Gerard Batten (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung und möchte diese Abstimmung auf der Grundlage von Artikel 35 anfechten. Artikel 35 Absatz 1 besagt, dass für jeden Vorschlag der Kommission legislativer Art der zuständige Ausschuss die gewählte Rechtsgrundlage prüft. Gemäß Artikel 35 Absatz 4 hätte der Ausschuss die Richtigkeit der Verfahren im Zusammenhang mit der Phase der Reflexion und dem Ratifizierungsprozess in Frage stellen müssen. Dafür können zwei Gründe angeführt werden. Erstens hat nach den eigenen Regeln der EU jeder Mitgliedstaat, der den Verfassungsvertrag ablehnt, ein Vetorecht, und deshalb sollte der Verfassungsvertrag als gescheitert betrachtet werden. Der zweite Grund – und der für mich wichtigste Punkt – ist, dass die europäische Verfassung nicht verfassungsgemäß ist. Nach der britischen Verfassung und in Bezug auf die Magna Charta, die Bill of Rights und mehrere andere Rechtsakte ...
Der Präsident. – Herr Batten, ich entziehe Ihnen das Wort, weil Sie von einer falschen Voraussetzung ausgehen, denn es handelt sich nicht um einen Text legislativer Art.
(Beifall und Protest)
– Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 2, zweiter Teil
Brian Crowley (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Ihre Anweisungen zur Abstimmung mit zeitlicher Verzögerung übersetzt worden sind. Als Sie die Abstimmung über den ersten Teil eröffneten, haben wir über den zweiten Teil abgestimmt, weil uns dies vom Dolmetscher gesagt wurde, bevor Sie sich selbst korrigiert haben. Anschließend haben Sie die Abstimmung für beendet erklärt, bevor wir eine Möglichkeit hatten, unsere eigene Stimmabgabe zu korrigieren. Deshalb sollte diese Abstimmung wenn möglich wiederholt werden.
(Beifall)
Dirk Sterckx (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Herr Crowley beantragte die Wiederholung der Abstimmung über den zweiten Teil von Änderungsantrag 2. Wenn Sie sich die Zahlen auf Ihrem Rechner ansehen, dann besteht zwischen Teil 1 und Teil 2 eine Differenz von 100 Personen, die nicht abgestimmt haben. Beim ersten Teil beliefen sich die Stimmen auf insgesamt 630 und beim zweiten nur auf 545. Da die elektronische Abstimmung viel zu schnell schließt, hat man immer wieder, wenn man der Simultanübersetzung zuhört, keine Chance, rechtzeitig zu reagieren. Ich möchte Sie ersuchen, dafür etwas mehr Zeit zu gewähren.
(Beifall)
Der Präsident. – Die Abstimmung hat stattgefunden, und wir müssen fortfahren, aber ich nehme Ihre Worte zur Kenntnis. Allerdings werden wir die Abstimmung nicht wiederholen, denn das ist hier in keinem Fall üblich.