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Verfahren : 2006/0116(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0376/2006

Aussprachen :

PV 29/11/2006 - 16
CRE 29/11/2006 - 16

Abstimmungen :

PV 12/12/2006 - 14.18
CRE 12/12/2006 - 14.18
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0548

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 12. Dezember 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Entwurf eines Beschlusses (B6-0644/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für die Benennung von Frau Meglena Kunewa, des designierten bulgarischen Mitglieds der Kommission, gestimmt. Zwar habe ich kein Problem mit der Person selbst oder der Benennung eines bulgarischen Kommissars, doch bezweifle ich ernsthaft, dass es genügend Aufgabenbereiche für 27 Kommissare gibt. Ich hoffe, dass die Zahl der Kommissare durch eine Vertragsänderung möglichst bald signifikant reduziert wird.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Meine Partei ist stark an der Fortsetzung der Erweiterung der Union interessiert, und wir freuen uns auf unsere bulgarischen und rumänischen Kollegen. Wir haben den Prozess zur Bestätigung unserer beiden neuen Kommissare aufmerksam verfolgt und sind davon überzeugt, dass beide eine willkommene Bereicherung des Kollegiums darstellen. Ich gebe Frau Kunewas heutiger Benennung gern meine Unterstützung.

 
  
  

Entwurf eines Beschlusses (B6-0645/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für die Benennung von Herrn Leonard Orban als rumänischen Kommissar gestimmt. Ich bedauere allerdings sehr, dass uns der Vertrag von Nizza zu einem Kommissar je Mitgliedstaat verpflichtet. Ich glaube einfach nicht, dass es genügend echte Aufgabenbereiche für 27 Kommissare gibt, und hoffe auf eine Reform des Vertrags, wie sie der Verfassungsentwurf vorsieht und die die Zahl der Kommissionsmitglieder drastisch reduzieren würde.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Meine Partei ist stark an der Fortsetzung der Erweiterung der Union interessiert, und wir freuen uns auf unsere bulgarischen und rumänischen Kollegen. Wir haben den Prozess zur Bestätigung unserer beiden neuen Kommissare aufmerksam verfolgt und sind davon überzeugt, dass beide eine willkommene Bereicherung des Kollegiums darstellen. Ich gebe Herrn Orbans heutiger Benennung gern meine Unterstützung.

 
  
  

Bericht Pomés Ruiz (A6-0442/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die Ernennung des bulgarischen Mitglieds des Rechnungshofs und freue mich, dass sie angesichts anderer Schwierigkeiten so unproblematisch verlief.

 
  
  

Bericht Fazakas (A6-0443/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe trotz der Korruptionsbehauptungen rumänischer Medien im Zusammenhang mit Herrn Ispir für ihn gestimmt. Der Haushaltskontrollausschuss konnte bei seiner Anhörung keinerlei Hinweise finden, die diese Behauptungen bestätigen würden. Zudem hat Herr Ispir jegliches Fehlverhalten strikt verneint. Die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass die gegen ihn erhobenen Behauptungen politisch motiviert sind. Sollten jedoch Beweise für ein etwaiges Fehlverhalten auftauchen, so erwarte ich, dass Herr Ispir von seinem Amt im Rechnungshof zurücktritt.

 
  
  

Bericht Thyssen (A6-0408/2006)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Wir brauchen eine schonungslose Information der Verbraucher, um Fleischskandale und die Benutzung von Gentechnik über die Hintertür einzudämmen. Es kann aber nicht angehen, dass wir unseren eigenen Landwirten und Produzenten strenge lebensmittelrechtliche Vorschriften auferlegen, die jedoch bei Importen aus Drittstaaten regelmäßig umgangen werden. Dieser Zustand ist meines Erachtens unfair gegenüber unseren Bauern. Er ist im Sinn des Verbraucherschutzes kontraproduktiv und daher umgehend zu beseitigen. Daher habe ich gegen den Bericht Thyssen gestimmt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Nach Ansicht der Juniliste ist ein angemessener Verbraucherschutz innerhalb der EU von entscheidender Bedeutung. Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen ist jedoch in erster Linie eine nationale Frage. Daher sind wir der Ansicht, dass der Finanzrahmen von 156,8 Millionen Euro im aktuellen Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherschutz nicht gerechtfertigt ist.

Ferner stehen wir dem Vorschlag äußerst kritisch gegenüber, Maßnahmen zur Entwicklung von Masterstudiengängen im Bereich Verbraucherschutz im Rahmen des integrierten europäischen Examens finanziell zu unterstützen. Es ist natürlich nicht Sache der EU-Institutionen, über die Art der in den Mitgliedstaaten einzurichtenden Ausbildungen zu entscheiden oder diese zu finanzieren. In diesem Fall würden wir gegen den Bericht stimmen.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Die irischen Verbraucher sind nur allzu gut mit der irischen Realität vertraut, bei der sie regelmäßig über den Tisch gezogen werden. Irische Verbraucher leiden nach wie vor unter explodierenden Kosten für elementare Leistungen wie die Gas- und Stromversorgung oder unverschämt hohe Handy- und Roaming-Gebühren. Am stärksten sind davon natürlich diejenigen betroffen, die in oder am Rande der Armut leben.

Nur durch eine stärkere Regulierung und bessere Ausstattung der jeweiligen Verbraucherschutzagenturen kann die Regierung etwas gegen diese unvertretbare Situation unternehmen.

Ausgehend davon begrüße ich den heutigen Bericht der Europaabgeordneten Marianne Thyssen. Ziel des Berichts ist es, die Annahme eines Aktionsprogramms im Bereich Verbraucherschutz für den Zeitraum 2007 bis 2013 anzuregen. Das Programm zielt darauf ab, die Politiken der Mitgliedstaaten zu ergänzen, zu unterstützen und zu überwachen und zum Schutz der Interessen der Verbraucher in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft und Recht beizutragen. Ferner geht es darum, deren Rechte auf Information, Aufklärung und Eigeninitiative zur Wahrung ihrer Interessen zu fördern.

Nach Ansicht von Sinn Fein sollte sich die irische Regierung an die Spitze von Bemühungen zur Stärkung der Rechte und zum Ausbau des Schutzes der Verbraucher stellen. Doch hier ist auch die EU gefragt. Sie sollte die Agenturen der Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren unterstützen und für ein einheitliches Niveau in der gesamten Europäischen Union sorgen.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich.(FR) Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik für den Zeitraum 2007-2013 zielt darauf ab, die Politiken der Mitgliedstaaten zu ergänzen, zu unterstützen und zu überwachen.

Es wird zum Schutz der Interessen der Verbraucher in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Wirtschaft und Recht beitragen sowie deren Rechte auf Information, Aufklärung und Eigeninitiative zur Wahrung ihrer Interessen fördern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, ein gleich hohes Schutzniveau für alle Verbraucher in der EU und die wirksame Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften zu gewährleisten.

Im Übrigen freue ich mich, dass dieses Programm in zwei Teile untergliedert wurde, so dass Gesundheit und Verbraucherschutz getrennt behandelt werden.

Wenngleich ich bedauere, dass die Kommission die Mittelzuweisung von 233,46 Millionen Euro – in erster Lesung – auf 156,8 Millionen Euro gekürzt hat und dass die Zahl der Maßnahmen auf dem Gebiete des Verbraucherschutzes von 20 auf 11 gesenkt wurde, habe ich für den Bericht von Frau Thyssen gestimmt, damit die Verbraucherorganisationen von diesem Programm im Interesse unserer europäischen Mitbürger profitieren können.

 
  
  

Bericht Roth-Behrendt (A6-0445/2006)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Diese Verordnung enthält Einzelheiten zum Vorgehen bei und zur Bekämpfung von Seuchen wie BSE und Scrapie, die Wiederkäuer insgesamt befallen.

Zum einen wird, entsprechend den Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes, die Zahl der Kategorien für den BSE-Status von fünf auf drei gesenkt.

Die Verordnung untersagt die Verfütterung von tierischem Eiweiß an Wiederkäuer, enthält aber Angaben zu den Mengen, bis zu denen die Kontaminierung mit solchen Eiweißen als unbedeutend angesehen wird.

Im Bericht wird auch eine Überprüfung der Vorschriften für die Verwendung von Separatorenfleisch für den menschlichen Verzehr gefordert, und es werden neue Vorschriften für eine bessere Information der Verbraucher festgelegt.

Um massenhafte, wahllose Schlachtungen und die damit verbundenen Verluste für die Erzeuger zu vermeiden, wird im Bericht ferner die Verwendung von Tieren bis zum Ende ihres produktiven Lebens definiert. Dies wird selbstverständlich sehr aufmerksam überwacht werden, da es keine wissenschaftlichen Daten gibt, die die Übertragung von BSE durch Milch oder von Rindern auf ihre Nachkommen belegen.

Die Durchführung von Programmen zur Verhütung transmissibler spongiformer Enzephalopathien ist freiwillig, und die wissenschaftlichen Ergebnisse dieser Programme sind regelmäßig zu bewerten.

Die portugiesischen sozialdemokratischen EP-Abgeordneten unterstützen deshalb den Bericht Roth-Berendt.

 
  
  

Bericht Morillon (A6-0400/2006)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag, der zur zweiten Lesung vorliegt, unterscheidet sich von den derzeit geltenden Vorschriften in drei wesentlichen Punkten.

Zum einen wird eine jährliche anstelle der monatlichen Übermittlung von Daten vorgeschlagen. Neueren Untersuchungen zufolge haben sich die monatlichen Daten, die bis zu sechs Monate nach dem Berichtsmonat übermittelt werden, als wenig nützlich für die tägliche Marktverwaltung erwiesen, während jährliche Daten für die mittel- und langfristige Analyse des Marktes verwendet werden könnten und dazu beitragen würden, die Belastung der einzelstaatlichen Behörden mit der Übermittlung der Daten zu verringern.

Laut Vorschlag soll die Datenübermittlung anhand der Flagge (oder Staatsangehörigkeit) der Fischereifahrzeuge, die anlanden, erfolgen. Im Gegensatz zur derzeitig geforderten Übermittlung anhand der großen Gruppen „EU-Fahrzeuge“, „EFTA-Fahrzeuge“ und „sonstige Fahrzeuge“ sind so genauere Analysen der Daten möglich, ohne die Belastung der einzelstaatlichen Behörden, die diese Daten bereits erheben, wesentlich zu erhöhen.

Schließlich sieht dieser Vorschlag für eine Verordnung noch eine flexiblere Vorgehensweise beim Einsatz von Stichprobenverfahren zur Schätzung der Anlandungen insgesamt vor. Die einzelstaatlichen Behörden können eine geeignete Stichprobentechnik für die Datenerhebung verwenden, vorausgesetzt, sie begründen deren Einsatz und analysieren die Qualität der erhobenen Daten in einem Methodenbericht…

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
  

Bericht De Sarnez (A6-0433/2006)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien haben angesichts des Umfangs an illegalen, schädlichen und unerwünschten Inhalten, die problemlos im Internet gefunden werden können, entsprechende Fragen zum Schutz von Jugendlichen und der Menschenwürde aufgeworfen. Offenbar besteht trotz technischer und rechtlicher Schwierigkeiten der Wunsch nach einer Regelung zu dieser Problematik.

Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und der Menschenwürde sind ohne Zweifel notwendig. Deshalb muss man mehr über diese neuen Technologien herausfinden und sie einschätzen und darf den Fortschritt, den sie für unsere Gesellschaften gebracht haben und der im Großen und Ganzen die Lebensqualität der ärmeren wie auch der wohlhabenderen Schichten der Gesellschaft steigert, nicht herunterspielen. Ein universeller Zugriff auf Informationen ermöglicht auch den Ärmsten, rascher Lösungen für tagtägliche Probleme zu finden.

Deshalb sind aus Sicht des Schutzes von Minderjährigen die hier vorgelegten Empfehlungen überaus sinnvolle Kriterien, die wir in unseren Gesellschaften verbreiten müssen, indem wir Eltern und Lehrer sensibilisieren und indem wir dafür Sorge tragen, dass Regulierungsgremien Erfahrungen mit der Klassifikation audiovisueller Inhalte austauschen. Kinder sind schon ab einem sehr frühen Alter Verbraucher und gewöhnen sich schnell an diese Technologien.

 
  
  

Bericht Heaton-Harris (A6-0407/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, der auf die Einführung automatisierter Zollsysteme und koordinierter Arbeitsabläufe und Dienstleistungen sowohl im Rahmen des derzeitigen als auch des künftigen modernisierten Zollkodex abzielt. Vor allem soll mit der Entscheidung festgelegt werden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um das Ziel eines einfachen und papierlosen Arbeitsumfelds für Zoll und Handel zu erreichen. Das ist höchst lobenswert, aber ich hoffe, dass sich das nicht als frommer Wunsch erweist.

 
  
  

Bericht Brejc (A6-0388/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste ist für eine grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Es ist notwendig, der modernen internationalen Kriminalität zu begegnen. Das aber wird seit Jahrzehnten erfolgreich durch die internationale Polizeibehörde Interpol getan. Die Juniliste ist äußerst skeptisch, wenn die Verbrechensbekämpfung auf supranationaler Ebene erfolgen soll. Wir sind für eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit und gegen Gemeinschaftsvorschriften. Die Kommission empfiehlt die Errichtung von Vermögensabschöpfungsstellen in den Mitgliedstaaten, die direkt dem Gemeinschaftsrecht und der Verwaltung durch die EU unterstehen. Dies bedeutet einen weiteren Eingriff in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und eine Schwächung der Respektstellung Interpols.

Die Juniliste stimmt somit gegen den Bericht in seiner Gesamtheit.

 
  
  

Bericht Figueiredo (A6-0409/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Nach Ansicht der Juniliste sind grenzüberschreitende Tierkrankheiten ein wichtiger Bereich für eine Zusammenarbeit innerhalb der Union, aber eine routinemäßige Finanzierung der Bekämpfung von Tierseuchen ist nicht Sache der EU.

Wir möchten unterstreichen, dass es letztendlich in der finanziellen und praktischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, Tierseuchen und Zoonosen auf ihrem jeweiligen Territorium zu bekämpfen.

Wir wenden uns daher insbesondere gegen Änderungsantrag 6 des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, dem zufolge die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten sollen, in Abhängigkeit von ihren besonderen Gegebenheiten nationale Programme vorzulegen, die von der Europäischen Union kofinanziert werden.

Wir stimmen gegen den Bericht in seiner Gesamtheit, da er davon ausgeht, dass die Europäische Union eine erhebliche finanzielle Verantwortung für die Bekämpfung von Tierseuchen übernimmt. Die Kassen der Union sind kein Füllhorn, aus dem ständig Maßnahmen im Agrarbereich finanziert werden können. Schweden beispielsweise hat einen langen und erfolgreichen Kampf gegen Salmonellen innerhalb seiner Landesgrenzen geführt und ist ein Beweis dafür, dass die Mitgliedstaaten solche Kämpfe selbst führen können, ohne dafür eine Finanzierung durch die Europäische Union zu benötigen.

 
  
  

Bericht Klaß (A6-0446/2006)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Die Natur hat ein langes Gedächtnis. So werden etwa dank dem EU-Programm Grundwasser 2010 in Österreich nunmehr Verschmutzungen des Grundwassers aus dem vergangenen 20. Jahrhundert mühsam aufgearbeitet. Der Nitratgehalt aufgrund der Landwirtschaft macht einigen Regionen große Probleme, so dass der nun vorgeschriebene chemische Zustand nur schwer eingehalten werden kann. Dies unterstreicht einmal mehr die Bedeutung biologischer und ökologisch sinnvoller Bewirtschaftungsweisen, die richtig eingesetzt einen wichtigen Beitrag leisten können. Deshalb ist es meines Erachtens auch wichtig, die Förderung solcher Bewirtschaftungsweisen massiv zu erhöhen. Daher habe ich für den Bericht Klaß gestimmt.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Auch ich habe für den Kompromiss gestimmt, obwohl ich ebenfalls der Auffassung bin, es wäre wünschenswert gewesen, für alle gefährlichen Stoffe einheitliche europäische Regeln zu haben, weil das Grundwasser als erstes Lebensmittel extrem wichtig ist. Bedenken wir auch, dass unsere Gesundheit und jene unserer Kinder hier auf dem Spiel stehen. Kurzfristig zu sparen wird langfristig sowohl für den Staat als auch für die Gesundheitssysteme ein Problem. Deshalb fordere ich alle Mitgliedstaaten auf, jetzt alles streng umzusetzen und gleichzeitig an einem weiteren Gesetzespaket mit ambitionierteren Grenzwerten mitzuarbeiten.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Grundwasser ist eine wertvolle natürliche Ressource, die unbedingt geschützt werden muss. Außerdem ist die Aufarbeitung von Verschmutzungen selbst dann noch extrem schwierig, wenn die Schadstoffquelle längst beseitigt ist.

Generell befürworte ich die Intentionen der neuen Richtlinie, die zur Erhaltung von Schottlands gutem Ruf wegen seiner sauberen und ursprünglichen Umwelt beitragen würde.

Dabei muss jedoch auf Ausgewogenheit geachtet werden, so dass neue Richtlinien keine unnötige Belastung für Landwirte und das Agrargeschäft darstellen. So mussten beispielsweise schottische Landwirte im Gegensatz zu Landwirten in England 2003 Grundwassergebühren entrichten.

Diese Richtlinie ist meines Erachtens sinnvoll, solange dieser Vorschlag nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand oder unpraktischen Auflagen für jene, die beruflich mit Grundwasser zu tun haben, verbunden ist.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für den Bericht Klaß zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung gestimmt. Meines Erachtens ist der Bericht in seiner jetzigen Fassung viel schlagkräftiger als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission. Wir verfügen jetzt über strengere Vorschriften für die Vermeidung und Einschränkung der Einleitung von gefährlichen Substanzen in das Grundwasser, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, strengere nationale Maßnahmen zu ergreifen. Bei den Nitraten befinden sich die Bestimmungen nunmehr im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Diese Richtlinie ist in Anbetracht der Tatsache, dass in Südostengland in jüngster Vergangenheit aufgrund anhaltender Trockenheit häufig strenge Vorschriften für die Verwendung von Wasser erlassen wurden, von extrem hoher Bedeutung. In Südostengland stammen etwa 70 % des Wassers aus Grundwasserressourcen. Folglich müssen diese Ressourcen unbedingt geschützt werden, damit sie sich erholen können und um nach Möglichkeit zu verhindern, dass Nitrate und andere Chemikalien in das britische Trinkwasser gelangen.

Das Parlament hat konsequent an seiner Meinung festgehalten, dass die Mitgliedstaaten weit mehr tun müssen, um diese Art der Verschmutzung beispielsweise mit Arsen, Bioziden und Zyanid zu verhindern. Das Bemühen des Parlaments, die Gesetzgebung in diesem Bereich zu verschärfen, ist sehr zu begrüßen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Wasser ist die Grundlage allen Lebens, und in diesem Sinne geht es hier um Leben und Tod. Der Europäischen Umweltagentur zufolge ist die Lage ernst: 87 % des Grundwassers in landwirtschaftlichen Gebieten entsprechen nicht den EU-Standards für die Anwesenheit von Nitraten, und die meisten Mitgliedstaaten berichten von der Gefahr der Verschmutzung durch Pestizide. Einer strengen neuen Grundwasser-Richtlinie kommt daher außerordentliche Bedeutung zu.

Der vom Vermittlungsausschuss verabschiedete Text verdient unsere Unterstützung. Dem Parlament ist es gelungen, den Begriff „Schutz vor Verschlechterung“ rechtsverbindlich zu machen. Außerdem wurde sichergestellt, dass sich die Maßnahmen für die Erreichung der Qualitätsstandards betreffend Nitrate an der Wasserrahmenrichtlinie orientieren sollen. Die Mitgliedstaaten und Regionen werden nachdrücklicher verpflichtet, die Einträge gefährlicher Stoffe in das Grundwasser zu verhindern und zu beschränken. Sie sind nun verpflichtet, alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu „treffen“ und nicht bloß „darauf abzuzielen“. Das Ergebnis in erster Lesung war aus ökologischer Sicht eine gewaltige Enttäuschung, und auch der Gemeinsame Standpunkt des Rates war eine absolute Katastrophe. In der zweiten Lesung des Parlaments und dem anschließenden Vermittlungsverfahren wurde dies geradegerückt. Da wir mit dem Ergebnis zufrieden sein dürfen, habe ich die erzielte Vereinbarung gebilligt.

 
  
  

Bericht Mitchell (A6-0448/2006)

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Bei all den Debatten über abgetriebenes Leben wird eine sehr individuelle Erscheinung mit einer scheinbar neutralen Formel beschrieben: reproduktive Gesundheitsfürsorge, einem sehr allgemeinen und dabei etwas verwirrenden Begriff. Deshalb sollten wir ganz offen über die nicht reproduktive Gesundheit sprechen und überlegen, wie wir die Reproduktivität in der europäischen Gesellschaft begrenzen bzw. senken können, ohne Frauen körperlichen Schaden zuzufügen.

Ein derartiger Schaden wäre sehr schlimm, aber es ist an der Zeit zu erkennen, dass sich das Problem nicht darauf beschränkt, denn es kommen psychologische und soziale Aspekte hinzu. Ferner müssen wir uns mit dem mangelnden Mitgefühl und der zunehmenden Grausamkeit in unserer Gesellschaft auseinander setzen, die einen demografischen Suizid zur Folge haben.

Aus diesen Gründen habe ich für die von Herrn Mitchell vorgeschlagenen Streichungen gestimmt.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit war für das Parlament inakzeptabel, da durch ihn die Mitentscheidungsbefugnisse des Parlaments und gerade die Grundsätze der Entwicklungspolitik gefährdet wurden.

Nach den vom Parlament eingebrachten Abänderungen unterstütze ich jetzt jedoch den endgültigen Text der Verordnung, der befristete Rechtsvorschriften (bis 2013) und eine Halbzeitüberprüfung (2009), die Schaffung eines speziellen Instruments für die Entwicklungspolitik – das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Development Cooperation Instrument – DCI) – im Unterschied zur Politik der Zusammenarbeit mit Industrieländern, eine einzige Rechtsgrundlage und die Ausarbeitung detaillierterer Finanzvorschriften vorsieht. Außerdem wird das Recht des Parlaments gesichert, die Entwicklungspolitik im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zu gestalten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit umfasst Entwicklungsausgaben in Höhe von über 16 Milliarden Euro für den Zeitraum der nächsten Finanziellen Vorausschau. Das Instrument besteht aus zwei Hauptteilen – dem geografischen und dem thematischen Teil. Bei den geografischen Ausgaben in Höhe von fast 11 Milliarden Euro handelt es sich um Gelder, die im Rahmen der Länderstrategiepapiere (LSP) zwischen der Kommission und den Partnerländern ausgehandelt werden. Ich begrüße die Tatsache, dass sich das Parlament bei den Verhandlungen konsequent dafür eingesetzt hat, dass soziale Leistungen – vor allem in den Bereichen Gesundheit und Bildung – bei der Erarbeitung der LSP durch die Kommission Vorrang erhalten. Das Parlament konnte die Kommission zudem zu der Verpflichtung bewegen, 20 % der Ausgaben für geografische Programme für die medizinische Grundversorgung sowie die allgemeine Grund- und Sekundarbildung vorzusehen – einem wichtigen Schwerpunkt, zu dem sich die sozialdemokratische Fraktion seit vielen Jahren bekennt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Förderung von Entwicklung spielt, mutatis mutandis, in der Außenpolitik der EU eine ebenso wichtige Rolle wie die Förderung von Menschenrechten und Demokratie.

Immer, wenn die EU das Wachstum und die Entwicklung von Drittländern im Rahmen der externen Zusammenarbeit voranbringt, tut sie das für eine bessere Welt und im Grunde auch für ihre eigenen Interessen, eine Tatsache, die man eingestehen muss, die die diesbezüglichen Verdienste der EU aber in keinster Weise schmälert. Ganz im Gegenteil.

Im Bereich der illegalen Einwanderung etwa wäre darauf hinzuweisen, dass diese Politik eine der mächtigsten Waffen ist, die uns zur Verfügung stehen, vor allem, wenn sie im Zusammengehen mit unseren Nachbarn eingesetzt wird.

Entwicklung ist – wie die Demokratie und die Menschenrechte – ein universelles Gut.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. (EN) Unser Teil der Welt, der das Privileg hat, in Wohlstand zu leben, hat all jenen Menschen gegenüber eine große Verantwortung, die Hunger leiden oder einer ungewissen Zukunft entgegensehen.

Ich glaube, dass wir gemäß unserer humanitären Verantwortung mit einer Stimme sprechen können. Durch dieses hehre Ziel vereint, können wir viel verändern.

Deshalb lehne ich Absätze, mit denen so genannte „reproduktive und sexuelle Rechte“ eingeführt werden sollen, ab, weil wir damit lediglich überredet werden sollen, Abtreibungen zu befürworten. Diese Problematik war nicht Bestandteil des ursprünglichen Kommissionsvorschlags. Sie tauchte im Parlament auf. Das ist eine sehr bedauerliche Botschaft für jene Europäer, die Abtreibungen ablehnen und nicht für derartige Praktiken zahlen wollen, die sich in diesem Dokument hinter dem Fachbegriff „reproduktive Rechte“ verbirgt.

Wollen wir wirklich eine solche Botschaft übermitteln? Wir können nicht die Überzeugungen von Katholiken ignorieren, nur weil sie heute eine Minderheit darstellen. Unsere Botschaft für sie ist eindeutig: Sie besagt, dass Europa sie nichts mehr angeht!

Damit schwächen wir unseren Kampf gegen Armut, und wir schwächen die europäische Integration.

Deshalb habe ich zur Unterstützung der Änderungsanträge 1, 2 und 3 aufgerufen. Ohne sie konnte ich nicht für diesen Bericht stimmen.

 
  
  

Bericht Fourtou (A6-0429/2006)

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Gruppe der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament hat gegen den Bericht über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über einen „Modernisierten Zollkodex“ gestimmt, weil er den Weg für das Eindringen monopolistischer Unternehmen (insbesondere von Logistikunternehmen) in den Bereich der Zollverfahren ebnet. Die Einsetzung von „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ in Kombination mit dem Ersetzen von Artikel 5 der Verordnung 2193/92, der die Zollvertreter betrifft, wird zu einem Verlust der Arbeitsplätze aller Zollagenten in Griechenland und zahlreichen EU-Mitgliedstaaten führen, an deren Stelle Monopole treten werden, was zu Lasten der Sicherheit der Zollverfahren gehen wird.

Der neue Zollkodex folgt dem von der Lissabon-Strategie gesetzten Rahmen, die darauf abzielt, den Wohlstand der Kapitalisten zu mehren. Diese Politik wird neben dem radikalen Abbau von Arbeits-, Lohn-, Versicherungs- und sozialen Rechten der Arbeitnehmer, die ihr Hauptangriffsziel sind, katastrophale Folgen für die Selbständigen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen haben.

Diese reaktionäre Politik der EU richtet sich gegen alle Volksschichten.

Deshalb ist es zwingend notwendig, eine Allianz zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen und der Arbeiterklasse zu bilden, eine Allianz des Volkes, die den Bestrebungen der Monopole und des Imperialismus Einhalt gebieten wird und die ihren eigenen Machtanspruch erheben und den Weg zu sozialem Wohlstand eröffnen wird.

 
  
  

Bericht Graefe zu Baringdorf (A6-0411/2006)

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Landwirte und Verbraucher haben das Recht und die Pflicht, auf ihre Gesundheit und Sicherheit zu achten und sich über die Zusammensetzung eines jeden Produkts, einschließlich des Tierfutters, zu informieren. Deshalb stimmen wir den Änderungsanträgen und dem Änderungsvorschlag zur Richtlinie über den Verkehr von Mischfuttermitteln zu.

Einige Unternehmen haben jedoch den Europäischen Gerichtshof unter dem Vorwand angerufen, dass die „finanziellen Interessen der Hersteller erheblich beeinträchtigt würden“ und das geistige Eigentum nicht gewährleistet sei, um ihre Verpflichtung zu umgehen, die Verbraucher über die Zusammensetzung von Futtermitteln zu informieren, was den Landwirten und Verbrauchern ermöglichen würde, eine Auswahl zu treffen und ihre Gesundheit zu schützen.

Gleichzeitig würde bei jedem Hersteller kontrolliert werden, ob das Produkt, das er verkauft, den auf dem Etikett aufgedruckten Inhaltsstoffen sowie den Verordnungen über den Schutz der öffentlichen Gesundheit entspricht.

Wir sollten uns jedoch nicht davon täuschen lassen, dass rechtliche und andere Hindernisse Unternehmen, die im Tierfuttersektor ein Monopol innehaben, von skrupellosen Aktivitäten abhalten könnten, zumal diese Unternehmen für die Skandale um Dioxin und Rinderwahnsinn verantwortlich sind. Für diese Unternehmen stellt der Profit und nicht der Schutz der öffentlichen Gesundheit die höchste Priorität dar. Und solange es an staatlichen Kontrollorganen fehlt und Kontrollen der Verantwortung von Privatleuten überlassen werden, sollten wir uns große Sorgen über den Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Sicherheit der Nahrungskette machen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich habe diesen Bericht befürwortet, um gemäß einem Urteil des Gerichtshofs durch Streichung der Auflage für Futtermittelhersteller, auf Anfrage des Kunden Angaben über die exakte Zusammensetzung des Mischfuttermittels zu machen, eine rasche Berichtigung der Richtlinie 2002/2/EG zu ermöglichen.

Laut Urteil des Gerichtshofs bewirkt diese Bestimmung angesichts der schweren Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Hersteller zu wenig an zusätzlichem Gesundheitsschutz.

Ich bin jedoch beunruhigt und enttäuscht darüber, dass gewählte Europaabgeordnete von den juristischen Diensten der Institutionen daran gehindert wurden, weiter reichende Änderungsanträge für diesen umstrittenen Rechtsakt vorzulegen.

Es ging darum, die Regeln zu ändern, die derzeit die Deklaration aller Ausgangserzeugnisse eines Mischfuttermittels mit Angabe ihres Gewichtsanteils in Prozent vorschreiben.

Die Angabe exakter prozentualer Gewichtsanteile für Futtermittel geht über das hinaus, was in analogen Bestimmungen für Lebensmittel, die für den menschlichen Verbrauch bestimmt sind, gefordert wird.

In den meisten Fällen reicht eine Angabe der Zutaten nach Gewicht aus, um die Interessen von Landwirten und Verbrauchern sowie die Rezepturen der Hersteller zu schützen. Ich erwarte, dass die Kommission diese Bedenken bei der für nächstes Jahr vorgesehenen Überprüfung der Futtermittelgesetzgebung in Betracht zieht.

 
  
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  Neil Parish (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die konservativen Europaabgeordneten haben diesen Bericht befürwortet, um gemäß einem Urteil des Gerichtshofs durch Streichung der Auflage für Futtermittelhersteller, auf Anfrage des Kunden Angaben über die exakte Zusammensetzung des Mischfuttermittels zu machen, eine rasche Berichtigung der Richtlinie 2002/2/EG zu erleichtern. Laut Urteil des Gerichtshofs bewirkt diese Bestimmung angesichts der schweren Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Hersteller zu wenig an zusätzlichem Gesundheitsschutz.

Wir bringen jedoch unsere Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass gewählte Europaabgeordnete von den juristischen Diensten der Institutionen daran gehindert wurden, weiter reichende Änderungsanträge für diesen umstrittenen Rechtsakt vorzulegen. Uns ging es darum, die Regeln zu ändern, die derzeit die Deklaration aller Ausgangserzeugnisse eines Mischfuttermittels mit Angabe ihres Gewichtsanteils in Prozent vorschreiben. Unseres Erachtens ist es nicht notwendig, exakte prozentuale Anteile offenzulegen, und wir meinen, dass das über die Auflagen hinausgeht, die für Lebensmittel gelten, welche für den menschlichen Verbrauch bestimmt sind. In den meisten Fällen reicht eine Angabe der Zutaten nach Gewicht aus, um die Interessen von Landwirten und die Geschäftsgeheimnisse der Hersteller zu schützen. Wir erwarten, dass die Kommission diese Bedenken bei der für nächstes Jahr vorgesehenen Überprüfung der Futtermittelgesetzgebung in Betracht zieht.

 
  
  

Bericht Flautre (A6-0376/2006)

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), schriftlich. – (IT) Ich unterstütze den Bericht von Herrn McMillan-Scott und Frau Flautre über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte, weil die Demokratie ein universelles Grundrecht ist und als solches von den transnationalen Institutionen geschützt werden muss.

Die Abgeordneten der Radikalen in diesem Parlament haben jahrelang für die „Demokratieklauseln“ gekämpft, die in vielen Abkommen der EU mit autoritären Staaten wie Laos, Vietnam und Usbekistan enthalten sind. Diese Abkommen müssen buchstabengetreu umgesetzt werden, doch darf die Förderung von Recht und Demokratie kein bloßes Nebenprodukt der Politik in den Bereichen Kooperation, internationaler Handel oder humanitäre Hilfe sein. Es besteht Handlungsbedarf, und es muss eine echte europäische Politik für weltweite Demokratie entwickelt werden, denn das Recht auf Demokratie darf nicht bei den „Nachbarn“ Europas Halt machen.

Es muss uns gelingen, weltweit ein Bündnis zwischen Europa und den pro-demokratischen Kräften zu schließen: Das war das Ziel der Berichterstatter. Die zukünftige Handlungsfähigkeit der EU wird uns zeigen, ob dieses Ziel erreicht worden ist oder ob wir neue, flexiblere und effizientere Instrumente brauchen werden.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Die Sozialisten können auf eine lange Tradition der internationalen Solidarität zurückblicken. Sie treten für die Menschenrechte, für Frieden, Demokratie, soziale Sicherheit, gerechtes Teilen, öffentliche Dienstleistungen und eine saubere Umwelt nicht nur für die Menschen in ihren eigenen Städten, Regionen oder Ländern ein, sondern auch für die Menschen in ihren Nachbarländern und in anderen Teilen der Welt.

Menschenrechte für andere sind wichtiger als eigene wirtschaftliche Vorteile durch Billigimporte aus Ländern, in denen die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Von dieser Überzeugung aus haben wir Boykottaktionen gegen diktatorische Minderheitenregimes in Südafrika, dem ehemaligen Rhodesien, den ehemaligen portugiesischen Kolonien und Pinochets Chile unterstützt. Indem wir uns mit den Oppositionsbewegungen in diesen Ländern zusammengeschlossen haben, konnten wir zu tief greifenden Veränderungen beitragen.

Deshalb unterstützen wir, die Vertreter der Sozialistischen Partei der Niederlande, den Bericht Flautre/McMillan-Scott über die Menschenrechte in internationalen Verträgen und den Beziehungen mit diktatorischen Staaten. Uns ist bewusst, dass dieser Bericht für Maßnahmen gegen Venezuela oder andere Staaten, in denen sich die Bevölkerung für radikale Schritte in Richtung Gleichheit der Menschen entschieden hat, und vielleicht sogar als Rechtfertigung für militärische Interventionen aus angeblich humanitären Gründen missbraucht werden kann. Zu unserem Leidwesen scheint sich ein Teil unserer Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke jetzt aus Furcht davor für ein Nichteinmischungsprinzip zu entscheiden und damit, wenn auch unbeabsichtigt, dafür, bei nicht hinnehmbaren Diktaturen ein Auge zuzudrücken.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Tatsache, dass die EU ihre Außenpolitik ausdrücklich mit der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie verknüpft, sollte unterstrichen und gelobt werden. Doch nicht alle im Parlament und in anderen Gemeinschaftsorganen sind wohl der gleichen Ansicht, welche Menschenrechte verletzt werden und wo Demokratie herrscht und wo nicht. Vielleicht wäre es besser, diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt zu vermeiden, auch wenn wir damit die Dinge unter den Teppich kehren würden, statt uns mit ihnen auseinander zu setzen.

Davon abgesehen sollte der erste Punkt betont werden. Die Ausdehnung der Demokratie und der Schutz der Menschenrechte ist grundsätzlich eine gute Sache, die den Menschen in Ländern zugute kommt, wo weder Demokratie herrscht noch die Menschenrechte geachtet werden, sowie auch den Menschen in Nachbarländern (weshalb es so wichtig ist, diese Werte in unserer Nachbarschaft zu fördern) und der Welt als Ganzes.

Aus diesen Gründen unterstütze ich – wenn auch mit den genannten Vorbehalten – den vorliegenden Bericht.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das „Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte“ ist ein offenkundiges Eingeständnis, dass wir im Namen „der Demokratie und der Menschenrechte“ das Recht der EU verankern, imperialistische Interventionen zu Lasten der Völker auf der ganzen Welt vorzunehmen.

Der Bericht der Kommission bewegt sich in eine noch inakzeptablere und reaktionärere Richtung, da dort festgestellt wird, dass es „ohne die Zustimmung der Regierung des Gastlandes“ angewandt werden wird, um dem langen Arm der imperialistischen Politik der EU, verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und Organisationen, die in ihrem Land nicht offiziell registriert sind, also illegalen Organisationen, enorme Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Er sieht vor, ein produktives Arbeitskräftepotenzial für unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen zu schaffen, das heißt mit anderen Worten Ausbildung von Geheimagenten. Zu seinen Zielsetzungen gehört auch die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs sowie anderer spezieller internationaler Strafgerichtshöfe.

Die EU ernennt sich selbst zum weltweiten Schützer der Demokratie und der Menschenrechte, ganz im Sinne eines „Trojanischen Pferdes“, das dazu benutzt werden wird, die nationale und gesellschaftliche Souveränität der Staaten, die sich gegen die Beschlüsse der EU stellen, zu untergraben und Regierungen zu stürzen, die nicht mit ihr konform gehen.

Die Völker sollten ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen. Sie sollten ihren Kampf gegen diese barbarische imperialistische Union von Monopolkapitalisten intensivieren und das Bestreben der Imperialisten, die Position eines Weltgendarmen einzunehmen, auf den Müllhaufen der Geschichte werfen.

 
  
  

Bericht Sinnott (A6-0398/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die hohe Zahl von Verletzungen infolge von Unfällen oder Gewalt gibt nach wie vor Anlass zur Sorge. Deshalb begrüßen wir, dass den Ursachen dieser Verletzungen, unter welchen Umständen sie auftreten und warum, wann und wo sie geschehen, besonderes Augenmerk gilt. Für die Verletzungen gibt es zahlreiche Faktoren, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Faktoren. Je besser wir diese Aspekte verstehen, desto umfassender und vor allem besser werden die Maßnahmen sein, die zu ihrer Vermeidung ergriffen werden. Deshalb liegt in dem heute angenommenen Bericht die Betonung auf der Prävention.

Der erste Schritt ist daher das Sammeln von Informationen. Im Endeffekt kommt es aber darauf an, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern, wozu beispielsweise die Aufrechterhaltung einer öffentlichen Gesundheitspolitik mit einem garantierten Zugang zu medizinischer Versorgung für alle unabhängig von den wirtschaftlichen Umständen, die Gewährleistung einer hochwertigen öffentlichen Bildung und die Verringerung bzw. Beseitigung von Ungleichbehandlungen gehören. Unfälle und Verletzungen fordern unter den Menschen einen sehr hohen Preis – vorzeitige Todesfälle, ein jahrelanges Leben mit Invalidität – und verursachen sehr hohe Kosten für die medizinische Versorgung und Verluste für die Gesellschaft aufgrund von Produktivitätsausfällen. Doch Verletzungen können vermieden werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sich gesündere Lebensweisen anzueignen und öffentliche Politikmaßnahmen einzuführen, die dazu beitragen, die Lebensbedingungen sicherer zu gestalten. Vorbeugen ist besser als heilen.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Hauptbeweggrund des „Bemühens um die Prävention von Verletzungen“ besteht darin, in Bereiche zu investieren, die sich auszahlen werden. Anstelle der Gesundheit werden gewinnbringende Konzepte gefördert. Wir lehnen diese Anreize des freien Marktes, von denen dieses so genannte Bemühen um Prävention von Verletzungen geprägt ist, ab.

Ungleiche Vorfälle werden zusammengewürfelt und im Rahmen der persönlichen Verantwortung behandelt, mit der Begründung, dass sie alle in die Kategorie von Verletzungen fallen. Die wahren Unfallursachen werden verschleiert, und die Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Verletzungen wird in die falsche Richtung gelenkt.

Die persönliche Verantwortung wird als die Hauptursache dieser „Verletzungen“ bezeichnet, um die Verantwortung der Arbeitgeber für Unfälle am Arbeitsplatz nicht erkennbar werden zu lassen.

Die Propagierung „sicherer Verhaltensweisen“ verschleiert die Tatsache, dass eine Präventionsstrategie darauf gerichtet sein sollte, kollektive Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit an Orten zu ergreifen, wo die Arbeitnehmer leben und arbeiten.

Das Ziel besteht darin, den Arbeitnehmern direkt oder indirekt die Verpflichtung der Arbeitgeber sowie die Kosten zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz aufzubürden.

Und letztendlich besteht das Ziel darin, die weitere Intensivierung der Arbeit und die Senkung der Arbeitskosten voranzutreiben.

Die Schuld liegt zum großen Teil beim Staat. Um der freien Wirtschaft zu dienen, unterlässt er dringend notwendige Kontrollen und nimmt verbrecherische Versäumnisse und Mängel bei unternehmerischen Projekten hin, die wiederum das Unfallrisiko erhöhen. Der Staat sollte regelmäßig die Notwendigkeit der Unfallprävention unterstreichen, indem er über die tatsächlichen Unfallursachen informiert; zudem sollten die Stellen, die diese Unfälle registrieren und untersuchen, unter staatlicher Kontrolle stehen. Die Abdeckung beruflicher Gefahren durch die Versicherung, die Einrichtung einer staatlichen Behörde von Betriebsärzten und Sicherheitstechnikern werden die Grundlage für eine systematische Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz bilden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Wir sind es unserer Bevölkerung und der Umwelt schuldig, die Förderpolitik der Transporte kreuz und quer durch Europa umgehend einzustellen. Wenn Krebs und Atemwegserkrankungen zur vierthäufigsten Todesursache in der EU aufgestiegen sind, dann ist es dafür schon fünf nach zwölf.

Zur Förderung der Sicherheit gehört es aber auch, eine Lösung des multikulturellen Irrwegs zu suchen. Schließlich verdichten sich in immer mehr europäischen Städten Problemzonen, in welchen Ordnungs- und Sicherheitskräfte als Eindringlinge aufgefasst werden, in denen ein massiver Werteverfall herrscht und die staatliche Ordnung nicht mehr akzeptiert wird.

Nicht nur in Paris, sondern beispielsweise auch in Berlin gibt es Stadtteile, in denen ein Brand nicht rechtzeitig gelöscht oder Verletzte nicht abtransportiert werden können, weil Kommunikation mit der wütenden ausländischen Menge nicht möglich ist, wo helfende Hände Gefahr laufen, angegriffen oder bestohlen zu werden. So genannte No-Go-Areas, in die sich selbst die Polizei nur mehr im Großaufgebot hineintraut.

Genau so hat es in Frankreich begonnen und wohin dies geführt hat, ist uns allen bekannt. Wenn wir schon von Prävention und mehr Sicherheit reden, dann müssen wir auch diese Probleme endlich in Angriff nehmen, bevor die Situation eskaliert.

 
  
  

Bericht David Martin (A6-0430/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe natürlich für meinen Bericht über ein Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten gestimmt. Wie ich in der Aussprache bereits sagte, mag dies in finanzieller Hinsicht das am wenigsten bedeutende der neuen Außenhilfeinstrumente sein, obwohl es immerhin einen Haushalt von ca. 22 Millionen Euro pro Jahr umfasst und sich auf unsere externen Aktionen in 17 wichtigen Ländern erstreckt. Meines Erachtens werden die vom Parlament gebilligten Änderungen dazu beitragen, das Instrument besser auf die wirksame Förderung der Interessen und Werte der EU in diesen 17 heterogenen Ländern abzustimmen. Ich möchte den Kollegen aller Fraktionen für ihre Unterstützung danken, durch die es uns gelungen ist, einen so breiten Konsens zu finden.

 
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