Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
– den Bericht von Diana Wallis im Namen des Untersuchungsausschusses zur Krise der „Equitable Life Assurance Society“ über die Krise der „Equitable Life Assurance Society“ (2006/2199(INI)) (A6-0203/2007) und
– die Entwurf einer Empfehlung, eingereicht von Diana Wallis im Namen des Untersuchungsausschusses zur Krise der ,,Equitable Life Assurance Society“, zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses zur Krise der „Equitable Life Assurance Society“ (B6-0199/2007).
Diana Wallis (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Für uns und für meine Kollegen in diesem Untersuchungsausschuss geht heute eine 18-monatige Reise zu Ende. Dieses Dokument kann meinen Schreibtisch verlassen und ist nun für Ihren bestimmt, Herr Kommissar.
Als ich mich letzte Woche auf den heutigen Tag vorbereitete, wurde ich von einem Journalisten gefragt, ob ich grenzüberschreitend Finanzdienstleistungsprodukte kaufen würde. Das hat mich nachdenklich gemacht, denn ich konnte darauf nicht sofort antworten. Ich sagte: „Nun, ich weiß vielleicht zuviel.“ Ich weiß aufgrund dieser Untersuchung zuviel, und das beunruhigt mich etwas – es beunruhigt mich sogar mehr als nur etwas. Würde ich nach all dem selbst zu Hause, im Vereinigten Königreich, wo all das passiert ist, Finanzdienstleistungsprodukte kaufen? Das ist ein Finanzzentrum, das zu den besten in der Europäischen Union gehören soll.
Dieses ganze Problem der traurigen Krise von Equitable Life berührt den Kern der Frage des Vertrauens der Verbraucher in unseren Binnenmarkt. Es berührt den Kern der Frage, ob wir als europäische Bürger das Vertrauen haben, für unsere Zukunft zu sparen, für unsere Rente und andere Investitionen. Wenn wir als Gesetzgeber kein ordnungsgemäßes Regulierungssystem für den Binnenmarkt schaffen können, schaffen wir enorme Probleme für die Zukunft.
Was also ist bei Equitable Life passiert? Anderthalb Millionen Versicherungsnehmer wurden Opfer der Krise von Equitable Life. Das ist wirklich eine Krise von europäischem Ausmaß, die auch auf europäischer Ebene geregelt werden muss. Ich denke, wir alle sind uns im Klaren darüber und verstehen, dass Finanzdienstleistungsunternehmen – wie auch andere Unternehmen – in der Lage sein müssen, in der gesamten Europäischen Union auf der Grundlage dessen, was bisweilen als Herkunftsland/Tätigkeitsland der Kontrolle oder Kontrolle durch das Ursprungsland bezeichnet wird, Handel zu treiben und geschäftstätig zu sein. Aber wenn wir das tun – und das tun wir eindeutig -, muss absolut klar sein, wer wofür verantwortlich ist. In diesem speziellen Fall war das eindeutig nicht klar.
Vor einigen Wochen, Herr Kommissar, war ich an einem Vermittlungsverfahren beteiligt, bei dem wir uns mehrere Stunden mit einem anderen Rechtsakt, bekannt als Rom II, befasst und versucht haben, das richtige Verhältnis zwischen Ursprungsland und anderen Gemeinschaftsinstrumenten zu finden. Das ist für uns jedoch nicht nur eine semantische oder Formulierungsübung. Am Ende des Prozesses sagte jemand zu mir: „So, nun kann jede Seite hineinlesen, was sie will.“ Das eben sollte nicht der Fall sein. Wir müssen um der Menschen willen, die davon betroffen sind, eindeutig festlegen, wer wofür die Verantwortung trägt.
Meine Kollegen und ich haben in diesem Fall von Equitable Life festgestellt, dass sich Opfer beispielsweise in Deutschland oder Irland an die Aufsichtsbehörde ihres Landes gewandt haben, und die Aufsichtsbehörde dort sagt: „Tut uns Leid, dafür sind wir nicht zuständig.“ Dann begaben sich diese Opfer zur britischen Aufsichtsbehörde, die sagt: „Tut mir Leid, das hat nichts mit mir zu tun. Sie sind nicht mein Problem.“ Das deutet entweder auf einen Mangel in unserer primären Rechtsetzung oder einen Mangel in deren Umsetzung im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten hin. Das müssen wir klären. In Zukunft muss klar sein, wer für unsere Bürger zuständig ist, die letztlich den Schaden haben.
Wir haben also festgestellt, dass das britische Aufsichtssystem versagt hatte. Hinzu kam mangelnde Klarheit in Bezug auf Probleme, was Herkunfts- und Tätigkeitsländer betrifft, und vielleicht war man auch zu ehrfürchtig gegenüber einer Finanzinstitution, die es schon seit Hunderten von Jahren gab. Ein weiteres Problem war das Aufsichtssystem, das – umgangssprachlich ausgedrückt - vielleicht etwas zu zurückhaltend war. Wir wissen, dass wir nicht alle Risiken ausschalten können, aber wir haben auf jeden Fall Reserven.
Wir haben den Markt geöffnet, aber eines ist klar: Es gibt keine Mobilität ohne Haftung. Es muss diese Ausgewogenheit geben. Es muss ein Element des Schutzes geben. Und wie sieht dieses Element des Schutzes aus? Wir haben einen Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden namens CEIOPS, der zusammentritt. Es wird besser, aber es handelt sich um eine Art freiwillige Zusammenkunft oder ein Frühwarnsystem und nicht um schwarz auf weiß vorliegende gesetzliche Regelungen, die den Marktzugang gestatten. Wir wissen also, dass sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert, aber wir glauben, dass noch mehr getan werden kann und dass bezüglich der Aktualisierung des Siena-Protokolls Reserven existieren.
Dann sollen wir natürlich über Systeme für die alternative Streitbeilegung verfügen, um unseren Bürgern zu helfen, wenn etwas schiefgeht. Ich bin ein großer Fan der ADR, aber offen gestanden ist das, was wir eingerichtet haben und das sich auf dem offenen Markt behaupten soll, kläglich. Das irische System und das britische System sollen die besten sein! Ich bezweifle nicht, dass das stimmt, aber Sorge bereitet mir, was in anderen Mitgliedstaaten passiert. Wir müssen dafür sorgen, dass FIN-NET, das Netz für außergerichtliche Streitbeilegung, in jedem Mitgliedstaat ordnungsgemäß funktioniert, damit unsere Bürger sicher sein können, dass es etwas gibt, womit ihnen im Falle von ernsten Problemen geholfen werden kann.
Wo ist das einheitliche System für den grenzüberschreitenden Zugang zu Gerechtigkeit in der EU? Mag sein, dass es das für Leute mit dicker Brieftasche, die es sich leisten können, die Komplexität der Vorgänge zu verstehen, gibt, aber wir meinen, dass sich diese Frage nur beantworten lässt, wenn man den Bürgern die Möglichkeit gibt, kollektiv und grenzüberschreitend zu handeln, und dass wir dafür einen entsprechenden Mechanismus brauchen. Ich weiß, dass das vielen Menschen Angst macht, aber wir haben eindeutig festgestellt, dass es im Moment keinen richtigen Zugang zu grenzüberschreitender Gerechtigkeit gibt und die Ergebnisse ungleich ausfallen. Hier müssen wir etwas verbessern.
Die Petenten, die sich in diesem Fall an uns gewandt haben, waren hartnäckig, geduldig und verbissen. Sie gaben nicht auf, obwohl sie wussten, dass sie gegen das Vereinigte Königreich als Staat antraten. Es war sogar so, dass uns die Kommission anfangs sagte, dass in diesem Falle nichts zu machen sei. Aber wir haben während dieses Prozesses sehr viel über das Durchführungsverfahren gelernt. Künftig muss hier wesentlich vorausschauender gehandelt werden. Checklisten und anzukreuzende Kästchen reichen nicht aus. Wir wissen, dass es besser wird. Unsere Gesetzgebung muss transparenter werden. Wir brauchen Zusammenfassungen für die Bürger, damit die Bürger verstehen, worum es bei einer Regelung geht, sowie Entsprechungstabellen, damit wir wissen, was aus unserer Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten geworden ist. Bessere Umsetzung braucht eine proaktive Kommission in Verbindung mit einem wachsamen Parlament.
Ich möchte mich bei allen meinen Kollegen und dem Sekretariat bedanken, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben. Das war für uns Parlamentarier eine einmalige Chance. Ich glaube, dass dieser Bericht den Opfern helfen wird, die Parlamentarische Bürgerbeauftragte des Vereinigten Königreichs so in die Zange zu nehmen, dass sie möglicherweise Entschädigung erhalten. Vor allem aber hoffe ich, dass er unseren Institutionen einen kräftigen Anstoß in Bezug auf unsere Rechtsetzungsverfahren und das europäische Rechtssystem gibt.
Herr Kommissar, jetzt sind Sie am Zug – aber nicht nur Sie, hoffe ich, sondern auch der Kommissar für Justiz und der Kommissar für Verbraucherschutz. Wir warten auf Ihre Antworten.
VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT Vizepräsident
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Krise und der praktische Zusammenbruch der Equitable Life Assurance Society im Jahr 2000 war eine Tragödie für Hunderttausende von Inhabern von Policen, Rentnern und Versicherungsnehmern, und zwar nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen die Equitable Life tätig war. Viele haben große finanzielle Verluste erlitten und viel Leid erfahren.
Man sagt, Equitable Life sei die erste Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit gewesen. Ihre Geschichte reicht zurück bis in das Jahr 1762. Sie genoss einen ausgezeichneten Ruf. Wie konnte eine solch herausragende Versicherungsgesellschaft in derart große Schwierigkeiten geraten? Welche Schlussfolgerungen können daraus für den Versicherungsbinnenmarkt der EU und für den Binnenmarkt insgesamt gezogen werden?
Der uns heute vorliegende Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist bei der Beantwortung dieser Fragen eine sehr wertvolle Hilfe. Ich möchte dem Untersuchungsausschuss meine aufrichtige Anerkennung für seine beispielhafte Arbeit aussprechen. Die Vorsitzende des Ausschusses, Frau McGuinness, und die Berichterstatterin, Frau Wallis, verdienen höchstes Lob. Der Ausschuss hat sehr hart gearbeitet, um die Wahrheit herauszufinden und allen Beteiligten, den Opfern, den Aufsichtsbehörden, Wissenschaftlern und der Kommission die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten darzulegen.
Der Bericht betrifft die Beaufsichtigung von Equitable Life. Darin wird zudem unterstrichen, dass die Mitte der 90er Jahre durchgeführten Umsetzungs- und Durchführungskontrollen aus heutiger Sicht unzureichend waren. Der Ausschuss stellt fest, dass sich die Kommission energischer für die ordnungsgemäße Durchführung und Anwendung der Versicherungsvorschriften der EU hätte einsetzen können. Ich fechte die Erkenntnisse des Berichts nicht an.
Fairerweise anerkennt der Bericht, dass die Dinge zu jener Zeit so gehandhabt wurden. Die Kommission hat zu jener Zeit mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln ihr Bestes getan. Ich stelle zudem mit Befriedigung fest, dass der Bericht ebenfalls den Standpunkt vertritt, dass die Kommission nicht als Aufsichtsbehörde der Aufsichtsbehörden fungieren kann.
Am bemerkenswertesten und positivsten ist aus meiner Sicht, dass der Tenor des Berichts auf der Zukunft liegt und nicht auf der Vergangenheit. Wie also können wir die Situation verbessern und verhindern, dass etwas Ähnliches erneut passiert?
Der Bericht gibt 47 Empfehlungen. Einige sind an die britische Regierung gerichtet, einige an die Kommission und andere wiederum an sämtliche Gemeinschaftsinstitutionen. Sie erstrecken sich auf die Umsetzung und das Aufsichtssystem, die Rolle der Kommission und die Rolle von Untersuchungsausschüssen.
Dabei handelt es sich ausnahmslos um wohl überlegte Empfehlungen, die eine sehr ernsthafte Prüfung verdienen. Ich kann dem Parlament versichern, dass die Kommission alle an sie gerichteten Empfehlungen äußerst gewissenhaft prüfen wird. Dem üblichen Verfahren entsprechend werden wir dem Parlament eine schriftliche Antwort vorlegen.
Gestatten sie mir einige kurze Bemerkungen zum Versicherungssektor, der den Kern der Equitable-Life-Affäre bildet. Ich beabsichtige, dem Kollegium der Kommissare im Juli unseren Vorschlag zu Solvabilität II vorzulegen. Er wird die Beaufsichtigung und Regulierung des Versicherungsgewerbes in der Europäischen Union umfassend reformieren und regulieren. Ein Schlüsselelement dieses Vorhabens ist die wesentlich engere Verknüpfung zwischen den Eigenkapitalanforderungen eines Versicherungsunternehmens mit dessen genauem Risikoprofil. Damit werden sich zwar auch künftig nicht alle Mängel ausschließen lassen, aber ein Zusammenbruch wie der von Equitable Life dürfte damit wesentlich unwahrscheinlicher werden.
Der Bericht befasst sich außerdem mit der allgemeineren Frage, wie gewährleistet werden kann, dass das Gemeinschaftsrecht korrekt angewendet wird, und wie die Umsetzung überwacht wird. Die Kommission wird in Kürze ihre Überlegungen zur Verbesserung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts vorstellen. Ihre Empfehlungen enthalten diesbezüglich sehr wertvolle Gedanken.
Ich möchte mich nochmals bei Parlament und Untersuchungsausschuss für ihre Arbeit in dieser traurigen Angelegenheit bedanken und Ihnen versichern, dass die Kommission dafür Sorge tragen wird, dass die notwendigen Lehren auf EU-Ebene gezogen werden.
Robert Atkins, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Im Jahre 2004 erhielt der Petitionsausschuss zwei Petitionen im Namen von Versicherungsnehmern von Equitable Life aus der ganzen EU. Auf mein Betreiben hin und mit Unterstützung vieler Kollegen, die ein breites politisches Spektrum vertreten, veranlasste das Parlament eine Untersuchung von Equitable Life unter dem hervorragenden Vorsitz meiner verehrten Kollegin Frau McGuiness. Wir haben mit einigen der Tausenden von Personen gesprochen, die im Vereinigten Königreich, in Irland, Deutschland und etlichen anderen Ländern in finanzieller und emotionaler Hinsicht sehr unter dieser Angelegenheit gelitten haben. Wir haben Offizielle, Berater, Journalisten und sogar – in unbefriedigender Art und Weise – den Hauptgeschäftsführer befragt, aber die britischen Aufsichtsbehörden und die britische Regierung glänzten durch Abwesenheit.
Dabei stellten wir folgende Probleme fest: fehlerhafte Durchführung von EU-Rechtsvorschriften durch die britische Regierung; strukturelle Schwächen innerhalb der Finanzaufsichtssysteme des Vereinigten Königreichs und anderer Mitgliedstaaten sowie mangelnde Kommunikation zwischen ihnen; Mängel seitens der Kommission bei der angemessenen Überwachung der Durchführung von EU-Rechtsvorschriften durch einzelne Mitgliedstaaten; dubiose Aktivitäten von Mitarbeitern und Teilen der Führungsspitze von Equitable Life; die Unwirksamkeit der den Opfern zur Verfügung stehenden Schadenersatzsysteme sowie die Vernachlässigung von Pflichten und die Missachtung der angemessenen Erwartungen der Versicherungsnehmer durch diese Aufsichtsbehörden.
Wir gaben eine Reihe von Empfehlungen, deren Zahl sich, wie der Herr Kommissar feststellte, auf etwa 47 beläuft. An oberster Stelle steht dabei die Erkenntnis, dass die dritte Richtlinie Lebensversicherung nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bürger der EU nicht nur in dem Land, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat, sondern in der ganzen EU Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht erwarten können.
Aber vor allem fordern ich und meine Kollegen in der Konservativen Partei, dass jene Versicherungsnehmer entschädigt werden, die aufgrund von Mängeln des Aufsichtssystems und der beteiligten Minister Schaden erlitten haben.
Proinsias De Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs die Befürwortung dieses Berichts durch den Kommissar begrüßen. Das ist meines Erachtens ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg, den die Versicherungsnehmer eingeschlagen haben, um nach einer Lösung für ihre Schwierigkeiten zu suchen.
Ich möchte der Berichterstatterin und der Vorsitzenden sowie den Ausschussmitarbeitern und -mitgliedern für ihre Arbeit danken. Sie haben die Equitable-Life-Affäre sorgfältig analysiert, Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen gegeben. Noch wichtiger ist vielleicht, dass sie untersucht haben, wie die europäischen Bürger auf dem Binnenmarkt besser geschützt werden können.
Dieser bedeutende und begründete Bericht betrifft die Zwangslage von 1,5 Millionen europäischen Bürgern, die ihre Rente bei Equitable Life investiert hatten, einem von Europas ältesten und angesehensten Lebensversicherern auf Gegenseitigkeit, der besonders großes Vertrauen genoss. Hunderttausende von Menschen sind in große Schwierigkeiten geraten, weil die nationale Aufsicht im Vereinigten Königreich und anderen Ländern, in denen Equitable Life tätig war, versagt hat.
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas unterstützt diesen Bericht, aber nicht jeder ist über die Erkenntnisse unseres Ausschusses glücklich, wie einige Beiträge am heutigen Vormittag deutlich machen werden.
Einige argumentieren, die Kritik an der britischen Regierung sei übertrieben und die inzwischen erzielten Fortschritte würden nicht genügend gewürdigt. Wie dem auch sei, vor allem macht der Bericht deutlich, dass die europäischen Bürger wissen, dass sie sich an das Parlament wenden und ihrer Sache Gehör verschaffen können, und wir haben beim Zuhören gelernt, wie wir die Rechte der Bürger auf eine faire Behandlung auf dem Binnenmarkt besser schützen können.
Außer Zweifel steht, dass die so genannte Zurückhaltung seitens der britischen Aufsichtsbehörden das Unternehmen ermutigt hat, sich über einen langen Zeitraum etwas vorzumachen und damit seine Solvabilität zu unterminieren, was der Hauptgrund für diese Katastrophe ist. Daran werden auch noch so viele klagebegründende Tatsachen oder das Feilschen um Detailfragen nichts ändern. Klar ist auch, dass die Unternehmensführung einen großen Teil der Schuld für dieses unverantwortliche Vorgehen trägt.
Ausgehend davon ist es legitim, dass das Parlament die britischen Behörden auffordert, Möglichkeiten für die Entschädigung derjenigen zu prüfen, die in einigen Fällen ihre gesamten Ersparnisse verloren haben.
Klar ist auch, dass die Kommission weder gewillt ist noch über die erforderlichen Ressourcen verfügt, um die ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Recht durchzusetzen bzw. zu kontrollieren, ob es im wirtschaftlichen Alltag ordnungsgemäß angewendet wird. Außerdem haben wir festgestellt, dass die dritte Richtlinie Lebensversicherung selbst ernste Mängel aufweist, die behoben werden müssen.
Ich möchte etwas zur Situation der etwa 8 000 irischen Versicherungsnehmer sagen, von denen etliche riesige Summen verloren haben. Für sie ist es doppelt schwierig, Schadenersatz zu erhalten. Sie haben die Versicherung in dem Glauben gekauft, dass sie in einen irischen Fonds investieren, der, wie sie dann feststellten, gar nicht existiert. Sie haben ferner festgestellt, dass die irische Aufsichtsbehörde vor der Krise nicht das geringste Interesse am Vorgehen von Equitable Life hatte und es in vernachlässigender Weise versäumt hat, die von der dritten Richtlinie Lebensversicherung vorgesehene Option der Umsetzung von Wohlverhaltensregeln zu nutzen. Damit waren die Versicherungsnehmer praktisch der britischen Finanzaufsicht ausgeliefert, die jegliche Verantwortung für nichtbritische Versicherungsnehmer ablehnte.
Ich möchte ferner auf die etwa 70 in diesem Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Rechtsmittel verweisen, die eine Zusammenfassung unserer Erkenntnisse darstellen. Obwohl die Regulierung auf nationaler Ebene verbessert wurde, existieren nach wie vor große Lücken in Bezug darauf, wie wir dafür sorgen, dass finanzielle Dienstleistungen auch außerhalb ihres Herkunftslandes angeboten und in Anspruch genommen werden können.
Aus diesem Grund möchte ich abschließend auf den Vorschlag für eine kollektive Klage der Verbraucher vor nationalen Gerichten verweisen. Das gäbe Menschen, die keine Millionen auf dem Konto haben, die Möglichkeit ihr Recht bei Gericht einzuklagen. Es muss die Möglichkeit von Kollektivklagen vor nationalen Gerichten gegen transnationale Unternehmen oder nationale Aufsichtsbehörden geben, wenn der Grundsatz keine Mobilität ohne Haftung praktische Bedeutung haben soll.
Sharon Bowles, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich habe diese Angelegenheit aufgrund meiner Verbindungen mit Aylesbury, wo Equitable Life seinen Sitz hat, wo zahlreiche Arbeitsplätze verloren gingen und wo es viele Versicherungsnehmer gibt, aufmerksam verfolgt. Deshalb bin ich sehr froh, dass das Parlament die Umstände des Niedergangs von Equitable Life untersucht und hoffe, dass unsere Schlussfolgerungen den Versicherungsnehmern insofern Trost spenden, als sie bestätigen, dass viele ihrer Verdachtsmomente und Behauptungen begründet zu sein scheinen.
Ich bin dankbar für die Offenheit einiger – leider nicht aller – unserer Zeugen. Teile des uns vorliegenden Beweismaterials sind erstaunlich und sollten uns für die Zukunft die Augen öffnen. Vielleicht hatten wir es ja vermutet, aber reicht es aus, dass es die Kommission bei der Überprüfung der Umsetzung von Richtlinien bei einem schlichten Abhaken bewenden lässt? Ich bin froh, dass sie einräumt, dass das nicht ausreicht.
Wir bekommen häufig zu hören – und in vielerlei Hinsicht stimme ich dem zu -, dass sich die Aufsichtsbedingungen bereits stark verändert haben und sich im Zuge der Solvabilität-II-Richtlinie noch weiter verändern werden. Wir haben aber auch gehört, dass nicht alle Aufsichtsbehörden Einschüchterungsversuchen gegenüber immun sind, was im vorliegenden Fall ja ein Problem war. Wie der Kommissar sagte, kann Solvabilität II nicht alle Mängel ausräumen, und dazu ist sie auch nicht gedacht.
Die Untersuchung macht jedoch deutlich, dass Verbraucher und Versicherungsnehmer erwarten, dass ihre Investitionen sicher sind und dass jemand im Falle von Problemen die Verantwortung übernimmt und haftet. Andernfalls bleibt ein Zuwachs beim Abschluss von Privatrentenversicherungen ein frommer Wunsch.
Also ganz gleich, wie groß das Risiko ist, dass etwas schief läuft, wir können uns nicht vor der Frage der Entschädigung drücken, und auch wenn Solvabilität II nicht für alles eine Lösung vorsehen kann, ist es auf jeden Fall erforderlich, dass wir parallel dazu nach Möglichkeiten für die Entwicklung von Entschädigungsmechanismen suchen.
Abgesehen davon wurden in beschämender Weise Tatsachen unterschlagen, weil sich das britische Aufsichtssystem verändert hat und die Zuständigkeit vom DTI auf das Finanzministerium und danach an die FSA übertragen wurde, und jetzt haben wir eine so genannte unabhängige FSA ohne Haftung bei Vernachlässigung. Nach vorn schauend ist festzustellen, dass das Auswirkungen für beaufsichtigte Unternehmen wie auch für Versicherungsnehmer haben wird. Diesbezüglich besteht Handlungsbedarf, zumal möglicherweise Aufsichtsstrukturen in anderen Ländern aufgrund von Veränderungen in Richtung FSA-Modell gedrängt werden, und das wiederum bringt uns zurück zu generellen Fragen der Entschädigung.
Mit Blick auf die Zukunft müssen wir Ziffer 14 des Abschnitts Rechtsmittel in dessen weitester Auslegung sehr ernst nehmen. Darin heißt es: „Es sollte für die Regulierung immer eine uneingeschränkt verantwortliche Kompetenzkette geben. Die Hierarchie der Rechenschaftspflicht sollte auch dann nicht unterbrochen werden, wenn eine Reform der Aufsichtsverfahren/-gremien stattfindet.“
Seán Ó Neachtain, thar ceann an Ghrúpa UEN. – A Uachtaráin, ba mhaith liom ar dtús buíochas a ghabháil leis an tuairisceoir Diana Wallis as ucht an tuairisc seo a chur os ár gcomhair. Ar ndóigh, táimid ar fad anois ar an eolas faoi an 1.5 milliún duine as Ballstáit an Aontais Eorpaigh, 8 000 Éireannach ina measc, a chaill go leor airgid nuair a thit luach na bpinsean agus na gcláracha infheistíochta a bhí á reachtáil ag an gComhlacht Árachais, Equitable Life.
Maíonn an tuairisc go leor laigíochtaí rialaithe sa chomhlacht, laigíochtaí a thabharfadh le fios ag pointe i bhfad níos luaithe ná mar a tuigeadh go raibh fadhbanna airgeadais ollmhóra ag Equitable Life. Tagaimse leis an teoiric sin.
Maíonn an coiste go mba chóir go n-iompródh Rialtas na Breataine an caillteanas mór airgid a d’fhulaing go leor den phobal. Aontaím go láidir leis an moladh atá sa tuairisc, gur chóir do Rialtas na Breataine scéim chúitimh a chur i bhfeidhm dóibh siúd a chaill airgead mór tré chliseadh Equitable Life. Ba chóir go gcinnteofaí go bhfaigheadh Breatanaigh chomh maith le daoine ó thíortha taobh amuigh den Bhreatain, cúiteamh as a gcaillteanas.
Ba chóir go gcuirfeadh Ballstáit an AE agus an Coimisiún Eorpach córas rabhaidh i bhfeidhm, a thabharfadh fadhbanna maidir le rialú comhlachtaí airgeadais le fios go luath.
Mar fhocal scoir, ba chóir go nglacfadh agus go gcuirfeadh Rialtas na Breataine le aon mholtaí a dhéanfadh Ombudsman Pharlaiminteach an Ríocht Aontaithe, maidir leis na polasuithe a dhíol, a urraigh agus a riaraigh Comhlacht Árachais Equitable Life.
Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mein besonderer Dank gilt der Berichterstatterin. Ihr verdanken wir es, dass das Parlament einen umfangreichen und präzisen Untersuchungsbericht zur Equitable Life-Affäre zur Kenntnis nehmen und eindeutige und klare Schlussfolgerungen daraus ziehen kann. Damit gibt es für 1,5 Millionen geschädigte Versicherungsnehmer in Großbritannien und anderen europäischen Staaten neue Hoffnung auf finanzielle Entschädigung. Das Ergebnis ist eindeutig: Es wurden Versäumnisse des Vereinigten Königreichs bei der Umsetzung der einschlägigen EU-Versicherungsrichtlinie festgestellt. Neben den strukturellen Mängeln im europäischen Aufsichts- und Regulierungssystem werden aber auch die deutschen Aufsichtsbehörden kritisiert, nicht genug getan zu haben, um die Interessen der deutschen Versicherungsnehmer zu wahren.
Gerade für nichtbritische Anleger hat sich bezüglich möglicher Rechtsmittel und Schadensersatzforderungen ein regelrechtes Pingpongspiel entwickelt, bei dem sich keine der Behörden in den jeweiligen Ländern zuständig fühlte. Bei der Finanzaufsicht und beim Regulierungsrahmen gab es erhebliche Probleme, und dies nicht nur im Vereinigten Königreich. Eigentlich noch schwerwiegender ist, dass es auch auf EU-Ebene eindeutige Mängel im System der Aufsicht- und Finanzkontrolle sowie erschreckende Kommunikationsprobleme zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden gab. Dies ist aus europäischer Sicht brisant, da die Equitable Life ihre Leistungen in anderen EU-Staaten gemäß der dritten Lebensversicherungsrichtlinie nach dem von uns Grünen kritisierten Herkunftslandprinzip anbieten konnte. Danach überwacht lediglich die Behörde des Landes in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, die finanzielle Solidität und die Gewährleistung ausreichender Rückstellungen der jeweiligen Unternehmen.
Der Fall Equitable Life zeigt exemplarisch, dass es beim Abschluss eines Vertrages mit einem Versicherungskonzern mit Sitz in einem anderen europäischen Mitgliedsland zu Lücken beim Rechtschutz und der Finanzaufsicht kommen kann. Eine solche Rechtsunsicherheit zu Lasten der Verbraucher ist gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem ständig wachsenden grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsmarkt nicht akzeptabel. Ich begrüße daher, dass der Untersuchungsausschuss speziell bei den laufenden Arbeiten zu den künftigen Eigenkapitelanforderungen an Versicherer im Rahmen des Projekts Solvency II gesetzliche Konsequenzen fordert.
Die Kommission wird ferner aufgefordert, bis Jahresende den geplanten Gesetzesvorschlag zur Einführung von Garantiefonds bei den Versicherern vorzulegen, um Finanzdienstleistungen, die Bildung von Rückstellungen für Verbindlichkeiten sowie Sicherungssysteme für in- und ausländische Kunden europaweit verbindlich vorzuschreiben.
Godfrey Bloom, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Bei dieser ganzen Geschichte hat sich nun wirklich niemand mit Ruhm bekleckert. Aber natürlich haben wir es wieder einmal mit einem Fall zu tun, bei dem die Maxime vom Ausschluss der Gewährleistung aufgegeben wird. Als Finanzökonom wusste ich Mitte der 90er Jahre, dass Equitable Life nicht auf solider Grundlage stand, aber das Unternehmen pries seine Pläne mit dem Slogan „Es gibt keine Zwischenhändler“ direkt bei der Öffentlichkeit an. Tja, bei den Zwischenhändlern handelte es sich um Fachleute, aber die Alles-für-nichts-Kultur hat sich wieder einmal durchgesetzt.
Und was ist mit dem Giganten in diesem Bereich, der National Provident Institution? Ein ganz ähnliches Problem, aber sie hatten unter ihren Kunden nicht so viele Anwälte und Politiker. Sprechen wir also von einer Gemeinsamen Ordnungspolitik wie der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der Gemeinsamen Fischereipolitik? Warum übernehmen sie hier nicht unsere Buchführungs- und -prüfungssysteme? Gott möge uns helfen! Steuergelder für gescheiterte Investitionen? Das ist ein sehr unsicheres Pflaster, meine Damen und Herren. Marconi-Aktien? Institutionelle Pensionsfonds? Wo soll das hinführen? Manchmal gehen Investitionen schief. So ist das Leben. Das ist traurig, aber das muss man akzeptieren.
Ashley Mote, im Namen der ITS-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Dieser Bericht fordert die Einrichtung eines Entschädigungsprogramms für die Opfer durch die britische Regierung. Ein Artikel in der Zeitung „Scotland on Sunday“ interpretierte das so, als sei damit Schadenersatz in voller Höhe gemeint. Schön wär’s!
Bei den Untersuchungen unseres Ausschusses blieb die Parteipolitik im Hintergrund. Es ging um die Suche nach Fakten, obwohl sich einige Hauptzeugen weigerten, sich unseren Fragen zu stellen. Doch gegen Ende rückte die Parteipolitik wieder in den Vordergrund, und so ist dieser Bericht ein blasser Schatten dessen, was er sein könnte. Er hat kaum Zähne, und sein Biss ist recht schwach. Die Parlamentarische Bürgerbeauftragte des Vereinigten Königreichs hat ihren Bericht zum selben Thema absichtlich hinausgezögert, um diesen auszustechen, wovor der Ausschuss gewarnt worden war. Anstatt den Opfern zu helfen, versucht die britische Regierung aus Angst vor ihren Verpflichtungen diesen Bericht auf hinterlistige Art und Weise zu diskreditieren und zu unterminieren. Dieser Bericht hätte kategorisch auf einer umfassenden Entschädigung für alle Opfer unabhängig von ihrem Status bestehen sollen. Er hätte die britische Regierung auffordern sollen, sie für ihre Notlage und erlittenen Schäden zu entschädigen. Vor allem hätte er fordern sollen, dass die britische Regierung ein solches Programm ohne Ausflüchte und ohne weitere Verzögerung in Gang setzt. Es ist höchst bedauerlich, dass sie nichts davon tut.
Die EU hat den einfachen Bürgern im Vereinigten Königreich bisher recht wenig gebracht, aber das war zur Abwechslung eine Chance, um zu beweisen, dass die EU für reale Bürger eine reale Hilfe ist. Es ist bekannt, dass ich die britische Mitgliedschaft in dieser Institution nicht befürworte, aber selbst ich dachte, dass dies eine einmalige Chance für die Föderalisten ist, sich zu beweisen. Das Tor stand leer, und sie haben daneben geschossen.
Vor über 30 Jahren, als ich meinen Lebensunterhalt noch mit dem Schreiben von Drehbüchern verdiente, bat mich ein großes Versicherungsunternehmen – nicht dieses -, ihr gesamtes Ausbildungsprogramm zu schreiben. Danach war ich derart entsetzt, dass ich alle meine Lebensversicherungen aufgelöst habe. Dreißig Jahre später hat sich offenbar immer noch nichts geändert.
Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Dieser Bericht und diese Aussprache sind für die tatsächlichen Probleme vieler unserer Wähler von mehr Belang als viele andere Aussprachen in diesem Hohen Haus. Es gibt viele Bürger, für die der Zusammenbruch von Equitable Life mit verheerenden Verlusten verbunden war. Zugesagte Erträge und ein Ruhestand ohne Geldsorgen lösten sich von heute auf morgen in Wohlgefallen auf, und bis zum heutigen Tag sind diese Bürger die Verlierer.
Dieser Bericht enthält eine Reihe von treffenden Aussagen, doch der Bericht allein kann wenig ausrichten, um die Zwangslage derjenigen zu lindern, die Geld verloren haben. Das wird kaum überraschen, denn der Untersuchungsausschuss war nicht in der Lage, Zeugen zum Erscheinen zu zwingen, und folglich war klar, dass er nie mehr tun konnte, als auf die Problematik aufmerksam zu machen und im besten Fall anderen in der Zukunft zu helfen. Lediglich die Regierung des Vereinigten Königreichs kann den Versicherungsnehmern, von denen viele in meinem Wahlkreis wohnen, über ein Entschädigungsprogramm in sinnvoller Weise helfen.
Ich glaube nicht, dass eine verstärkte EU-Kontrolle für Finanzdienstleistungen oder eine Einmischung in die einzelstaatliche Rechtsetzung die Lösung ist. Es sind strenge Kontrollen und eine strenge Aufsicht für den Sektor notwendig, wobei der Schutz der Investoren an erster Stelle stehen muss, doch das muss durch die nationalen Gesetzgeber bei strenger Überwachung durch Aufsichtsbehörden geschehen.
Ich gehe davon aus, dass der demnächst erscheinende Bericht der Parlamentarischen Bürgerbeauftragten des Vereinigten Königreichs die Problematik erfassen und nicht dem Druck nachgeben wird, mit dem man sie zu einer Beschönigung des Equitable-Life-Skandals bewegen will.
VORSITZ: LUIGI COCILOVO Vizepräsident
Der Präsident. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um eine zahlreiche Gruppe von Besuchern aus dem italienischen Wahlkreis Salerno, die unserer Arbeit auf Einladung von Herrn Andria beiwohnen wollen, willkommen zu heißen.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs der Berichterstatterin, Frau Wallis, für ihre engagierte Arbeit in dieser Angelegenheit danken. Mein Dank gilt ferner allen Mitgliedern des Ausschusses, die sehr gut zusammengearbeitet und die Politik außen vor gelassen haben – vielleicht nicht immer aber meistens – und vor allem dem Sekretariat, das heute anwesend ist und dem ich für seinen Fleiß danken möchte.
Vor 18 Monaten habe ich den Vorsitz dieses Ausschusses übernommen. Es war eine große Ehre, diese Aufgabe zu übernehmen, und ich glaube, dass man durch Zuhören sehr viel lernen kann. Ich habe mich gefreut, heute Morgen vom Kommissar zu hören, dass wir aus unseren Fehlern lernen. Ich nehme seine Feststellung zur Kenntnis, dass er die Erkenntnisse des Berichts nicht anficht, und ich begrüße seine Pläne bezüglich der besseren Rechtsetzung und der besseren Anwendung von EU-Recht.
Es gibt jedoch über eine Million Menschen, die von dieser Aussprache hören werden und die direkt betroffen sind. Definitiv lässt sich feststellen, dass diese Aussprache und unsere Arbeit die Arbeit der Europäischen Union den Bürgern näher gebracht hat, denn wir haben heute zwei der ursprünglichen Petenten, die sich an den Untersuchungsausschuss gewandt haben, nämlich Paul Braithwaite and Tom Lake, in unserer Mitte. Ich möchte sie heute hier begrüßen. Sie sind hartnäckig geblieben. Ich frage mich schon sorgenvoll, wo wir jetzt wären, wenn sie nicht immer wieder nachgehakt hätten. Wahrscheinlich würden wir immer noch einfach alles abnicken und abhaken, und nichts hätte sich geändert. Selbst falls wir keine Entschädigung erreichen – obwohl ich betone, dass wir uns darum bemühen werden -, haben sie nicht nur ihrer eigenen Sache einen großen Dienst erwiesen, sondern auch dem allgemeinen Bereich der Regelung von Finanzdienstleistungen.
Worin bestehen unsere Schlussfolgerungen nach achtzehnmonatiger Arbeit? Nun, dass das Vereinigte Königreich die dritte Richtlinie Lebensversicherung mangelhaft umgesetzt hat. Mag sein, dass es an den richtigen Stellen sein Kreuzchen gemacht hat, aber die tägliche Anwendung wies Mängel und Defizite auf. Es hat in verschiedenen Bereichen versagt. Das betrifft u. a. die Anfechtung der Doppelrolle des Aktuars, die starke Konzentration auf Solvabilitätsspannen und andere sehr wichtige Fragen. Das zurückhaltende Vorgehen des Gesetzgebers und diese übermäßige Unterwürfigkeit gegenüber der Geschäftsführung von Equitable Life – all das deutet auf einen Mangel an Kontrolle und Regelung hin.
Allzu oft stellten wir fest, dass die Behörden des Herkunfts- und Tätigkeitslandes in der Lage waren, die Verantwortung aufeinander abzuwälzen, so dass nichtbritische Versicherungsnehmer regelrecht in der Luft hingen. So kam die Untersuchung zu dem Schluss, dass sowohl die irischen als auch die deutschen Aufsichtsbehörden einen ungerechtfertigt passiven Ansatz gegenüber Equitable Life verfolgten. Besonders bedauerlich finde ich als irische Europaabgeordnete, dass keine irische Behörde die Verantwortung für die völlig unzureichenden Handlungen übernimmt, die die irische Aufsichtsbehörde vor 2003 im Zusammenhang mit Equitable Life unternommen hat.
Bei der Prüfung der Wiedergutmachungsmechanismen stellten wir fest, dass allenthalben Verwirrung und in erheblichem Maße Ungleichbehandlung herrschte, worauf meine Kollegen bereits eingingen.
Damit komme ich zu den Empfehlungen. Wir haben unseren Petenten und denjenigen, die in den Ausschuss kamen, um sich einen Eindruck von unserer Arbeit zu verschaffen, nie etwas vorgemacht. Wir haben nie Entschädigung versprochen, aber wir sind der festen Überzeugung, dass die britische Regierung verpflichtet ist, die Verantwortung für diese Affäre zu übernehmen, und wir empfehlen ihr, die Versicherungsnehmer von Equitable Life im Vereinigten Königreich, in Irland, Deutschland und anderen Ländern zu entschädigen. Außerdem muss das VK die Empfehlungen der parlamentarischen Bürgerbeauftragten des Vereinigten Königreichs akzeptieren und umsetzen, die diese in ihrem zweiten mit Ungeduld erwarteten Bericht über Equitable Life gegebenenfalls gibt.
Wir müssen etliche ordnungspolitische Belange verschärfen. Eine Frage müssen wir uns nach diesem Debakel allerdings stellen: Können wir es den Verbrauchern in der EU wirklich verübeln, dass sie nicht stärker grenzüberschreitend einkaufen, wenn die grenzüberschreitende Dimension des Verbraucherschutzes nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wird? Was die unserer Berichterstatterin von einem Journalisten gestellte Frage, ob wir die Produkte grenzüberschreitend kaufen würden, betrifft, so ist die Antwort noch immer nicht besonders klar.
Wir haben die Empfehlungen vor uns, wir haben diesen bedeutenden fast 400 Seiten umfassenden Bericht vor uns; der Kommissar wird ihn aufgreifen, und dafür bin ich ihm dankbar. Ich möchte das Hohe Haus bitten, diesen Bericht und seine Empfehlungen ohne Einschränkung zu befürworten, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Peter Skinner (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin und den Kollegen im Ausschuss danken, die unermüdlich an diesem Fall gearbeitet haben. Mein Dank gilt auch den Petenten, die heute hier anwesend sind.
Ich wurde zum Berichterstatter für Solvabilität II ernannt. Einige dieser Punkte, und zwar insbesondere in Bezug auf die Beaufsichtigung der Herkunfts- und Tätigkeitsländer, werden nicht in dieser Aussprache untergehen. Die meisten werden sicher auch wissen, dass dies einer der Punkte ist, den wir weiter voranbringen werden. Zudem wurden im Verlaufe der Equitable-Life-Krise beträchtliche Veränderungen an Rechtsvorschriften und dem für die Finanzaufsicht zuständigen Apparat vorgenommen. Das Unternehmen existiert übrigens noch. Es ist nicht pleite gegangen, wie es im Bericht zunächst hieß, sondern es steckt lediglich in der Krise – einer schlimmen Krise, von der eine Million Menschen betroffen sind.
Doch wie jeder weiß, ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass britische, irische und deutsche Beschwerdeführer dem Bericht der Bürgerbeauftragten entgegensehen können, der, wie bereits jemand sagte, noch vor Jahresende vorliegen wird. Ich hoffe, dass die Frage der Entschädigung sowie andere Fragen an dieser Stelle geklärt werden, denn da sollten sie auch geklärt werden.
Leider weist der Bericht einige Mängel auf, und ich weise wirklich nur ungern auf sie hin. Der erste betrifft die Aussage, die britische Regierung habe der Aufforderung, vor dem Ausschuss zu erscheinen, nicht oder kaum Folge geleistet. Minister sind zu den Beratungen gekommen, an denen sie teilnehmen konnten, und haben sich nicht, wie der Bericht andeutet, gedrückt. Ich war dabei. Ich habe die britischen Minister zur selben Zeit wie jeder andere getroffen. Sie haben sogar Schreiben mitgebracht, die bei anderen Regierungen fehlten, was meines Erachtens hätte in Betracht gezogen werden sollen. Drittens bin ich ganz und gar nicht der Meinung, dass die Umsetzung dieser speziellen Richtlinie gescheitert ist, wie ein Blick auf den Prozess zeigt. Wenn ein Scheitern vorliegt, dann kann Sir Robert Atkins vielleicht erklären, wie es denn dazu kommen konnte, zumal zu einer Zeit, als er der Regierung angehörte.
Ich fürchte, dieser Bericht ist da schwach, wo er stark sein sollte und etwas bewirken könnte, und da stark, wo er nichts bewirken kann; z. B. im Bereich der Beaufsichtigung, wo er etwas tun könnte und wo er etwas tun wird. Als Berichterstatter für Solvabilität II verspreche ich, dass wir etwas im Hinblick auf die Koordinierung der gemeinschaftsweiten Beaufsichtigung von Herkunfts- und Tätigkeitsländern unternehmen werden, damit die Opfer nie wieder von den Aufsichtsbehörden von Pontius zu Pilatus geschickt werden. Ich erwarte, dass mich der Kommissar in dieser Sache unterstützt.
Marcin Libicki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Meine Anerkennung gilt selbstverständlich der Arbeit des Untersuchungsausschusses sowie der von Frau Diana Wallis. Wie stets begrüße ich die heute hier anwesenden Petenten wie auch Herrn Braithwaite und Herrn Lake. Schön, Sie alle zu sehen.
Was wir heute vorhaben, ist den erfolgreichen Bemühungen des Untersuchungsausschusses und vor allem auch des Petitionsausschusses zu danken, wo alles seinen Anfang nahm. Der Untersuchungsausschuss wurde aufgrund eines Berichts des Petitionsausschusses eingesetzt. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, den Bürgern zu helfen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es eine ganze Reihe von Fällen mit Hunderttausenden oder sogar Millionen von Opfern gegeben hat, wie etwa den Fall mit den Verbrauchsteuern auf Fahrzeuge in Polen und den Fall Lloyds, der ähnlich lag wie der Fall, über den wir heute sprechen. Ich erinnere auch an die Bezugnahme auf Gott in der Präambel des Verfassungsvertrags oder an die Sache mit dem Sender COPE, an die Unregelmäßigkeiten bei der Handhabung des Landerschließungsgesetzes in Valencia und den heutigen Fall der Equitable Life.
Millionen Menschen wenden sich an den Petitionsausschuss. Ihre Probleme werden hier erfolgreich gelöst oder erlangen zumindest die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.
Jean-Paul Gauzès (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst den ausgezeichneten Bericht würdigen, den Frau Diane Wallis unter der konsequenten Leitung von Frau McGuinness erstellt hat.
Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses zur Krise der Versicherungsgesellschaft Equitable Life offenbarten die schädlichen Auswirkungen einer lückenhaften Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften, die ihrerseits nicht hinreichend präzise sind. Die den Versicherten zugefügten Schäden müssen daher ausgeglichen und die Verfahrenshindernisse für ihre Entschädigung beseitigt werden.
Ich billige somit die Schlussfolgerungen des Berichts, in denen die britische Regierung aufgefordert wird, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ein geeignetes System für die Entschädigung der Versicherten von Equitable Life im Vereinigten Königreich und im Ausland festzulegen.
Diese traurige Affäre muss für uns Anlass sein, die versicherungsrechtlichen Vorschriften zu verbessern, damit der Verbraucher sein Vertrauen in die Versicherungsprodukte und ganz allgemein in die Finanzdienstleistungen nicht verliert. Unser Parlament wird anlässlich der Debatten über Solvabilität II einen Beitrag zum Schutz der Anleger leisten können. Diese Richtlinie, die die für den Versicherungssektor geltenden aufsichtsrechtlichen Regeln zum Gegenstand hat, muss zu diesem Zweck Frühwarnsysteme für die nationalen Regulierungsbehörden und für die europäische Regulierungsbehörde im Versicherungssektor vorsehen.
Bei einer derartigen Richtlinie müssen der Rat und die Kommission, wie es der Bericht empfiehlt, möglichst wenig bzw. soweit machbar überhaupt keine Ausnahmeregelungen zulassen. Die Mitgliedstaaten ihrerseits müssen darauf verzichten, bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zusätzliche nationale Forderungen zu erheben, und so eine Überreglementierung vermeiden.
Gleichzeitig gilt es, die Umsetzung der Richtlinien im Versicherungssektor wie auch in anderen Bereichen besser zu kontrollieren. Das macht es erforderlich, dass die Kommission bei der Kontrolle der Qualität und der Effizienz der umgesetzten Rechtsvorschriften eine proaktive Haltung einnimmt. Zudem wäre eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten ein echter Faktor für Fortschritte in dieser Richtung.
Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Über den Sinn eines derartigen Berichts bzw. eines derartigen Untersuchungsausschusses wird man noch lange diskutieren können. Und zur Wiedergutmachung des Schadens der Konsumenten wird das Ergebnis auch nicht führen. Auch wird zu sehr der Eindruck erweckt, dass man die Kommission und die verantwortliche Regierung als Folge des Berichts zur Kasse bitten kann. Wir können einige Lehren daraus ziehen, wie man etwas besser machen, besser regulieren und kontrollieren kann.
Der eigentlich alleinige Schadensverursacher, die Versicherung selbst, wird fast nur peripher berührt. Verschleierung hat die Geschäftspolitik dieser Versicherung dominiert. Kommissar McCreevy hat sich vor dem Ausschuss immerhin zu der Äußerung hinreißen lassen, dass dies eben die freie Marktwirtschaft sei. Wenn diese Einstellung zur Folge hat, dass man glaubt, die Eigenvorsorge für den Lebensabend einem so unkontrollierbaren Markt überlassen zu können, dann steht es um unsere gemeinsame politische Verantwortung verdammt schlecht! Das betrifft die Gesetzgeber, die nicht erfolgte Kontrolle der Kommission und die schlampige Umsetzung der Regelungen der zuständigen Regierung zu gleichen Teilen. Wenn dieser Bericht einen Sinn hat, dann den, dass der Rat, die Kommission und wir Begleit- und Kontrollgesetze schaffen müssen – das sage ich als Verantwortlicher für „Solvabilität I“ –, die den Konsumenten mehr Vertrauen und Sicherheit bringen können, gerade bezüglich der Vorsorge für den Lebensabend.
Vor allem aus diesem Grund stimme ich dem Bericht zu, der Signalwirkung hat, und ich glaube, dass er eine europaweite Lernfähigkeit der so genannten Marktwirtschaftler zur Folge haben wird und dass wir dementsprechend die notwendigen Maßnahmen zu setzen haben.
Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht und die Empfehlungen, über die wir heute sprechen, betreffen ein ganz konkretes Problem, nämlich die Krise der Equitable Life. In diesem konkreten Fall kann es keinen Zweifel daran geben, dass die britische Regierung weder die Bestimmungen der dritten Richtlinie über die Lebensversicherung erfüllt noch geeignete Rechtsmittel zur Verfügung gestellt hat. Dem Untersuchungsausschuss zufolge liegt daher die Schuld hier bei der britischen Regierung.
Wir sollten jedoch bedenken, dass mit der Equitable Life eine starke und hochangesehene Gesellschaft in die Krise geraten ist. Eine solche Krise kann auch jedes andere Unternehmen – und zwar nicht nur in der Versicherungsbranche – in fast jedem Mitgliedstaat treffen. Deshalb reicht die Evaluierung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts, wie sie die Europäische Kommission im Moment vornimmt, meines Erachtens nicht aus.
Ich stimme den Schlussfolgerungen des Untersuchungsausschusses, dass nämlich die Europäische Kommission der Qualität der Rechtsvorschriften auf Unionsebene wie auf der Ebene der Mitgliedstaaten größere Bedeutung beimessen muss, voll und ganz zu. Eine formalistische und nur auf die Statistik ausgerichtete Herangehensweise an die Überwachung der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht reicht bei weitem nicht mehr aus. Die Empfehlungen der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten stützen sich auf die Annahme, dass das EU-Recht wirksam umgesetzt werden kann, wenn genügend ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und die entsprechenden Mittel dafür bereitgestellt werden.
Dieser Einschätzung kann ich nicht uneingeschränkt zustimmen. Personalausstattung und die Höhe der uns zur Verfügung stehenden Mittel reichen als Maßstab nicht aus. Für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts braucht es Entschlossenheit und Engagement. Diese Maßnahmen sind nur dann glaubwürdig, wenn die Länder autorisierte, kompetente und verantwortungsbewusste Institutionen mit der Umsetzung des EU-Rechts betrauen, deren Leistungen einer Bewertung unterzogen werden. Um die Aufgaben, vor denen die Mitgliedstaaten stehen, ordnungsgemäß ausführen zu können, bedarf es dreier Faktoren: Wissen, Kompetenz und Einsatzbereitschaft.
Der erste – also Wissen – stellt heutzutage kein Problem dar. Der zweite, nämlich die Fähigkeit zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, betrifft die Zuteilung der entsprechenden Mittel für diesen Zweck und die Einstellung des geeigneten Personals – ein Punkt, dem die Kommission zurzeit den höchsten Stellenwert einräumt. Der dritte Faktor – die Bereitschaft – ist jedoch der wichtigste.
Joel Hasse Ferreira (PSE). – (PT) Der Bericht Wallis über die Krise der „Equitable Life Assurance Society“ bietet nicht nur die Gelegenheit, um diese Frage zu klären, sondern auch um der Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften und Empfehlungen einen neuen Impuls zu verleihen und im Versicherungssektor der EU eindeutigere Regeln festzulegen. Es gibt eine ganze Reihe sehr interessanter Empfehlungen, die sorgfältig von den anderen europäischen politischen Institutionen und den Regierungen der Mitgliedstaaten geprüft werden müssen. Ich zitiere aus dem englischen Original:
(EN) „The committee requests financial service legislation to provide for preventive early-warning systems that are able efficiently to signal potential problems arising from supervision or regulation of financial service companies, in particular when cross-border financial operations are involved.“
(PT) – und weiter
(EN) „The committee strongly recommends the further implementation of more sophisticated mechanisms which are able to guarantee exemplary cooperation between national regulatory authorities.“
(PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Bericht und die Aussprache darüber stellen uns vor einige Schwierigkeiten. Wir müssen den Bürgern, Verbrauchern und Versicherten vertretbare Hoffnungen geben, sie dürfen aber weder übertrieben noch unbegründet sein. Meiner Meinung ist die Position gegenüber der britischen Regierung nicht gründlich genug durchdacht worden, ja, ich halte sie sogar für äußerst gefährlich. Ich habe deshalb gewisse Bedenken in Bezug auf diesen Bericht, vor allem wenn geschrieben steht:
(EN) „The committee sees it as an obligation of the United Kingdom Government to assume responsibility for its failures in providing redress for citizens’ grievances.“
(PT) Meine Damen und Herren, damit will ich aber in keiner Weise die enorme Arbeit schmälern, die während der gesamten Aussprache zu diesem Thema geleistet wurde. Und ich bleibe auch bei meiner Auffassung, dass wir einerseits eindeutigere und umfassendere europäische Regelungen im Versicherungsbereich anstreben müssen und andererseits mit Hilfe von Untersuchungsausschüssen bestimmte Regeln auf Veranlassung des Parlaments kodifizieren sollten.
Othmar Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Versäumnisse wurden aufgedeckt, fahrlässiges Verhalten der Manager im Unternehmen dokumentiert, viele Lücken festgestellt, 70 Schlussfolgerungen und Empfehlungen durch den Ausschuss gemacht. Mit diesem Untersuchungsausschuss hat das Europäische Parlament seine Verantwortung wahrgenommen. Aber der Bericht ist nicht der Abschluss und die Beendigung eines Skandals, sondern er ist die Grundlage für die Notwendigkeit von Maßnahmen auf allen politischen und wirtschaftlichen Ebenen, die hier betroffen sind.
Das Vereinigte Königreich hat die Umsetzung der Dritten Lebensversicherungsrichtlinie unzureichend vorgenommen, die Kommission hat unvollständig kontrolliert, die Kontrolle der Aufsichtsbehörden ist in mehren Mitgliedstaaten ihrer Funktion nicht nachgekommen, das Management des Unternehmens hat das Vertrauen der Versicherten missbraucht, hat Menschen belogen und fahrlässig gehandelt, und die Kontrolle hat nicht funktioniert. Wir haben genug zu tun. Wir sollten aber auch deutlich sagen, dass das europäische Gesetz nicht die Ursache des Problems ist. Die Ursache ist die mangelnde Umsetzung und die fehlende Kontrolle der Politik.
Herr Kommissar, ich bin ein Anhänger der Marktwirtschaft, aber man sollte sich nicht auf den freien Markt ausreden. Wir haben im neuen Verfassungsvertrag ganz bewusst den freien Markt durch die soziale Marktwirtschaft ersetzt. Uns obliegt die Verantwortung, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Kontrolle wahrzunehmen: so viel Markt wie möglich, aber so viel staatliche Kontrolle wie notwendig. Und in diesem Spannungsverhältnis kommt es darauf an, gerade in der Frage der Vorsorge, der Pensionen, erteilter Garantien und damit in der Frage des Umgangs mit dem Vertrauen der Bürger in politische und wirtschaftliche Maßnahmen anhand dieses Berichts die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Pervenche Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident! Wir alle hier sind darauf bedacht, gute Rechtsvorschriften zu erarbeiten und für ihre korrekte Umsetzung zu sorgen. Insofern haben wir es hier mit einem Schulbeispiel zu tun. Die Umsetzung wurde eindeutig nicht der Qualität der Rechtsvorschriften gerecht. Diese Situation gilt es zu verbessern.
Zweitens möchte ich feststellen, dass in Großbritannien bereits Schlussfolgerungen aus dieser Situation gezogen wurden, denn einige Aufsichtsorgane wurden nach dieser Affäre umgestaltet. Zweifellos muss man noch weiter gehen.
Drittens sind in Europa Fortschritte hinsichtlich grenzüberschreitender Tätigkeiten vonnöten. Wir werden in diesem Bereich nicht vorankommen, wenn wir nicht darüber nachdenken, worin eine Beaufsichtigung von Akteuren bestehen muss, die Finanzprodukte in mehreren EU-Mitgliedstaaten anbieten.
Viertens gilt es die Strategie für die Produktplatzierung zu verbessern. Man kann nicht ein beliebiges Finanzprodukt zu beliebigen Bedingungen verkaufen. Und es wird keinen integrierten Markt für Finanzdienstleistungen geben, wenn nicht die Art und Weise, wie die Finanzprodukte den Kunden angeboten werden, verbessert wird, sonst werden die Fälle von Misselling zunehmen.
Fünftens fordert der Untersuchungsausschuss den Ausschuss für Wirtschaft und Währung auf, seine Schlussfolgerungen zu berücksichtigen. Zweifellos steht bereits jetzt, noch bevor die Schlussfolgerungen dieses Untersuchungsausschusses vorliegen, die Frage der Umsetzung der Richtlinien sowie der Verbesserung der Solvabilität der Finanzunternehmen und der Qualität der Überwachung der Finanzmärkte im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Es versteht sich, dass durch dieses Schulbeispiel unsere diesbezügliche Entschlossenheit nur noch gesteigert wird.
Der letzte Punkt ist schließlich die Frage der Klagemöglichkeiten der Geschädigten. Natürlich kann es hier nicht darum gehen, die Einleitung von Sammelklagen zuzulassen. Jedoch müssen wir, um glaubhaft zu sein, im Rahmen der Anleger- und Sparerschutzvorschriften die europäischen Rechtsvorschriften verbessern, wenn es darum geht, die Klagemöglichkeiten der Geschädigten festzulegen.
Marco Pannella (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Präsidium des Parlaments lediglich daran erinnern, dass die Verdienste dieses Hohen Hauses, das sich im Hinblick auf ein gestern endlich eingetretenes Ereignis einig war und sich somit im Einklang mit dem von uns allen geliebten Europa – dem Europa von Altiero Spinelli und anderen – befand, hervorgehoben werden müssen.
Wir wissen, dass das Parlament geschlossen für die Abschaffung der Todesstrafe gekämpft hat. Gestern nun haben die 27 Mitgliedstaaten, dank dieses einmütigen Parlaments, aber auch dank des italienischen Parlaments, einstimmig beschlossen, dass wir gegen die Todesstrafe sind.
Der Präsident. Ihr Wortmeldung betraf zwar nicht direkt die Geschäftsordnung, doch werde ich Ihren Hinweis trotzdem an das Präsidium weiterleiten.
Neil Parish (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau McGuinness dafür danken, dass sie den Ausschuss mit großem Geschick geleitet und im Wesentlichen erfolgreich dafür gesorgt hat, dass die Politik aus der Debatte herausgehalten wurde. Ich möchte außerdem Frau Wallis für all die Arbeit danken, die sie als Berichterstatterin in dieser sehr komplexen Angelegenheit geleistet hat. Natürlich sind das reale Menschen, die reales Geld verloren haben. Viele von ihnen hatten dieses Geld für ihren Ruhestand beiseite gelegt, für ihre Familien, und sie sind aufgrund dieser Krise in eine echte Zwangslage geraten. Ich zolle ihnen meinen Tribut dafür, dass sie mit dieser Angelegenheit zu uns gekommen sind.
Man darf natürlich auch nicht vergessen, dass es Equitable Life schon sehr lange gab, was den Menschen natürlich großes Vertrauen in diese Finanzinstitution einflößte. Selbst unser Unterhaus in Westminster hatte Rentenprogramme, die an Equitable Life geknüpft waren. Man kann also schwerlich jemandem vorwerfen, dass er sein Geld in ihre Policen investiert. Dem Ausschuss liegen Beweise dafür vor, aus denen unzweifelhaft hervorgeht, dass die überschussbeteiligten Policen zu überhöhten Rentensätzen angeboten wurden, und das Unternehmen konnte die Auszahlung derartiger Beträge auf Dauer nicht durchhalten. Uns haben Aktuare gesagt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird, wenn es weiter Rentensätze in dieser Höhe auszahlt. Doch man hat natürlich rechtzeitig personelle Veränderungen vorgenommen, so dass die neue Führungsspitze des neuen Unternehmens nicht für die Probleme ihrer Vorgängerin verantwortlich war.
Auf einem Binnenmarkt erwarten die Bürger Entschädigung, wenn sie Policen in Irland, Deutschland oder im Vereinigten Königreich kaufen, und für sie ist nicht von Belang, ob die EU oder der entsprechende Mitgliedstaat verantwortlich ist. Wichtig ist für die Betroffenen, dass sie Entschädigung erhalten. Und in diesem Punkt schließe ich mich Sir Robert Atkins und anderen an, die fordern, dass die britische Regierung sehr ernsthaft die Entschädigung von Menschen prüfen sollte, die reales Geld verloren haben. Wie ich bereits sagte, haben wir zweifelsfrei festgestellt, dass keine ordnungsgemäße Regulierung stattgefunden hat.
Ich empfehle diesen Bericht dem Hohen Haus.
Michael Cashman (PSE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich meinen Kollegen Sir Robert Atkins korrigieren. Er sagte, der Untersuchungsausschuss sei auf sein Betreiben gebildet worden. Diejenigen, die im Petitionsausschuss mitarbeiten, werden sich erinnern, dass ich den Anstoß gegeben habe, aber ich bin bereit, ihn daran teilhaben zu lassen.
Er sagte, und ich muss ihn korrigieren, dass die britische Regierung wie auch die Aufsichtsbehörde durch ihre Abwesenheit glänzte. Wo war er, als wir mit dem Chief Secretary im Finanzministerium und der Aufsicht zusammentrafen? Leider glänzte er durch Abwesenheit. Wir brauchen keine Vorhaltungen von ehemaligen konservativen Regierungen, die Däumchen gedreht haben, während die Rente der Bürger den Bach hinunterging.
Ich begrüße diesen Bericht, kann ihm aber nicht meine uneingeschränkte Unterstützung geben. Meines Erachtens schweift er in Bereiche ab, in denen er nichts zu suchen hat. Er versäumt es, die Maßnahmen und Vorkehrungen, die die Labour-Regierung seit 1997 getroffen hat, ordnungsgemäß anzuerkennen. Er schweift ab und befasst sich mit der Rolle des Berichterstatters über das Parlament hinaus, mit der Rolle des Berichterstatters auf der Ebene der Mitgliedstaaten, und das halte ich für unangebracht. Das kommt einem Eingriff in die Souveränität der Parlamente der Mitgliedstaaten und ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Vertrag gleich. Es stimmt, er enthält hilfreiche Vorschläge in Bezug auf den Binnenmarkt und die Verantwortung des Herkunftsstaates im Bereich Finanzdienstleistungen, aber ändert das etwas an der Not der Opfer, von denen wir heute zwei auf der Besuchertribüne haben? Leider nicht. Sie sind Opfer unseriöser Verkaufspraktiken, und wegen ihrer Notlage haben wir diesen nichtständigen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ich möchte auch die Arbeit der Vorsitzenden dieses Untersuchungsausschusses loben, wovon die Opfer aber leider nichts haben werden. Sie ist vielversprechend, bietet aber keine Garantien.
Deshalb habe ich von Anfang an darauf gedrängt, dass wir die Beteiligten, einschließlich der britischen Regierung auffordern, sich an die Empfehlungen der parlamentarischen Bürgerbeauftragten des Vereinigten Königreichs zu halten. Wenn es eine Entschädigung gibt, dann wird, soviel ist klar, der britische Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Die Gruppe der Labour-Abgeordneten wird nicht gegen diesen Bericht stimmen, aber sie wird sich aus den eben von mir erläuterten Gründen der Stimme enthalten. Bedauerlicherweise, da muss ich einem meiner Vorredner zustimmen, hat sich die Parteipolitik eingeschlichen, und damit wird den Opfern der Equitable-Life-Krise kein Dienst erwiesen.
Rainer Wieland (PPE-DE). – Herr Präsident! Die italienische Nation hat zahlreiche begnadete Artisten hervorgebracht. Aber ich halte es nicht für angemessen, dass so angesehene Kollegen wie der Kollege Pannella hier herkommen und das Parlament zum Zirkus machen, sich mal kurz in die letzte Reihe setzen, sich zur Geschäftsordnung zu Wort melden und etwas in einem völlig sachfremden Punkt vortragen. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Kollegen und auch den Zuhörern, die dieser Debatte folgen. Ich halte es auch nicht für angemessen, Herr Präsident, dass Sie nicht früher eingeschritten sind.
Zur Sache: Dieser Punkt ist in vielerlei Hinsicht ein Lehrstück. Wir sind als Parlament in eine neue Dimension eingetreten. Wir haben solche Petitionen aufgenommen und stehen kurz vor dem Ergebnis eines Untersuchungsausschusses. Ich möchte Frau Wallis und Frau McGuinness herzlich bitten, zumal wir schon erste Zuschriften bekommen: Wenn nach diesem Parlamentsbericht nichts geschieht, dann verzweifeln wir an Europa und dann verzweifeln wir an diesem Parlament. Ich möchte Frau Wallis und Frau McGuinness bitten zu überlegen, diesem Bericht, der noch veröffentlicht wird, einen kurzen Abriss dessen voranzustellen, was dieses Parlament kann und was nicht. Wir haben ja ein gewisses institutionelles Defizit, und dies muss in einfachen Worten und auch in Grafiken erklärt werden.
Es ist nicht so, dass das Vereinigte Königreich keine Entschädigungsregelungen und kein Entschädigungssystem hätte, sondern es ist vielmehr so, dass im Vereinigten Königreich ein anderer Haftungsmaßstab gilt. Dort wird für Vorsatz gehaftet, jedoch nicht für Fahrlässigkeit, Missmanagement oder anderes, was in anderen Mitgliedstaaten durchaus gegeben ist. Hier sind wir exakt beim Punkt. Wir werden in dieser Europäischen Union herausfinden müssen aus den alten Schützengräben zwischen Herkunftslandprinzip und Bestimmungslandprinzip, weil beide Extreme nicht angemessen sind und es uns bisher noch nicht gelungen ist, ein System auf der Mitte der Straße zu finden. Folglich kommt es zu derart vielen Unregelmäßigkeiten. Wir müssen versuchen, gerade für komplizierte Bereiche wie Finanzdienstleistungen ein neues System zu finden, sonst werden wir immer scheitern.
Ich hoffe, dass, wenn die englische Regierung zu einer Entschädigungslösung findet, diese Lösung dann für sämtliche Europäer gilt, weil der englische Steuerzahler in der Vergangenheit vom Erfolg der Firma Equitable Life profitiert hat, der sich nicht zuletzt ihrem Auftreten auf dem Binnenmarkt verdankt. Und dieses Auftreten auf dem Binnenmarkt hat zu Schädigungen von Bürgern in den anderen Mitgliedstaaten geführt.
John Purvis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Viele Investoren, einschließlich zahlreicher Rentner, haben während der Baisse zwischen 2000 und 2003 Verluste erlitten. Der Unterschied im Falle der Equitable Life war Fahrlässigkeit. Die Funktion des Aktuars war neutralisiert worden, und das Geschäftsmodell stand auf äußerst wackligen Füßen, die nicht wegknickten, solange verkauft wurde. Aber wenn damit Schluss ist, was dann? Das Ganze kam einer Verkaufsmaschine gleich, die aus dem jahrhundertealten Ansehen Kapital schlug. Dabei war es ein auf Treibsand gebautes Kartenhaus, und das wusste die Geschäftsführung ebenso gut wie die Finanzaufsicht.
Wie ist Equitable Life damit durchgekommen? Das Unternehmen arbeitet unter einer EU-Richtlinie, deren Einhaltung angeblich von der zuständigen britischen Aufsichtsbehörde überwacht wurde. Die Aufsichtsbehörde wusste, dass das Fundament von Equitable Life alles andere als solide war, und klammerte sich an die vergebliche Hoffnung, dass sich im Verlaufe der Zeit alles zum Guten wenden oder ein Ritter ohne Furcht und Tadel kommen und das Unternehmen freikaufen würde. Deshalb durfte immer noch verkauft werden, obwohl der Verkauf hätte längst eingestellt werden müssen.
Wieso wurde eine Leitungsstruktur zugelassen, bei der der gesetzliche Aktuar gleichzeitig auch Chief Executive war? Wieso durfte Equitable Life den Verkauf in Großbritannien und in anderen Mitgliedstaaten fortsetzen, obwohl die zuständige Aufsichtsbehörde über die Situation bei Equitable Life informiert war?
Das ist nicht nur eine traurige Geschichte; es ist eine Geschichte der Pflichtverletzung. Es kann nicht hingenommen werden, dass Mitgliedstaaten ihre Aufsichtsbehörden vom Vorwurf der Pflichtverletzung freisprechen, wenn doch eigentlich das Ursprungslandprinzip und das Herkunfts-/Tätigkeitslandssystem am europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen funktionieren sollen.
Herr Kommissar, Sie müssen – gerade im Hinblick auf Solvabilität II - darauf bestehen, dass die Mitgliedstaaten und ihre Aufsichtsbehörden für Pflichtverletzungen in vollem Umfang haftbar sind. Es darf nicht zugelassen werden, dass Mitgliedstaaten diese Behörden von einer solchen Haftung freistellen.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich glaube, die Aussprache heute Vormittag hat gezeigt, dass die ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts eine Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes darstellen. Es freut mich persönlich, dass sich der Untersuchungsausschuss über die spezielle Problematik von Equitable Life hinaus mit allgemeineren Aspekten der Umsetzungs- und Durchführungskontrolle befasst hat. Die auf realen Erfahrungen beruhenden Empfehlungen sollten dazu beitragen, dass wir in der aus 27 Ländern bestehenden Europäischen Union nicht aus dem Auge verlieren, was im alltäglichen Leben passiert.
Ihre Arbeit ist für unsere kontinuierlichen Maßnahmen zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts von grundlegender Bedeutung, und Ihre Vorschläge sollten in der bevorstehenden Mitteilung ihren Niederschlag finden. Ihre Arbeit ist ferner für viele Opfer, die zusehen mussten, wie sich ihre Ersparnisse in Luft auflösten, von entscheidender Bedeutung. Klar ist, dass die britischen Behörden und die britische Justiz für die direkte Wiedergutmachung zuständig sind. Der noch in diesem Jahr vorzulegende Bericht der parlamentarischen Bürgerbeauftragten des Vereinigten Königreichs wird sich mit dieser Frage befassen.
Die Kommission hat hier keine Regelungsbefugnis, aber für uns und den Binnenmarkt sowie das Vertrauen der Verbraucher ist wichtig, dass Versicherungsnehmer unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie leben, gleich behandelt werden. Die Kommission nimmt auch die allgemeineren Empfehlungen zur Wiedergutmachung zur Kenntnis; jene, die eine Antwort auf europäischer Ebene fordern, werden derzeit geprüft. Gute Umsetzung beginnt mit guter Gesetzgebung, doch fragwürdige Kompromisse mit Texten, die jeder nach Belieben auslegen kann, bilden den Nährboden für eine schlechte Durchführung. Das ist eine gemeinsame Verantwortung – dafür sind alle Institutionen zuständig.
Abschließend möchte ich dem Untersuchungsausschuss und Frau Wallis als seiner Berichterstatterin zu ihrer ausgezeichneten Arbeit gratulieren. Alle Parteien wurden in fairer Weise gehört. Wir haben wichtige Lehren gezogen, die wir bei unserer künftigen Arbeit berücksichtigen werden.