Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Martine Roure im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (KOM(2005)0475 – C6-0436/2005 – 2005/0202(CNS)) (A6-0192/2006).
Martine Roure (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident! Die Europäische Union ist in der Welt bekannt für ihren hohen Stand des Schutzes der Grundrechte und insbesondere des Schutzes der personenbezogenen Daten, den sie ihren Bürgern garantiert. Dieser Grundsatz ist in Artikel 8 der Grundrechtecharta festgelegt.
Im Gemeinschaftsrahmen regeln zwei Richtlinien den fairen Umgang mit diesen Daten im Rahmen des Binnenmarktes, und wenn ein Bürger beispielsweise etwas über das Internet kauft, ist die Firma, bei der er den Kauf tätigt, verpflichtet, seine Zustimmung einzuholen, um seine persönlichen Daten für die Zusendung von kommerziellen Angeboten nutzen zu können. Der Bürger ist so informiert über die Verwendung seiner Daten, und grundsätzlich kann er eine Berichtigung dieser Daten verlangen.
Allerdings gibt es gegenwärtig in diesem europäischen Datenschutzraum eine gravierende Lücke. Es besteht keine Koordinierung der 25 Mitgliedstaaten für den Schutz der im Rahmen der polizeilichen oder justiziellen Tätigkeiten verwendeten personenbezogenen Daten. Da wir an der Schaffung eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten, ist diese Koordinierung absolut notwendig geworden. Denn die Polizeikräfte der Mitgliedstaaten müssen eng zusammenarbeiten und Daten austauschen, um die organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen zu können. Wir können diese Zusammenarbeit verstärken, doch müssen wir dabei gewährleisten, dass die Daten der Bürger in ganz Europa auf gleiche Weise geschützt werden. Ich verweise darauf, dass das Europäische Parlament seit vielen Jahren ein Instrument zum Datenschutz im Rahmen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit fordert.
Daher begrüßen wir diesen Vorschlag der Kommission, und mein Bericht bezweckt, diesen Vorschlag zu verstärken, um Übereinstimmung mit den bestehenden Datenschutzinstrumenten unter dem ersten Pfeiler herzustellen. Wir streben weiterhin an, dass dieser Rahmenbeschluss nicht auf die zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauschten Daten beschränkt bleibt, sondern auch ein Mindestmaß an Datenschutz innerhalb der Mitgliedstaaten selbst gewährleistet ist. Denn wenn dies nicht der Fall wäre, dann könnte es sein, dass im Rahmen ein und derselben Untersuchung zwei unterschiedliche Datenschutzsysteme angewendet werden müssten. Das würde nicht nur den Schutz der Bürger gefährden, sondern würde auch die polizeiliche bzw. justizielle Tätigkeit erschweren.
Wir haben die Garantien hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen und ihrer Übertragung an solche Stellen verstärkt, wenn diese solche Daten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verarbeiten. Wir wünschen ebenfalls Garantien hinsichtlich der Verwendung der Daten durch Drittländer und ihrer Übertragung an diese. Ich verweise darauf, dass der Gerichtshof den Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten sowie die Entscheidung der Kommission über die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten wegen ungeeigneter Rechtsgrundlagen – wie Sie wissen – für nichtig erklärt hat.
Kommissar Frattini hat uns mitgeteilt, er beabsichtige, einen neuen Abkommensvorschlag auf der Grundlage des dritten Pfeilers vorzulegen. Es ist daher notwendig, Rechtsvorschriften für den Datenschutz unter dem dritten Pfeiler zu erlassen, und ich begrüße im Übrigen die Unterstützung der Kommission in dieser Hinsicht.
Bei der Verabschiedung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten im Dezember 2005 hatte sich der Rat gegenüber dem Europäischen Parlament moralisch verpflichtet – wie ich hervorheben möchte –, den Text über den Datenschutz rasch und unter Einhaltung einer fairen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Organen anzunehmen. Doch die Annahme dieses Textes hat sich erheblich verzögert, und gegenwärtig besteht die Gefahr, dass sie im Verlauf dieses Jahres überhaupt nicht mehr erfolgt.
Wir möchten daher, dass der Rat uns heute eindeutige Zusagen zu den für das Europäische Parlament wesentlichen Punkten macht, und wir erwarten, dass er uns einen Zeitplan für die Verabschiedung dieses Rahmenbeschlusses vorlegt. Gegenwärtig bin ich stark enttäuscht vom Rat. Sollte der Rat unseren Wünschen nicht nachkommen, würde das Europäische Parlament sich hintergangen fühlen und sein Vertrauen wäre künftig ernsthaft beeinträchtigt, was wir natürlich nicht möchten.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin, Frau Roure, für diesen sehr wichtigen und ausgewogenen Bericht danken.
Ich möchte daran erinnern, dass gemäß dem Haager Programm mit Wirkung vom Januar 2008 der Austausch von Strafverfolgungsdaten auf der Grundlage des Verfügbarkeitsprinzips zu gewährleisten ist. Gleichzeitig gilt es, wichtige Bedingungen im Bereich des Datenschutzes strikt einzuhalten. Folglich ist die rasche Annahme eines Rahmenbeschlusses zum Datenschutz in der dritten Säule unerlässlich.
Durch die Sicherheitspolitik und insbesondere im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ist die Pflicht des Staates sowohl zum Schutz der Bürger vor schweren Verbrechen einschließlich des Terrorismus als auch der Grundrechte der Bürger auf ihr Privat- und Familienleben sowie ihrer personenbezogenen Daten zu respektieren. Meines Erachtens müssen wir in Bezug auf die Grundsätze des Datenschutzes in der Europäischen Union für Kohärenz und Einheitlichkeit sorgen, und zwar u. a. zwischen der ersten und der dritten Säule.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Abkommen über die Weitergabe von Flugpassagierdaten macht, wie Frau Roure ganz richtig feststellt, deutlich, dass ein in sich schlüssiges und vollständiges Datenschutzregime auf europäischer Ebene gebraucht wird, das auf klaren und wesentlichen Datenschutzgrundsätzen beruht. In diesem Zusammenhang würde der Rahmenbeschluss einen wichtigen Fortschritt darstellen.
Die Kommission hat bereits vorgeschlagen, den Rahmenbeschluss über den Schutz von Daten bis Ende 2006 umzusetzen, also noch vor Inkrafttreten des Grundsatzes der Verfügbarkeit. Ich schließe mich demzufolge dem Europäischen Parlament und Frau Roure an und fordere den Rat auf, bezüglich der Einigung auf den Rahmenbeschluss an Tempo zuzulegen und dabei den Standpunkt des Parlaments umfassend zu berücksichtigen.
Was den Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses angeht, so müssen so viele Kapitel wie möglich für innerstaatliche Situationen gelten, wie von der Kommission bereits vorgeschlagen. Meines Erachtens müssen sich die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Datenschutzgrundsätze einigen, die für alle Arten der Bearbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden zum Zweck der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten gelten und die die gemeinsame Grundlage für den Austausch personenbezogener Daten unter vollständiger Achtung dieser Grundsätze bilden.
Was das Europol/Eurojust-System betrifft, so teilt die Kommission die Ansicht, dass prinzipiell eine weitere Angleichung des europäischen Datenschutzregimes sowie entsprechende Erleichterungen nach Annahme des Rahmenbeschlusses in Absprache mit allen beteiligten Stellen gewährleistet werden sollten. Der konkrete Zeitplan bedarf einer weiteren Prüfung.
Ich stehe zusätzlichen spezifischen Datenschutzgarantien hinsichtlich biometrischer Identifikatoren und/oder DNA-Daten aufgeschlossen gegenüber und werde die Vorschläge des Europäischen Parlaments in diesem sehr wichtigen und sensiblen Bereich aufmerksamer prüfen.
Ich werde unter Berücksichtigung des Standpunkts des Parlaments über das konkrete Verfahren zur Beurteilung des Datenschutzniveaus in Drittländern oder bei internationalen Stellen nachdenken. Im Moment sieht der Bericht vor, dass die Kommission nach Konsultation des Rates und des Europäischen Parlaments feststellen kann, dass ein Drittland oder eine internationale Einrichtung einen angemessenen Schutz im Sinne des Rahmenbeschlusses gewährleistet. Wie Sie sich vorstellen können, habe ich persönlich nichts gegen diese Möglichkeit einzuwenden. Wir müssen eng mit dem Rat zusammenarbeiten, weil wir Einstimmigkeit brauchen, damit die endgültige Lösung in jedem Falle erstens einen Mechanismus vorsieht, der unter Einhaltung der anderen vom Rahmenbeschluss vorgesehenen Bedingungen ein angemessenes Schutzniveau garantiert, und zweitens dafür sorgt, dass das Parlament vorab konsultiert und dessen Meinung angemessen berücksichtigt wird.
Camiel Eurlings, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten misst gemeinsamen Garantien zum Schutz der Privatsphäre auf der Ebene der EU große Bedeutung bei. Diese werden nicht nur das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Daten stärken als vielmehr auch die Verfolgung von Straftaten und die Bereitschaft zum Datenaustausch für eine solche Verfolgung fördern. Sie haben völlig Recht, wenn Sie auf die Verfügbarkeit von Daten hinweisen, denn es gilt, in dieser Hinsicht mit Blick auf die Sicherheit unserer Bürger tatsächlich Fortschritte zu erzielen. Bevor wir dazu imstande sind, müssen wir diesen Schritt zum Schutz der Privatsphäre setzen.
Auf die früheren Diskussionen zurückblickend muss ich der Berichterstatterin im Namen meiner Fraktion ein großes Kompliment aussprechen, denn Frau Roure hat einen ausgewogenen Bericht erarbeitet und ihre realistische und wohl durchdachte Verhandlungsführung mit der Kommission zeugt von ihrer Kompetenz. Sie hat uns auf einigen Gebieten nachdrücklich unterstützt. Folglich sind wir nicht so weit gegangen, den Datenaustausch mit Drittländern verbieten zu wollen. Wir haben gemeinsam die richtige Entscheidung getroffen.
Zweitens, wir haben es abgelehnt – und werden das auch in Zukunft tun –, jenen zu folgen, die dafür eintreten, dass Nachrichtendienste in diesen Bereich fallen. Drittens, ebenso wenig hat die Berichterstatterin Druck auf den Rat ausgeübt, um die Behandlung der Berichte über das Finanzinformationssystem (FIS) und das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) so lange zu stoppen, bis der vorliegende Bericht abgeschlossen ist.
Frau Roure hat damit ausgezeichnete Arbeit geleistet. Dieser ausgewogene Bericht findet die rechte Balance zwischen dem Schutz dieser Privatsphäre einerseits und der Schaffung von Möglichkeiten für einen verbesserten Datenaustausch andererseits. Das sind wir unseren Bürgern schuldig, wenn wir wirklich wollen, dass die Union ihr Möglichstes tut, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Frau Roure, nochmals vielen Dank für Ihr kooperatives Verhalten.
Proinsias de Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! In der heutigen Welt ist es sehr sinnvoll, für einen verbesserten Informationsaustausch und eine gute Zusammenarbeit zwischen unseren Polizei- sowie auch unseren Justizbehörden zu sorgen. Ohne eine solche Zusammenarbeit ist es meines Erachtens nicht möglich, das grenzüberschreitende Verbrechen zu bekämpfen, wobei es keine Rolle spielt, ob dieses Verbrechen von antidemokratischen Kräften ausgelöst wird, die Terror als politische Waffe einsetzen, oder ob es einfach der eigenen Bereicherung mittels Geldwäsche, Menschenhandel oder Drogenschmuggel dient.
Diese Zusammenarbeit muss sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten stattfinden, allerdings nur dann, wenn Menschenrechte und die Freiheiten der Bürger strikt gewahrt werden. Deshalb hat der Vorschlag meiner Kollegin Frau Roure und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres meine volle Unterstützung.
Einige unserer Mitgliedstaaten wehren sich gegen Elemente der vorgeschlagenen Zusammenarbeit, und zwar nicht, weil sie um den Schutz der Menschenrechte besorgt sind, sondern aus rein ideologischen Gründen – sie fürchten um die nationale Souveränität. Das wäre ja verständlich, wenn sie wenigstens konsequent wären. Doch die gleichen Staaten akzeptieren bereitwillig und ohne den geringsten Zweifel Zusicherungen der USA bezüglich ihrer außerordentlichen Überstellungen, mit denen Verdächtige von Land zu Land und wiederholt über EU-Territorium transportiert werden, ja sogar in Drittländer, von denen wir wissen, dass dort gefoltert wird. Mit dieser Praxis scheren sich die USA herzlich wenig um die Souveränität unserer Mitgliedstaaten, wobei sie sogar zugegeben haben, dass sie unsere Definition der Folter nicht akzeptieren.
Unsere Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten und auf einem ordnungsgemäßen Schutz bezüglich der Verwendung der Informationen und der Menschen, über die Informationen ausgetauscht werden, bestehen, so wie das im Bericht vorgeschlagen wird.
Konsequent sein bedeutet aber auch, dass unsere Mitgliedstaaten in der Praxis darauf bestehen, dass die USA die Bürger- und Menschenrechte der Personen respektieren, die sie illegal transportieren, und dass sie ihre Forderung nach Schließung von Guantánamo untermauern, indem sie den USA gegenüber deutlich machen, dass ihr Vorgehen die Terrorgefahr verstärkt und die beste Werbekampagne für den Fundamentalismus gleich welcher Ausrichtung seit Jahren darstellt.
Alexander Alvaro, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident! Herzlichen Dank an die Kollegin Roure für diesen Bericht, der eben auch schon von einigen Kollegen entsprechend gewürdigt worden ist. Ich glaube, wir haben fraktionsübergreifend ein wirklich hervorragendes Papier hinbekommen, auch in Anbetracht der Tatsache, dass lange bevor ich in dieses Parlament gewählt worden bin, sich bereits Kollegen bemüht und immer wieder die Notwendigkeit für solch einen Bericht hervorgehoben haben.
Vor allen Dingen angesichts des modernen Informationszeitalters ist dieser Bericht wesentlich dringender als er das je vorher war. Wenn man einmal überlegt: Die Summe der Daten, die bei den europäischen Behörden gespeichert werden, das sind nicht Hunderttausende, das sind auch nicht Millionen, das sind Milliarden von Datensätzen, die in die individuelle Persönlichkeit jedes Einzelnen eingreifen, indem Informationen gespeichert werden, die bei böser Absicht — die ich aber keinem Staat unterstelle — miteinander verbunden werden können, mit denen ich Profile erarbeiten kann, mit denen ich das Verhalten unliebsamer Bürger ermitteln kann. Umso dringender ist dieser Bericht, weil diese Datenmengen noch ansteigen werden.
Wir haben nicht nur bestehende Systeme wie EURODAC oder APIS, die noch in Kraft treten werden. Wir haben das Visa-Informationssystem, das neu entwickelt wird. Wir haben SIS, das Schengen-Informationssystem der zweiten Generation, und wir haben womöglich auch in der dritten Säule demnächst die Fluggastdatenspeicherung und -übermittlung. Insofern werden diese Milliarden von Datensätzen auch noch zunehmen.
Hinzu kommt die Mitteilung der Kommission zu Interoperabilität und Synergie und Effizienzsteigerung bei europäischen Datenbanken, die de facto diese Datenbanken auch miteinander verlinken möchte, so dass der Austausch erst recht vereinfacht wird, wenn man denn einmal die technischen Probleme überwunden hat.
Das Problem ist aber, dass Leute, die Daten schützen wollen, oft in eine Ecke gestellt werden, als wären sie irgendwelche Knallschoten, die nicht in der Lage sind, Grundrechte und Sicherheitsrechte in irgendeiner Weise vernünftig gegeneinander abzuwägen. Gott sei Dank hat sich dieses Parlament in diesem Fall nicht in diese Ecke treiben lassen, dass wir Grundrechte gegen Sicherheitsrechte ausspielen würden, denn das Weniger an Grundrechten gefährdet definitiv die Sicherheit der Bevölkerung.
Ich bin sehr dankbar — Frau Roure hat uns damit auch als Liberale eine enorme Arbeit abgenommen —, dass sie unglaublich viele Änderungsanträge und Vorschläge, die der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx eingebracht hat, übernommen hat. Damit waren wir auf einer Linie.
Das Europäische Parlament hat nicht viele Schwerter, und ich glaube, das ist auch bei Frau Roure schon angeklungen Aber wie wichtig dieser Bericht ist, zeigt die Bereitschaft, auch SIS und VIS gegebenenfalls zurückzuhalten.
Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wie viele meiner Vorredner möchte auch ich Frau Roure recht herzlich im Namen meiner Fraktion für die von ihr geleistete Arbeit und die Verbesserungen, die unseres Erachtens am ursprünglichen Vorschlag vorgenommen wurden, danken.
Ich begrüße ferner die entschlossenen Feststellungen des Kommissars in Bezug auf die rasche Umsetzung des Zeitplans für diesen Rahmenbeschluss. In Anbetracht dessen, dass immer mehr Daten erfasst und ausgetauscht werden, ist das Parlament so wie die Kommission der Ansicht, dass dies nicht ohne angemessene Schutzmechanismen geschehen darf. Wenn immer mehr Daten – sowohl online als auch grenzüberschreitend – nach diesem Grundsatz bereitgestellt werden sollen, brauchen wir klare Regeln, und zwar nicht zuletzt für die beteiligten Stellen. Bei ihnen muss völlige Klarheit in Bezug auf die von ihnen erfassten Daten und deren Verwendung herrschen. Gleichzeitig müssen die Bürger sicher sein können, dass diese Daten ordnungsgemäß verwendet werden. Sie wollen das Gefühl haben, dass ihre Daten geschützt und für nicht-öffentliche Stellen nicht ohne weiteres zugänglich sind. Wir sind uns also einig darüber, dass dieser Bereich streng reguliert werden muss und strafrechtliche Sanktionen vorzusehen sind.
Wir haben ferner klargestellt, dass wir bei der Übergabe von Daten an Drittstaaten klare Sicherheitsmechanismen in Bezug auf die Weiterverwendung dieser Daten brauchen, und zwar nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Probleme in Verbindung mit der Weitergabe von Passagierdaten. Wir begrüßen ferner die Tatsache, dass auch deren Daten auf Einhaltung von Grundrechten geprüft werden. Meines Erachtens ist es sehr traurig, dass wir heutzutage in diesen Kategorien denken müssen, aber es bleibt uns nichts weiter übrig. Vielleicht haben wir es hier mit einer neuen Definition eines „sicheren“ Drittlandes zu tun, zumindest was dessen Umgang mit Informationen betrifft.
Die Bürger wollen zudem sicher sein, dass die Daten ordnungsgemäß und für den Zweck verwendet werden, für den sie erfasst wurden, obwohl es unserer Meinung nach völlig in Ordnung ist, verschiedene Datenarten (zu Verdächtigen, Verurteilten, Opfern, Zeugen usw.) unterschiedlich zu behandeln. Auch das sorgt für Klarheit und erleichtert die Kommunikation.
Wir begrüßen ferner den Änderungsantrag, demzufolge Daten zu nicht verdächtigen Personen ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden sind, zu dem sie erhoben wurden. Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten diese Auflage intern erfüllen können, aber ich kenne zumindest einen Mitgliedstaat, in dem DNA-Daten entgegen den Vorgaben zurückgehalten werden. Folglich begrüßen wir auch die zusätzlichen Garantien bezüglich biometrischer und DNA-Daten, die in Artikel 6 aufgenommen werden sollen.
Wir brauchen Daten, den wir vertrauen können. Vielleicht ist das etwas, das wir in einem Rahmenbeschluss nicht garantieren können. Aber wir müssen auch sicher sein können, dass die erfassten Daten ordnungsgemäß verwendet und Rechte geschützt werden, während wir gleichzeitig Straftaten wirksamer verfolgen können.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Bericht Roure diskutieren, dann diskutieren wir über eine weitere Maßnahme im Interesse von mehr Sicherheit für unsere Bürger im Rahmen der Realisierung des Haager Programms, und dafür brauchen wir Polizei- und Justizkooperation. Diese Kooperation kann nur stattfinden, wenn wir entsprechende Datensätze austauschen und zur Verfügung stellen. Das Ganze kann aber nur unter entsprechender Kontrolle erfolgen, und hier ist der Berichterstatterin zu gratulieren, weil es ihr gelungen ist, die entsprechende Balance herzustellen zwischen dem Schutz von personenbezogenen Daten und damit der Privatsphäre auf der einen Seite und der unbedingt notwendigen verbesserten Zusammenarbeit von Polizei und Justiz im Interesse der Sicherheit der Bürger auf der anderen Seite.
Dieser Bericht hat zweifelsohne auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass man darüber nachdenkt, wie die Einheitlichkeit des Datenschutzes in all unseren Mitgliedstaaten verbessert werden kann.
Zum Dritten hat er auch Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Datenbanken wie das Schengener Informationssystem und das Visa-Informationssystem — in Hinkunft werden wir es in einer neuen Form zur Verfügung haben — auch gemeinsam genutzt werden können und Querverbindungen im Interesse der Sicherheit erlauben.
Dieser Bericht unterstützt damit das Prinzip der Interoperabilität der Datenbanken, was für mich einen ganz entscheidenden Quantensprung in der Sicherheitspolitik der Zukunft der Europäischen Union bedeutet. Dieses neue Sicherheitspaket, über das wir heute im Rahmen des Haager Programms diskutieren, wird aber erst dann vollständig sein, wenn wir auch die Verordnungen zum Visa-Informationssystem und zum Schengener Informationssystem II beschlossen haben werden.
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Roure, ebenfalls danken. Ich bedauere allerdings sehr, dass der Rat heute Abend nicht anwesend ist, denn ich fürchte, zu viele von uns rennen offene Türen ein: An den Türen des Rates aber müssen wir rütteln.
Ich möchte mich all jenen anschließen, die betont haben, wie wichtig diese Maßnahme ist. Deshalb hat sich das Parlament seit Jahren darum bemüht. Doch jetzt im Zeitalter der zahlreichen EU-Datenbanken wie dem Visa-Informationssystem, dem Schengener Informationssystem, Eurodac und der ganzen Frage des Zugangs durch Strafverfolgungsbehörden – der Politik der Interoperabilität – und natürlich der Frage der Übermittlung von Daten an Drittstaaten, einschließlich des Abkommens über Flugpassagierdaten, ist eine entsprechende Regelung wichtiger denn je.
Es ist ein großer Fehler zu denken, dass der Datenschutz die Arbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden behindert. Er fördert die Aussicht auf Zusammenarbeit, indem er für mehr Vertrauen sorgt, auch bei den Bürgern. Deshalb glaube ich, dass das Parlament sich mit ganzer Kraft für diese Maßnahme einsetzen wird.
Als Berichterstatterin für das Visa-Informationssystem sehe ich ein aus drei Elementen bestehendes Paket: die Verordnung der ersten Säule, die Maßnahme über den Zugang von Polizei und Nachrichtendiensten zum VIS und diesen Rahmenbeschluss zum Datenschutz. Für die Maßnahme der ersten Säule gilt die Mitentscheidung, deshalb möchte ich dem Rat wirklich nahe legen, dies zu bedenken. Ich möchte, dass das VIS möglichst bald in Kraft tritt; aber wir müssen auch für die Verabschiedung der anderen Elemente sorgen.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Frattini, meine Damen und Herren! Das Parlament möchte schon seit langem neue Rechtsvorschriften für den Schutz personbezogener Daten im Rahmen des dritten Pfeilers schaffen, die mit den geltenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts vergleichbar sind. Wir wollen hier das gleiche Maß an Schutz gewährleisten, ohne dabei die Besonderheiten der polizeilichen und rechtlichen Arbeit unberücksichtigt zu lassen.
Wir müssen schon zugeben, dass es zurzeit ein unzureichendes Schutzniveau gibt. Als wir vor kurzem den Vorschlag für eine Richtlinie zur Datenspeicherung annahmen, haben wir gleichzeitig klipp und klar gefordert, dass in diesen Rahmenbeschluss auch angemessene Garantien aufgenommen werden sollten. Als Berichterstatter zu drei legislativen Maßnahmen zur Schaffung des Schengen-Informationssystems II habe ich versucht, die Änderungen durchzusetzen, die zur Annahme dieses Rahmenbeschlusses notwendig waren. Des Weiteren habe ich ein Schreiben an Herrn Frattini gesandt, in dem ich die Kommission aufforderte, aus Gründen der Einheitlichkeit die Vorschriften zum Datenschutz im Beschluss über das SIS II zu aktualisieren. Es ist schließlich unabdingbar, dass die neuen Vorschriften sowohl für das SIS II als auch für das VIS gelten.
Das Urteil des Gerichtshofs vom 30. Mai, mit dem das Abkommen zur Weitergabe von PNR-Daten an die USA aufgehoben wurde, mündete in eine Entschließung, die – wie Herr Frattini vergangenen Montag sagte – Beschlüsse im Rahmen der dritten Säule nach sich ziehen wird.
All dies bestätigt, dass nun unbedingt ein Rechtsinstrument angenommen werden muss, das den Schutz personenbezogener Daten außerhalb der ersten Säule gewährleistet. Die Annahme dieses Rahmenbeschlusses ist also eine ausgesprochen dringliche und wichtige Angelegenheit. Ich möchte Frau Roure zu ihrem Bericht gratulieren. Ich befürworte die Änderungsanträge, die von ihr eingereicht und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommen wurden. In diesen Vorschlägen werden die Grundsätze und Garantien präzisiert, die unseres Erachtens geschützt werden müssen. Außerdem unterstütze ich die Forderung der Berichterstatterin, die Abstimmung über die endgültige Entschließung auf die nächste Plenartagung zu verschieben.
Barbara Kudrycka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Dieser Rahmenbeschluss ist zweifellos notwendig, um die Möglichkeiten für eine justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Außerdem werden damit der Schutz personenbezogener Daten ausgeweitet und die Rechte von Privatpersonen im Rahmen der Zusammenarbeit, die zur dritten Säule gehört, gestärkt.
Die Terroranschläge, die unseren Kontinent erschütterten, haben uns gezeigt, wie wichtig eine wirksame Zusammenarbeit ist. Bedauerlicherweise scheint es, was die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten anbelangt, nach wie vor an gegenseitigem Vertrauen zu fehlen. In vielen Fällen ist das wegen des unterschiedlichen Datenschutzniveaus auch berechtigt. Wenn wir aber einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts errichten und erreichen wollen, dass Gerichtsurteile künftig gegenseitig anerkannt werden, sind Beschlüsse wie der heutige Rahmenbeschluss absolut notwendig.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat Änderungsanträge zu diesem Vorschlag eingebracht, die ihn mit Sicherheit verbessern und präzisieren und mit den Vorschriften in Einklang bringen werden, die im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der ersten Säule bereits bestehen. Wenn wir über dieses Thema sprechen, dürfen wir jedoch zwei generelle Aspekte nicht vergessen. Ich hoffe – und das ist der erste Punkt –, dass der Schutz personenbezogener Daten, wie er in diesem Rahmenbeschluss geregelt ist, mit den Datenschutzmaßnahmen im Einklang steht, die bei der Umsetzung des Grundsatzes der Verfügbarkeit im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend dem in Prüm unterzeichneten Vertrag zur Anwendung kommen.
Ich hoffe ebenfalls – und das ist der zweite Punkt –, dass die Institutionen der Europäischen Union mit der Annahme dieses Instruments keinen Grund mehr haben, die Arbeit an dem Legislativpaket VIS und SIS aufzuschieben, denn gerade die Verabschiedung des SIS liegt sehr im Interesse der neuen Mitgliedstaaten.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.30 Uhr statt.