Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die mündliche Anfrage an die Kommission zur illegalen Vogeljagd in Malta von Marcin Libicki im Namen des Petitionsausschusses (O-0013/2007 – Β6-0015/2007).
Marcin Libicki (UEN), Verfasser. – (PL) Frau Präsidentin! Der Petitionsausschuss, dessen Vorsitz ich innehabe, beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der verabscheuungswürdigen Jagd auf Vögel in Malta. Wir haben eine Petition von einer Reihe von Vogelschutzorganisationen erhalten, die insgesamt mehrere Hunderttausend Mitglieder zählen.
Diese Jagd ist aus drei Gründen zu verurteilen. Erstens, weil sie im Frühjahr stattfindet. Zweitens, weil Fallen verwendet werden. Drittens, weil sie von Motorbooten vom Meer aus erfolgt.
Es gibt einen überaus starken Widerstand gegen die Jagd, und erst kürzlich hat der Petitionsausschuss zwei umfangreiche Dossiers erhalten, in denen die jüngsten Verstöße gegen die Grundsätze, nach denen die Jagd eigentlich erfolgen soll, detailliert aufgelistet sind. Wie Sie sehen, ist hier auf dem Einband das Foto eines Fischadlers zu sehen, der zu den bedrohten Vogelarten in Europa gehört, aber in Malta immer noch gejagt und getötet wird.
Wir dürfen nicht vergessen, dass ausschließlich Zugvögel gejagt werden, weil sich keine Vögel über einen längeren Zeitraum in Malta aufhalten. All diese Vögel überwinden enorme Entfernungen – oftmals von Südafrika bis nach Nordeuropa und zurück. Sie landen in Malta, um sich einfach kurze Zeit auszuruhen und fallen dann den Jägern zum Opfer.
Meine Damen und Herren, wie wir feststellen konnten, sind die meisten Einwohner Maltas gegen diese Jagd. Im vergangenen Jahr startete der Petitionsausschuss eine Erkundungsmission in Malta, um über die Lage dort zu berichten. Wir gewannen den Eindruck, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung an der Jagd beteiligt ist. Diese Menschen kommen jedoch aus verschiedenen politischen Parteien und genießen deshalb die Unterstützung der Politiker von beiden Seiten der politischen Trennungslinie. Obwohl die Jagdgemeinschaft nur eine kleine Minderheit bildet, befindet sie sich in einer starken Position, denn sie weiß, dass alle politischen Parteien ihre Interessen schützen werden. Anders ausgedrückt: All diese Parteien sind bereit, den Jägern, die fest entschlossen sind, Vögel zu töten, Rückendeckung zu geben.
Wie wir vor kurzem erfahren haben, will die Regierung jetzt wieder Lizenzen für die Jagd im Frühjahr vergeben. Gerade diese Jagd im Frühjahr hat die verheerendsten Auswirkungen auf die Vogelpopulation in Malta wie überhaupt auf die Vogelpopulation in ganz Europa, weil, wie ich schon zuvor sagte, Zugvögel davon betroffen sind. Das hat Auswirkungen auf die Vogelpopulationen des ganzen Kontinents. Malta ist davon in der Tat am wenigsten betroffen, weil dort keine Vögel dauerhaft leben.
Im Zusammenhang damit habe ich eine Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet, in der es um Folgendes geht: Ungeachtet der Tatsache, dass die Kommission ein Verfahren gegen Malta wegen Nichteinhaltung der gegebenen Zusagen eingeleitet hat und trotz der Empfehlungen, die der Petitionsausschuss nach seiner Erkundungsmission im Mai vergangenen Jahres unterbreitet hat, will die maltesische Regierung wieder Lizenzen für die Jagd auf Wildvögel im Frühjahr 2007 vergeben. Dies entspricht der jährlichen gängigen Praxis Maltas seit Beitritt des Landes zur Europäischen Union im Jahr 2004. Die Frage lautet: Welche Sofortmaßnahmen gedenkt die Europäische Kommission zu ergreifen, um die maltesischen Behörden von einem wirksamen Verbot der Jagd auf Wildvögel – vor allem in der Zugsaison im Frühjahr – zu überzeugen? Es sei daran erinnert, dass viele dieser Vögel einschließlich der Raubvögel wie der Fischadler vom Aussterben bedroht sind. Wie will die Kommission die Regierung von Malta dazu verpflichten, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt? Wie will sie sicherstellen, dass die Vogelrichtlinie in Malta angenommen und entsprechend umgesetzt wird?
Ich erwarte Ihre Antwort, Herr Kommissar, ebenso wie der Petitionsausschuss und auch dieses Hohe Haus.
Stavros Dimas, Μitglied der Kommission. (EL) Frau Präsidentin! Ich möchte Herrn Libicki für diese Gelegenheit danken, den Standpunkt der Kommission zur Vogeljagd in Malta vorzutragen. Hier geht es um die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts.
Die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten verbietet eindeutig die Jagd auf die im Anhang II der Richtlinie aufgeführten wild lebenden Vogelarten während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen. Die Frühjahrsjagd ist – wie Herr Libicki auch sagte – die schlimmste Form der Jagd.
Laut Artikel 9 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten auch eine abweichende Regelung treffen. Dies ist aber nur unter besonderen Umständen möglich, wobei die äußerst strengen Kriterien dieses Artikels erfüllt werden müssen. Im Grunde genommen ist nur dann eine abweichende Regelung erlaubt, wenn es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt.
Im Jahr 2004 beschloss die maltesische Regierung, ihr Recht auf Anwendung einer abweichenden Regelung auszuüben, die die Jagd auf Wachteln und Turteltauben während ihrer Frühjahrswanderung betraf. Doch laut den Informationen, die der Kommission von den maltesischen Behörden übermittelt wurden, erfüllt die betreffende Regelung offenbar nicht die in der Vogelschutz-Richtlinie festgelegten Voraussetzungen. Vor allem konnten die maltesischen Behörden nicht hinreichend belegen, dass es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt bzw. dass die Frühjahrsjagd unter streng überwachten Bedingungen durchgeführt wird. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die abweichende Regelung für das Jahr 2004 nicht mit den Artikeln 7 und 9 der Vogelschutz-Richtlinie vereinbar ist. Im Juli 2006 wurde deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 des Vertrags eingeleitet. Die Kommission hat jedoch bisher noch keine offizielle Stellungnahme von den maltesischen Behörden erhalten.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die abweichende Regelung für das Jahr 2004. Der Kommission ist jedoch bekannt, dass Malta auch in den folgenden Jahren – d. h. in den Jahren 2005 und 2006 – die Frühjahrsjagd gestattet hat. Und offenbar wurde die Jagd auch in diesem Jahr – im Jahr 2007 – für zulässig erklärt. Die Tatsache, dass die Frühjahrsjagd unter Missachtung des Gemeinschaftsrechts in all diesen Jahren fortgeführt wurde, deutet auf eine systematische, mangelhafte Anwendung der Vogelschutzrichtlinie hin. Um daher den Gegenstand des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens auszuweiten, beabsichtigen wir, den maltesischen Behörden eine zusätzliche Mahnung zu übermitteln, in der die üblich gewordene Praxis der maltesischen Behörden seit dem Jahr 2004 angeprangert werden soll. Die Kommission wird ihren Beschluss voraussichtlich auf ihrer Sitzung am 21. März fassen. Sollte sich Malta nicht endlich an die Vogelschutzrichtlinie halten, wird die Kommission die vorgesehenen Rechtsverfahren bis zum Ende durchziehen. Allerdings haben wir diesen Punkt noch nicht erreicht, und ich hoffe nach wie vor, dass die maltesischen Behörden fortan das Gemeinschaftsrecht befolgen werden. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wird die Kommission auch weiterhin die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit Malta – so wie jeder andere Mitgliedstaat auch – die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie erfüllt.
Simon Busuttil, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (MT) Ich möchte eingangs jeden in diesem Haus und insbesondere den Kommissar daran erinnern, dass die Europäische Kommission während der Verhandlungen zwischen Malta und der Europäischen Union schriftlich anerkannt hat, das Malta auch nach dem Beitritt zur Europäischen Union Gebrauch von der Ausnahmeregelung macht, die dem Land die Vogeljagd im Frühjahr gestattet. Ich habe sogar das Dokument vom 27. September 2002 vor mir liegen, das dies beweist. Die Kommission weiß sehr wohl, dass die Verhandlungen mit Malta nicht einfach waren, weil die Entscheidung, ob Malta beitreten sollte oder nicht, das gesamte Land betraf, dennoch hat Malta sein Recht auf eine Ausnahme nicht aus einer Laune heraus verfolgt. Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass der Kommissar hierher kommt und bei der ersten Gelegenheit, bei der Malta von der Ausnahmeregelung Gebrauch macht, erklärt: „Das geht jetzt aber nicht.“ Wieso hat die Kommission während der Verhandlungen die Ausnahmeregelung erst schriftlich akzeptiert, nur um dann, als sie das erste Mal in Anspruch genommen werden soll, zu sagen, dass das nicht gestattet ist? Wie kann die Kommission ferner sagen, dass es Alternativen zur Frühjahrsjagd gibt? Wieso wurde das nicht im Verlauf der Verhandlungen gesagt? Das sind die Fragen, auf die wir von Ihnen eine Antwort erwarten, Herr Kommissar.
Ich bin vollkommen Ihrer Meinung, dass diese Ausnahmeregelung den Jägern nicht freie Hand lässt, und ich möchte Sie über einige Maßnahmen informieren, die Malta gegen Personen ergreift, die die Jagdvorschriften verletzen. Zunächst einmal dürfen nur zwei Arten im Frühjahr gejagt werden. Vor Maltas Beitritt war es gestattet, zu dieser Jahreszeit 32 Arten zu jagen; wir haben also die Zahl von 32 auf zwei reduziert. Zweitens wurde die Frühjahrsjagdsaison um 18 Tage verkürzt. Vor allem aber wurden drittens die Zwangsgelder für Personen, die die Vorschriften verletzen, auf 14 000 Euro, eine zweijährige Haftstrafe und den dauerhaften Entzug der Jagdlizenz für Wiederholungstäter angehoben. Mit anderen Worten: Beim zweiten Mal gibt es die rote Karte und einen Platzverweis. Ich hoffe, die Kommission räumt ein, dass dies positive Schritte nach vorn sind. Leider hat der Kommissar sie mit keinem Wort erwähnt.
Wir sollten also den Missbrauch der Vorschriften verurteilen, aber diejenigen, die die Regeln nicht verletzen, sollten nicht mit den Straftätern in einem Topf geworfen werden. Deshalb wende ich mich auch gegen all jene, die das andere Extrem vertreten und die Jagd vollkommen verbieten wollen. Außerdem sollte die Kommission trotz intensiven politischen Drucks sorgfältig darauf achten, dass sie im Verlaufe der Verhandlungen eingegangene Absprachen nicht ignoriert.
Anne Van Lancker, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Kommissar! Als belgisches sozialdemokratisches Mitglied des Europäischen Parlaments bedeutet es mir sehr viel, heute Abend an dieser Aussprache teilnehmen zu können, nicht zuletzt deshalb, weil diese Aussprache als Reaktion auf eine Petition der Königlichen Gesellschaft Belgiens zum Schutz der Vogelarten stattfindet, die mehr als 200 000 Unterschriften gegen die Vogeljagd auf Malta sammelte.
Hier handelt es sich tatsächlich um ein internationales Problem. In Malta werden jährlich Tausende von Zugvögeln geschossen oder gefangen. Das ist umso schlimmer, als Malta als einer der wenigen Rastplätze für Zugvögel bei ihrer Überquerung des Mittelmeers gilt. Was nützt es nun, wenn europäische Länder im Rahmen der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie viel Geld und Energie in Schutzmaßnahmen stecken und eben diese Vögel auf ihrem Zug in andere Länder geschossen werden?
Meinen maltesischen Kollegen möchte ich sagen, dass Malta im Beitrittsvertrag tatsächlich bis 2008 einige Übergangsmaßnahmen zugebilligt wurden, aber diese Maßnahmen beziehen sich nur auf das Fangen von Vögeln für die Zucht, für die Arterhaltung. Es handelt sich, anders ausgedrückt, um Tierschutzmaßnahmen. Unter keinen Umständen gestattet diese Übergangsmaßnahme die Frühjahrsjagd auf Zugvögel. Die Europäische Kommission hat in ihrer Notifizierung deutlich gemacht, dass Malta in diesem Fall die Vogelschutzrichtlinie mit Füßen tritt und dass Ausnahmen nicht zulässig sind.
Außerdem wird in Herrn Libickis Bericht der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses vom Juni 2006 die Art und Weise verurteilt, wie Zugvögel in großem Maße gejagt werden, und die Schlussfolgerung gezogen, dass die Ausnahmeregelung in Bezug auf die Vogelschutzrichtlinie, die Malta auf eigene Faust beschlossen hat, auslaufen sollte. Deshalb halte ich es für außerordentlich wichtig, dass das Europäische Parlament die Kommission in dem Verfahren unterstützt und Malta davon überzeugt, die Vogelschutzrichtlinie einzuhalten und mithin in diesem Frühjahr eine Jagd auf Zugvögel nicht zu genehmigen. Diesem Fall könnte übrigens entscheidende Bedeutung zukommen, wenn auch andernorts in der Europäischen Union Verstöße gegen die Vogelschutzrichtlinie festgestellt werden sollten.
David Hammerstein Mintz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin! Wir behandeln ein Thema, das für den Schutz der Umwelt, aber auch für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Gemeinschaftsrechts sehr wichtig ist.
Wir haben praktisch schon Frühling und in Malta wird weiter gejagt. Die illegalen Jäger haben einen beträchtlichen Teil des Territoriums des Landes eingenommen. Die Vogelschutzrichtlinie wird eklatant verletzt, während die maltesischen Behörden völlig untätig bleiben.
Die von der Regierung geschützten Jäger werden sogar gewalttätig. Drei maltesische Journalisten wurden ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem sie durch die Jäger brutal angegriffen worden waren, als sie zusammen mit Menschen, die gegen diese illegale Praxis protestierten, einfach ihrer Arbeit nachgingen.
Die Mehrheit der maltesischen Gesellschaft ist jedoch gegen diese Frühjahrsjagd. Nach einer kürzlich durchgeführten Umfrage lehnen 80 % der Malteser diese illegale Praxis ab. Selbst die Hotel- und Restaurantbesitzer in Malta sind dagegen, weil sie sagen, dass sie sich negativ auf den Tourismus und die Wirtschaft auswirkt.
Warum ist die maltesische Regierung entschlossen, diese illegale und barbarische Praxis zu schützen? Einzig die maltesische Partei Demokratische Alternative – die Grünen – verteidigt das Gemeinschaftsrecht in Malta. Die maltesische Regierung demonstriert eine empörende Nichteinhaltung des europäischen Vertrags, den sie vor sehr kurzer Zeit, vor dem Beitritt zur Europäischen Union unterzeichnet hat. Wie kann das sein?
Wir fordern die Kommission auf, angesichts dieser Infragestellung des Gemeinschaftsrechts fest und entschieden zu handeln.
David Casa (PPE-DE). – (MT) Die uns heute vorliegende Entschließung könnte einen sehr ernsten und gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Darin wird vorgeschlagen, dass eine von der Europäischen Union, diesem Parlament und vom maltesischen Volk im Rahmen einer Volksabstimmung und allgemeiner Wahlen bereits gebilligte Vereinbarung gebrochen werden soll. Diese Entschließung wird Auswirkungen haben, die über eine Befürwortung oder Ablehnung der Jagd hinausgehen werden, denn wenn sie angenommen wird, dann werden wir allen Europäern verkünden, dass die Europäische Union nicht Wort hält. Entschließungen dieser Art unterminieren die Glaubwürdigkeit der europäischen Institutionen. Welche Garantien haben wir als Bürger Maltas, dass die Europäische Union in Bezug auf die übrigen Verhandlungen ihr Wort hält? Welche Garantien haben alle anderen Europäer, dass die Europäische Union sich an das Ergebnis der mit dem jeweiligen Land durchgeführten Verhandlungen halten wird?
Die Fraktionen des Parlaments haben durchaus das Recht, ihre jeweiligen Pläne zu verfolgen. Das muss aber im Rahmen der richtigen Parameter geschehen, und keine Vereinbarung darf verletzt werden, nur weil einige Leute andere politische Interessen verfolgen. Wenn jemand die illegale Jagd ablehnt, dann vor allem ich. Ich bin wirklich auch der Erste, der die Gewalttätigkeiten, zu denen es während des Protestmarschs in Malta kam, verurteilt. Aber wenn von barbarischen Akten in der Europäischen Union die Rede ist, dann brauche ich ja nur auf das zu verweisen, was in Italien oder Spanien vor sich geht, zwei Länder, die ja auch zur Europäischen Union gehören und wo illegal gejagt wird. Deshalb meine ich, dass wir die illegale Jagd in der Europäischen Union auf jeden Fall bekämpfen sollten, aber wir sollten sie in der ganzen Europäischen Union bekämpfen und nicht nur in Malta.
Die während der Verhandlungen gegebenen Zusagen müssen ihre Gültigkeit behalten, und ich fordere alle meine Abgeordnetenkollegen einschließlich derjenigen, die nicht meiner Fraktion angehören, auf, sich für den Schutz dessen einzusetzen, was den europäischen Bürgern gehört. Ich möchte meinen Kollegen Herrn Schulz, den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, zitieren, der erst heute Morgen – wenn auch in anderem Zusammenhang – gesagt hat, dass man sich an Verträge hält, die man unterzeichnet. Das muss auch im Fall von Malta gelten. Deshalb müssen wir respektieren, was vereinbart wurde.
Louis Grech (PSE). – (MT) Wir glauben, dass die Regierungen aller Mitgliedstaaten einschließlich Maltas verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass sich die Umweltgesetzgebung einschließlich der Jagdvorschriften im Einklang mit den Richtlinien der Union, den Beitrittsverträgen und allen sonstigen Verträgen, die unterzeichnet wurden, befinden. Wir teilen ferner die Ansicht, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, für die Einhaltung dieser Richtlinien und Gesetze durch jedermann zu sorgen, und wir können die Praxis der illegalen Jagd in keiner Weise dulden. Deshalb wird in einem der von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge ein transparenterer Ansatz gefordert, und die Kommission und die maltesische Regierung werden aufgefordert, ihre technischen Standpunkte zu diesem Thema zu veröffentlichen, und zwar einschließlich der Protokolle zu Beschlüssen, die in entsprechenden Sitzungen bereits gefasst wurden oder noch gefasst werden.
Wenn man sich ins Gedächtnis ruft, dass die maltesische Regierung vor dem Beitritt Maltas zur Europäischen Union erklärt hatte, dass sie gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf die Frühjahrsjagd ausgehandelt hat, dann erlangt das umso mehr Bedeutung. Obwohl andere politische Kräfte und die Zivilgesellschaft ernste Bedenken bezüglich der Auslegung dieser Ausnahmeregelung durch die maltesische Regierung geäußert hatten, hat es die Europäische Kommission aus nur ihr bekannten Gründen vorgezogen, sich nicht zu äußern und keinen klaren Standpunkt zu beziehen. Das hat in dieser Angelegenheit leider nur noch mehr Verwirrung gestiftet. Hätte es seinerzeit auf beiden Seiten mehr Transparenz gegeben, dann wäre es zu weniger Ambivalenz gekommen und es wäre weniger wahrscheinlich, dass der maltesischen Gesellschaft zu Unrecht die damit verbundenen finanziellen Lasten aufgebürdet werden. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Joseph Muscat (PSE). – (MT) Es ist klarer denn je, dass die maltesische Regierung Umweltschützer, Jäger und Fallensteller getäuscht hat, als sie vor Maltas Beitritt zur Europäischen Union versuchte, den Eindruck zu erwecken, sie habe eine alle zufrieden stellende Lösung erreicht. Umweltregelungen müssen im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union und den Bestimmungen des Beitrittsvertrags stehen. Das ist klar, und wir haben das unsererseits seit langem betont. Ich wiederhole: Die maltesische Regierung hat die Menschen getäuscht.
Aber, meine Damen und Herren Kommissionsmitglieder, bevor Sie zustimmend nicken, muss auch festgestellt werden, dass Sie daran nicht ganz unschuldig sind. Vor dem Referendum, als die maltesische Regierung lauthals verkündete, dass sie eine Vereinbarung bezüglich der Frühjahrsjagd mit Ihnen habe, zogen Sie es vor, sich nicht zu äußern. Als die Labour Party, wir und einige Umweltschutzorganisationen und Jagdverbände Zweifel an diesem so genannten Erfolg äußerten, schwiegen Sie, obwohl viele von Ihnen schon in Malta waren. Das Mindeste, was die maltesische Regierung und die Kommission jetzt tun können, das ist die Veröffentlichung ihrer technischen Standpunkte, denn es reicht nicht, einfach zu behaupten, dass alle Diskussionspunkte veröffentlicht worden seien. Bestimmte Dokumente sind bis zum heutigen Tag unauffindbar, wie sehr wir auch nach ihnen suchen mögen. Es finden sich Verweise auf sie, aber es ist, als ob man einen Weg durch ein riesiges Labyrinth suchen muss. Diese Dokumente müssen allen zugänglich gemacht und die Protokolle aller Tagungen, die bereits stattgefunden haben oder noch stattfinden werden, müssen veröffentlicht werden, einschließlich der der jüngsten Tagung in Brüssel, nach der alle Beteiligten von einem Sieg sprachen. Ich verstehe einfach nicht, wie alle Beteiligten siegreich aus einem solchen Treffen hervorgehen können. Wenn diese Protokolle nicht veröffentlicht werden, dann werden letztlich diejenigen, die die Menschen getäuscht haben, das immer wieder tun.
John Attard-Montalto (PSE). – (MT) Es steht außer Zweifel, dass die Kommission selbst jetzt eindeutig erklärt, dass eine Verletzung des europäischen Rechts vorliegt. Meine Abgeordnetenkollegen von der anderen Partei behaupten, dass es ein Schreiben gibt, in dem steht, dass die Regierung eine Ausnahmeregelung geltend machen kann. Die allgemeine Verwirrung ist daher kein Wunder, zumal wenn man bedenkt, dass wir nur eine Handvoll Leute in diesem Haus sind, und nicht einmal wir können uns über die Fakten einigen. Wie meine beiden Kollegen aus der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament sagten, brauchen wir mehr Transparenz und müssen uns zumindest über die Fakten einig werden. Das Problem ist, dass es wirklich Unklarheiten und Verwirrung gibt. Das ist aber kein Zufall. Meines Erachtens ist diese Angelegenheit deshalb noch immer so verworren, weil es sich letztlich um eine politische Frage handelt, auch wenn die Jagd für Jäger und Fallensteller eine Leidenschaft und für BirdLife Malta eine Mission darstellt. Es geht darum, wer die Stimmen aus jenen Sektoren bekommt, die den Ausgang eines Volksentscheids oder von allgemeinen Wahlen entscheiden könnten. Wie meine Vorredner bitte ich darum, dass die Fakten der in Verhandlungen zwischen Malta und Europa erzielten Absprachen offen gelegt und möglichst so erläutert werden, dass alle Beteiligten sie verstehen. Abschließend möchte ich feststellen, dass es uns kaum gelingen dürfte, uns über eine Lösung für ein Problem zu einigen, wenn wir noch nicht einmal Einigkeit über die Fakten erzielen können.
Stavros Dimas, Μitglied der Kommission. (EL) Frau Präsidentin! Stimmen haben zwar Flügel und flattern von einer Partei zur anderen, aber ich bin vielmehr an der illegalen Jagd als an Stimmen interessiert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abgeordneten nicht bereits die Antworten auf die Fragen kennen, die sie gestellt haben. Sie wissen ganz genau, dass sämtliche Vereinbarungen, die für EU-Beitrittskandidaten gelten, der Öffentlichkeit bekannt sind. Es gibt keine geheimen Abmachungen, und ich bin mir sicher, dass die Abgeordneten das ganz genau wissen, denn sie sind nun schon seit zwei Jahren im Europäischen Parlament tätig. Daher verstehe ich wirklich nicht, auf welche geheimen Dokumente hier angespielt wird. Es gibt keine Geheimnisse. Sämtliche Vereinbarungen sind allgemein bekannt. Im Falle Maltas haben wir uns darauf geeinigt, dass für das Fallenstellen für Vögel eine Übergangsfrist gelten soll. Es gibt keine weiteren Abmachungen.
Was die abweichenden Regelungen betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass alle Mitgliedstaaten laut Artikel 9 berechtigt sind, eine Abweichung zu beantragen. Auch Malta kann nach den Bestimmungen des Artikels 9 eine abweichende Regelung beantragen. Doch statt einen Antrag zu stellen, hat Malta einfach auf eigene Faust eine abweichende Regelung eingeführt. Daher haben wir Malta vor dem Gerichtshof verklagt und warten seit Juli 2006 auf eine Antwort der maltesischen Behörden. Bisher haben wir noch keine Stellungnahme erhalten.
Herr Präsident, die Kommission begrüßt das aktive Eingreifen des Petitionsausschusses des Parlaments. Der Besuch der Mitglieder des Petitionsausschusses im Mai 2006 in Malta verlief recht erfolgreich, und der Bericht über den Besuch bestätigt, dass die Kommission und das Europäische Parlament in dieser Angelegenheit einer Meinung sind.
Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die maltesischen Behörden unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nach wie vor die Frühjahrsjagd gestatten. Malta macht sich hier eindeutig eines Verstoßes schuldig. Dies begann mit der abweichenden Regelung für die Jagdsaison im Jahr 2004, wurde in den folgenden Jahren fortgesetzt und hält offenbar bis heute an.
Der Kommission geht es vor allem darum, systematische und generelle Verstöße gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie zu unterbinden. Daher beabsichtigen wir – wie ich vorhin bereits sagte –, das laufende Vertragsverletzungsverfahren, das die abweichende Regelung für das Jahr 2004 betrifft, auf die allgemeine rechtswidrige Praxis in Malta auszuweiten. Somit sollten wir in der Lage sein, gegen künftige Verstöße vorzugehen und diese zu stoppen. Die entsprechende Entscheidung wird auf der Kommissionssitzung am 21. März fallen.
Was die aktuelle Lage anbelangt, wird eine Delegation der Kommission vom 28. bis 30. März nach Malta reisen, um diesen Fall ausführlicher zu besprechen. Wir werden von den zuständigen nationalen Behörden Erklärungen verlangen und ihnen klar machen, dass sie sich unverzüglich an die Gemeinschaftsvorschriften halten müssen. Sollten die maltesischen Behörden auf ihren Standpunkt beharren, wird die Kommission zur nächsten Verfahrensstufe übergehen. Das heißt, sie wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben und kann sofort danach den Gerichtshof anrufen.
Das Verfahren, das die Kommission nicht nur im Falle Maltas, sondern generell anwenden kann, sieht folgendermaßen aus: Nachdem die Kommission gemäß Artikel 228 eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben hat, kann sie im Rahmen des allgemeinen Verweisungsverfahrens eine Verfügung erwirken, in der der jeweilige Mitgliedstaat zur Unterlassung seines rechtswidrigen Verhaltens aufgefordert wird. Der Gerichtshof kann eine Verfügung erlassen, wenn seines Erachtens die dringende Notwendigkeit zur Abwendung eines irreparablen Schadens besteht, der durch einen eklatanten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht verursacht würde. Für diesen Verstoß müssen jedoch überzeugende Beweise vorliegen.
Im Falle Maltas hätte die Kommission bis jetzt noch keine Verfügung erwirken können, ohne zunächst einmal den Gegenstand des Verfahrens, das das Jahr 2004 betrifft, auf die folgenden Jahren (2005, 2006 und möglicherweise auch 2007) auszuweiten, was die Kommission – wie ich vorhin bereits sagte – auch tun wird. Der Gerichtshof hätte den Antrag ansonsten abgewiesen, da das Risiko eines irreparablen Schadens nicht mehr gegeben wäre. Der Antrag auf eine Verfügung wäre ohne praktische Wirkung geblieben, weil er sich lediglich auf den Verstoß im Jahr 2004 bezogen hätte. Aus genau diesem Grund – d. h. aus rechtlicher Sicht und zur Verhinderung künftiger Verstöße – hielten wir es für ratsam, das laufende Verfahren auf der Kommissionssitzung am 21. März auszuweiten.
Ich vertraue darauf, dass die maltesischen Behörden durch den Besuch der hochrangigen Beamten der GD Umwelt davon überzeugt werden, die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ohne Wenn und Aber einzuhalten.
Der Präsident. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung sieben Entschließungsanträge(1) eingereicht.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen, am Donnerstag, um 12.30 Uhr statt.