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Verfahren : 2007/2550(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0437/2007

Eingereichte Texte :

B6-0437/2007

Aussprachen :

PV 12/11/2007 - 23
CRE 12/11/2007 - 23

Abstimmungen :

PV 14/11/2007 - 3.20
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0526

Plenardebatten
Hinweis
Montag, 12. November 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

23. Internationale Rechnungslegungsstandards (Aussprache)
PV
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  Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt der Entschließungsantrag zu den internationalen Rechnungslegungsstandards (B6-0437/2007).

 
  
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  Pervenche Berès (PSE), Vorsitzende des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (FR) Herr Präsident! Herr Kommissar! Die Reihenfolge unserer Aussprachen folgt einer gewissen Logik, denn in dieser Aussprache geht es um die Annahme bzw. Nichtannahme des Internationalen Finanzberichtsstandards (IFRS) 8 auf EU-Ebene.

Als wir uns in der Aussprache vom 25. April 2007 zu diesem Thema äußern sollten, haben wir unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Zeitpunkt dafür nicht der richtige sei. Dafür gab es zwei Gründe.

Erstens hatten wir zuvor sowohl gegenüber der Kommission als auch gegenüber dem Rat erklärt, dass sich die Anerkennung von Rechnungslegungsstandards im Rahmen des Konvergenzprozesses zwischen der EU und Drittländern nicht auf eine simple Übernahme des internationalen Standards in die jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften beschränken dürfe. Außerdem waren wir der Meinung, dass der Konvergenzprozess auf Gegenseitigkeit beruhen müsse.

Was den IFRS 8 betrifft, hatten wir den Eindruck, dass sich das IASB eine ganze andere Vorgehensweise vorgestellt hatte, und genau darauf wollten wir die Öffentlichkeit aufmerksam machen.

Außerdem hatten uns viele Beobachter – völlig zu Recht, wie ich meine – darauf hingewiesen, dass dieser Standard für alle Beteiligten – Rechnungsprüfer, Investoren, Aufsichtsgremien – gelten solle, ohne dass zuvor eine Folgenabschätzung veranlasst worden sei.

Wir wissen aber nur allzu gut, wie viel Wert die Kommission unter dem Vorsitz von José Manuel Barroso im Rahmen der ihr als Richtschnur dienenden besseren Rechtsetzung darauf legt, dass grundsätzlich nichts ohne Folgenabschätzung geschieht. Wir meinen, dass das, was auf EU-Ebene gilt, in gleichem Maße auch für privatrechtliche internationale Normengremien gelten sollte. Und da das IASB die Durchführung einer solchen Folgenabschätzung verabsäumt hatte, haben wir die Kommission gebeten, sich der Sache anzunehmen.

Die Kommission ist dieser förmlichen Verpflichtung nachgekommen und hat die Ergebnisse Anfang September wie vereinbart dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorgelegt. Dennoch sollten wir uns für die Zukunft darauf verständigen, sowohl den Umfang als auch die der Studie zugrunde liegende Befragungsmethode nochmals zu überdenken, damit die Stichprobe repräsentativer wird und nicht nur die für die Erstellung der Bilanzen zuständigen Rechnungsleger zu Wort kommen.

Da das Parlament entschlossen ist, in dieser Sache voranzukommen und gegebenenfalls zur weltweiten Verbindlichkeit des internationalen Standards beizutragen, spricht es sich für die Annahme des IFRS 8 aus und beweist damit nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern auch, wie ernst ihm die Anerkennung der Rechnungslegungsgrundsätze ist.

Da mittlerweile auch insbesondere mit den USA Gespräche über die Modalitäten einer Anerkennung der internationalen Rechnungslegungsstandards aufgenommen wurden, sollten wir unbedingt signalisieren, wie entschlossen wir uns selbst um eine bewusste und verantwortungsvolle Anerkennung bemühen.

Dieses Parlament wird morgen hoffentlich den IFRS 8 annehmen und darauf hinwirken, dass bei der Überarbeitung des Standards, mit der das IASB, das internationale Gremium für die Erarbeitung von Rechnungslegungsstandards, bereits begonnen hat, auch die Notwendigkeit einer detaillierten, sämtliche Geschäftstätigkeiten eines Konzerns abdeckenden Finanzberichterstattung berücksichtigt wird. Vor allem viele Nichtregierungsorganisationen sehen den Nutzen dieser Finanzinformationen für alle Betroffenen, die sich so ein genaueres Bild von den Aktivitäten eines Konzerns zum Beispiel Bergbauaktivitäten in einer bestimmten Region oder gegebenenfalls länderweise aufgeschlüsselt – machen können.

Abschließend möchte ich die Kommission nochmals darauf hinweisen, dass für uns am Ende dieses Verfahrens der nachdrückliche Appell steht, darauf zu achten, dass in der Frage der Gleichwertigkeit auch die Stimme Europas gehört wird und dass bei der Durchführung von Folgenabschätzungen alle Beteiligten zu Wort kommen.

 
  
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  Der Präsident. - Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Abstimmung nicht morgen, sondern am Mittwoch stattfindet.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission.(EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung für die hervorragende Arbeit in Bezug auf die Verabschiedung des „International Financial Reporting Standard (IFRS) 8 – Geschäftssegmente“, dem neuen Standard zur Segmentinformation, herzlich danken.

Nachdem das International Accounting Standards Board (IASB) den Standard im November 2006 veröffentlichte, hat sich eine Debatte darüber entwickelt, inwieweit der IFRS in den europäischen Kontext passt. Diese Debatte war sehr nützlich. Wir mussten sicherstellen, dass die Europäische Union einen neuen Rechnungslegungsstandard nicht nur deshalb annimmt, damit er mit dem entsprechenden US-Standard zusammenpasst, sondern vor allem, weil er die Qualität der Finanzinformationen verbessert und der europäischen Öffentlichkeit zugute kommt.

Vor einer endgültigen Entscheidung vereinbarten Kommission und Parlament im Mai 2007, dass die Kommissionsdienststellen eine Analyse der möglichen Folgen einer Verabschiedung des IFRS 8 durchführen sollten. Im Juli und August haben sie eine öffentliche Anhörung durchgeführt und die Ansichten von Interessengruppen über Kosten/Nutzen-Auswirkungen und allgemeine Folgen einer Verabschiedung des IFRS 8 eingeholt. Auf der Grundlage von fast 200 Beiträgen haben meine Dienststellen einen Bericht erarbeitet, der dem Parlament am 10. September 2007 zugeleitet wurde. Das Fazit des Berichts ist, dass der Nutzen der Einführung des IFRS 8 die Kosten überwiegen würde. Darüber hinaus haben viele Wähler betont, dass eine schnelle Umsetzung des IFRS 8 die Unsicherheit über die Behandlung von Finanzausweisen für den Zeitraum bis Dezember 2007 aus dem Weg räumen würde.

Ich möchte betonen, dass wir die gehegten Befürchtungen in Bezug auf die Einführung des so genannten Managementkonzepts, das dem Management im Vergleich zum bestehenden Standard zur Segmentberichterstattung mehr Spielraum geben würde, nicht außer Acht gelassen haben. Einige Wähler haben die Sorge geäußert, dass der IFRS 8 keine Angabe von detaillierten geografischen Informationen erforderlich macht, weil er angeblich keine ausreichenden Details auf Länderbasis fordert. Diskussionen mit Wählern haben aber gezeigt, dass der IFRS 8 diese Art der Offenlegung eher verbessern wird. Darüber hinaus scheint es, dass einige Probleme auf diesem Gebiet unseres Erachtens – und laut der Meinung der meisten der von uns konsultierten Gesprächspartner – durch einen Rechnungslegungsstandard zur Segmentberichterstattung nicht gelöst werden können. Dies könnte eher durch eine Weiterentwicklung der Rahmenregelungen hinsichtlich der Aspekte der sozialen Verantwortung von Unternehmen erreicht werden.

Wir haben vereinbart, dass der IFRS 8 nicht ausschließlich aus Gründen der Konvergenz angenommen werden sollte, aber wir sind trotzdem der Meinung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das Thema auch in dem größeren Zusammenhang zu sehen, dass die Europäische Union hier eine Reihe von Standards verabschiedet, die wirklich globalen Charakter tragen. Vor einigen Jahren waren wir uns alle einig, dass Europa keine eigenen Standards entwickeln, sondern vielmehr die Entwicklung von qualitativ hochwertigen und globalen Standards wie IFRS fördern sollte.

Wir arbeiten jetzt an der Verbesserung der Governance der IASB. Am 7. November gaben die Europäische Kommission, die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC und die japanische Financial Services Agency eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre Vereinbarung verkündeten, bestimmte Änderungen vorzunehmen, um das institutionelle Rahmenwerk der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation) zu stärken. Diese Änderungen sollen die Rechenschaftspflicht der Stiftungstreuhänder verstärken, insbesondere, indem der derzeitige Vorgang der Selbsternennung bei der Bestimmung der Treuhänder durch ein Verfahren ersetzt wird, bei dem öffentliche Organe für die endgültige Anerkennung der Treuhänder verantwortlich sind.

Die gemeinsame Erklärung hat auch anerkannt, wie wichtig es ist, das ordnungsgemäße Verfahren des IASB weiter zu stärken, einschließlich der Durchführung von Folgenabschätzungen. Die Vereinbarung bietet eine stabile Grundlage, um auf die von diesem Parlament vorgebrachten Bedenken einzugehen. Außerdem reflektiert sie die von den zwei Beobachtungsberichten der Kommission zu ECOFIN erkannten Probleme mit der Governance der IASB. Wir werden in den kommenden Monaten gemeinsam mit der IASC-Stiftung und den internationalen Partnern an der Erstellung von genaueren Vorschlägen arbeiten. Während dieses Verfahrens werden wir natürlich in engem Dialog mit dem Europäischen Parlament stehen. Ich bin zuversichtlich, dass die Ergebnisse dieses Verfahrens dafür Sorge tragen werden, dass die Standards europäischen Bedürfnissen entsprechen und von allen Interessengruppen in der EU und weltweit problemlos akzeptiert und angewendet werden können.

Ich möchte nun zum Schluss kommen. Eine schnelle Verabschiedung des IFRS 8 ist aus zwei Gründen von großer Wichtigkeit. Er verbessert die Qualität der Finanzinformationen, und er gibt allen Marktteilnehmern Sicherheit. Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass das Europäische Parlament stärker in das Übernahmeverfahren mit einbezogen werden muss. Die Kommission wird außerdem zusammen mit dem IASB und der IASC-Stiftung sowie mit unseren internationalen Partnern weiterhin daran arbeiten, dass der Prozess einer Entwicklung von internationalen Standards zur Rechnungslegung absolut verantwortungsvoll und transparent abläuft und die Bedürfnisse der europäischen Interessengruppen erfüllt.

 
  
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  Alexander Radwan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Der IFRS-8-Prozess ist symptomatisch dafür, wo wir heute bei der Umsetzung, beim endorsement-Prozess bei IFRS in Europa stehen. Ich möchte denjenigen, die möglicherweise dem Parlament immer das Gegenteil unterstellen, vorab klipp und klar sagen: Die Mehrheit des Europäischen Parlaments ist für IFRS, ist für einen globalen Standard und ist dafür, dass dies alles in eine gemeinsame richtige Richtung geht.

Wir sollten gerade diesen Prozess zu IFRS auch diesbezüglich untersuchen, ob er, wie er heute ist, richtig ist, wenn das Europäische Parlament kurzfristig von der Kommission einen Standard vorgelegt bekommt, wenn von der Kommission und der Industrie erwartet wird, diesen relativ schnell zu implementieren, der Druck durch die Industrie immer größer wird, und denjenigen, die dafür verantwortlich sind, sich gegenüber den Bürgern vor Ort darüber zu rechtfertigen, eigentlich keine Chance gegeben wird, sich hierzu eine Meinung zu bilden.

Die Kommission hat dann eine entsprechende Phase vorgegeben, aber wir werden klipp und klar darüber reden müssen, was jetzt passiert ist. Weil das, was jetzt passiert ist, ist, dass sich die Implementierungsphase im Nachhinein verschiebt. Um dies künftig zu verhindern, ist es dringend notwendig, dass die gesetzgeberischen Institutionen wie das Europäische Parlament rechtzeitig über die Arbeiten informiert werden. Ich begrüße das, was letzte Woche von der Kommission verlautbart wurde, mit der SSI, mit den Japanern, mit IOSCO. Was letzte Woche von der IFRS-Organisation entsprechend präsentiert wurde — sich selber eine Governance zu geben —, ist ein richtiger, aber längst überfälliger Schritt zu einer entsprechenden Legitimation und Governance, und wir werden als Europäisches Parlament sehr genau darauf achten, dass die demokratischen Spielregeln eingehalten werden.

Das heißt nicht, dass wir als Parlament unmittelbar beteiligt sein müssen. Aber nur wenn der Prozess stimmt, können wir künftig bei den weiteren Implementierungen, bei jedem einzelnen Standard — und wir werden bei jedem einzelnen Standard künftig gefragt werden — für einen optimierten Prozess sorgen.

 
  
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  Sharon Bowles, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Verabschiedung des Standards IFRS 8 wird es unseren Unternehmen ermöglichen, den Standard für das laufende Haushaltsjahr zu verwenden und der Unsicherheit ein Ende zu machen.

Durch den „Managementansatz“ können unsere Unternehmen mit der gleichen Struktur, die sie intern nutzen, öffentlich Bericht erstatten und dadurch die Last der Berichterstattung reduzieren. Die Anwender werden Zugang zu Informationen haben, die bisher intern behalten wurden. Insofern ist der IFRS 8 ein Gewinn sowohl für die Unternehmen als auch für die Investoren.

Allerdings bereiten mir die Folgenabschätzungen Sorgen, die nach einem Muster ablaufen, über das ich bereits zuvor gesprochen habe. Die Gesprächspartner scheinen diesmal vor allem Erzeuger und nicht Anwender gewesen zu sein, und es gab mit Bezug auf Anwender keine Fragen zur Vergleichbarkeit. Vielleicht muss bei den Folgenabschätzungen allgemein ein noch aktiverer Ansatz gewählt werden, und es kann in diesem Fall nicht sehr hilfreich gewesen sein, dass einer erhofften Gruppe von Befragten keine Schlüsselfragen gestellt wurden.

Darüber hinaus begründen einige Rechtfertigungsgründe in dem Bericht herzlich wenig. Tatsächlich scheinen sie mir eher wie ein Dokument, das vor einer Sitzung in der Hoffnung geschrieben wurde, eine Vereinbarung zu erreichen.

Ich bin in dieser Hinsicht sehr britisch, und ich ziehe es vor, dass man meinen Aufzeichnungen, Antworten und Berichte ansieht, dass sie nach den Ereignissen entstanden sind.

Ich bedauere, dass die europäischen Unternehmen auf unsere Übernahme des Standards warten mussten, aber es sollte nicht vom Parlament verlangt werden, seine Zustimmung zu einer Erlaubnis zu geben, ohne ausreichend Zeit und Informationen zur Bewertung zu haben.

Ich freue mich aber, dass sich die Zusammenarbeit in letzter Zeit verbessert hat, und ich hoffe, dass dies so weitergeht.

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Die Bedeutung von angemessenen Standards zur Rechnungslegung kann nicht genug betont werden. In der heutigen Welt besteht ein wachsender Bedarf an klaren, ausführlichen und vergleichbaren Informationen für Investoren sowie zur Erleichterung der Wirtschaft, indem die Befolgungskosten gesenkt werden.

Deshalb stimme ich meinen Kollegen zu, dass diese Frage große Sorgfalt erfordert. Entscheidungen sollten nicht leichtfertig getroffen werden, und ich bin wirklich der Meinung, dass alle Kollegen recht haben, die auf die rechtzeitige Durchführung von Folgenabschätzungen als ein wichtiges Mittel hinweisen, um eine ausgewogene Lösung zu finden und um alle Interessengruppen und ihre Meinungen mit einzubeziehen.

Das Parlament sollte selbstverständlich angemessen informiert werden. Genauso wichtig ist es, dass das Governance-System des IASB überprüft und angepasst wird, sodass Aufsichtsbehörden den Normsetzungsprozess und seine Ergebnisse unterstützen können. Dies ist schließlich das einzige Organ, das einen grenzüberschreitenden Normsetzungsprozess zur Rechnungslegung durchführen kann.

Wir dürfen aber, auch wenn der Prozess nicht perfekt ist, in unseren Bemühungen, die Lücke zwischen uns und unseren Wirtschaftspartnern zu schließen, dadurch keine Verzögerungen zulassen. Die Welt ist heute viel enger verbunden, und es liegt in unserem Interesse, sie möglichst reibungslos laufen zu lassen, wofür miteinander vereinbarte Standards unerlässlich sind.

Im Transatlantischen Wirtschaftsrat haben beide Seiten großes Interesse daran, dieses Vorhaben zum Erfolg zu führen, und IFRS-Standards und Finanzberichte sind wichtige Hilfsmittel dafür, die gegenseitige Anerkennung von Standards zu erreichen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das IASB das Beste, was wir haben. Die europäischen Interessengruppen müssen mit einbezogen werden, und die Funktionsweise der IFRS sollte überwacht werden. Möglicherweise auftretende Fehler können und sollten auch korrigiert werden, wenn uns Fehler unterlaufen sollten. Die Demokratie braucht natürlich Zeit, aber manchmal ist sie notwendig, um Fehler zu korrigieren. Viele meiner Kollegen haben bereits darauf hingewiesen, wie wichtig es war, dass das Parlament einige Bedenken äußern und zu Verbesserungen des Verfahrens beitragen konnte.

 
  
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  Der Präsident. - Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

 
Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2008Rechtlicher Hinweis