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Verfahren : 2006/2546(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

B6-0234/2006

Aussprachen :

PV 05/04/2006 - 11
CRE 05/04/2006 - 11

Abstimmungen :

PV 06/04/2006 - 6.8
CRE 06/04/2006 - 6.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0137

Plenardebatten
Donnerstag, 6. April 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
PV
  

Bericht: Cashman (A6-0060/2006)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Nach den derzeit geltenden Vorschriften können Aufenthaltserlaubnisse der Schweiz und Liechtensteins nicht für die Zwecke der Durchreise und des kurzfristigen Aufenthalts im Schengen-Raum anerkannt werden.

Das bedeutet, dass Drittstaatsangehörige, die bei der Einreise in den Schengen-Raum im Besitz eines Visums sein müssen, ein Visum beantragen müssen, obwohl sie eine solche Aufenthaltserlaubnis haben.

In Anbetracht der saisonalen Mobilität von Wanderarbeitern und ihren Familien, insbesondere während der Ferienzeiten – rund eine halbe Million Menschen aus der Schweiz im Jahre 2003 – sind die Konsulate in einigen Mitgliedstaaten stark überlastet, während die Antragsteller selbst lange Wartezeiten und aufwändige Formalitäten in Kauf nehmen müssen.

Deshalb unterstütze ich die Einführung einer vereinfachten Regelung für die Durchreise dieser Personen, weil von ihnen erstens keinerlei Gefahr der illegalen Einwanderung oder Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, da sie vor der Ausstellung ihrer Aufenthaltserlaubnis von den Schweizer bzw. Liechtensteiner Behörden Kontrollen unterzogen wurden. Ich unterstütze dies auch aus Gründen der Reziprozität, denn seit 2000 besteht eine vergleichbare Ausnahmeregelung dieser Länder für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen der EU-Mitgliedstaaten.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich möchte durch meine Stimmerklärung den vorliegenden Vorschlag unterstützen, da ich darin eine Möglichkeit sehe, die Abwicklung in diesem Bereich wesentlich zu verbessern. Die derzeitige Situation führt zu einem enormen Arbeitsaufwand für die Konsulate der Mitgliedstaaten in der Schweiz und in Liechtenstein und zu einer Kostenbelastung von Drittstaatsangehörigen. Diese unbefriedigende Situation muss geändert werden.

Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis werden von der Schweiz und von Liechtenstein genaue Überprüfungen und Untersuchungen durchgeführt, und es wird großes Augenmerk auf die Sicherheit gelegt. Des Weiteren möchte ich anmerken, dass sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein in jedem Fall über die gleichen qualitativ hochwertigen Sicherheitsstandards verfügen wie die übrigen Mitgliedstaaten der EU.

Es ist mir wichtig, mit meiner Stimmerklärung die Schweiz und vor allem diejenigen in der Schweiz zu unterstützen, die danach streben, der Europäischen Union beizutreten. Einen EU-Beitritt der Schweiz würde ich sehr begrüßen, da die Schweiz ein Garant für hohe Standards ist und sich unter anderem durch eine vorbildliche Verkehrspolitik auszeichnet, an der sich manche Mitgliedstaaten ein Beispiel nehmen sollten.

 
  
  

Geflügelsektor: Sondermaßnahmen zur Marktstützung

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir stellen fest, dass die Länder mit einem starken Tierschutzrecht, das den Tieren gute Bedingungen garantiert und die Gefahr einer Seuchenausbreitung verringert und damit gleichzeitig auch das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Menschen mindert, nicht von einem Umsatzrückgang bei Geflügelfleisch betroffen waren.

Darum möchte ich angesichts der entstandenen Situation unterstreichen, dass eine Stärkung des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit erforderlich ist, damit die Lebensmittelproduzenten sich rechtmäßig das Vertrauen der Verbraucher verdienen können. Die EU sollte daher Maßnahmen ergreifen, um dies zu erreichen.

In dieser Notlage wollen wir jedoch nicht riskieren, dass Züchter aus Angst vor finanziellen Verlusten eine Infektion vertuschen oder auf andere Weise die Gefahr der Seuchenausbreitung erhöhen. In der entstandenen Situation unterstützen wir daher die Möglichkeit finanzieller Ausgleichszahlungen für die Betroffenen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind enttäuscht über die Ablehnung unserer Vorschläge, wonach die gesamte Gemeinschaftsfinanzierung für Marktstützungsmaßnahmen bei 100 % festgelegt werden sollte, so wie es auch bei der Schweinepest und BSE der Fall gewesen war. Denn schließlich sollten wir hier an den Ernst der sozioökonomischen Lage in einigen Ländern und die Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Kofinanzierung denken.

Wir haben jedoch für die Änderungsanträge gestimmt, weil sie eine Unterstützung für die Erzeuger vorsehen. Darin wird zwar eine Kofinanzierung der Gemeinschaft von lediglich 50 % für Einschränkungen des freien Warenverkehrs festgesetzt, die sich aus der Anwendung von Maßnahmen ergeben können, mit denen die Ausbreitung von Tierseuchen verhindert werden soll. Doch außerdem wird eine Gemeinschaftsfinanzierung von 100 % für ernste Marktstörungen vorgeschlagen, die direkt mit dem Rückgang des Verbrauchervertrauens aufgrund von Gesundheitsrisiken für Menschen oder Tiere in Verbindung stehen.

Damit ist ein grundlegender Teil dessen, was wir vorgeschlagen hatten, gesichert, und deshalb erwarten wir, dass die Kommission und der Rat die Entscheidung des Parlaments annehmen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir stimmen gegen die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments. Unserer Ansicht nach ist es zu früh, um sich eine Meinung darüber zu bilden, wie stark die Geflügelfleischbranche von einer Vogelgrippepandemie betroffen wäre. Es ist typisch für dieses Parlament, dass man, sobald etwas Unvorhergesehenes eintritt, sofort finanzielle Unterstützung für die Einlagerung von Waren, Ausgleichszahlungen für die Lebensmittelvernichtung und die Finanzierung von Informationskampagnen zur Wiedergewinnung des Verbrauchervertrauens fordert. Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, diese Forderungen zu erfüllen.

Wie lange soll die Planwirtschaft in der Lebensmittelindustrie noch weitergeführt werden? Die Verbraucher müssen essen, und wenn sie kein Geflügelfleisch essen können, profitieren davon andere Sektoren der Lebensmittelindustrie. Unseres Erachtens ist der Markt durchaus in der Lage, sich an die gegenwärtige Situation anzupassen. Durch die Vorabzusage von Ausgleichszahlungen wird der Geflügelsektor weniger motiviert sein, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.

 
  
  

Bericht: Doyle (A6-0087/2006)

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte im Namen der ÖVP-Delegation eine Stimmerklärung zum Bericht Doyle abgeben. Die Zustimmung der österreichischen Delegation ist ausdrücklich unter der Bedingung erfolgt, die die Berichterstatterin Doyle genannt hat, sowie aufgrund der Erklärung von Kommissar Kyprianou. Die einseitige Erklärung der Europäischen Kommission, die nach dem erreichten Kompromiss zwischen Rat und Parlament abgegeben wurde, wird von uns schärfstens verurteilt, und wir gehen im Lichte der heute abgegebenen Erklärungen davon aus, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark und Österreich im Lichte der neuen Gesetzgebung eingestellt werden.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Bericht Doyle ist es für uns alle sehr wichtig, dass die Kyoto-Ziele erreicht werden.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Doyle über den gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase gestimmt, da er einen Rechtsrahmen für solche Gase mit großen Emissionsmengen festlegt, von denen einige schädlicher sind als CO2 und noch 50 000 Jahre in der Atmosphäre verbleiben können.

Um die Kyoto-Ziele zu erfüllen und die Umwelt zu schützen, werden in dieser Verordnung das Recycling, die Aufarbeitung oder die Vernichtung von Ausrüstungen, in denen fluorierte Gase zum Einsatz kommen, sowie bessere Informationen für die europäischen Verbraucher über das Treibhauspotenzial dieser Gase festgelegt.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung ist höchst zufriedenstellend und enthält umfangreiche Verbesserungen in Bezug auf Gasemissionen in die Atmosphäre.

Die festgelegte doppelte Rechtsgrundlage ist geeignet für diese Art Verordnung, da sie bestimmten Mitgliedstaaten ermöglicht, strengere Vorschriften im Umweltrecht beizubehalten, ohne das Gleichgewicht auf dem europäischen Binnenmarkt zu stören. Ich halte die Eindämmung von Emissionen und Lecks für den richtigen Weg, um das Ziel der Reduzierung der Emissionen von fluorierten Gasen in die Atmosphäre zu erreichen.

Die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung über die Zertifizierung von verantwortlichem Personal an die Kommission und das Konzept der Rückgewinnung zum Recycling bzw. die Aufarbeitung von Ausrüstungen sind Maßnahmen, die ich nachdrücklich begrüße.

Deshalb stimme ich der Entscheidung des Vermittlungsausschusses zu.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Im Namen der SPÖ-Delegation möchte ich als zuständiges Mitglied im Umweltausschuss Folgendes erklären: Österreich und Dänemark haben allgemeine Verbote für die Verwendung fluorierter Treibhausgase erlassen. Durch diese Gesetzgebung muss sichergestellt werden, dass strengere Vorschriften beibehalten werden können.

Der Entwurf des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass die Mitgliedstaaten strengere nationale Maßnahmen bis Ende 2012 beibehalten dürfen. Dieser Schritt ist gemäß Artikel 95 Absatz 10 des Vertrages möglich und stellt sicher, dass Österreich und Dänemark ihre strengeren Regelungen vorübergehend beibehalten können. Das bedeutet, dass der wissenschaftliche Beweis nach Artikel 94 Absatz 4 nicht erbracht werden muss. Jede einschränkende Auslegung der Schutzklausel ist abzulehnen, weil der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten auf keinen Fall eingeschränkt werden darf.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. (EN) Im Januar wurde in Cork eine neue Recycling-Anlage in Betrieb genommen. Ich bin am Samstagabend dort vorbeigefahren und habe festgestellt, dass in nicht einmal zehn Wochen ein beeindruckender Kühlgerätestapel aufgeschichtet worden ist. Solche Berge veralteter Kühlgeräte – in wärmeren Gegenden sind es Klimaanlagen – rosten heutzutage in allen bevölkerten Gegenden der EU vor sich hin.

Eine Gesetzgebung zu stark fluorierten Treibhausgasen ist seit langem überfällig, um Vergangenes zu korrigieren und unser Klima in die Zukunft hinüberzuretten. Ich gratuliere allen an diesem Prozess beteiligten Parteien zu ihrer Einigung auf strengere Gesetze in Ländern wie Dänemark sowie in Fragen der Kennzeichnung. Ich sehe zwar, dass die Kommission dabei Hintergedanken hatte, bin aber der Ansicht, dass wir sie zur Einhaltung ihres Worts verpflichten müssen. Ich sehe dem Tag entgegen, an dem die EU ihrer Kyoto-Verpflichtung in der Frage der F-Gase nachkommt.

 
  
  

Bericht: Doyle (A6-0090/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung ist höchst zufriedenstellend und enthält erhebliche Verbesserungen in Bezug auf Gasemissionen in die Atmosphäre.

Die Begrenzung der Verwendung von HFKW-134a und anderer Gase mit hohem Treibhauspotenzial in neuen Fahrzeugen, die ab 2011 auf den Markt kommen, sowie die Ausdehnung auf alle Fahrzeuge ab 2017 sind Maßnahmen, die zu einer deutlichen Reduzierung von Emissionen führen werden.

Da sich die Alternativen zu diesem Gas noch im Entwicklungsstadium befinden, ist die Erlaubnis zur Verwendung von HFC-152a angemessen unter der Voraussetzung, dass dies im Rahmen eines allmählichen Auslaufens erfolgt.

Deshalb stimme ich der Entscheidung des Vermittlungsausschusses zu.

 
  
  

Lage in den Flüchtlingslagern auf Malta (B6-0241/2006)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Immer wieder schockieren uns Nachrichten über Flüchtlingsdramen und Schilderungen von Opfern skrupelloser Schlepperbanden. Viele Menschen haben dabei nichts mehr zu verlieren außer ihrem Leben, und auch das verlieren sie häufig auf dem Weg in das vermeintliche Schlaraffenland Europa. Wenn sie dann ihr Ziel erreichen, müssen sie allzu oft unter menschenunwürdigen Umständen – zum Beispiel als Prostituierte – auf ewig ihre Schulden bei den Schleppern abarbeiten. Diesen Teufelskreis können wir aber nur durch eine restriktive gemeinsame Zuwanderungspolitik durchbrechen.

Weiters brauchen wir dazu natürlich Flüchtlingscamps außerhalb Europas, da unsere Lager in Europa häufig überfüllt sind und es unter den Insassen verschiedenster Kulturen zu schweren Auseinandersetzungen kommt. Auch deshalb und um den Flüchtlingen die Illusion zu nehmen, sie könnten illegal in die Union einwandern, habe ich gegen diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Romano Maria La Russa (UEN). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicher ein Fortschritt, dass das Parlament seine Stellungnahme zu den Aufnahmezentren für Migranten auf Malta abgegeben hat, und das im Übrigen wenige Tage nach dem Besuch des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, an dem auch ich als Delegationsmitglied teilnehmen durfte.

Der angenommene Entschließungsantrag, der das Ergebnis der unschätzbaren Arbeit aller Fraktionen ist, zeigt schonungslos auf, wie ernst die Situation der Flüchtlinge ist, die unter menschenunwürdigen Bedingungen leben, nahezu ohne elementarste sanitäre Einrichtungen und persönliche Betreuung. Der Entschließungsantrag macht jedoch auch deutlich, dass Europa eine große Verantwortung für die Geschehnisse auf Malta hat. Es versteht sich von selbst, dass die Besuche unserer Delegation in den Aufnahmeeinrichtungen ganz Europas nicht dazu dienten, eine Einstufung in gute und schlechte Lager vorzunehmen. Doch die Situation auf Malta, obwohl sie hinsichtlich der Lebensbedingungen der Migranten nicht im entferntesten mit der auf Lampedusa vergleichbar ist, erinnert trotzdem an diese italienische Insel, was Größe und Aufnahmekapazitäten belangt.

Deshalb fordere ich den Rat dringend auf, einen klaren und energischen Standpunkt zu ergreifen, damit wir, selbstverständlich in Übereinstimmung mit dem Solidaritätsprinzip, schnellstmöglich zu einer gemeinsamen und fairen Einwanderungspolitik gelangen, um zu verhindern, dass die Kosten dieser illegalen Einwanderungsschwemmen nur die Haushalte einiger Staaten am südlichen Rand Europas belasten, die absolut nicht in der Lage sind, diese Kosten allein zu tragen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste ist gegen eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik und betrachtet dies darum nicht als eine Frage für das Europäische Parlament. Unserer Ansicht nach sollten alle Mitgliedstaaten selbst über die Gestaltung ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik entscheiden können, so lange sie sich dabei an geltendes internationales Recht halten. Die Menschenrechte dürfen nicht verletzt werden.

Wir treten für eine humane Flüchtlingspolitik ein und sind gegen eine Unterbringung von Asylbewerbern in Internierungslagern.

Wir stimmen gegen den Entschließungsantrag in seiner Gesamtheit.

 
  
  

Wahlen in Belarus (B6-0234/2006)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). (SK) Die Plenardebatte im Beisein von Alexander Milinkewitsch war Ausdruck der Solidarität des Europäischen Parlaments mit dem belarussischen Volk in seinem Kampf gegen den Totalitarismus, für Freiheit und eine bessere Zukunft. In seiner Entschließung lässt das Europäische Parlament keinen Zweifel daran, dass die Präsidentschaftswahlen manipuliert wurden. Es zeigt sich besorgt darüber, dass der Diktator die gewaltsame Auflösung einer friedlichen Demonstration belarussischer Bürger befahl. Diese Menschen haben ihre Angst überwunden, auch wenn sie nicht wissen, was sie erwartet.

Die Aufmerksamkeit des Europäischen Parlaments gilt den inhaftierten Oppositionsführern, deren sofortige Freilassung wir fordern. In der Entschließung ist von der enormen Begeisterung der jungen Menschen die Rede, die jetzt von den Hochschulen verwiesen wurden. Diese jungen Menschen benötigen jetzt Hilfe, denn sie werden die Zukunft ihres Landes gestalten. Die Slowakei hat sich bereits den Ländern angeschlossen, die Unterstützung für diese Studenten zugesagt haben, so dass sie jetzt ihr Studium in der Slowakei zu Ende führen können. Indem ich für diese Entschließung stimme, möchte ich mich auch für baldige Neuwahlen in Belaraus aussprechen. Lukaschenko hat sich zwar durch Wahlbetrug an der Macht gehalten, aber er hat seine Widersacher nicht besiegt. Die Isolierung Lukaschenkos als Person wird letztendlich zu seiner Niederlage führen.

Abschließend möchte ich meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass meine im Plenum des Europäischen Parlaments geäußerte Bitte, am 16. Tag jedes Monats um 16.00 Uhr aus Solidarität mit dem belarussischen Volk eine Kerze anzuzünden, Gehör findet und sich alle gern daran beteiligen. Ich glaube, dass die Flamme der Solidarität im Europäischen Parlament niemals erlöschen wird.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL).(FI) Herr Präsident! Bei Punkt 2 der Entschließung wurde es erforderlich, über zwei separate Dinge abzustimmen. Dem ersten Teil zuzustimmen war für mich unproblematisch, mit dem zweiten jedoch hatte ich ein Problem, so dass ich mich der Stimme enthalten habe.

Meiner Meinung nach waren die Wahlen in Belarus nicht frei, aber die Ergebnisse waren nicht gefälscht. Im Gegensatz dazu waren die vorigen Präsidentschaftswahlen in den USA, also nicht die letzten, sondern die vorletzten, zwar frei, aber in dem Fall wurden die Ergebnisse gefälscht. Das Parlament hat dazu keinerlei Stellung bezogen. Ich hoffe, dass das Parlament auch zu den Präsidentschaftswahlen in den Erdöl produzierenden Ländern wie Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan und Aserbaidschan sowie anderen Länder, die nicht frei sind und wo die Ergebnisse gefälscht worden sind, Stellung beziehen wird.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI), schriftlich. (FR) Die Ukraine hatte eine Orangene Revolution, aber das Leben dort ist grau geblieben. Moskau hatte eine Weiße Revolution, und das Ergebnis ist deutlich sichtbar: eine Senkung der Lebenserwartung um zehn Jahre, Bevölkerungsrückgang, Kriminalität, Zerstörung der Gesundheitssysteme und Veruntreuung des Staatsvermögens durch die Oligarchen. Nur noch eine kleine Anstrengung, und die Verbrechen des Liberalismus werden denen des Kommunismus in nichts nachstehen.

Wir dürfen Belarus all die Glückseligkeiten, die der Markt zu bieten hat, nicht vorenthalten. Die Weißrussen haben auch ein Recht auf die Freiheit der Oligarchie der Medien, des Militärs und der Politik, mit ihrem Gefolge von Arbeitslosigkeit, passiver Euthanasie der älteren Menschen, kultureller Degradierung, wirtschaftlicher Stagnation, brutalem Individualismus und sozialer Isolierung.

Es ist verständlich, dass das Europäische Parlament die politisch-mediale Demokratie der Magnaten Berlusconi, Bouygues, Lagardère und Murdoch begrüßt. Belarus hat auch ein Recht auf das nationale liberale Elend und auf die verfälschte mediengelenkte Demokratie.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Ich habe meine Fraktion bei den Verhandlungen über den Kompromissentschließungsantrag zur Belarus vertreten. Meine Empfehlung, diesen Entschließungsantrag mit zu unterzeichnen, ist letzten Ende nicht befolgt worden, und auch ich hielt die Formulierung einiger Teile nicht für ideal.

Von zentraler Bedeutung bleibt jedoch, dass die durch Einschüchterung und Betrug zustande gekommene Wiederwahl von Präsident Lukaschenko von der Außenwelt nicht anerkannt werden darf, dass Bewegungen und Veröffentlichungen der Opposition externe Unterstützung verdienen und dass Studenten, die aus dem Land fliehen, Studienmöglichkeiten in ihrer eigenen Sprache geboten werden müssen. Diesen Standpunkt habe ich schon zuvor sowohl innerhalb als auch bei Kundgebungen außerhalb dieses Hohen Hauses vertreten. Leider ist meine Fraktion offensichtlich nicht imstande, einen Entschließungsantrag in diesem Sinne einstimmig zu unterstützen. Diejenigen, die gegen diesen Entschließungsantrag sind, haben vorläufig wahrscheinlich Recht, wenn sie darauf hinweisen, dass die Arbeitnehmer und Rentner in Belarus mehr soziale Sicherheit genießen als ihre Kollegen in allen anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. Dies gilt allerdings nur, solange Russland glaubt, dieses Land durch die Versorgung mit billigem Öl annektieren zu können. Diese soziale Sicherheit rechtfertigt keine Diktatur und keinen Wahlbetrug. Meine Partei, die Sozialistische Partei, verabscheut Diktaturen. Der Sozialismus hat nur als eine mit anderen Meinungen offen konkurrierende demokratische Bewegung eine Zukunft und ganz gewiss nicht als eine Diktatur. Ich bleibe bei meinem Ja zu dem Entschließungsantrag.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands stimmt gegen den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und bringt ihre Solidarität mit dem Volk von Belarus zum Ausdruck.

Der Entschließungsantrag stellt eine eklatante Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines unabhängigen Landes dar, er verstößt gegen jegliche Auffassung von internationalem Recht und kommt einer Kriegserklärung gegen ein Volk gleich, das sich gegen die imperialistische Barbarei stellt.

Das Europäische Parlament, gewählt von 30 % der Bevölkerung der EU, versucht, einem Volk Lehren in Sachen Demokratie zu erteilen, von dem sich 93 % an den Wahlen beteiligt und 80 % den Präsidenten gewählt haben. Der Europäische Rat verbietet dem gewählten Präsidenten Lukaschenko die Einreise und das Europäische Parlament nimmt Milinkewitsch, der als Vertreter des Volkes auftritt, es aber trotz der Geldbündel, die er bekommen hat, bei den Wahlen nur auf „erstaunliche“ 6 % brachte und in den „beeindruckenden Demonstrationen“ lediglich 2000 bezahlte „Demonstranten“ um sich scharen konnte, unter seine Fittiche und gewährt ihm großzügige finanzielle Unterstützung.

Die wütenden Reaktionen der politischen Vertreter des Imperialismus sind verständlich, denn die reichlichen finanziellen Mittel und Einmischungen haben es nicht vermocht, „orange-“ bzw. „pinkfarbene“ oder „grüne bzw. gelbe Revolutionen“ herbeizuführen. Nach der stolzen Antwort des belarussischen Volkes versuchen sie, mithilfe von Terror, Verleumdung und faschistoiden Sanktionen das Land und seine Bevölkerung zu isolieren.

Die Arbeiter und die Volksbewegung sind aufgerufen, die imperialistischen Pläne zu verurteilen und geschlossen um ihr Recht zu kämpfen und es zu verteidigen, selbst über ihre Zukunft entscheiden und ihr Schicksal bestimmen zu können.

 
  
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  Jonas Sjöstedt und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Die Delegation der Linkspartei in der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke distanziert sich nachdrücklich vom Lukaschenko-Regime und dessen Verbrechen gegen die demokratischen Rechte und die Menschenrechte.

Wir sind der Ansicht, dass bei den Präsidentenwahlen in Belarus mehrere Grundprinzipien für demokratische und faire Wahlen verletzt wurden, und stimmen deshalb für den Entschließungsantrag.

Das bedeutet nicht, dass wir jeder einzelnen Formulierung in der Entschließung zustimmen. Entscheidend ist für uns jedoch der Protest gegen die Missachtung der demokratischen und Menschenrechte in Belarus.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Die Lage in Belarus verschlimmert sich von Tag zu Tag, und wir müssen die dortigen Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Es ist zwar das souveräne Recht der Länder, ihre Geschicke so zu lenken, wie sie es für richtig halten, aber das setzt die Existenz einer gerechten und freien Gesellschaft voraus, was in Belarus eindeutig nicht der Fall ist. Es ist angebracht, dass wir heute unsere Besorgnis zum Ausdruck bringen und unsere weitere Unterstützung für Demokratie und Dialog in Belarus bekunden, und wir müssen uns über künftige strengere Maßnahmen Gedanken machen, wenn die Unterdrückung anhält.

 
  
  

Wahlen in der Ukraine (B6-0235/2006)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). (SK) Die Parlamentswahlen in der Ukraine haben sich nach der Konsolidierung, die mit der orangefarbenen Revolution einsetzte, als wichtiger Meilenstein erwiesen. Im Verlauf der Wahlen haben die Ukrainer unter Beweis gestellt, dass sie die Freiheit zu schätzen wissen, die sie auf der Straße erkämpft haben. Sie bekräftigten nachhaltig ihren Wunsch, Teil der Europäischen Union zu werden und dazu deren Grundsätze und Kriterien zu übernehmen. Es ist lobenswert, dass das Europäische Parlament sich nicht damit begnügt hat, die orangefarbene Revolution zu unterstützen, sondern durch seine Beobachter ständig die Entwicklung in der Ukraine verfolgt.

Die parlamentarische Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss Zug um Zug durchgesetzt werden und bedarf der Pflege. Als unmittelbarer Nachbar hat die Slowakei ein ureigenstes Interesse am Erfolg der Ukraine. Die Slowakei wird der Ukraine helfen, den ihr gebührenden Platz zu erlangen, nämlich im Kreis der EU-Mitgliedstaaten. Natürlich wird dies nicht von heute auf morgen geschehen, und deshalb sollte die Europäische Union eine Form der Partnerschaft anbieten, um die europäische Perspektive der Ukraine weiter auszugestalten. Die gemeinsame Entschließung macht deutlich, dass das Europäische Parlament politische Reife besitzt, zu einer politischen Verständigung auf der Basis eines breiten Konsenses fähig ist und ein klares Signal an das ukrainische Volk aussendet. Daher habe ich für die Entschließung gestimmt.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diese Entschließung stimmen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2004 hielt ich mich als einer der Beobachter des Parlaments bei der Wiederholung der Präsidentschaftswahlen, mit denen die orangene Revolution alles Vergangene hinwegfegte, in Kiew auf. Doch sie hat ihr Versprechen nicht ganz eingehalten, denn einstige Verbündete sind abgefallen, und Korruption ist festzustellen in den Reihen derer, die mit ihr aufzuräumen versprochen hatten. Ich kann nur hoffen, dass diese neuen Wahlen allen Politikern der Ukraine die Lehren erteilen, die sie daraus ziehen müssen, wenn sich die Ukraine den demokratischen Nationen Europas, die in Partnerschaft voranschreiten, zugesellen soll.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Entschließungsantrag missachtet in provokativer Weise die Ergebnisse der Wahlen in Belarus und erkennt diese nicht an. Die Wahlen in der Ukraine, die in einem Klima der Gewalt und der Fälschung abgehalten wurden und sich speziell gegen die kommunistische Partei der Ukraine richteten, bezeichnet er jedoch als „demokratisch“. Den „internationalen Beobachtern“ und den Vertretern der EU und des Imperialismus sind die Morde an zwei Funktionären der kommunistischen Partei, die Angriffe auf ihre Büros, die Streichung von 200 000 Wählern in der Region Lugansk, die nicht gewählt haben, und die Fälschungen auf der Krim wohl entgangen.

Natürlich lag das nicht daran, dass die Berichte über die „Gültigkeit und die Demokratie der Wahlen“ bereits im Vorfeld geschrieben worden waren. Die EU und das Europäische Parlament halten Länder, die unter dem Joch des Imperialismus und von Besatzungsregierungen stehen, wie den Irak und Afghanistan, sowie politische Kräfte, die die Interessen ihrer Arbeiter und ihrer Länder an das Kapital verkaufen, für demokratisch. Deshalb begrüßen sie die Ergebnisse in der Ukraine, auch wenn ihr gewählter Vertreter untergegangen ist.

Die von den USA und der EU mithilfe ihrer transnationalen und internationalen Organisationen geförderte „Operation Demokratie“ besteht im Wesentlichen darin, den Kapitalismus durchzusetzen und die Länder an den imperialistischen Karren zu spannen.

Die politischen Kräfte, die diese Politik unterstützen, sie gutheißen und tolerieren, sind mitschuldig und tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Volk.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Die orangene Revolution war eine Zeit so großer Hoffnung, doch jetzt ist klar, dass der Übergang zu einer funktionierenden Demokratie für die Ukraine noch mit vielen Schmerzen verbunden sein wird. Wir in diesem Hohen Haus müssen unsere Rolle spielen, wie wir es während der orangenen Revolution taten, doch müssen wir heute die Kräfte des Fortschritts und der Demokratie innerhalb der Ukraine weiterhin unterstützen. Die EU ist in der besten Position, sich als ehrlicher Vermittler, Berater, ja Freund der Ukrainer zu geben; wir müssen an unserem Engagement für diesen Prozess festhalten, und ich unterstütze gern diese heutige Entschließung.

 
  
  

Weltgesundheitstag (B6-0228/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Dieser Entschließungsantrag spricht das sehr ernste Problem an, dass die Industrieländer, insbesondere im medizinischen Bereich, in den Entwicklungsländern ausgebildete Eliten abwerben.

Wir haben es hier tatsächlich mit einer völlig unerträglichen Situation zu tun. In meinem Land, Frankreich, wo versäumt wurde, die künftigen Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung im Gesundheitsbereich frühzeitig zu erkennen, wo die Karriereaussichten dürftig sind und wo in den öffentlichen Krankenhäusern die 35-Stunden-Woche gilt, ist zwangsläufig ein erheblicher Personalmangel entstanden. Ein Numerus clausus schränkt jedoch weiterhin den Zugang zu diesen Berufsgruppen ein, und es werden Ärzte und Krankenschwestern aus dem Ausland angeworben. Gleichzeitig haben Menschen in den Entwicklungsländern keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung, und wir geben viel Geld für humanitäre Einsätze aus, die oft nur punktuell sind. Es ist völlig verrückt, insbesondere, da der Zugang zur Gesundheitsversorgung zu einem Grund für die massive illegale Einwanderung geworden ist: Die französische Insel Mayotte, die droht, überschwemmt zu werden, ist dafür ein Musterbeispiel.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um das Gesetz zur „ausgewählten“ Zuwanderung von Herrn Sarkozy anzuprangern, durch das dieses Abwerben von Eliten im großen Stil organisiert werden soll, was die Entwicklung der Herkunftsländer dieser Eliten noch weiter bremsen und automatisch die Abwanderung verstärken wird, während ein gescheitertes Bildungssystem es aufgegeben hat, eine Generation auszubilden, die zu Arbeitslosigkeit oder Gelegenheitsjobs verdammt ist.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der weltweite Kampf gegen Krankheit und Armut ist eine sehr wichtige Angelegenheit, die ein starkes internationales Engagement erfordert. Wir sind jedoch der Ansicht, dass dieses Thema nicht im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit behandelt werden sollte. Unserer Meinung nach sollte der Kampf gegen Krankheiten von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation WHO geführt werden.

Die Juniliste strebt eine begrenzte EU-Zusammenarbeit auf diesem Gebiet an und spricht sich für eine Renationalisierung der Entwicklungshilfepolitik aus. Weiterhin lehnen wir es ab, dass die Union bei Themen, die bereits von anderen internationalen Organisationen behandelt werden, Einfluss ausübt und ihre Befugnisse ausweitet. Deshalb stimmen wir gegen diesen Entschließungsantrag.

 
  
  

Bericht: van den Berg (A6-0048/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht greift eine zentrale Frage der Entwicklungshilfepolitik der EU auf, nämlich deren Ineffektivität. Die Juniliste steht auf dem Standpunkt, dass Entwicklungshilfepolitik nicht durch die EU, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten geleistet werden sollte.

Wie der Berichterstatter feststellt, ist die Entwicklungshilfe der EU ineffektiv. Einerseits werden relativ große Summen in eine Entwicklungshilfe in EU-Regie investiert, andererseits werden den vorhandenen EU-Handelshindernissen neue hinzugefügt, wodurch es den armen Ländern der Welt unmöglich gemacht, mit ihren Erzeugnissen auf den EU-Markt zu gelangen. Darüber hinaus ist die gemeinsame Agrar- und Handelspolitik der EU mit ihren Zöllen und Subventionen äußerst schädlich, da sie die Agrarprodukte der Entwicklungsländer wettbewerbsunfähig machen.

Wenn es im Bericht um Entwicklungshilfe auf nationaler Ebene gegangen wäre, hätten wir natürlich dafür gestimmt, denn Unwirksamkeit und Korruption sind zwei große Hindernisse für eine konstruktive und wirksame Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Falle geht es aber um von der EU organisierte Entwicklungshilfe, weshalb wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt haben.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption in Entwicklungsländern. Korruption ist ein Nebenprodukt schlechter Regierungstätigkeit. Da Korruption oft mit einer wichtigen Rolle des Staates verbunden ist, wird sie zuweilen als Missbrauch staatlicher Macht zum persönlichen Nutzen definiert. Schwache Institutionen und Verwaltungen mit eingeschränkter Verantwortlichkeit ermöglichen oft den Missbrauch öffentlicher Güter durch Politiker oder Staatsdiener.

Nach meiner Überzeugung ist eine Stärkung der Rolle von Parlamenten entscheidend für die Durchführung von Reformen bei der Verwaltung der Staatsfinanzen, und es sollten im Parlament Mechanismen eingeführt oder verstärkt werden, um die Regierung zur Rechenschaft zu veranlassen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte unseren Berichterstatter zu diesem Bericht beglückwünschen, der ein für die Hilfe entscheidendes, doch oft vernachlässigtes Problem behandelt. Das Ausmaß, in dem die so gut gemeinte Hilfe und Entwicklungsfinanzierung zur Korruption beiträgt, ist oft äußerst beunruhigend, und um sicherzustellen, dass das Geld für unsere Steuerzahler und für die Bürger der Empfängerländer auch seinen Wert hat, müssen wir uns weiterhin diesem Problem widmen. Ich befürworte voll und ganz die Empfehlungen dieses Berichts und unterstütze ihn heute gern.

 
  
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  Der Präsident. Die Stimmerklärungen sind geschlossen.

 
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2006Rechtlicher Hinweis