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Verfahren : 2005/0120(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0393/2005

Eingereichte Texte :

A6-0393/2005

Aussprachen :

PV 17/01/2006 - 12
PV 17/01/2006 - 14
CRE 17/01/2006 - 12
CRE 17/01/2006 - 14

Abstimmungen :

PV 19/01/2006 - 8.7
CRE 19/01/2006 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0025

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 19. Januar 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8.7. Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie (Abstimmung)
PV
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  Christopher Beazley (PPE-DE) . (EN) Herr Präsident! Entsprechend der Geschäftsordnung zur Abstimmung haben Sie gerade erklärt, dass jeder Abgeordnete das Recht hat, eine Überprüfung zu fordern. Auch hat der Präsident das Recht, darauf hinzuweisen, dass eine überwältigende Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Und wenn die Mitglieder der UKIP in den hinteren Reihen zu protestieren anfangen, ignorieren Sie das bitte einfach!

(Lebhafter Beifall)

 
  
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  Präsident. – Herr Beazley, darüber entscheidet der Präsident, der den Arbeitsablauf des Plenums leitet. Ich entscheide hiermit, dass die Abstimmung zu überprüfen ist, damit sich alle davon überzeugen können, dass das Ergebnis tatsächlich so ausgefallen ist.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM) . (EN) Herr Präsident! Ist es Ihr Wunsch, dass bestimmte Abgeordnete dieses Parlaments als Bürger zweiter Klasse angesehen werden oder nicht?

 
  
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  Präsident. – Darüber möchte ich nicht weiter diskutieren.

– Nach Annahme des Kommissionsvorschlags:

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich beziehe mich auf Artikel 168 in Verbindung mit Artikel 53 der Geschäftsordnung und möchte in diesem Zusammenhang die Kommission fragen, ob sie die Änderungsanträge, die in diesem Bericht vom Parlament angenommen wurden, übernehmen kann, insbesondere den Änderungsantrag 14, bei dem es darum geht, dass von den Restrukturierungsgeldern, die sich insgesamt auf 6 Milliarden Euro belaufen, 50 % an die Erzeuger gehen werden. Dies ist ein Antrag, über den vom Ausschuss abgestimmt wurde. Der Antrag kam vom Kollegen Goepel. Außerdem bitte ich um die Übernahme der Anträge 10 und 11, bei denen es darum geht, dass bei den Restrukturierungsmaßnahmen ein Wirtschaftsentwicklungsplan für die Region vorgelegt werden muss, wobei die Kommission und der jeweilige Mitgliedstaat diese Entwicklungspläne notifizieren müssen.

 
  
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  Louis Michel, Mitglied der Kommission. (FR) Herr Präsident! Ich halte es für günstig, diese Frage mit einer Klarstellung zu diesem Punkt zu beantworten. Die Kommission kann akzeptieren, dass mindestens 10 % der Umstrukturierungsbeihilfen für Zuckerrübenerzeuger und Maschinenlieferanten vorbehalten bleiben. Dieser Betrag könnte von den Mitgliedstaaten je nach der konkreten Situation erhöht werden.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich beziehe mich für unsere Fraktion auf Artikel 168 und beantrage die Rückverweisung in den Ausschuss, damit wir diese beiden Punkte in Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat durchsetzen können. Der Rat hat in seinem Beschluss entschieden, dass nur 10 % dieser Restrukturierungsgelder an die Erzeuger – auch die Erzeuger in den Ländern der Dritten Welt – gehen und der Rest ohne Auflagen der Zuckerwirtschaft zugute kommen soll, die damit ihre Stilllegungen finanzieren kann, ohne in irgendeiner Weise auf die Arbeitsplätze und die Belange der Region Rücksicht zu nehmen. Deshalb möchten wir, dass wir Verhandlungen aufnehmen. Es handelt sich ja um ein Anhörungsverfahren. Die einzige Möglichkeit, noch mit dem Rat zu verhandeln, besteht darin, dass wir jetzt rückverweisen und die vier Wochen bis zur nächsten Sitzung nutzen, um eine Erhöhung für die Erzeuger durchzusetzen.

(Beifall)

 
  
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  Lutz Goepel (PPE-DE). – Herr Präsident! Herr Graefe zu Baringdorf hat insofern Recht, als der Änderungsantrag von uns mit der Maßgabe eingereicht wurde, mindestens 50 % des Restrukturierungsfonds einzusetzen. Der Kommissionsvorschlag sieht folgende Regelung vor: mindestens 10 % und jeder Mitgliedstaat ist nach seinem Ermessen berechtigt, diesen Betrag ohne Begrenzung zu erhöhen. Insofern hat sich die Sache für unsere Fraktion erledigt. Ich bitte, diesen Änderungsantrag abzulehnen.

 
  
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  Jean-Claude Fruteau (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident! Ich stimme den Ausführungen des Vertreters der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten voll und ganz zu: Es handelte sich tatsächlich um eine Forderung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die Kommission ist bereit, und die Frau Kommissarin hat das bereits vor zwei Tagen gesagt, den Mitgliedstaaten eine Erhöhung über die 10 %-Grenze zu gestatten. Damit ist die Frage geklärt, und ich für mein Teil bin deshalb gegen die Rückverweisung in den Ausschuss.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE). – Herr Präsident! Wenn wir jetzt darüber abstimmen, möchte ich, dass es eine namentliche Abstimmung gibt. Der Antrag auf namentliche Abstimmung konnte vorher nicht eingereicht werden, weil wir nicht wussten, ob wir abstimmen. Daher kann der Antrag jetzt nur mündlich gestellt werden. Ich bitte deshalb um namentliche Abstimmung.

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss ab.)

 
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