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Plenardebatten
Mittwoch, 24. Oktober 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
PV
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren, als nächster Punkt folgt die Fragestunde. Wie bereits gestern bei den Anfragen an die Kommission werden wir heute einige neue Vorschriften erproben, die als Teil der Parlamentsreform vorgeschlagen wurden. Sie werden von einer eigens dafür eingerichteten Gruppe geprüft und betreffen insbesondere zwei Aspekte. Erstens möchte ich die Abgeordneten bitten, sich in die vordersten Sitzreihen zu begeben, um alle Teilnehmer einzubeziehen. Zweitens wird der amtierende Ratspräsident alle ergänzenden Fragen in einer Antwort berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Rat auf die üblichen zwei ergänzenden Fragen nicht sofort im Anschluss an ihre Formulierung, sondern zum Abschluss der Fragestunde antwortet.

Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0318/2007).

Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.

Anfrage Nr. 1 von Manuel Medina Ortega (H-0678/07)

Betrifft: Solidaritätsfonds für Katastrophenfälle

Die schweren Waldbrände, die sich diesen Sommer in einigen Mitgliedstaaten der Union wie etwa Griechenland und Spanien ereignet haben, haben das Unvermögen der Union aufgezeigt, solchen Situationen rasch und wirksam zu begegnen. Beabsichtigt der Rat, die Modalitäten des Solidaritätsfonds dahin gehend zu ändern, dass uns in Zukunft geeignete Mechanismen zur Verfügung stehen, um derlei Katastrophen gewachsen zu sein und ihre Auswirkungen zu mildern?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf diese Frage möchte ich damit antworten, dass, wie Sie wissen, der gegenwärtige Solidaritätsfonds der Europäischen Union errichtet wurde, um im Anschluss an die Überschwemmungen im Sommer 2002 in Mitteleuropa Katastrophenschutz im Falle von Katastrophen größeren und außergewöhnlichen Ausmaßes bereitzustellen.

Im Jahre 2002 hat der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union angenommen. Artikel 14 dieser Verordnung über den Solidaritätsfonds sieht vor, dass der Rat diese Verordnung auf Ersuchen der Kommission bis spätestens 31. Dezember 2006 überprüft.

Die Kommission hat im Jahre 2005 vorgeschlagen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 durch eine neue Verordnung zum Solidaritätsfonds ersetzt wird. Dieser Vorschlag zielte insbesondere darauf ab, den Anwendungsbereich des Instruments auf Industrie- und Technologiekatastrophen, Krisensituationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und terroristische Akte auszuweiten und die Schwelle für die Bestimmung einer Katastrophe größeren Ausmaßes zu senken.

Der Vorschlag bestand darin, dass regionale Ausnahmekriterien aus der geltenden Verordnung zwar gestrichen werden, die Kommission allerdings unter außergewöhnlichen Umständen eine Katastrophe größeren Ausmaßes anerkennen könnte.

Das Europäische Parlament hat im Mai 2006 eine Stellungnahme zu dieser Frage abgegeben, und der Kommissionsvorschlag und die Stellungnahme des Parlaments wurden noch im Jahre 2006 von den geeigneten Ratsgremien erörtert. Es konnte allerdings keine Einigung erzielt werden.

Demzufolge gilt unverändert die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, und die Kommission hat ihre Mobilisierung für 2007 angeregt. Wie ich Ihnen bereits im vergangenen Monat in meiner Antwort auf eine ähnliche Frage mitteilen konnte, wurde die Verordnung, soweit dies dem Rat bekannt ist, in Katastrophenfällen innerhalb ihres Anwendungsbereichs wirksam umgesetzt. Die Europäische Kommission erstellt in regelmäßigen Abständen Berichte, in denen sie die Verwendung des Solidaritätsfonds ausführlich erläutert.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Der Vorschlag des Rates war völlig klar. Diese neue Verordnung kommt mit sehr großer Verzögerung. Die zusätzliche und konkrete Frage, die ich dem Rat stellen möchte, lautet: In diesem Sommer wäre beinahe die Wiege der westlichen Welt, das antike Griechenland zusammen mit den Olympiastadien, abgebrannt. Wartet der Rat, bis der Vatikan abbrennt, der Prado oder der Palast von Belém, oder können wir hoffen, dass bis zum nächsten Sommer eine Verordnung auf unserem Tisch liegen wird, mit der wir solchen Katastrophen die Stirn bieten können?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Herr Medina! Wir werden sicherlich nicht warten, bis Rom, Lissabon, London oder Paris von Naturkatastrophen betroffen sind, bevor wir uns mit diesem Sachverhalt ausführlicher befassen. Wir hoffen sehr, dass der Belém-Palast und der Belém-Turm noch viele weitere Jahrhunderte überdauern.

Zur Frage konkreter Fristen für die Änderung der gegenwärtigen Vorschriften kann ich im Namen des Rates natürlich keinen konkreten Termin festlegen.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE). - (EN)Vielen Dank für Ihre Antwort, ich möchte aber noch folgende Frage anschließen. Wir müssen wissen, wann das geändert wird.

Ich meine vor allem das Hochwasser im Vereinigten Königreich. Offensichtlich bezieht sich das auf Brände, der Solidaritätsfonds betrifft jedoch das Hochwasser. Meine Region in den West Midlands war sehr schwer davon betroffen. Besonders mein Heimatdorf in Worcestershire und der Rest von Worcestershire sowie die umliegenden Gebiete in Hereford und Shropshire hatten darunter zu leiden.

Offensichtlich hat die Regierung des Vereinigten Königreichs um Bereitstellung von Mitteln aus dem Solidaritätsfonds ersucht. Ich hoffe, die Kommission betrachtet das wohlwollend und der Rat bemüht sich wirklich, an der Funktionsweise des Solidaritätsfonds etwas zu ändern, damit uns diese Mittel in Zukunft schneller zur Verfügung stehen.

Kann uns der Vertreter des Rates auch etwas zu der schnellen Eingreiftruppe sagen und mitteilen, ob mit einer baldigen Umsetzung zu rechnen ist, damit in den betroffenen Gebieten Hochwasserschutzmaßnahmen ergriffen werden können?

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE). - Herr Präsident! Vorab möchte ich sagen, dass ich es sehr gut finde, dass wir jetzt hier unten zusammensitzen können. Ich denke, das ist eine sehr gute Idee.

Zur Frage selber: Ich möchte mich auf die Brände beziehen, Herr Minister, die teilweise aus natürlichen Ursachen entstehen, teilweise aber auch gelegt sind. Und dieses Legen von Bränden wird durch gewisse Rechtsbestände in den einzelnen Staaten gefördert, weil sich daraus gewisse Vorteile für gewisse Menschen ergeben.

Wird hier daran gedacht, unter Umständen auf Länder einzuwirken, diese Rechtsbestände dahingehend zu ändern, dass dieser Anreiz in Zukunft nicht mehr gegeben sein wird?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Gut. Ich denke, dass ich zumindest einige Ihrer Fragen bereits beantwortet habe. Außerdem habe ich bereits darauf hingewiesen, dass wir die bisherige Funktionsweise des Solidaritätsfonds als positiv und demnach ordnungsgemäß eingestuft haben.

Die Idee einer schnellen Eingreiftruppe wird in Erwägung gezogen. Es wurde jedoch noch keine Entscheidung getroffen, da der Rat diese Möglichkeit noch prüft und erörtert. Es liegt ferner noch keine Entscheidung zum Brandschutz vor, obgleich in diesem Bereich schon viel unternommen wurde. Es gibt noch viel zu tun, und ich denke, dass sich in diesem Zusammenhang der Austausch von Erfahrungen oder auch „bewährten Verfahren“ sowie eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf Unionsebene als nützlich erweisen können.

Es müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Heimatland Jahr für Jahr immer wieder schwer von Bränden, Brandstiftung und allem, was damit zusammenhängt, sowie insbesondere von Waldbränden betroffen ist. Auf nationaler Ebene haben wir eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen eingeleitet, die sich im Kampf gegen Brände und Brandstiftung als erfolgreich erwiesen haben, und natürlich sind wir bereit, unsere Erfahrungen mit allen Mitgliedstaaten zu teilen.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 2 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0680/07)

Betrifft: Integrierte europäische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Erwägt der Rat einen gemeinsamen Beschluss zur Schaffung integrierter europäischer Maßnahmen zur Unterstützung, beruflichen Bildung und Integration von Bürgern mit Behinderungen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Vielen Dank für Ihre Anfrage, Frau Panayotopoulos-Cassiotou. Wie Sie wissen, kann der Rat nur als Gesetzgeber tätig werden, sofern ihm die Kommission einen Vorschlag vorlegt.

Bisher hat der Rat keinen Legislativvorschlag für einen Beschluss des Rates zur Schaffung integrierter europäischer Maßnahmen zur Unterstützung, beruflichen Bildung und Integration von Bürgern mit Behinderungen enthalten.

Wie Ihnen bekannt sein wird, hat der Rat im Jahre 2000 die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf erlassen. Sie beinhaltet ein Verbot der Diskriminierung aus zahlreichen Gründen, darunter Behinderungen. Darüber hinaus wurde das Jahr 2007 mit einem Beschluss, den Rat und Parlament gemeinsam im Mitentscheidungsverfahren getroffen haben, zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ erklärt.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten danken. Die Beseitigung von Diskriminierung im Bereich der Beschäftigung ist kein geeignetes Mittel, um die Probleme von Menschen mit Behinderungen in den Griff zu bekommen. Gerade gestern wurde das Gesundheitsprogramm verkündet, das neue Technologien beinhaltet. Könnte dieser Vorschlag nicht dazu dienen, einen Großteil der europäischen Bürger, die aktiv sein und der gesamten Gesellschaft in Zeiten des Bevölkerungsrückgangs dienen könnten, in die Lage zu versetzen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und sozialen Zusammenhalt zu erfahren?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Frau Panayotopoulos-Cassiotou! Ich habe Ihre Wortmeldung eher als allgemeine Anmerkung denn als direkte Frage verstanden. Meines Erachtens ist aber dessen ungeachtet das Bewusstsein in den Mitgliedstaaten sowie auf EU-Ebene kontinuierlich gestiegen, dass wir zusammenarbeiten müssen, um eine angemessene Lösung für die Probleme in diesem Bereich zu finden.

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass der Ratsvorsitz im Rahmen der portugiesischen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle am 19. und 20. November in Lissabon eine Konferenz zu diesem Thema veranstalten wird, in deren Verlauf wir uns natürlich um eine Prüfung der Sachlage unter Berücksichtigung der relevanten Fragen bemühen werden. Selbstverständlich werden wir auch bestrebt sein, in dieser Hinsicht politische Zusagen für die Zukunft zu erwirken.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - Welche Maßnahmen plant der Rat, um die Benutzung des öffentlichen Verkehrs für Behinderte besser zu gestalten? Sehen Sie hier die Möglichkeit der Anwendung von best practice und benchmarking, um hier ganz einfach besser helfen zu können?

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Ratspräsident, in der Grundrechtecharta, die Teil des Lissabonner Vertrags werden und damit Rechtsverbindlichkeit in voller Form erhalten wird, haben wir auch ausdrücklich Rechte für Behinderte verankert. Sehen Sie die Möglichkeit, dass der Ratsvorsitz die Mitgliedstaaten auffordert, hier ganz konkret auf die neu geschaffenen Möglichkeiten zu reagieren und mit entsprechenden Maßnahmen Vorsorge zu treffen, dass Behinderte mehr und bessere Chancen haben?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. (PT) Ich möchte zwei Anmerkungen machen. Die Charta der Grundrechte ist noch nicht vollständig in Kraft und wurde noch nicht veröffentlicht, genauso wenig wie der Vertrag von Lissabon, und wir müssen daher abwarten. Ich kann natürlich im Oktober nicht voraussagen, welche Initiativen oder Beschlüsse der Rat in diesem Bereich annehmen wird. Darüber hinaus wird Ihnen bekannt sein, dass die Charta der Grundrechte als solche nicht als Rechtsgrundlage für Gesetzgebungsinitiativen dient.

Was den öffentlichen Nahverkehr anbelangt, schlägt die Kommission in diesem Bereich keine durch den Rat anzunehmenden Initiativen vor, sodass dieser Sachverhalt nach wie vor unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Es ist natürlich ihre Aufgabe, auf nationaler Ebene angesichts der gegebenen Umstände die geeigneten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 
  
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  Der Präsident. − Meine Damen und Herren! Die folgenden drei Anfragen von Marian Harkin, Avril Doyle und Esko Seppänen wurden im Verlauf der gestrigen Aussprache vorgelegt. In Übereinstimmung mit Anlage II a, Absatz 2 der Geschäftsordnung sind diese Anfragen nicht zulässig, wir werden also zur nächsten Anfrage übergehen.

Die Anfragen Nr. 3, 4 und 5 werden nicht behandelt, da sie sich auf einen Gegenstand beziehen, der bereits auf der Tagesordnung dieser Tagung stehen.

Anfrage Nr. 6 von Sarah Ludford (H-0687/07)

Betrifft: Sexualstraftäter

Ist der portugiesische Ratsvorsitz davon überzeugt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun, um Sexualstraftäter zu identifizieren, vor Gericht zu bringen und nach der Verurteilung zu überwachen, Informationen über Sexualverbrechen an Kindern auszutauschen und vermisste, entführte oder gefährdete Kinder zu schützen bzw. zu retten?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Frau Ludford! Die Europäische Union misst dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und der Bekämpfung des Menschenhandels große Bedeutung bei.

In dieser Hinsicht möchte ich Sie auf die Entschließung des Rates vom 27. September 2001 über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern verweisen, in der der Rat zum Ausdruck gebracht hat, dass die Bekämpfung des Verschwindens und der sexuellen Ausbeutung von Kindern ein vordringliches Ziel der Europäischen Union darstellt.

Der Rat hat in diesem Zusammenhang zahlreiche Rechtsinstrumente angenommen, die sich mit spezifischen Aspekten dieses Sachverhalts befassen, darunter die gemeinsame Maßnahme vom 24. Februar 1997 betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, die bereits erwähnte Entschließung des Rates vom 27. September 2001 über den Beitrag der Zivilgesellschaft bei der Suche nach vermissten oder sexuell ausgebeuteten Kindern sowie schließlich den Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie.

Der Rat hat den jüngsten Vorschlag für einen Rahmenbeschluss im Hinblick auf die Anerkennung und Vollstreckung der gutachterlich festgestellten Schuldunfähigkeit bei Sexualstraftaten gegen Kinder in der Europäischen Union, der vom Königreich Belgien vorgelegt wurde, zusammen mit anderen Vorschlägen geprüft, darunter der Rahmenbeschluss des Rates zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren und der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten.

Im Anschluss an die Verhandlungen hat der Rat beschlossen, die Bestimmungen der vom Königreich Belgien vorgelegten Initiative mit dem Rechtsinstrument zum elektronischen Austausch von Strafregisterinformationen zusammenzufassen. Demzufolge sollten den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Informationen über Personen zur Verfügung gestellt werden, die wegen der sexuellen Nötigung von Kindern verurteilt wurden.

Der Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie enthält eine Festlegung von Straftatbeständen der Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie, und die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Straftaten mit Freiheitsstrafen von einem bis drei Jahren sowie in einigen Fällen mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf bis zehn Jahren bedroht werden. Diesem Rahmenbeschluss sollen die Mitgliedstaaten bis zum 20. Januar 2006 nachkommen. Auf der Grundlage der Mitteilungen des Rates und der Kommission über die Umsetzung der Maßnahmen und eines Berichts der Kommission muss der Rat bis zum 20. Januar 2008 prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um diesem Rahmenbeschluss nachzukommen.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). - (EN) Ich danke dem Ratsvorsitz sehr für diese Antwort.

Der Fall Madeleine McCann hat großes Interesse und auch Kontroversen hervorgerufen. Ich werde hier nicht ins Detail gehen. Was mich allerdings interessiert, ist, welche Lehren wir generell in Bezug auf die Angemessenheit europäischen Handelns im Falle von vermissten Kindern ziehen können. Ich möchte zu drei Themen Fragen stellen.

Das erste betrifft die Hotline zu vermissten Kindern. Gestern hat uns Herr Kommissar Frattini mitgeteilt, dass er mit der Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Ratsentscheidung vom Februar zu einer gemeinsamen Telefonnummer für vermisste Kinder, nämlich 116, die im August geschaltet sein sollte, gar nicht zufrieden war. Nur vier Mitgliedstaaten haben einen Service Provider gewählt, drei Mitgliedstaaten haben auf das Ersuchen um Information überhaupt nicht geantwortet. Das ist nicht sehr beeindruckend! Werden Sie bei den anderen 23 Mitgliedstaaten Druck machen?

Zweitens: Vor einigen Wochen haben die Justiz- und Innenminister eine EU Datenbank zu vermissten Kindern gefordert. Ich glaube, es gab einige private Versuche in Zusammenarbeit mit YouTube und den Eltern von Madeleine McCann. Wird die EU die Einrichtung einer geeigneten Datenbank unterstützen?

Drittens sagten Sie, dass an einem Austausch von Informationen über Sexualstraftäter gearbeitet würde. Wann aber werden wir eine Computerdatenbank haben?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. (PT) Herr Präsident, Frau Ludford! Auf die zahlreichen Fragen möchte ich wie folgt antworten.

Erstens wurden viele dieser Maßnahmen erst vor kurzer beziehungsweise sehr kurzer Zeit ergriffen und ihre Auswirkungen müssen noch bewertet werden. Dies geschieht bereits, und wir werden natürlich prüfen, was sich als wirksam oder ungeeignet erwiesen hat und ob wir in diesem Bereich grundlegende Fortschritte erzielen können. Damit müssen wir uns befassen, und nicht damit, die Mitgliedstaaten zu bedrängen und Schuldzuweisungen auszusprechen.

Dieser Prozess der Zusammenarbeit erfordert einen Dialog und den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Ich denke, dass wir trotz allem gute Fortschritte in diesem Bereich erzielen und auf Situationen, die aus humanitärer Sicht wirklich schrecklich sind, reagieren konnten.

Schließlich betrachte ich den Reformvertrag ebenfalls als gute Neuigkeit in diesem Zusammenhang, da er zu einer umfassenderen und besseren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen diesen Straftatbestand beiträgt.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). - (EN) Herr Ratspräsident! Sie erwähnten den „Menschenhandel“, und ich habe mich gefreut, dieses Wort von Ihnen zu hören, denn während das Thema Kinder einschließlich des Falles McCann in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregt, werden viele Kinder und junge Erwachsene in die Mitgliedstaaten der Union geschleust. Meinen Sie, dass in Bezug auf dieses Problem genug getan wird? Ich bitte auch darum, die Betreffenden zu unterstützen, wenn sie in den Mitgliedstaaten gefunden werden. Sie müssen rehabilitiert und in ihr Heimatland zurückgeschickt werden oder aber es muss dafür Sorge getragen werden, dass sie nicht zu Kriminellen in dem Mitgliedstaat werden, in den sie verschleppt wurden. Ich denke, das ist wirklich ein ernsthaftes Problem in der Union.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE). - Herr Minister, ich habe jetzt versucht, Ihrer Antwort an Frau Ludford sehr genau zuzuhören. Sie hat eine konkrete Frage gestellt, die Sie nicht beantwortet haben, nämlich wie Sie die Mitgliedstaaten, die bisher noch nicht diese hotline, diese Telefonleitung, eingerichtet haben, dazu bringen werden, das zu tun. Vielleicht könnten Sie das etwas konkreter beantworten.

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Ich bin weder Strafrechtsexperte noch Justizminister. Ich vertrete hier den Ratsvorsitz, und ich kann Ihnen gegenwärtig nur den Eindruck des Rates übermitteln. Es ist immer möglich, mehr zu tun und besser zu sein, aber, wie ich bereits gesagt habe, ist es doch so, dass es zahlreiche Rechtsinstrumente gibt, die eindeutig den Wunsch widerspiegeln, diesen Straftatbestand wirksam zu bekämpfen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass viele dieser Maßnahmen jüngeren Datums sind und allesamt noch ordnungsgemäß überprüft werden müssen.

Es wurde eine neue Frage gestellt, in der es darum ging, das Bewusstsein der Mitgliedstaaten und ihrer Bürger für eine Erscheinung zu steigern, die in der Tat ein neues Ausmaß und ein neues Gewicht erreicht hat. Wie immer, wenn es darum geht, eine neue Erscheinung zu beurteilen, muss natürlich ein Verfahren befolgt werden. Wir werden, falls erforderlich, auch weiterhin diejenigen Mitgliedstaaten, die bisher noch nicht ihren Verpflichtungen zur Umsetzung von Initiativen oder Rechtsvorschriften nachgekommen sind, dazu auffordern, dies so schnell wie möglich nachzuholen. Wurde eine Verpflichtung eingegangen, dann muss sie auch erfüllt und umgesetzt werden, in diesem wie in anderen Bereichen.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 7 von Lambert van Nistelrooij (H-0689/07)

Betrifft: Fusion von Suez und Gaz de France

Am 3. September wurde angekündigt, dass die Verwaltungsräte des französischen Energieunternehmens Suez und des staatlichen Unternehmens Gaz de France beschlossen haben, die geplante Fusion durchzuführen. Damit würde das drittgrößte Energieunternehmen nach Gazprom, Electricité de France und EON entstehen. Die Kommission hat dem Fusionsunternehmen bereits auferlegt, eine Reihe belgischer und französischer Aktivitäten abzustoßen.

Ist der Rat der Auffassung, dass diese Fusionspläne weiterhin mit den geltenden Grundsätzen im Einklang sind, auf die er im Hinblick auf die Liberalisierung des Energiemarktes in der Europäischen Union pocht?

In welchem Umfang haben das neue Fusionsunternehmen und der französische Staat zugesagt, die eigentumsrechtliche Abtrennung der Hauptnetze, wie sie von der Kommission verlangt wird, vorzunehmen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs sagen, dass der Europäische Rat, wie Ihnen bekannt sein wird, in seinen auf der Frühjahrstagung 2007 angenommenen Schlussfolgerungen umfassend auf das Thema der EU-Energiepolitik sowie auf den Binnenmark für Gas und Strom eingegangen ist.

Der Rat kann keine Vermutungen darüber anstellen, ob die gegenwärtigen Fusionspläne mit diesem Teil der Schlussfolgerungen im Einklang stehen. Er möchte darauf hinweisen, dass der Europäische Rat mit diesen Schlussfolgerungen einen Beitrag zum Dritten Energiepaket der Europäischen Kommission vom September 2007 geleistet hat, das auf eine Öffnung des Binnenmarkts für Gas und Strom abzielt. Erst im Anschluss an eine Einigung über die vorgeschlagenen Verordnungen und Richtlinien und ihr Inkrafttreten wird sich beurteilen lassen, ob das Fusionsunternehmen GDF Suez mit den einschlägigen Rechtsvorschriften im Einklang steht. Zweitens muss der Rat betonen, dass die Europäische Kommission gemäß den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Vertrags dafür zuständig ist, die Vereinbarkeit aller unternehmensinternen Übereinkommen mit den Gemeinschaftsvorschriften zu prüfen.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE).(NL) Meines Erachtens ist es völlig richtig, dass die Kommission die Politik und konkrete Maßnahmen untersucht. Ich habe noch eine weitere Frage zum europäischen Markt, der Vollendung des Binnenmarktes.

Das ausdrückliche Ziel der Entflechtung von Unternehmen ist es, Realinvestitionen in die Netze fließen zu lassen, und wir können sehen, dass wir uns in diesem Bereich, auch zwischen Ländern, nicht an die getroffenen Vereinbarungen gehalten haben. Länder sollen in der Lage sein, 10 % auszutauschen, das wurde als Interoperationalität bezeichnet, und diesem Ziel hinken wir hinterher.

Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen ergreift der Rat zur tatsächlichen Förderung von Investitionen, um die Verbindung z. B. zwischen Frankreich und Spanien zu verbessern? Die Bürger können billiger bei ihrem Nachbarn kaufen. Wenn es allerdings keine Anschlüsse gibt, ist das nicht möglich. Was werden Sie in dieser Hinsicht tun?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Herr van Nistelrooij! Der Rat hat auf der letzten Tagung des Europäischen Rates im März mehrere Maßnahmen im Energiebereich verabschiedet, die nun natürlich auf der Grundlage von Kommissionsvorschlägen umgesetzt werden müssen. Jedes Organ und jede Institution verfügt über eine eigene Zuständigkeit: die Kommission muss ihre Vorschläge vorlegen, der Rat muss sie annehmen, ablehnen oder ändern und der Gerichtshof muss schließlich prüfen, ob die Rechtsvorschriften und Sanktionen mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht im Einklang sind. Mehr kann ich gegenwärtig nicht dazu sagen.

 
  
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  Der Präsident. − Anfrage Nr. 8 wurde zurückgezogen. Anfrage Nr. 9 ist hinfällig, da der Verfasser nicht anwesend ist.

Anfrage Nr. 10 von Roberta Alma Anastase (H-0702/07)

Betrifft: Visa-Erleichterungen für die Bürger der Republiken Moldawien und Georgien

Für die Bürger von Moldawien und Georgien ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, Visa für die Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erhalten. Durch das Inkrafttreten des Abkommens über Visa-Erleichterungen zwischen der EU und der Russischen Förderation ist zudem nun die paradoxe Situation entstanden, dass die Bewohner der separatistischen Regionen Abchasien, Südossetien und Transnistrien, die zum überwiegenden Teil russische Pässe besitzen, von dieser vereinfachten Visa- und Reiseregelung profitieren. Wie will der Rat dafür sorgen, dass für die Bürger der Republiken Moldawien und Georgien möglichst bald Visa-Erleichterungen geschaffen werden und entsprechende Abkommen in Kraft treten? Zudem ist es dringend notwendig, dass sich möglichst viele EU-Mitgliedstaaten an dem Projekt der gemeinsamen Visaantragsstelle in Chisinau beteiligen, um den Prozess der Visa-Erleichterung in die Praxis umzusetzen. Wie ist die Tatsache zu erklären, dass sich bislang nur einige wenige Mitgliedstaaten diesem Projekt angeschlossen haben, und wie wird sich der Rat dafür einsetzen, dass auch die übrigen Staaten diesen Schritt sobald wie möglich tun?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Werte Frau Anastase! Der Rat hat der Kommission in einem Beschluss vom 19. Dezember 2006 das Mandat erteilt, ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa auszuhandeln. Dieses Abkommen wurde am 25. April 2007 in Chisinau paraphiert und am 10. Oktober 2007 in Brüssel im Übrigen von mir persönlich unterzeichnet.

Angesichts des raschen Abschlusses dieses Abkommens wird das Europäische Parlament zum Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss dieses Abkommens konsultiert. Die Regierung der Republik Moldau hat am 17. Oktober zwei Gesetze erlassen, um die Abkommen mit der Europäischen Union über Visaerleichterungen und Rückübernahmen zu ratifizieren.

Ich kann Ihnen im Namen des Rates mitteilen, dass die Kommission derzeit nicht über ein Mandat verfügt, um mit Georgien in Verhandlungen über ein ähnliches Abkommen zu treten. Was die gemeinsame Visaantragsstelle in Chisinau anbelangt, können nur die Mitgliedstaaten selbst über ihre Zusammenarbeit befinden.

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE).(RO) Ich möchte zur Unterzeichnung der Abkommen mit der Republik Moldau gratulieren. In diesem Zusammenhang will ich zwei Anmerkungen machen. Erstens darf meines Erachtens bei den Diskussionen über die Beziehungen zwischen dem Rat und der Republik Moldau nicht außer Acht gelassen werden, was sich kurz im Anschluss an die Unterzeichnung dieser Abkommen ereignet hat: Am 12. Oktober wurde einigen offiziellen Delegationen aus Rumänien der Zugang zum Staatsgebiet der Republik Moldau untersagt. Ich vertrete die Auffassung, dass die Visaerleichterung für einen Drittstaat letztendlich auf Gegenseitigkeit beruhen sollte. Daher würde es mich interessieren, ob sich der Rat dieser Angelegenheit annehmen wird. Zweitens enthalten die von Ihnen unterzeichneten Abkommen Verweise auf die moldauische Sprache, die nicht anerkannt ist. Ich würde mir wünschen, dass wir gesondert darauf hinweisen, denn nur die rumänische Sprache ist in der Europäischen Union anerkannt. Was Georgien betrifft, so sollte meines Erachtens etwas dagegen unternommen werden, dass die Bürger Georgiens eine andere Behandlung erfahren als die Bürger Südossetiens.

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident! Wie bereits gesagt habe ich das Abkommen zur Visaerleichterung mit der Republik Moldau unterzeichnet und kann Ihnen mitteilen, dass diese Maßnahme, diese Initiative, dieses Abkommen von der Regierung der Republik Moldau gebührend gewürdigt und anerkannt wurde.

Für unsere Beziehungen zur Republik Moldau sowie zu allen unseren Nachbarstaaten ist dies ein ausgesprochen wichtiges Instrument. Ich hoffe inständig, dass dieses Abkommen wie gewünscht dazu beitragen wird, die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau auszubauen und insbesondere die „menschliche Dimension“ der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu stärken, mit anderen Worten die Menschen einander näher zu bringen, damit wir uns alle besser kennen lernen, denn vor allem auf diese Weise werden der europäische Geist und das gegenseitige Verständnis gefördert.

Alle Schwierigkeiten, die sich aus der Umsetzung dieses Abkommens ergeben, müssen natürlich geprüft werden. Derartige Schwierigkeiten sind relativ neu, doch ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission immer dann, wenn Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten Probleme oder Schwierigkeiten mit sich bringen oder nicht zu den gewünschten oder zu den falschen Ergebnissen führen, möglicherweise in Zusammenarbeit mit dem Rat prüfen muss, was vor sich geht und, falls erforderlich, die notwendigen Änderungen vorzunehmen hat.

Mit Blick auf Georgien habe ich Ihre Anmerkungen zur Kenntnis genommen, Frau Anastase.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Gibt es Pläne zum Abschluss einer Vereinbarung über die Lockerung der Visa-Bestimmungen für Visa nach Weißrussland? Nach der Erweiterung des Schengenraumes wird es für Litauen, das über weit reichende Grenzen zu Weißrussland verfügt, schwierig, Bürger aus diesem Land zu Besuch einzuladen, und darüber hinaus werden Weißrussen keine Verwandten auf der anderen Seite der Grenze mehr besuchen können. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Pläne?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Frau Budreikaitė! Wie Sie sicher wissen, wird über den Abschluss von Abkommen zur Visaerleichterung im Einzelfall entschieden. Dabei werden natürlich das jeweilige Land, unsere Beziehungen mit diesem Land, technische Sicherheitsfragen und vieles mehr in Betracht gezogen. Daraus folgt, dass die Kommission dem Rat im Bedarfsfall eine Entscheidung mit Blick auf Weißrussland oder ein anderes Land ordnungsgemäß vorschlagen und der Rat darüber befinden muss. Allerdings habe ich bereits darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung darüber, ein solches Abkommen zu schließen oder die Verhandlungen aufzunehmen, nicht ausreicht, denn es müssen auch gewisse technische und politische Voraussetzungen erfüllt sein.

Sofern ein Abschluss allerdings technisch und politisch möglich ist, tragen Abkommen zur Visaerleichterung, wie ich bereits gesagt habe, zur „menschlichen Dimension“ oder „humanitären Dimension“ der Nachbarschaftspolitik bei. Wir dürfen einander nicht fremd sein; ganz im Gegenteil müssen und können wir uns besser kennen lernen.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 11 von Dimitrios Papadimoulis (H-0703/07)

Betrifft: Einführung einer europäischen Katastrophenschutztruppe

Das Europäische Parlament hat am 4.9.2007 eine Entschließung (P6_TA(2007)0362) zu Naturkatastrophen unter besonderer Berücksichtigung der verheerenden Waldbrände, die Griechenland in diesem Sommer heimgesucht haben, verabschiedet. In der Entschließung wie auch im Bericht (A6-0286/2006 vom 18.9.2006) über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz wird – unter anderem – die Bedeutung eines Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz anerkannt und die Einrichtung einer europäischen Katastrophenschutztruppe gefordert, die in Notsituationen sofort reagieren könnte, wie dies im Übrigen auch im Bericht des früheren Kommissionsmitglieds Barnier vorgeschlagen worden war.

Wie beurteilt der Rat angesichts der Tatsache, dass eine neu geschaffene Katastrophenschutztruppe den mit dem Katastrophenschutz befassten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere unterstützend zur Seite stehen könnte, die Einrichtung einer europäischen Katastrophenschutztruppe?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Papadimoulis! Der Rat weist darauf hin, dass der Europäische Rat am 15. und 16. Juni 2006 sowie am 14. und 15. Dezember 2006 den Bericht des Vorsitzes über die Stärkung der Fähigkeiten der Union zur Reaktion in Notfällen und Krisen, damit die Koordination und der Einsatz verfügbarer Mittel verbessert werden, gebilligt und zur Kenntnis genommen hat.

Der Europäische Rat hat im Juni 2006 zudem weitere Leitlinien für die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der Gemeinschaft in Not-, Krisen- und Katastrophenfällen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union formuliert. Er rief dazu auf, einer Weiterentwicklung der Krisenreaktionsfähigkeit der Europäischen Union auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Mittel, einschließlich Katastrophenschutzmodulen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken, und die Arbeit an den Vorschlägen der Kommission zum Ausbau der Katastrophenschutzfähigkeiten der Gemeinschaft fortzusetzen.

Im Hinblick auf den von Michel Barnier im Mai 2006 vorgelegten Berichte hebt der Rat hervor, dass der Europäische Rat vom 15. und 16. Juni 2006 dieses Dokument als wichtigen Beitrag zur Debatte begrüßt hat. Obgleich einige Aspekte des Berichts Barnier in Gemeinschaftsvorschriften oder -praktiken übernommen wurden, liegt dem Rat bisher kein Vorschlag zur Einführung einer europäischen Katastrophenschutztruppe vor.

Der Rat stellte in seinen Schlussfolgerungen vom 15. und 16. Oktober 2007 angesichts der jüngsten Verwüstungen in einigen Mitgliedstaaten fest, dass die Europäische Union in der Lage sein muss, wirksam und rechtzeitig auf Krisen und Notsituationen infolge von Naturkatastrophen zu reagieren, und ersuchte die Kommission, diese Frage weiter zu prüfen und vor der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 10. Dezember geeignete Vorschläge zu unterbreiten.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident! Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten danken, doch wie wir es bereits vom Rat gewohnt sind, hat er eine 18-monatige Chronik des Stillstands und der Verzögerungen abgeliefert. Mit dem soeben verlesenen Text gelingt es Ihnen, den Barnier-Vorschlag vollständig zu untergraben. Ich frage Sie: wie viele weitere Brand- und Überschwemmungsopfer müssen wir noch beklagen? Wie viel Eigentum muss noch zerstört werden? Wie lange können die Mitgliedstaaten ihre Mittel noch vergeuden, bevor Sie im Rat endlich die Untersuchung beantragen, die das Europäische Parlament schon seit langem fordert? Ich frage Sie: werden Sie, als amtierender Ratspräsident, am 10. Dezember vorschlagen, dass der Rat prüft, was das Europäische Parlament empfiehlt, nämlich die Einrichtung einer zusätzlichen Katastrophenschutztruppe, oder wird Ihr Nachfolger uns in 18 Monaten wieder Märchen auftischen und von Verzögerungen sprechen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Papadimoulis! Natürlich erwartet der Rat mit großem Interesse den Vorschlag der Kommission zu diesem Thema, also der möglichen Einführung einer Katastrophenschutztruppe. Wir hoffen, dass die Kommission diese Anregungen oder Vorschläge noch vor der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ am 10. Dezember, also in weniger als zwei Monaten vorlegen wird. Dann können wir die Kommissionsvorschläge erörtern und prüfen und anschließend entsprechend vorgehen.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Ich möchte gern die Wichtigkeit dieses Themas hervorheben, und deshalb freue ich mich, dass sich der Rat an die Kommission gewandt hat und ihre Antwort erwartet. Dennoch würde ich gern folgende Frage stellen: Welchen Standpunkt vertritt die Kommission zu der Zivilschutztruppe für außergewöhnliche Situationen, wie sieht die Kommission die tatsächliche Rolle dieser Zivilschutztruppe in solchen außergewöhnlichen Situationen, wenn man all diese Überschwemmungen und Waldbrände, den Klimawandel und die Ereignisse, die weit weg von hier, in Amerika, stattfinden, bedenkt?

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Ratspräsident, Sie haben das Barnier-Papier mehrfach angesprochen. Es hat bei den Hilfsorganisationen Ängste gegeben, weil in diesem Papier möglicherweise auch Strukturen einer quasi militärischen Führung oder Vorentscheidung auf militärischer Ebene vorgesehen sein könnten. Weiß man im Rat um diese Ängste vor einer Militarisierung dieser Hilfstruppe, und wie kann und wird der Rat darauf reagieren?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident! Wie ich bereits erwähnt habe, ist der Rat mit Blick auf den Bericht von Herrn Barnier zu dem Schluss gekommen, dass er eine Arbeitsgrundlage für künftige Entscheidungen bilden könnte. Er hat damit weder eine hundertprozentige noch eine teilweise Zusage erteilt, dass er als Arbeitsgrundlage zur Anwendung kommen wird, sondern sich lediglich über die Möglichkeit verständigt. Wie schon gesagt, kann ich die Reaktion des Rates auf Vorschläge, Modelle und Methoden, die noch nicht existieren, nicht vorhersagen, denn ich kann ja nicht die Zukunft vorhersehen.

Wir müssen warten, bis die Kommission ihre Vorschläge und eine Bewertung vorlegt, die wir dann im Rat erörtern werden, um anschließend Schlussfolgerungen zu formulieren. Wir werden zudem darüber entscheiden, welchen Weg wir in dieser Frage einschlagen wollen, und damit komme ich zu einem wichtigen Punkt. Der Rat hat mit seiner Forderung an die Kommission, Vorschläge zu dieser Angelegenheit vorzulegen, unmissverständlich sein Interesse an diesem Thema und seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht, in diesem Zusammenhang Fortschritte zu erzielen. Dies ist meines Erachtens ein eindeutiges und positives Zeichen.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 12 von Bernd Posselt (H-0708/07)

Betrifft: Schicksal von Prof. Ukshin Hoti

Der international anerkannte Wissenschaftler und Friedensaktivist Prof. Ukshin Hoti, in den neunziger Jahren Außenminister der von Präsident Rugova geleiteten demokratischen Untergrund-Republik Kosovo, wurde vom Milosevič-Regime verhaftet und ist seit Jahren spurlos verschwunden.

Kann der Rat bei der Regierung des jetzigen demokratischen Serbien in Erfahrung bringen, was mit Prof. Hoti passiert ist, bzw. sind die Belgrader Behörden bereit, in dieser Sache Ermittlungen anzustellen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Posselt! Professor Ukshin Hoti ist eine von mehr als 2 000 Personen auf der Liste des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), die von ihren Familien im Verlauf des Kosovo-Konflikts vermisst gemeldet wurden.

Das IKRK hat seit Januar 1998 Informationen zu vermissten Personen im Kosovo erfasst. Diese Informationen wurden an die Behörden in Belgrad und Pristina zusammen mit der Forderung weitergeleitet, alles zu unternehmen, um den Verbleib dieser Personen zu ermitteln.

Zudem arbeiten das IKRK und die UN-Missionen im Kosovo in dieser Frage eng zusammen. Im Rahmen des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad zu Fragen von beiderseitigem Interesse ist die Arbeitsgruppe für Vermisste, die sich aus Vertretern beider Regierungen zusammensetzt, seit März regelmäßig unter der Schirmherrschaft des Roten Kreuzes zusammengekommen.

Beide Seiten bemühen sich darum, den Verbleib der vermissten Personen zu klären, doch die Arbeit geht nur langsam voran. Das Recht, über den Verbleib vermisster geliebter Menschen informiert zu werden, stellt ein grundlegendes Anliegen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dar.

Deshalb unterstützt der Rat der Europäischen Union die diesbezüglichen Bemühungen der internationalen und lokalen Behörden in Serbien und im Kosovo und ermutigt sie, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). - Herr Präsident! Jedes Opfer hat natürlich gleiche Bedeutung, und deshalb begrüße ich diese Untersuchung. Aber Professor Hoti war nun sehr bekannt, ich bin in engem Kontakt mit seiner Familie. Er war der engste Mitarbeiter unseres Sacharow-Preisträgers Rugova, und er wurde ja von den Serben offiziell in Haft genommen. Dann müssen sie doch wissen, wo er verblieben ist! Das muss doch mit der Regierung in Belgrad offiziell zu klären sein, auch von Seiten des Rates. Was sagt denn die serbische Regierung über den Verbleib ihres Gefangenen, für den sie ja Verantwortung getragen hat, wenn sie ihn inhaftiert hat?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident! Wie ich bereits angemerkt habe, unterstützt der Rat natürlich die Bemühungen aller Behörden mit direkten Zuständigkeiten in diesem Bereich, die Umstände des Verschwindens von Professor Ukshin Hoti zu klären. Uns ist wie gesagt auch bekannt, dass es in diesem Fall um Menschenrechte und ihren Schutz geht. Vor diesem Hintergrund müssen wir diese Frage in unseren politischen Dialog mit den zuständigen Regierungen einfließen lassen

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 13 von Robert Evans (H-0710/07)

Betrifft: Klimawandel

Glaubt der Rat immer noch, dass das Ziel der Europäischen Union, den globalen Temperaturanstieg auf 2°C zu begrenzen, eingehalten werden kann?

Hat der Rat erörtert, welche zusätzlichen Maßnahmen auf EU-Ebene in Betracht gezogen werden müssen, um auf die Bedenken zu reagieren, die in dem Bericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Klimawandel (IPCC) aus dem Jahr 2007 geäußert wurden?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident! Wie Ihnen bekannt sein wird, haben die europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossen, der internationalen Gemeinschaft ein deutliches Signal für ihren Willen zu übermitteln, den Klimawandel mit Hilfe der im Folgenden aufgeführten Zusagen zu bekämpfen, um die Verhandlungen über ein weltweites Übereinkommen für die Zeit nach 2012 voranzubringen.

Vor Abschluss dieses Übereinkommens geht die Europäische Union die feste Selbstverpflichtung ein, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Ferner erklärte sich die Europäische Union bereit, sich auf eine Absenkung der Emissionen um 30 % zu verpflichten, wenn andere Industriestaaten vergleichbare Zusagen machten und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer ebenfalls einen angemessenen Beitrag leisteten.

Die Europäische Union ist der Auffassung, dass sie mit Blick auf die ehrgeizigeren Emissionssenkungen eine Führungsrolle übernehmen sollte, damit die Industriestaaten die Entwicklungsländer davon überzeugen können, an den globalen Bemühungen mitzuwirken.

Ehrgeizige Ziele werden natürlich auch zu einem Ausbau des Kohlenstoffmarktes beitragen, der bestehen bleiben muss, um die Kosten im Zusammenhang mit den Emissionssenkungen gering zu halten. Im Rahmen des Europäischen Programms zur Klimaänderung wurden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, und weitere sind im Zusammenhang mit der strategischen Analyse der Energiepolitik in der Europäischen Union geplant, um eine wesentliche Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Das Emissionshandelssystem wird bei der Verwirklichung der langfristigen Ziele der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen eine entscheidende Rolle spielen, und seine Analyse wird für die Umsetzung der Gesamtziele der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung sein.

 
  
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  Robert Evans (PSE). - (EN) Vielen Dank, Herr Ratspräsident, für diese recht ermutigende Antwort. Sie sagten, dass Sie ein starkes Signal aussenden wollen und wir eine globale Vereinbarung brauchen. Mit Interesse habe ich gehört, was Sie über das 30 %-Ziel gesagt haben. Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir uns ehrgeizige Ziele setzen müssen. Das ist natürlich ein Bereich, der sich auf die meisten europäischen Bürger auswirkt und dem auch ihre große Besorgnis gilt.

Vielleicht könnten Sie etwas eingehender darlegen, was wir Ihrer Ansicht tatsächlich unternehmen können, um die Länder zu ermutigen, die mehr tun könnten, wie etwa die Vereinigten Staaten, und Länder wie China, Indien oder Russland zu unterstützen, die vielleicht im Moment noch mit Problemen zu kämpfen haben. Was könnten wir – anstatt nur zu reden – jetzt wirklich tun, um diesen Prozess voranzubringen? Ich behaupte nicht, dass Sie nur das getan haben. Was aber tun wir wirklich zur Lösung dieses Problems außer reden?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Die Europäische Union verfügt über diplomatische Mittel, ihre Überzeugung und etwas, das ich politische Entschlossenheit nennen möchte. Meines Erachtens können wir andere am besten von einer Teilnahme überzeugen, wenn wir die Geschwindigkeit vorgeben und mit gutem Beispiel vorangehen, und genau das tun wir derzeit.

Natürlich gehen wir nicht nur innerhalb der Union, sondern weltweit mit gutem Beispiel voran, wenn wir den Erwartungen unserer Bürger entsprechen und uns ehrgeizige Ziele setzen. Dadurch wird die Öffentlichkeit in anderen Ländern beeinflusst, die wiederum ihre jeweiligen Regierungen auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, die unseren ehrgeizigen Zielvorgaben in nichts nachstehen.

Was die USA anbelangt, so hat diese Führungsrolle meines Erachtens eindeutige Wirkung gezeigt. Das Beispiel, mit dem die Europäische Union in dieser Frage auf internationaler Ebene vorangegangen ist, hat dazu geführt, dass die Gesellschaft in den USA Druck auf die zuständigen Behörden ausgeübt hat, ebenfalls ehrgeizigere Ziele zu verfolgen. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass der Nobelpreis, den Al Gore für seine Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel erhalten hat, viel damit zu tun hat: mit unserer ehrgeizigen Politik, mit unserem Veränderungswillen und unserem Wunsch, dass andere Länder unsere Zielvorgaben übernehmen, und dies alles natürlich im Rahmen einer multilateralen Diplomatie auf Ebene der Vereinten Nationen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). - (EN) Ich möchte das Parlament dringend bitten, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Klimaanlage abzudrehen, weil mir kalt ist und wir damit einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten könnten.

Herr Ratspräsident, Sie haben eine der Fragen beantwortet, die ich stellen wollte. Allerdings wird es wohl mehr als Al Gore brauchen, um die Öffentlichkeit dafür zu mobilisieren. Ich möchte deshalb den Rat bitten darzulegen, wie er in der Europäischen Union öffentliche Besorgnis in öffentliches Handeln umwandeln will. Er möge außerdem berücksichtigen, dass wir nicht die Absicht haben, die Entwicklungsländer am Fortschritt zu hindern, denn schließlich profitieren wir von der Tatsache, dass sie sich entwickeln.

 
  
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  Der Präsident. − Wir werden uns um eine Lösung des Temperaturproblems in diesem Hause bemühen.

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. (PT) Vielen Dank für Ihre Frage, Frau McGuinness! Wir müssen eine beständige Aufklärungs- und Informationskampagne führen. Außerdem müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen. Dies ist bereits der Fall.

Natürlich gibt es noch viel zu tun, doch mein Eindruck ist, dass das Bewusstsein der Menschen für den Klimawandel immer weiter steigt, weil sie seine tatsächlichen Folgen Tag für Tag sehen und spüren. Auch ich könnte Ihnen meine persönlichen Erfahrungen mitteilen, falls Sie dies interessiert. Als ich sechs oder sieben Jahre alt war, hatten wir in Portugal ein völlig anderes Klima als heute, und ich bin mittlerweile fünfzig Jahre alt. Natürlich ist mir wie auch anderen aufgefallen, dass es Veränderungen gegeben hat. Die Menschen wollen daher wissen, warum sich das Klima geändert hat und welche Folgen dieser Wandel mit sich bringt.

Die Mitgliedstaaten hingegen müssen Gesetze erlassen, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, einzudämmen oder zu mindern. Sie sind auf Unionsebene politische Verpflichtungen eingegangen und haben nun die Aufgabe, die erforderlichen Gesetze zu verabschieden und sich um ihre tatsächliche Umsetzung zu bemühen. Auch hier müssen wir auf internationaler Ebene mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich würde die Kampagne des ehemaligen Vizepräsidenten Al Gore nicht unterschätzen, weil sie meines Erachtens einen beachtlichen Einfluss auf die internationale Öffentlichkeit ausgeübt hat.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 14 von Mairead McGuinness (H-0713/07)

Betrifft: Chaos auf den internationalen Finanzmärkten

Während des letzten informellen Treffens der EU-Finanzminister (Porto, 14. und 15. September) wurde die Krise erörtert, zu der es in Europa infolge der Instabilität des Finanzmarktes in den USA gekommen ist. Welche Fragen wurden im Rahmen dieser Zusammenkunft im Einzelnen besprochen? Wurde insbesondere die Situation des britischen Finanzunternehmens Northern Rock erörtert, das von der Instabilität des Finanzmarktes in den USA unmittelbar betroffen und deshalb in eine finanzielle Schieflage geraten ist?

Vertritt der Rat die Auffassung, dass dieser Fall weit reichende Folgen für die europäischen Finanzmärkte hat?

Sind die bei Finanzdienstleistungen bestehenden Sicherheitsmechanismen nach Ansicht des Rates ausreichend, um einen vollwertigen Schutz der Verbraucher in der EU zu gewährleisten, insbesondere jener, die Finanzprodukte außerhalb des Mitgliedstaats erworben haben, in dem sie ansässig sind?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident! Zu diesem Sachverhalt kann ich Folgendes sagen. Auf der informellen Tagung der EU-Finanzminister und der Zentralbankpräsidenten vom 14. und 15. September 2007 in Porto wurden zahlreiche Themen, darunter auch die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage, erörtert.

Wie auf der Homepage der portugiesischen Ratspräsidentschaft zu lesen ist, vertreten wir in dieser Hinsicht zwei Auffassungen. Wir sind einerseits der Ansicht, dass wir es mit einer Periode der Volatilität und der erhöhten Unsicherheit auf den globalen Finanzmärkten zu tun haben, die auf Schwierigkeiten auf den amerikanischen Hypothekenmärkten zurückzuführen ist, die sich auf dem Wege komplexer Finanzinstrumente auf das globale Finanzsystem übertragen haben.

Das hat sich auch auf das Funktionieren der Geldmärkte ausgewirkt, sodass ein unverzügliches und entschlossenes Handeln der wichtigsten Zentralbanken, darunter auch der Europäischen Zentralbank, gefordert war. Es steht zwar außer Frage, dass mit den Turbulenzen auf den Finanzmärkten auch die Wirtschaftsaussichten unsicherer geworden sind, doch die gesamtwirtschaftlichen Fundamentaldaten in der Europäischen Union sind positiv und das Weltwirtschaftswachstum bleibt trotz des Konjunkturrückgangs in den USA stabil.

Die europäischen Finanzinstitutionen sind offenkundig solide, und dank der Tatsache, dass sie in den vergangenen Jahren eine hervorragende Rentabilität aufweisen konnten, sind sie gut gegen die gegenwärtige Periode der erhöhten Volatilität auf den Finanzmärkten gewappnet.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Sonderfälle in den Mitgliedstaaten nicht erörtert wurden. Wir haben uns im Rahmen unserer Analyse damit befasst, welche Lehren wir aus den jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten ziehen können. Es wurde betont, dass wir im Finanzsektor zwar über einen soliden Rechts- und Aufsichtsrahmen verfügen, der durch neuere Rechtsvorschriften gestärkt wurde, darunter die Durchführung der Eigenkapitalrichtlinie und die laufenden Arbeiten zur Solvabilität-II-Richtlinie, nichtsdestotrotz aber vor allem angesichts der raschen und innovativen Entwicklungen im Bereich Finanzprodukte auf der Hut sein müssen.

Dementsprechend hat sich angesichts dieser jüngsten Episode von Turbulenzen auf den Finanzmärkten die Dringlichkeit bestimmter Sachfragen erhöht, die nach wie vor auf der Tagesordnung des Rates stehen. Ferner ist die Notwendigkeit gestiegen, dass die Europäische Union gemeinsam mit ihren internationalen Partnern nach Möglichkeiten sucht, die Transparenz, die Bewertungsprozesse, das Risikomanagement und die Funktionsweise der Märkte insbesondere mit Blick auf komplexe Finanzprodukte zu verbessern.

Der ECOFIN-Rat hat sich am 9. Oktober auf ein detailliertes Arbeitsprogramm geeinigt, das bis Ende 2008 durch die zuständigen EU-Gremien in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten internationalen Partnern umgesetzt werden soll.

Ferner hat der ECOFIN-Rat im Oktober Schlussfolgerungen zur Stärkung der Mechanismen für Finanzstabilität in der Europäischen Union verabschiedet. Diese Schlussfolgerungen können auf der Homepage des Rates eingesehen werden; sie sind das konkrete Ergebnis von mehr als einem Jahr vorbereitender Arbeiten. Ein weiteres wichtiges Ergebnis war die Annahme eines Pakets gemeinsamer Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Bereich der Finanzstabilität.

Ferner wurde beschlossen, die im Jahre 2005 unterzeichnete Absichtserklärung der Bankaufsichtsbehörden, Zentralbanken und Finanzministerien in der EU um drei neue Aspekte zu erweitern: erstens die im Verlauf der Sitzung förmlich angenommenen gemeinsamen Grundsätze; zweitens einen gemeinsamen Analyserahmen für die Bewertung der systemischen Auswirkungen einer potenziellen Krise und drittens gemeinsame praktische Leitlinien für Verfahren, die in einer länderübergreifenden Krisensituation erfolgen müssen.

In der Folge wurde ein Arbeitsprogramm mit einem Zeitplan für diese und andere Maßnahmen zur Stärkung der Effektivität der Mechanismen für Finanzstabilität in der Europäischen Union festgelegt. Natürlich sind alle diese Bemühungen darauf ausgerichtet, Verbraucher und Investoren zu schützen, die auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Finanzmärkte angewiesen sind.

Abschließend möchte ich hervorheben, dass sich meiner Ansicht nach der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Kommission dem Ziel verschrieben hat, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht und -überwachung zu verbessern, um Finanzstabilität, globale Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). - (EN) Vielen Dank, Herr Ratspräsident. Ich werde mich mit Ihrer überaus detaillierten Antwort näher befassen müssen, die ich zu schätzen weiß, weil das ein sehr ernstes Problem ist.

Man kann dem nur zustimmen, dass das Vertrauen der Deponenten bei Northern Rock erschüttert ist und dass es einen Dominoeffekt gibt. Vertrauen ist in der Tat der Schlüssel zu Stabilität im Bankensystem und auch zu grenzüberschreitenden Leistungen und Geschäften im Finanzdienstleistungssektor.

Halten Sie die von Ihnen genannten Maßnahmen für ausreichend, um dieses Vertrauen wiederherzustellen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Frau Abgeordnete! Der Rat ist immer für eine Überraschung gut. Wie bereits gesagt, hat der Rat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Situation sowie mögliche neue Instrumente und Maßnahmen, die verhindern könnten, dass sich eine solche Situation künftig auf die europäischen Finanzmärkte auswirkt, umfassend und ausführlich zu analysieren. Er ist sich demnach der Problematik bewusst und hat die zuständigen Stellen aufgefordert, gründliche Arbeit zu leisten. Er hat die Arbeitsgruppe darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die angenommen werden müssen, um Situationen wie die der jüngsten Zeit zu verhindern. Wir müssen abwarten, ob sich diese Maßnahmen in der Praxis als wirksam erweisen. Auf alle Fälle wird der Rat über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt, die erforderlich sind, um unsere Wirtschaft künftig vor den Folgen weiterer Turbulenzen auf den Finanzmärkten zu schützen.

Ich muss darauf hinweisen, dass diese Frage auch in der vergangenen Woche in Lissabon auf dem informellen Treffen der Staats- und Regierungschef behandelt wurde. Auf dieser Zusammenkunft haben die Staats- und Regierungschefs folgende eindeutige Botschaft formuliert: Erstens verfügt die europäische Wirtschaft über etwas, das Wirtschaftsfachleute als „gute Fundamentaldaten“ bezeichnen, unsere Wirtschaften sind mit anderen Worten also gesund, und zweitens unterstützen sie die Maßnahmen, die der ECOFIN-Rat ergriffen hat und die in diesem Bereich angeregt wurden.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 15 von Johan Van Hecke (H-0717/07)

Betrifft: Zunehmende Zahl europäischer Agenturen

Derzeit gibt es 23 europäische Agenturen, auf mehrere EU-Länder und Städte verteilt. Ihre Tätigkeiten bzw. ihre Arbeit wird kaum kontrolliert. Die jüngste Agentur ist die „Agentur für Grundrechte“ mit Sitz in Wien, die jetzt 100 Mitarbeiter beschäftigt. Sie soll den Schutz der Menschenrechte in der Europäischen Union überwachen, obwohl diese Aufgabe bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und im Grunde auch vom Europarat, beide mit Sitz in Straßburg, perfekt wahrgenommen wird. All diese Agenturen geben pro Jahr Steuergelder in Höhe von ungefähr 1 Milliarde Euro aus. Einigen Beobachtern zufolge findet kaum noch ein Europäischer Rat statt, ohne dass eine neue Agentur gegründet wird.

Beabsichtigt der Rat, weitere neue Agenturen zu gründen? Wird die Notwendigkeit einer Agenturgründung stets gründlich erwogen? Ist sich der Rat der jeweiligen finanziellen Auswirkungen auf den europäischen Haushalt bewusst? Ist der Rat bereit, einige Agenturen wieder abzuschaffen, wenn ihr Existenzgrund nicht fundiert ist?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Herr Van Hecke! Ich möchte darauf hinweisen, dass Fragen bezüglich der Gründung oder Schließung von Gemeinschaftsagenturen an die Kommission zu richten sind, die in diesem Bereich über das alleinige Initiativrecht verfügt. Die Rechtsetzungsorgane sowie Parlament und Rat handeln ausschließlich auf der Grundlage von Kommissionsvorschlägen. Was den Rat betrifft, so kann ich dem Herrn Abgeordneten versichern, dass er die Notwendigkeit einer Agenturgründung stets gründlich erwägt.

Mit Blick auf den Haushalt dieser Agenturen möchte ich den Herrn Abgeordneten auf die gemeinsame Erklärung vom 18. April 2007 verweisen, in der sich die drei Institutionen auf gemeinsame Grundsätze für die Haushaltsführung bestehender oder künftiger Gemeinschaftsagenturen geeinigt haben.

 
  
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  Johan Van Hecke (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte dem Minister für seine Antwort danken. Ich hatte zwei Gründe, diese Frage zu stellen: Erstens der explosionsartige Anstieg der Anzahl von Agenturen, die nach jeder Sitzung des Rates gegründet wurden: 12 neue Agenturen in fünf Jahren, mit einem Personalanstieg in diesen Agenturen von 166 auf 3 700. Der zweite Teil dieser Frage lautet: Prüft der Rat regelmäßig, ob diese Agenturen weiterhin notwendig sind, wenn der Grund für deren Existenz nicht mehr offensichtlich ist? Meine zweite Besorgnis ist: Wie organisiert der Rat seine internen Prüfungen der Ausgaben all dieser Agenturen, und welche Rolle spielt seines Erachtens das Parlament dabei?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Van Hecke! Wie ich bereits gesagt habe, legt die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Gründung einer Agentur vor. Anschließend prüft der Rat im Dialog mit der Kommission, ob dieser Vorschlag gerechtfertigt ist, und trifft dann Entscheidungen unter Berücksichtigung der Vertragsbestimmungen. Ich möchte hervorheben, dass in Lissabon mit der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs eine Gemeinschaftsagentur ihren Sitz hat, deren Arbeit wir als ausgesprochen sinnvoll erachten.

Mit Blick auf die Verwaltung dieser Agenturen wird Ihnen bekannt sein, dass sie über ihre eigenen Kontrollmechanismen verfügen, die meines Erachtens ausgesprochen streng sind. Darüber hinaus haben sich die Organe auf die von mir bereits erwähnten gemeinsamen Grundsätze geeinigt, die sich auch unmittelbar auf die Haushaltsführung dieser Gemeinschaftsagenturen beziehen.

Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und eine strenge Kontrolle der Mittelverwendung in diesen Agenturen besonderer Wert gelegt wird. Doch das ist meine persönliche Erfahrung.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 16 von Bill Newton Dunn (H-0719/07)

Betrifft: Notfallkontaktnetz 24/7 für Computerkriminalität

Der Verfasser wurde – von den USA – darauf aufmerksam gemacht, dass zehn EU-Mitgliedstaaten nicht an dem Notfallkontaktnetz 24/7 für Computerkriminalität (24/7 Emergency Contact Network for Cybercrime) teilnehmen. Dabei handelt es sich um Belgien, Zypern, Estland, Griechenland, Irland, Lettland, Polen, die Slowakei und Slowenien, sowie Portugal, den derzeitigen Ratsvorsitz.

Welche Bedeutung misst der Rat der Bekämpfung der internationalen Computerkriminalität bei?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Herr Newton Dunn! Der Rat hat keine Kenntnis darüber, dass sich Mitgliedstaaten an diesem Netzwerk beteiligen, das auf besondere Initiative der G8 und der Mitgliedstaaten des Europarats ins Leben gerufen wurde. Dementsprechend kann er diese Feststellung weder bestätigen noch widerlegen. Nichtsdestotrotz misst der Rat der Bekämpfung der Computerkriminalität große Bedeutung bei. Dies lässt sich aus der Annahme des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme und aus der Tatsache schließen, dass der Rat eine schnelle Annahme des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2001 unterstützt hat.

Ferner wird der Rat seine Schlussfolgerungen zu einer allgemeinen Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität auf der kommenden Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im November vorlegen und erörtern.

Portugal verfügt darüber hinaus über eine zentrale Anlaufstelle, die rund um die Uhr im Einsatz ist und sich im Rahmen von Interpol und eines weltweiten operationellen Netzwerks darum bemüht, diesen Verbrechenszweig zu bekämpfen.

 
  
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  Bill Newton Dunn (ALDE). - (EN) Vielen Dank, Herr Ratspräsident, für diese sehr offene, ehrliche und sachliche Antwort. Werden Sie beim nächsten Treffen der Justiz- und Innenminister, auf das Sie sich bezogen haben, den überaus interessanten Umstand zur Sprache bringen, dass der Rat davon nichts zu wissen scheint und dass zehn der Mitgliedstaaten nicht daran teilnehmen, was ich für sehr ungewöhnlich halte? Würden Sie dieses Problem bitte im Rat vorbringen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Ich nehme Ihre Frage und Ihr Anliegen zur Kenntnis. Eine Entscheidung darüber, ob diese Frage auf der Tagesordnung steht und erörtert wird, fällt natürlich erst später, doch ich werde Ihr Anliegen weiterleiten.

 
  
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  Der Präsident. −

Anfrage Nr. 17 von Ilda Figueiredo (H-0723/07)

Betrifft: Verbot des Besuchs von in den USA inhaftierten kubanischen Staatsbürgern

Im Laufe dieses Jahres ersuchte die Fragestellerin die US-Regierung um die Genehmigung für einen Besuch der kubanischen Staatsbürger René González, Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramon Labañino und Fernando González, die unrechtmäßig in nordamerikanischen Gefängnissen inhaftiert sind. Diese Genehmigung wurde jedoch mit dem Argument abgelehnt, dass die Fragestellerin die Inhaftierten nicht vor ihrer Verhaftung gekannt habe.

Außerdem ist der Fragestellerin bekannt, dass im September 2007 auch den Ehefrauen von zwei dieser Gefangenen die Besuchserlaubnis verweigert wurde, wobei diese ihre Ehemänner aufgrund der wiederholten Verweigerungen seit neun Jahren nicht besuchen konnten.

Wie steht der Rat zu dieser Situation, die eine Missachtung der Menschenrechte dieser Staatsbürger darstellt? Ist er bereit, den nordamerikanischen Behörden diese Besorgnisse vorzutragen?

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident, Frau Figueiredo! Der Frau Abgeordneten wird sicher bekannt sein, dass eine Entscheidung über die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates ausschließlich in die Zuständigkeit des betreffenden Landes fällt. Im vorliegenden Fall der Behandlung kubanischer Gefangener und ihrer Familienangehörigen handelt es sich um eine bilaterale Angelegenheit zwischen den USA und Kuba, da gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Zusammenarbeit der Schutz der Rechte und Interessen eines Staatsbürgers im Ausland in die Zuständigkeit des betreffenden Landes fällt.

Der Rat ist daher nicht befugt, in dieser Frage eine Stellungnahme abzugeben.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Das stimmt, doch der Rat möchte bitte eines bedenken: Diese fünf kubanischen Staatsbürger befinden sich seit neun Jahren in USA-Gefängnissen. Ihren Familienangehörigen und in zwei Fällen sogar den Ehefrauen wurde das Besuchsrecht verweigert. Die beiden Frauen haben diesem Parlament bereits einen Besuch abgestattet und sind im Übrigen auch heute zugegen. Es stimmt außerdem, dass mir in meiner Eigenschaft als Parlamentsabgeordnete der Besuch dieser Staatsbürger ebenfalls verweigert wurde. Ich bin Mitglied dieses Hohen Hauses; ich habe diesen Antrag nicht nur als Staatsbürgerin, sondern auch als Vertreterin unseres Parlaments gestellt. Meines Erachtens sollten das Europäische Parlament und sein Präsident sowie natürlich auch der portugiesische Ratsvorsitz in dieser Angelegenheit Stellung beziehen und bedenken, dass die Verweigerung des Besuchsrechts gegenüber einer Parlamentsabgeordneten und in diesem Fall meiner Person eine Menschenrechtsverletzung darstellt und Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber diesem Hohen Haus ist. Allerdings haben sich auch weitere Parlamentsabgeordnete für diesen Fall eingesetzt, und ich möchte Sie daher bitten, unser Anliegen weiterzuleiten, Herr Präsident.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Manuel Lobo Antunes, amtierender Ratspräsident. − (PT) Herr Präsident! Ich habe die Hinweise und Anmerkungen von Frau Figueiredo natürlich zur Kenntnis genommen, doch ich kann meiner ersten Antwort nichts hinzufügen. Sie müssen ferner verstehen, dass ich in dieser Frage auch keine persönliche Meinung kundtun kann.

 
  
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  Der Präsident. - Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.30 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: MARTINE ROURE
Vizepräsidentin

 
Letzte Aktualisierung: 28. November 2008Rechtlicher Hinweis