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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0585/2006

Aussprachen :

PV 15/11/2006 - 12
CRE 15/11/2006 - 12

Abstimmungen :

PV 16/11/2006 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 15. November 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ), Splitterbomben und konventionelle Waffen (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zu der Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ), die 2006 stattfinden wird.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Massenvernichtungswaffen und Rüstungskontrolle zusammenhängende Fragen sind in den letzten Jahren zentrale Themen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union gewesen. Die multilateralen Aktivitäten zur Rüstungskontrolle und Abrüstung standen jedoch in den vergangenen Jahren vor enormen Herausforderungen, und die Ergebnisse, die erzielt wurden, waren bescheiden. Diese Tendenz zu ändern, ist dringend geboten.

Zurzeit tagt in Genf die Dritte Überprüfungskonferenz der Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW). Sowohl diese Konferenz als auch die Ende November – Anfang Dezember stattfindende Sechste Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen (BWÜ) geben Gelegenheit zu zeigen, dass die internationale Gemeinschaft wirksam in der Lage ist, auf die heutigen Herausforderungen der Rüstungskontrolle und Abrüstung zu reagieren.

Die Zivilbevölkerung ist allzu häufig das Opfer des Einsatzes von Waffen, die unter das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen fallen. Die Räumung der explosiven Rückstände von Kriegen ist eine ständig wachsende Belastung für die internationale Gemeinschaft. Die Universalisierung des Protokolls V des CCW-Übereinkommens über nicht detonierte Sprengkörper und dessen wirksame Umsetzung erfordern, dass alle einen Beitrag leisten. Die Europäische Union hat das Inkrafttreten des Protokolls bei der Überprüfungskonferenz begrüßt.

Das Protokoll über nicht detonierte Sprengkörper ist als Reaktion auf die humanitäre Bedrohung ausgearbeitet worden, die von nicht explodierten Artilleriegeschossen einschließlich Splitterbomben für die Zivilbevölkerung nach einem Krieg ausgeht.

Die jüngsten Ereignisse im Südlibanon rufen uns die von explosiven Rückständen von Kriegen, insbesondere Splitterbomben, ausgehenden Gefahren für die Zivilbevölkerung sowie die Schwierigkeiten und Kosten zu ihrer Beseitigung ins Gedächtnis. Dieses Problem muss unverzüglich angesprochen werden. In diesem Sinne hat die EU vorgeschlagen, dass die Arbeit der CCW-Gruppe von Regierungsexperten im Jahr 2007 fortgesetzt werden soll. Das gegenwärtige Mandat der Arbeitsgruppe umfasst die Entwicklung präventiver Maßnahmen in Bezug auf die Bauart bestimmter Arten von Munition, mit dem Ziel, ihre Gefährlichkeit für die Bevölkerung zu verringern. Darüber hinaus haben sich einige EU-Mitgliedstaaten einzeln dafür ausgesprochen, Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Protokoll zu den Risiken von Splitterbomben für die menschliche Bevölkerung aufzunehmen. Allerdings haben die EU-Mitgliedstaaten keine gemeinsame Auffassung darüber, wie man im Rahmen des CCW mit dem ziemlich begrenzten Bereich der Splitterbomben umgehen soll.

Heute Morgen ist man bei der Überprüfungskonferenz übereingekommen, die Position der Union zum Problem der Splitterbomben mit aufzunehmen, und es wurde beschlossen, die Einrichtung einer Expertengruppe anzuregen, deren Aufgabe es sein soll, Empfehlungen für den künftigen Umgang mit dem Problem der Splitterbomben im Rahmen des CCW-Übereinkommens auszuarbeiten.

In den fünf Jahren, in denen über Antifahrzeugminen verhandelt wurde, hat die EU immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein rechtsverbindliches Protokoll anstreben, das humanitäres Menschenrecht einschließt und diesem einen Mehrwert verschafft. Eine Einigung über dieses Protokoll bei der Überprüfungskonferenz scheint indes eher unwahrscheinlich.

Über mehr als 30 Jahre hat das Übereinkommen über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen (BWÜ) jetzt als normativer und rechtlicher Eckpfeiler der Abrüstung und der Nichtverbreitung von biologischen Waffen gedient. Heute sind die Biowissenschaften einer der sich am schnellsten entwickelnden Zweige der Wissenschaft mit einem endlosen Potenzial, im Guten wie im Bösen. Wir müssen es schaffen, dass das BWÜ den wissenschaftlichen Entwicklungen und allen damit einhergehenden Herausforderungen angepasst wird. Die Überprüfungskonferenzen sind eine gute Möglichkeit dafür.

In Übereinstimmung mit den Zielen der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen hat sich die Europäische Union gründlich auf die Sechste BWÜ-Überprüfungskonferenz vorbereitet. Zu diesen Zielen gehören beispielsweise die Förderung der weltweiten Anwendung des BWÜ, die einzelstaatliche Umsetzung des Übereinkommens und die Verpflichtung zu seiner Befolgung auf nationaler Ebene sowie die Stärkung des Übereinkommens.

Im Februar dieses Jahres hat der Rat einen gemeinsamen Standpunkt zur Sechsten Überprüfungskonferenz angenommen. Die Haltung der Union ist ein Ausgleich zwischen einem realistischen und einem ambitionierten Ansatz, wobei wir jedoch auf einer umfassenden Überprüfung des Übereinkommens und Verbesserungen bei seiner Umsetzung in der Praxis bestehen. Als Zugabe zu dem Gemeinsamen Standpunkt hat die Union thematische Arbeitspapiere zu einigen Themen ausgearbeitet.

Über die gemeinsamen Aktivitäten hinaus hat sich die EU auf einen Aktionsplan zum BWÜ geeinigt. Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Stärkung des Übereinkommens zu ergreifen, wie z. B. Mitteilungen über alle bisher ergriffenen vertrauensbildenden Maßnahmen herauszugeben. Diese konkreten Maßnahmen werden die Hauptziele des Gemeinsamen Standpunktes der EU zur BWÜ-Überprüfungskonferenz glaubhafter machen.

Die Dritte Überprüfungskonferenz zum CCW hat gute, wenngleich möglicherweise nicht optimale Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss. Wir erhoffen uns jedenfalls ein gutes Ergebnis. Auch die Sechste BWÜ-Überprüfungskonferenz hat alle Chancen, erfolgreich abgeschlossen zu werden.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Massenvernichtungswaffen stellen die potenziell größte Bedrohung für die Sicherheit Europas dar. Und was ihre Fähigkeit betrifft, auf einen Schlag abertausende Menschen zu töten, bereiten uns nukleare und biologische Waffen am meisten Sorge.

Während wir alle die Schreckensbilder von Hiroshima und Nagasaki in uns tragen, gibt es keine vergleichbare kollektive Erinnerung an biologische Waffen. Die Massenvernichtung durch biologische Waffen oder Krankheiten wie die Pest scheint weit in der Geschichte zurückzuliegen oder der Kategorie Science-Fiction anzugehören.

Wir müssen hoffen, dass das auch so bleibt, was aber nicht heißt, dass wir uns entspannt zurücklehnen können. Ich gebe Folgendes zu bedenken: Erstens ist man bei biologischen Waffen im Gegensatz zu Atomwaffen nicht auf einen begrenzten Vorrat an waffenfähigem Uran und Plutonium angewiesen. Durch die rasante Entwicklung und Verbreitung der Biowissenschaften rücken derartige Waffen in die Reichweite all jener, die uns Schaden zufügen könnten. Die Gefahr, dass Menschen, Tiere oder Pflanzen Opfer eines biologischen Angriffs werden könnten, ist durchaus real.

Zweitens geht aus offiziellen Berichten hervor, dass sich Terroristen momentan darum bemühen, in den Besitz von Biowaffen zu gelangen. Würden sich Terroristen in ganz Europa solcher Waffen bedienen, dann wären viele Menschenleben bedroht und unsere Lebensweise könnte sich drastisch ändern.

Drittens liegt der jüngste Einsatz biologischer Waffen gar nicht so weit zurück. Bei den Milzbrandanschlägen in den USA Ende 2001 kamen zwar nur wenige Menschen ums Leben, dafür wurde aber das gesamte soziale und politische Leben empfindlich gestört. Die Attentäter sind nach wie vor auf freiem Fuß.

Wie gut sind wir heutzutage geschützt? Der Besitz und Einsatz von biologischen Waffen ist seit dem Inkrafttreten des B-Waffen-Übereinkommens im Jahre 1975 verboten. Dieses Übereinkommen stellte allerdings die schwächste Regelung für Massenvernichtungswaffen dar. Denn darin ist keine Überprüfung der Einhaltung oder Durchsetzung der Vorschriften vorgesehen, und im Gegensatz zum Atomwaffensperrvertrag und C-Waffen-Übereinkommen gibt es keine zentrale Einrichtung mit Kontrollbefugnissen. Hinzu kommt, dass dem B-Waffen-Übereinkommen weniger Vertragsparteien angehören als den beiden letztgenannten Verträgen.

Daher könnten wir mehr Sicherheit erreichen, wenn das B-Waffen-Übereinkommen effektiver gestaltet und besser umgesetzt werden würde. Die Vertragsparteien sollten dazu angehalten werden, diese Schwachstellen auf der anstehenden Überprüfungskonferenz Ende dieses Monats zu beseitigen.

Sicherheit fängt zu Hause an. Mein Kollege, Kommissar Frattini, ist sich sehr wohl bewusst, dass in diesem Bereich noch Handlungsbedarf besteht. Die Kommission prüft gerade mögliche Sicherheitslösungen, indem ein gemeinsames Rahmenkonzept ausgearbeitet wird. Denn es steht außer Frage, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz vor Bioterror einfach unzureichend sind. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Volksgesundheit, der medizinischen Betreuung und der Soforthilfe werden wir im Frühjahr 2007 ein Grünbuch über bestehende EU-Maßnahmen zum Schutz vor Bioterror veröffentlichen.

Katastrophen und Krankheiten machen nicht vor Grenzen Halt. Der Bioterror ist eine Problematik, bei der Innen- und Außenpolitik eng ineinander greifen. Viel wäre schon getan, wenn die internationale Zusammenarbeit und Abstimmung besser klappen würde. Unser Ziel ist es, erfolgreiche Konzepte für den Schutz vor Bioterror auszutauschen. Denn wenn wir andere besser schützen, werden wir auch uns selbst besser schützen.

Ich möchte mich noch kurz zu einer ganz anderen tödlichen Waffenart äußern. So stellt nicht explodierte Streumunition eine Gefahr für die zivile Sicherheit und die nachhaltige Entwicklung dar. Durch diese Munition kommen jeden Tag unschuldige Menschen ums Leben, wobei 30 % der Todesopfer Kinder sind. Diese Munitionsart wirft in ehemaligen Kriegsgebieten sowohl aus politischer Sicht als auch im Alltag immense Probleme auf.

Momentan findet gerade eine Überprüfungskonferenz statt. Im Anschluss an diese Konferenz wird das 5. Protokoll zum Übereinkommen über „explosive Kampfmittelrückstände“, d. h. nicht explodierte Munition bzw. Streumunition, in Kraft treten. Mithilfe dieses Protokolls soll die Gefahr beseitigt werden, die von solchen Kriegsaltlasten für die Bevölkerung ausgeht. Die Umsetzung dieses Protokolls wird ein erfreulicher Schritt nach vorn sein.

Die Vorfälle im Libanon in diesem Sommer haben uns diese Problematik wieder vor Augen geführt, vor allem weil die eingesetzte Streumunition eine hohe Blindgängerquote aufwies. Dem Libanon muss bei der schwierigen Aufgabe, das Land von dieser tödlichen Kriegshinterlassenschaft zu säubern, unbedingt geholfen werden. Für diese Aufgabe haben wir ungefähr 5 Millionen Euro bereitgestellt. Des Weiteren sind wir uns der Notwendigkeit bewusst, größeres Augenmerk auf die uneingeschränkte und strengere Einhaltung des humanitären Völkerrechts in diesem Bereich zu legen.

Ferner beteiligt sich die Kommission durch Hilfs- und Kooperationsmaßnahmen an der humanitären Abrüstung – d. h. Minenräumaktionen, Räumung von Blindgängern und Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Kleinwaffen. All diese Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung bei und erhöhen die Nachhaltigkeit unserer entwicklungspolitischen Maßnahmen. Wir danken dem Europäischen Parlament, dass es uns dabei unterstützt.

 
  
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  Elizabeth Lynne, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Diese Woche findet die Konferenz zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen und nächste Woche die Konferenz zum B-Waffen-Übereinkommen statt. Bei diesen Veranstaltungen muss die Stimme der EU unbedingt Gehör finden.

Ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt und auch von der Kommissarin angesprochen wurde, ist der Einsatz von Splitterbomben. Diese fanden in den jüngsten Konfliktregionen, so im Irak, in Afghanistan und im Libanon – um nur einige zu nennen –, großflächige Verwendung. Da sie nicht unter den Landminenvertrag von 1997 fallen, können sie ganz ungestraft eingesetzt werden. Dennoch haben sie noch immer die gleichen katastrophalen Folgen, denn in den kommenden Jahren werden dadurch tausende Zivilisten getötet oder verstümmelt werden.

Laut dem Bericht „Fatal Footprint – Tödliche Spur“, der in diesem Monat von Handicap International veröffentlicht wurde, hat die israelische Armee zwischen Juli und August dieses Jahres mindestens vier Millionen Kleinbomben über dem Libanon abgeworfen. Weltweit machen Zivilisten 98 % aller erfassten Opfer von Splitterbomben aus. Das ist einer der Gründe, warum ich den Rat und die Kommission auffordere, den zunehmenden Meinungswandel innerhalb der internationalen Gemeinschaft zu unterstützen und die Initiativen vieler Staaten zu begrüßen, darunter Belgien und Norwegen, nationale Rechtsvorschriften vorzusehen, um Splittermunition von ihrem Hoheitsgebiet und aus ihren Streitkräften zu verbannen. Meine Anerkennung gebührt auch dem Roten Kreuz für seine Kampagne und Forderung, den Einsatz von Splitterbomben zu verbieten, Bombenlager zu vernichten und Räumungsprogramme auszuweiten.

Was biologische Waffen und Toxinwaffen betrifft, müssen wir größeren Druck auf die US-Regierung ausüben, da diese sich weigert, ein rechtsverbindliches Überprüfungsprotokoll zu unterstützen. Dies ist schädlich für die Zukunft des B-Waffen-Übereinkommens und dessen Glaubwürdigkeit. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass ein ständiges Sekretariat eingerichtet wird, das die Umsetzung des Übereinkommens überwacht.

 
  
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  Angelika Beer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Ratspräsidentin, Frau Wallström, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tod kommt nach dem Krieg, und diese Streubomben fallen nicht einfach vom Himmel, sondern wir müssen feststellen, dass sie von Verbündeten Europas abgeworfen werden und dass sie immer noch von Verbündeten Europas hergestellt und exportiert werden.

Ich kann Ihnen nur widersprechen, wenn Sie dann sagen, dass die Streubomben und nicht explodierte Munition eine Herausforderung für ehemalige Kriegsgebiete sind. Nein, sie sind keine Herausforderung für ehemalige Kriegsgebiete, sondern sie sind eine Herausforderung für die Europäische Union, die dafür zu sorgen hat, dass kein Mitgliedstaat der Europäischen Union diese Waffen produziert, exportiert oder einsetzt. Auch darf sie nicht mehr zulassen, dass Verbündete dies tun, wie etwa die Amerikaner oder unser Partner Israel im letzten Krieg.

Gerade vor diesem Hintergrund und weil die Europäische Union nicht in der Lage ist, aktiv zu werden, haben wir vor zwei Wochen einen Brief an die finnische Präsidentschaft geschrieben – nicht wir Grünen, sondern die Koordinatoren der Konservativen, der Sozialisten, der Liberalen und ich selbst – mit dem dringenden Appell, auf dieser Überprüfungskonferenz – sie ist eine historische Chance für ein Verbot der Streumunition – eine europäische Position für die Ächtung einzubringen.

Sie haben uns hier deutlich gemacht, dass Sie dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind. Sie sagen, dass Sie eine Arbeitsgruppe gründen werden. Sie kennen den Spruch: Wer nicht mehr weiter weiß, gründet einen Arbeitskreis. Das ist zynisch, wenn wir uns ansehen, dass jeden Tag das Leben von Zivilisten, Polizisten oder auch UNO-Soldaten, die wir in Krisenregionen schicken, von den Resten dieser Waffen bedroht ist.

Deswegen möchte ich Sie noch einmal entschieden auffordern, jetzt die Initiative zu ergreifen und dafür zu sorgen – Sie haben die Möglichkeiten –, dass die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten diese Streumunition als das benennen, was sie ist, nämlich als eine zu ächtende Munition und dass die Europäer definitiv darauf verzichten, sie in irgendeinem Krieg zu akzeptieren oder selbst einzusetzen.

 
  
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  Vittorio Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion befürwortet selbstverständlich ein generelles, weltweites Verbot von Herstellung, Einsatz und Handel biologischer Waffen, und wir hoffen, dass auf der bevorstehenden Genfer Konferenz die Stärkung der einschlägigen Internationalen Übereinkommen beschlossen wird. Ich stelle erfreut fest, dass die Europäische Union Vorreiterin in diesen Fragen ist, und wünsche mir, dass die Kommission alles Menschenmögliche unternimmt, um weltweit ein Verbot dieser schrecklichen Waffen zu erreichen.

Wir müssen jedoch einsehen, dass das Haupthindernis auf dem Weg zu einem solchen Verbot einen Namen hat, den wir alle kennen: George W. Bush. Der Präsident der Vereinigten Staaten ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Genfer Verhandlungen von amerikanischer Seite aus politisch boykottiert werden. Er hat faktisch beschlossen, sich aus den Beratungen zurückzuziehen: Ja, schlimmer noch, die USA haben den Ausbau der biologischen Waffenarsenale, den Einsatz von weißem Phosphor und abgereichertem Uran zu einer Stütze ihrer aggressiven und unakzeptablen Militärpolitik gemacht. Sie haben weder das Übereinkommen über das Verbot von Anti-Personenminen ratifiziert, noch das Protokoll Nr. 3 des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW-Übereinkommen) unterzeichnet, und sie haben auch das Star-Wars-Programm wiederbelebt.

Diese Haltung der Vereinigten Staaten bedeutet eine Gefahr für die internationale Sicherheit. Die Europäische Union muss endlich ihre Lethargie überwinden und die Druckausübung auf die USA zu einem Schwerpunkt der Genfer Verhandlungen machen.

 
  
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  Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Frau Lehtomäki kam im Zusammenhang mit der Konferenz zur Überprüfung des B-Waffen-Übereinkommens auf den Aktionsplan der Europäischen Union zu sprechen. Doch wieder einmal schmückt sich die EU zu Unrecht mit den Attributen eines politischen Gemeinwesens, das über Fragen der Militär- und Verteidigungspolitik entscheiden darf. Darüber befinden aber eigentlich souveräne Staaten.

Die EU musste ihre Bürger nie mit militärischen Mitteln verteidigen, und es ist aus verschiedenen Gründen zu hoffen, dass dies auch künftig so bleibt. In der Zwischenzeit müssen Länder wie mein Heimatland – Großbritannien –, die eigentlich militärische Großmächte sind, die Verantwortung für diesen Bereich abgeben. Für Splitterbomben müssen in der Tat strengere internationale Regelungen gefunden werden, vor allem was die so genannten „dummen“ Bomben angeht, die keinen Selbstzerstörungsmechanismus haben. Großbritannien steht auch an der Spitze des Forschungszweigs, der sich mit dem Schutz vor biologischen Waffen und Toxinwaffen beschäftigt. Und angesichts der aktuellen Terrorgefahr, die vom islamischen Fundamentalismus ausgeht, muss Großbritannien seine Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit auf diesem Gebiet behalten.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Die Herstellung und der Einsatz biologischer Waffen waren früher Staaten vorbehalten. Heutzutage ist die Biotechnologie so weit fortgeschritten, dass zur Produktion gefährlicher Viren, Bakterien und von Gift immer weniger Mittel erforderlich sind, und infolgedessen können sich auch Terrororganisationen der biologischen Kriegführung bedienen.

Im März dieses Jahres hatte Interpol darauf hingewiesen, es gebe ernst zu nehmende Anzeichen, dass Al Qaida Vorbereitungen für biologische Terrorakte trifft. Das Ausmaß der Zerstörung, das dadurch angerichtet werden könnte, übersteigt bei weitem das der Anschläge in New York, Madrid und London. Mit Terroristen ist der Abschluss von Abkommen, wie sie von Staaten untereinander geschlossen werden, nicht möglich. Ganz wichtig ist, dass Polizeikräfte für die Aufgabe der Verhütung und Bekämpfung des biologischen Terrors weiter ausgebildet werden. Unter Umständen bedarf es einer teilweisen Anpassung der Rechtsvorschriften, um die Überwachung sensibler wissenschaftlicher Forschung zu ermöglichen.

Mit dem Informationsaustausch zwischen den Geheimdiensten innerhalb der Europäischen Union, aber auch mit unseren Partnern in den Vereinigten Staaten, in Russland und in allen anderen Nationen, die ihre Verantwortung im Kampf gegen den Terror übernehmen möchten, werden wir uns ebenfalls noch zu befassen haben.

 
  
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  Achille Occhetto im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament stimmt diesem Entschließungsantrag uneingeschränkt zu, weil sie ihn als einen entscheidenden Schritt in der von der Union im Dezember 2003 angenommenen Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen betrachtet und weil er den Abbau biologischer Waffen zu einer herausragenden Priorität erklärt. Zugleich richten wir an alle Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, die wichtige Forderung, sich an die einschlägigen Bestimmungen zum Verbot biologischer Waffen zu halten, nicht zuletzt, um ihnen jene weltweite Geltung zu verschaffen, die integraler und verbindlicher Bestandteil des Völkerrechts ist.

In diesem grundlegenden Rahmen gibt es auf jeden Fall Mechanismen zur Verifizierung der Einhaltung des Übereinkommens, zu denen die Vereinigten Staaten bei der letzten Überprüfung allerdings ihre Zustimmung verweigert haben. Ferner möchte ich betonen, wie wichtig es ist, in dem Entschließungsantrag die Schaffung eines spezifischen Protokolls VI zu verlangen, um die Herstellung und den Einsatz aller Arten von Streubomben klar und deutlich zu verbieten, abscheulicher Waffen, die auch in humanitären Kriegen eingesetzt werden, um das Übereinkommen gegen die Antipersonenminen zu umgehen.

Zugleich muss Europa den unmittelbaren Zusammenhang aufzeigen, der zwischen den Tendenzen zur Weitergabe, die unermüdlich bekämpft werden müssen, und dem fehlgeschlagenen Abrüstungsprozess besteht. Der Westen wird sich größerer moralischer Autorität im Kampf gegen die Weitergabe jedweder Waffenart erfreuen, wenn: 1) die USA aufhören, sich gegen die Einführung von Verifizierungsmechanismen und das Verbot von Streubomben zu stellen; 2) der Weg der Abrüstung, auch im Rahmen des Atomvereins, wieder aufgenommen wird. Das ist heute nur ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem langen Weg hin zum Verbot aller Massenvernichtungswaffen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Wie so viele andere Instrumente zur weltweiten Regelung des Waffeneinsatzes ist das Übereinkommen über biologische und Toxinwaffen ein notwendiges aber nicht ausreichendes Mittel im Kampf gegen die Unvernunft des Menschen.

Deshalb gibt es nur eine annehmbare Option für die sechste Überprüfungskonferenz, die am 20. November beginnen soll: dieses Instrument zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung echter Prüfmechanismen und die Förderung ihrer allgemeinen Anwendung.

Was darüber hinaus die Splitterbomben angeht, so kann ich nur energisch die Forderung unterstützen, das Übereinkommen über inhumane Waffen mit einem Protokoll VI zu versehen. Meiner Ansicht nach müsste es sogar einen spezifischen und vollständigen Vertrag erhalten, der die Herstellung, Lagerung, Weitergabe und den Einsatz derartiger Waffen unmissverständlich ächtet, wie dies bei den Antipersonenminen geschehen ist.

Angesichts des undifferenzierten Charakters der Splitterbomben und ihrer gewaltigen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung darf der Einsatz dieser Waffen in keiner Weise mehr geduldet werden. Der Fall des Libanon, der zurzeit untersucht wird, ist nur ein Beispiel von vielen, die den Grund dafür deutlich machen.

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE).(PT) Wir haben in den letzten Jahren die Aushöhlung der wichtigsten Rechtsinstrumente für die Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen beobachtet, und das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen ist da keine Ausnahme. Wir sind verwundbarer denn je für verheerende terroristische Anschläge.

Die wichtigsten Gedanken in dieser Entschließung, zu der eine bemerkenswerte Zustimmung quer durch das gesamte Spektrum der Fraktionen im Parlament erreicht wurde, sind Jahrzehnte alt und gelten auch für andere Übereinkommen. Diese Gedanken lassen sich in drei Rubriken zusammenfassen: weltweite Geltung, Anwendung und Verifizierung. Die berüchtigten Splitterbomben und Antipersonenminen müssen bekämpft werden. Diese unmoralischen Waffen müssen auch geächtet werden. Diese Bomben verbreiten Tod unterschiedslos, und da nur ein geringer Teil sofort explodiert, können sie noch viele Jahre nach dem Ende von Konflikten unschuldige Menschen töten.

Der jüngste Krieg im Libanon, bei dem Israel das Land mit tausenden von Splitterbomben vermint hinterlassen hat, sollte uns den Anstoß geben, die Herstellung und den Einsatz aller Arten von Splitterbomben ein für alle Mal zu verbieten, wie wir es bei Antipersonenminen getan haben. Vielleicht genügt es nicht, dem bestehenden Übereinkommen einfach ein neues Protokoll beizufügen, vielleicht ist es an der Zeit für ein spezielles Übereinkommen. Das spielt keine Rolle, sofern die EU etwas unternimmt und die menschliche Rasse sich zusammenschließt, um diese abscheulichen Waffen auszumerzen.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Union und der Rat sind sehr besorgt darüber, dass Menschen in Konfliktregionen selbst nach der Beendigung eines Konflikts noch weiter verletzt werden oder sterben. Das ist im Falle des Libanons heute ganz offenkundig, wo nicht explodierte Bomben ein echtes Problem für die Zivilbevölkerung darstellen.

Der Vorsitz ist erfreut, dass das Protokoll über nicht detonierte Sprengkörper in Kraft getreten ist. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass das von Sprengkörpern ausgehende Leid für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich gehalten wird. Was die bisherige internationale Zusammenarbeit bei den Splitterbomben angeht, setzen wir unsere Bemühungen fort, um einen Gemeinsamen Standpunkt in der Europäischen Union zu finden und so in der Sache voranzukommen.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass Frau Beer und ihre Kollegen schon sehr bald eine Antwort auf ihr Schreiben an den Vorsitz erhalten werden.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die fundierte Debatte, die zu diesen Fragen stattgefunden hat, stellt einen weiteren Beitrag zur Antikriegsdiskussion dar und ist ein Argument mehr für die Konfliktprävention. Es bleibt zu hoffen, dass wir künftig den Einsatz solcher Waffen verhindern können.

Wie Ihnen bekannt ist, übernimmt die Kommission im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik keine Führungsrolle in diesen Bereichen. Wir sind jedoch Teil der Lösung, wenn es darum geht, die Folgen des Krieges zu bewältigen. Das menschliche Leid, nicht explodierte Munition und humanitäre Probleme, die sich aus den Kriegen in der ganzen Welt ergeben, sind Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen.

Die Kommission wird natürlich weiterhin Unterstützung bei der Beseitigung solcher Kampfmittel leisten und dabei mit der internationalen Gemeinschaft und mit NRO zusammenarbeiten. Der Krieg im Libanon hat nur einige wenige Tage gedauert, aber das Leid der Menschen wird über viele Jahre hinweg anhalten.

 
  
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  Der Präsident. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am morgigen Donnerstag statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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