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Verfahren : 2007/2025(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0338/2007

Eingereichte Texte :

A6-0338/2007

Aussprachen :

PV 10/10/2007 - 20
CRE 10/10/2007 - 20

Abstimmungen :

PV 11/10/2007 - 8.2
CRE 11/10/2007 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0431

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 10. Oktober 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

20. Frauenmorde in Mexiko und Mittelamerika und Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache zum Bericht von Raül Romeva i Rueda im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über die Frauenmorde in Mittelamerika und in Mexiko und die Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens (2007/2025(ΙΝΙ)) (Α6-0338/2007).

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Berichterstatter.(ES) Frau Präsidentin! Obwohl Frauenmörder ein globales Problem darstellen, gibt es Gebiete in der Welt, die aufgrund des Umfangs und der Vielschichtigkeit des Phänomens zu paradigmatischen Fällen geworden sind.

Leider spiegeln diese Orte auch sehr viele der Probleme wider, von denen solche Gesellschaften mehr oder weniger stark betroffen sind, die von auf einer patriarchalischen Kultur basierenden sozialen Modellen geprägt sind. Das betrifft beispielsweise Mexiko und die Länder Mittelamerikas.

In der Tat war es in Mexiko, wo der Begriff Feminizid Gestalt anzunehmen begann, vor allem als die Spezialeinheit zur Untersuchung und Strafverfolgung von Frauenmorden in den Vereinigten Mexikanischen Staaten unter der Leitung der Kongressabgeordneten Marcela Lagarde konstatierte, dass sich dieses Konzept auf, und ich zitiere, „sämtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Verbindung mit Straftaten gegen Frauen und Mädchen, Entführungen und dem Verschwinden von Frauen und Mädchen vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Institutionen“ bezieht.

Es handelt sich, kurz gesagt, um ein Versagen des Rechtsstaats, durch das der Straflosigkeit Vorschub geleistet wird. Auch wenn der Begriff immer mehr Verbreitung findet, verwenden manche „Feminizid“ gern als Gegenstück zum Begriff „Mord“…

Ich möchte das Haus um etwas Ruhe bitten.

Berichterstatter.(ES) Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich fahre fort.

Ich sagte, dass der Begriff zwar in ständiger Entwicklung begriffen ist, einige es jedoch für notwendig erachten, von Feminizid als Gegenüberstellung zum Begriff Mord zu sprechen. Wichtig ist, worauf er hinweist, nämlich auf eines der Besorgnis erregendsten Phänomene unserer Zeit: die Ermordung von Frauen aus dem einfachen Grund, dass sie Frauen sind.

In den letzten zwei Jahren hat das Europäische Parlament eine umfangreiche Arbeit zu diesem Thema geleistet, und ein wichtiger Meilenstein in diesem Prozess wird der morgige Tag, der 11. Oktober, sein, wenn das Plenum den Bericht über die Frauenmorde in Mexiko und Mittelamerika und die Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens annimmt.

Der Bericht ist auch das Ergebnis eines langen und intensiven Dialogs mit allen beteiligten Sektoren und zahlreicher Kompromisse zwischen den Fraktionen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um allen Schattenberichterstattern für ihre Unterstützung zu danken und Ihnen mitzuteilen, dass heute auch Marjo Searle y Arsène Van Nierop hier anwesend sind, die Mütter von Brenda und Hester, die beide in Mexiko ermordet wurden.

Mit der Annahme dieses Berichts stellt sich das Europäische Parlament an die Seite anderer Institutionen, die bereits ihren Standpunkt zu dieser Frage zum Ausdruck gebracht haben, wie der Europarat und die Vereinten Nationen sowie mehrere Parlamente und Regierungen in der ganzen Welt. Sein Inhalt bedeutet einen beträchtlichen Fortschritt in der Definition des Problems und der Übernahme von Verantwortung durch verschiedene Seiten in dem Kampf, diesem Verbrechen Einhalt zu gebieten.

Eines der Prinzipien, für das dieser Bericht eintritt, besteht darin, dass er die vielfältigen Gründe und Formen derartiger Verbrechen zum Ausgangspunkt jeder Analyse nimmt.

Es ist sicher, dass beispielsweise der in den Medien ausgiebig erörterte Fall von Ciudad Juárez – mehr als 400 ermordete Frauen seit 1993 – viel mit der Tatsache zu tun hat, dass es sich um eine Grenzstadt mit den für solche Gebiete typischen Problemen handelt. Doch es gibt auch viele andere Faktoren, die es erforderlich machen, die Anstrengungen zu konzentrieren und umfassende öffentliche Maßnahmen zu ergreifen.

Zu diesen Maßnahmen gehören: Prävention, Investition in die Erziehung zur Gleichstellung und Umkehrung der patriarchalischen Kultur, Verbesserungen in der Datenerfassung und der kriminaltechnischen Untersuchung, Erleichterung und Beschleunigung der Anzeige von Straftaten, Ausbildung von Polizei, Richtern, Staatsanwälten und Ärzten in Bezug auf diese Verbrechen, Überwachung der in dem Gebiet tätigen lokalen Unternehmen und multinationalen Gesellschaften, von denen viele die Arbeitnehmerinnen unter unglaublich prekären Bedingungen beschäftigen, Gesetzesreformen und Übertragung von Regeln auf die entsprechenden Gesellschaftsebenen und schließlich besondere Betonung der Unterstützung der Opfer und ihrer Familien.

Was letztere Frage angeht, so möchte ich hier die zutiefst bedauerliche Tatsache anprangern, dass die Opfer häufig verachtet und sogar kriminalisiert werden und ihre Familien Verfolgungen und sogar Anschuldigungen ausgesetzt sind, sie würden das gute Image der Stadt oder des Landes beschädigen, nur weil sie auf das Problem aufmerksam machen wollen und weil sie Gerechtigkeit fordern wollen und auch fordern.

Natürlich tragen die Regierungsinstitutionen der unmittelbar betroffenen Länder, in diesem Fall sind es offenkundig Mexiko und die Länder Mittelamerikas, die größte und die wichtigste Verantwortung für die Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen.

Doch da die Europäische Union ein Assoziierungsabkommen mit diesem Land hat, das zudem eine Klausel über Demokratie und Achtung der Menschenrechte beinhaltet, und da ein ähnliches Abkommen auch mit der mittelamerikanischen Region verhandelt wird, ist es mehr als gerechtfertigt, dass die europäischen Institutionen Partei ergreifen und konkrete Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Problem eingehen.

Niemand sollte dies als Einmischung der Europäischen Union in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes ansehen, insbesondere weil, auch wenn erhebliche Fortschritte erreicht wurden, wie der Bericht anerkennt, speziell aus legislativer Sicht, die Tragweite des Problems größere Anstrengungen und ein stärkeres Engagement der ganzen Welt, vor allem Europas, erforderlich macht.

Kurz gesagt, ich hoffe, dass wir nach all diesen Monaten das notwendige Einvernehmen und den Konsens gefunden haben, damit diese Entschließung morgen in der Abstimmung durch eine Mehrheit des Hauses angenommen wird und wir endlich eine klare und entschiedene Botschaft zur Bedeutung des Kampfes gegen die Gewalt gegen Frauen, insbesondere in den betroffenen Regionen, aussenden.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Als Frau und auch als Mitglied der Kommission möchte ich vor allem dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter meinen Dank aussprechen für die Verteidigung der Rechte von Frauen in Europa und der ganzen Welt.

Der heute hier vorliegende Bericht muss in genau diesem Zusammenhang gesehen werden – der globalen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Wir haben hier unsere Position dazu dargelegt, und ich danke dem Berichterstatter, Herrn Romeva i Rueda, vielmals für seine Ausführungen.

Frauenmorde (Feminizide) sind etwas ganz Tragisches. Sie fallen unter das umfangreichere Thema der Gewalt gegen Frauen, die wir auf allen Ebenen – sowohl lokal als auch global – bekämpfen müssen. Ich möchte heute darüber berichten, was wir als Kommission tun, um gegen das Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt im Allgemeinen und im Besonderen anzukämpfen, und wie wir mit unserer Politik im Bereich der Außenbeziehungen in Mexiko und Mittelamerika auf dieses Problem aufmerksam machen können.

Gestatten Sie mir, einige Worte über meinen kürzlichen Besuch in dieser Region zu sagen. Ich war in der letzten Woche dort – allerdings nicht in Mexiko, sondern in Panama, El Salvador, Honduras und Nicaragua. In Mexiko war ich vorher schon, und im nächsten Jahr werde ich wahrscheinlich noch einmal dorthin zurückkehren.

Ich kann nur bestätigen, dass die Kommission an vorderster Front Gewalt gegen Frauen bekämpft. Erinnern möchte ich Sie nur daran, dass am 8. März 2006 die Kommission den so genannten Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen aufgestellt hat, in dem das Ausmerzen aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt ein vorrangiges Ziel ist.

Im März dieses Jahres haben wir eine Mitteilung zur Gleichstellung der Geschlechter bei der Entwicklungszusammenarbeit angenommen. Darin heißt es, dass jegliche Form geschlechtsspezifischer Gewalt die Menschenrechte von Frauen verletzt. Ja, sie stellt ein ernsthaftes Hindernis für die Erreichung von Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden dar.

Ferner unterstützt die Kommission Bildungsprojekte und Aufklärungsmaßnahmen, durch die alle Jugendlichen in Programme zur Änderung ihrer Einstellung gegenüber Gewalt gegen Mädchen und Frauen eingebunden werden sollen.

Ich war, wie bereits gesagt, z. B. gerade in El Salvador und habe mir dort ein Programm mit der Bezeichnung „Pro Jóvenes“ angesehen. Dieses Programm richtet sich an Mädchen und Jungen – ganz besonders aber an Mädchen –, die entweder schon einmal den Jugendbanden (den so genannten Maras), angehörten oder bei denen eine solche Gefahr besteht, und das die Jugendlichen eben davon abhalten soll. Das Programm hat mich stark beeindruckt.

Auch das neue Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte bietet einen breiten Handlungsspielraum in Bezug auf die Geschlechtergleichstellung.

Im Hinblick auf die Situation in Mexiko möchte ich betonen, dass die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko auf dem allgemeinen Abkommen von 1997 basieren, das in Artikel 1 die Menschenrechte als fundamentalen Bestandteil dieser Beziehungen deklariert. Ausgehend davon haben meiner Meinung nach beide Seiten im Laufe der Zeit eine gewinnbringende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und Gerechtigkeit aufgebaut. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen verschiedener Programme der Kommission, die durch die mexikanischen Bundesbehörden sowie in Projekten nichtstaatlicher Akteure und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden. Die mexikanischen Behörden informieren uns auch über geschlechtsspezifische Gewaltverbrechen in Mexiko. In diesem Zusammenhang haben wir erfahren, dass etliche Fälle gelöst werden konnten, während viele andere noch untersucht werden.

Bei meinem letzten persönlichen Gespräch mit der neuen mexikanischen Außenministerin – also auch einer Frau – in Santo Domingo diskutierten wir die Problematik der Frauenmorde, und ich erfuhr aufschlussreiche Details über Aktivitäten der mexikanischen Regierung. Dort befasst sich auch eine Beraterin für Menschenrechte ganz speziell mit dieser Thematik.

Die größten Probleme innerhalb der Region Mittelamerika gibt es in Guatemala. Wir gehen so vor, dass wir sowohl einen Dialog mit den Behörden führen, als auch, wie gesagt, verschiedene Aktivitäten zum Thema Gewalt gegen Frauen durchführen. Dazu gehört auch, die geschlechtsbezogene Dimension in alle Kooperationsprogramme einzubeziehen.

Außerdem hat die Kommission im März des vergangenen Jahres eine großangelegte Kommunikationskampagne gestartet, die sich an junge Menschen und politische Entscheidungsträger richtete und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen thematisiert. Zur gleichen Zeit erfolgte die Einrichtung einer nationalen Kommission für Frauenmorde, die aus Vertretern der Exekutive, der Judikative und des Kongresses besteht und 18 staatliche Institutionen umfasst.

Erst kürzlich erfuhren wir auch von der Gründung der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala, die wir ebenfalls mit ganzer Kraft unterstützen. Im Rahmen des Unterstützungsprogramms für das Justizwesen ist ein spezieller Teil der Problematik der Frauenmorde und vor allem den Aktionen des so genannten CEPROM (Zentrum zur Förderung der Frauen) gewidmet. Zuständig hierfür ist das Präsidialamt, mit dem wir eine gemeinsame Absichtserklärung über eine Zusammenarbeit geschlossen haben.

Erwähnen möchte ich auch, dass wir die Vorbereitung der Revision der Gesetzgebung gegen Frauenmorde unterstützen, die jetzt dem Kongress vorliegt, und in die auch die Strafgesetzgebung einbezogen wird.

Abschließend möchte ich anmerken, dass ich während meiner Reise durch Mittelamerika auf sehr viel Wohlwollen und pro-europäische Einstellung in Bezug auf diese Problematik gestoßen bin. Mich hat wirklich positiv überrascht, dass die Verbesserung der regionalen Integration auf so viel Interesse stieß und dass mit Blick auf die kommenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen ein solcher Wille zur Zusammenarbeit zu spüren war. Ich fand es sehr beeindruckend, dass sogar in Panama das Interesse sehr viel größer war als ich erwartet hätte. Ich freue mich darauf, dort alle einbeziehen zu können.

Die erste dort von mir vermittelte Botschaft war, dass unbedingt Fortschritte bei den nun in Costa Rica beginnenden Verhandlungen zum San-José-Prozess erreicht werden müssen. Das ist deshalb wichtig, weil es dort natürlich einen politischen Dialog geben wird; außerdem ein Kooperationsprogramm und Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Es wird ein recht kompaktes Programm werden.

Der soziale Zusammenhalt gehört in ganz Lateinamerika, einschließlich Mittelamerika, zu den wichtigsten Themen, und dort ist dieses Programm auch sehr wichtig.

Um es noch einmal zu betonen: jugendliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen sind Probleme, die angesprochen werden müssen, denn wir müssen alle mit ganzer Kraft die Gewalt in unserer Gesellschaft eindämmen.

 
  
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  Anna Záborská, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Wir können die Realität der Frauenmorde in Mittelamerika nicht länger ignorieren. In vielen Regionen der Welt leisten Frauen einen unverzichtbaren Beitrag zu den menschenwürdigsten Formen gesellschaftlicher Strukturen. Dank ihrer weiblichen Intuition bereichern Frauen unser Weltverständnis. Sie tragen dazu bei, die zwischenmenschlichen Beziehungen ehrlicher und authentischer zu machen.

Der Zeitpunkt ist gekommen, sämtliche Formen der Gewalt gegen Frauen, nicht nur in Mittelamerika sondern auch in einigen Ländern Europas zu verurteilen und ernsthaft zu bestrafen. In diesem Zusammenhang könnte die Beteiligung von Frauen an der Verwaltung der materiellen Hilfe und der Unterstützung für die Opfer dieser Gewalt von grundlegender Bedeutung sein.

Meine Damen und Herren! Wenn die EU-Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen zur Lösung der Probleme beisteuern können, sollten wir unser Wissen nicht für uns behalten. Deshalb bin ich nach wie vor überzeugt, dass die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaten und den Staaten Mittelamerikas etwas bewirken kann.

Ich kann hier von der wirklich sensiblen Arbeit im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter berichten. Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Romeva, für seinen politischen Sinn und seine Zusammenarbeit. Wir haben einvernehmlich einige Änderungsanträge eingebracht. Wenn diese Änderungsanträge angenommen werden, können wir stolz auf eine Arbeit sein, die zur Verbesserung der Lage der Frauen und somit der gesamten mittelamerikanischen Gesellschaft betragen kann.

 
  
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  Edite Estrela, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Zunächst möchte ich dem Berichterstatter zu seiner ausgezeichneten Arbeit, zu dem ständigen Dialog mit den Schattenberichterstattern und zu seiner Aufgeschlossenheit und Empfänglichkeit gegenüber den Vorschlägen, die ihm unterbreitet wurden, beglückwünschen. An diesem Prozess waren viele beteiligt, und das halte ich für beispielhaft.

Die Sozialdemokratische Fraktion wird deshalb den Bericht und die eingereichten Änderungsvorschläge unterstützen. Wir wissen, dass es, wenn Probleme – gleich welcher Art – auftreten, die Frauen in der ganzen Welt, in Europa, in Amerika, Asien, in Afrika, überall, stets am meisten darunter leiden. Armut und soziale Ausgrenzung ist das Los der Frauen, wie auch Gewalt, psychologische und physische Gewalt und extreme, zum Tod führende Gewalt. Dieser Bericht behandelt die extreme Gewalt, den Tod vieler Frauen in Ländern Mittelamerikas und Mexikos.

Ich hatte im Rahmen der Delegation Europäische Union-Mittelamerika zusammen mit dem Berichterstatter die Gelegenheit, Guatemala zu besuchen und die Erzählungen und Berichte zahlreicher Verantwortlicher von Nichtregierungsorganisationen zu hören. Wir wissen, dass in Guatemala und in Ciudad Juárez viele Frauenmorde verübt werden. Frauenmorde lassen sich, wie im Bericht festgestellt wird, nicht einfach durch ein allgemeines Klima der Gewalt erklären. Der Gesamtzusammenhang und die nach wie vor bestehende Diskriminierung sind zu berücksichtigen, und es ist eine wirkliche Tragödie, dass viele Taten ungesühnt bleiben. Außerdem ist da noch der im Bericht angeführte Fall zweier niederländischer Staatsbürgerinnen, die ebenfalls Opfer von Frauenmorden wurden.

Deshalb genügt es nicht, dass einige Fortschritte erzielt und einige Maßnahmen ergriffen worden sind. Wir müssen wesentlich weiter gehen, und vor allem brauchen wir wirksame Schutzmaßnahmen für Zeugen und Opfer, damit die Täter bestraft werden können; und das Europäische Parlament kann diese Frage bei seinen offiziellen Reisen in diese Länder immer wieder auf die Tagesordnung setzen.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Die Gewalt gegen Frauen hat in den letzten Jahren in Mexiko und Mittelamerika dramatische Ausmaße angenommen. Dabei waren Tausende von Frauen Opfer von Tötungsdelikten, die häufig durch besondere Grausamkeit gekennzeichnet waren und mit Vergewaltigung und Folter einhergingen.

Obwohl es oft psychisch gestörte Einzeltäter waren, die diese grausamen Verbrechen verübten, ist vielfach auch die organisierte Kriminalität involviert. Eine große Rolle spielen Menschenhandel, Prostitution und Drogenhandel.

Es ist sehr bedauerlich, dass in Mexiko und den Ländern Mittelamerikas die Rechtsstaatlichkeit in bestimmten Fällen mehr als zu wünschen übrig lässt, was einerseits tatsächlichen organisatorischen Defiziten im Polizei- und Justizsystem geschuldet ist, anderseits Korruption und fehlender Strafverfolgung.

Wir müssen unserem Berichterstatter, Herrn Romeva i Rueda, unsere Anerkennung dafür aussprechen, dass er diesen Bericht derart eindringlich verfasst hat, so dass die notwendigen Informationen über die absolut inakzeptable Häufung von Frauenmorden in den genannten Staaten nicht nur die Regierungen der betroffenen Länder, sondern die gesamte Welt erreichen.

Die wenigen abschließenden Änderungsanträge – die übrigens die volle Unterstützung des Berichterstatters haben – sind nützlich und runden diesen Bericht ab. Meine Fraktion unterstützt diese Anträge voll und ganz.

Es bleibt also nur zu hoffen, dass dieses Hohe Haus mit einer überdeutlichen Mehrheit für den Bericht stimmen wird, um allen Beteiligten ein klares Signal zu setzen, dass Feminizide in Mittelamerika wie auch in anderen Teilen der Welt ein Problem darstellen, das unsere volle Aufmerksamkeit verdient und das nach sehr drastischen und wirksamen Gegenmaßnahmen verlangt.

 
  
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  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Als Mitglied der Mexiko-Delegation möchte ich mich besonders beim Ausschuss für die Rechte der Frau, und vor allem auch beim Berichterstatter bedanken, dass dieses Problem, das auch einen Schatten auf manche Auseinandersetzungen mit unseren Kolleginnen und Kollegen in Mexiko geworfen hat, bearbeitet worden ist. Ich hoffe morgen auf eine sehr breite Mehrheit, die eine Meinung ausdrückt und die die Ernsthaftigkeit unserer Auseinandersetzung mit diesem Problem betont.

Angesichts der erschreckenden Zahlen, der Berichte über die Bedrohung von Zeugen und Anwälten, von Tod und Qual, von Bedrohung von Familien, von Situationen, die keinesfalls hingenommen werden können, ist es für die Europäische Union eine Verpflichtung, die Stimme zu erheben, und es ist auch eine Verpflichtung, auf die Besonderheit dieses Phänomens hinzuweisen. Es handelt sich hier um eine besonders dramatische Ausprägung eines globalen Phänomens von einem Umgang mit Frauen, der im 21. Jahrhundert schnell ein Ende finden muss.

Es muss in aller Freundschaft mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den entsprechenden Ländern angesprochen werden, denn eine positive Entwicklung in einer Gesellschaft ist nur dann möglich, wenn Frauen angstfrei leben können und wenn Bedrohungen, die ihnen angetan werden und unter denen sie leiden, weil sie Frauen sind, entsprechend verfolgt werden.

Deswegen begrüße ich alle positiven Maßnahmen, die hier eingesetzt werden. Wir brauchen Zeugenschutz, wir brauchen ein verbessertes Justizwesen, wir brauchen Aufklärung. Dann können wir – so glaube ich – die Frauen in Lateinamerika, in Mexiko unterstützen, damit ein Niveau ihres Schutzes erreicht wird, das für uns akzeptabel ist.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte dem Berichterstatter für seine ausgezeichnete Arbeit sowie für sein Engagement und sein Wissen auf diesem Gebiet danken und gleich zu Beginn erklären, dass unsere Fraktion diesen Bericht voll und ganz unterstützt.

Diese Form des Frauenmordes, die wir hier diskutieren, hat vor allem in den Gebieten zugenommen, in denen Firmen in Zulieferbetriebe investieren und Frauen sozial, wirtschaftlich und auf sonstigen Gebieten von den Männern abhängig sind. Die in diesen Montagewerken arbeitenden jungen Frauen sind nicht nur zunehmender Gewalt ausgesetzt, sondern arbeiten zudem unter äußerst erniedrigenden Bedingungen, die das Bild von Frauen als minderwertige Wesen verstärken, die man ermorden, foltern, verschleppen usw. kann. Ich nehme die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis, würde aber gern einen noch stärkeren und härteren Druck seitens der EU auf diese Länder sehen. Wir müssen deutlich machen, dass es inakzeptabel ist, Abkommen über die Achtung der Menschenrechte zu unterzeichnen, obwohl diesen Morden kein Ende bereitet wird. Wir könnten Handelsabkommen solange einfrieren, bis die von uns zu Recht gestellten Forderungen endlich erfüllt werden, bis die Regierungen der betreffenden Länder beispielsweise ausreichende Mittel zur Ermittlung und Verurteilung der Täter einsetzen. Diese weitläufige Brutalität gegen Frauen gibt es seit fast zehn Jahren und ist nicht zurückgegangen, sondern hat sich sogar noch erhöht. Es ist also höchste Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. Vielen Dank!

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE).(ES) Frau Präsidentin! Auch ich möchte dem Berichterstatter für seine Arbeit danken, insbesondere für seine Bereitschaft, das unabdingbare und konsequente Engagement des Parlaments für das gravierende und dringliche Problem der Gewalt gegen Frauen zum Ausdruck zu bringen.

Ich freue mich, dass der Bericht, nachdem er im Ausschuss behandelt wurde, nun ausgewogener, weniger paternalistisch ist und in die richtige Perspektive gebracht wurde, denn leider ist die Gewalt gegen Frauen nicht auf eine Region, ein Land oder einen Kontinent beschränkt, sondern sie existiert weltweit und ist universell, das sollten wir in der künftigen Arbeit dieses Hauses bedenken.

Bedauerlicherweise gibt es sie auch, obschon vielleicht unter anderen Umständen, in der Europäischen Union. Ohne ins Detail zu gehen, möchte ich bemerken, dass die Statistik in meinem Land verheerend ist: 166 000 gerichtlich angezeigte Fälle, 48 000 Verhaftungen im letzten Jahr (eine alle zwölf Minuten) und fast 70 ermordete Frauen, die letzte gestern, ihr wurde von ihrem Partner die Kehle durchgeschnitten.

Ich glaube, Frau Präsidentin, dass uns diese schreckliche Statistik Anlass sein sollte, um gründlich über die Rolle unseres Parlaments nachzudenken, das ich nicht als ein Gericht sehe, das bestraft und predigt, sondern als Institution, die eigene Strategien hat, um im gegenseitigen Einverständnis mit unseren Partnern und durch Dialog, Zusammenarbeit und bewährte Praxis nach Lösungen zu suchen, die diesen Prozess aufhalten.

Zum Fall von Mexiko, der sehr gravierend ist und im Bericht genannt wird: Es ist zunächst ein Land mit einer hohen Gewaltrate, der auch Bürger der Europäischen Union zum Opfer fielen, mit deren Familien wir mitfühlen. Doch wir müssen auch anerkennen, dass es sich um eine Gesellschaft handelt, die kämpft, die mit der Situation nicht zufrieden ist und die mutig darum ringt, dieses Problem zu meistern durch die Mobilisierung der staatlichen Organe, der Bundesbehörden und der lokalen Verwaltungen sowie der gesamten Gesellschaft und aller ihrer politischen Parteien, und deshalb, Frau Präsidentin, würdigt der Bericht auch die erreichten Fortschritte.

Man muss, und damit komme ich zum Schluss, von der Kommission verlangen, dass sie den Aktionsplan für die Menschenrechte zügig und ambitioniert fertig stellt, Frau Präsidentin. Abschließend möchte ich sagen, dass die Gewalt gegen Frauen ein Problem des Missbrauchs, der Feigheit, ein Problem der Intoleranz und vor allem, Frau Präsidentin, ein Problem der Angst und der Ohnmacht ist, der Furcht, den Willen anderer zu akzeptieren, und vor allem der Furcht, Willen und Vernunft friedlich und nicht gewaltsam durchzusetzen.

 
  
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  Zita Gurmai (PSE).(HU) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Herrn Romeva i Rueda für seinen Bericht und die darin enthaltene Stellungnahme zu einem wichtigen Problem danken. Es freut mich zu hören, dass ein Kollege die Lage der Frauen so ernst nimmt.

Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Menschenrechte und hindert Frauen an der Ausübung ihrer Grundrechte. Sie ist damit eines der weltweit größten Hindernisse bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen tritt zwar in unterschiedlichem Ausmaß auf, aber sie ist ein globales Phänomen. Daher muss auch global dagegen vorgegangen werden, im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Die Staaten, in diesem Falle Mexiko, haben die Aufgabe, die Freiheit und Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten, sie müssen also die erforderlichen Mittel bereitstellen, um Gewalt gegen Frauen, und dazu zählt auch häusliche Gewalt, zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen.

Ich empfinde es als sehr positives Zeichen, dass Mexiko rechtliche Schritte zur Gleichstellung der Geschlechter unternimmt. Der Kampf gegen die Gewalt an Frauen darf sich aber nicht auf den Einsatz von Rechtsinstrumenten beschränken, denn es ist ein komplexes Phänomen und bedarf daher auch eines komplexen Ansatzes, der für den betreffenden Staat mit rechtlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben sowie Maßnahmen und Pflichten zur Vorbeugung, Beratung, Opferhilfe, Dialog und Überwachung verbunden ist.

Die Europäische Union, die sich schon wiederholt verpflichtet hat, für globale Gleichstellung zu sorgen und die den von der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2006-2010 vorgelegten Gleichstellungsfahrplan aufgestellt hat, dem die Kommissarin neben der Beendigung von Gewalt gegen Frauen oberste Priorität eingeräumt hat, darf angesichts solcher Grausamkeiten nicht schweigen.

Bei der Gestaltung von Außenbeziehungen müssen die Entwicklungen bei den Menschenrechten und die Gleichberechtigung der Frau als wichtige Kriterien berücksichtigt werden. Der Bericht ist hervorragend und ich empfehle daher, ihn anzunehmen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Wir dürfen der Gewalt gegen Frauen überall in der Welt und ganz besonders in unseren Ländern nicht gleichgültig gegenüberstehen. Deshalb verfolgen wir mit besonderer Aufmerksamkeit dieses ernste Problem in Mexiko und einigen Ländern Mittelamerikas, wo es noch immer Frauenmorde gibt, die nicht allein einem allgemeinen Klima der Gewalt zugeschrieben werden können. Wir wissen, dass auch die Diskriminierung der Frauen, die für Frauen ungünstigen sozioökonomischen Umstände vor Ort, die für indigene Frauen noch schlimmer sind, die in großer Armut und wirtschaftlicher Abhängigkeit leben, und dazu die Aktionen krimineller Banden berücksichtigt werden müssen.

Deshalb erklären auch wir hier unsere Solidarität mit den Frauen, die Opfer dieser Gewalt sind, und schließen uns der Forderung nach Wahrung der Rechte der Frauen und der Achtung ihrer Würde an. Selbstverständlich unterstützen wir den Bericht unserer Kollegin Frau Romeva.

 
  
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  Maria Badia i Cutchet (PSE).(ES) Frau Präsidentin! Zunächst gratuliere auch ich dem Berichterstatter zu seiner Arbeit. Einige Punkte daraus möchte ich hervorheben und auf einen Aspekt hinweisen, der meines Erachtens vielleicht fehlt.

Um den Kampf gegen die Frauenmorde und die Straflosigkeit zu gewinnen, müssen wir an mehreren Fronten angreifen. Auf kurze Sicht ist es notwendig, alle Diskriminierungen in der Gesetzgebung aufzuheben, die Anzeige von Straftaten und die Schutzmaßnahmen für die Opfer, Zeugen und Familienangehörigen zu erleichtern und die Rechts- und Gefängnissysteme zu verbessern.

Hier stimme ich zu, dass die Europäische Union diesen Ländern ihre uneingeschränkte Zusammenarbeit anbieten muss, um die Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Umsetzung der Rechte der Frauen in den Rechtsvorschriften zu überwinden, die Ratifizierung der internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte zu fördern und die Revision und Modernisierung der nationalen Gesetze auf diesem Gebiet zu unterstützen. Deshalb werde ich mich hinter den Änderungsantrag Obiols-Estrela zu dieser Frage stellen.

Um die Situation langfristig zu verbessern, ist es notwendig, dass wir die Erziehung zu den Werten durch die Gleichstellung der Geschlechter, durch Bildungskampagnen und eine Bewusstseinsbildung schon von Kind an in den Schulen fördern, um ein soziales Bewusstsein herauszubilden, das der Gewalt gegen Frauen und der Stigmatisierung der Opfer durch die Behörden Einhalt gebietet.

Eine konkretere Bezugnahme auf die Frage der Erziehung dürfte meiner Ansicht nach fehlen. Ich glaube, dass alle Anstrengungen, die wir in dieser Richtung unternehmen, wenig dazu beitragen werden, diesen gesellschaftlichen Schandfleck zu beseitigen, den es in den Gesellschaften des 21. Jahrhunderts nicht geben dürfte.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich bedanke mich sehr für diese wirklich wichtige Debatte, vor allem auch dem Berichterstatter nochmals ein herzliches Dankeschön.

Ich habe vorhin schon gesagt: Als Frau und als Kommissarin für Außenbeziehungen ist mir das Thema natürlich ganz besonders wichtig, wobei es absolut richtig ist – und ich habe dies auch vorangestellt –, dass es ein allgemeines Thema ist, das uns leider alle in allen Ländern betrifft. Auch in der Europäischen Union, aber natürlich viel mehr in den Ländern, die arm sind, die nicht die richtigen sozioökonomischen Voraussetzungen haben, und wo vor allem nicht nur kein gutes Polizeisystem vorhanden ist – was heißt, dass es bereits bei der Aufklärung Schwierigkeiten gibt –, sondern meistens auch kein gutes Justizsystem. Denn auch das ist sehr wesentlich. Wir wissen auch, dass es in vielen der Länder, die hier angesprochen wurden – Zentralamerika, Mexiko, aber auch in vielen anderen Ländern – noch immer das Phänomen der Korruption gibt und hier Mafias zum Teil mit Persönlichkeiten der Justiz zusammenarbeiten, so dass die Aufklärungsrate noch immer eine sehr schlechte ist.

Ich stimme mit vielem überein, was hier gesagt wurde: erstens legislative Maßnahmen, zweitens Maßnahmen in der Umsetzung. Und ich kann Ihnen aus der Sicht der Kommission nochmals sagen, dass wir mit unseren Programmen bereits an diesen Dingen arbeiten. Aber Sie müssen natürlich auch den Zeitfaktor etwas berücksichtigen. Das ist leider ein Phänomen, das man nicht von heute auf morgen ausrotten kann, sondern im Rahmen einer sozioökonomischen Entwicklung nur allmählich in den Griff bekommt. Und es ist leider etwas, mit dem wir alle noch zu tun haben werden.

Natürlich müssen wir präventive Maßnahmen ergreifen, ich habe z. B. eben dieses Programm PROJOVENES herausgestrichen, weil es ein so interessantes Programm ist. Und wenn Sie, verehrte Parlamentarier, je wieder nach El Salvador oder auch nach Guatemala kommen – aber vor allem nach El Salvador –, schauen Sie sich das selber an! Das ist wenigstens ein Tropfen Positives!

Ich kann nur sagen, wir werden selbstverständlich unsere Programme weiterführen, wir werden auch weiter diesen durchaus kritischen Dialog mit Mexiko führen, aber ich gebe gerne zu, wie Herr Salafranca sagte, dass Mexiko selbst bereit sein muss, dieses Thema anzusprechen und es sich auf die Fahnen zu schreiben. Nur ist es, wenn die Aufklärung zu spät erfolgt ist, sehr schwer, jetzt im Nachhinein noch alle Elemente festzustellen. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass alle Methoden der modernen Polizeitechnik hier mit angesprochen werden, denn Aufklärung ist der erste Faktor, Justiz ist der zweite, und selbstverständlich ist dann auch die Frage der generellen Nichtdiskriminierung in einer Gesellschaft entscheidend.

Ich kann nur sagen: Sie haben mich hier sicher an Ihrer Seite!

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Donnerstag, den 11. Oktober 2007, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Aus Anlass des Internationalen Frauentages hat der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament am 8. März 2007 seine Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gestartet.

Der Bericht über die Frauenmorde in Mexiko und Mittelamerika ist Teil dieser umfassenden Initiative, deren Ziel es ist, die Gewalt gegen Frauen weltweit zu beenden. Besonders in den eben genannten Ländern ist die Anzahl von Todesfällen durch Gewalt in den letzten Jahren stark angestiegen.

Nach offiziellen Angaben aus Mexiko wurden von 1999 bis 2006 im Land 6000 Frauen und Mädchen ermordet. Die beunruhigendsten Statistiken kommen vor allem aus Ländern mit starker wirtschaftlicher Ungleichheit in der Gesellschaft, wo Frauen wirtschaftlich von Männern abhängig sind: Ländern wie Guatemala, Salvador, Honduras – dem drittärmsten Land in Südamerika – und Nikaragua.

Besonders angesichts der alarmierenden Frauenmorde in Ciudad Juárez und in Guatemala begrüße ich die heutige Aussprache. Ich glaube, dass wir nur mit einer tief greifenden Analyse dieser Fälle, die noch vor dem EU-Lateinamerikagipfel 2008 in Lima stattfinden sollte, die vereinbarten Maßnahmen beurteilen können, einschließlich der Erfahrungen der mexikanischen Behörden, die zum Kampf gegen die Gewalt an Frauen in der EU und Südamerika beitragen werden.

Wir müssen unsere Bemühungen zum Schutz der Frauen vor allen Arten von Gewalt verstärken.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Die Problematik der Frauenmorde und der Straffreiheit der Täter in Mexiko und Mittelamerika hat sich trotz massiver Anstrengungen nicht verbessert. Deshalb sollen die Regierungen von Mexiko und Mittelamerika ihre Bemühungen hinsichtlich der Prävention und der Aufklärung von Frauenmorden und von Gewalt gegen Frauen weiter intensivieren.

In diesem Zusammenhang ersuche ich die Regierungen Mittelamerikas, die Maquila-Unternehmen verstärkt hinsichtlich ihrer unternehmerischen und sozialen Verantwortung zu kontrollieren. Zudem müssen die europäischen Grundsätze der Gleichberechtigung und der gleichen Rechte für Männer und Frauen vermehrt in die aktive Menschenrechtspolitik der EU einfließen.

Deshalb fordere ich die Kommission dazu auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie in Zukunft die verschiedenen europäischen Initiativen zur Bekämpfung der Frauenmorde besser mit den lokalen Behörden und Institutionen koordiniert werden können. Alle im Bereich der Außenpolitik zur Verfügung stehenden Instrumente müssen zur Anwendung kommen. Ich ersuche in diesem Sinne die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Einhaltung der Demokratie- und Menschenrechtsklauseln in bestehenden und in Verhandlung befindlichen Abkommen verstärkt zu überprüfen.

Bei den Vertragsverhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit den Ländern Mittelamerikas ist im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung eine Gleichstellungsstudie durchzuführen. Die europäische Menschenrechtspolitik, aber vor allem die Rechte der Frauen, dürfen keinesfalls auf Grund von wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen zur Disposition stehen.

 
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