Der Präsident. – Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zum Zugriff auf SWIFT-Überweisungsdaten durch die amerikanischen Geheimdienste.
Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Angelegenheit ist zwar unter vielen Gesichtspunkten von Bedeutung, doch leider kann der Rat die jüngsten Medieninformationen über die Übermittlung von Daten zwischen dem SWIFT-System und den Vereinigten Staaten nicht bestätigen und sich auch nicht dazu äußern.
Wie uns allen in diesem Hause bekannt ist, verfügt der Rat in diesem Fall nicht über die Mittel zur Untersuchung von Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Für derartige Ermittlungen sind die nationalen Behörden zuständig. Wenn es andererseits um Handlungen geht, die gegen das Gemeinschaftsrecht gerichtet sind, liegt die Zuständigkeit bei den nationalen Behörden und der Kommission unter Aufsicht der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Gerichte. Der Rat geht davon aus, dass die derzeitige Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen wie SWIFT und den US-Behörden nach geltendem Recht und unter Einhaltung der Grundrechte erfolgt.
Ebenso wie das Parlament ist der Rat ein gesetzgebendes Organ und möchte als solches das Parlament auf einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers aufmerksam machen. Diese Verordnung wird derzeit sowohl im Parlament als auch im Rat erörtert. Nach ihrer Verabschiedung gilt sie für Überweisungen in jeder beliebigen Währung, die ein Zahlungsdienstleistungsanbieter mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft in Auftrag gibt oder entgegennimmt. In Artikel 14 des Verordnungsvorschlags heißt es, dass Anfragen der für die Bekämpfung der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem ein Zahlungsverkehrsdienstleister seinen Sitz hat, zu den bei einem Geldtransfer weitergeleiteten Angaben zum Auftraggeber sowie zu den entsprechenden Aufzeichnungen von diesem Zahlungsverkehrsdienstleister unverzüglich und umfassend beantwortet werden müssen.
Nach Auffassung des Rates wird dieser im Einklang mit den Grundrechten stehende Rechtsakt der Gemeinschaft den Rechtsrahmen stärken, der benötigt wird, um in Geldtransfers eingebundene Schwarzgeldströme zu verhindern, die die Stabilität und das Ansehen des Finanzgewerbes schädigen können. Zugleich wird die Verordnung illegale Handlungen aller Art verhindern, die gegen das gemeinschaftliche Finanzsystem gerichtet sind. In Anbetracht des Ausmaßes und der Auswirkungen dieser Aktivitäten können die Mitgliedstaaten die Ziele dieser Verordnung allein nicht angemessen umsetzen, so dass Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene besteht. Eine Verabschiedung dieser Verordnung erscheint daher dringend geboten.
Die Verordnung soll im Wege des Mitentscheidungsverfahrens angenommen werden. Am 6. Dezember 2005 einigte sich der Rat auf das allgemeine Konzept des Vorschlags. Nach einer Reihe von inoffiziellen Gesprächen zwischen Vertretern des Parlaments, des Rates und der Kommission hofft nun der Ratsvorsitz, dass in Kürze eine Kompromisslösung für die Verordnung insgesamt vereinbart werden kann. Wir werden die Rechtssetzungsarbeiten aufmerksam verfolgen, um unter anderem rechtswidrige und ungerechtfertigte Maßnahmen gegen das Finanzsystem zu verhindern.
Die Kommission berät darüber hinaus ihren Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden. Diesen Vorschlag hat die Kommission am 4. Oktober 2005 vorgelegt. Mit dem Rahmenbeschluss soll ein hoher Schutz von personenbezogenen Daten europäischer Bürger gewährleistet werden. Dazu bedarf es einheitlicher Bestimmungen, die die Rechtmäßigkeit und die Qualität der von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten verarbeiteten Daten regeln. Obwohl der Vorschlag nicht unmittelbar für das Finanzsystem gilt, sorgt er doch für den Schutz personenbezogener Daten und kann für die Bearbeitung von Fällen von Bedeutung sein. Der Vorschlag wird derzeit von den zuständigen Gremien innerhalb des Rates erörtert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie ich meine, besteht unser gemeinsamer Wille darin, die europäischen Bürger nicht nur vor Terrorismus, sondern auch vor rechtswidrigen Handlungen aller Art zu schützen, die gegen das europäische Finanzsystem gerichtet sind, wobei auf die entsprechenden gemeinschaftlichen Maßnahmen und Rechtsvorschriften hinzuweisen ist.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Der Kommission liegen gegenwärtig zu diesem äußerst heiklen Thema nur lückenhafte Informationen vor, und wir haben bereits darum gebeten, sie sobald wie möglich durch genaue Angaben darüber zu ergänzen, wie die amerikanischen Behörden Zugang zu Daten über finanzielle Transaktionen von SWIFT erhalten haben. Im Augenblick hat es den Anschein, dass Privatunternehmen aus der EU Finanzdaten an die USA weitergegeben haben.
Soweit ich weiß, waren verschiedene Stellen in Europa, darunter die Europäische Zentralbank, informiert. Ich zitiere aus einer Erklärung des amerikanischen Finanzministeriums vom 23. Juni, in der es heißt, dass SWIFT von einem Ausschuss beaufsichtigt wird, in dem Vertreter großer Zentralbanken sitzen, darunter der Federal Reserve der USA, der Bank of England, der Europäischen Zentralbank, der Bank of Japan sowie der obersten Aufsichtsbehörde, der belgischen Notenbank. Die Aufsichtsbehörden seien über die Zusammenarbeit von SWIFT mit dem Ministerium sowie das bestehende Schutzniveau und die Versicherungen informiert worden. Ich wiederhole, dass das aus einer Erklärung des amerikanischen Finanzministeriums stammt.
Ich kann Ihnen versichern, dass diese Informationen, von denen ich jetzt Kenntnis erhalten habe, der Kommission vorher nicht übermittelt wurden, da die Weitergabe solcher Finanzdaten in den Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG fällt. Für die ordnungsgemäße Anwendung der Datenschutzbestimmungen sind in erster Linie die nationalen Behörden zuständig. Ich bin davon überzeugt, dass die EU-Mitgliedstaaten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um dafür zu sorgen, dass ihre innerstaatlichen Datenschutzvorschriften korrekt angewandt und strengstens durchgesetzt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der belgische Ministerpräsident das Justizministerium bereits mit einer Untersuchung beauftragt hat und dass sich die belgische Datenschutzkommission ebenfalls mit einer Überprüfung der Umstände befasst, unter denen diese Weitergabe erfolgt ist.
Jedenfalls wird die Kommission den Fortgang der Dinge genau beobachten, und erforderlichenfalls werden wir die uns laut Vertrag zustehenden Befugnisse voll nutzen. Ich betone, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen kann, ob das angemessen wäre, da wir zuerst von den belgischen Behörden erfahren müssen, was genau wie und weshalb geschehen ist.
Wie mein Kollege, Herr McCreevy, am Montag in diesem Hohen Hause erklärte, enthält die Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers, über die Sie morgen abstimmen werden, die entsprechenden Sicherungen in puncto Datenschutz und Zugang der zuständigen Behörden zu diesen Angaben. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Europäische Datenschutzbeauftragte eine positive Einschätzung vorgenommen und keinerlei Problem mit dem Datenschutz festgestellt. Daher bin ich der Meinung, dass die SWIFT-Affäre der Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers nicht im Wege stehen sollte, deren Annahme eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung der Terrorismusfinanzierung spielt.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, dass mein erklärtes Ziel die Bekämpfung des Terrorismus und die Untersuchung der für seine Finanzierung angewandten Methoden ist, selbstverständlich unter Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und in Übereinstimmung mit unseren Grundrechten.
(Beifall)
Ewa Klamt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, Frau Ministerin! SWIFT, die Society for Worldwide International Financial Telecommunication, hat nach eigenen Angaben auf eine Anweisung des amerikanischen Finanzministeriums hin in begrenztem Umfang Daten über internationale Überweisungen an amerikanische Behörden weitergegeben. Dies kann man auf der Internet-Seite dieser Gesellschaft nachlesen. In der Stellungnahme der belgischen Datenfirma heißt es weiterhin, dass man mit Behörden zusammenarbeite, um einen Missbrauch des internationalen Finanzsystems zu verhindern.
Die Frage, ob die Recherchen von US-Behörden gegen nationales Recht verstoßen haben, untersucht — zumindest nach Pressemeldungen — derzeit bereits die belgische Regierung. Herr Kommissar Frattini sprach das eben an. Entsprechend hat die belgische Justizministerin bereits Ermittlungen eingeleitet. Zumindest im ersten Schritt ist das der richtige Arbeitsbereich, in den diese Untersuchung gehört, nämlich der Arbeitsbereich der belgischen Justiz, die hier nach geltendem Recht vorgehen und untersuchen muss.
Wenn ich mir genau zu Gemüte führe, was der Kommissar eben noch einmal ausgeführt hat, und wenn ich beleuchte, wie ich den Kenntnisstand zu werten habe, so muss ich sagen: Wir wissen nichts Konkretes, wir sind noch in der Phase, in der wir hinterfragen müssen. Wir wissen, dass es in der EU gemeinsame Regeln für den zivilen Datenschutz gibt, und das geplante europäische Gesetz zum Umgang mit privaten Daten bei der Strafverfolgung und Terrorbekämpfung sieht — zumindest nach meinem Kenntnisstand — bisher nur eine Regelung im Umgang staatlicher Behörden mit sensiblen Daten vor. Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten dringend danach trachten, bei europäischen Gesetzen, die noch auf den Weg gebracht werden, frühzeitig einzugreifen und zu handeln.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Wir haben von investigativen Journalisten erfahren, dass die US-Behörden im Rahmen des Kampfes gegen die Finanzierung des Terrorismus offensichtlich ein Programm zur Beobachtung der von der Bankengesellschaft SWIFT durchgeführten Transaktionen realisiert haben. Dies ist von Präsident Bush und auch von SWIFT selbst bestätigt worden.
Der Datenschutz ist keine Behinderung der Arbeit der Polizeibehörden, sondern garantiert die Achtung der Grundrechte. Die europäischen Staaten waren zweifelsfrei nicht über diese Aktivitäten informiert, doch soll die Europäische Zentralbank – wie Sie, Herr Vizepräsident bestätigten, – davon Kenntnis gehabt haben. Die EZB ist eine europäische Institution. Sie muss die Datenschutzbestimmungen einhalten, und daher wünschen wir, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte möglichst rasch überprüft, ob die Europäische Zentralbank die Rechtsvorschriften eingehalten hat.
Des Weiteren müssen wir dafür sorgen, dass es kein rechtliches Vakuum in der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten gibt. Auch wenn wir noch keine europäische Rechtsvorschrift zur Regelung des Datenschutzes im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit haben, schreiben die geltenden Bestimmungen die Einhaltung des innerstaatlichen Rechts bei jedem Datenaustausch zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vor. Zudem muss ein solcher Austausch durch die Staaten genehmigt werden.
Ich möchte den Rat, die Frau Ministerin und die Kommission auf die Änderungsanträge 26 und 58 meines Berichts zum Datenschutz unter dem dritten Pfeiler aufmerksam machen. Diese sehen vor, die Verarbeitung von Daten zu regeln, wenn diese von privaten Stellen im Rahmen eines öffentlichen Interesses verarbeitet werden, und genau hier liegt das Problem, wie ich meine.
Jean-Marie Cavada, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Zunächst ein herzliches Willkommen für Frau Ministerin Lehtomäki. Ich möchte ihr lediglich sagen, dass ich ihre Ausführungen angehört habe und es für notwendig erachte, auf Folgendes zu verweisen: Der Ministerrat bzw. der Europäische Rat ist faktisch unsere Regierung. Auch wenn er nicht über die rechtlichen oder politischen Mittel verfügt, um zu diesem Skandal – der SWIFT-Affäre –, dem die illegalen Flüge vorausgingen, eine Entscheidung zu treffen, so hindert ihn doch nichts daran, seine moralische Autorität unter Beweis zu stellen und öffentlich zu sagen, was er davon hält, was meines Wissens bisher nicht geschehen ist.
Weiterhin möchte ich sagen, dass ich genau registriert habe, was der Vizepräsident der Kommission, Herr Frattini, über seine eigene Unkenntnis und die seiner Dienststellen in dieser Affäre gesagt hat. Ich schließe mich der Auffassung meiner Kolleginnen Klamt und Roure an, die sich soeben zu dieser Frage geäußert haben. Wir haben in Europa und speziell in der Union schrittweise einen Rechtsstaat aufgebaut, in dem jede Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland zwingend unter Einhaltung von nationalen oder europäischen Rechtsvorschriften zu erfolgen hat. Die oberste dieser Vorschriften besagt, dass jede Übermittlung von einer Gerichtsbehörde und von niemand anderem genehmigt werden muss. Weder ein Staat noch eine Bank sind Eigentümer der Daten, die sie verwenden. Wenn diese Daten Unternehmen betreffen, dann sind sie Eigentum dieser Unternehmen, betreffen sie Einzelpersonen, sind sie deren Eigentum. Nichts erlaubt es Dritten, sie in Transaktionen zu verwenden, sie sich anzueignen, sie weiterzugeben oder in sonst irgendeiner Weise mit ihnen zu verfahren.
Ich verweise darauf, dass das Rechtsinstrument besteht, und ich erinnere an die soeben von Frau Roure gemachten Ausführungen: Es wäre wirklich ein sehr bedeutender Schritt, wenn es uns unter der finnischen Präsidentschaft gelingen würde, diese Angelegenheit zu regeln.
Ich möchte abschließend noch Folgendes zum Ausdruck bringen. In Frankreich gibt es ein Sprichwort, das lautet: Misstrauen Sie meinen Freunden, um meine Feinde kümmere ich mich selbst. Der Feind ist der Terrorismus. Unsere Freunde sind die Amerikaner. Nach den illegalen Flügen, nach der Entführung von zu Recht oder zu Unrecht verdächtigten europäischen Staatsbürgern, nach der illegalen Verbringung von Gefangenen mit Flugzeugen, die auf europäischem Boden landeten, erfahren wir nun, dass eine verbündete und immerhin befreundete Macht in unseren Bankkonten stöbert! Wann wird man anfangen, Blutproben zu nehmen? Wann sind Geburtsurkunden und ähnliche Unterlagen vorzulegen? Es reicht! Es ist wirklich erforderlich, dass unser Parlament diesem Treiben ein Ende bereitet.
Abschließend möchte ich feststellen, dass der Terrorismus, wenn ich richtig verstanden habe, der Feind der Freiheit ist. Die Freiheit wiederum ist der Feind des Terrorismus. Sie ist auf keinen Fall der Feind der Bürger. Es ist jetzt an der Zeit, dass die USA auch in dieser Frage klarstellen, auf welcher Seite sie stehen.
Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir würden einen Fehler machen, wenn wir die SWIFT-Affäre als einen Ausnahmefall betrachten würden.
Diese Affäre muss in einem umfassenderen Kontext gesehen werden, der Fluggastdatensätze, Nachrichtenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung betrifft, und sie hängt auch mit dem Thema Überstellungen zusammen, das wir bis vor wenigen Minuten erörtert haben. Ich würde sogar sagen, dass die SWIFT-Affäre das Gegenstück zu den Überstellungen ist; sie ist vielleicht eine weniger rabiate Operation, hat aber genau dasselbe Ziel: Informationen abzuschöpfen.
Die systematische Überwachung des Lebens der europäischen Bürger ist inzwischen zur Gewohnheit geworden, und wir sehen uns im Namen der Terrorismusbekämpfung mit dem konfrontiert, was George Orwell als „großen Bruder“ bezeichnet hat. Meiner Meinung nach sollten Untersuchungen eingeleitet werden, um die Verantwortlichkeiten der Europäischen Zentralbank und auch der nationalen Banken zu ermitteln, denn ich halte diese Situation für inakzeptabel.
Vor einer Woche titelte die auflagenstärkste belgische Tageszeitung „Le Soir“: „Die CIA diktiert ihr Gesetz in Europa“. Ich denke, das muss im Namen der Glaubwürdigkeit und der Zukunft Europas verhindert werden.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Frau Ratspräsidentin, Herr Frattini, meine Damen und Herren! Die in der New York Times veröffentlichten Behauptungen, die Datenbank der Organisation SWIFT – über die die meisten Finanzgeschäfte weltweit laufen – sei mit Hilfe eines Geheimprogramms von der CIA angezapft worden, haben mich beunruhigt. Sowohl SWIFT als auch der US-Finanzminister haben die Existenz dieses Programms bestätigt.
Wir müssen diesseits wie jenseits des Atlantiks unsere Entschlossenheit bekräftigen, den Terrorismus resolut und effektiv zu bekämpfen, doch darf dies nicht zulasten der uneingeschränkten Respektierung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit gehen.
Was immer ich persönlich dazu meine, es scheint so gewesen zu sein, dass Daten in die Vereinigten Staaten übertragen wurden, mit dem Ziel, Terrorismus und andere Straftaten zu verhindern und zu bekämpfen. Es handelte sich also um Aktionen, die die öffentliche Sicherheit und die Aktivitäten des Mitgliedstaats auf dem Gebiet des Strafrechts betreffen. Wenn das zutrifft, liegt es eindeutig außerhalb der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft. So habe ich Herrn Frattinis erste Reaktion verstanden, als sein Sprecher sagte, die Angelegenheit fiele nicht unter das Gemeinschaftsrecht.
Ich weiß nicht, ob es bei der Übersetzung ein Missverständnis gegeben hat oder ob uns Herr Frattini heute tatsächlich gesagt hat, seiner Meinung nach gelte in diesem Fall Richtlinie 95/46. Dieser Punkt muss geklärt werden; entweder gilt Richtlinie 95/46, oder die Situation fällt weder unter die erste Säule noch unter das Gemeinschaftsrecht, so dass die Forderung nach Annahme dieses Rahmenbeschlusses zum Datenschutz unter der dritten Säule gerechtfertigt ist.
Auf jeden Fall müssen die Mitgliedstaaten solche Daten schützen. Ich begrüße deshalb den Entschluss der belgischen Regierung, eine Untersuchung einzuleiten, um herauszufinden, was tatsächlich geschehen ist und wie dies mit der nationalen Gesetzgebung zu vereinbaren ist. Auf die Ergebnisse dieser Untersuchung bin ich gespannt.
Jan Marinus Wiersma (PSE). – (NL) Herr Präsident! Dass wir mit der heutigen Debatte auf die Affäre SWIFT reagieren, ist wichtig. Der vorliegende Entschließungsantrag enthält einige diesbezügliche Fragen, die gestellt werden müssen, weil sich unter den Bürgern Verunsicherung breit macht, wenn sie in den Zeitungen solche Geschichten lesen.
Wie bei den Aussprachen, die wir heute bereits geführt haben, geht es erneut darum, Sicherheitsinteressen gegen bürgerliche Freiheiten wie den Schutz der Privatsphäre von Bürgern und Unternehmen abzuwägen. Auch hier handelt es sich um Tätigkeiten im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus, die möglicherweise hinter dem Rücken der Kontrollorgane durchgeführt werden und unter Umständen gegen internationale Abkommen zur Gewährleistung der Grundrechte und Grundfreiheiten verstoßen.
Zwar möchte ich keinen direkten Vergleich zwischen diesem Fall und der Frage der CIA-Flüge ziehen, doch stellt SWIFT keinen Einzelfall dar, sondern ein Beispiel dafür, wie insbesondere die Amerikaner den Terrorismus zu bekämpfen hoffen. Die heutige Debatte ist ein weiterer Beleg für die notwendige Diskussion über die Art des Kampfes, den wir führen.
Auch im vorliegenden Fall müssen wir uns fragen, ob allen Vorschriften entsprochen wurde. Es besteht der Verdacht, der sich auch bestätigt hat, dass die Gemeinschaftsorgane informiert waren. Wir wollen genau wissen, welche Verantwortung sie in dieser Angelegenheit tragen und inwieweit sie bei der Überwachung der Umsetzung bestehender Regeln bereits beteiligt waren. Vor allen Dingen wollen wir jedoch verhindern, dass wir alle in einer Art Grauzone operieren und ein Rechtsvakuum entsteht, in dem auch die Bürger nicht mehr wissen, woran sie sind.
Der Entschließungsantrag enthält dazu einige relevante Aussagen. Wir wollen auch – und dies wurde vom Kommissar bereits erwähnt – Aufklärung über die Rolle der europäischen Institutionen. Ferner möchten wir, dass eventuelle Gesetzeslücken geschlossen werden, um somit sicherzustellen, dass ein etwaiger künftiger Datenaustausch dieser Art nur auf einer soliden Grundlage und unter voller Einhaltung bestimmter Garantien und Mindeststandards stattfinden würde. Des Weiteren möchten wir, dass die Mitgliedstaaten bei Nichtumsetzung vereinbarter Vorschriften zur Rechenschaft gezogen werden können. Um es nochmals zu sagen, wir müssen unbedingt verhindern, dass die Menschen das Gefühl bekommen, sich in einem Rechtsvakuum zu befinden. Alle Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften müssen gestopft werden.
Sophia in 't Veld (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Ob das Ganze nun legal ist oder nicht, es steht nun einmal fest, dass die europäischen Bürgern darüber, dass Daten Ihrer Bankkonten überwacht werden, nie in Kenntnis gesetzt worden sind, was ich aber als eine Grundvoraussetzung ansehe. Ich frage mich, wie wir reagieren würden, wenn es sich nicht um die Vereinigten Staaten, sondern um ein anderes Land handeln würde, das unsere Bankkonten kontrolliert, und ob wir dann auch so tolerant wären.
Was die Frage der Wirksamkeit anbelangt, so erklärte der Rat vorhin, im Kampf gegen den Terrorismus stelle dies eine Notwendigkeit dar. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Stuart Levey, der US-Finanzstaatssekretär, vor zwei Wochen darauf hingewiesen hat, dass man beim Aufspüren von Finanztransaktionen sehr erfolgreich sei. Damit wurden die Transaktionen von Terroristen jedoch lediglich in den Untergrund getrieben – und mithin aus unserer Reichweite und unserem Blickfeld. In der Europäischen Union bedarf es dringend einer abgestimmten, effizienten und gemeinsamen Politik, die auf demokratischer Beschlussfassung beruht und einen zuverlässigen Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Dies wird zu einer wirklich dringlichen Angelegenheit.
Abschließend stimme ich ebenfalls denen zu, nach deren Ansicht es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt. Illegale Transitflüge sowie der Umgang mit Passagierdaten zeigen deutlich, dass sich die USA nicht an die Abkommen halten. Wir in der Europäischen Union müssen mit einer Stimme sprechen und sicherstellen, dass wir gemeinsam mit unserem Verbündeten den Terrorismus auf gesetzlicher Grundlage bekämpfen.
Mihael Brejc (PPE-DE). – (SL) Die Presse hat über die gezielte Datensuche der US-amerikanischen Regierung in privaten Finanzunterlagen aus den Beständen von SWIFT berichtet. Uns wurde jedoch nicht mitgeteilt, ob es sich dabei um SWIFT in den USA handelt oder dies auch für Europa gilt. Handelt es sich um SWIFT in den USA, so geht uns die Sache nichts an. Der Zugriff auf SWIFT-Daten wird in Europa vorrangig von den belgischen Behörden geregelt, die für die Gewährung sämtlicher Zugriffsberechtigungen zuständig sind. Nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand soll SWIFT bestimmte Informationen in Bezug auf die Finanzierung des Terrorismus an die USA weitergeben.
In diesem Zusammenhang ergeben sich zwei Probleme. Erstens darf das Europäische Parlament diese Frage nicht auf der Grundlage von Presseberichten und vagen Erklärungen ernsthaft diskutieren. Zweitens muss es sich an seine Vereinbarungen halten und seine Zuständigkeitsbereiche beachten. Uns ist bekannt, dass die belgische Regierung bereits Ermittlungen eingeleitet hat, Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen. Wir müssen auf jeden Fall klar stellen, dass der Zugriff auf das SWIFT-System nicht bedeutet, dass normale Überweisungsvorgänge wie das Einzahlen und Abheben von Bargeld, Scheckzahlungen, der elektronische Zahlungsverkehr usw. der gezielten Datengewinnung unterliegen.
Die Sozialdemokraten und eine Reihe anderer Fraktionen sind da anderer Meinung. Sie haben einen gemeinsamen Vorschlag für eine Entschließung vorgelegt, in der erklärt wird, die US-amerikanischen Behörden hätten Zugriff auf SWIFT-Unterlagen und würden damit Grundbestimmungen des zivilen Datenschutzes verletzen. Bei diesen Worten handelt es sich laut Herrn Wiersma nicht um Behauptungen, denn sie werden verbreitet, als handele es sich um Tatsachen. Außerdem wurde nicht beachtet, dass der belgischen Regierung die Federführung bei der Untersuchung des Falles obliegt und dem Europäischen Parlament zu diesem Zeitpunkt kein Part zukommt.
Um die Würde des Europäischen Parlaments zu wahren und aus Respekt vor dem gemeinsamen Besitzstand der EU haben wir, die Mitglieder der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten unsere eigene Entschließung verabschiedet, in der wir alle an die Spielregeln erinnern und darlegen, dass Entschließungen nur als Instrument eingesetzt werden sollten, wenn unwiderlegbare Fakten vorliegen. Nur so kann das Europäische Parlament seinen Ruf in der Öffentlichkeit schützen und sicherstellen, dass es nicht zu einem verklärten Debatierverein verkommt.
Ich befürworte die Ansichten von Herrn Kommissar Frattini und fordere die Abgeordneten des Parlaments auf, unsere Entschließung zu unterstützen, da sie dem gemeinsamen Besitzstand sowie den ethischen und Verhaltensnormen des EP in jeder Hinsicht entspricht.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Der SWIFT-Skandal und der problematische Erwägungsgrund der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die im Übrigen richtige Ablehnung des PNR-Abkommens (Übermittlung von Fluggastdatensätzen) offenbaren eine äußerst gefährliche Grauzone, die sich im Zusammenhang mit der Verwendung sensibler personenbezogener Angaben zur Bekämpfung des Terrorismus herauszubilden beginnt.
Konkret heißt dies, dass jedes Drittland, nicht nur die USA, offenbar nunmehr lediglich mit der Berufung auf noch so fiktive Gründe der nationalen Sicherheit in der Lage ist, über Folgendes zu bestimmen:
- erstens über die Ebene der Entscheidungsfindung in der Europäischen Union, ob also die jeweiligen Beschlüsse auf Gemeinschafts- oder auf nationaler Ebene gefasst werden;
- zweitens darüber, welche europäischen Rechtsvorschriften angewendet werden, und
- drittens über den Grad des somit erlaubten Zugriffs auf die Daten von Millionen unschuldiger Bürger, die – man höre und staune – von Privatunternehmen und nicht einmal von Polizeibehörden zu privaten Zwecken gesammelt werden, sowie über den Grad der Verwendung und des Schutzes dieser Daten.
Diese Rechtslücke muss unverzüglich geschlossen werden, und ein außerordentlich effektiver Weg, um dies zu erreichen, besteht darin, endlich von der Überbrückung – der so genannten Passerelle-Klausel – Gebrauch zu machen; das heißt, das Parlament sollte eine entscheidende Stimme haben.
Die Pfeiler haben hier keine Gültigkeit. PNR, SWIFT, Datenspeicherung: Bei all diesen Systemen sammeln Privatpersonen Daten, die von der Polizei unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung genutzt werden. Es gibt hier keine Pfeiler. Das hier ist etwas Reelles.
Giovanni Claudio Fava (PSE). – (IT) Herr Präsident! Herr Frattini, Frau Ministerin Lehtomäki, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der rote Faden, der sich durch viele Überlegungen und Debatten in diesem Parlament zieht, sollte uns alarmieren. Wir könnten zu dem Thema, das wir gerade erörtern, die gleiche Bemerkung wie vorhin bei der Aussprache über die Flüge der CIA anbringen, nämlich dass die Union ein Gebiet ist, das sich den Regeln und Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlt, und dass infolgedessen personenbezogene Daten, und zwar alle, einschließlich der unsere Girokonten betreffenden, nur in den Fällen an Drittländer weitergegeben werden dürfen, die nach einzelstaatlichem Recht und nun auch von den EU-Richtlinien vorgesehen sind, und dass keine Ausnahmen gelten, auch nicht im Namen der Terrorismusbekämpfung. Alles, was darüber hinausgeht, ist Willkür und Missbrauch.
Ich und andere Kollegen möchten erfahren, welche Rolle der Rat und die Europäische Zentralbank bei der geheimen Vereinbarung zwischen SWIFT und der US-Regierung gespielt haben und inwieweit sie Kenntnis davon hatten, denn die Pflicht zur Transparenz kann nicht nur für unseren Dialog und unsere Debatten im Parlament gelten, sondern muss auch außerhalb bestehen.
Herr Präsident! Zusammen mit meinen Kollegen erhebe ich außerdem die Forderung an den Rat, dringend den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten zu prüfen und anzunehmen, denn wenn ein Rechtsvakuum herrscht, können sich Missbrauch und Willkür einnisten.
Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe diese Aussprache sehr aufmerksam verfolgt, und wie ich sehe, besteht unter uns ein starker Konsens darüber, dass die Freiheiten der Bürger und Fragen der Datensicherheit auch im Kampf gegen den Terrorismus hinreichend berücksichtigt werden müssen. Der Ratsvorsitz nimmt diese Angelegenheit sehr ernst, und wie gesagt wurde, obliegt die Aufsicht von SWIFT der Belgischen Nationalbank; außerdem sehen wir nunmehr mit Interesse den Ermittlungsergebnissen der belgischen Behörden entgegen.
Wenn im Zuge dieser Ermittlungen Tatsachen aufgedeckt werden, die Rechtsvorschriften auf Unionsebene oder eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften erforderlich machen, so wird dies in der Debatte über die in Vorbereitung befindlichen Legislativpläne Berücksichtigung finden. Es handelt sich hier um eine derart wichtige Angelegenheit, dass wir darüber eine Aussprache im Rat „Justiz und Inneres“ führen müssen, und genau das werden wir auch tun.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für die Anregungen, die Sie mir in dieser Aussprache gegeben haben.
Ich glaube, man kann behaupten, dass die SWIFT-Affäre eine Besonderheit aufweist, die mich heute zu dem Schluss gelangen lässt, dass hier wahrscheinlich die „Erste-Pfeiler-Richtlinie“ zum Datenschutz von 1995 anwendbar ist, weil der Datentransfer zwischen SWIFT Belgien und SWIFT USA erfolgte, also zwischen zwei privaten Banken einer privaten Organisation. Meine Auslegung ist daher die – selbstverständlich unter Vorbehalt dessen, was uns die belgischen Regierungsbehörden dazu sagen werden –, dass eine Mitteilung an die Datenschutzbehörde ergangen und die nationale Verantwortung der zuständigen Organe in diesem Falle gegeben sein dürfte. Anders als bei der PNR-Affäre, wo, wie uns Herr Lambrinidis richtig erinnert hat, der Transfer von einer privaten Fluggesellschaft direkt an eine öffentliche Körperschaft der USA erfolgte, fand die Übermittlung im vorliegenden Fall zwischen zwei privaten Unternehmen statt. Auf US-amerikanischem Hoheitsgebiet kann es geschehen, dass die zu Geschäftszwecken übermittelten Daten nach US-Recht zu Sicherheitszwecken verwendet werden. Das ist der wesentliche Unterschied. Die von Herrn Lambrinidis dargelegte Folge davon ist, dass es eine Grauzone gibt, die unbedingt geregelt werden muss.
Meiner Ansicht nach bestehen zwei unmittelbare Möglichkeiten: Die Erste, mit Hilfe des Rates und des Vorsitzes wahrzunehmende, besteht darin, schnellstens den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für einen Rahmenbeschluss im Rahmen des dritten Pfeilers anzunehmen, der auf den Schutz personenbezogener Daten abzielt. Offenkundig hätten wir damit zumindest einen Bereich abgedeckt, d. h. jenen, in dem Daten aus Gründen der Sicherheit, Ermittlung und Terrorismusbekämpfung weitergegeben werden. Es bliebe dann noch der Teil des ersten Pfeilers, d. h. die Weitergabe zwischen zwei privaten Unternehmen zu geschäftlichen Zwecken.
Fehlte noch ein dritter Aspekt: die Übermittlung von einem Mitgliedstaat zu einem Drittstaat, d. h. nicht die Datenübermittlung im Rahmen der Europäischen Union an einen Drittstaat, sondern von einem einzelnen Mitgliedstaat direkt an ein Drittland. Das ist ein dritter Aspekt, der meines Erachtens geprüft werden muss.
Wenn wir diese drei Fragen, bei denen es, ehrlich gesagt, nicht um eine Kontroverse mit den Vereinigten Staaten von Amerika geht, sondern die alle Drittländer betreffen, im Ganzen anpacken, werden wir die erwähnte Grauzone wirklich beseitigen können.
Der Präsident. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung fünf Entschließungsanträge(1) eingereicht.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen, am Donnerstag dem 6. Juli 2006, um 12.00 Uhr statt.