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Verfahren : 2007/2001(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0302/2007

Aussprachen :

PV 05/09/2007 - 14
CRE 05/09/2007 - 14

Abstimmungen :

PV 06/09/2007 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0381

Plenardebatten
Hinweis
Donnerstag, 6. September 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

6. Stimmerklärungen
PV
  

– Bericht: Segelström (A6-0308/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum spezifischen Programm „Drogenprävention und -aufklärung“ im Rahmen des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ gemäß der Empfehlung meiner Kollegin Inger Segelström einstimmig angenommen hat.

Ich bedauere, dass der Rat trotz Billigung der Standpunkte des Parlaments die Änderungsanträge abgelehnt hat, die darauf gerichtet waren, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, die Entscheidungen der Kommission über die Durchführung des Programms, vor allem bei der Festlegung der jährlichen Prioritäten, zu blockieren. Ferner bedauere ich, dass es die Europäische Kommission in ihrer Erklärung während der Plenarsitzung für angebracht hielt, darauf hinzuweisen, dass es sich bei ihrer Verpflichtung, dem Europäischen Parlament die notwendigen Informationen zu den Entwürfen des jährlichen Arbeitsprogramms zuzuleiten, um eine Ausnahme handelt. Dieses Programm muss unverzüglich gestartet werden, und glücklicherweise hat der Ausschuss den Gemeinsamen Standpunkt angenommen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) − Die Problematik der Drogenabhängigkeit macht es notwendig, dass eine Reihe von Querschnittsmaßnahmen beschlossen werden, die unter anderen Aspekten die Prävention, Behandlung und Wiedereingliederung sowie den Kampf gegen Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Geldwäsche einschließen.

Diese staatlichen Maßnahmen genießen höchste Priorität, da die Drogenabhängigkeit gravierende Folgen im menschlichen als auch sozialen Bereich nach sich zieht und davon vor allem die junge Generation betroffen ist.

Sie müssen von anderen staatlichen Maßnahmen flankiert sein, die auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen gerichtet sind und den Zugang zu gesundheitlicher Betreuung, Ernährung, Wohnraum, Schulbildung, Qualifizierung und dauerhafter Beschäftigung sowie des Rechts auf einen existenzsichernden Lohn, auf die Freiheit des künstlerischen Schaffens, auf Kultur und Sport gewährleisten.

Das EU-weit geförderte spezifische Programm „Drogenprävention und -aufklärung“ kann – denken wir an seine Ziele und Maßnahmen – dazu beitragen, den Wissensstand zu erhöhen, den Informationsaustausch zu fördern und dem Drogenkonsum vorzubeugen und die in jedem einzelnen Mitgliedstaat konzipierten Maßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen. Die für die 27 Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007 bis 2012 bestimmten (nicht ausreichenden) 21 Millionen Euro sollten sinnvoll und in Gänze eingesetzt werden.

 
  
  

– Bericht: Ouzký (A6-0263/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht meines exzellenten tschechischen Kollegen Miroslav Ouzky zu den 2005 von der Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften gestimmt. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und die Bürger vor diesen Krankheiten zu schützen, ohne jedoch unnötige und kostspielige Eingriffe in den Welthandel vorzunehmen. Es ist dringend erforderlich, diese internationale Gesundheitsvorschrift innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in koordinierter Form umzusetzen, da die Infektionskrankheiten, wie von meiner ausgezeichneten französischen Kollegin Françoise Grossetête hervorgehoben wurde, für alle Länder eine Bedrohung und eine Herausforderung darstellen.

Bei dieser Gesundheitsproblematik stellt sich erneut die Frage der Qualität der Überwachung unserer Außengrenzen, sowohl für Personen als auch für Waren. Es ist von grundlegender Bedeutung, die Entwicklung des im Jahre 2004 eingerichteten Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie des Europäischen Frühwarn- und Reaktionssystems für Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit (EWRS) zu unterstützen, die eine rasche und kohärente Anwendung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) innerhalb der Mitgliedstaaten der Union begünstigen sollen.

 
  
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  Irena Belohorská (NI), schriftlich. − (SK) Da es keine Aussprache über den Bericht unseres Kollegen Ouzký über die Internationalen Gesundheitsvorschriften gab, möchte ich meine Meinung zu diesem Thema zumindest auf diese Weise äußern.

Die Zunahme des internationalen Handels und die größere Mobilität innerhalb der EU erhöhen die Gefahr des Ausbruchs von Infektionskrankheiten innerhalb der EU bzw. ihre Übertragung von entfernter liegenden Kontinenten auf Europa. Die Reaktion auf solche Epidemien bei Anwendung defensiver Methoden muss integriert und koordiniert erfolgen, wenn sie wirksam sein soll. In der Europäischen Union haben wir heute das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), und zu seinen Aufgaben gehört die Bekämpfung von Massenepidemien. Die Mitgliedstaaten sind gleichzeitig auch Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation, die die Internationalen Gesundheitsvorschriften verabschiedet hat. Auch sie beschäftigen sich mit dem Kampf gegen Krankheiten, die von einem Land auf ein anderes übertragen werden können.

Es gibt einen Kommissionsbeschluss zu einem Frühwarn- und Reaktionssystem für die Prävention und Kontrolle von ansteckenden Krankheiten. Der EU stehen ferner auch einige finanzielle Instrumente zur Verfügung, wie beispielsweise der Solidaritätsfonds der Europäischen Union und das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit als ein neues Instrument, um rechtzeitig auf ernste Notfallsituationen reagieren zu können. Gleichzeitig behalten die Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Kontrolle über ihre Gesundheitsdienste.

Angesichts dieses komplexen Systems von umfangreichen Rechtsvorschriften auf verschiedenen Ebenen ist es schwierig, schnell und einheitlich zu reagieren, wenn die Gefahr einer Epidemie besteht. Die Systeme der EU und der Mitgliedstaaten müssen besser miteinander vernetzt sein, damit wir nicht in eine Lage geraten, wo wir zwar europäische Rechtsakte haben, diese jedoch nicht der Bereitschaft der Mitgliedstaaten entsprechen, schnell zu reagieren.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) beschlossenen Internationalen Gesundheitsvorschriften sind ein neues Instrument, das auf den weltweiten Schutz der Gesundheit gerichtet ist. Es löst die früheren Vorschriften der Nachkriegszeit ab, die vornehmlich Grenzkontrollen, vor allem Hygienekontrollen von Schiffen und ihren Besatzungen, beinhalteten und internationale Impfungen gegen Gelbfieber und später noch weitere Krankheiten einschlossen. Akute Probleme wie Tuberkulose und Malaria, aber auch einige neue Gefahren wie die Vogelgrippe und die Möglichkeit einer Influenzapandemie machten Informationen und ein internationales Zusammengehen im Bereich der öffentlichen Gesundheit immer dringlicher.

Die jüngsten Epidemien und drohenden Pandemien haben gezeigt, dass sich kein Land vor gesundheitlichen Risiken abschotten kann. Die neuen Vorschriften zielen vorrangig auf den Informationsaustausch ab und machen es den Ländern zur Aufgabe, ihre Maßnahmen zur Eindämmung der globalen Gefahren zu koordinieren und dabei anzuerkennen, dass alle Länder wichtig sind und sich gegenseitig unterstützen müssen.

In Portugal verlieren die Hygienekontrollen an den Grenzen, die internationalen Impfungen und die Untersuchung der Reisenden immer mehr an Bedeutung, wozu maßgeblich die Abschaffung der regionalen Gesundheitsämter durch die gegenwärtige Regierung beigetragen hat. Ohne ein einwandfrei funktionierendes nationales Überwachungssystem wird die Beachtung, die diesen Bereichen geschenkt wird, auch künftig nur eine Pflichtübung sein.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Vor 20 Jahren wurden die Infektionskrankheiten nicht als größere Bedrohung wahrgenommen. Heute stellen sie für alle Länder eine Gefahr und eine Herausforderung dar. Auf Grund von Virenmutationen, zunehmenden Resistenzen gegen Antibiotika und der schwachen Gesundheitssysteme wird die Gesundheit durch Influenzapandemie, Malaria oder Tuberkulose bedroht.

Die neuen Gesundheitsrisiken betreffen ebenfalls Krankheiten, die durch Lebensmittel, durch chemische, biologische oder nukleare Unfälle oder Angriffe, durch industrielle Umweltverschmutzung und Klimaänderungen ausgelöst werden. Diese Bedrohungen könnten Millionen von Menschen in vielen Ländern gefährden.

Die zunehmende Globalisierung sowie das Wachstum der Warenströme und des Welthandels kommen erschwerend hinzu. Der internationalen Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Infektionskrankheiten fällt daher eine entscheidende Rolle zu. Zu diesem Zweck ist es wichtig, jede unnötige Behinderung des Welthandels und -verkehrs zu vermeiden.

Dieser Bericht stellt für die Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Anreiz dar, weiterhin gemeinsame Aktionen auf der Grundlage bewährter Verfahren zu entwickeln. Ebenso ist es erforderlich, für den Fall von schweren Pandemien in Nachbarländern und Drittländern geeignete Frühwarnsysteme einzuführen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. (SK) Ich möchte ein paar Worte zum Bericht meines Kollegen, Herrn Ouzký, über die Internationalen Gesundheitsvorschriften sagen, dem ich meine Stimme gegeben habe.

Dieses rechtliche Instrument ist wichtig, um zielgerichtet die Prävention, den Schutz und besonders die Kontrolle im Zusammenhang mit der Ausbreitung einer Krankheit zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgt dieses Instrument dafür, dass die Reaktion des öffentlichen Gesundheitswesens den Risiken angemessen ist, die entstanden sind.

Dieser Standard wurde zuerst von den Mitgliedsländern der Weltgesundheitsorganisation angenommen (1951) und wurde seither viermal abgeändert. Seine schrittweise Umsetzung in der gegenwärtigen Form begann im Juni 2007.

Dieser Text stellt eine klare Auslegung des von der Kommission angenommenen Standpunkts der EU dar und präzisiert die Rolle der EU bei der Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Ferner weist er auf die Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und des EU-Frühwarn- und Reaktionssystems für Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit (EWRS) hin.

Er wird einen weiteren Beitrag zum Schutz der Gesundheit unserer Bürger leisten, und aus diesem Grunde spreche ich mich für seine Annahme aus.

 
  
  

– Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (B6-0329/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung zu den Zielen der Europäischen Union für die 8. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung vom 3. bis zum 14. September 2007 in Madrid gestimmt, die von verschiedenen Fraktionen, darunter auch von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten vorgeschlagen wurde. Die gegenwärtige Erderwärmung hat insbesondere zur Folge, dass die Brunnen durch Verdunstung austrocknen, der Wasserstand der Flüsse und der Grundwasserspiegel sinken und infolgedessen die Oberflächenstruktur der Böden zerstört wird. Dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) zufolge sind derzeit 25 % bis 30 % der Landoberfläche der Erde von der Wüstenbildung betroffen, und 1,2 bis 2 Milliarden Menschen in mindestens 100 Ländern sind gefährdet. Die Wüstenbildung nimmt weltweit zu und führt zu Armut, erzwungener Migration und Konflikten. Aus meiner Sicht muss die Europäische Union dringend eine europäische Wasserpolitik nicht nur mit Blick auf die Qualität, sondern auch auf die Quantität betreiben.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze diese gemeinsame Entschließung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der laufenden Konferenz in Madrid. Wie wir wissen sind von der Wüstenbildung 20 bis 30 % der Landoberfläche der Erde und 1,2 bis zwei Milliarden Menschen – von denen viele in großer Armut leben – in mindestens hundert Staaten betroffen.

Als Folge des Klimawandels und der Eingriffe des Menschen mit Abholzung und übermäßiger Nutzung der Anbauflächen wird unsere Welt immer mehr zur Wüste. Die Folgen sind wachsende Armut, erzwungene Migration und Konflikte. Eines des drastischsten Beispiele ist Darfur, wo die Wüstenbildung einen komplexen Konflikt zwischen Hirten und Bauern angefacht hat, da die Bauern nach Osten auf das Land der Letzteren gedrängt wurden, und das Ergebnis sind Hunderttausende Flüchtlinge, Vergewaltigungen, Chaos und Mord. Nur ein entschlossenes und schnelles Handeln der internationalen Gemeinschaft kann verhindern, dass auf Darfur viele ähnlich gelagerte Konflikten folgen, deren Auslöser die Wüstenbildung ist.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ungeachtet der wissenschaftlichen Kontroversen in Umweltfragen besteht kein Zweifel, dass – wie in der Entschließung zum Ausdruck kommt – mit dem Klimawandel verbundene extreme Klimaphänomene wie Überschwemmungen und Dürreperioden immer häufiger vorkommen und immer drastischere Auswirkungen haben und sich die negativen ökonomischen und sozialen Folgen der Wüstenbildung noch verschärfen.

Ebenso unbestreitbar ist, dass diese negativen Folgen sowohl in den unmittelbar betroffenen Ländern als auch in ihren Nachbarländern spürbar sind. Zumindest aus diesem Grund und wegen der geografischen Lage der Europäischen Union in unmittelbarer Nachbarschaft von Gebieten, die sich im Prozess der Wüstenbildung befinden, muss der kommende EU-Afrika-Gipfel dieses Thema bewusst und konsequent ansprechen.

Darüber hinaus ist die Frage der Wüstenbildung auch in der Europäischen Union selbst von Bedeutung. Deshalb sollte die auf jeden Fall notwendige Reform der GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik) berücksichtigen, dass es notwendig ist, die Wüstenbildung zu bekämpfen und eine Politik zu betreiben, die darauf gerichtet ist, die Menschen in den ländlichen Gebieten zu halten.

Von der Politik und von den Politikern ist Weitsicht gefordert, damit rechtzeitig auf die sich abzeichnenden Probleme reagiert werden kann. So ist es auch im Falle der Wüstenbildung. Die Geschichtsbücher sind voller Lektionen, die wir rechtzeitig beherzigen müssen.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Die Wüstenbildung ist ein ernstes Problem, von dem viele Teile der Welt betroffen sind, und die Lösung dieses Problems muss global in Angriff genommen werden.

Wenn nichts unternommen wird, wird dies für viele Menschen ernste Probleme hervorrufen, vor allem in den Entwicklungsländern, und deshalb ist es richtig, dass die Vereinten Nationen – mit unserer Unterstützung – jetzt handeln müssen.

Ich werde für die gemeinsame Entschließung stimmen, aber ich hoffe, dass damit ein Prozess der Auseinandersetzung mit diesem Problem in Gang gesetzt wird und dass wir in den kommenden Jahren nicht bedauern, nichts unternommen zu haben, als wir die Gelegenheit dazu hatten.

Die Wüstenbildung ist eine Katastrophe, die wir verhindern müssen; diese Entschließung ist ein erster Schritt. Wir als Europäische Union müssen die Führung übernehmen, um diese Entwicklung umzukehren.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe diese Entschließung unterstützt, um auf weitere Maßnahmen zu drängen, mit denen dieses wachsende Problem in Angriff genommen wird. Ich befürchte vor allem, dass das Thema vielen Menschen in den „entwickelten“ Ländern verborgen ist, weil die Auswirkungen oft in den „unterentwickelten“ Ländern stattfinden. Darfur ist ein Beispiel, dessen Ursache ein Konflikt ist, der durch Wüstenbildung ausgelöst wurde.

 
  
  

– Bericht: Valenciano Martínez-Orozco (A6-0302/2007)

 
  
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  Koenraad Dillen (ITS).(NL) Herr Präsident! Dieses Parlament mag zwar des Lobes voll sein über die Menschenrechtspolitik des amtlichen Europa, in Wirklichkeit stehen jedoch die in den Abkommen mit zahlreichen arabischen und afrikanischen Ländern enthaltenen Menschenrechtsklauseln oft nur auf dem Papier und wird keine aktive und konsequente Menschenrechtspolitik betrieben.

Wie ist es ferner um die Politik gegenüber China bestellt, wo doch jeder sehen kann, dass die Handels- und Wirtschaftsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten eindeutig Vorrang vor den Menschenrechten haben?

Der Gipfel allerdings ist selbstverständlich die Politik gegenüber der Türkei. Während in dem Bericht ständig auf die Frauenrechte verwiesen wird, öffnet Europa diesem islamischen Land, in dem sich die Situation der Frauenrechte seit dem Amtsantritt der AKP-Regierung ständig weiter verschlimmert hat, sperrangelweit die Tür. An einer solchen Scheinheiligkeit werden sich unsere Fraktion und Vlaams Belang jedenfalls nicht länger beteiligen.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS).(NL) Herr Präsident! Mein Kollege Dillen hat soeben völlig zu Recht auf die gewaltige Kluft zwischen einerseits den offiziellen Bekundungen Europas und andererseits der konkreten Politik der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte hingewiesen.

Dem möchte ich noch etwas hinzufügen. Während sich Europa durch den hier hoch gepriesenen, jedoch unverbindlichen Menschenrechtsdialogs weltweit für die Werte einer offenen westlichen Gesellschaft und vor allem für die freie Meinungsäußerung einsetzt, stellen wir hingegen fest, dass in unserer eigenen offiziellen europäischen Hauptstadt, in Brüssel, den Verteidigern der Meinungsfreiheit, die zu eben dieser europäischen Werteordnung gehört, der Mund verboten wird. Dieses Parlament und sein Präsident sollten sich meines Erachtens dem Diktat des sozialistischen Brüsseler PS-Bürgermeisters Thielemans, der Demonstrationen gegen den Vormarsch des intoleranten Islam in unserer eigenen europäischen Hauptstadt und in allen unseren europäischen Ländern verbietet, entgegenstellen. Ich werde jedenfalls am kommenden Dienstag, dem 11. September, draußen vor dem Europäischen Parlament zusammen mit anderen für die Meinungsfreiheit und gegen den Vormarsch des Islam demonstrieren.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – Ich habe für den Bericht meiner spanischen Kollegin Elena Valenciano Martinez-Orozco zur Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen gestimmt. Die Menschenrechte gehören zu den zentralen Werten der Europäischen Union und es gilt, diese systematisch in den Mittelpunkt der politischen Dialoge der EU mit Drittländern zu stellen. Der Rat muss die Menschenrechts- und Demokratieklausel grundsätzlich in allen Abkommen und Beziehungen der Europäischen Union mit Drittstaaten zur Anwendung bringen.

Aus dieser Sicht unterstütze ich den Gedanken, die interinstitutionelle Kohärenz zu erhöhen und Verfahren zu entwickeln, um die Koordinierung zwischen den einzelnen Organen der EU (Rat, Kommission, Parlament) im Wege eines interinstitutionellen Trilogs über den politischen Dialog und die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen zu verbessern. Zu einer Zeit, da wir einen Werteverfall erleben und die Welt zunehmend komplexer wird, muss die Union in all ihren Projekten und Programmen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungshilfe und der technischen, kommerziellen und finanziellen Zusammenarbeit, die Einhaltung der Werte im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der Demokratie gewährleisten.

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Elena Valenciano zur Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen wurde soeben mit einer breiten Mehrheit angenommen, und ich beglückwünsche die Berichterstatterin zu ihrer gründlichen Arbeit.

Der Bericht verweist zu Recht darauf, dass die Fragen der Menschenrechte im Rahmen eines weltweiten politischen Dialogs mit den Drittstaaten erörtert werden müssen. Tatsächlich ist der Schutz der Menschenrechte fester Bestandteil der Außen- und Entwicklungspolitik der EU.

Ich bin ebenfalls erfreut darüber, dass der Bericht den Rat und die Kommission dazu aufruft, die Modalitäten für den Dialog und die Konsultationen zu rationalisieren. Eine bessere Kohärenz und eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit würden der europäischen Menschenrechtspolitik auf der internationalen Bühne eine höhere Glaubwürdigkeit verleihen. Darüber hinaus macht sich eine objektive Bewertung und Überwachung erforderlich.

Schließlich hebt der Bericht die Bedeutung hervor, die der Transparenz dieser Dialoge auf EU-Ebene und der Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments in dieser Hinsicht zukommt. Aus all diesen Gründen habe ich mich bei der Schlussabstimmung während der Plenarsitzung für die Annahme dieses Berichts ausgesprochen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Ohne Frage müssen die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, „die nicht nur bürgerliche und politische Rechte, sondern auch soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Rechte umfassen“, gefördert werden.

Der Bericht enthält jedoch Widersprüche, beispielsweise wenn es heißt, dass der Dialog über Menschenrechte mit Drittländern mit Zustimmung dieser Länder geführt, gleichzeitig aber damit gedroht wird, dass bei Ablehnung des Dialogs durch ein Land die EU konkrete Maßnahmen gegenüber diesem Land erwägen und dabei das so genannte Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte nutzen soll.

Würden die EU-Länder die Umsetzung einer solchen Maßnahme gegenseitig akzeptieren? Mit Sicherheit nicht, denn „der Dialog“ über die Menschenrechte mit Drittstaaten dient nicht dazu, die Menschenrechte in der EU zu erörtern, wohl aber die Menschenrechte in diesen Ländern.

Dieses Beispiel macht deutlich, welches Ziel tatsächlich angestrebt wird: die Möglichkeit, die Menschenrechte als Mittel zur Druckausübung und Einmischung nach dem Ermessen und im Interesse der großen EU-Staaten einzusetzen. Im Übrigen unterstreicht der Bericht in dem Wissen um diese Möglichkeit – die er aber nicht befürwortet –, dass „Kohärenz“ und „Glaubwürdigkeit“ seitens der EU notwendig sind. Das Schweigen zu den verbrecherischen CIA-Flügen spricht für sich.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe diesen Bericht unterstützt, in dem die Kommission und der Rat aufgefordert werden, bei den Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittländern für mehr Kohärenz zu sorgen. Insbesondere unterstütze ich die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Parlaments beim Inhalt der laufenden Dialoge und lege eindringlich die Anwendung strengerer Kriterien und Überwachungsmechanismen nahe.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts über die Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen gestimmt.

Der Bericht behandelt die sehr wichtige Frage der angemessenen Vertretung des Europäischen Parlaments in Dialogen und Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten. Menschenrechtsfragen sollten im Arbeitsprogramm der Europäischen Union eine Selbstverständlichkeit sein. Darüber hinaus müssen wir dafür Sorge tragen, dass das Europäische Parlament in alle Angelegenheiten, die mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang stehen, stärker eingebunden wird.

 
  
  

– Bericht: Fraga Estévez (A6-0298/2007)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben den Bericht nicht unterstützt, da er darauf abzielt, einige gute Absichten der Kommission im Hinblick auf eine nachhaltige Fischerei zu untergraben.

Die Fischerei in der EU muss ökologisch nachhaltiger werden, damit wir zum einen die Meeresumwelt schützen und zum anderen den langfristigen Fortbestand der europäischen Fischerei sicherstellen können.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den sehr guten Initiativbericht meiner exzellenten spanischen Kollegin Carmen Fraga Estévez in Reaktion auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) gestimmt.

Ebenso wie Frau Fraga Estévez begrüße ich das Eingeständnis der Kommission, dass die derzeitige Politik zur Regelung der Fischerei gescheitert ist, und ich freue mich über deren Vorschlag, ein neues Regelungsmodell zu schaffen, das eine Erholung der Bestände, die Anpassung des Fischereiaufwands an die tatsächlich vorhandenen Bestände sowie größere Rentabilität und Stabilität für die Fischereiflotte ermöglicht.

Allerdings ist es wichtig, behutsam vorzugehen und unsere Fischereikapazitäten mit Blick auf den europäischen und weltweiten Konsumbedarf sowie auf die dringende Notwendigkeit zu betrachten, die Ressourcen zu schonen. Darüber hinaus muss jede Änderung der Fischereipolitik der Union Mechanismen für eine angemessene und ausreichende finanzielle Entschädigung enthalten, weshalb eine Studie zu den sozioökonomischen Auswirkungen des endgültigen Vorschlags notwendig ist.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Nachhaltigkeit im Fischereisektor ist Grundvoraussetzung, um die Fischereitätigkeit und den Fortbestand des Fischereisektors auf lange Sicht zu gewährleisten.

Die Bewahrung der Nachhaltigkeit der Ressourcen durch die Umsetzung langfristiger Pläne und kurzfristiger Maßnahmen setzt zwingend voraus, dass ihre sozioökonomischen Folgen bewertet und in der Folge die finanziellen Mittel geplant werden, die die Kontinuität der Fischereifahrzeuge, der Beschäftigung und des Einkommens des Sektors und der Fischer sicherstellen. Nach unserem Dafürhalten ist dies der Weg, der am besten die Umsetzung des Konzepts der höchstmöglichen Dauererträge zum Ausdruck bringt und der dieser Umsetzung zugrunde liegen muss.

Das bedeutet, dass der Gedanke der „höchstmöglichen Dauererträge“ nicht als Instrument, das (noch mehr) das Abwracken von Fischereifahrzeugen und die Zerstörung von Arbeitsplätzen fördert, eingesetzt werden darf.

Die auf Nachhaltigkeit der Ressourcen gerichteten Pläne und Maßnahmen müssen auf fischereiwissenschaftlichen Forschungen beruhen. Dabei dürfen andere Maßnahmen, die die Auswirkungen natürlicher Faktoren und anthropogener Belastungen auf die Meeresökosysteme berücksichtigen, nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb haben wir vorgeschlagen, im Bericht zu verankern, dass die im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vorgesehenen Mittel für die fischereiwissenschaftliche Forschung aufgestockt werden müssen.

Abschließend möchten wir unterstreichen, dass die Fischer in die konzeptionelle Gestaltung der gesamten Politik einbezogen werden müssen.

 
  
  

– Bericht: Patrie (A6-0281/2007)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Herr Präsident! Ich habe die Kompromissstellungnahme des Europäischen Parlaments zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz unterstützt.

Im Bericht werden Verbesserungen für eine halbe Milliarde Bürger bei der Ausübung ihrer Rechte auf Widerruf eines Vertrags, Warenlieferung, gesetzliche Garantie, Methoden der Berechnung des Widerrufszeitraums, unlautere Vertragsbedingungen, Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte sowie Online-Versteigerungen vorgeschlagen.

Ich habe zwar meine Unterstützung gegeben, dennoch bin ich der Meinung, das Parlament hätte angesichts dessen, dass die Kommission die bisher umfangreichste Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz vorbereitet, modernere, innovativere und weiterreichende Veränderungen insbesondere in den folgenden fünf vorrangigen Bereichen fordern müssen:

- mehr Verbraucherschutz im elektronischen Handel;

- Vereinfachung von grenzüberschreitenden Transaktionen für Verbraucher und Unternehmen;

- Durchsetzung der richtigen Anwendung und Einhaltung der europäischen Vorschriften auf Seiten der Mitgliedstaaten;

- mehr Kompetenz für Verbraucher und

- erfolgreiche Nutzung der Verbraucherrechte über Grenzen hinweg.

Ich hoffe, dass der Vorschlag der Kommission experimentierfreudiger wird. Ich weiß, dass Frau Kommissarin Kuneva bereit ist, eine so anspruchsvolle Aufgabe wie diese in Angriff zu nehmen.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für den Initiativbericht meiner Kollegin Béatrice Patrie zum Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz gestimmt, insbesondere für die darin angegebene Zielsetzung einer Modernisierung, Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsrahmens für Unternehmer und Verbraucher, um auf diese Weise den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Vor allem angesichts der Entwicklung des Internethandels ist es normal, regelmäßig zu überprüfen, ob die ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarktes ein gerechtes Gleichgewicht zwischen einem hohen Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unter strikter Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes gewährleistet. Dieser Bericht enthält einige interessante Ideen in Bezug auf den allgemeinen legislativen Ansatz, die Einschränkung der missbräuchlichen Vertragsklauseln, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften, das Widerrufsrecht, den Verbrauchsgüterverkauf oder auch auf die effektive Anwendung des Verbraucherrechts.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir bedauern, dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments die von uns unterbreiteten Vorschläge abgelehnt hat. Das ist ein schlechtes Vorzeichen für die Vereinfachung der Verbraucherschutzgesetze. Wir können durchaus mit dem Versuch, diese Rechte zu schmälern und einzuschränken – vor allem in den Ländern, in denen sie am weitesten fortgeschritten sind –, konfrontiert werden.

Wir bedauern, dass die von unserer Fraktion eingereichten Änderungsanträge auf Ablehnung stießen, namentlich die Festlegung einer begrenzten Anzahl von allgemeinen, einheitlichen Regeln für alle vertikalen Instrumente des Verbraucherschutzes. Damit würde ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt, und es käme die bewährte Methode der Mindestharmonisierung in Verbindung mit dem Bestimmungslandprinzip zur Anwendung, um nicht die bestehenden nationalen Vorschriften in Frage zu stellen.

Wie wir bereits sagten, ist es nicht vertretbar, dass eine Richtlinie über Verbraucherrechte wieder das Herkunftslandsprinzip als allgemeine Regel einführt, wie dies mit der ursprünglichen Fassung der Richtlinie betreffend die Liberalisierung der Dienstleistungen angestrebt wurde.

Da der Bericht die zahlreichen Widersprüche und negativen Aspekte beibehalten hat, haben wir gegen ihn gestimmt und werden die Entwicklung der Situation aufmerksam verfolgen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Eine gewisse Vereinheitlichung der Verbraucherpolitik, etwa in Form festgelegter Mindestniveaus für den Verbraucherschutz, kann die Bereitschaft der Verbraucher zum Kauf von Waren und Dienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verstärken und somit die Entwicklung eines funktionierenden Binnenmarktes fördern. Wir möchten jedoch betonen, dass die Verbraucher in großem Umfang auch Waren aus Ländern und Gebieten außerhalb der EU, wie z. B. den USA und Asien, kaufen. Daher darf die Rolle der EU-Institutionen in diesem Zusammenhang nicht übertrieben werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die von der Europäischen Union ergriffenen Maßnahmen angemessen sind und dass das Subsidiaritätsprinzip unter allen Umständen voll und ganz beachtet wird. Darum lehnen wir mehrere der bereits früher im Europäischen Parlament eingebrachten Vorschläge ab, u. a. von der EU initiierte Informationskampagnen für Verbraucher, Verbraucherinformation auf Gemeinschaftsebene (was auf nationaler Ebene oder durch freiwillige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bewerkstelligt werden kann) und EU-finanzierte Behörden und Institute.

Der vorliegende Bericht des Europäischen Parlaments und das Grünbuch der Kommission zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz sind jedoch im Wesentlichen ausgewogen und schaffen ein einfacheres und berechenbareres Regelwerk. Aus diesem Grund haben wir in der Schlussabstimmung dafür gestimmt.

 
  
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  Anna Hedh (PSE), schriftlich. − (SV) Wir begrüßen die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz und betrachten es als positiven Schritt, dass Diskrepanzen, Lücken oder sich teilweise deckende Richtlinien jetzt untersucht werden. Wir sehen keine generellen Probleme bei einer Harmonisierung, die Vereinfachungen bringt und den europäischen Verbrauchern und Unternehmern zugute kommt, solange dies nicht bedeutet, dass wir unser Verbrauscherschutzniveau senken müssen, das in Schweden einer langen Verbraucherschutztradition entspringt. Daher hätten wir gern eine Verbraucherschutzgarantie gehabt und bedauern, dass das Parlament unseren Standpunkt nicht teilt.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Auf Grund der Formulierung in Ziffer 2, in der eine Überarbeitung der Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, empfohlen wird, konnte ich nicht für den Bericht Patrie stimmen. Aus meiner Sicht funktioniert die bestehende Richtlinie, die unter anderem vorsieht, dass die im Herkunftsland der Firma geltende Mehrwertsteuer anzuwenden ist, in der Praxis sehr gut.

Warum sollte man diese ausgezeichnete Richtlinie ändern, um ein System einzuführen, wo der Verbraucher die Mehrwertsteuer für diese Dienstleistungen im Bestimmungsland zu zahlen hat? Dies würde für alle Beteiligten in einem totalen Chaos enden, und zwar sowohl für die Steuerbehörden, die die Mehrwertsteuerbeträge von Unternehmen aus 27 verschiedenen Ländern zu verwalten hätten, als auch für die betroffenen Firmen, die bis zu 27 unterschiedliche Mehrwertsteuersysteme anwenden müssten.

Eine derartige Situation wäre untragbar, würde den freien Warenverkehr hemmen und wäre somit ein nahezu unüberwindliches Hindernis für den Binnenmarkt für elektronische Dienstleistungen.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich wollte lediglich erklären, dass ich zweimal bei der elektronischen Abstimmung über den Bericht Patrie versucht habe, für einen Änderungsantrag zu stimmen, doch leider hat mein Gerät nicht funktioniert. Ich möchte, dass das festgehalten wird.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank, Herr Kollege Libicki. Das wird zu Protokoll genommen.

 
Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2008Rechtlicher Hinweis