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Verfahren : 2006/2043(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0363/2006

Eingereichte Texte :

A6-0363/2006

Aussprachen :

PV 25/10/2006 - 17
CRE 25/10/2006 - 17

Abstimmungen :

PV 26/10/2006 - 6.13
CRE 26/10/2006 - 6.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0462

Plenardebatten
Mittwoch, 25. Oktober 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Öffentlich-private Partnerschaften und die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen (Aussprache)
PV
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Barbara Weiler im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über öffentlich-private Partnerschaften und die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen (2006/2043(INI)) (A6-0363/2006).

 
  
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  Barbara Weiler (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorab den Vertretern der anderen Fraktionen, die an diesem Bericht besonders beteiligt waren, Frau Cederschiöld, Herrn Lambsdorff, Frau Rühle, aber auch den Vertretern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung meinen Dank aussprechen. Es war ein konstruktiver und fairer Meinungsaustausch. Immerhin haben wir bei über 140 Änderungsanträgen im Ausschuss Einigung erzielt, sodass heute bzw. morgen nur noch 23 Änderungsanträge übrig geblieben sind. Aber auch da waren Kompromisse notwendig.

Zwischen zwei machtvollen Kontrahenten, die ihre sicher legitimen Interessen eindrucksvoll vertreten haben – ich meine damit die Wirtschaftsverbände und die Kommunalverbände –, haben wir versucht, eine Balance zu finden.

Ich möchte zu Beginn meiner Rede an diese Verbände ein Wort richten. An die Wirtschaft: Bei allem, was wir gehört haben, möchte ich klarstellen, dass wir Abgeordnete es für selbstverständlich halten, dass Kommunen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ja sogar, dass eine Rekommunalisierung sinnvoll und legitim ist. Und den Kommunen möchte ich sagen, dass Ausschreibungen, egal ob nun national oder europäisch, nicht unbedingt Willkür sind, sondern notwendige Transparenz zum Nutzen für die Bürger und zum Schutz gegen Korruption bieten. Das ist nach meinem Eindruck in der Debatte von den beiden Verbänden nicht immer so gesehen worden.

Ich habe versucht, mit meinem Bericht eine Balance zu finden, um der privaten Wirtschaft mehr garantierten Wettbewerb zu ermöglichen und der öffentlichen Hand, den Kommunen, mehr garantierten Spielraum für interkommunale Zusammenarbeit.

Wir entscheiden morgen also über die Positionen des Parlaments für weitere Handlungsaufträge an die Kommission, nach Meinung meiner Fraktion möglichst in Gesetzesform. Es geht um die rechtlichen und politischen Aspekte der Art und Weise, wie unsere Kommunen Leistungen der Daseinsvorsorge organisieren. Das machen sie natürlich gemäß dem Prinzip der Subsidiarität, das wir im Parlament auch sehr ernst nehmen. Schließlich sind ja zahlreiche europäische Abgeordnete den Kommunen durch frühere kommunalpolitische Tätigkeiten sehr verbunden.

Wir werden aber auch als überzeugte Europäer gefragt, wie wir den Binnenmarkt gestalten. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und anderer, nationaler Gerichte. Es gibt Klagen, es gibt Verfahren der Kommission, die Kommunen und auch Investoren verunsichern, zuhause Investitionen und Projekte in die Wege zu leiten. Deshalb gibt es auch für die Europäische Union Handlungsbedarf.

Was beinhaltet zum Beispiel das europäische Vergaberecht? Welche Klarstellungen und welche Ergänzungen sind für die institutionalisierten ÖPP oder für Inhouse-Geschäfte nötig? Es ist für uns eine ganz wichtige Aufgabe, zu überlegen, wie wir dort weitergehen. Nach Auffassung meiner Fraktion ist ein Gesetz notwendig, es reicht nicht, wenn die Kommission mit interpretierenden Mitteilungen oder ähnlichen Instrumenten versucht, am Parlament vorbei zu handeln.

Darum appelliere ich heute noch einmal an alle Kolleginnen und Kollegen, sich morgen bei der namentlichen Abstimmung für das Selbstbestimmungsrecht des Parlaments zu entscheiden! Wir wollen keinen großen, langwierigen Aufwand. Wir wollen auch keine Öffnung der letzten Vergaberichtlinie, die ja noch gar nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, z. B. in Deutschland nicht. Wir brauchen aber Klarstellungen und eventuell Ergänzungen, und die dürfen nicht ohne das Parlament erfolgen.

Bei der interkommunalen Zusammenarbeit – das sage ich ganz offen – haben wir keine Patentlösung. Das war – und das werden Sie auch an den Änderungsanträgen sehen – das umstrittenste Gebiet. Wir sind der Meinung, dass interkommunale Zusammenarbeit nicht generell vom Vergaberecht ausgenommen werden kann. Aber es soll auch nicht generell ausgeschrieben werden. Das heißt, wir brauchen eine intelligente Lösung in diesem Spannungsfeld. Interkommunale Zusammenarbeit ist – vor allem für die Zukunft – für unsere Kommunen sinnvoll.

Dass das Europäische Parlament dieses Instrument unterstützt, zeigt sich übrigens daran, dass wir Finanzmittel aus den Strukturfonds dafür verwenden. Sicherlich ist nicht allen bekannt, wie sehr wir uns da engagieren.

Mit dieser Sympathie für die europäischen Kommunen und mit dem Sachverstand meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung werden wir – davon bin ich überzeugt – zu einem Gesetz kommen, das tragfähig und akzeptabel für alle ist, und auch sicher vor Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Herr Präsident, Frau Weiler, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, wurden öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) in mehreren Bereichen des öffentlichen Sektors geschlossen, und diese Partnerschaften entwickeln sich schrittweise in der Europäischen Union. In einer Zeit der beschränkten öffentlichen Mittel gibt es keine Zweifel an ihrer Bedeutung für die europäische Wirtschaft. Dies gilt vor allem im Bereich der Infrastrukturen und speziell im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, der mir sehr vertraut ist.

Um sicherzustellen, dass diese Partnerschaften auch wirklich effizient sind und öffentliche Gelder besser verwendet werden, müssen die privaten Partner auf der Grundlage eines fairen Wettbewerbs ausgewählt werden. Daher muss die Auswahl der privaten Partner das Ergebnis eines wettbewerbsgemäßen und nicht diskriminierenden Verfahrens sein, und die Partner in die Lage versetzen, den Nutzen einer solchen Partnerschaft langfristig voll ausschöpfen zu können. Viele der betroffenen Parteien halten den Rechtsrahmen, der bestimmt, welche privaten Partner für die Begründung dieser Partnerschaften auf Gemeinschaftsebene ausgewählt werden, jedoch für unvollständig oder unklar.

Der Bericht von Frau Weiler ist eine ausgewogene Bewertung der wichtigsten Aufgaben, die wir bewältigen müssen. Sie haben einige gute Antworten auf die dargelegten Probleme gegeben, Frau Weiler, und ich möchte Ihnen für Ihre Arbeit als Berichterstatterin danken.

Gestatten Sie mir, darzulegen, welche Aspekte unseres Erachtens die beiden entscheidenden sind, die ich vor der morgigen Abstimmung behandeln möchte. Ich werde zunächst über die Konzessionen und anschließend über die gemischten öffentlich-privaten Unternehmen sprechen, die als „institutionelle ÖPP“ bezeichnet werden.

Erstens die Konzessionen: Eine Konzession verleiht einem Unternehmen das Recht, Einrichtungen oder Dienstleistungen zu nutzen, die als Gegenleistung für den Bau von Infrastrukturen oder die Erbringung einer Dienstleistung errichtet oder erbracht wurden. Zwei Beispiele dafür sind der Bau und die Instandhaltung von Straßen und Flughäfen und die Abfallwirtschaft. Im November 2005, vor einem Jahr also, erläuterte die Kommission in ihrer Mitteilung, warum sie Rechtsvorschriften zu Konzessionen, insbesondere Dienstleistungskonzessionen, für sinnvoll hält. Ziel dieser Initiative ist es, die Gleichbehandlung und Rechtssicherheit im Hinblick auf die Gewährung von Dienstleistungskonzessionen zu garantieren – wie im Falle der öffentlichen Aufträge – und dabei klar zwischen öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu unterscheiden. In dieser Hinsicht bin ich sicher, dass das Parlament die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bestätigen wird. Dennoch bleibt ganz deutlich, dass die Entscheidung für den Weg einer Rechtsvorschrift die Behörden nicht des Spielraums berauben darf, den sie brauchen, um den besten privaten Partner zu finden, und gegebenenfalls die Konzession mit der Zeit entsprechend den Zielen anzupassen, die von der Partnerschaft für die langfristige Zukunft der ÖPP festgelegt wurden.

Doch hier muss schrittweise vorgegangen werden. Die Kommission wird sich zunächst genauer mit Kosten und Nutzen einer verbindlichen Initiative für die Gewährung von Konzessionen beschäftigen und andere Maßnahmen für die Lösung dieses Problems prüfen.

Anhand der Ergebnisse dieser Wirkungsanalyse wird die Kommission danach, voraussichtlich nächstes Jahr, entscheiden, ob der Kosten-Nutzen-Koeffizient eine derartige Gesetzgebungsinitiative rechtfertigt. Ist dies der Fall, dann bereiten wir einen Legislativvorschlag vor. Das möchte ich zu den Konzessionen sagen.

Nun zu den Unternehmen mit gemischtem Kapital, das heißt, den institutionellen ÖPP. Die öffentlichen Körperschaften wählen zunehmend private Partner für öffentliche Dienstleistungsunternehmen aus, die gemeinsam mit dem öffentlichen Sektor eingerichtet werden. Dies bezeichnen wir als institutionelle öffentlich-private Partnerschaften. Bei dieser Art von Partnerschaften stellen sich besondere Fragen: Sollten die gemeinschaftlichen Grundsätze der Nichtdiskriminierung für die Auswahl des privaten Partners als Mitaktionär des Dienstleistungserbringers, für die Auswahl des Dienstleistungserbringers oder für beide Ebenen, gelten?

Diese Frage hat lebhafte Diskussionen im Parlament hervorgerufen. Die wichtigste Frage ist nun, ob wir eine Reihe neuer Vorschriften schaffen oder die bestehenden Rechtsvorschriften einfach klarer gestalten sollten, sodass wir die bestehenden Probleme lösen können. Die Kommission hat eine Präferenz geäußert: Sie möchte derzeit keine neue Vorschrift in diesem Bereich vorlegen, und dies aus zwei Gründen.

Erstens ist die Gründung öffentlich-privater Einrichtungen zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in den meisten Mitgliedstaaten eine völlig neue und sehr innovative Möglichkeit. Mit nicht verbindlichen Erläuterungen in diesem Bereich könnten wir die notwendigen Leitlinien liefern, ohne die Innovation zu ersticken.

Zweitens haben sich das Parlament, die damals fünfzehn Mitgliedstaaten und die Kommission nach jahrelangen intensiven Diskussionen 2004 auf einen Kompromiss geeinigt und die derzeitigen Richtlinien zu öffentlichen Aufträgen angenommen. Viele Mitgliedstaaten haben diese Richtlinien erst in diesem Jahr umgesetzt und einige arbeiten noch an ihrer Umsetzung. Um Rechtsvorschriften zu gemischten öffentlich-privaten Partnerschaften erlassen zu können, müssen wir den Kompromiss von 2004 überprüfen, einen neuen Text mit 27 – und nicht mehr fünfzehn – Mitgliedstaaten aushandeln und, sollte ein neuer Kompromiss erreicht werden, die Mitgliedstaaten noch einmal zwingen, ihre nationalen Gesetze und Praktiken in Hinblick auf öffentliche Verträge zu ändern, obwohl die derzeitigen Bestimmungen noch nicht richtig umgesetzt sind. Daher halten wir es im Augenblick für besser, den nicht legislativen Weg zu gehen, wie dies auch die meisten Betroffenen fordern.

Dies wollte ich im Namen meines Kollegen, Herrn McCreevy, zum Ausdruck bringen, aber Sie nehmen ganz richtig an, dass auch das für Verkehr zuständige Kommissionsmitglied von den Bestimmungen stark betroffen ist. Ich werde nun den Ausführungen der MdEP aufmerksam zuhören.

 
  
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  Werner Langen (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – Herr Präsident! Ich hätte gerne ein Viertel der Redezeit des Kommissars, um die Position des Wirtschaftsausschusses zu erklären. Leider geht das nicht. Ich bedanke mich sehr herzlich für die klaren Ausführungen, die hier gemacht wurden, und ich möchte ausdrücklich der Berichterstatterin, Frau Weiler, danken, denn sie hat – was in diesem Hause leider nicht üblich ist – im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit wesentliche Punkte des Vorschlags des Ausschusses für Wirtschaft und Währung übernommen.

In der Linie sind wir uns einig. Wir haben einige Differenzen, etwa hinsichtlich Ziffer 5, die Frau Weiler als Änderungsantrag 20 wieder eingebracht hat. Falls es eine legislative Erklärung gibt, werden wir das nach Artikel 251 im Mitentscheidungsverfahren handhaben. Dies war ein typischer Fall im Wirtschaftsausschuss, in dem wir die exakte Formulierung erst nach der Abstimmung gefunden haben, weil wir während der Abstimmung einen Kompromiss gesucht haben. Wir sollten den umgekehrten Weg gehen, dann gibt es auch keine Differenzen nach der Abstimmung mehr.

Ich bevorzuge gemäß der Linie, die der Wirtschaftsausschuss beschlossen hat, eher den Änderungsantrag 21 von Frau Weiler. Ich möchte hier also meine persönliche Meinung anführen. Ich bin dafür, dass wir diesen Änderungsantrag übernehmen, der die Möglichkeit einer Aufnahme dieser Kriterien in die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vorsieht. Das ist ein besserer Weg als Änderungsantrag 20.

Ich glaube, dass wir unsere gemeinsame Linie, wonach es keine neuen großen vergabefreien Flächen geben darf, wonach auch der Umweg über kommunale Zweckverbände mit überregionalem Charakter nicht eröffnet werden darf, wonach die Inhouse-Geschäfte nicht ausgeweitet werden dürfen, fortführen sollten, und dieser Weg der richtige ist. Allerdings wünschen wir von der Kommission eine Klärung der Fragen, die das Halle-Urteil und weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgeworfen haben.

Wir wollen also nicht nur einen Vorschlag für die Konzessionen, sondern wir wollen auch die offenen Rechtsfragen bei den institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften geklärt wissen, Herr Kommissar! Sie haben Ihre Position dargelegt. Das war klar – erfreulich klar für die Kommission, die ja in den letzten Jahren der Entscheidung immer wieder ausgewichen ist. In dem Sinne werden wir eine gemeinsame Lösung finden, die uns voranbringt.

Zum Schluss möchte ich noch einmal Frau Weiler dafür danken, dass sie weitestgehend eine einheitliche Linie angestrebt hat und dass wir mit dieser Linie sowohl vor den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes als auch in der heftigen Debatte mit unterschiedlichen Interessenverbänden bestehen können.

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  
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  Paolo Costa (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – (IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Erfahrungen mit öffentlich-privaten Partnerschaften in Europa betreffen größtenteils das Bauwesen sowie die Bewirtschaftung von Infrastrukturen und Verkehrs- und Logistikdiensten. Die öffentlich-privaten Partnerschaften stellen außerdem vielleicht die einzige Möglichkeit für eine Beteiligung privater Investitionen an der Schaffung solcher Infrastrukturen dar.

Aus diesem Grund möchte ich lediglich zwei Punkte ansprechen. Erstens ist, wie es im Bericht heißt, eine gesetzgeberische Initiative im Bereich der Konzessionen notwendig, einschließlich Bau- und Bewirtschaftungskonzessionen. Unbedingt notwendig sind Rechtssicherheit sowie die Festlegung der Beziehungen zwischen öffentlichen Vergabebehörden und privaten Konzessionären. Einerseits müssen die privaten Konzessionäre die Gewähr haben, dass Verträge, solange sie in Kraft sind, eingehalten werden, und andererseits müssen sich die öffentlichen Vergabebehörden darauf verlassen können, dass es sich um Verträge mit fester oder befristeter Laufzeit handelt, um sie mit der Zeit an die Produktionsbedingungen anpassen und einer Wettbewerbsprüfung unterziehen zu können. Dies sind die beiden Angelpunkte, auf denen die fraglichen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften hoffentlich beruhen werden.

Zweitens müssen neue Formen innovativer Finanzierungsinstrumente, wie die Garantiefonds, die bereits in der Verordnung über die Finanzierung der transeuropäischen Verkehrsnetze vorgesehen sind, gefördert werden, damit sie eine Hebelwirkung entfalten und sicherstellen können, dass sich viel mehr öffentlich-private Partnerschaften ebenfalls als wirksame und effektive Finanzierungsinstrumente für Infrastrukturen erweisen, die wir alle benötigen und die Ihnen, Herr Kommissar, sicherlich bestens vertraut sind.

 
  
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  Grażyna Staniszewska (ALDE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (PL) Herr Präsident! Wir beschweren uns immer darüber, dass die Mitgliedstaaten selbst die kleinste Erhöhung ihres Beitrags zum Gemeinschaftshaushalt ablehnen, und wir sagen stets, dass nicht genug Geld da sei, um die regionalen Unterschiede in der Entwicklung auszugleichen, und dass Europa sich zu langsam entwickelt. Deshalb sollten wir den Einsatz von privatem Kapital und Know-how zur Förderung der Entwicklung unterstützen, anstatt Hindernisse und Schwierigkeiten aufzubauen. Die Europäische Union muss der breiten Anwendung bewährter Methoden im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften höchste Priorität einräumen. Das ist das Mindeste. Auch sollte die Union zumindest in eine Website in den 20 Amtssprachen der Gemeinschaft investieren, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und eine Beschreibung des Systems der öffentlich-privaten Partnerschaften einschließlich der Ergebnisse enthält. Anhand von Beispielen für Modellprojekte im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften kann jede Gemeinde in Europa sich leicht über erfolgreiche Erfahrungen informieren. Die Gemeinden könnten daraus lernen und dieses Wissen für die Entwicklung ihres eigenen Konzepts nutzen. Ich appelliere an die Europäische Kommission, von der Europäischen Investitionsbank solche öffentlich zugänglichen Informationen einzufordern. Die EIB ist zurzeit dabei, ein ausschließlich internes intergouvernementales Informationssystem zu öffentlich-privaten Partnerschaften zu entwickeln, das der Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten nicht zugänglich sein wird. Das ist inakzeptabel.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident, Herr Kommissar! Hier geht es um eine Reaktion auf das Grünbuch der Kommission zu öffentlich-privaten Partnerschaften, das noch vorhandene Unklarheiten untersuchen soll, insbesondere im so genannten „Inhouse-Bereich“. Wir sind uns jedoch alle einig, dass, wie der Kommissar ganz richtig sagte, kein Grund besteht, die vorhandene Gesetzgebung zu öffentlichen Ausschreibungen aufzuheben. Die öffentlich-private Zusammenarbeit soll den Wettbewerb fördern und vor allem zu neuem Denken und höherer Effizienz im öffentlichen Sektor beitragen.

Die Kommission muss dieses Problem jetzt ohne mehr Vorschriften als notwendig lösen. Das ist unsere Zielstellung. Wir sind in diesem Punkt jedoch offen und unterstützen daher, wie Herr Langen erklärt hat, Änderungsantrag 21 von Frau Weiler.

Wir wollten eine gesetzgeberische Initiative im Bereich der Konzessionen, und die Kommission hat positiv und schnell darauf reagiert. Wir sind uns darüber einig, die Schwellenwerte zu respektieren und normale Rechtsgrundsätze unterhalb dieser Werte gelten zu lassen, bei denen eine öffentliche Ausschreibung nicht gefordert ist. Ferner wollen wir den Umfang des öffentlichen Auftragswesens nicht verringern und fordern die Kommission deutlich auf, Lösungen für die in Deutschland, Frankreich und anderen Ländern bei der kommunalen Zusammenarbeit existierenden Probleme zu finden, aber auch die weniger reichen kommunalen Behörden nicht zu vergessen, die in den dünn besiedelten Gebieten Finnlands und Schwedens zusammenarbeiten wollen.

Sollte die Kommission nicht in der Lage sein, diesen Auftrag zu erfüllen, muss sie zweifellos mit einem starken Druck seitens des Parlaments rechnen. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die Kommission diese Aufgabe in ausgezeichneter Weise bewältigen wird, und wir werden ihr Zeit geben, unsere Ansichten zum Grünbuch zu berücksichtigen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Alle betroffenen Parteien sollten in den weiteren Prozess einbezogen werden. Der Ausschuss kann sicherlich dazu beitragen, das Wissen auf diesem komplizierten Gebiet zu erweitern.

Die Ziffern 45 bis 47 bürgen bereits für eine bessere Rechtssicherheit und zeigen, dass die kommunalen Behörden zusammenarbeiten können. Künftig werden wir auch deutlicher sehen, wie dies im Einzelnen funktioniert.

Abschließend möchte ich noch einen großen Dank an Frau Weiler für ihre phantastische Arbeit richten, ebenso wie an die vielen anderen Beteiligten. Vielen Dank dafür. Wir bekommen ein wettbewerbsfähigeres Europa mit größerer Rechtssicherheit.

 
  
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  Gilles Savary, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, gestatten Sie mir zunächst, allen meinen Kollegen und insbesondere Frau Weiler und Herrn Langen zu danken, mit denen wir eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Hoffen wir, dass der Text morgen angenommen wird. Es ging ganz einfach darum, die Ausübung der Subsidiarität für die ÖPP sicherzustellen – für Instrumente, die unseren lokalen Behörden sehr vertraut sind, und dies seit vielen Jahren.

Ich begrüße die Tatsache, dass die Kommission plant, Rechtsvorschriften zu Konzessionen vorzuschlagen, die seit allzu langer Zeit mit öffentlichen Aufträgen verwechselt werden. Aber ich möchte in diesem Hohen Haus erklären, dass meines Erachtens auch Rechtsvorschriften zu den institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaften erforderlich sind. Es ist nicht richtig, dass sie Einrichtungen der jüngeren Zeit sind: Gemischtwirtschaftliche Unternehmen bestehen in Frankreich seit 1955, und die Stadtwerke gibt es in Deutschland seit sehr langer Zeit.

Die zwei Formen des Wettbewerbs auszusetzen, bedeutet heute, sie aufzugeben. Welcher private Partner wollte mit einer lokalen Behörde zusammenarbeiten, die ihn ein zweites Mal dem Wettbewerb aussetzt? Ferner möchte ich den Kommissar auf das Risiko für interkommunale Strukturen aufmerksam machen, die Gefahr laufen, mit privaten Strukturen verwechselt zu werden, auch wenn sie eine ganz und gar öffentliche Organisationsform für lokale Behörden sind, die danach streben, groß genug zu sein, um die zunehmend anspruchsvollen Verpflichtungen und Aufgaben des öffentlichen Dienstes erfüllen zu können.

 
  
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  Alexander Lambsdorff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns hier einig, dass den Vergaberechten in haushalts- und wettbewerbspolitischer Hinsicht eine zentrale Bedeutung zukommt.

Der Ausschreibungswettbewerb ist geeignet, die wirtschaftlichste Variante der Erbringung öffentlicher Leistungen zu ermitteln. Darüber hinaus leistet die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung einen wesentlichen Beitrag zur wettbewerblichen Öffnung des Binnenmarktes.

Frau Kollegin Weiler kommt als Berichterstatterin das Verdienst zu, uns in vorbildlicher, kollegialer Weise durch dieses schwierige Dossier der öffentlichen Auftragsvergabe geführt zu haben. Ihr ist es zu verdanken, dass wir schon im Binnenmarktausschuss viele tragfähige Kompromisse gefunden haben. Dafür gebührt ihr an dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank und unsere besondere Anerkennung, in die ich die anderen beteiligten Kollegen gerne mit einschließe.

Ich habe meiner Fraktion empfohlen, an den Ergebnissen dieser Abstimmung festzuhalten, und möchte nur auf die wenigen strittigen Punkte eingehen. Zunächst zu den institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften: Dabei handelt es sich immer noch um ein relativ junges Phänomen. Es sollte nicht durch rechtliche Regelungen über Gebühr in seiner Entwicklung eingeschränkt werden. Dieser Wunsch ist in der öffentlichen Konsultation deutlich geworden.

Ich empfehle daher, es bei einer interpretierenden Mitteilung und Leitfäden, die nicht nur für Rechtsanwälte zu verstehen sind, sondern auch für kommunale Entscheidungsträger, zu belassen. Dies bietet nicht nur mehr Flexibilität als Gesetzgebung, sondern verspricht vor allem eine rasche Klärung der durchaus noch bestehenden Rechtsunsicherheiten. Die Kommission ist aufgefordert, hier möglichst zeitnah zu handeln.

Zur interkommunalen Zusammenarbeit, dem zweiten strittigen Punkt: Hier halte ich es für selbstverständlich, dass die Kommunen in ihrer Selbstverwaltung in keiner Weise eingeschränkt werden sollten. Ich halte es aber für genauso selbstverständlich, dass dies nicht gleichbedeutend ist mit einer generellen Freistellung öffentlich-privater Partnerschaften von jeglicher Ausschreibungspflicht.

Die öffentliche Hand ist nicht verpflichtet, die Wahrnehmung von Aufgaben, für die es einen Markt gibt, auf Dritte zu übertragen. Entscheidet sie sich aber dafür, Dritte mit der Erbringung einer Leistung zu beauftragen, muss sie an ein Ausschreibungsverfahren gebunden sein. Das ergibt sich schon aus Artikel 295 EGV, der zu Neutralität bei der Anwendung der Binnenmarktregeln auf öffentliche und private Unternehmen verpflichtet. Dementsprechend ist kommunale Zusammenarbeit grundsätzlich möglich, aber in den Grenzen, die in der jetzigen Ziffer 45 des Berichts Weiler gut zum Ausdruck kommen: bei der Zusammenarbeit zwischen Kommunen als verwaltungstechnische Umstrukturierung oder aber bei Vorliegen einer echten Inhouse-Kontrolle.

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch folgende Anmerkung: Die Erfahrungen mit öffentlich-privaten Partnerschaften in Europa sind sehr unterschiedlich. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass im Rahmen von bewährten Verfahren ein Austausch begonnen werden soll, der zu weiteren positiven Beispielen funktionierender ÖPP führen wird.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir diese Debatte in Brüssel führen sollten, und nicht in Straßburg.

 
  
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  Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch ich bedanke mich bei der Berichterstatterin für ihre Arbeit, auch wenn unsere Fraktion mit dem Endergebnis im Ausschuss nicht zufrieden ist. Ich möchte deshalb heute Abend noch einmal an Sie alle appellieren, Ihre Position wenigstens in Teilen zu überdenken!

Der wichtigste Punkt für uns ist die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit, der kommunalen Zweckverbände. Ich möchte noch einmal deutlich machen – auch in Replik auf meine Vorredner –, dass das überhaupt nichts mit der Beauftragung von Dritten zu tun hat, sondern hier geht es um die Entscheidung von Kommunen, gemeinsam Dienste zu erbringen. Angesichts knapper öffentlicher Kassen, einer alternden Bevölkerung, rückgängiger Bevölkerungszahlen – vor allem in Landgemeinden –, aber auch zunehmend kritischer und kostenbewusster Bürgerinnen und Bürger ist diese Form der Zusammenarbeit für viele Kommunen in Europa die beste, oft die einzige Möglichkeit, ihre Dienste zu modernisieren und zu erfüllen. Verwaltungsaufgaben, Wasserver- und -entsorgung, Kindergärten, Schulen und viele kulturelle Einrichtungen werden so gemeinsam betrieben, zum Teil sogar grenzüberschreitend, beispielsweise gemeinsame Einrichtungen für die Vorschulerziehung durch französische und deutsche Gemeinden. Dies alles sollte durch Europa nicht gefährdet, sondern bekräftigt werden. Ich werbe deshalb nochmals ausdrücklich für die Unterstützung unseres Änderungsantrags Nummer 45, der ein fraktionsübergreifender Kompromiss verschiedener Abgeordneter ist. Ich hoffe, dass er morgen eine Mehrheit findet.

Mein zweiter Punkt ist die Frage der Konzessionen. Ich bin ja vermutlich skeptischer in Bezug auf die öffentlich-privaten Partnerschaften als die meisten von Ihnen. Dennoch halte ich es für falsch, einerseits die Signale auszusenden, öffentlich-private Partnerschaften zu fördern, dann aber zu verlangen, dass die Konzessionen ähnlich den Aufträgen ausgeschrieben werden, für deren Erbringung ja letztendlich die entsprechenden ÖPP gegründet worden sind. In meinen Augen ist es kein Zufall, dass Parlament und Rat die Dienstleistungskonzessionen ausdrücklich nicht in die Richtlinie zur Auftragsvergabe einbezogen haben, und ich hoffe, wir verständigen uns darauf, dass wir hier nicht eine ähnliche Ausschreibungspflicht haben wollen wie bei der Auftragsvergabe. Dienstleistungskonzessionen sind ein anderer Fall und müssten anders geregelt werden.

In-house: Hier wäre der europäische Gesetzgeber nun wirklich gefordert gewesen, die Bedingungen zu klären. Ich halte es nicht für tragbar, dass wir bei 100 % landen. Ich finde, wir brauchen Schwellenwerte, und zwar hohe Schwellenwerte. Die müssen dann auch eingehalten werden. Aber der Gesetzgeber sollte die Schwellenwerte definieren und nicht der EuGH.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Obgleich es bislang in der Gemeinschaft keine einheitliche Definition von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) gibt, wurde eine Vielzahl von Projekten im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene sowie im Bereich Gesundheit und Bildung erfolgreich realisiert.

Aus Sicht des Parlaments rechtfertigt der Erfolg dieser Projekte die Diskussion des Themas. Ich begrüße die Mitteilung der Kommission über öffentlich-private Partnerschaften, in der auch spezielle, im Ergebnis einer öffentlichen Beratung entstandene Vorschläge enthalten sind. Gleichzeitig möchte ich der Berichterstatterin, Frau Barbara Weiler, zu ihrem ausgewogenen Bericht gratulieren, der den Bedarf an Rechtssicherheit in diesem Bereich verdeutlicht.

Im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften übertragen Unternehmen ihr Know-how dem öffentlichen Sektor. In meinen Änderungsanträgen, die in den Bericht eingeflossen sind, habe ich deshalb die Notwendigkeit der Einführung transparenter Mechanismen für private Investoren betont. Sie benötigen Garantien, dass ihre rechtlichen und finanziellen Interessen während der Laufzeit des Vertrags gewahrt werden und die Bedingungen für öffentliche Ausschreibungen über die Dauer ihrer Gültigkeit unverändert bleiben.

Aufgrund mangelnder Erfahrungen besteht vor allem in den neuen Mitgliedstaaten Scheu, öffentlich-private Partnerschaften einzugehen. Informationen aus der Umsetzung erfolgreicher Projekte sollen den betreffenden Ländern helfen, Fehler und Vorgehensweisen zu vermeiden, die sich in der Praxis nicht bewährt haben.

Ich bin davon überzeugt, dass es mit Hilfe von ÖPP-Projekten nur dann möglich sein wird, das gewünschte Kapital anzuziehen, wenn die interessierten Parteien in den EU-Mitgliedstaaten umfassend informiert sind und die Qualitätsstandards und die transparenten Vorschriften der Gemeinschaft einhalten. Diese Bestimmungen und Regelungen helfen ihnen, Infrastrukturen zu schaffen, deren Entwicklung aufgrund fehlender Mittel hinterherhinkt. Diese Form der Zusammenarbeit kann sich auch als Schlüsselbeitrag zur Überwindung regionaler Disparitäten erweisen und die nachhaltige Entwicklung ärmerer Regionen Europas gewährleisten.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident! Ich denke, dass die institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften ein sehr wichtiges Mittel sind. Die Rechtsunsicherheit, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Stadt Halle entstanden ist, hat gezeigt, wie notwendig es ist, dass der Gesetzgeber tätig wird. Und da kann es nicht angehen, dass die Europäische Kommission im Alleingang eine Orientierung über die Art und Weise gibt, wie mit diesem Problem umgegangen wird. Es ist vielmehr Sache des Mitgesetzgebers, des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission, gemeinsam eine Entscheidung zu treffen, wie wir in diesen Fragen in Europa zu handeln haben.

Der zweite Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, ist die interkommunale Zusammenarbeit. Herr Lambsdorff, da muss ich Ihnen widersprechen! Die gibt es schon sehr lange und sie hat eine sehr lange Tradition, auch in der Bundesrepublik Deutschland. Wir sollten sie erhalten. Wir dürfen das zarte Pflänzchen der grenzüberschreitenden interkommunalen Zusammenarbeit, die es heute gibt, nicht dadurch zerstören, dass wir erklären, dass das dem freien Markt überlassen werden soll. Dann können wir gleich einpacken, dann brauchen wir keine Kommunen mehr, und das ist ganz bestimmt nicht das Europa, das wir haben wollen.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE).(NL) Herr Präsident! An diesem Bericht war ich hauptsächlich im Ausschuss für Wirtschaft und Währung beteiligt, für den Herr Langen Verfasser der Stellungnahme war, und ich beglückwünsche beide, sowohl die Berichterstatterin als auch den Verfasser der Stellungnahme zu dem Endergebnis, wenngleich manches noch zu wünschen übrig lässt.

Meiner Ansicht nach besteht eine eindeutige Parallele zu der von uns geführten Aussprache über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, zu denen wir auf der vorherigen Plenartagung einen Beschluss gefasst haben. In beiden Fällen ging es um die Frage, wie dezentralen Stellen, Dienstleistungserbringern und Bürgern mehr Rechtssicherheit geboten werden kann. Mitunter kann es hier zu einem Konflikt kommen zwischen den Binnenmarktregeln einerseits und dem Allgemeininteresse, dem diese Stellen zugunsten ihrer Bürger dienen müssen, andererseits.

Oft ist es so, dass entweder der Gerichtshof angerufen werden muss oder die Kommission eigene Auslegungen vornimmt. Die wichtige Botschaft in diesen beiden Dossiers lautete, dass wir über das Mitentscheidungsverfahren wirklich politische Entscheidungen in diesem Bereich treffen wollen und wir auch die Kommission ersuchen und nachdrücklich dazu auffordern müssen, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, über die im Rahmen der Mitentscheidung mit diesem Parlament sowie mit den Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten Beschlüsse gefasst werden können. Das ist die wichtigste Botschaft, die ich der Kommission im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht nochmals übermitteln möchte.

 
  
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  Donata Gottardi (PSE). – (IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der öffentlich-privaten Partnerschaften ist seit Längerem Bestandteil der neuen Grenzen der sozial- und wohlfahrtstaatlichen Systeme in der Europäischen Union. Die Bedeutung dieses Themas muss aus einer neuen Perspektive im Zusammenhang mit allen Unternehmungen gesehen werden, auf die sich unsere Dienstleistungen stützen.

Das auch heute mehrfach bekräftigte gemeinsame Ziel besteht in der Schaffung eines vollständigen und klaren Rechtsrahmens, innerhalb dessen die lokalen Gebietskörperschaften in dem Wissen um die bestehenden Möglichkeiten und Sachzwänge, um die zu beachtenden Grundsätze sowie um die potenziellen Frei- und Innovationsräume ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

In dem uns zur Abstimmung vorliegenden Text zeigen sich Überschneidungen mit den aktuellen Regelungen im Bereich der Auftragsvergaben, Konzessionen und Mischgesellschaften sowie mit den Leitfäden des Europäischen Gerichtshofs. Der zusätzliche Nutzen liegt jedoch in der bereichsübergreifenden Konzentration auf die verschiedenen Modalitäten des Aufbaus von Allianzen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in dem überaus sensiblen Bereich der Dienstleistungen, bei denen es um Bürgerschaftsrechte geht.

Notwendig sind zwei feste Grundsätze. Ausgabenkürzungen dürfen nicht Vorrang vor den Erfordernissen der Dienstleistungsqualität und des Schutzes der Rechte der Diensteanbieter haben und auch nicht dazu führen, dass diese Anforderungen gelockert werden. Das Bemühen um Effizienz und Innovation muss mit der Gewährleistung der Zugänglichkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung verbunden sein. In diesem Jahr sind im Dienstleistungsbereich zahlreiche Initiativen ergriffen worden. Zu hoffen ist, dass wir durch die Bearbeitung von Elementen unterschiedlicher Dimensionen in der Lage sein werden, ein in sich geschlossenes System aufzubauen.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Bericht von Frau Weiler bietet die Klarheit und Transparenz, die wir bei öffentlich-privaten Partnerschaften brauchen und ermöglicht es damit, die unberechenbaren Wege der europäischen Gerichte zu korrigieren und die rechtliche Klarheit für alle betroffenen Akteure zu verbessern. Die Konzessionen werden zu oft mit öffentlichen Aufträgen verwechselt: Letztere betreffen den Ankauf von Waren, die von kommunalen Behörden benötigt werden, während Konzessionen den öffentlichen Körperschaften die Möglichkeit geben, die Erfüllung eines Teils ihrer Aufgaben einer dritten Partei zu übertragen. Daher sollte es ein Gesetz zu diesen Konzessionen geben und nicht nur eine Mitteilung zu Auslegungsfragen.

Das gleiche gilt für die institutionellen ÖPP. Ihre Gründung wird derzeit durch die Härte der Rechtsprechung bedroht, die zu einer zweifachen Ausschreibung bei der Vergabe der Arbeiten tendiert, wodurch das Schicksal der gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften besiegelt sein dürfte. Ich danke daher unserer Berichterstatterin, eine legislative Initiative zu dieser Frage gefordert zu haben.

Im Urteil „Kommission gegen Spanien“ schließlich ist die interkommunale Organisationsform für den Gerichtshof zu einem privaten Partner geworden. Die Behörden sollten daher interkommunale Strukturen, an die sie die Erbringung von Dienstleistungen delegieren, miteinander konkurrieren lassen. Frau Weiler setzt das Recht wieder ein und bietet uns den besten parlamentarischen Beitrag zu dieser Frage, und dafür danke ich ihr.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Herr Präsident, ich möchte Frau Weiler noch einmal danken, ebenso den Verfassern der Stellungnahme der verschiedenen Ausschüsse: Herrn Langen, Herrn Costa und Frau Staniszewska.

Ich werde versuchen, auf einige der gestellten Fragen zu antworten, ohne den Anspruch zu erheben, alle zu beantworten. Ich möchte zunächst Frau Cederschiöld, Herrn Lambsdorff und Frau Rühle eine Antwort geben. Wenn eine Gemeinde einer anderen öffentlichen Körperschaft bestimmte Dienstleistungen gegen Zahlung erbringt, sind dies im Allgemeinen Dienstleistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags waren. Die öffentliche Körperschaft, die Nutzen aus dem Vertrag zieht, konkurriert mit privaten Unternehmen und möglicherweise mit anderen öffentlichen Körperschaften, die die gleiche Dienstleistung anbieten. Eine allgemeine Herausnahme aller Formen öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit aus dem Geltungsbereich der Gemeinschaftsbestimmungen über öffentliche Aufträge und den Vorschriften über Konzessionen wäre daher inakzeptabel. Die diesbezügliche Rechtsprechung des Gerichtshofs ist sehr klar. Umgekehrt fallen nicht alle Formen öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit unter das Gemeinschaftsrecht. Die Kommission räumt ein, dass eine Klarstellung nötig ist, um festzulegen, inwieweit das Gemeinschaftsrecht für die Übertragung von Aufgaben an öffentliche Körperschaften gilt, und welche Formen der Zusammenarbeit weiterhin nicht in den Geltungsbereich der Bestimmungen zum Binnenmarkt fallen. Wir arbeiten eng mit allen betroffenen Parteien zusammen, um die Klarstellung zu ermöglichen.

Als Nächstes möchte ich Frau Rühle und Frau Gebhardt zur Frage der öffentlich-privaten Partnerschaften und dem Begriff des „Inhouse“ antworten. Der Begriff „Inhouse“ schließt die Anwendung der Bestimmungen für die öffentlichen Aufträge aus, wenn eine öffentliche Körperschaft einen Auftrag oder eine Konzession an eine dritte Partei vergibt, über die sie eine gewisse Kontrolle ausübt. Der Gerichtshof hat die Bedingungen dargelegt, unter denen diese Ausnahmeregelung angewendet werden kann. Sie werden verstehen, dass die Kommission möchte, dass diese Ausnahme von den Bestimmungen zur Vergabe von Aufträgen weiterhin überwacht wird. Es ist vor allem höchst zweifelhaft, dass ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession in diskriminierender Weise an ein Unternehmen vergeben werden, das bestimmte private Interessen repräsentiert, während andere betroffene private Unternehmen zur Seite gedrängt werden. Deshalb halten wir es in diesem Stadium für nötig, die derzeitige Definition der Bedingungen für die Anwendung des „Inhouse“-Systems beizubehalten: Die Behörden üben über den Dienstleister die gleiche Kontrolle wie über ihre eigenen Dienste aus, und die Dienstleister erbringen den Großteil ihrer Tätigkeiten mit der betreffenden Behörde. Aus diesen Gründen und auch, um bei den neuen Vorschriften zu öffentlichen Aufträgen, die in den Mitgliedstaaten gerade erst umgesetzt werden, nicht wieder ganz von vorne anzufangen, halten wir es für angemessen, Rechtsvorschriften zu gemischten öffentlich-privaten Unternehmen und zum „Inhouse“-Konzept zu erlassen. Eine erläuternde Mitteilung ist das am besten geeignete Mittel, zu erklären, wie die Bestimmungen zu den öffentlichen Aufträgen für die Auswahl der privaten Partner für diese Partnerschaften gelten.

Herrn Savary, der die Frage zu den zwei Aufrufen zum Wettbewerb aufgebracht hat, möchte ich antworten, dass wir uns dieses Problems bewusst sind, und ich, wie Sie sagten, mich in meinen Ausführungen darauf bezogen habe. Ich möchte mich unmissverständlich ausdrücken: Wir fordern keine zwei Aufrufe zum Wettbewerb, aus dem einfachen Grund, weil wir dies für unnötig halten. Wir haben dies im Grünbuch zu den ÖPP 2004 erklärt, und wir planen, unseren Standpunkt in den Texten zu erläutern, die wir 2007 vorlegen werden.

Herr Präsident, ich bin mir bewusst, dass ich nicht auf alle Fragen geantwortet habe, aber ich möchte nun zum Abschluss kommen.

Bei der Frage der Konzessionen und einer möglichen Gesetzgebungsinitiative ist es wichtig, nichts zu überstürzen. Die Kommission muss zunächst die Kosten und den Nutzen einer verbindlichen Initiative zur Vergabe von Konzessionen sowie andere Maßnahmen genauer prüfen, die sich für die Lösung dieses Problems eignen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Wirkungsanalyse wird die Kommission dann, voraussichtlich nächstes Jahr, entscheiden, ob der Kosten-Nutzen-Koeffizient eine solche legislative Initiative rechtfertigt und gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vorlegen.

Die Botschaft aller, die im Bereich der Gründung von ÖPP tätig sind, ist im Übrigen klar: Sie fordern praktische Leitlinien dazu, wie die Bestimmungen über öffentliche Aufträge auf die Gründung dieser Partnerschaften angewendet werden. Die Kommission hat die Absicht, diese Leitlinien in nicht legislativer Form vorzulegen, aus den Gründen, die ich in meiner Einleitung dargelegt habe.

An der Bedeutung der ÖPP für die europäische Wirtschaft kann kein Zweifel bestehen. Ich hoffe, der Bericht des Parlaments wird zur Klärung der Gemeinschaftsbestimmungen zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen beitragen, damit die Partner über transparente und faire Wettbewerbsbedingungen verfügen. In dieser Aussprache ist uns klar geworden, dass das Parlament den Schwerpunkt auf die Rechtssicherheit gelegt hat. Aber Sie müssen auch verstehen, dass die Kommission einem für die europäischen Investitionen derart wichtigen Bereich einen gewissen Spielraum einräumen will, damit er bei Gewährleistung der Rechtssicherheit in der Lage ist, dort mehr Geld zu investieren, wo es wirklich nötig ist. Mehrere von Ihnen haben im Übrigen zu Recht betont, dass dies absolut unverzichtbare Instrumente sind.

Dies sind meine Antworten, Herr Präsident, und ich danke dem Parlament noch einmal für die Qualität dieser Aussprache.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt.

 
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2007Rechtlicher Hinweis