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Verfahren : 2006/2597(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

B6-0396/2006

Aussprachen :

PV 06/07/2006 - 12
CRE 06/07/2006 - 12

Abstimmungen :

PV 06/07/2006 - 14.4
CRE 06/07/2006 - 14.4

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0325

Plenardebatten
Donnerstag, 6. Juli 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Ursprungskennzeichnung bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission von Enrique Barón Crespo im Namen des Ausschusses für internationalen Handel zu der Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern („Ursprungskennzeichnung“) (O-0065-2006 – B6-0316/2006).

 
  
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  Enrique Barón Crespo (PSE), Verfasser.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für internationalen Handel des Europäischen Parlaments und in Kenntnisnahme dessen, was der Herr Kommissar gerade über das ausgezeichnete Klima der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Tätigkeit von Parlament und Kommission sagte, möchte ich hier mein Bedauern über einen kleinen Fehler bei der formellen Übermittlung dieses Vorschlags zur Information des Parlaments äußern. Dadurch waren wir nicht in der Lage, richtig zu reagieren, auch wenn wir noch in der Zeit liegen.

Ich weiß, dass dieser Vorschlag im Rahmen der Dokumente des Ausschusses 133 übersandt wurde, die wie gewöhnlich vom Sekretariat der Kommission an das Sekretariat des Ausschusses für internationalen Handel gingen. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass aus praktischen und prinzipiellen Gründen die informelle Übermittlung nicht die formelle Meldung an das Parlament zu Informationszwecken ersetzt. Lassen Sie mich jedoch klarstellen, Herr Kommissar, dass wir nicht glauben, die Kommission habe vorsätzlich gehandelt, weshalb wir mit der Behandlung des eigentlichen Themas, das für die Europäer sehr wichtig ist, beginnen können.

Erstens, was den Kern der Frage betrifft, so möchte ich erklären, dass ich für Ihren Vorschlag über die Festlegung eines verbindlichen Systems zur Kennzeichnung des Ursprungslands in der Europäischen Gemeinschaft bin. Diese Initiative geht meiner Meinung nach in die richtige Richtung. Kurz gesagt, das vorgeschlagene System der Ursprungsbezeichnung wird die europäischen Verbraucher über das genaue Herkunftsland der von ihnen gekauften Produkte informieren. Es liegt auf der gleichen Linie wie andere Beschlüsse, die wir schon vorher gefasst haben, wie zur Rückverfolgbarkeit der landwirtschaftlichen Produkte.

Die Europäische Kommission betrachtet die Verbraucherrechte aus gutem Grund als eine wichtige, ja sogar verfassungsmäßige Priorität. Es macht jedoch wenig Sinn, Rechte zu haben, wenn man nicht die notwendigen Informationen besitzt, um sie auszuüben. Die Wahlfreiheit existiert nicht, wenn die Verbraucher nicht in der Lage sind, sie richtig wahrzunehmen.

Um Vertrauen zu haben, müssen die Verbraucher mit dem Grad der Information und des Schutzes, die sie erhalten, zufrieden sein. In der Tat kann es keinen Handel ohne Vertrauen geben. Eine genaue Ursprungsbezeichnung wird nicht nur den Verbrauchern zugute kommen, sondern diese vorgeschlagene Verordnung wird auch vorteilhafte Auswirkungen auf die europäische Industrie haben.

Unsere Erzeugnisse müssen mit einem immer höheren Stil- und Qualitätsniveau einhergehen. Damit werden wir in der globalisierten Welt überleben können, in Sektoren mit solch einem hohen Grad an Qualität und Design wie beispielsweise Textilien, Bekleidung, Schmuckwaren und Schuhwaren sowie Kraftfahrzeuge, denn das ist ein weiterer sensibler Sektor.

Überall in der Welt sind die Verbraucher oft bereit, mehr zu bezahlen, wenn sie wissen, dass ein Produkt in der Europäischen Union hergestellt wurde, und das ist einer der „natürlichen“ Vorteile, die wir schützen müssen. Auch in Bezug auf die Verhandlungen an diesem Wochenende in der WTO würde ich sagen, dass eine so wichtige Frage für Europa wie die geografischen Bezeichnungen für diese Denkweise relevant ist: Wir müssen schützen, was uns auf internationaler Ebene charakterisiert.

Es gibt daher einen Punkt, in dem wir die Kommission uneingeschränkt unterstützen: Wir verstehen nicht die Haltung vieler Staaten der Europäischen Union, die den Beschluss im Rat zurzeit blockieren. Wir halten dies für einen wichtigen Schritt zur Stärkung unserer Präsenz und Wettbewerbsfähigkeit in der Welt, und ich meine, dass wir alle dafür verantwortlich sind.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten nicht nur die Ansichten der Importeure, Großhändler oder Unternehmen hören, die ihre Produktion schon auf andere Kontinente verlagert haben, so respektabel sie auch sein mögen. Sie sollte auch die legitimen Forderungen der Verbraucher und der europäischen Industrie zur Kenntnis nehmen, die diese Ursprungskennzeichnung akzeptieren müssen. Dies ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Unsere Haupthandelspartner zwingen uns das „Made in Europe“ auf, warum tragen wir unsererseits daher nicht zum höheren Ansehen dieser Kennzeichnung bei?

Globalisieren bedeutet nicht, auf unsere Erfahrungen und Fähigkeiten zu verzichten, es bedeutet, sie zu stärken. Ich hoffe, die Mitgliedstaaten, die sich bisher dieser vernünftigen Initiative im Rat widersetzt haben, werden das verstehen.

 
  
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  Peter Mandelson , Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs sagen, dass sich unsere Kommission und ich als Handelskommissar voll und ganz einer engen Zusammenarbeit mit dem Parlament entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen den beiden Institutionen verschrieben haben.

Wie in dieser Frage richtig festgestellt wird, sieht die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme – Artikel 133 EG-Vertrag – die Konsultation des Europäischen Parlaments zu diesem Vorschlag für eine ‚Ursprungskennzeichnung’ konkret nicht vor. Jedoch im Einklang mit unserer Verpflichtung, das Europäische Parlament in gleicher Weise wie den Rat über den Verlauf und Abschluss internationaler Verhandlungen sowie über Gesetzesinitiativen umfassend zu informieren, wurden der Vorschlag und die dazugehörige Folgenabschätzung am 12. Januar 2006 über den Ausschuss für internationalen Handel an das Europäische Parlament überwiesen.

Ich möchte auf Ziffer 2 des Ihnen vorliegenden Entschließungsantrags zu sprechen kommen. Die Sprache dieses Absatzes ist etwas unglücklich, denn wie er im Augenblick abgefasst ist, könnte man ihn so lesen, als hätte die Kommission überhaupt kein Dokument zur ‚Ursprungskennzeichnung’ an das Parlament übersandt. Wie ich sagte, übermittelten wir es als ein Dokument gemäß Artikel 133 an den INTA-Ausschuss. Ich würde es durchaus für fairer mir und der Kommission gegenüber halten – und für präziser –, wenn man die Formulierung entsprechend änderte.

Unsere Absicht war und ist es, gemäß dem Geist und dem Buchstaben der Rahmenvereinbarung zu handeln. Um die in dieser Vereinbarung eingegangene Verpflichtung einzuhalten und über meine vielen formellen und informellen Kontakte mit Ihnen hinaus, ist die Kommission nachdrücklich bemüht, ein Höchstmaß an Informationen mit dem Parlament zu teilen, so wie ich es vergangene Woche in Genf tat.

Insbesondere sandten wir dem INTA-Ausschuss Kopien aller Strategiedokumente zu, die zurzeit im Ausschuss 133 des Rates diskutiert werden. Hätte man an dieser Stelle einen formelleren interinstitutionellen Weg nutzen müssen, um Ihnen die Frage zur Kenntnis zu bringen, dann wurde diese Möglichkeit gewiss nicht absichtlich versäumt.

Ich begrüße es sehr, welches Interesse Sie bislang für diesen Vorschlag mit mehreren Fragen zu dem Thema zeigten, die wir beantwortet haben. Lassen Sie mich also nunmehr zu unserem Vorschlag kommen.

Wir haben eine obligatorische Ursprungskennzeichnung vorgeschlagen, um die Herkunft bestimmter importierter Waren gemäß einem einheitlichen Standard, nach dem der Ursprung festgestellt wird, transparent zu machen. Dieses System wird den Verbrauchern begründete Entscheidungen ermöglichen; es wird die Fälle betrügerischer oder irreführender Ursprungskennzeichnung verringern. Unserer Meinung nach wird es dazu beitragen, den Ruf europäischer Waren zu verbessern und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Zwar ist klar, dass die Kennzeichnung ‚made in’ als solche nichts über die Sozial-, Arbeits- oder Umweltbedingungen im Herstellungsland aussagt, doch die Information über den Ursprung hilft dem Verbraucher bei der Wahl zwischen verschiedenen möglichen Alternativen gemäß seinen Präferenzen und der Hintergrundinformation, die er bereits besitzt.

Was die WTO-Kompatibilität angeht, ist die Kommission davon überzeugt, dass sich ihr Vorschlag im Einklang mit den internationalen Regeln, namentlich mit Artikel 9 des GATT, befindet. Dieser sieht vor, dass WTO-Mitglieder Gesetze und Verordnungen zur Kennzeichnung des Ursprungs von Importen annehmen und durchsetzen können, namentlich um die Verbraucher vor betrügerischen oder irreführenden Kennzeichnungen zu schützen.

Hinsichtlich der Durchsetzung des Vorschlags ist die Kommission der Auffassung, dass die Zollbehörden gut aufgestellt sind, um zu sichern, dass die Anforderungen der vorgeschlagenen Regelung beachtet werden, so wie es der Fall bei vielen anderen Vorschriften zu Umwelt-, Gesundheits- und technischen Fragen ist. Dieser Teil der Zollarbeit ist entscheidend, um zu gewährleisten, dass unsere Unternehmen auf gleichberechtigter Grundlage Handel treiben und die Verbraucher die Vorzüge der Globalisierung uneingeschränkt nutzen können.

Ich möchte hinzufügen, dass die Verordnung zusätzlich zu möglichen Kontrollen, die vorgenommen werden, ehe die Produkte für den internationalen Markt freigegeben werden, vorsieht, dass die Mitgliedstaaten die Ursprungskennzeichnung auf Waren prüfen, die sich bereits auf dem Markt befinden. Das dürfte es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bei der Durchsetzung der Regelung auf die Sachkunde anderer zuzugreifen, zum Beispiel indem sie mit denen zusammenarbeiten, die gegenwärtig mit der Durchsetzung nationaler Vorschriften zur freiwilligen Ursprungskennzeichnung zu tun haben.

Wie Sie wissen, Herr Präsident, wird der Kommissionsvorschlag zurzeit im Rat diskutiert, und ich bin natürlich bereit, Sie über den Gang der Diskussionen über den Vorschlag auf dem Laufenden zu halten.

 
  
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  Robert Sturdy, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich billige voll und ganz, was der Herr Kommissar gesagt hat. Was ich in diesen Situationen nie verstehen kann ist, warum sich ein Land so scheut – ich denke da besonders an eines, weil wir dieses Problem in Hongkong hatten –, seinen eigenen Namen auf einem Produkt zu haben. Nehmen wir zum Beispiel Kanada, das Land fürchtet sich geradezu davor, seinen Namen auf Produkten zu sehen. Diese Länder sollten stolz darauf sein und es als hervorragende Gelegenheit betrachten. Es geht nicht um den Schutz des EU-Handels, um den Schutz von Arbeitsplätzen in der EU; es ist gewiss eine Frage des Verbraucherschutzes in der ganzen Welt. Daher kann ich die Haltung dieser Nicht-EU-Länder nur schwer verstehen.

Aber so weit, so gut, vielleicht sollten wir zunächst vor der eigenen Tür kehren und die Ursprungskennzeichnung, die wir gegenwärtig offenbar nicht haben, in der EU einführen. Das könnte eine große Hilfe sein.

Der Herr Kommissar erwähnte kurz ein Problem, das von besonderer Bedeutung ist: Fälschung und Betrug. Hier wäre die Ursprungskennzeichnung eine große Hilfe. Aber ich sage es noch einmal: Obwohl die Sache nicht zu diesem Gebiet gehört – und der Herr Kommissar hatte völlig Recht, wenn er sagte, ich würde mich irren in meiner Annahme, Hormon-Rindfleisch sei Teil der Handelsgespräche –, ist dieses alles doch mit dem Welthandel verbunden, und solche Fragen treten eben auf.

Ich möchte nicht, dass die Ursprungskennzeichnung zu einem Handelshemmnis wird. Ich möchte, dass sie für Länder außerhalb der Europäischen Union als Chance gesehen wird, auf ihre Produkte stolz sein zu können, vorausgesetzt, sie werden – und hier stimme ich dem Herrn Kommissar uneingeschränkt zu – nach den gleichen Standards hergestellt, wie wir sie in der Europäischen Union haben.

 
  
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  Francisco Assis, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Vorschlag für eine Verordnung über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern ist zweifelsohne sehr bedeutend und stellt einen bemerkenswerten Fortschritt bei der Umsetzung der Grundsätze der Fairness und Transparenz im internationalen Handel dar.

Die Ursprungskennzeichnung enthält zahlreiche Informationen, anhand derer die europäischen Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Dadurch werden ihre Rechte sofort bedeutend gestärkt. Diese neuen Regelungen können und sollten insofern zusätzliche Auswirkungen haben, als die erwartete Qualität einer Ware und der zu ihrer Herstellung benötigten Verfahren eindeutiger verglichen werden kann. Im Moment des Erwerbs der in diesem Vorschlag genannten Erzeugnisse werden die europäischen Verbraucher unter anderem in der Lage sein, verschiedene Ansätze zu ökologischen, sozialen, Sicherheits- und anderen wichtigen Aspekten dieser Art zu vergleichen.

Es leuchtet ein, dass sich dies sehr positiv auf die europäische Produktion und insbesondere für KMU und die Sektoren auswirken kann, die der ausländischen Konkurrenz am stärksten ausgesetzt sind. Diese Auswirkungen sollten nicht als Ergebnis dessen angesehen werden, dass eine protektionistische Haltung eingenommen wurde, sondern als Ergebnis eines strafferen Ansatzes für Transparenz und Fairness.

Eine eindeutige Entscheidung zu treffen, um diesen Weg zu verfolgen, kann der europäischen Öffentlichkeit zufolge dazu führen, eine allmähliche Liberalisierung des internationalen Handels anzustreben. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass nicht die Anziehungskraft protektionistischer, antiliberaler Phrasen, die auf allen Seiten des politischen Spektrums stets zutage treten können, auf die Liberalisierung des Handels wirkt.

Daher liegt hier ein fairer Vorschlag vor uns, der genau zur rechten Zeit eingebracht wurde und der so bald wie möglich umgesetzt werden sollte. Seine Gegner haben noch keine schlagenden Gegenargumente geliefert. Die Kommission sollte die Initiativen umsetzen, mit denen gegen den noch immer bestehenden Widerstand vorgegangen werden kann, damit die EU diesen überaus bedeutenden Schritt in Richtung Förderung eines wirklich freien und fairen Handels unternehmen kann.

 
  
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  Gianluca Susta, im Namen der ALDE-Fraktion. (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Kommission für eine zwingende Ursprungskennzeichnung verdient unsere Unterstützung, weil damit ein doppeltes Ziel verfolgt wird: Zum einen sollen die Europäer als Verbraucher besser aufgeklärt werden. Und zum anderen soll der Industriesektor solcher EU-Länder optimiert werden, die enorme Mittel für Innovationen ausgeben, um ihre Produktionsanlagen auf Spitzenleistungen umzustellen.

Wir müssen für faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Handelspartnern sorgen, die die Ursprungskennzeichnung bereits eingeführt haben, wie China, die USA, Kanada und Japan. Insofern sollten die entsprechenden Anforderungen wieder auf ein Mindestmaß aneinander angeglichen werden, zumal wir wissen, dass dies eine ganz legale Maßnahme wäre. Wir müssen einen transparenteren Markt schaffen, die Kontrollen verschärfen, die Rechtsunsicherheit verringern und gegen Fälschung und unlauteren Wettbewerb vorgehen. Dabei könnte die zwingende Ursprungskennzeichnung für Einfuhrwaren von direktem bzw. indirektem Nutzen sein. Diese Kennzeichnung würde keine zusätzlichen Kosten für die Erzeuger, Exporteure oder EU-Verbraucher mit sich bringen und würde außerdem die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen mit den Handelspartnern erleichtern, die diese Anforderung bereits eingeführt haben. Außerdem würden wir damit der politischen und kulturellen Entscheidung Rechnung tragen, einen stetig wachsenden und freien Weltmarkt zu schaffen, auszubauen und zu stärken.

Durch die zwingende Ursprungskennzeichnung werden wir zudem in vielen EU-Ländern solche Sektoren der verarbeitenden Industrie fördern können, die qualitativ hochwertige – und ich betone qualitativ hochwertige – Erzeugnisse herstellen und zu Unrecht als weniger gewichtig gelten. Diese Einstellung wirft gleichzeitig eine große soziale Frage auf, die Europa nicht außer Acht lassen darf, wenn die Lissabon-Ziele nicht nur abstrakte Erklärungen bleiben, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden sollen.

Hier bietet sich nun die Gelegenheit, ein paar Fragen an die Kommission zu richten. Wie sieht die Strategie der Kommission aus, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, vor allem wenn man bedenkt, dass zwischen Industrie und Handel, Produktion und Förderung ein ganz enger Zusammenhang besteht? Welche Mittel beabsichtigt die Kommission dafür einzusetzen? Warum hat sich die Kommission damit begnügt, nur Erzeugnisse solcher Sektoren in den Vorschlag aufzunehmen, die darum gebeten hatten? Warum hat sie den Vorschlag nicht auf sämtliche Industrieerzeugnisse ausgedehnt, so wie dies auch die USA getan haben? Es ist doch nur natürlich, dass man sich solche Fragen in einer zunehmend globalisierten Welt stellt, die sich frei und ohne jegliche protektionistische Schranken entwickeln muss. Dabei müssen jedoch die Vorschriften zum Schutze des allgemeinen Interesses, vor allem des Interesses der Bürger und Verbraucher, eingehalten werden.

 
  
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  Cristiana Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die heutige Aussprache bietet Gelegenheit, zwei unterschiedliche Bemerkungen an die Kommission zu richten.

Einerseits verurteilen wir die Tatsache, dass die Kommission das Parlament nicht von seinen Initiativen auf dem Gebiet der Ursprungskennzeichnung unterrichtet hat. Dies stellt einen Verstoß gegen die Interinstitutionelle Rahmenvereinbarung vom 26. Mai 2005 dar und kann meines Erachtens nicht mit Artikel 133 des Vertrags gerechtfertigt werden.

Andererseits aber findet der Inhalt des Vorschlags, zu dem das Parlament heute trotzdem Stellung genommen hat, die Unterstützung meiner gesamten Fraktion. Denn hierbei handelt es sich um eine lang erwartete Initiative, für die sich die italienische Mitte-Rechts-Regierung schon seit langem stark gemacht hat. Dennoch weigern sich einige immer noch hartnäckig, diese Initiative zu unterstützen, womit sie politische Kurzsichtigkeit und mangelndes Interesse an den Verbrauchern demonstrieren.

Die Ursprungskennzeichnung für bestimmte Kategorien von Schlüsselerzeugnissen, die von Schuhen bis hin zu Bekleidungen reichen, wird von einigen Personen und Sektoren zu Unrecht als eine Maßnahme angesehen, die die gleiche Wirkung wie Handelsschranken hat. Das stimmt aber nicht. Schauen Sie sich doch nur den berühmten Artikel 133 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 9 des GATT-Abkommens und die jüngste Stellungnahme des Juristischen Dienstes des Rates an!

Hinzu kommt, dass wichtige Handelspartner und Konkurrenten der Union, wie die USA, China, Japan und Kanada, bereits über entsprechende Rechtsvorschriften in diesem Bereich verfügen. Durch die Annahme einer Verordnung zur Ursprungskennzeichnung würde Europa nun endlich wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber diesen Ländern schaffen und einer ungerechtfertigten Diskriminierung entgegenwirken, die nicht nur die EU-Hersteller, sondern vor allem sämtliche Verbraucher, einschließlich der Verbraucher aus Drittländern, schwer trifft.

Durch die Ursprungskennzeichnung würden die Verbraucher endlich in die Lage versetzt werden, ihre Kaufentscheidung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie von den Sozial- und Umweltbedingungen des jeweiligen Ursprungslandes abhängig zu machen. Wir müssen für mehr Transparenz und Klarheit in diesem Bereich sorgen, denn dies sind Kriterien, die zwar von allen gefordert, dann aber allzu oft außer Acht gelassen werden.

Wir fordern die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Mitgliedstaaten zu einem entschlossenen Vorgehen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu bewegen. Ein solcher Schutz kann nur mithilfe der geltenden Vorschriften in der EU, d. h. Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften, sowie mithilfe der Ursprungskennzeichnung gewährleistet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand – ob nun innerhalb oder außerhalb der EU – diese Kriterien umgehen kann.

Demzufolge rufen wir die Kommission auf, die Anwendung der Vorschriften sowohl zur Ursprungskennzeichnung als auch zur Produktzusammensetzung streng zu überwachen. Außerdem möchten wir der Kommission für ihr schnelles Handeln danken, denn je rascher Maßnahmen ergriffen werden, desto größer wird der Schutz für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sein.

 
  
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  Christofer Fjellner (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Protektionisten geben ungern zu, dass ihre Vorschläge protektionistisch sind, sondern verbergen oft ihre Absichten. Die obligatorische Ursprungskennzeichnung ist ein Beispiel dafür. Ich finde, es ist an der Zeit, mit einigen der Legenden aufzuräumen, die die Protektionisten über eben diesen Vorschlag verbreiten.

Die erste Legende ist, dass die Verbraucher dies fordern. In Wahrheit ist es jedoch den meisten von ihnen egal. Die Befürworter stützen sich auf die Internetkonsultation der Kommission zu dieser Frage, verschweigen dabei aber, dass 96,7 % der Antworten aus einem einzigen Land kommen, nämlich Italien, wo die Industrie die treibende Kraft bei diesem Thema ist.

Die zweite Legende ist, dass die Kennzeichnung den Verbrauchern relevante Informationen vermittelt. Auf dem globalen Markt haben Produkte und Komponenten in den meisten Fällen ihren Ursprung in verschiedenen Ländern. Daher kann die Angabe eines einzigen Ursprungslands direkt irreführend sein.

Die dritte Legende besagt, dass die Kennzeichnung die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Neue technische Handelshindernisse zum Schutz der europäischen Industrie haben jedoch nichts mit der Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Diese wird nur durch offene Märkte mit guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestärkt.

Viertens soll die obligatorische Kennzeichnung einen verbesserten Verbraucherschutz bewirken, als ob die Sicherheit eine Frage der Geographie ist. Das könnte allerhöchstens noch für Agrarprodukte zutreffen, die aber von diesem Vorschlag ausgenommen sind.

Die letzte Legende ist, dass dieser Vorschlag billig sein soll. Dagegen spricht jedoch, dass die eigene Folgeeinschätzung der Kommission beispielsweise feststellt, dass importierte Bekleidung im Durchschnitt 1-1,5 Euro teurer und ein Paar Schuhe 2 Euro teurer werden. Die Kosten gehen somit in die Millionen, wenn nicht sogar in die Milliarden.

Meiner Ansicht nach ist die Ursprungskennzeichnung ein kaum verschleierter Protektionismus, der erhebliche Kosten verursacht, und das alles nur, um ausländischen Wettbewerbern neue nicht tarifäre Hemmnisse im Warenverkehr aufzuzwingen. Warum sollte man sonst so deutlich die Einführung der „Made in EU“-Kennzeichnung ablehnen, was mit der Begründung von der Hand gewiesen wird, es würde unnötige Kosten für die europäischen Produzenten verursachen? Es ist gegenwärtig verboten, Ursprungskennzeichnungen von anderen Mitgliedstaaten zu fordern, da dies als Protektionismus angesehen wird. Dies jetzt von Drittländern zu fordern, ohne zuzugeben, dass es sich auch in diesem Fall eben um Protektionismus handelt, ist in meinen Augen Heuchelei.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn möchte ich Herrn Barón Crespo beglückwünschen, der immer wieder auf die Unsitte des Rates hinweist, die Abgeordneten nicht genügend in die Entscheidungen zum internationalen Handel einzubeziehen.

Es bedarf noch eines langen Weges, um den Regierungen begreiflich zu machen, dass die Bürger und folglich die Abgeordneten als deren rechtmäßige Vertreter in die wichtigen Entscheidungen zum internationalen Handel einbezogen werden müssen. Ich beglückwünsche auch meinen Freund Strudy, der so klug war, zu diesem Kompromiss beizutragen. Ich werde für die gemeinsame Entschließung stimmen, auch wenn ich bedaure, dass man sich dort damit begnügt, den Entwurf für eine Verordnung über die Ursprungskennzeichnung zur Kenntnis zu nehmen. Künftig wird angesichts der beträchtlichen Divergenzen im Europäischen Rat eine deutlichere politische Unterstützung notwendig sein.

Der Text des Verordnungsentwurfs weist leider einige redaktionelle Unzulänglichkeiten auf und bedarf noch einiger praktischer Erläuterungen. In Artikel 3 Absatz 2 des Verordnungsentwurfs beispielsweise wird auf den Mitgliedstaat verwiesen, „où les marchandises doivent faire l'objet d'un marquage“ [wo die Waren gekennzeichnet werden müssen]. Zweifellos muss es Bestimmungsmitgliedstaat heißen, denn die Kennzeichnung erfolgt im Ursprungsland, wo die Ware erzeugt wird, und nicht im Staat des Verbrauchs. Was die praktischen Erläuterungen anbelangt, muss beispielsweise unbedingt der Begriff „letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung“ geklärt werden, die ausschlaggebend für die Herkunft einer Ware ist, an deren industrieller Fertigung mehr als ein Land beteiligt war, und zwar gemäß Artikel 24 des Zollkodex der Gemeinschaft. Ferner muss die Übereinstimmung mit den Zollvorschriften sichergestellt werden, vor allem bei den im Rahmen der bevorstehenden Reform des Zollkodex der Gemeinschaft erwogenen Kontrollverfahren, womit der Ausschuss für internationalen Handel gern befasst würde, Herr Präsident.

Meine Damen und Herren, die Rückverfolgbarkeit der Produkte sowie überhaupt deren immaterielle Bestandteile tragen zur Wertsteigerung der Erzeugnisse bei, sie sind notwendig bei der Bekämpfung von Betrug und Fälschungen und schließlich ein unentbehrliches Instrument in den uns bevorstehenden wirtschaftlichen und sozialen Auseinandersetzungen. In diesen wirtschaftlichen und sozialen, aber auch ökologischen Auseinandersetzungen geht es, wie Sie wissen, um die Achtung unserer Wertvorstellungen. Wenn wir wollen, dass bei den sozialen wie auch ökologischen Klauseln in internationalen Handelsvereinbarungen unsere Auffassungen zum Tragen kommen, müssen wir die Rückverfolgbarkeit der eingeführten Waren durchsetzen, wobei unser Binnenmarkt eine bedeutende Waffe in diesem Kampf ist.

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass nahezu alle Mitglieder, die einen Beitrag zu dieser Aussprache leisteten, den ursprünglichen Vorschlag der Kommission unterstützt haben. Völlig zu Recht wurden einige wichtige Fragen über unser Vermögen, den neuen Zollkodes zu entsprechen, usw. gestellt. Dies sind wichtige technische Probleme, mit denen wir uns weiterhin befassen und die wir mit den Mitgliedern dieses Hauses besprechen müssen.

Überwiegend gibt es jedoch Unterstützung für das Wesen – das Prinzip – unseres Vorschlags. Wenn wir unsere Unstimmigkeiten hinsichtlich der Methode oder der Art und Weise oder des Kanals der Hinterlegung dieses Vorschlags beim Parlament überwinden können, würden wir von der dann folgenden Konzentration auf die Substanz dieses Vorschlags profitieren.

Mit ihm wird ganz einfach versucht, wieder eine gleiche Ausgangsgrundlage mit unseren Handelspartnern herzustellen, von denen viele bereits Formen der Ursprungskennzeichnung eingeführt haben. Er schafft Transparenz hinsichtlich des Ursprungs von Waren und etabliert einen einheitlichen Standard, nach dem der Ursprung festgelegt wird. Er ermöglicht begründete Verbraucherentscheidungen. Er verringert potenziell Fälle betrügerischer oder irreführender Ursprungskennzeichnung und trägt zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Damit der Verbraucher König – oder Königin – sein kann, benötigt er umfassende Informationen oder so viele Informationen wie möglich. Ich halte es nicht für abwegig, dass zu den Informationen, die die Verbraucher erhalten, der Ursprungsort der Produktion oder der Lieferung bestimmter Waren gehört.

Lassen Sie mich lediglich hervorheben, dass dies keine Kampagne für den Kauf europäischer Waren ist. Die Produkte erhalten keinen Stempel „Dies kommt aus dem Ausland – Kaufen Sie es nicht!“ Das liegt weder in meiner Absicht noch in der Absicht der Kommission. Aber je mehr Menschen den Ursprungsort der Waren kennen und diesen Ursprungsort mit besonderen Merkmalen oder mit der Qualität dieser Waren assoziieren, kann es sie anregen, diese Waren solcher Herkunft und solchen Ursprungs zu kaufen. Warum nicht?

Doch darum geht es nicht. Es geht nicht darum, die Leute anzuregen bzw. davon abzuhalten, Waren aus bestimmten Ursprungsorten zu kaufen, sondern ihnen die Informationen zu geben, die sie in die Lage versetzen, objektiv zu beurteilen, wo sie Waren kaufen.

Ich hoffe, die Mitglieder dieses Hauses sehen den Vorschlag zur Ursprungskennzeichnung als Alternative zu protektionistischen Instinkten und Maßnahmen und nicht als Mittel, letzteren den Weg zu bereiten. Ich bin nicht der Ansicht, dass wir Gefahr laufen, neue, nicht zollbezogene Handelsbarrieren zu errichten. Ich würde mich dem gewiss sehr energisch widersetzen.

Die Menschen in Europa haben einen Anspruch darauf, ihre Präferenzen zu äußern oder zu zeigen. Zu diesen Präferenzen wird der Ursprung oder die Herkunft der Produktion dieser Waren gehören. Das ist nichts weiter als eine einfache Möglichkeit, sie dazu zu befähigen.

 
  
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  Der Präsident. – Ich habe gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung zum Abschluss der Aussprache sieben Entschließungsanträge(1) erhalten.

Ich weise darauf hin, dass der Ausschuss für internationalen Handel seinen Entschließungsentwurf B6-0381/2006 zurückgenommen hat.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache von heute Nachmittag statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

Letzte Aktualisierung: 1. September 2006Rechtlicher Hinweis