Die wachsende Mobilität von Arbeitskräften, die im Zuge der gelockerten Beschränkungen für Wanderarbeitnehmer aus Osteuropa zu verzeichnen ist, denen es ermöglicht wurde, in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu arbeiten, ist eine positive Folge der jüngsten Erweiterung.
Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten für skrupellose Arbeitgeber, solche Arbeitskräfte auszubeuten sowie im Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die EU möge die Kommission jedoch mitteilen, ob sie sicher sein kann, dass die Mitgliedstaaten genug tun, um zu gewährleisten, dass die Rechte dieser Arbeitskräfte — vor allem im Hinblick auf Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und angemessenen Sozialschutz — in der gesamten EU geachtet werden?
Die Kommission hat sich wiederholt besorgt über die von der verehrten Abgeordneten angesprochenen Probleme geäußert, insbesondere in dem am 8. Februar 2006 angenommenen Bericht über die Anwendung der im Beitrittsvertrag 2003 festgelegten Übergangsregelungen (Zeitraum 1. Mai 2004 – 30. April 2006)(1)
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In diesem Bericht unterstrich die Kommission die Notwendigkeit, eine Erosion der Arbeitsnormen und ein „Sozialdumping“ zu vermeiden, und wies darauf hin, dass Beschränkungen der legalen Arbeitsmöglichkeiten zu einer Ausweitung der Schwarzarbeit führen können. In den Schlussfolgerungen und Empfehlungen forderte die Kommission die Mitgliedstaaten zudem auf, ihre Bemühungen um eine ordnungsgemäße Durchsetzung der bestehenden EG-Vorschriften, Arbeitsnormen und insbesondere der Bestimmungen der Entsenderichtlinie zu verstärken und gegebenenfalls die administrative Zusammenarbeit entsprechend auszubauen. Lücken in der Durchsetzung bestehender Gemeinschaftsvorschriften und nationaler Bestimmungen durch die nationalen Behörden – so hieß es weiter – könnten in einigen Ländern zu einer negativen und falschen Wahrnehmung der Erweiterung und des Nutzens der Freizügigkeit der Arbeitnehmer geführt haben.