Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (12131/6/2006 – C6-0038/2007 – 2006/0005(COD)) (Berichterstatter: Richard Seeber) (A6-0064/2007).
Richard Seeber (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, sehr verehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Zeit nutzen, um meinem Freund Jacques Barrot zu danken, dass er sich immer wieder der Probleme des alpenüberquerenden Güterverkehrs annimmt und unser Mitstreiter auf dem langen Weg zu einer Lösung dieses Problems ist.
Doch heute sprechen wir über das Phänomen Hochwasser und darüber, was auf europäischer Ebene getan werden kann. An dieser Stelle gilt mein Dank Herrn Kommissar Dimas und seinen Mitarbeitern, den Schattenberichterstattern sowie der deutschen Präsidentschaft, die alle in einer sehr konstruktiven Weise mit mir gemeinsam erreicht haben, dass wir jetzt eine Einigung bereits in zweiter Lesung gefunden haben, die sehr weit geht und die wesentlichen Punkte enthält.
Ich darf daran erinnern, dass Überschwemmungen und Hochwasser die häufigsten Naturkatastrophen in Europa geworden sind. In den Jahren 2002 und 2005 hatten wir massive Überschwemmungen mit verheerenden Auswirkungen. Es waren Todesopfer zu beklagen, und wir hatten schwere Schäden an Wohnhäusern und Infrastrukturen. Wir waren sehr stark davon betroffen. Es gilt als wissenschaftlich gesichert, dass die Häufigkeit und Intensität starker Regenfälle zunimmt und in unmittelbarem Zusammenhang mit menschlicher Tätigkeit steht.
Zum Ersten liegt der Grund in der intensiven Urbanisierung, vor allem in Risikogebieten: Entwicklung von urbanen Flächen und Straßen, Änderung von Flussläufen, unüberlegte Bebauung von Überlaufflächen. Zum Zweiten kommt die Entwaldung hinzu, insbesondere die genehmigte Abholzung in Tälern zum Bau von Ferienhäusern beispielsweise, aber auch von Gewerbegebieten und Handelszentren. Zum Dritten führt eine sehr intensive Landwirtschaft zur Versiegelung der oberen Bodenschichten und verringert die Auen und Überlaufflächen. Und zum Vierten haben wir das Phänomen Bodenerosion, das auch seinen Teil dazu beiträgt.
Die Kommission hat nach den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2002 ein Hochwasseraktionsprogramm vorgelegt, in dessen Rahmen eben inter alia die Forschung und Information verbessert werden sollte. Des Weiteren hat die Kommission eine Mitteilung zum Hochwassermanagement vorgelegt, in der eine Analyse vorgenommen wurde und bereits konzertierte Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Eine dieser Maßnahmen ist der vorliegende Richtlinienvorschlag, der jetzt in das Kompromisspaket mündet, über das wir morgen abstimmen werden, um die hochwasserbedingten Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Infrastrukturen und auch die Wirtschaft zu verringern.
Angesichts des steigenden Risikos hochwasserbedingter Schäden ist es wirklich essenziell, auch einen europäischen Regelungsrahmen zu schaffen, da die große Mehrheit der Flüsse grenzüberschreitend ist. 80 % der europäischen Flussläufe sind nicht nur nationale, sondern grenzübergreifende Flussläufe. Daher ist es ganz klar, dass Europa hier hat reagieren müssen.
Aber das heißt auch, dass in dieser Regelung das notwendige Maß an Subsidiarität berücksichtigt werden muss. In einem engen Alpental herrschen eben nicht die gleichen Bedingungen wie auf einer griechischen Insel oder in der finnischen Ebene. Hier müssen wir darauf achten, dass wir nicht undifferenzierte Vorschriften annehmen, die dann in der Realität nicht befolgt werden können.
Die vorliegende Regelung sieht intelligenterweise drei Schritte vor: Zum Einen wird erst einmal bewertet, wo es überhaupt ein Hochwasserrisiko gibt. Es soll ja nicht sinnloserweise etwas gemacht werden, ohne dass konkret ein Risiko vorliegt. Zum Zweiten sollen Hochwasserkarten erstellt werden, und zum Dritten sind Pläne für das Hochwasserrisikomanagement auszuarbeiten, aber nur dort, wo es unbedingt erforderlich ist.
Viele Staaten sind im Hochwasserschutz schon sehr weit vorangekommen, und wir mussten auch Sorge dafür tragen, dass es zu keinen Doppelarbeiten kommt. Deshalb sind die Bestandsschutzregeln sehr umfassend, und die Mitgliedstaaten müssen nicht befürchten, dass es hier zu einer Verdoppelung der Maßnahmen kommt, sondern die gewählten Maßnahmen können natürlich — falls sie den Intentionen der Richtlinie entsprechen — voll umgesetzt werden.
Der Gemeinsame Standpunkt des Rates enthält ein paar Punkte, die unserer Meinung nach verbesserungswürdig sind. Insbesondere war es für uns nicht nachvollziehbar, warum dem Phänomen Klimawandel so wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es ist uns gelungen, in den Verhandlungen mit dem Rat den Aspekt Klimawandel mit aufzunehmen, der sich jetzt wie ein roter Faden durch alle Punkte zieht. Das ist auch wichtig und richtig, damit wir den Bürgern die richtige Antwort geben können.
Zusammenfassend hat es noch kleine Änderungen bei den Fristen gegeben, wir haben die Überflutungsflächen und den natürlichen Rückhalt verstärkt, wir haben eine nachhaltige Landnutzung durchgesetzt und dem Solidaritätsprinzip an allen Ecken und Enden zum Durchbruch verholfen. Es heißt, der Oberläufer soll keine Maßnahmen setzen, die dem Unterläufer schaden. Im Sinne einer guten europäischen Solidarität hat man das eigentlich geschafft.
Nun kann ich den Kollegen morgen den Bericht mit bestem Wissen und Gewissen vorlegen und zur Annahme empfehlen!
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Seeber, für seine hervorragende Arbeit zur Hochwasserrichtlinie sowie dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für seinen positiven Beitrag danken und beiden dazu gratulieren. Ich bin äußerst zufrieden mit dem raschen Fortschritt in der ersten und der zweiten Lesung. Das Europäische Parlament hat eine bedeutende Rolle dabei gespielt, eine Übereinkunft über einen exzellenten Text zu erreichen, und ich möchte diese Anstrengungen loben.
Das Ziel des Vorschlags besteht darin, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit sowie für wirtschaftliche Aktivitäten und die Umwelt zu verringern. Der Text in seiner jetzigen Form reflektiert diese Ziele und ermöglicht der Europäischen Union, sie zu erfüllen. Die Hauptmerkmale sind folgende: die Richtlinie führt – wie bereits von Herrn Seeber erwähnt – ein Verfahren in drei Stufen ein, das mit der Feststellung hochwassergefährdeter Gebiete beginnt. Der nächste Schritt ist die Erstellung von Hochwasserrisikokarten in Verbindung mit unmittelbaren und extremen Szenarien.
Die dritte Stufe betrifft die Ausarbeitung von Hochwasserrisikoplänen. Sie werden entlang der Einzugsgebiete, zu denen mehr als ein Land gehört, sowie entlang der Küstengebiete koordiniert.
Beim Hochwasserrisikomanagement ist eine mögliche Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Hochwasser aufgrund des Klimawandels berücksichtigt. Ich bin sehr erfreut darüber und stimme dabei mit Herrn Seeber überein, dass das Parlament auf einer deutlichen Erwähnung des Klimawandels bestanden hat.
Da sich das Klima bereits verändert, ist es neben der Bekämpfung und Eindämmung dieses Prozesses sicherlich erforderlich, sich diesen Gegebenheiten anzupassen. Die Europäische Union wird auf unerwartete Hochwasser größeren Ausmaßes vorbereitet sein müssen, die von intensiven und unvorhergesehenen Regenfällen begleitet sein werden. Die Überschwemmung von Küsten aufgrund von Stürmen und die Anhebung des Meeresspiegels werden wahrscheinlich zu erhöhten Hochwasserrisiken in Küstenregionen führen. Die Europäische Union muss bereit sein, diesen Gefahren, die durch die genannten Naturphänomene entstehen, zu begegnen.
Die Verbesserung der Koordinierung durch die Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Die umfassende Bewirtschaftung von Einzugsgebieten muss zwei Elemente umfassen: die Kontrolle der Wasserqualität und das Hochwasserrisikomanagement. Ich bin sehr erfreut darüber, dass das Europäische Parlament die Kommission in diesem Punkt unterstützt hat und dass der Bereich der Synergien zwischen beiden Verfahren erweitert worden ist.
Die grundlegenden Punkte, die in der ersten Lesung angesprochen wurden, sind beibehalten worden. Das betrifft die Umsetzung der Richtlinie im gesamten Gebiet der Europäischen Union und vor allem das besondere Gewicht, das den Einzugsgebieten beigemessen wird, zu denen mehr als ein Mitgliedstaat gehört. Mit diesem neuen und bedeutenden Rechtsakt wird die Europäische Union im Stande sein, die potenziell verheerenden Folgen von Hochwassern zu verringern und zu minimieren.
Anja Weisgerber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Zunächst gilt mein Dank dem Berichterstatter, Richard Seeber, für die gute Zusammenarbeit. Er hat mit der Ratspräsidentschaft einen tragfähigen Kompromiss ausgehandelt, der im Vergleich zum Vorschlag der Kommission wesentliche Verbesserungen enthält.
Es ist wichtig, in Europa einen gemeinsamen Weg zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden zu gehen. Flüsse und Hochwasser kennen keine Staatsgrenzen. Die Maßnahmen, die ein Staat im oberen Teil eines Flusslaufs ergreift, haben im Falle eines Hochwassers konkrete Auswirkungen auf die Gebiete, die sich weiter flussabwärts befinden. Diese Fälle haben häufig auch grenzüberschreitenden Charakter. Aus diesem Grund finde ich es wichtig, dass wirklich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union präventive Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen und nicht erst auf den Katastrophenfall warten.
Wie auch bei anderen Vorschlägen der Kommission ist es aber unsere Aufgabe als Parlament, darauf zu achten, dass unnötige Bürokratie, übermäßiger Verwaltungsaufwand und ausartende Berichtspflichten vermieden werden. Wir konnten einige zu bürokratische Regelungen verhindern und wesentlich verbessern. Insbesondere befürworte ich den Kompromiss hinsichtlich des Bestandsschutzes für bereits vorhandene oder in Bearbeitung befindliche Hochwasserpläne und -karten. Durch unsere Intervention werden jetzt alle Karten und Pläne anerkannt, die von den Mitgliedstaaten bereits fertiggestellt sind oder die momentan erarbeitet und bis Ende 2010 fertiggestellt werden.
In einigen Staaten sind die Erstellung und die Erarbeitung dieser Hochwasserschutzkarten in vollem Gange. Diesen Prozess jetzt mittendrin zu ändern, hätte eine unnötige Doppelarbeit dargestellt und zu erheblichen Mehrausgaben durch neue Ausschreibungen geführt, ohne dass für den Hochwasserschutz irgendein Vorteil zu erkennen gewesen wäre. Daher bin ich zufrieden, dass der Kompromiss vorsieht, dass diese Karten und Pläne im Rahmen der Richtlinie anerkannt werden können. Ich werde daher für den Kompromiss stimmen und bedanke mich nochmals herzlich beim Berichterstatter für die gute Zusammenarbeit!
Edite Estrela, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Seeber zu der Art und Weise, wie er den Prozess der informellen Gespräche geführt hat, gratulieren. Es waren sehr fruchtbare Gespräche, aus denen ein durch einen breiten Konsens gekennzeichnetes Paket von Kompromissänderungsanträgen hervorgegangen sind, das die Zustimmung des Rates finden sollte.
Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament unterstützt den erzielten Kompromiss, da er dem Kernziel der vorliegenden Richtlinie entspricht, nämlich den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des kulturellen Erbes und der Wirtschaftstätigkeit unter Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels bei Überschwemmungen. Es gibt immer mehr Zeiten extremer Trockenheit, auf die Zeiten großer Niederschlagsmengen folgen, die gehäuft zu Überschwemmungen führen.
Der uns vorliegende Vorschlag wird einen größeren Umweltschutz sicherstellen, wenn wir dafür eintreten, dass Informationen über mögliche Quellen von Umweltverschmutzungen infolge einer Überschwemmung in die Hochwasserrisikomanagementpläne aufgenommen werden. Ich begrüße auch, dass die Mitgliedstaaten Verantwortung für die Förderung der nachhaltigen Bodennutzung übernehmen, d. h. dass sie in ihrer Raumordnungspolitik mehr Sorgfalt walten lassen sollen. Angemahnt werden auch Solidarität, Dialog und Koordinierung zwischen den Nachbarländern.
Wir wissen, dass die Naturkatastrophen regelmäßig eine Spur der Verwüstung und des Todes hinterlassen. Der Weltgesundheitsorganisation zufolge kommen durch Naturkatastrophen jährlich Hunderte von Menschen ums Leben. Um schlimmeren Katastrophen vorzubeugen, müssen wir von der Kultur der Reaktion zu einer Kultur der Prävention übergehen. Vorbeugen ist besser als Heilen. Es ist wirksamer und kostengünstiger.
Vittorio Prodi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich möchte ich Herrn Seeber für die Zusammenarbeit bei der Erörterung und Ausarbeitung dieses Dokuments danken. Außerdem möchte ich dem Herrn Kommissar Dimas meinen Dank aussprechen, denn seine Anwesenheit in solchen Momenten ist immer ein großer Gewinn und wird sehr von uns geschätzt.
Es handelt sich hier um eine Richtlinie, die ich für sehr bedeutsam halte, auch im Zusammenhang mit anderen Richtlinien wie der Wasser-, der Abfall- oder der Bodenrichtlinie, die demnächst behandelt wird. Diese Richtlinien bilden einen äußerst wichtigen Präventionsrahmen, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, der auf die globale Erwärmung zurückzuführen ist und im Wesentlichen in einer Verschlimmerung von Extremereignissen wie zum Beispiel einer Zunahme der Niederschlagsintensität besteht.
Deshalb müssen wir generell auf die Prävention setzen, insbesondere bei der Landschaftspflege. Die vorliegende Richtlinie geht in diese Richtung, denn in ihr wird versucht, bewährte Verfahren, die weiter verbreitet werden können, sowie die Gesamtheit der Infrastrukturen und Erkenntnisse herauszustellen, die zur langfristigen Verhütung und kurzfristigen Vorhersage von Hochwässern beitragen, um den Katastrophenschutzteams wertvolle Unterstützung beim Katastrophenmanagement zu geben.
Ich halte diese Richtlinie für sehr unterstützenswert und begrüße außerdem den Kompromiss, der im Rahmen des Trilogs erzielt worden ist. Im Namen meiner Fraktion fordere deshalb auch ich dazu auf, dem vorliegenden Text zuzustimmen.
Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Mit der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken wird die Notwendigkeit von Maßnahmen unterstrichen, die in der Praxis bei geschäftlichen Unternehmungen leider oft zu kurz kommen. Die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken sollten als Grundlage für langfristige Pläne dienen, wenn es um Ingenieurarbeiten, Informationssysteme und andere Mittel zur Begrenzung von Hochwasserschäden geht.
Diese Richtlinie sollte außerdem mit den Bestimmungen zur Bewertung und Vermeidung von Dürrerisiken verknüpft werden, denn Dürren ziehen ja ebenfalls erhebliche wirtschaftliche und ökologische Schäden nach sich. Diese beiden Themen spielen in die Bereiche Wasserbewirtschaftung und Erhaltung von Gewässern hinein. Wenn man das Flutwasser auffangen würde, dann könnte es zur Linderung der Folgen von Dürrekatastrophen genutzt werden. Beide Systeme sollten jeweils auf ein gesamtes Flusseinzugsgebiet Anwendung finden, wobei den Interessen aller beteiligten Länder und Regionen Rechnung zu tragen ist.
Ich möchte Herrn Seeber für seinen sehr kompetenten Bericht danken. Durch die vorgeschlagenen Abänderungen wird sein Dossier noch verbessert und ergänzt.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Durch die saisonalen und regionalen Niederschlagsunterschiede, den langfristigen Klimawandel und die mangelnde Koordinierung zwischen einigen Ländern haben sich dramatische Flutkatastrophen zugetragen, die inzwischen 43 % aller Naturkatastrophen in Europa ausmachen und oft grenzübergreifenden Charakter haben.
Daran ist der Mensch mit seinen Aktivitäten nicht ganz unschuldig. Diese umfassen das Abholzen von Bäumen in Waldregionen, was zur Bodenerosion und zum schnelleren Abfluss des Regenwassers geführt hat, und den Bau von Städten in Überflutungsgebieten. Die zunehmende Häufigkeit und der Umfang der Flutkatastrophen werden wahrscheinlich eng mit den meteorologischen Bedingungen, dem Klimawandel und der Änderung der Flussläufe verbunden sein. Es ist dringend geboten, Maßnahmen zur Verhinderung von Hochwasserkatastrophen und zur Linderung ihrer Folgen zu ergreifen.
Dabei spielt zwar die Eindämmung der globalen Erwärmung eine bedeutende Rolle, doch sind die Planung und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten mindestens ebenso wichtig, wenn es um den Bau von Rückhaltebecken, Dämmen und Warnsystemen und Katastrophenschutz geht. In der Vergangenheit hat das Leeren von Rückhaltebecken in einem Land zu Hochwasserkatastrophen im nächsten geführt. Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters dieser Katastrophen müssen wir eine effektive internationale Zusammenarbeit – sowohl auf regionaler Ebene als auch mit den Nachbarländern, einschließlich Drittländern – sicherstellen, damit wir besser vorbereitet sind und die Folgen von Hochwasserkatastrophen verringern können.
Andreas Mölzer, im Namen der ITS-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Berichterstatter! Wir mögen im Vergleich zu früher zwar weniger oft unter Überflutungen zu leiden haben, da der Hochwasserschutz immer besser wird. Die Auswirkungen sind aber nichtsdestotrotz katastrophal.
Leider hat uns der technische Fortschritt unachtsam werden lassen, so dass immer öfter immer näher an hochwassergefährdeten Gebieten gebaut wird. Gemeinsam mit oft unbedachten Eingriffen in Flussverläufe und dem Rückgang natürlicher Retentionsräume wie den Auen ist somit ein hausgemachtes Problem entstanden. Die Agrarförderung der Union in den letzten Jahrzehnten hat sicherlich auch ihr Scherflein beigetragen, und die Wechselwirkungen zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Änderung der Bodenstruktur sind ein Grund mehr, die Gemeinsame Agrarpolitik in Richtung auf eine stärkere Unterstützung für natürliche Bebauung zu überdenken. Im Rahmen des geplanten gemeinsamen Hochwassermanagements müssen Maßnahmen wie Flussrückbau, Auenvernetzung und Entsiedelung natürlich ebenso bedacht werden. Wenn wir die Ziele der Erhaltung natürlicher Lebensräume und Berücksichtigung des Klimawandels ernst nehmen wollen, werden wir also neue, innovative Wege beschreiten müssen.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Morgen sind wir hoffentlich am Ziel einer langen Reise angelangt. Vor zwei Jahren, als unsere Beratungen über diese Richtlinie begannen, war ganz Europa überflutet. Das Wasser riss Häuser mit und zerstörte überall Dämme.
Mein Land, Ungarn, ist flussabwärts gelegen – ein Becken, in das eine Menge Wasser aus vielen Quellen fließt. Zwei der fünf größten Flüsse Europas fließen durch mein Heimatland, und deshalb verwundert es nicht, dass dort die Wassermenge pro Kopf am größten ist. Selbstverständlich sind auch die Schäden enorm. Im Jahr 2005, zu der Zeit des bereits erwähnten großen Hochwassers, mussten wir gezwungenermaßen mehr als 200 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investieren. Für uns stand eine Menge auf dem Spiel.
Wenn ich ein besonders wichtiges Element der neuen Richtlinie herausstellen müsste, würde ich mit Sicherheit die Zusammenarbeit nennen. Nach meinem Dafürhalten sind die gemeinsame geplante Vorbereitung, die gemeinsame Nutzung von Informationen und die gegenseitige Hilfe allesamt Elemente dieser Richtlinie, die verdeutlichen, dass wir das Hochwasserproblem nur dann angehen und lösen können, wenn wir zusammenarbeiten.
Ich gehe mit Herrn Dimas konform: Die Zukunft, der weltweite Klimawandel und die Antworten auf diese Herausforderungen zählen zu den bedeutendsten Fragen. Wahrscheinlich wird es quer durch Europa noch häufigere und unvorhersehbarere Hochwasser geben, die mit einem erheblicheren Anstieg der Wasserstände und größeren Zerstörungen einhergehen. Meines Erachtens wird diese Richtlinie bald auf die Probe gestellt, und ich bin mir völlig sicher, sie wird die Prüfung mit Bravour bestehen. Dank dieser Richtlinie werden weniger Menschen ums Leben kommen und weniger Schäden verursacht. Mit den erzielten Kompromissen bin ich voll und ganz zufrieden, und ich beglückwünsche Herrn Seeber zu seiner exzellenten Arbeit. Meiner Meinung nach ist es uns wirklich gelungen, eine Richtlinie zu konzipieren, die in Europa Menschenleben schützt und mehr Sicherheit bietet.
Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Hochwasser werden als Folge des Klimawandels, unzureichender Flussbewirtschaftung und von Bautätigkeiten in hochwassergefährdeten Gebieten zunehmen. Steigende Einwohnerzahlen und damit die steigende Anzahl von Wirtschaftsgütern in diesen Risikogebieten bringen ein höheres Risiko und höhere Schadenssummen mit sich. Zusätzlich zu wirtschaftlichem und sozialem Schaden kann Hochwasser schwerwiegende Umweltauswirkungen haben, zum Beispiel bei der Überflutung von Fabriken, in denen große Mengen toxischer Chemikalien gelagert werden. All dies hat auch unser Berichterstatter schon sehr ausführlich dargelegt.
Mit dem Kompromisspaket, das unser Berichterstatter verhandelt hat, werden wir die Ziele dieser Richtlinie besser erreichen. Ich möchte ihm von dieser Stelle aus herzlich gratulieren. Wichtige Punkte seines Berichts wurden bereits in den Gemeinsamen Standpunkt übernommen und können durch dieses Kompromisspaket noch besser zum Ausdruck gebracht werden.
Wichtig für das Europäische Parlament ist es, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei der Bewertung des Hochwasserrisikos berücksichtigt werden. Es wäre schwer vermittelbar gewesen, den Klimawandel bei der Einschätzung und Bewertung des Hochwasserrisikos außen vor zu lassen. Eine sehr wichtige Forderung ist, dass bei den drei Stufen dieser Richtlinie – nämlich bei der Bewertung des Hochwasserrisikos, bei der Erstellung der Karten und bei der Erstellung der Pläne für das Management – die jeweils besten Praktiken und besten verfügbaren Technologien verwendet werden.
Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Dimas, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Niederlande haben bei der Entwicklung der Hochwasserrichtlinie, wie sie uns nunmehr vorliegt, eine nicht unwichtige Rolle gespielt. Es ist dringend geboten, dass ein Rechtsrahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips errichtet wird. Was auf lokaler Ebene möglich ist, wird auch lokal getan. Dazu gehören Maßnahmen, die das Überlaufen von Kanalisationssystemen verhindern. Damit schützen wir die Umwelt, die menschliche Gesundheit und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Ein niedrig gelegenes Land wie die Niederlande hängt auf dem Gebiet des Wassermanagements von zahlreichen benachbarten Ländern ab. Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Mitgliedstaaten keine Maßnahmen ergreifen, die die Hochwasserrisiken in anderen Ländern ansteigen lassen. Ein koordinierter Ansatz ist daher unverzichtbar, und ich lege großen Wert auf den Grundsatz der Solidarität, der sich in dieser Richtlinienvorlage findet und noch expliziter in den Änderungsanträgen 48 und 61 des Kompromisspakets erwähnt wird, das ich vorbehaltlos unterstütze.
Neben dem Begriff Solidarität gilt es, den erwarteten Klimawandel und seine potenziellen Folgen bei der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen einzubeziehen, um so bestmöglich für die Zukunft gewappnet zu sein. Jetzt bleibt mir nur noch, dem Berichterstatter, Herrn Seeber, herzlich für die angenehme Zusammenarbeit zu danken und ihn zu diesem Ergebnis zu beglückwünschen.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte all denen, die während der Aussprache heute Abend das Wort ergriffen haben, für ihre konstruktiven Beiträge danken.
In das jetzt vorgeschlagene Kompromisspaket sind eine Reihe von Schlüsselelementen aufgenommen worden. Die wichtigsten sind: die eindeutige und rechtzeitige Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bei der vorläufigen Hochwasserrisikobewertung; eine Einigung auf 2011 als früheren Zeitpunkt für die erste vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos, wodurch den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben wird, die Hochwasserrisikokarten zu erstellen; ein höherer Stellenwert der Überflutungsgebiete und die Unterstützung nachhaltiger Flächennutzungsmethoden beim Hochwasserrisikomanagement; eine vernünftige Koordinierung – auch mit Blick auf die Umsetzung – mit der Wasserrahmenrichtlinie und ein Verweis auf den Grundsatz der Kostendeckung in dieser Richtlinie; eine weitere Betonung der Solidarität in Flussgebietseinheiten und nicht zuletzt die Notwendigkeit, für die Umsetzung der Maßnahmen, die in den Plänen für das Hochwasserrisikomanagement enthalten sind, klare Prioritäten festzulegen.
Ich weiß, dass diese Elemente dem Parlament bei der ersten Lesung sehr am Herzen lagen und dem Ausschuss dieses Mal auch wichtig sind. Ich glaube, dass das Parlament mit dem vorgeschlagenen gegenwärtigen Kompromisspaket zufrieden sein wird, da bei den Schlüsselgrundsätzen des vernünftigen Hochwasserrisikomanagements bedeutende Fortschritte erzielt worden sind. Ich bin auch besonders froh darüber, dass sowohl das Parlament als auch der Rat dieser Richtlinie, die die Kommission ja erst vor 13 Monaten vorgeschlagen hatte, eine so große Bedeutung beimessen. Das zeigt, dass relativ schnell eine Einigung erzielt werden kann, wenn es um die ernsthafte Herausforderung geht, Europa auf die Risiken einer möglicherweise erhöhten Hochwassergefahr vorzubereiten.
Die Kommission nimmt also das Ergebnis der Verhandlungen sehr erfreut zur Kenntnis. Die Kommission kann die vorgeschlagenen Kompromissänderungsanträge vollständig akzeptieren, und ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Seeber, noch einmal gratulieren und mich bei ihm für seine Anstrengungen, in zweiter Lesung eine Einigung zu erzielen, bedanken.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Gyula Hegyi (PSE), schriftlich. – (HU) Für Ungarn ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass die Europäische Union eine Richtlinie über den gemeinsamen Hochwasserschutz erlässt. Mein Land stellt ein Beispiel für ein flussabwärts gelegenes Land dar, in das 95 % des Süßwassers aus Flüssen fließen, die außerhalb seiner Staatsgrenzen liegen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass in einem Überschwemmungsgebiet die flussabwärts gelegenen Länder ebenfalls in die Hochwasservermeidungs- und -schutzmaßnahmen einbezogen werden. Ich vertraue darauf, dass die österreichischen, slowakischen und rumänischen Sachverständigen hierbei reibungslos mit den ungarischen Beamten aus dem Bereich Wasserwirtschaft zusammenarbeiten. Gleichermaßen halte ich es für wichtig, dass Hochwasserschutzpläne die potenziellen Gefahrenquellen enthalten, die im Falle einer Überflutung zu Umweltverschmutzungen führen können. In solchen Fällen richtet eine überflutete Industrieanlage oder eine andere Fabrik oft mehr Schaden an als das Wasser selbst. Da Hochwasser ebenso wie Luftverschmutzung keine Grenzen kennt, sollten Drittländer wie die Ukraine in die Durchführung der Richtlinie eingebunden werden.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Durch meine Tätigkeit als Vorsitzende der irischen Organisation „Hope Project“ habe ich an einer Untersuchung der Kommission mit dem Titel „Rescuing Disabled People in Emergencies“ teilgenommen. In dieser Studie haben wir festgestellt, dass Hochwasser ein besonders großes Risiko für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen darstellt. Wir haben gerade mit weiteren Untersuchungen begonnen, die sich ganz speziell mit dem Thema Hochwasser beschäftigen.
Es gibt zwei Gründe, warum Hochwasser zu einem solchen Problem geworden ist. Der erste ist der Klimawandel, der einen steigenden Meeresspiegel nach sich ziehen und in Irland zu mehr bzw. stärkeren Regenfällen führen kann. Zweitens gibt es in Europa, jedoch insbesondere in Irland, den Trend, Überflutungsgebiete zu bebauen. Es ist nicht ungewöhnlich, auf Feldern, die jedes Jahr mehrere Wochen unter Wasser standen, Wohngebiete mit 200 Häusern zu errichten. Irgendwann holt uns das jedoch einmal ein.
Ich möchte alle Abgeordneten dazu ermutigen, beim Thema Hochwasser bzw. Hochwasserschutz den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und für entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu sorgen.