gerichten erfolgen sollte, die geltendes Recht anwenden.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) In einer sich auf demokratische Werte gründenden Gesellschaft sind meines Erachtens jeder Partei die gleichen Rechte zuzuerkennen. Dazu gehört auch, dass Bürger, Unternehmen und NRO ohne jegliche Diskriminierung gleiche Zugangsmöglichkeiten zu Gerichten haben müssen. Da Artikel 230 Absatz 4 des Vertrags diese Möglichkeit bereits vorsieht und somit ausreichend ist, sah ich mich veranlasst, gegen die Änderungsanträge 19, 22, 24 und 25 zu stimmen.

 
  
  

- Bericht Jarzembowski (A6-0410/2005)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident! Im Grunde war schon gestern nach der Aussprache über die Liberalisierung der Hafendienste klar, dass eine große Mehrheit der Abgeordneten Verständnis für die stichhaltigen Argumente der europäischen Hafenarbeiter hatte und hat, was selbstverständlich begrüßenswert ist.

Wir können nur hoffen, dass die doch etwas weltfremde Europäische Kommission nicht in ihrer ungefälligen Haltung verharren wird, und diesbezüglich dürfen wir nicht zu viele Erwartungen hegen, denn schon nächsten Monat, glaube ich, wird man uns hier in diesem Hause die Bolkestein-Richtlinie erneut auftischen.

Nach dieser Vorbemerkung möchte ich mit großer Genugtuung darauf hinweisen, dass wir uns mit der Ablehnung des Berichts Jarzembowski bei der heutigen Abstimmung eindeutig für den Grundsatz „Beschäftigung zuerst für das eigene Volk“ entschieden haben. Wir haben unsere nationalen Hafenarbeiter vor unlauterem Wettbewerb aus Ländern, in denen völlig andere Arbeitsbedingungen herrschen, geschützt. Erfreulicherweise haben die linke und die rechte Seite dieses Parlaments endlich einmal der eigenen Bevölkerung Priorität eingeräumt. Sie haben endlich einmal die grundlegenden Interessen unserer eigenen Bürger über die Ideologie gestellt. Hoffen wir, dass dieses Beispiel Schule macht.

 
  
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  Dirk Sterckx (ALDE).(NL) Herr Präsident! Ich habe den Vorschlag für die Hafenrichtlinie nicht abgelehnt. Meines Erachtens hätten wir den Kommissionsvorschlag abändern und verbessern sollen, denn es lag ein ausgewogenes Paket an Änderungsanträgen vor.

Wir hätten, wie von den Gewerkschaften gefordert, die Selbstabfertigungsklausel aus der Richtlinie streichen können. Wir hätten für Genehmigungen und Verträge, für die Auswahl der Anbieter von Hafendienstleistungen durch die Hafenbehörden einen Rahmen festlegen können. Wir hätten einen klaren Rechtsrahmen für die Lotsendienste schaffen können. Wir hätten eine präzise Übergangsregelung für bestehende Lizenzen treffen können.

Eine Mehrheit unseres Parlaments hielt dies nicht für erforderlich, wiewohl schon seit zehn Jahren über eine europäische Hafenpolitik diskutiert wird und obschon mittlerweile alle Argumente bekannt sein dürften. Ich bin nicht zu kurzfristigem Denken und zu einer Vogel-Strauß-Politik bereit. Wir als Politiker müssen unsere Gesetzgebungsarbeit verrichten, was heute nicht der Fall war. Jetzt reichen wir die Politik weiter an die Richter des Europäischen Gerichtshofs, die entscheiden werden, was freier Dienstleistungsverkehr in unseren Häfen bedeutet. Unser Parlament hat sich heute kurzsichtig gezeigt. Ich hatte einen anderen Standpunkt vertreten.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich war für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Berichterstatter der EPP über die Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste, und natürlich habe ich gegen diese Richtlinie gestimmt – wenn auch aus völlig anderen Gründen als die meisten hier in diesem Haus. Gemessen an der Liberalisierung, die wir im Vereinigten Königreich bereits verwirklicht haben, war diese Richtlinie ein Rückschritt. Im Gegensatz zu vielen anderen in diesem Haus, die ihre Augen vor der Tatsache verschließen, dass wir nun in einer globalen Wirtschaft operieren und unsere Wettbewerber besser und schneller arbeiten als wir, war ich besorgt, weil dieser recht pathetische Vorschlag für eine Richtlinie, der von der letzten Kommission stammte und von der derzeitigen Kommission nicht noch einmal hätte vorgelegt werden dürfen, nicht weit genug ging.

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb wir die Augen offen halten und uns Sorgen über unsere globalen Wettbewerber machen sollten. Es ist keine adäquate Reaktion auf diese Situation, wenn wir unseren Kopf, Hals und alles andere in den Sand stecken und vergessen, dass wir in einem globalen Markt agieren.

 
  
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  James Hugh Allister (NI), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste gestimmt, weil ich glaube, dass diese Richtlinie schwerwiegende Folgen für den größten Hafen in meinem Wahlkreis, den Hafen von Belfast, hätte. Durch diese Richtlinie, bei der nach dem üblichen Muster eine Einheitsregelung für alle EU-Häfen eingeführt werden soll, würden dem Hafen von Belfast, über den 66 % des gesamten nordirischen Seehandels abgewickelt werden, unnötige Vorgaben auferlegt, die ihn in seiner Wirtschaftstätigkeit behindern und seine Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen würden.

Die Verpflichtung, ständig neue Ausschreibungen durchzuführen, hätte insbesondere für die laufenden Investitionsprogramme in Belfast, die derzeit durchgeführt werden und für die Zukunft der Hafenanlagen äußerst wichtig sind, negative Auswirkungen. Eine solche Verpflichtung ist für eine langfristige Sicherung der Infrastruktur nicht geeignet.

Obgleich es durchaus richtig ist, bestimmte Märkte für den Wettbewerb zu öffnen, halte ich es für unnötig, solche Anforderungen in dieser Form auf Märkte anzuwenden, in denen es bereits einen auf vertraglichen Grundlagen basierenden, offenen Wettbewerb gibt, wie dies beim Frachtumschlag im Hafen von Belfast der Fall ist.

Nordirland ist in hohem Maße auf die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen und effizienten Hafeninfrastruktur angewiesen. Ich glaube, dass diese überflüssige Richtlinie die Entwicklung des Hafens in Belfast und anderer Häfen nur behindern würde. Daher lehne ich diesen Vorschlag mit seiner absurden und rückschrittlichen Auswirkung entschieden ab.

 
  
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  Kader Arif (PSE), schriftlich.(FR) Da unsere europäischen Häfen zu den modernsten und wettbewerbsfähigsten in der Welt zählen, bleibt mir die Notwendigkeit einer Richtlinie zur Liberalisierung der Hafendienstleistungen in Europa unerklärlich.

Ebenfalls begreife ich nicht, warum die Kommission mit solcher Hartnäckigkeit bestrebt ist, Rechtsvorschriften durchzusetzen, die weder die Reeder, noch die Hafenbetreiber, geschweige denn die Hafenarbeiter als befriedigend ansehen. Dieser Starrsinn grenzt an Demokratieverweigerung, wenn man sich vor Augen hält, dass die Kommission es wagt, uns einen Vorschlag erneut vorzulegen, den die Abgeordneten dieses Hauses bereits abgelehnt haben.

Mit der Einführung der Selbstabfertigung bedroht dieser Text nicht nur die Arbeitsplätze von Millionen von europäischen Hafenarbeitern, sondern auch die Sicherheit von Menschen und Gütern durch die Konkurrenz von auf Gelegenheitsbasis angeheuerten Besatzungen, denen es vielfach an beruflicher Qualifikation mangelt.

Mit meiner Ablehnung dieses empörenden Textes möchte ich meine Solidarität mit denen zum Ausdruck bringen, die für das Überleben ihres Berufsstandes kämpfen. Ich appelliere an die Kommission, sich endlich an die Arbeit zu begeben, um ein hohes Beschäftigungsniveau und eine soziale Harmonisierung nach oben zu gewährleisten, anstatt den schändlichen systematischen Abbau der sozialen Errungenschaften unserer Mitbürger im Verein mit zügellosem Sozialdumping zu betreiben.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich.(FR) Die Kommission will mit Gewalt eine Richtlinie durchbringen, die in der vorigen Wahlperiode bereits dreimal vom Europäischen Parlament abgelehnt worden war. Dies ist Demokratieverweigerung.

Es gibt indes keinerlei Grund, diesen Text heute zu verabschieden, der die Sicherheit und die Arbeitsplätze ernsthaft bedroht.

Durch die Selbstabfertigung, die die Durchführung der Transport- und Umschlagtätigkeiten durch „Laien“ zulässt, wird dem Sozialdumping Tür und Tor geöffnet und die Sicherheit beeinträchtigt.

Von den Hafenakteuren ist keiner mit diesem Text zufrieden: weder die Reeder, noch die Lotsen oder die Festmacher.

Warum also, wenn nicht im Namen des Marktliberalismus, sollen unsere Häfen zu Supermärkten gemacht werden, indem die Hafenausrüstungen an den Privatsektor verschleudert werden?

Die europäischen Häfen sind wettbewerbsfähig, und wenn wir unbedingt Rechtsvorschriften erlassen sollten, dann zur Sicherheit auf See, zur Sicherheit in den Meerengen, zur Raumplanung und zu der äußerst starken Konzentration der Hafenanlagen in der Nordsee zu ungunsten des Mittelmeers.

Der Kommissionsvorschlag entspricht nicht den gegenwärtigen Bedürfnissen unserer Häfen. Er muss abgelehnt werden.

In diesem Monat die Hafenrichtlinie, im nächsten Monat die Bolkestein-Richtline. Wann werden wir endlich auf die Bürger Europas hören?

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Vorschlag für diese Richtlinie gestimmt und freue mich, dass er vom Parlament abgelehnt worden ist. Diese Ablehnung zeigt, dass Kontrollmaßnahmen im institutionellen Gefüge der EU wirklich funktionieren. Gäbe es das gewählte Europäische Parlament nicht, hätte die Gefahr bestanden, dass die Kommission und die Minister der Mitgliedstaaten, wenn man sie hätte gewähren lassen, im Rat diese unerwünschte Rechtsvorschrift verabschiedet hätten.

 
  
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  Paolo Costa (ALDE), schriftlich. – (EN) Die ALDE-Fraktion ist der Auffassung, dass die Hafendienste durch einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen geregelt werden müssen, der den jeweiligen Bedingungen Rechnung trägt. Ein solcher Rahmen sollte einen fairen Zugang der Diensteanbieter zu Hafentätigkeiten ermöglichen und wäre ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der Häfen. Er würde außerdem eine gute Gelegenheit bieten, sich die Rolle der Hafenbehörde oder die Arbeitsverfahren des Hafens genauer anzusehen.

Darüber hinaus müssen die Bestimmungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen klar und eindeutig formuliert werden, um Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen den Häfen zu garantieren.

Ohne einen solchen Rahmen würde in jedem einzelnen Fall der Vertrag angewandt, was zur Folge hätte, dass die Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig wären – de facto also Richterrecht gelten würde – und die beiden legislativen Arme der Europäischen Union nicht einbezogen würden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission war nicht vollständig und klar genug, um ohne wesentliche Änderungen die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu erhalten.

Nach der Ablehnung dieses Vorschlags und aus all diesen Gründen fordert die ALDE die Europäische Kommission dringend auf, ein umfassendes Konsultationsverfahren mit ...

(Gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 der Geschäftsordnung.)

 
  
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  Manuel António dos Santos (PSE), schriftlich. (PT) Die EU kann sich nur entwickeln und festigen, wenn sie auf Werten wie Solidarität, Gewaltfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und entschlossene Förderung öffentlicher Gewaltlosigkeit beruht.

Die Aussprache des Parlaments zur Richtlinie über den Zugang zum Markt für Hafendienste fand in einer unangemessen mit Druck und Gewalt aufgeladenen Atmosphäre statt, in der es zu materiellen Schäden kam und Personen verletzt wurden, was sich niemals rechtfertigen lässt.

Wer dafür verantwortlich ist, dass gegen Gesetze verstoßen und der Frieden gestört wurde, darf keinen Nutzen aus seiner Handlungsweise ziehen.

Deshalb habe ich mich unabhängig vom tatsächlichen Wert der in dieser Richtlinie geregelten Fragen und der erzielten sozialen Interessenausgewogenheit entschlossen, mich der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Edite Estrela und Emanuel Jardim Fernandes (PSE) , schriftlich. (PT) Wir haben für die Ablehnung dieses Richtlinienentwurfs gestimmt, weil wir glauben, dass die ungezügelte Liberalisierung des Zugangs zum Markt für öffentlichen Dienstleistungen ernste Probleme für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit hervorrufen und die garantierte Erbringung und Nachhaltigkeit des Dienstes – immerhin eines öffentlichen Dienstes – behindern wird, wodurch dessen Effizienz nachlässt.

Drei Jahre nach dem ersten Vorschlag der Kommission in diesem Bereich, der seinerzeit abgelehnt wurde, sind wir nun erneut damit befasst, einen Vorschlag für eine Entschließung zu beraten, der im zuständigen Ausschuss abgeschmettert wurde, eine Abstimmung, die eine klare Botschaft an das Parlament sendet: Kein Text, der eine Reihe rechtlicher Unstimmigkeiten gegenüber dem bestehenden internationalen Rechtsrahmen und dem derzeitigen Gemeinschaftsrecht – beispielsweise der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 zu den mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen – hervorrufen und zur vollständigen Deregulierung von Selbstabfertigungsdiensten führen könnte, darf als positiv angesehen werden.

Die Botschaft reicht im Grunde noch weiter und macht unmissverständlich deutlich, dass ein Vorschlag, der für ganz unterschiedliche Häfen gelten soll, in denen eine erzwungene Liberalisierung zu wirtschaftlich schädlichen Monopolen führen würde, und der letztlich ein Vorschlag mit schlimmen sozialen Folgen ist, von den Vertretern der Bürger Europas realistischerweise nicht akzeptiert werden kann.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Liberalisierung der Hafendienstleistungen ist nichts anderes als eine auf die Häfen angewendete Bolkestein-Richtlinie. Sie wird uns wieder vorgelegt, obwohl sie in ihrer vorherigen, fast identischen Fassung bereits vor einigen Monaten abgelehnt worden war. Wie die Bolkestein-Richtlinie wird durch diesen Text das Sozialdumping auf dem eigenen Gebiet der Union organisiert. Ebenso wie jene bedroht sie Arbeitsplätze und sichert nichts: weder Wettbewerbsfähigkeit, noch Wachstum, Effizienz oder Sicherheit. Sie betreibt einzig und allein „Liberalisierung“ im Namen des hochheiligen Wettbewerbs, ohne einen einzigen Gedanken an die sozialen Folgen zu verschwenden.

Die europäischen Häfen sind zweifelsohne nicht ganz so wettbewerbsfähig, wie dies zu wünschen wäre. Zweifellos muss Abhilfe für die Überlastung der Transportwege auf dem Land geschaffen werden. Sicherlich gäbe es viel zu sagen über gewisse Gewerkschaftsmonopole und ihren Missbrauch. Doch diese Probleme werden Sie nicht lösen, indem Sie Arbeitsplätze zerstören, indem Sie ideologielastige Texte ohne Folgenabschätzung vorschlagen, indem sie unsere Wirtschaften dem weltweiten unlauteren Wettbewerb öffnen.

Unser erstes Ziel muss in der Verteidigung der europäischen Arbeitsplätze der europäischen Arbeitnehmer und für uns von der Front national in der Verteidigung der französischen Arbeitsplätze der französischen Arbeitnehmer bestehen. Unsere Ablehnung ist unwiderruflich.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Hafenrichtlinie ist ein Beispiel für überflüssiges EU-Recht. Wir haben gegen den Bericht gestimmt und empfehlen die Ablehnung des Vorschlags der Kommission. Wir unterstützen die Änderungsanträge, die auf eine Begrenzung des Geltungsbereichs der Richtlinie abzielen, und haben deshalb für Vorschläge gestimmt, denen zufolge Lotsendienste und Selbstabfertigung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen sind. Für unsere Kritik an der Hafenrichtlinie haben wir mehrere Gründe:

– Die Hafenrichtlinie berücksichtigt weder das Subsidiaritätsprinzip noch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Politische Beschlüsse in Bezug auf Lotsendienste, Löschen und Selbstabfertigung sind auf nationaler Ebene zu fassen.

– Gemäß dem Richtlinienvorschlag kann Personal, das die gleichen Arbeitsaufgaben hat, verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen angehören. Das ebnet Betriebsunterbrechungen den Weg und beeinträchtigt Ordnung und Arbeitsfrieden in der Branche.

– Die Hafenrichtlinie wird den Wettbewerb kaum fördern. Häfen sind Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Mit der Hafenrichtlinie wird versucht, sie zum Akzeptieren einer Situation zu zwingen, in der andere Unternehmen Teile ihrer Geschäftstätigkeit gegen ihren Willen übernehmen können. Das ist absurd. Niemand würde auf die Idee kommen, Volvo Zulieferer aufzuzwingen, die die Firma nicht haben will.

Der Wettbewerb zwischen Hafenunternehmen ist eine gute Sache und führt zu effizienteren Lösungen. Wenn ein Großunternehmen in einer anderen Branche nicht wirtschaftlich und kundenfreundlich ist, wird es aus dem Markt gedrängt. So funktioniert es auch bei den europäischen Hafenunternehmen.

 
  
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  Louis Grech (PSE), schriftlich. (MT) Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften und Kontrollen aufgezwungen, die weder notwendig noch gewünscht sind.

In der vorgeschlagenen Form gefährdet die Richtlinie die Existenz von Hafenarbeitern in vielen Ländern, darunter in Malta. Dies ist für uns ein Problem von grundsätzlicher Bedeutung. Im jetzigen Entwurf bringt die Richtlinie eine niedrigere Dienstleistungsqualität, ein niedrigeres Sicherheitsniveau und mehr Risiken für Investitionen mit sich, die zur Verbesserung der Infrastruktur in verschiedenen Häfen getätigt wurden oder werden sollen.

Im Gegensatz zu den Äußerungen von Kommissionsmitgliedern wird diese Richtlinie weder neuer Märkte schaffen noch den Wettbewerb gerechter machen, geschweige denn neue Möglichkeiten für die Arbeitnehmer bieten. Ganz im Gegenteil, sie wird sich nicht nur auf die Beschäftigten in Häfen, sondern auch in anderen Bereichen der Wirtschaft negativ auswirken.

Wir müssen begreifen, dass im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union die Vielfalt der Mitgliedstaaten zugenommen hat. Also müssen wir uns vorsehen, dass wir beim Erlass von Rechtsakten nicht alle Länder in einen Topf werfen und davon ausgehen, dass das, was für ein Land geht, für alle gut ist.

Aus Solidarität mit den Arbeitnehmern in Malta und in vielen anderen Ländern stimme ich daher gegen diese Richtlinie, die Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich bringt und letztendlich mehr Probleme schafft als sie löst.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen die Ablehnung des Textes gestimmt, denn ich hätte es vorgezogen, über den geänderten Text abzustimmen.

Die vorgeschlagenen Änderungen hätten es ermöglicht, den europäischen Häfen zu helfen, im weltweiten Wettbewerb zu bestehen.

Die gegenwärtige Erregung hat die Oberhand über die Zukunft unserer Häfen gewonnen.

Ich möchte auf die unannehmbare Haltung der Hafenarbeiter verweisen. Noch niemals ist ein nationales Parlament so angegriffen worden wie gestern das Europäische Parlament. Indem sie Pflastersteine, Eisenstangen usw. warfen, attackierten die Hafenarbeiter das Parlament, das in Europa die Arbeitnehmer am meisten verteidigt.

Daher verurteile ich ihre Übergriffe. Ich verstehe zwar ihre Beunruhigung in einigen Punkten, doch werde ich niemals zurückweichen, wenn Gewalt als Druckmittel eingesetzt wird, denn dabei handelt es sich um einen Angriff auf die Demokratie.

Ja, es ist undenkbar, dass unqualifizierte Menschen in unseren Häfen arbeiten. Doch man kann nicht ständig von wirtschaftlicher Entwicklung, von Wettbewerbsfähigkeit, sozialem Fortschritt reden, ohne die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Es ist wesentlich, dass die Häfen von Hamburg, Marseille oder Antwerpen zumindest ebenso attraktive Dienstleistungen anbieten wie die asiatischen Häfen, denn davon hängt ihr Überleben ab.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich freue mich feststellen zu können, dass unser Vorschlag, die Richtlinie über Hafendienste abzulehnen, angenommen wurde.

Zum zweiten Mal wurden Versuche, die Hafendienste zu liberalisieren, vereitelt, und zwar nach umfassender Mobilisierung der Arbeitnehmer des Sektors, die von Anfang an gegen diesen erneuten Angriff auf ihre mit Rechten ausgestatteten Arbeitsplätze gekämpft haben. Dies war außerdem ein Versuch, diesen Sektor, der für die einzelstaatliche Entwicklung so wichtig ist, den Großreedern zu überlassen und damit die beiden Seiten weiter auseinander zu treiben.

Doch müssen wir wachsam bleiben gegenüber allen neuen Versuchen auf EU-Ebene, einen Vorschlag erneut auf den Tisch zu bringen, der jetzt zweimal abgelehnt worden ist. Jeder Versuch der Privatisierung von Hafendiensten über die Einbeziehung des Sektors in den inakzeptablen Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt oder getarnt über die Neuvorlage der Vorschläge zum innergemeinschaftlichen Schiffsverkehr muss entschlossen bekämpft werden.

Wie die Arbeitnehmer betont haben, gibt es keine Rechtfertigung für eine EU-Richtlinie für diesen Sektor.

Heute gilt es den Hut zu ziehen vor dem Sieg der Hafendienstleister. Dieser Sieg ist Teil des Kampfes der Arbeitnehmer verschiedener Länder gegen die neoliberale Politik der EU, die den Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen in die Hände spielt, die Rechte der Arbeitnehmer angreift und den öffentlichen Sektor und die öffentlichen Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten untergräbt.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE), schriftlich. – (EN) Die Hafendienste müssen durch einen Rechtsrahmen geregelt werden, der die Besonderheit dieser Dienste berücksichtigt. Ein gemeinschaftlicher Rahmen würde den gleichberechtigten Zugang zu Hafentätigkeiten ermöglichen. Darüber hinaus ist eine integrierte Politik erforderlich, um die Entwicklung der europäischen Häfen zu erleichtern. Ein solcher Rahmen wäre außerdem eine gute Gelegenheit, sich die Rolle des Leitungsorgans des Hafens sowie die Arbeitsverfahren des Hafens genauer anzusehen.

Darüber hinaus müssen die Bestimmungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen klar und eindeutig formuliert werden, um Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen zu garantieren. Einzelfallentscheidungen, die ein „Richterrecht“ zur Folge hätten, das die beiden legislativen Organe der Europäischen Union nicht einbeziehen würde, sind nicht hinnehmbar.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission konnte nicht unterstützt werden, weil darin nicht alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt worden sind. Nach der Ablehnung dieses Vorschlags und aus all den genannten Gründen fordere ich die Europäische Kommission dringend auf, ein umfassendes Konsultationsverfahren mit allen Beteiligten einzuleiten, bei dem auch die bisher vernachlässigten Parteien, die die Nachfrageseite repräsentieren, gehört werden. Außerdem sollte so schnell wie möglich ein Weißbuch über die europäische Seehafenpolitik in ihrer Gesamtheit vorgelegt werden, das ehrgeizige Ziele setzt.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich – (EN). Ich habe gegen den Bericht und gegen die Richtlinie gestimmt, genauso wie beim ersten Mal, als uns dieser Vorschlag vorgelegt wurde. Die Hafenbesitzer und die Hafenleitungen wollten diese Richtlinie nicht. Die Beschäftigten und die Gewerkschaften wollten sie nicht.

Ich freue mich, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments den Vorschlag erneut abgelehnt haben und hoffe, dass die Kommission diesmal auf unsere demokratische Stimme hören und nicht versuchen wird, ihre unerwünschten Pläne noch einmal auf den Tisch zu bringen.

 
  
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  Anne E. Jensen (ALDE) , schriftlich. (DA) Die Europaabgeordneten der Liberalen Partei Dänemarks haben für den ersten Änderungsvorschlag gestimmt, in dem die Ablehnung des Vorschlags der Kommission empfohlen wird, da es unmöglich ist, auf der Grundlage dieses Vorschlags zu einem zufrieden stellenden Ergebnis zu gelangen. Es besteht durchaus Bedarf an einer Richtlinie über Hafendienstleistungen, aber nicht in der von der Kommission vorgeschlagenen Form. Für den Gesetzgebungsprozess ist ein neuer Anlauf erforderlich.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich.(FR) Abbau von Arbeitsplätzen, Lohn- und Sozialdumping, Absenkung der Sicherheitsstandards und Berufsqualifikationen – all das schlägt uns die Europäische Kommission in ihrem dritten Entwurf der Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen vor.

Die Tausenden von Hafenarbeitern aus ganz Europa, die im November 2003 gegen diese verheerenden Auswirkungen demonstrierten, haben nicht genügt, damit sich die Vernunft durchsetzt. Der von der Kommission zum Dogma erhobene antinationale und antisoziale Marktliberalismus duldet keine Ausnahmen: Ebenso wie im Falle des in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten Entwurfs einer europäischen Verfassung ist Brüssel von dem Willen besessen, die Frage der Hafendienstleistungen wieder auf die europäische Tagesordnung zu setzen.

Gewissermaßen als kleine Schwester der Bolkestein-Richtlinie hat die Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen kein anderes Ziel, als den Wettbewerb zwischen den Arbeitnehmern zu organisieren, indem der Einsatz unterqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte an Bord von Schiffen, die allzu oft unter einer Gefälligkeitsflagge fahren, auf Kosten der einheimischen Arbeitnehmer ermöglicht wird.

Nachdem sich die Taliban des Freihandels unsere öffentlichen Dienstleistungen, unsere Textil-, Stahl- und Kohleindustrie vorgeknöpft haben, sind nun die Hafenarbeiter an der Reihe, denen ihre antinationale Philosophie der Ausländerbevorzugung bei der Einstellung aufgezwungen werden soll. Die Front national tritt wie stets für die Verteidigung der französischen Arbeitsplätze ein.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich.(FR) Was die Kommission uns mit dieser Richtlinie über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen vorschlägt, sind schlicht und einfach Gefälligkeitshäfen. Doch diese lehnen wir ab. Ebenso wie wir die Schiffe unter Gefälligkeitsflaggen ablehnen, auf denen skrupellose Reeder schlecht ausgebildete und unterbezahlte Arbeitskräfte einsetzen.

Die von Brüssel um jeden Preis betriebene Liberalisierung in diesem Bereich ist gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit und sozialem Abstieg. Im Namen ihrer ultraliberalen und antinationalen Ideologie verheißt uns die Kommission eine Kostensenkung auf Kosten der Sicherheit, der Beschäftigung und der Servicequalität. Die Beseitigung der Monopolstellung, die die Hafenarbeiter innehaben, führt nicht nur zu einem weiteren Sozialfriedhof, sondern wird Unsicherheit in den europäischen Häfen zur Folge haben und letztlich ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.

Im November 2003 war diese Bolkestein-Richtlinie II durch die großartige Mobilisierung der Hafenarbeiter und –angestellten aus ganz Europa vorerst gestoppt und die Öffnung einer zu Unrecht stigmatisierten Berufsgruppe zugunsten unterqualifizierter Arbeitskräfte aus der Dritten Welt verhindert worden.

Wieder einmal wird die Ausländerbevorzugung bei der Einstellung propagiert und damit das Ende des Professionalismus, der Fachkompetenz, der Traditionen und der sozialen Errungenschaften.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. (FR) Es gibt wohl kaum ein Thema, das eine solche Erregung in den europäischen Institutionen auslöst und derartige Reaktionen in den Mitgliedstaaten hervorruft wie die Liberalisierung der Hafendienstleistungen. 2003 hatte es die Europäische Kommission fertiggebracht, dass Tausende von insbesondere französischen, britischen, deutschen, belgischen und niederländischen Hafenarbeitern auf die Straße gingen, um zuweilen gewalttätig gegen einen Richtlinienentwurf zu demonstrieren, der ihnen soziale Unsicherheit bringen und unvermeidlich zu umfangreichen Arbeitsplatzverlusten in ihrem Berufssektor führen würde.

Der umstrittenste Aspekt war die Selbstabfertigung, d. h. die Möglichkeit für einen Reeder, bestimmte bisher allein den Hafenarbeitern vorbehaltene Hafendienstleistungen mit eigenem Personal und eigener Ausrüstung selbst zu erbringen.

In dem uns heute vorliegenden Text ist die Selbstabfertigung im Grundsatz nicht aufgegeben worden, so dass weiterhin die Möglichkeit besteht, dass von skrupellosen Reedern auf Schrottkähnen angeheuertes unterqualifiziertes und unterbezahltes Personal für Umschlag-, Lotsen-, Schlepp- und Festmachtätigkeiten eingesetzt wird.

Unabhängig von dem verfolgten Ziel darf der Ausbau Europas nicht auf Kosten der Sicherheitsstandards und der beruflichen Qualifikation erfolgen. Wieder einmal müssen unsere führenden europäischen Politiker, die es sich in ihrem Elfenbeinturm bequem gemacht haben, ihre Vorlage überarbeiten oder in der Versenkung verschwinden lassen. .

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Für mich ist es völlig unverständlich, wie die Europäische Kommission nur ein knappes Jahr nach Scheitern ihres ersten Richtlinienvorschlags über den Marktzugang für Hafendienste kurz vor Ende ihrer Amtszeit am 13. Oktober 2004 einen neuen Richtlinienvorschlag vorlegen konnte, welcher zum einen gravierende Verschärfungen enthält und zum anderen weiterhin die zentralen Regelungen, die schon beim ersten Vorschlag zum Scheitern desselben führten. Meiner Meinung nach weicht der Richtlinienvorschlag von dem bisherigen Leitbild der europäischen Wettbewerbspolitik ab, nämlich einen funktionsfähigen Wettbewerb sicherzustellen. Danach sind regulative Eingriffe in einen Markt bzw. in einzelne Marktsegmente nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund marktstruktureller Gegebenheiten oder wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens der Marktakteure ein aus ökonomischer Sicht ineffizientes Ergebnis besteht.

Ich bin erleichtert über den Ausgang dieser Debatte und darüber, dass die weiträumigen Proteste ihre Wirkung gezeigt haben (wobei ich natürlich die Ausschreitungen in Strassburg aufs schärfste verurteile), denn der Richtlinienvorschlag greift in den Wettbewerb der ladungsbezogenen Hafendienstleistungen ein, obwohl bezogen auf Marktstruktur, Marktverhalten und Marktergebnis kein wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf besteht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen die Richtlinie für Hafendienste gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Mitgliedstaaten die internen Arbeitsabläufe in ihren Häfen selbst regeln sollten, vorausgesetzt, diese stehen im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und den Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich.(FR) Die brutale Welle des Ultraliberalismus und des ungezügelten Freihandels, die sich seit 20 Jahren über unsere Kohlebergwerke, unsere Stahlwerke, unsere Textil-, Leder-, Maschinen-, Haushaltgeräte- und Autofabriken ergoss und sie zerstörte, die die Verödung unserer Fischereihäfen, unserer Weinberge in Languedoc-Roussillon, unserer Schaf-, Rinder-, Geflügelzuchtbetriebe, unserer Bananenpflanzungen auf den Antillen, unserer Plantagen auf Réunion, unserer Agrarbetriebe bewirkte und die Frauen, Männer, Arbeiter und Angestellten unserer Länder in soziale Unsicherheit stürzte, wurde durch den im Referendum vom 29. Mai 2005 zum Ausdruck gekommenen Willen des französischen Volkes zum Stillstand gebracht.

Das Volk hat genug von der Zerschlagung unserer sozialen Schutzmechanismen und von der menschenunwürdigen Ausbeutung der ausländischen „Arbeitnehmer“ durch die Bolkestein-Richtlinie und deren kleine Schwester, die Richtlinie über die Hafendienstleistungen.

Die Europaabgeordneten der Front national haben am 18. Januar 2006 die parlamentarische Mehrheit gesichert, die es zum zweiten Mal ablehnte, dass die europäischen Hafenarbeiter, Lotsen und alle für Festmach- und Umschlagarbeiten eingesetzten Beschäftigten in Europa nur für die Profite der den Seefrachtsektor beherrschenden Multis geopfert werden.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN), schriftlich. (EN) Ich teile die Sorge von vielen Betroffenen aus Irland über den vorliegenden Vorschlag der Kommission, die sich deshalb an die irische Regierung gewandt haben. Auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten betrachten diesen Text mit Sorge. Im Vordergrund steht dabei die Befürchtung, dass die Kommission Rechtsvorschriften vorschlägt, die sich negativ auf die zentralen Wirtschafts- und Handelstätigkeiten der wichtigsten Häfen auswirken könnten, die der vorgeschlagenen Richtlinie unterliegen. Daher ist die Realisierbarkeit des Kommissionsvorschlags für einen obligatorischen Genehmigungsvorbehalt für alle internen Hafendienste fragwürdig.

Was die irischen Seehäfen betrifft, hat eine von der Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung (Sea Ports High Level Review) ergeben, dass es auf dem Markt für interne Hafendienste einen starken Wettbewerb gibt. Das Pachtmodell funktioniert in den großen Häfen sehr gut, wo es allgemein üblich ist, dass interne Dienste an die wettbewerbsfähigsten Anbieter vergeben werden und es keinen einzelnen Diensteanbieter gibt, der eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Dies ist wichtig, um die Beteiligung der Privatwirtschaft an der Erbringung von Hafendiensten zu erleichtern.

Die Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass auf und zwischen den irischen Schifffahrtsrouten ein lebhafter Wettbewerb herrscht. Für Irland als Insel ist auch eine Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den Häfen wichtig, aber bei künftigen Vorstößen zur Verwirklichung einer europäischen Hafenpolitik muss die Unterstützung des Hafensektors gewährleistet sein.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL) , schriftlich. (EL) Ich habe gegen den Bericht über die Liberalisierung der Hafendienstleistungen gestimmt, weil es darin nicht um größere Transparenz bei Investitionen und staatlichen Beihilfen geht, sondern in erster Linie um einen verstärkten Wettbewerb zwischen den europäischen Häfen. Über ein System von Ausschreibungen könnten private Unternehmen künftig in den Häfen ihr eigenes seemännisches Personal einsetzen, während die fest angestellten Hafenarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Vorschlag zur „Selbstabfertigung“ ist völlig unannehmbar

Es herrscht bereits ein ausreichendes Maß an Wettbewerb in unseren Seehäfen, die übrigens zu den kostengünstigsten der Welt gehören. Weitere Preissenkungen und ein verschärfter Wettbewerb würden sich negativ auf die Sicherheit und den Umweltschutz auswirken.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, weil er Regelungen vorsieht, die sich nachteilig auf die Wirtschaftstätigkeiten von Häfen auswirken und darüber hinaus den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten in Häfen berühren.

Ich bin nicht damit einverstanden, dass diese Bereiche überhaupt behandelt wurden.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Dieses so genannte Hafenpaket wurde von Häfen, Gewerkschaften und anderen Gremien in ganz Schottland entschieden abgelehnt. Als Seefahrernation haben wir bereits effiziente Hafendienste, und das Wettbewerbsmodell, das die Kommission mit diesem Paket schaffen will, wird den Anforderungen Schottlands nicht gerecht. Außerdem glaube ich, dass es auch die Anforderungen nicht erfüllt, die Europa als Ganzes hat. Die Proteste von Anfang dieser Woche wurden durch die skandalösen gewalttätigen Ausschreitungen einer Minderheit überschattet, wobei die Ironie darin besteht, dass die Demonstranten ausgerechnet vor der EU-Institution protestierten, die auf ihrer Seite steht. Ich freue mich, dass wir der Kommission heute klar gemacht haben, dass sie diesen Vorschlag noch einmal überdenken muss, und ich hoffe, dass die Kommission nun unsere Haltung in dieser Frage akzeptieren wird.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für die Rücküberweisung an den Verkehrsausschuss gestimmt, der eine Überarbeitung des Textes mit neuen Änderungsvorschlägen, eine erneute Befragung der einzelnen Berufsgruppen (Reeder, Lotsen, Festmacher, Schlepperbesatzungen, Schauerleute) oder aber die Forderung nach Rücknahme des Textes durch die Europäische Kommission ermöglicht hätte, und zwar in Ruhe und Gelassenheit.

Ich habe gegen die Ablehnung des Richtlinienvorschlags gestimmt, erstens weil der Entwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen eine gute Grundlage für die parlamentarische Arbeit gewesen wäre, denn wir befanden uns erst in der ersten Lesung. Zahlreiche Vertreter des Sektors wollen einen Regelungsrahmen, und es werden europäische Regeln gebraucht, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, um Investitionen in den Häfen zu fördern und Rechtssicherheit in diesem Sektor zu schaffen.

Ich wollte mich auch nicht der Position der Linken anschließen, die aufgrund der Ablehnung des Textes auch die Ablehnung von Änderungsvorschlägen beinhaltete, die Garantien für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Berufsausbildung und die sozialen Normen gebracht hätten.

Des Weiteren bin ich nicht bereit, dem Druck der Hafenarbeiter nachzugeben, deren Demonstration vom Montag mit mindestens 12 Verletzten und 300 000 Euro Schaden in Straßburg unannehmbar war. Ich bedaure zutiefst, dass man heute sagen kann, die Abgeordneten sind vor den Hafenarbeitern eingeknickt.

 
  
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  Corien Wortmann-Kool (PPE-DE), schriftlich. – (NL) Ich habe für die Ablehnung der Richtlinie gestimmt, da wir nur die Möglichkeit hatten, für oder gegen den ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu stimmen. Der vorliegende Vorschlag für eine neue Hafenrichtlinie lässt in zahlreichen Bereichen sehr zu wünschen übrig. Obwohl Herr Jarzembowski ein umfangreiches Paket an vernünftigen Änderungsvorschlägen ausgearbeitet hatte, fand dieses wenig Unterstützung. Da uns nichts weiter übrig bleibt, als die Diskussion über eine europäische Hafenpolitik im weiten Sinne fortzusetzen, habe ich den Kommissar zur Vorlage eines Diskussionspapiers aufgefordert, bezüglich dessen wir uns – hoffentlich – an die Arbeit machen können.

 
  
  

- Entschließungsantrag: RC-B6-0026/2006

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Ich war im September mit der Delegation bei den Wahlen in Afghanistan dabei, und schon damals haben wir gesagt, dass es aufgrund der hohen Beträge, die auch die Europäische Union in die Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan investiert, notwendig sein wird, hier eine spezielle parlamentarische Delegation zu haben. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir mit unserer heutigen Entschließung eine solche parlamentarische Delegation beschlossen haben. Ich glaube, dass es die Aufgabe dieser Gruppe von Abgeordneten sein wird, auch die politischen Ziele der Europäischen Union in Afghanistan zu beobachten, allen voran die Entwicklung der Menschenrechtssituation und der Frauenrechte.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir unterstützen die Entwicklung Afghanistans nach dem Fall des Taliban-Regimes hin zu Frieden, Stabilität und Demokratie, sehen aber gleichzeitig die immer stärkere militärische Rolle der EU mit Sorge.

Da Afghanistan nicht zum Nahbereich der EU gehört, ist es auch nicht deren Aufgabe, dort Truppen zu stationieren. Das ist vielmehr Aufgabe einzelner Länder oder Verteidigungsorganisationen mit einem UNO-Mandat. Diese Weltorganisation sollte bessere Möglichkeiten für ein militärisches Engagement in Unruhegebieten auf der ganzen Welt erhalten.

Aus den genannten Gründen enthalten wir uns bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag der Stimme, unterstützen jedoch die Vorschläge über den Schutz der Menschenrechte.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. Erschreckend an der Gemeinsamen Entschließung des EU-Parlaments zu Afghanistan ist vor allem, dass sich nicht ein Wort der Kritik an den westlichen Militäreinsätzen findet. Stattdessen wird der NATO-Einsatz („International Security Assistance Force“) ISAF und der so genannte „Krieg gegen den Terror“ - „Operation Enduring Freedom“ (OEF) unterstützt. Die Forderung der Grünen, lediglich die Trennung der Kommandostrukturen von ISAF und OEF zu fordern, ist völlig unzureichend. Vor Ort agieren ISAF und OEF eng verzahnt.

Die Ausdehnung der ISAF-Mission in den Süden Afghanistans ins offenere Kampfgebiet wird die Kriegsbeteiligung noch verschlimmern. Durch die starke Präsenz europäischer Truppen in Afghanistan werden die US-Truppen und damit die Besatzungstruppen im Irak entlastet.

Erforderlich ist zudem die Schließung der Militärstützpunkte, die die Truppenpräsenz in Afghanistan erst ermöglichen. Insbesondere der Militärstützpunkt Termez der deutschen Bundeswehr in Usbekistan muss geschlossen werden. Über Termez läuft der gesamte Nachschub von allen Truppen, die in Afghanistan stationiert sind. Die Zusammenarbeit mit Usbekistan ist ein Skandal. In Usbekistan herrscht ein autoritäres Regime, das insbesondere das Massaker von Andischan zu verantworten hat. Die Auflösung der Truppenstützpunkte in Afghanistan ist auch vor dem Hintergrund des jüngsten völkerrechtswidrigen Bombenangriffs durch CIA-Einheiten auf ein pakistanisches Dorf überfällig.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zweck dieser Erklärung zur Abstimmung ist die Feststellung, dass ich die generelle Zufriedenheit des Parlaments mit dem Demokratisierungsprozess der letzten Jahre teile. Die Tage des Taliban-Regimes mit seinen schrecklichen Übergriffen und Verstößen gegen die grundlegendsten Regeln und Grundsätze der Menschenrechte liegen lange zurück. Es bleibt noch viel zu tun, aber das Afghanistan von heute ist ganz sicher ein besserer Ort als es über Jahrzehnte hinweg war.

Diese erklärte Zufriedenheit darf zwei Punkte nicht überdecken. Wie andere Redner vor mir bereits geäußert haben, muss einerseits in Afghanistan auf verschiedenen Ebenen noch viel getan werden. Andererseits müssen die internationale Gemeinschaft und nicht zuletzt die EU und die Mitgliedstaaten weiterhin praktische Unterstützung leisten, sowohl materiell als auch personell, sind wir uns doch im Klaren darüber, dass dieser Prozess zwar ermutigend, aber doch offensichtlich zeitaufwändig ist.

 
  
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  Esko Seppänen und Jonas Sjöstedt (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Wir haben uns bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag zu Afghanistan der Stimme enthalten.

Wir waren gegen die von den Vereinigten Staaten angeführte Invasion in Afghanistan, und wir fordern den Rückzug der Koalitionsstreitkräfte unter dem Kommando der USA.

Wir sind der Meinung, dass die ISAF-Truppe von den Ländern gestellt werden sollte, die nicht zu den Koalitionsstreitkräften der USA gehören, und dass sich hauptsächlich muslimische Länder daran beteiligen sollten, um die Kommunikation mit der afghanischen Bevölkerung und das Verständnis für sie zu erleichtern.

Die ISAF-Friedenstruppe sollte unabhängig von der NATO unter dem direkten Kommando der Vereinten Nationen stehen.

Der Entschließungsantrag enthält aus unserer Sicht aber auch einige wichtige Punkte, die beispielsweise die Notwendigkeit betreffen, die Demokratie zu entwickeln, den Lebensstandard der Menschen zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, aber auch die Notwendigkeit einer strengeren Regelung der Entwicklungshilfe für Afghanistan.

Wir haben daher beschlossen, uns bei der Schlussabstimmung der Stimme zu enthalten.

 
  
  

- Entschließungsantrag: RC-B6-0025/2006

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, ich bin absolut gegen die Diskriminierung Homosexueller. Nur bedauere ich, dass der Titel des Berichts so völlig unzulänglich ist und in einigen Punkten eine Stimmenthaltung nötig war.

Wenn es hier um ein reales Problem geht, nämlich die Diskriminierung, warum um alles in der Welt wird dann mit Homophobie ein völlig unangebrachter Ausdruck aus der Psychologie gewählt? Phobien sind Ängste anderer Art. Es sind Ängste, die als neurotische Störungen gelten. Hier ist eine Heilbehandlung erforderlich: Sie lassen sich nicht durch politische Regelungen behandeln ebenso wenig wie Klaustrophobie oder Arachnophobie. Echte Phobien entwickeln sich oft aus Kindheitserlebnissen, es kann gute Gründe für sie geben. Ich fürchte, wenn wir hier anfangen, Menschen für ihre Gefühle oder Phobien vor Gericht zu bringen, führt das nur zu einer neuen Form von Diskriminierung und Manipulation.

 
  
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  Romano Maria La Russa (UEN).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedaure die bei der Ausarbeitung des gemeinsamen Entschließungsantrags angewandten Methoden. Ich halte es für unhaltbar, dass die Gespräche in sträflicher Weise privat geführt wurden, ohne Einbeziehung der Fraktion, die ich vertrete. Zwar weiß ich, dass alle Fraktionen gleich sind, aber offensichtlich sind einige „gleicher“ als andere.

Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass es in einer Demokratie keinen Raum für Ungerechtigkeiten oder Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der Religion geben darf. Ich hielt es jedoch für geboten, einen Entschließungsantrag abzulehnen, an dem ich nicht beteiligt bin, und der vor allem Ziffern enthält, die meines Erachtens mit der Zielsetzung des Dokuments selbst unvereinbar sind.

Ich lese, dass Homosexuelle uneingeschränkt als Opfer des Nazi-Regimes anerkannt werden sollten: Selbstverständlich waren sie Opfer! Heißt dies jedoch, dass andere Verfolgungen etwa weniger schlimm waren? Vergessen wir die Grausamkeiten, denen sie unter kommunistischen Regimes ausgesetzt waren, und ebenso unter anderen? Da die Freiheit, die eigene Sexualität zum Ausdruck zu bringen, gewährleistet werden muss, sollte sie meines Erachtens stets unter Wahrung der Werte und Grundsätze ausgeübt werden, die unsere Gesellschaft auszeichnen.

Die Familie bestand immer aus einem Vater und einer Mutter, einem Mann und einer Frau, und ich glaube nicht, dass sich die Europäische Union durch die Unterstützung von Kampagnen gegen eine hypothetische Diskriminierung das Recht anmaßen darf, nationale Regierungen auszustechen, nur um den Wünschen gewisser nicht gerade ehrwürdiger Lobbygruppen nachzukommen. Die Europäische Union kann Werte, Kultur und die Familie nicht wie den Binnenmarkt behandeln und die Mitgliedstaaten auffordern, homosexuelle Verbindungen um der Gleichheit und einer falsch verstandenen Pflicht des Schutzes persönlicher Rechte willen zu legalisieren; sie würde Gefahr laufen, das Wertesystem, das die Grundlage unserer jahrhundertealten Gesellschaft bildet, vielmehr zu unterminieren.

 
  
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  Francesco Enrico Speroni (IND/DEM).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe gegen den Entschließungsantrag gestimmt, und bei diesem Thema muss ich Minister Tremaglia Recht geben, der einmal sagte, dass „Schwule“ oder zumindest diejenigen, die sie unterstützen, in Europa in der Mehrheit sind.

Alle Anhänger der politischen Korrektheit – und ich bin stolz, nicht zu ihnen zu gehören – sollten jedoch auch über sprachliche Korrektheit nachdenken: „Homophobie“ ist das Gegenteil von „Xenophobie“. Das Europäische Parlament lehnt homophobe und xenophobe Personen ab: Was soll eine Person denn dann sein?

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen den Vorschlag einer Entschließung zur Homophobie in Europa gestimmt, denn ich finde es einengend, wenn man davon ausgeht, der Kampf gegen die Homophobie sei im Wesentlichen der gegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Diese Vermischung von Homophobie, die definitionsgemäß die Angst vor seinesgleichen ist, und der Abneigung gegen Homosexualität ist eine Quelle von Missverständnissen. Ich befürworte selbstverständlich die Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung unter Ausnahme der Fragen, die sich auf Ehe und Kinder beziehen, zu denen die politische Reflexion gleichzeitig mit den gesellschaftlichen Forderungen noch einen Reifeprozess durchlaufen muss, doch bin ich der Auffassung, dass die Frage der Ungleichbehandlung der Menschen und der Angst vor unseresgleichen etwas besseres verdienen als diese Entschließung.

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM), schriftlich. (NL) Während die niederländische Delegation innerhalb der IND/DEM-Fraktion den von der UEN-Fraktion eingereichten Entschließungsantrag zur Homophobie unterstützen wird, wird sie den Entschließungsanträgen der PPE-DE-, ALDE-, Verts/ALE- und GUE/NGL-Fraktion sowie dem gemeinsamen Entschließungsantrag zu Homophobie in der Europäischen Union ihre Unterstützung versagen.

Die niederländische Delegation kann dem Entschließungsantrag der UEN-Fraktion deshalb zustimmen, weil nur er die eindeutige Forderung enthält, dass Antidiskriminierungsmaßnahmen zu den Aufgaben der Mitgliedstaaten gehören. Hier muss das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung gelangen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass wir den Aufruf zu Hass gegen Homosexuelle sowie Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung ablehnen.

Die Verabschiedung politischer Maßnahmen zur Verhütung von Diskriminierung aufgrund des Glaubens, der Rasse und der sexuellen Ausrichtung obliegt unseres Erachtens den Mitgliedstaaten. Die Entschließungsanträge der verschiedenen Fraktionen entsprechen nicht diesem Grundsatz, da darin die Aufmerksamkeit auf die politische Situation in einigen Mitgliedstaaten gerichtet wird.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich.(FR) Die europäischen Länder scheinen unter einer beunruhigenden ansteckenden Homophobie zu leiden.

Diese Homophobie ist um so schockierender, da sie von keinerlei Skrupeln mehr begleitet zu sein scheint und weit verbreitet ist, sei es in Form von verbaler oder physischer Gewalt, anhaltenden Diskriminierungen oder in der Einführung neuer Diskriminierungen (so ist im lettischen Parlament ein Antrag auf Verfassungsänderung eingebracht worden, um die gleichgeschlechtliche Ehe zu verbieten).

Ob in verschleierter oder offener Form, die Homophobie hat keinen Platz in der Europäischen Union.

Die Nichtdiskriminierung ist in den Texten (Verträge, Europäische Menschenrechtskonvention, Grundrechtecharta) garantiert.

Dies muss auch in der Praxis so sein.

Es gereicht dem Europäischen Parlament zur Ehre, dass es in diesem Kampf immer in vorderster Reihe gestanden hat. Es hat sich stets dafür eingesetzt, die Rechte der Betroffenen zu stärken und die Diskriminierungen zurückzudrängen (Februar 1994, September 1996, Juli 2001, Juni 2005).

Es muss dies auch heute wieder tun.

Dies ist das Ziel dieser Entschließung. Sie ist eindeutig in der Verurteilung der Diskriminierung in all ihren Formen. Sie ist zielführend, denn sie fordert die Vervollständigung des Arsenals der Antidiskriminierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags sowie eine Mitteilung über die Hindernisse für die Freizügigkeit von gesetzlich anerkannten homosexuellen Paaren in der Union.

Sie setzt ein klares und notwendiges Signal. Ich werde mit Entschlossenheit und Überzeugung dafür stimmen.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE) , schriftlich. (EN) Ich begrüße die heutige Abstimmung zu diesem Thema, insbesondere die überwältigende Zustimmung des Parlaments, gleichgeschlechtliche Partner mit gleichem Respekt zu behandeln.

Ich bedaure es sehr, dass das Parlament nicht bereit ist zuzugeben, was in unseren eigenen Mitgliedstaaten abläuft. Wir wissen, dass die öffentliche Wahrnehmung von den Worten und Taten des Parlaments sehr wohl beeinflusst wird.

Meiner Meinung nach waren die jüngsten Ereignisse in Polen und Parlamentsdebatten in Lettland und Litauen eine einzige Schande. Einige dieser Debatten kamen Hassreden gleich. Ein solches Verhalten läuft den Konventionen des Europarates und den EU-Verträgen zuwider, daher sollte das Europäische Parlament den Mut aufbringen, dies anzusprechen und dem entgegenzuwirken.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich teile die in diesem Entschließungsantrag geäußerten ebenso wie schon andere zuvor hier im Parlament diskutierte Bedenken, insbesondere die Bedenken zu einer Reihe von Grundsätzen, mit denen ich mich identifiziere und die ich befürworte. Jede Form von Hass gilt es abzulehnen, jede Form von Diskriminierung durch das Gesetz sollte bekämpft werden.

Doch dieser Entschließungsantrag beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen, die meines Erachtens über das hinausgehen, was in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fallen sollte, und die meiner Meinung nach Sache der einzelnen Länder sein sollten. Bei einigen Fraktionen gibt es eine Tendenz, der ich mich in keiner Weise anschließen möchte – dass nämlich der Versuch unternommen wird, in den EU-Organen etwas zur Annahme zu bringen, was im eigenen Land abgelehnt wurde. Dagegen erhebe ich Einwände.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass sich Phobien als Manifestation von Verhaltensproblemen nicht mit Gesetzen oder auf parlamentarischer Ebene bekämpfen lassen.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wir alle sind gegen jedwede Form von Diskriminierung und Gewalt. Was das angeht, darf es ganz eindeutig keinerlei Ausnahme geben.

Abgesehen davon, darf die freie und demokratische Debatte in den Mitgliedstaaten über deren eigene bürgerliche Gesetzgebung und über Gesetze zur Familie oder zum Personenstand nicht mit „Homophobie“ verwechselt werden. Das hieße ein von unangemessenem intellektuellen Druck und Restriktionen geprägtes Klima zu erzeugen, das in völligem Widerspruch zur offenen demokratischen Gesellschaft steht. Gegensätzliche Standpunkte dürfen nicht mit „Homophobie“ gleichgesetzt werden. Es ist falsch, von Hass und Intoleranz getragene Gefühle zu nähren oder zu erfinden. Unterschiede als „Phobien“ einzuordnen ist selbst ein Beispiel für Extremismus.

Vieles in diesem Entschließungsantrag entspricht in der Tat nicht der Definition von „Homophobie“ im Erwägungsgrund A und nimmt diesem damit jede Relevanz und Bedeutung.

Einige Teile laufen zudem dem Subsidiaritätsprinzip zuwider, einem Leitgrundsatz und Eckpfeiler der gesamten Union, was nur zur Folge hätte, dass das gesamte europäische Aufbauwerk untergraben würde.

Deshalb habe ich mit Nein gestimmt.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich-(FR) Homophobie bedeutet Furcht vor „seinesgleichen“. Sie beinhaltet keine Kritik oder feindselige Einstellung, denn eine Phobie ist eine Neurose, die durch extreme Angst in Gegenwart eines phobischen Reizes gekennzeichnet ist und eine entsprechende Behandlung wie Dekonditionierung, Einsatz von Medikamenten, Ursachenanalyse erfordert. Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt, denn sie befasst sich nicht mit Homophobie.

Jede Form von Gewalt gegen Menschen ist zu verurteilen. Es gibt nicht verschiedene Kategorien von Bürgern. Das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie die Wahrung der Würde gelten für alle Menschen. Diese Rechte sind gesetzlich garantiert.

Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sind durch internationale Verträge geschützte Grundrechte. Die Mitgliedstaaten müssen das Recht auf Ehe achten, welches beinhaltet, dass Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter das Recht haben, nach den die Ausübung dieses Rechtes regelnden nationalen Rechtsvorschriften zu heiraten und eine Familie zu gründen.

Die Europäische Union hat keine Kompetenzen in diesen Bereichen und kein Recht, die Verfassungen und innerstaatlichen Gesetze ihrer Mitgliedstaaten zu beurteilen, die alle die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben und daher in diesen Fragen dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg rechenschaftspflichtig sind.

 
  
  

- Entschließungsantrag: B6-0027/2006

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, ich habe am Entwurf des Entschließungsantrags zum Klimawandel mitgewirkt und auch persönlich am Gipfel von Montreal teilgenommen. Meine Bewertung des auf dem Montrealer Gipfel erzielten Ergebnisses fällt bei Weitem nicht so positiv aus, wie wir dies im Namen der politischen Korrektheit hier glauben darstellen zu müssen. Lediglich ein Viertel aller Emissionen fällt unter die Verpflichtung zur Reduzierung, weshalb ich es auch für unaufrichtig halte, von Errungenschaften zu sprechen. Früher oder später wird die EU die Schönrederei aufgeben und den Tatsachen ins Auge blicken müssen. Wenn drei Viertel aller Erzeuger von Treibhausgasen weltweit ihren Schadstoffausstoß weiter erhöhen dürfen, müssen wir endlich zugeben, dass diese Lösung gescheitert ist und wir zur Bekämpfung des Klimawandels andere politische Maßnahmen ergreifen müssen. Oder ist es politischer Stolz, der uns davon abhält, dies einzugestehen?

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Großen und Ganzen begrüßen wir den Entschließungsantrag, der im Nachgang zur 11. Vertragsstaatenkonferenz über die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen zum Klimawandel in Montreal eingebracht wurde, weil darin der Wunsch der Parteien unterstrichen wird, das Kyoto-Protokoll zu erfüllen, und das anhaltende Widerstreben der US-amerikanischen Regierung gegen eine Beteiligung an irgendeiner bedeutenden Partnerschaft zum Klimawandel bedauert wird.

Wir sind gegen einige Punkte in der endgültigen Entschließung und bedauern, dass unsere Vorschläge nicht angenommen wurden. Besonders enttäuscht waren wir über die Ablehnung des von uns unterstützten Vorschlags, eine rasche Überprüfung der einschlägigen flexiblen Mechanismen zu fordern, bevor die europäische Emissionshandelsregelung auf andere Bereiche wie etwa den Luftverkehr ausgedehnt werden kann. Unserer Meinung nach muss diese Ausweitung einer Untersuchung unterzogen werden, die den Nachweis erbringt, dass sie im Kampf gegen den Klimawandel hilfreich ist und dass es keinerlei Bevorzugung wohlhabenderer Länder und Regionen gegenüber Entwicklungsländern und aufstrebenden Wirtschaftszweigen geben wird.

Außerdem sind wir gegen die Betonung des Handels mit Verschmutzungsrechten, auch im Zusammenhang mit einer Bewertung.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der globale Klimawandel stellt ein erhebliches Problem dar, mit dem man sich aus gutem Grund auf internationaler Ebene befassen sollte. Die Juniliste bekräftigt jedoch ihren bereits früher dargelegten Standpunkt, dass das Europäische Parlament nicht die Außenpolitik der Mitgliedstaaten übernehmen darf, indem es Drittländer, die bisher das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert haben, dazu auffordert. Appelle dieser Art können die einzelnen nationalen Regierungen selbst übermitteln. Weiterhin sind wir der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über internationale Klimafragen ihre eigenen nationalen Positionen einnehmen können. Allerdings gehen wir davon aus, dass abgeschlossene Verträge von sämtlichen Parteien eingehalten werden.

Kritisch stehen wir dem Vorschlag gegenüber, eine gemeinschaftliche Kommunikationsstrategie zu erarbeiten, um die Bürger über Fragen des Klimawandels zu informieren. Die Zusammenarbeit in der EU basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten. Wir sind überzeugt, dass jeder Mitgliedstaat in der Lage ist, die für den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Klimafragen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Stellungnahme, die wir mit dieser Stimmerklärung abgeben, entspricht unserer grundsätzlichen Haltung in dieser Frage. Damit gilt diese Stimmerklärung auch für zukünftige Fälle dieser Art.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann. Diese Weisheit der Cree-Indianer könnte bald wahr werden.

Nur zu lange haben wir gedankenlos Stück für Stück am sensiblen Gerüst der Natur gerüttelt. Wir sind jetzt erst an dem Punkt, dem Umweltschutz mehr Aufmerksamkeit zu widmen und erste wichtige gemeinsame Rettungsaktionen zu starten. Aber wir werden unsere Anstrengungen verstärken müssen.

Denn wir drehen uns langsam aber sicher unsere natürliche Heizung – den Golfstrom – ab. Synchron dazu verlieren wird durch die aufgrund der globalen Erwärmung veränderten Wasserkreisläufe täglich ca. 86 Millionen Tonnen fruchtbaren Bodens, während es gleichzeitig etwa 225.000 Menschen mehr werden – und das Tempo der Verwüstung wächst rasant. Europa droht der schlimmste Klimawandel seit gut 5.000 Jahren. Mit Abschmelzung des Eises im Norden und Ausbreitung von Wüsten im Süden Europas bei gleichzeitigem Auftauen ungeheurer „Kohlenstoff-Reserven“ in den Permafrostböden und der Tundra wird es in absehbarer Zeit ziemlich ungemütlich werden.

Verschiedenste Lösungsvorschläge liegen ausgearbeitet in den Schubladen diverser Experten – es ist an der Zeit, dass wir uns näher mit diesen und deren Umsetzung befassen und endlich gemeinsam an einem Strang ziehen.

 
  
  

- Bericht Ferreira (A6-0383/2005)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM) , schriftlich. (DA) Die Juni-Bewegung hat für Ziffer 45 des Berichts über die Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung gestimmt, tritt aber dafür ein, dass bei der Einführung von Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene nur Mindestvorschriften erlassen werden, damit in den einzelnen Mitgliedstaaten anspruchsvollere Kriterien festgelegt werden können.

Ziffer 45:

„unterstützt die Einführung von Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene; unterstreicht, dass diese nach dem Vorbild anderer Marktinstrumente ein unverzichtbares Instrument für eine wirksame Politik zur Verringerung der Umweltbelastung darstellen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erste Europäische Ökosteuer spätestens im Jahr 2009 zu verabschieden;“

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für den vorliegenden Bericht gestimmt, dessen Anliegen es ist, die Umweltaspekte der nachhaltigen Entwicklung zu bewerten, und der den Standpunkt der Kommission mit Blick auf die Unzulänglichkeit bestimmter Richtlinien und auf die Finanzknappheit kritisiert.

Zwar werden die Maßnahmen, die den Umweltproblemen zugrunde liegen – wie etwa die Betonung der Wettbewerbsfähigkeit zu Lasten von Mensch und Umwelt und das im Vordergrund stehende Streben nach Gewinn – nicht speziell beanstandet, doch sind auch positive Punkte enthalten wie etwa die Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger, die Rolle der Raum- und Forstwirtschaftsplanung und die notwendige Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung.

Außerdem begrüßen wir den Zusammenhang, der im Bericht zwischen Armut und Umwelt hergestellt wird, wenngleich zu verurteilen ist, dass die wichtigsten Aspekte in diesem Bereich und insbesondere die Aussage, dass Liberalisierung keine Antwort auf Armut und soziale Ausgrenzung ist, im Plenum abgelehnt wurden. Die Kritik an unzulänglichen Vorschlägen zur Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der wachsenden Ungleichheit wurde ebenfalls zurückgewiesen.

 
  
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  Hélène Goudin, Nils Lundgren und Lars Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht behandelt eine Reihe wichtiger Fragen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung. Nach Auffassung der Juniliste gibt es gute Gründe für eine EU-Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Umweltfragen. Allerdings berührt der Bericht auch zahlreiche Politikbereiche, die außerhalb der Zuständigkeit der EU liegen sollten, beispielsweise folgende:

– die Investitionen in öffentliche Verkehrsmittel bzw. den Ausbau des Straßennetzes in den Mitgliedstaaten;

– der Schuldenerlass für Entwicklungsländer;

– die Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene;

– die Aufnahme des Umweltschutzes als Fach in die Lehrpläne der Schulen der Primarstufe in den Mitgliedstaaten;

- die Besteuerung des Faktors Arbeit in den Mitgliedstaaten;

– Beschäftigung und soziale Integration

Äußerst kritisch stehen wir der Tatsache gegenüber, dass die EU-Institutionen einen gewaltigen Appetit auf einen verstärkten Einfluss haben. Darum haben wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt, befürworten allerdings einzelne Punkte daraus, vor allem die, in denen es um echte grenzüberschreitende Umweltprobleme geht.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die nachhaltige Entwicklung ist zweifellos ein grundlegendes Ziel der EU und eine weltweite Herausforderung. Daher erfordern Strategien für die nachhaltige Entwicklung eine langfristig ausgelegte politische Vision auf höchstem Niveau.

Wir müssen den sozialen, ökologischen und demokratischen Herausforderungen verantwortungsbewusst begegnen, und zwar nicht nur auf der staatlichen Ebene, sondern auch auf der Ebene der Bürger. Dabei gilt es jedoch sicherzustellen, dass alle ins Auge gefassten Maßnahmen unseren Zielen des sozialen und wirtschaftlichen Wachstums und Fortschritts entsprechen, die über die Zukunft unserer Gesellschaften entscheiden.

In dem Bericht werden die Fortschritte seit 2001 beleuchtet und neue Maßnahmen vorgelegt. In diesem Rahmen müssen wir bekräftigen, dass die nachhaltige Entwicklung auf jeden Fall für die Zukunft Europas Priorität hat, und an unserem Ziel, die Zielsetzungen der Lissabon-Strategie zu erfüllen, festhalten.

Deshalb habe ich für den Bericht Ferreira gestimmt.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE) , schriftlich. (EN) Der nachhaltigen Entwicklung muss in allen unseren Politikbereichen ein höherer Stellenwert zukommen, und ich bin froh, dass dieser Bericht einen Ausgangspunkt dafür bietet, wie dies erreicht werden kann, weshalb ich ihn gern unterstütze. Mein Heimatland, Schottland, kann in Bezug auf erneuerbare Energien einen einzigartigen Beitrag leisten, da unser großes Potenzial an Naturressourcen uns die Möglichkeit bietet, Europas grünes Kraftwerk zu werden. Dieses Potenzial wird jedoch ohne eine engagierte und allseitige Förderung seitens der Regierung nicht voll genutzt werden können, und wir sollten unsere Anstrengungen verdoppeln, um die Ideen dieses Berichts aufzugreifen und auf ihnen aufzubauen.

 
  
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  María Sornosa Martínez (PSE), schriftlich. (ES) Die Delegation der spanischen Sozialisten begrüßt die Annahme dieses Initiativberichts, der die Aussichten auf Erreichung einer wirklich nachhaltigen Entwicklung verbessern soll.

Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass wir zum zweiten Teil der Änderung 2 (Ziffer 15) beschlossen haben, dagegen zu stimmen, weil wir der Meinung sind, dass der Schutz des Wassers und die Wasserbewirtschaftungspolitik auf den Kriterien von Rationalität, Effektivität und Effizienz beruhen müssen und nicht nur auf Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme, da dies negative Folgen anderer Art haben könnte.

 
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