Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0068/2007

Eingereichte Texte :

O-0068/2007 (B6-0381/2007)

Aussprachen :

PV 14/11/2007 - 16
CRE 14/11/2007 - 16

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 14. November 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

16. Länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten (Aussprache)
Protokoll
MPphoto
 
 

  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission betreffend die Weiterbehandlung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Bericht Lévai (A6-0053/2007)) von Giuseppe Gargani im Namen des Rechtsausschusses (O-0068/2007 – B6-0381/2007).

 
  
MPphoto
 
 

  Cristian Dumitrescu (PSE), Verfasser. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In seiner Plenarsitzung am 13. März 2007 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zu der Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden.

In dieser Entschließung ersuchte das Europäische Parlament die Kommission, klarzustellen, dass die diesbezügliche Empfehlung von 2005 ausschließlich auf den Online-Verkauf von Musikaufnahmen Anwendung findet, und so bald als möglich nach eingehender Konsultation der betroffenen Parteien unter Berücksichtigung der Besonderheit des digitalen Zeitalters und der Notwendigkeit des Schutzes der europäischen kulturellen Vielfalt einen Vorschlag für eine vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren anzunehmende flexible Rahmenrichtlinie zur Regelung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für grenzübergreifende Online-Musikdienste vorzulegen.

Das Parlament betonte weiter, dass die vorgeschlagene Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden kreativen Unternehmen, die Effektivität der von den Verwertungsgesellschaften erbrachten Dienstleistungen oder die Wettbewerbsfähigkeit der kommerziellen Nutzer, insbesondere kleiner Rechteinhaber und Nutzer, auf keinen Fall untergraben dürfe und dass sie den Rechteinhabern ein hohes Schutzniveau sowie Gleichbehandlung bieten solle; weiter sollte sie sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften wirkliche, spürbare und angemessene Auswirkungen haben; die Anwendung von alternativen Streitbeilegungsverfahren betonen; für eine demokratische, transparente und verantwortungsvolle Leitung der Verwertungsgesellschaften sorgen; Kreativität und kulturelle Vielfalt fördern; nur fairen und kontrollierten Wettbewerb ohne territoriale Beschränkungen, aber mit den notwendigen und geeigneten qualitativen Kriterien zulassen; die Interessen der Nutzer und des Marktes berücksichtigen; den künftigen Bedarf an einem gestrafften Online-Markt befriedigen; und die Entwicklung legaler Online-Musikdienste fördern.

Heute stellt das Europäische Parlament der Kommission die Frage, welche Schritte sie unternommen hat, um den in dieser Entschließung formulierten Erwartungen nachzukommen.

 
  
MPphoto
 
 

  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Europäischen Parlament für sein Interesse an der länderübergreifenden Wahrnehmung von Musikrechten und an der Empfehlung von 2005 zur Online-Musik danken. Die 2005 gegebene Empfehlung der Kommission zur Online-Musik will die Entwicklung des Musikmarktes in Europa im digitalen Umfeld fördern. Sie zielt auf die Schaffung eines Rahmens ab, innerhalb dessen sich die Marktakteure auf das beste neue Online-Lizenzierungsmodell einigen werden. Dies soll Autoren, Komponisten und Musikverlegern erlauben, einen gerechten Anteil an der Verbreitung ihrer Online-Werke zu erhalten.Die Empfehlung schreibt kein bestimmtes EU-Lizenzierungsmodell vor und überlässt die Einführung seiner Prinzipien dem Markt. Genau zwei Jahre nach der Annahme der Empfehlung will die Kommission die Entwicklung von Online-Lizenzierungsverfahren im Musikbereich in Europa beurteilen. Die Beteiligten wurden gebeten, sich bis zum 1. Juli 2007 über sich abzeichnende Online-Lizenzierungstendenzen zu äußern. Die Kommission erhielt 88 Antworten von betroffenen Parteien wie Verwertungsgesellschaften, Autoren, Urhebern und Musiknutzern in Mitgliedstaaten. Die Durchsicht der Stellungnahmen ist noch im Gange. Erst nach einer genauen Prüfung wird die Kommission weitere politische Schritte in Bezug auf die Online-Verfahren von Verwertungsgesellschaften unternehmen. Die bisher ausgewerteten Einreichungen zeigen, dass die meisten Interessenträger keinen Bedarf für eine Rahmenrichtlinie sehen und am Markt orientierte Lösungen den regulierenden Eingriffen vorziehen.Was die Frage betrifft, ob die Empfehlung von 2005 ausschließlich auf den Online-Verkauf einiger Aufnahmen Anwendung findet, möchte die Kommission hervorheben, dass die Grundsätze zu Transparenz und Unternehmenshandeln, wie sie in der Empfehlung dargelegt sind, nicht auf den Online-Musikverkauf beschränkt bleiben, sondern alle Aktivitäten von Verwertungsgesellschaften umfassen sollten.Schließlich sei gesagt, da der Online-Markt für Musik noch in ständiger Bewegung ist, dass es verfrüht wäre, eine Rechtsvorschrift zugunsten eines bestimmten Lizenzierungsmodells zu erlassen. Die Kommission wird die Entwicklungen beobachten und dem Parlament und Rat darüber Bericht erstatten, wie in der Empfehlung vorgesehen. Jede Weiterbehandlung, falls nötig, wird in enger Absprache mit dem Europäischen Parlament und dem Rat stattfinden.

 
  
MPphoto
 
 

  Manolis Mavrommatis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Am 13. März 2007 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten.

In seiner Entschließung ersuchte das Parlament die Kommission, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zur Regelung der länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, vorzulegen. Ferner ersuchte es die Kommission, klarzustellen, dass die diesbezügliche Empfehlung von 2005 ausschließlich auf den Online-Verkauf von Musikaufnahmen Anwendung findet.

Kann die Kommission das Parlament davon unterrichten, welche Schritte bisher unternommen wurden, um den Forderungen des Parlaments nachzukommen?

Kann die Kommission das Parlament darüber informieren, ob es dieselben von Präsident Barroso ausgegebenen Leitlinien und Anweisungen über die einheitliche, demokratische, rasche Entwicklung eines vereinten Europas befolgt? Wann wird die Kommission die Geschäftsordnung des Parlaments und die von einer Mehrheit von 785 Abgeordneten verabschiedete Position respektieren?

Die Entschließung vom 13. März spiegelt die klare Position des Parlaments zur länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten wieder. Die Empfehlung der Kommission war der erste Schritt hin zu einer zukünftigen Annäherung der verschiedenen Vorgehensweisen in den 27 Mitgliedstaaten. Im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung habe ich selbst und meines Erachtens für den zuständigen Ausschuss dafür argumentiert, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass alle Rechteinhaber, ganz gleich, ob Autoren, Komponisten, Verleger, Plattenhersteller oder Künstler, gleich behandelt werden.

Mit anderen Worten: Das ist eine Frage, die Millionen von Rechteinhabern überall in Europa betrifft. Die Situation der Online-Dienste heute gilt als nicht effektiv genug, weder für Rechtenutzer noch für Rechteinhaber. Wir haben aber alle daran gearbeitet, der Kommission und dem Rat Vorschläge vorzulegen, die unseres Erachtens zu einer Verbesserung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten führen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften muss zugunsten aller Beteiligten erhalten werden. Piraterie ist heutzutage nach wie vor das größte Problem der Musikindustrie. Drei der Gründe für die internationale Ausbreitung der Piraterie sind die technologischen Möglichkeiten für kostengünstiges illegales Kopieren, nachteilige wirtschaftliche Bedingungen und die Ausbreitung des Internets.

Wir müssen bedenken, dass die Verbreitung der Musikpiraterie die größten Auswirkungen in kleinen Ländern hat, in denen es vor allem eine lokale und regionale Musikindustrie gibt. In deutlichen Worten heißt das, dass Piraterie zu einem Schrumpfen des legalen Musikmarktes und folglich zu weniger legalen Verkäufen führt. Aus diesem Grund hat es Auswirkungen auf die Entwicklungsfähigkeit der Musikaufnahmeindustrie.

Piraterie zieht für Komponisten und Liedschreiber definitiv Verluste der Urheberrechte nach sich, aber sie enthält darüber hinaus dem Staat Einkommen- und Mehrwertsteuern vor. Die Gesetzesvorlage der Kommission zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten muss die Bekämpfung der Piraterie enthalten.

Aus diesem Grund möchte ich an die Kommission appellieren, so schnell wie möglich Schritte zu unternehmen, um die Forderungen des Parlaments zu erfüllen und einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zur Regulierung der länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten vorzulegen.

Letztlich ist Musik, wie ich immer gesagt habe, kein Gebrauchsgegenstand, und es ist unser aller Pflicht, die Kreativität in Europa zu schützen und zu stärken. Eine Richtlinie, die aller Wahrscheinlichkeit nicht vor 2010 in Kraft treten wird, ist für Millionen von Künstlern in der EU eine Katastrophe.

 
  
MPphoto
 
 

  Katalin Lévai, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Vielen Dank. Ich möchte betonen, dass es sich hier um einen extrem wichtigen Bereich handelt, weil das Einkommen aus durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützten Waren und Dienstleistungen 5 bis 7 % des BIP der Europäischen Union ausmacht. Das zeigt, weshalb es so wichtig ist, solche Rechte entsprechend wahrzunehmen.

Wie Sie wissen, hat die Europäische Kommission 2005 eine Empfehlung über die grenzüberschreitende Wahrnehmung legaler Online-Musikdienste angenommen. Damals beschrieb Kommissar McCreevy die Empfehlung als ein „Rechtsinstrument des nichtzwingenden Rechts, das dem Markt die Möglichkeit geben soll, sich in die richtige Richtung zu entwickeln“.

Die Empfehlung hat weit reichende Folgen für den Urheberrechtemarkt. Die wichtigsten Marktteilnehmer handeln bereits auf ihrer Grundlage. Sie geht ganz klar über eine bloße Auslegung und Ergänzung bestehender Vorschriften hinaus, und ihre Auswirkungen weisen sämtliche Merkmale einer Regelungsinitiative auf.

Zum damaligen Zeitpunkt gab es in Verbindung mit dieser Empfehlung viele Ängste, auch davor, dass sie zu einem unkontrollierbaren Wettbewerb führen würde und dass sich die Marktkräfte in den Händen einiger weniger Verwertungsgesellschaften konzentrieren und Monopole geschaffen würden. Aus eben diesem Grund war ich der Auffassung, dass ich in einem Initiativbericht eine Empfehlung vorlegen sollte, damit der Online-Musikmarkt auf andere Weise reguliert wird.

Dennoch hatten das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten mit der Empfehlung, die die Kommission angenommen hat, keinerlei Möglichkeit, die Änderungen, die den Wettbewerb und die kulturelle Vielfalt in Europa berühren, ernsthaft zu beeinflussen.

Deshalb konnte ich für meinen Bericht die Unterstützung des gesamten Parlaments und aller Parteien gewinnen, um einen Beschluss der drei Seiten herbeizuführen, damit das Parlament bei der Gesetzgebung in einem solch wichtigen Bereich nicht außen vor gelassen werden kann, und ich habe empfohlen, dass die Kommission eine Rahmenrichtlinie ausarbeitet.

Meines Erachtens muss die empfohlene Richtlinie die folgenden Anforderungen erfüllen: Sie muss den Rechteinhabern mehr Schutz und Gleichbehandlung garantieren. Sie muss auf der Solidarität zwischen Rechteinhabern und einem geeigneten, ausgewogenen Gleichgewicht der Verwertungsgesellschaften beruhen. Sie muss durch Mindeststandards eine demokratische, transparente und rechenschaftspflichtige Führung der Verwertungsgesellschaften vorschreiben, wozu auch die Organisationsstruktur, Transparenz, Vertretung und Vorschriften in Bezug auf Urheberrechte, Herstellung und Buchführung gehören.

Bei kollektiven Verwertungsgesellschaften müssen eine umfassende Transparenz gewährleistet und Kreativität und kulturelle Vielfalt gefördert werden. Ein fairer und kontrollierter Wettbewerb ist zulässig, allerdings ohne territoriale Einschränkungen und mit den erforderlichen und geeigneten qualitativen Kriterien für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und den Schutz des Wertes dieser Rechte.

Benutzern muss mehr Rechtssicherheit gegeben und die Verfügbarkeit des Weltrepertoires beibehalten werden. Ich fordere Sie daher auf, darüber nachzudenken, ob zur Regulierung dieses wichtigen Bereichs nicht eine Richtlinie erforderlich ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Herr Präsident! Die Antwort, die Kommissar Borg auf die Anfrage des Kollegen Dumitrescu gegeben hat, erfüllt mich mit Besorgnis: Der Kommissar hat davon gesprochen, die Sache dem Markt zu überlassen. Worüber reden wir da aber eigentlich?

Wir reden über Rechte, deren Herausbildung zwei Jahrhunderte lang gedauert hat: die Rechte der Erfinder, Autoren, Komponisten, Künstler. Und jetzt sagt man uns, dass diese Rechte durch den Markt geregelt werden sollen: Durch welchen Markt? Den Markt der Diebe, die den Urhebern und Kunstschaffenden mit Hilfe der neuen Kommunikationsmittel ihr geistiges Eigentum gestohlen haben? Von was für einer Art von Rechten reden wir?

Rechte werden durch öffentliche Stellen geregelt; und konkret auf europäischer Ebene haben wir dafür mehrere Institutionen, und zwar die Kommission, den Rat und das Parlament: die Kommission mit ihrem Initiativrecht und den Rat und das Parlament im Wege des Mitentscheidungsverfahrens.

Mir scheint, dass es nicht der rechte Zeitpunkt ist, diesen Weg weiterzugehen, der zum Untergang des geistigen Eigentums führen wird. Geht das geistige Eigentum unter, so geht auch die geistige Schöpfung unter.

Einige der klugen Leute, die heute von den Vorteilen der Informationsgesellschaft sprechen, sagen, gut, die Komponisten und Autoren können ja wie im Mittelalter durch die Straßen ziehen und Konzerte geben. Wollen wir unsere Autoren wirklich auf mittelalterliche Gaukler reduzieren, die auf der Straße spielen, eine Mütze auf den Boden legen und hoffen können, dass ihnen jemand Almosen gibt?

Ich denke, es ist an der Zeit, dass die Institutionen der Europäischen Union energisch eingreifen, um diese europäische Tradition zu verteidigen, die einen wichtigen politischen Gehalt hat und entscheidend für die Bewahrung der geistigen Kreativität ist. Nur durch gemeinsame Verwertungsgesellschaften der Autoren können hier und jetzt die geistigen Eigentumsrechte und die Schöpfung geistigen Eigentums gegen die wahren Diebe verteidigt werden, nämlich die Rundfunkanstalten, die die geistige Kreativität zu ihrem eigenen Vorteil nutzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL– (PL) Herr Präsident! Die Antwort auf die Empfehlung der Kommission für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten für legale Online-Musikdienste findet sich in der Entschließung des Parlaments, dass zur Regelung dieser Frage eine Rahmenrichtlinie umzusetzen ist. Doch die Kommission hat die erforderliche umfassende Konsultation von Beteiligten, nicht durchgeführt – auch nicht mit dem Parlament, was ein Verstoß gegen die demokratischen Verfahren darstellt. Es ist vollkommen inakzeptabel, das institutionelle Dreieck zu ignorieren und stattdessen den so genannten sanften Ansatz anzuwenden, ohne Parlament und Rat in dieser Angelegenheit vorab zu konsultieren und ohne sie zuvor formal einzubeziehen.

Diese Empfehlung, mit der die Inhaber von Urheberrechten bei der Wahl der Einrichtung, die eine kollektive Verwertung anbietet, in Abhängigkeit von den Anforderungen mehr Freiheiten erhalten sollen, hätte weit reichende Konsequenzen für das Urheberrecht und damit verbundene Märkte und würde nicht nur für die Wettbewerbsregeln, sondern für die kulturelle Vielfalt zu einer potenziellen Gefahr. Das Ergebnis wäre eine Konzentration der Marktkräfte in den Händen einiger weniger der größten Unternehmen, die dann das Netzwerk bilateraler Abkommen umgehen und dem gesamten europäischen Markt Lizenzen gewähren könnten.

Es lohnt sich, noch einmal daran zu erinnern, dass 5 bis 7 % des BIP aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen generiert werden, die durch Urheberrechte oder ähnliche Gesetze geschützt sind. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig die angemessene Wahrung der entsprechenden Rechte ist, und dass deren Position in unserem digitalen Zeitalter gestärkt werden muss. Während wir die Wettbewerbsgrundsätze achten, müssen wir es vermeiden, das Einkommen von Komponisten zu schmälern und zugleich Benutzer von Musikwerken mit einer EU-weiten Lizenz ausstatten, die dem Geschäftsmodell der Zukunft entspricht. Die Kommission sollte das bedenken und so schnell wie möglich einen Vorschlag für ein geeignetes Instrument vorlegen, das für alle in diesem Bereich tätigen Beteiligten rechtsverbindlich wäre.

 
  
MPphoto
 
 

  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich allen Abgeordneten, die sich zu Wort gemeldet haben, für ihre Bemerkungen danken, die ich sicherlich meinem Kollegen, Kommissar McCreevy, übermitteln werde.Wenn ich auf einige angesprochene Punkte eingehen darf: Mit Blick auf die Notwendigkeit eines rechtlichen Eingriffs lassen Sie mich sagen, dass die Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2005 über die Lizenzierung von Online-Musik bereits einen bedeutenden Fortschritt auf dem Markt mit sich gebracht hat. Die Empfehlung hat den Verwertungsgesellschaften in Europa einen Anreiz gegeben, EU-weite Lizenzplattformen zu schaffen, die ihr Repertoire Online-Musicshops in ganz Europa verfügbar machen.Lassen Sie mich drei wichtige Beispiele anführen. Die Gesellschaften des Vereinigten Königreichs und Deutschlands haben eine Plattform für die EU-weite Lizenzierung des EMI-Repertoires geschaffen, CELAS. Die Gesellschaften des Vereinigten Königreichs und Spaniens arbeiten an einer Plattform zusammen, die das anglo-hispanische Repertoire auf EU-Ebene verwalten soll, und die französischen und spanischen Gesellschaften kündigen eine gemeinsame Lizenzplattform an, die EU-weiten Zugang zum französisch-hispanischen Repertoire gewährt. Unter diesen Umständen sieht die Kommission keine Notwendigkeit für irgendeinen vorschnellen rechtlichen Eingriff.Ich möchte auch bemerken, dass die Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2005 über Online-Lizenzierung bereits einen bedeutenden Fortschritt auf dem Markt mit sich gebracht hat. Die Empfehlung hat Verwertungsgesellschaften in Europa veranlasst, EU-weite Lizenzplattformen zu schaffen, die ihr Repertoire für Online-Musicshops in ganz Europa verfügbar machen. Ich beziehe mich auf die drei Beispiele, die ich soeben erwähnt habe. Das Gemeinschaftsunternehmen CELAS alleine ist tatsächlich in der Lage, annähernd 25 % aller musikalischen Werke an jeden europäischen Online-Händler wie z. B. iTunes, CONNECT von Sony oder eMusic in einer einzigen Transaktion zu lizenzieren.Lassen Sie mich zur Frage der kulturellen Vielfalt feststellen, dass unsere Empfehlung der kulturellen Vielfalt nicht im Wege steht. Es gibt klare Anzeichen dafür, dass die neuen Plattformen für angloamerikanische, französische oder spanische Musik offene Plattformen sind. Diese Plattformen können Repertoires anderer Musikverleger oder das gesamte Repertoire bestehender Gesellschaften mit einschließen.Nationale Verwertungsgesellschaften würden nicht verschwinden; Autoren wären weiterhin Mitglied regionaler Verwertungsgesellschaften und Tantiemen würden immer noch von den Gesellschaften verteilt, die den neuen Lizenzplattformen angeschlossen sind.Was die Frage der Rechte betrifft, möchte ich unterstreichen, dass kein Grund zu der Annahme besteht, dieses länderübergreifende Lizenzierungsmodell sei schlecht entweder für die kulturelle Vielfalt oder für die Rechte der Künstler, denn es kommt den Rechteinhabern zugute, die mehr Geld erhalten als unter der alten ländergebundenen Regelung. Kulturelle Vielfalt und die Rechte der Künstler werden auch den Autoren zu mehr Geld verhelfen, sodass sie weiter schöpferisch tätig sein können.Ein letzter Punkt. Die Kommission fördert aktiv die Entwicklung eines eigenen Online-Lizenzierungsmarktes für Musik. Ebenso wird die Kommission die Entwicklungen auf diesem sich herausbildenden Markt genau beobachten und dabei sorgfältig die Themen, die der Bericht von Katalin Lévai vom 5. März 2007 aufgeworfen hat, in Erwägung ziehen.Wenn wir im Zeitraum bis 2010 zum Beispiel erkennen, dass monopolistische Lizenzierungsstrukturen im Internet entstehen, dass das im Internet verfügbare Repertoire nicht angemessen die kulturelle Vielfalt Europas widerspiegelt und dass der Markt alleine keine EU-Lizenzierungsstrukturen hervorbringt, die dem Internet-Zeitalter gemäß wären, dann wird die Kommission über geeignete weitere Mittel nachdenken, um diese Ziele zu erreichen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, den 29. November, in Brüssel statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
MPphoto
 
 

  Jacques Toubon (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Zweck der Anfrage von Herrn Dumitrescu ist es, die Kommission an ihre Verantwortung zu erinnern. Mit ihrer Empfehlung von September 2005 und ihrer Entscheidung, die territoriale Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften in Frage zu stellen, hat die Kommission eine Umwälzung in den Beziehungen zwischen den Rechteinhabern und den nationalen Verwertungsgesellschaften ausgelöst, und zwar außerhalb jeglicher Harmonisierungs- oder Rechtsetzungsmaßnahme.

Unter dem Vorwand der Anpassung an das digitale Umfeld hat die Kommission Verwirrung im europäischen System des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte geschaffen. Damit würden die Konzentration und ein formatorientierter Ansatz zuungunsten der Künstler und zum Vorteil der Unternehmen und Betreiber gefördert.

Es ist dringend erforderlich, dass die Kommission aufhört, wahllos Initiativen ohne ernsthafte Folgenabschätzungen zu ergreifen; sie muss vielmehr die Lage in allen Bereichen der Kunst und der Kultur gemeinsam mit allen Betroffenen analysieren, eine umfassende Politik annehmen, die den Anforderungen der kulturellen Vielfalt, den europäischen Werten und der auf der wissens- und innovationsbasierten Wirtschaft beruhenden Lissabon-Strategie entspricht, und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat kohärente Richtlinienentwürfe vorlegen, die die genannten Grundsätze berücksichtigen.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen