Gegenwärtig stehen 41 415 Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN), von denen 16 306 (Vorjahr: 16 118) vom Aussterben bedroht sind. Die Gesamtzahl der ausgestorbenen Arten ist auf 785 gestiegen und weitere 65 leben nur noch in Gefangenschaft oder in Zuchtbetrieben.
Die in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen haben nur wenige politische Schritte nach sich gezogen. Welche politischen Maßnahmen hat der Rat vor diesem Hintergrund ergriffen beziehungsweise gedenkt er noch zu ergreifen, um das Aussterben von gefährdeten Tieren zu verhindern und für die auf der Liste als gefährdet eingestuften Arten eine Herabstufung auf einen geringeren Gefährdungsgrad zu bewirken?
Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Mitgliedstaaten bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Oktober 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat teilt die Besorgnisse des Herrn Abgeordneten angesichts des kontinuierlichen Rückgangs der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in der EU und weltweit und vertritt ebenfalls die Auffassung, dass es koordinierter und verstärkter Bemühungen bedarf, um diesem Trend Einhalt zu gebieten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass nur noch wenig Zeit bleibt, um den Zusagen nachzukommen, die bis zum Jahr 2010 in die Tat umgesetzt sein sollen. Wie der Herr Abgeordnete weiß, hat der Europäische Rat von Göteborg für die EU im Jahre 2001 das Ziel gesteckt, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 zum Stillstand zu bringen. Ferner hat die EU das allgemeine Ziel festgelegt, zur Eindämmung des prozentualen Verlusts an biologischer Vielfalt bis 2010 beizutragen.
Auf Gemeinschaftsebene stehen Rechtsvorschriften zum Naturschutz, wie die Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates(1)
) und die Vogel-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EEC des Rates(2)
) sowie das CITES-Übereinkommen (EG) Nr. 338/97 des Rates(3)
) über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten schon immer im Mittelpunkt der Umweltpolitik. Dem Herrn Abgeordneten wird sicher bekannt sein, dass Umweltangelegenheiten gegenwärtig dem Verfahren nach Artikel 251 EG-Vertrag unterliegen, sodass das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auftritt. Allerdings sind das Überleben und die Entwicklung von Schutzgebieten nicht in Isolation möglich. Der Rat hat die Kommission und die Mitgliedstaaten daher ersucht, Überlegungen über die Artenvielfalt und Ökosystemleistungen stärker in Maßnahmen und Programme in anderen Politikbereichen einzubeziehen und die politischen Möglichkeiten im Bereich der Landwirtschaft, der Entwicklung des ländlichen Raums, der Forstwirtschaft und der Fischerei zu nutzen.
Der Schutz der Artenvielfalt gehört zu den zentralen Punkten der politischen Agenda des Rates. Im vergangenen Dezember hat der Rat eine schnellstmögliche Umsetzung des „EU-Aktionsplans bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus“ der Kommission gefordert. Dieser Aktionsplan enthält Politikbereiche und die dazugehörigen Zielsetzungen sowie Unterstützungsmaßnahmen, die sich in spezifischen Zielvorgaben und konkreten Maßnahmen widerspiegeln.
Der Rat hat wiederholt die Notwendigkeit betont, die wichtigsten Lebensräume und Arten zu schützen, und die Kommission um eine wissenschaftliche Untersuchung der Arten sowie im Anschluss der Lebensräume ersucht, die in den Anhängen zur Habitat-Richtlinie aufgeführt sind. Aus der Überprüfung der einzelstaatlichen Berichte im Rahmen der Habitat-Richtlinie können sich zudem Hinweise darauf ergeben, ob der Schutzstatus bestimmter Arten aktualisiert werden muss. Für weitere Informationen zu diesem Vorgehen möchte sich der Herr Abgeordnete bitte direkt an die Kommission wenden.
Die EU setzt sich auf internationaler Ebene aktiv für den Schutz der Artenvielfalt ein und schöpft alle Möglichkeiten aus, um multilaterale Umweltübereinkommen wie das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) und das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS) umzusetzen. Die Mitgliedstaaten der EU haben auf der 14. Konferenz der Vertragsparteien des CITES (COP 14) im niederländischen Den Haag eine führende Rolle übernommen. Der Rat hat mit der Vorbereitung der neunten ordentlichen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), die im Mai 2008 in Bonn stattfinden soll, begonnen, um sicherzustellen, dass die EU eine aktive und konstruktive Rolle übernehmen kann. Darüber hinaus nehmen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des CMS an einer Zusammenkunft mit Vertretern aus Afrika, Europa und Asien im Schottland teil (vom 22 bis 25. Oktober 2007), um sich für ein mögliches Übereinkommen über den Schutz wandernder Raubvögel einzusetzen.
Zu guter Letzt wird Portugal in Zusammenarbeit mit der Weltnaturschutzunion (IUCN) am 12./13. November 2007 in Lissabon eine Hochrangige Konferenz über Wirtschaft und Biodiversität veranstalten, an der alle interessierten Kreise teilnehmen können und die darauf abzielt, zum Schutz der Artenvielfalt Partnerschaften mit der Privatwirtschaft einzugehen, was ebenfalls für die Mobilisierung neuer und innovativer Finanzierungsquellen von Bedeutung ist.