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Verfahren : 2005/0090(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0057/2006

Eingereichte Texte :

A6-0057/2006

Aussprachen :

PV 14/03/2006 - 21
CRE 14/03/2006 - 21

Abstimmungen :

PV 15/03/2006 - 4.5
CRE 15/03/2006 - 4.5
Erklärungen zur Abstimmung
PV 13/06/2006 - 7.9
CRE 13/06/2006 - 7.9
PV 06/07/2006 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0085
P6_TA(2006)0312

Plenardebatten
Dienstag, 14. März 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (Aussprache)
PV
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Ingeborg Gräßle im Namen des Haushaltsausschusses über einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (KOM(2005)0181 – C6-0234/2005 – 2005/0090(CNS)) (A6-0057/2006).

 
  
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  Dalia Grybauskaitė, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Parlament an einem äußerst bedeutsamen Tag meinen Glückwunsch aussprechen, denn heute werden die Verhandlungen über die Haushaltsordnung zum Abschluss gebracht. Dies ist eine wichtige Woche, denn dieses Haus wird über die Stellungnahme des Parlaments abstimmen. Ich möchte beide Berichterstatter zu der von ihnen geleisteten Arbeit beglückwünschen. Mir ist bewusst, welch immense Leistung mit der Vorlage der Änderungsanträge verbunden ist. Lassen Sie mich hier bestätigen, dass die Kommission das Gros der Vorschläge des Parlaments in ihren neuen, überarbeiteten Vorschlag aufnehmen wird.

Ferner möchte ich bestätigen, dass Parlament und Kommission mehr oder weniger die gleichen Ziele verfolgen.

Angesichts dieses gemeinsamen Strebens nach vereinfachten Regelungen und dem Abbau von Bürokratie freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir schon bald nach der Abstimmung im Parlament unseren neuen, überarbeiteten Vorschlag vorlegen werden. Wir wissen, dass der Rat bereit ist, uns unverzüglich eine endgültige Entscheidung und eine endgültige Stellungnahme zukommen zu lassen.

Ich möchte Ihnen einige Beispiele für die vielen Änderungsanträge nennen, die wir nur zu gerne in unseren neuen Vorschlag aufnehmen werden: einen ausdrücklichen Verweis auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – er wird zur Festlegung eines einfacheren Verfahrens bei kleineren Projekten beitragen; die Information von Antragstellern über Zuschüsse und standardisierte Antragsformulare für gleiche Politikbereiche sowie die verstärkte Unterteilung der Vergabe nach spezifischen und/oder Teilliefer- und Dienstleistungsaufträgen. Der vierte Aspekt, der von uns positiv bewertet wird, ist das zweistufige Verfahren der Vertragsvergabe, durch das unnötige Kosten in der Anfangsphase vermieden werden.

Kommission und Parlament sind nicht die beiden einzigen Akteure im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren. Zwischen Oktober und Dezember 2005 haben der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Rechnungshof bereits ihre Stellungnahmen abgegeben. Im Rat steht die erste Lesung kurz vor dem Abschluss.

Ich möchte unterstreichen, dass der mit der Überarbeitung der Haushaltsordnung verbundene legislative Prozess ein erhebliches Stück vorangekommen ist. Unser gemeinsames Ziel ist eine neue, einfachere und modernere Haushaltsordnung, die besser an die hoffentlich ab Januar 2007 geltenden Ausgabenprogramme der neuen Generation angepasst ist. Deshalb ist auch der zeitliche Ablauf so wichtig, und deshalb müssen wir auch die Fristen einhalten.

Bei den bevorstehenden interinstitutionellen Verhandlungen werde ich mich mit ganzer Kraft für ein Konzertierungsverfahren einsetzen, das auf einen effektiven Konsens zwischen Parlament und Rat abzielt.

 
  
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  Ingeborg Gräßle (PPE-DE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Frau Kommissarin Grybauskaitė, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich lege heute dem Hohen Haus 135 Änderungsanträge zur Haushaltsordnung vor. Frau Kommissarin Grybauskaitė hat mir heute eine große Freude gemacht, indem sie angekündigt hat, dass sie ganz zentrale Punkte aus diesem Bericht in die überarbeitete Version der Kommission übernehmen wird.

Das Europäische Parlament nutzt diese erste turnusmäßige Überarbeitung dieses für die Verwaltung so wichtigen Textes, um grundlegende Probleme zu beseitigen. Wir haben sehr grundsätzliche und harte Kritik an den bürokratischen Verfahren gehört. Zahlreiche Organisationen, die Zuschüsse beantragen, Firmen, die sich an Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen beteiligen, ja, die Anwender in der Kommission und anderen Institutionen haben an unserer Reform und den Änderungsanträgen des Parlaments mitgewirkt. Ihnen allen danke ich ganz herzlich. Ihre fachlich fundierten Hinweise ermöglichen es, die Verfahren zu verbessern.

Mein besonderer Dank gilt in diesem Hause Herrn Präsident Borrell und natürlich den Kollegen aus dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss, allen voran Herrn Pahor und allen, die in der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe monatelang an den Anträgen mitgewirkt haben. Nicht nur wegen des guten Miteinanders, sondern auch wegen des allgemein empfundenen Reformdrucks haben beide Ausschüsse den Bericht mit breiter Mehrheit bzw. einstimmig angenommen. Auch mein persönlicher Assistent, Herr Sichel, hat hier Großes geleistet. Ihm möchte ich auch ganz herzlich dafür danken. Ferner mein Dank in der Kommission, Frau Kommissarin Grybauskaitė, Herrn Generaldirektor Romero und Herrn Taverne und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die zahlreichen fruchtbaren Gespräche, auf deren Fortsetzung ich wirklich hoffe und auf die ich mich wirklich sehr freue.

Wir alle – ich persönlich habe mich jahrelang mit der Haushaltsordnung befasst – fragen uns: Was ist das für ein Europa, dass so komplizierte und teure Antragsverfahren verlangt? Bis zu einem Drittel der Zuschusssumme geht für die Kosten der Antragstellung verloren. Jahr für Jahr werfen Organisationen beträchtliche Gelder in den Papierkorb, weil sie sich an Ausschreibungen für europäische Politik beteiligen. Sie beteiligen sich, obwohl sie keine Aussicht auf Erfolg haben. 40 Seiten Formulare, dazu 500 Seiten Handbücher: Das ist Normalität und kein Einzelfall. Nur 5 bis 25% der Anträge kommen durch. Stellen Sie sich bei Kosten bis zu 200 000 Euro pro Antrag einmal das Geld vor, das in Europa mit jeder Teilnahme an einer EU-Ausschreibung in den Sand gesetzt wird.

Was ist das für ein Europa, in dem Firmen bei Ausschreibungen nicht mehr mitmachen wollen, weil sie auch für Routineaufträge zwei Jahresbilanzen vorlegen müssen. Die Kommission hat hier ja auch schon sehr umfangreich gearbeitet, sie wird auch weiterhin daran arbeiten und die wichtigen Durchführungsbestimmungen verändern, und dazu möchte ich Frau Kommissarin Grybauskaitė auch ermutigen und herzlich bitten, alle Vorschläge des Europäischen Parlaments zu übernehmen, weil wir nicht wollen, dass die Kommission in Europa gleichgesetzt wird mit Schwerfälligkeit, Bürokratie und Geldverlust. Wir wollen, dass die Kommission in Europa als eine Serviceeinrichtung begriffen wird für alle, die die europäische Politik umsetzen und unterstützen wollen.

Unsere wichtigsten Änderungsanträge werden morgen zur namentlichen Abstimmung vorliegen. Frau Kommissarin Grybauskaitė hat schon angekündigt, einige zu übernehmen. Ich möchte noch einige weitere präsentieren. Eine Datenbank soll Antragsteller notifizieren, das spart mehrfach eingereichte Unterlagen und damit Zeit und Geld bei der Antragstellung. Wir wollen auch Entscheidungen der Kommission statt umfangreicher Verträge. Das kann Verfahren verkürzen und gerade für kleine Summen Aufwand vermeiden.

Unser Hauptpunkt: die Kommission soll Antragsteller im Verfahren künftig unterstützen. Das ist eine Kulturrevolution, aber sie wird allen gut tun, gerade auch dem Ansehen der Europäischen Union. Mehr Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sind unsere Ziele, und für mehr Flexibilität liegt Ihnen ein Änderungsantrag vor, der die beschränkte Übertragbarkeit von Verpflichtungsermächtigungen zum Ziel hat, die ansonsten verfallen. Ich werde morgen noch einen mündlichen Änderungsantrag einreichen, der beim Betrag auf eine konkrete Nennung verzichtet, aber auf jeden Fall auf eine maximale Summe hinweist. Deren Verhandlung wird von der Finanziellen Vorausschau abhängen.

Ich appelliere an den Rat, die Verhältnisse nicht so zu lassen, wie sie sind. Was hat der Rat von Verfahren, die einen Geldabfluss unmöglich machen, wenn gleichzeitig die Organisationen aus den Mitgliedstaaten dabei so viel Geld verlieren. Dieses Parlament hat erkannt, dass wir so nicht weitermachen können, zumal wir mit den komplexen bürokratischen Verfahren ja nicht einmal das Ziel erreichen, die Mittel der Gemeinschaft besonders zu schützen.

Deswegen mein letztes Anliegen: Lassen Sie uns eine mittelfristige Neufassung der Haushaltsordnung anstreben. In den Mitgliedstaaten ist die Haushaltsordnung ein einfacher Text für die Verwaltung, weil er ja täglich angewendet werden muss. Bei der EU darf die Haushaltsordnung nicht zum Kompliziertesten zählen, was sich die Verwaltung für ihr Selbstmanagement ausgedacht hat. Für das Europäische Parlament bleibt auch dieser Punkt auf der Tagesordnung.

Ich möchte mich noch einmal bei allen für die Mitarbeit bedanken und hoffe morgen auf Ihre Unterstützung.

(Beifall)

 
  
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  Borut Pahor (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltskontrollausschusses. – (SL) Beginnen möchte ich mit zwei Danksagungen. Die Erste richtet sich an die Berichterstatterin, Frau Gräßle, die für uns alle, die wir bei der Erarbeitung dieses Berichts mit ihr zusammengearbeitet haben, eine große Inspiration war. Die Zweite gilt dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses, Herrn Fazakas, der unter enormem Zeitdruck alles tat, damit die beiden Ausschüsse ausgezeichnet zusammenarbeiten und dem Parlament diesen Bericht vorlegen konnten.

Als Ko-Berichterstatter und Verfasser der Stellungnahme zur Haushaltsordnung möchte ich betonen, dass das Hauptanliegen des Berichts darin bestand, die Haushaltsordnung und ihre Durchführungsbestimmungen weniger bürokratisch, verständlicher, einfacher und vor allem nutzerfreundlicher zu gestalten. Damit könnten wir auch eine effektivere Verwendung der Haushaltsmittel sichern. Wie die Berichterstatterin feststellte, widmet der Bericht dem Bereich des öffentlichen Auftragswesens und Zuwendungen besondere Aufmerksamkeit. Auf einer Reihe von Beratungen haben wir vor allem von Nichtregierungsorganisationen zu hören bekommen, dass sie nicht mehr mit der Europäischen Union zusammenarbeiten wollen, weil die bürokratischen Verfahren zu langwierig und vor allem zu teuer sind.

Niemand – und ich schließe mich da ein – möchte die Haushaltsordnung in einer Weise verändern, die eine weniger transparente Verwendung der Steuergelder zur Folge hat. Wir haben uns bei der Erarbeitung des Berichts um ein neues, ausgewogeneres Verhältnis zwischen der effektiven Verwendung der Mittel einerseits und der demokratischen Kontrolle darüber andererseits bemüht. Dem von Herrn Fazakas geleiteten Haushaltskontrollausschuss liegt dieser Punkt ganz besonders am Herzen. Deshalb haben beide Berichterstatter den Stellungnahmen des Rechnungshofs, die auch bei der Erarbeitung des vorliegenden Berichts in Betracht gezogen wurden, besonders große Bedeutung beigemessen.

Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass niemand, vor allem nicht in der Politik, an Finanzskandalen interessiert ist. Ganz gleich wie gut man Vorschriften formuliert, es gibt keine Vorschriften, mit denen sich derartige Skandale vollkommen vermeiden ließen, doch sie können die mehr oder weniger erfolgreiche Verwaltung der Haushaltsmittel erleichtern und dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit mehr oder weniger Vertrauen in deren Rechtmäßigkeit und Effektivität hat. Zum Schluss möchte ich mir die Bemerkung erlauben, dass dieser Bericht in die richtige Richtung weist, dass die vorgeschlagenen Lösungen eine Art neues, erfolgreiches Gleichgewicht ermöglichen und dass ich mich auf seine morgige Annahme freue.

 
  
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  Simon Busuttil, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, Ich beglückwünsche die Berichterstatterin zu ihrer ausgezeichneten und couragierten Arbeit.

Dieser Bericht sendet ein klares und deutliches Signal an die Bürger, dass es der Wille des Europäischen Parlaments ist, ihnen den Zugang zu einer EU-Finanzierung zu erleichtern. Der Aussprache über die Finanzielle Vorausschau wird große Bedeutung beigemessen, denn hier geht es darum, wie viel Geld im EU-Haushalt zur Verfügung stehen wird. Das ist gut und schön, doch sollten wir darüber die ebenso wichtige Frage nicht außer Acht lassen, wie dieses Geld ausgegeben werden soll und wie wir es den Bürgern erleichtern können, davon zu profitieren. Was nützt es, wenn wir über große Geldsummen reden, jedoch die Menschen vor Ort angesichts übermäßiger Bürokratie, langer und unverständlicher Anträge und wenig hilfreicher Beamter zunehmend frustriert sind? So ist es nicht verwunderlich, wenn die Bürger aufgeben, ohne auch nur einen Versuch unternommen zu haben. Das ist schlecht und kann nicht so bleiben. Wir müssen daher die Haushaltsordnung überarbeiten und dafür sorgen, dass alles einfacher wird und leichter in Anspruch genommen werden kann.

Genau das erfolgt durch den Bericht der Berichterstatterin: Er enthält mehrere Maßnahmen, die den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, und in diesem Sinne wird virtuelles EU-Geld, das theoretisch vorhanden ist, zu echtem EU-Geld, das tatsächlich zur Verfügung steht. Dies sind gute Nachrichten für die Bürger, aber es sind auch gute Nachrichten für NRO und kleine Unternehmen. Daher rufe ich die Kommission auf, bei dieser Reform unser Verbündeter zu sein.

Unsere Botschaft ist eindeutig: Wenn wir wirklich wieder mehr Bürgernähe erreichen wollen, dann müssen wir die Dinge einfacher gestalten.

 
  
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  Paulo Casaca, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Das Lob stellt im vorliegenden Fall keine Formalität dar, sondern ist Anerkennung der außerordentlich engagierten und in sich schlüssigen Arbeit der Berichterstatterin zur Erreichung von zwei Zielen, nämlich der Vereinfachung und der Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit des Anwendungsbereichs der Vorschriften. Unter diesem Gesichtspunkt liegt uns ein ausgezeichneter Bericht vor, und wir sollten mit unserem Lob nicht sparen.

Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass es meines Erachtens äußerst wichtig ist, dass wir die nächsten Schritte in diesem Prozess zur Reformierung der Haushaltsordnung analysieren. Wir müssen dafür sorgen, dass wir als Parlament auch während der nächsten Finanziellen Vorausschau so wie in der Vergangenheit die Mitentscheidungsbefugnis ausüben, damit wir in naher Zukunft vier Schlüsselaufgaben erfüllen können.

Die erste Aufgabe betrifft die Aktualisierung der Haushaltsleitlinien in bestimmten Bereichen wie den Grundsatz der Jährlichkeit und den Flexibilitätsmechanismus des Haushalts. Zweitens geht es darum, Ausnahmen auf das absolute Mindestmaß zu beschränken. Damit würden wir unterstreichen, dass die Haushaltsordnung der sektoralen Gesetzgebung übergeordnet ist, und ließen sich Überschneidungen und Diskrepanzen zwischen der Grundverordnung und der Durchführungsverordnung einerseits sowie den sektoralen Verordnungen andererseits vermeiden. Drittens sind die Pflichten, Befugnisse und Aufgaben der verschiedenen Haushaltsakteure zu klären, und es ist sicherzustellen, dass sich diese im Einklang mit den haushaltspolitischen Rechnungslegungsgrundsätzen befinden. Die vierte und letzte Aufgabe besteht darin, die Haushaltsordnung und den vereinbarten Finanzrahmen in die interinstitutionelle Vereinbarung zu integrieren und aufeinander abzustimmen.

Diese Aufgaben mögen einfach erscheinen, aber sie sind komplex und erfordern Sorgfalt und Aufmerksamkeit.

 
  
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  Kyösti Virrankoski, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich den beiden Berichterstattern, Frau Gräßle und Herrn Pahor, für die enorme Leistung bei der Aufarbeitung dieses Themas danken. Die Änderung der Haushaltsordnung verlangte eine umfangreiche Vorbereitung, die sehr technisch und mühevoll war. Sie erforderte viel Zeit und Konzentration. Mit großer Ausdauer hat Frau Gräßle viele Arbeitsgruppensitzungen geleitet. Allein die Tatsache, dass der Standpunkt des Parlaments für jedermann deutlich herausgearbeitet wurde, ist insbesondere auf diese gute Vorbereitung zurückzuführen. Dafür meinen herzlichen Dank an die beiden Berichterstatter.

Mit dem Vorschlag der Kommission wurde die Überarbeitung der seit drei Jahren geltenden Haushaltsordnung angestrebt. Hauptziele waren der Abbau und die Vereinfachung der Bürokratie sowie eine Erhöhung der Flexibilität, gleichzeitig aber auch die Gewährleistung der finanziellen Sicherheit.

Hintergrund des Ganzen ist die Entwicklung einer neuen Verwaltungskultur. Nach der Krise von 1999, die mit dem Rücktritt der Kommission endete, hatte eine Expertenkommission vorgeschlagen, die Verwaltung der EU so zu organisieren, dass die persönliche Verantwortung gestärkt und gleichzeitig die Finanzverwaltung vereinfacht werden sollte. Das entsprechende Paket von Rechtsvorschriften umfasste eine Reform der Haushaltsstruktur hin zu einem tätigkeitsbasierten Haushalt sowie die Überarbeitung der Haushaltsordnung und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Jetzt ist es Zeit für eine Zwischenbewertung.

Man könnte sagen, dass das ursprüngliche ehrgeizige Ziel zum Teil erreicht wurde. Wir erhalten zurzeit ein klareres Bild von den Kosten und dem Nutzen der verschiedenen Politikbereiche der EU. Die Bürokratie ist allerdings nach wie vor gewaltig und der Umfang der Kontrollen und Überprüfungen beträchtlich.

Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung führt meiner Meinung nach in die richtige Richtung, wenngleich er in seinen Zielstellungen eher bescheiden ist. Der Mut zur Delegation von Macht und Verantwortung fehlt weiterhin, und bis zu einer tätigkeitsbasierten Verwaltung ist es noch ein langer Weg.

Die Berichterstatter haben unserer Meinung nach den richtigen Ansatz gewählt, indem sie sich bemüht haben, die notwendige Verwaltung in Beziehung zu einer zu verwaltenden Geldsumme zu setzen. Derzeit sind die Verfahren bisweilen so kompliziert und teuer, dass Aktivitäten nicht zu den angestrebten Zielen führen, wie beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor.

Der von den Ausschüssen angenommene Bericht ist unserer Meinung nach zu vorsichtig. Wir hätten uns einen mutigeren und liberaleren Ansatz gewünscht. Wir sind der Auffassung, dass sich das Parlament nach wie vor in einer Art ‚Mikroverwaltung’ befindet. Hauptzweck einer Verwaltung sind Ergebnisse und nicht die zu ihrer Erreichung angewandten Verfahren. Komplizierte Verwaltungsverfahren dienen lediglich dazu, ineffiziente Beamte davor zu schützen, Entscheidungen treffen zu müssen. Grundlage der Finanzverwaltung müssen rationale Entscheidungen und die persönliche Verantwortlichkeit sein.

Mit den oben gemachten Anmerkungen sind wir dennoch bereit, dem Bericht in seiner Gesamtheit zuzustimmen, und wir sind gespannt auf die bevorstehende Debatte zu den Durchführungsbestimmungen.

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte Frau Gräßle herzlich für ihre Arbeit und dafür danken, dass sie dem Vernehmen nach sogar ihre Weihnachtspause geopfert hat. Mein Dank gebührt ihr auch für unsere zahlreichen fruchtbaren Beratungen, die wir gemeinsam hatten. Die Reform der Finanziellen Vorausschau ist wirklich dringend geboten.

Im Zuge des Rücktritts der Kommission Santer wurden damals strengere Vorschriften festgelegt und die Kontrollmechanismen überarbeitet, wofür sich auch meine Fraktion stets stark gemacht hat. Gleichwohl mussten wir auch zu dem Schluss kommen, dass diese Säuberungsaktion ein wenig über das Ziel hinausgeschossen ist. Sie führte zu übermäßiger Bürokratie bei der Beantragung von Beihilfen, die hauptsächlich zu Lasten der NRO, der nichtstaatlichen Organisationen, und der kleinen und mittleren Unternehmen ging. Die Angst vor einer unangemessenen Mittelverwendung ist mittlerweile so groß, dass die europäischen Bediensteten das Risiko wenn möglich auf denjenigen abwälzen, der Beihilfen beantragt. Damit haben wir also noch immer nicht das erreicht, was wir beabsichtigt hatten, nämlich eine Kommission, deren Bedienstete tatsächlich verantwortlich sind und diese Verantwortung auch tragen können.

Ich befürworte daher voll und ganz die Änderungsanträge, die uns vorliegen und die zumeist auf eine Vereinfachung der Verfahren abzielen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vorgeschlagen, und auch die Änderungsanträge 110 und 101, die die Prozentsatzregel betreffen, stimmen mich sehr froh. Derzeit ist es so, dass die Begünstigten in dem Moment, in dem sie Eigenmittel erwerben, wahrscheinlich einen erheblichen Teil der Beihilfen zurückzahlen müssen, was sich insofern kontraproduktiv auswirkt, als kein Anreiz geboten wird, künftig weitere Eigenmittel zu erwerben.

Die Europäische Kommission hat zugesichert, einige wesentliche Punkte aus diesen Änderungsanträgen zu übernehmen, aber wie immer steckt der Teufel selbstverständlich im Detail. Wie Sie den vorliegenden Vorschlägen entnehmen können, strebt das Europäische Parlament die Vereinfachung der Verfahren an. Das ist nicht nur von der Finanziellen Vorausschau abhängig, viel wird auch von den Durchführungsbestimmungen abhängen, die von der Kommission formuliert werden. Ich hoffe also, Sie werden das Prinzip übernehmen, dass eine Vereinfachung unabdingbar ist, die dann zu einer spürbaren Entlastung führt.

Derzeit ist viel von einer Verringerung des von Europa ausgeübten Regelungsdrucks die Rede, und dann denkt man sofort an die großen Unternehmen, die sonst in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gehemmt würden. Nicht minder wichtig wäre es jedoch für die kleinen Unternehmen und die nicht gewinnorientierten Organisationen, wenn sie jetzt von einer Senkung der Verwaltungskosten profitierten. Daran sollte die Kommission unbedingt denken, wenn sie die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Ich hoffe allerdings auch, der Rat wird einsehen, dass es nicht nur um Großunternehmen geht und dass auch für die kleineren Unternehmen und die NRO der von Europa auferlegte Verwaltungsaufwand verringert werden sollte.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Mit meinen Ausführungen in der Aussprache über den Bericht von Frau Gräßle über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften möchte ich das Hohe Haus auf Folgendes aufmerksam machen.

Zum einen besteht nach Ansicht der Europäischen Kommission drei Jahre nach Verabschiedung der Haushaltsordnung keine Notwendigkeit, an ihrer Struktur oder den darin enthaltenen grundlegenden Prinzipien und Konzepten etwas zu ändern. Zum anderen jedoch schlägt die Kommission eine ganze Reihe von Veränderungen beispielsweise in Bezug auf die maßgeblichen Haushaltsgrundsätze und die Gültigkeit von Forderungen vor. Entsprechend dem Vorschlag sollen die Forderungen der Gemeinschaft von den Mitgliedstaaten wie nationale finanzielle Forderungen behandelt werden. Außerdem sieht der Vorschlag eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Das gilt sowohl für das öffentliche Auftragswesen als auch für die Vergabe von Aufträgen. Diese Regelungen beinhalten die Änderungen, die zur Anpassung an die im Jahr 2004 verabschiedete neue Gemeinschaftsrichtlinie über das öffentliche Auftragswesen und über Finanzhilfe notwendig sind. Ziel ist es, die Vorschriften über Kontrollen und Garantien zu vereinfachen.

Die Berichterstatterin schlägt eine Reihe von Änderungen zu der von der Europäischen Kommission geänderten Verordnung vor, die darauf abzielen, den Haushaltsvollzug und den Zugang der Begünstigten zu Haushaltsmitteln zu erleichtern. Ich unterstütze die meisten dieser Änderungen und hoffe sehr, dass es mit dieser von der Europäischen Kommission und vom Parlament so geänderten Haushaltsordnung möglich sein wird, die im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 bereitgestellten Mittel effektiver und transparenter zu verteilen als das bisher der Fall war. Das ist vor allem für die neuen Mitgliedstaaten wichtig, da die Mittel, die sie für den Zeitraum 2007-2013 erhalten, die bisher zur Verfügung gestellten Mittel um ein Mehrfaches übersteigen.

Abschließend möchte ich Frau Gräßle für ihren guten Bericht danken.

 
  
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  Salvador Garriga Polledo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! So wie bei der letzten Überprüfung diskutieren wir auch heute die Haushaltsordnung in der Nachtsitzung. Ich hoffe, dass der Ratsvorsitz wie beim letzten Mal für unsere Vorschläge empfänglich ist und wir nicht einen argwöhnischen Ratsvorsitz haben, der den Status quo aufrechterhalten möchte und die Tatsache ignoriert, dass sich die Umstände geändert haben und die Verfahrensregeln verbessert werden müssen, um eine bessere Haushaltsführung zu erreichen.

Wie beim letzten Mal brauchen wir auch heute eine Kommission, die verständnisvoll gegenüber dem Parlament und fordernd gegenüber dem Rat ist. Die Berichterstatterin hat die Unterstützung einer großen Mehrheit für ihren Vorschlag erhalten, sowohl im Haushaltskontrollausschuss als auch im Haushaltsausschuss, und hat wertvolle Beiträge aufgenommen, die auf die Beseitigung von bürokratischen Hindernissen und auf den Schutz der finanziellen Interessen der Steuerzahler gegen Betrug gerichtet sind.

Bei den eingereichten Änderungsanträgen möchte ich die Aufmerksamkeit auf den Kompromissvorschlag der Berichterstatterin lenken. Der Vorschlag anderer Fraktionen, die Mittelübertragung bei sämtlichen nicht verwendeten Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen, ist unrealistisch und kann den Grundsatz der Jährlichkeit beeinträchtigen, und vor allem fördert er nicht unseren Standpunkt zur Wiederverwendung nichtverbrauchter Mittel, der Bestandteil der Verhandlungsstrategie der Finanziellen Vorausschau ist. Eine Beschränkung des Betrags, wie sie die Berichterstatterin in ihrem Kompromissänderungsantrag vornimmt, scheint vernünftiger und vor allem effektiver im Sinne der Verteidigung dieser Strategie zu sein.

Im Übrigen, Herr Präsident, sollte die Strategie meines Erachtens die Abstimmung über den Legislativvorschlag klar von der endgültigen Annahme trennen, wenn uns die endgültige Fassung des Rates vorliegt.

 
  
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  Catherine Guy-Quint (PSE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Arbeit der Berichterstatterin Frau Gräßle und des Verfassers der Stellungnahme, Herrn Pahor, würdigen und ihnen zu ihrem ausgezeichneten Bericht gratulieren.

Als Abgeordnete waren wir wirklich in der Pflicht, eine Revision der Haushaltsordnung vorzunehmen, und zwar aus mehreren Gründen. Es war dringend geworden, die Haushaltsordnung zu revidieren. Als Begründung dafür möchte ich nur die verschiedenen Probleme anführen, mit denen wir uns als europäische Volksvertreter konfrontiert sahen, wenn es insbesondere um die Information der Bürger ging. Wir müssen mehr und besser mit den Bürgern kommunizieren. Die Revision der Haushaltsordnung ist ein Weg, um dies zu erreichen. Die Zahlung von Pauschalbeträgen im Rahmen von Beschaffungsverfahren sowie bei der Vergabe von Zuschüssen ist als Fortschritt im Sinne einer besseren Mittelverwaltung zu begrüßen. Gleiches trifft auch auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu, der u. a. mit der im Zusammenhang mit der Einziehung, der Aussetzung und Ausführung von Verträgen sowie der Sanktionen vorgeschlagenen Änderung gewährleistet werden soll. Ich denke dabei insbesondere an die Änderungsvorschläge, die Vereinfachungsmaßnahmen beinhalten.

Es geht uns darum, zu einem angemessenen Verhältnis zwischen Vereinfachung und sparsamer Mittelverwaltung zu gelangen. Ich begrüße den Ansatz der Berichterstatterin und des Verfassers der Stellungnahme, die Regeln für die Begünstigten insbesondere durch Vereinfachung der Verwaltungsverfahren einfacher zu gestalten, aber gleichzeitig die Kontrolle über die Art und Weise der Verausgabung unserer Haushaltsmittel zu verstärken. Wir müssen die Voraussetzungen für einen ständigen Dialog mit der Zivilgesellschaft schaffen und dürfen keine Diskriminierung zwischen den Organisationen zulassen, d. h. zwischen denen, die in der Lage sind, auf die Gemeinschaftsprogramme zu antworten, und denen, die dies nicht können. Der Bericht ermöglicht es auf jeden Fall, künftig die Rechte des Parlaments, d. h. seine Kontrollbefugnisse und sein Recht auf Information als Teil der Haushaltsbehörde, zu wahren.

Lassen Sie mich im gleichen Zusammenhang darauf verweisen, dass die Bestimmungen zur Finanzierung der Fraktionen und der politischen Parteien von größter Wichtigkeit sind, denn sie betreffen die Herausbildung der europäischen Bürgerschaft, zu der das Parlament beitragen muss, wenn die Entwicklung des europäischen öffentlichen Raumes gewährleistet werden soll.

 
  
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  José Javier Pomés Ruiz (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich wende mich an die zwanzig fast heroischen Abgeordneten, die während dieser Nachtsitzung anwesend sind. Es ist beschämend, dass wir so wichtige Fragen nachts diskutieren müssen. Unsere Kollegen hatten entschieden, dass Freitagssitzungen nicht notwendig sind, und nun sind wir hier, zu unpassender Stunde, die der Qualität und Würde unserer parlamentarischen Arbeit nicht angemessen ist.

Zweitens möchte ich Frau Gräßle zu ihrer guten Arbeit beglückwünschen und erklären, dass dieses Parlament die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass die Mittel, die uns die Bürger geben, nicht für Verwaltungsausgaben vergeudet werden, sondern dass sie rechtzeitig und wirksam verwendet werden, und darauf zielt der Bericht von Frau Gräßle.

Es gibt hier zwei verschiedene Philosophien, und ich freue mich, dass die Mehrheit der Redner diese neue Philosophie teilt – die anders ist als vor vier Wahlperioden, als ich in dieses Parlament kam –, die Philosophie zu glauben, dass die Menschen, die an der Verwaltung des Haushalts arbeiten, ihr Bestes geben müssen, und dass es notwendig ist, Verantwortlichkeiten festzulegen. Die politische Haltung, die Ausgaben mit Bürokratie zu belasten, wird aus dem Misstrauen gegenüber unseren Beamten und daraus geboren, dass wir Politiker keinerlei Risiken eingehen wollen.

Der Gedanke ist, die Beamten loszuwerden, die Fehler machen, und deshalb sagen wir ihnen, dass sie jedes Mal, wenn sie einen Bleistift zu kaufen haben, ein langwieriges Verfahren ausführen müssen, um uns abzusichern, dass der Bleistift ordnungsgemäß gekauft wurde. Wir lassen nicht den kleinsten Fehler zu, und es hat Fälle gegeben, in denen wir uns von Beamten getrennt haben, die viele Male richtig gehandelt, aber einmal einen Fehler begangen haben.

Die Philosophie, das Ausgabenverfahren weniger kompliziert zu gestalten, wird es daher ermöglichen, dass die Mittel der Gemeinschaft, die der Rat immer stärker rationiert – er wird uns nur 1 % statt der 1,2 % gewähren –, wirksamer und rechtzeitig ankommt, denn es gibt viele Beispiele dafür, dass das Geld der Gemeinschaft im Ergebnis unserer Verfahrensordnung und unserer fehlenden Verantwortung als Politiker den Steuerzahler, den europäischen Bürger spät und wirkungslos erreicht.

Vielen Dank, Frau Gräßle, für diesen ausgezeichneten Bericht.

 
  
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  Vladimír Maňka (PSE).(SK) Von der Überarbeitung der „Finanzbibel“ der Gemeinschaft wird nicht nur der institutionelle Rahmen der Europäischen Union betroffen sein, sondern auch deren Bürger. Frau Gräßle, die Berichterstatterin, hat bei der Bearbeitung des Entwurfs der Kommission ausgezeichnete Arbeit geleistet, so dass uns nunmehr ein hervorragender Vorschlag vorliegt. Ich werde mich auf die Punkte konzentrieren, die ich für die wesentlichsten halte. Wir müssen die Aufgaben und die gemeinsame Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung der finanziellen Ressourcen der Gemeinschaft eindeutig definieren. Was die Strukturfonds betrifft, so müssen wir im Interesse der Transparenz, Zuverlässigkeit, Effizienz und des guten Rufes der Europäischen Union bei ihren Bürgern für transparente und zügige Verwaltungsverfahren mit klar definierten Aufgaben für die einzelnen Akteure sorgen. Gleiches gilt für das öffentliche Auftragswesen. Auch in diesem Bereich kommt es häufig zu Unklarheiten und überflüssigen Verzögerungen. Als ehemaliger Bürgermeister verfüge ich diesbezüglich über negative Erfahrungen. Ich glaube, dass wir mit der Billigung dieses Dokuments zu einem besseren Funktionieren des finanziellen Systems in der Europäischen Union beitragen und damit den Bürgern das Verständnis der Aktivitäten der EU erleichtern.

 
  
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  Herbert Bösch (PSE). – Herr Präsident! Drei Punkte: Erstens, herzliche Gratulation der Berichterstatterin; das ist eine Riesenarbeit, eine gute Arbeit. Wir können Frau Gräßle zu dieser Leistung nur beglückwünschen.

Zweitens: Wenn diese Arbeit einen Sinn hat, dann sicher den, dass sie ein Versuch ist, mehr Effizienz in die Verwaltung unserer Programme und unserer Mittel hineinzubringen. Das bedeutet aber auch, dass wir in Zukunft die Arbeit der Kommission stärker an der Effizienz messen müssen. Das bedeutet für die zukünftigen Entlastungsverfahren in diesem Hause, dass wir unsere Methoden ändern müssen, um ein bisschen wegzukommen von der Rechthaberei hin zu effizienteren Maßstäben.

Drittens: Ich erwarte als ein Abgeordneter, der aus einer kleinen alpinen Region kommt, von der Kommission – auch im Zusammenhang mit den oft angekündigten Transparenzinitiativen – Auskunft darüber, wie groß die an den europäischen Programmen teilnehmenden Firmen im Durchschnitt sind, wie groß z. B. im Durchschnitt ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, das vom europäischen Geld profitiert, und wie lang letztendlich ein Unternehmen vorfinanzieren muss, um in den Genuss europäischer Mittel zu kommen. Auch das ist für die zukünftige Beurteilung der Arbeit der Kommission und der Durchführung europäischer Programme von großer Bedeutung.

 
  
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  Szabolcs Fazakas (PSE).(HU) Herr Präsident! Zum Abschluss dieser zu später Stunde stattfindenden Aussprache möchte ich als Vorsitzender des beteiligten Haushaltskontrollausschusses und als Europaabgeordneter eines neuen Mitgliedstaates einige Worte sagen.

Die Europaabgeordneten aus den neuen Mitgliedstaaten haben mit großer Freude und Begeisterung an den parlamentarischen Vorbereitungen zur neuen Haushaltsordnung teilgenommen, und zwar nicht nur, weil sie engagierte Parlamentarier sind, sondern weil sie auch davon überzeugt sind, dass wir einem besseren, vereinfachten und effektiveren Europa dienen.

Das hängt damit zusammen, dass wir aus fast zweijähriger Erfahrung wissen, dass die Haushaltsordnung der Europäischen Union häufig überbürokratisiert und kontraproduktiv ist. Dies zu ändern, das ist nicht nur in unser aller Interesse, sondern auch unser aller Pflicht.

Eingedenk dessen haben alle an diesem Prozess beteiligten Abgeordneten zusammengearbeitet und ein gutes Beispiel gegeben. Die beiden Ausschüsse haben ihre Zusammenarbeit gefestigt und zwei ausgezeichnete Berichterstatter ernannt, und sie haben von der Organisation der öffentlichen Anhörung bis zur Abstimmung alles in ihren Kräften Stehende für eine ergebnisorientierte Arbeit getan. Wir hoffen, dass die Kommission und der Rat im Interesse eines gemeinsamen und guten neuen Europas diesem Vorbild baldmöglichst folgen werden.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.

 
Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2006Rechtlicher Hinweis